Sitzung vom 18.4.2011 (46 KB) - .PDF - Weng im Innkreis
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c) der <strong>Sitzung</strong>splan für die <strong>Sitzung</strong>en des 1. Halbjahres 2011 bekannt gegeben wurde und dass<br />
d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Er best<strong>im</strong>mt Vertragsbedienstete Susanne Pointner zur Schriftführerin dieser <strong>Sitzung</strong>.<br />
Die letzte Verhandlungsschrift wurde an die Gemeinderatsmitglieder zur Begutachtung versandt, es<br />
gibt keine Einwände.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Voranschlag 2011; Prüfbericht der BH Braunau am Inn; Kenntnisnahme<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gemeinde mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.3.2011, Zl. Gem40-<br />
50<strong>46</strong>-2011-Mf/Fo der Prüfbericht gem. § 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 zum Voranschlag für das<br />
Finanzjahr 2011 übermittelt wurde. Er bittet Amtsleiter Eslbauer, dem GR den Prüfbericht zur<br />
Kenntnis zu bringen. AL Eslbauer verliest den Prüfbericht. In diesem wurde unter anderem<br />
festgestellt, dass die Gemeinde <strong>Weng</strong> <strong>im</strong> <strong>Innkreis</strong> zu den wenigen Gemeinden in Oberösterreich<br />
zählt, die das Haushaltsbudget noch ausgleichen können.<br />
Nachdem hierzu keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bgm. darüber abst<strong>im</strong>men, den Prüfbericht<br />
der BH Braunau über den Voranschlag 2011 zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: einst<strong>im</strong>mige Zust<strong>im</strong>mung mittels Abgabe von Handzeichen.<br />
2. Beschlussfassung über den Grundankauf der Parz. 2340/10, 40211 KG Leithen, EZ 471<br />
von Frau Christa Gerstlohner, 5280 Braunau am Inn, Jahnstraße 19<br />
Bürgermeister Moser erklärt, dass sich auf diesem, zum Kauf angebotenen Grundstück vor<br />
Jahrzehnten ein Mühlbach befand, welcher aufgefüllt wurde und nicht mehr benutzbar ist. Bereits<br />
be<strong>im</strong> Ausbau der Michlbergerstraße <strong>im</strong> Finanzjahr 2009 war von Seiten der Gemeinde beabsichtigt,<br />
das Straßenstück der Apperstinger Straße <strong>im</strong> Bereich der Liegenschaften Burgstall 3<br />
(Franz Schießl) und Burgstall 5 (Neuhauser Ra<strong>im</strong>und) zu verlegen. Zwischen den beiden Liegenschaftseigentümern<br />
Schießl und Neuhauser konnte jedoch keine Einigung erzielt werden,<br />
die Gemeinde <strong>Weng</strong> schloss mit Frau Gerstlohner einen Vorkaufvertrag für das Grundstück<br />
2340/10 auf privatrechtlicher Basis ab. Da nun die Liegenschaftseigentümerin Christa Gerstlohner<br />
die betroffene Parzelle der Gemeinde zum Kauf anbietet und die grundbücherliche Eintragung<br />
gemäß § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz aufgrund des niedrigen Kaufpreises (Bagatellgrenze<br />
€ 2000,-) durch das Vermessungsamt Braunau vorgenommen werden kann, fallen keine<br />
weiteren Kosten für die Errichtung eines Kaufvertrages durch einen Rechtsanwalt an. Sollte die<br />
Gemeinde <strong>Weng</strong> das Grundstück nicht ankaufen wird dies Herr Neuhauser erwerben.<br />
Bei der darauf folgenden kurzen Diskussion sprechen sich alle GR-Mitglieder für den Ankauf<br />
des Grundstückes 2340/10 KG Leithen aus, um bei einer späteren Straßenverlegung die erforderliche<br />
Grundstücksfläche zur Verfügung stellen zu können.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: einst<strong>im</strong>mige Zust<strong>im</strong>mung mittels Abgabe von Handzeichen.<br />
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