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(PDF) | Ausgabe Dezember 2008/ Januar 2009 - Compliance

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4 | Risikomanagement<br />

<br />

!<br />

Q&A: Bonusprogramme<br />

<strong>Compliance</strong><br />

<strong>Dezember</strong> <strong>2008</strong> | <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Compliance</strong>-Verantwortlicher eines Medienunternehmens fragt:<br />

Was für Risiken können sich aus Bonusprogrammen ergeben<br />

Ein Teil unserer Mitarbeiter muss viel reisen. Dabei sammeln sie in verschiedenen<br />

Bonusprogrammen Meilen oder Punkte. Ist es rechtlich bedenklich,<br />

wenn die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Hotel oder Verkehrsmittel<br />

aufgrund attraktiverer Prämien getroffen wird <br />

Als <strong>Compliance</strong>-Verantwortlicher<br />

stehen Sie vor einem praktischen<br />

Problem<br />

Schreiben Sie uns!<br />

Steffen Salvenmoser, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC), antwortet:<br />

Wichtig ist, über klare Vorgaben Rechtssicherheit für die Mitarbeiter zu schaffen.<br />

Zunächst einmal gilt: Für den Arbeitgeber<br />

ergeben sich aus Bonusprogrammen keine<br />

rechtlichen Risken.<br />

Gibt es keine klaren Regeln, laufen aber<br />

Mitarbeiter Gefahr, dass ihr Verhalten als<br />

Untreue zu Lasten ihres Arbeitgebers ausgelegt<br />

wird. Hintergrund ist das Auseinanderfallen<br />

von Vorteilsempfänger (Reisender)<br />

und demjenigen, der die Kosten trägt<br />

Steffen Salvenmoser<br />

(Arbeitgeber). Egal, ob die private Nutzung<br />

gestattet wird oder nicht: Von größter Bedeutung ist es, für den<br />

Mitarbeiter Rechtssicherheit zu schaffen und ihn so vor einem<br />

etwaigen Vorwurf der Untreue zu schützen.<br />

Daher sollten klare und eindeutige Regelungen fixiert<br />

werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als<br />

Prüfungs- und Beratungsunternehmen steht PwC auch vor<br />

PricewaterhouseCoopers<br />

diesem Problem. PwC hat sich entschieden, den Mitarbeitern<br />

die private Nutzung dienstlich erflogener Meilen zu gestatten,<br />

empfiehlt aber zugleich, diese, wenn möglich, auch dienstlich,<br />

zum Beispiel für Upgrades bei längeren Flügen, einzusetzen.<br />

In vielen anderen Unternehmen ist es inzwischen üblich,<br />

dass dienstlich erworbene Flugmeilen auch dienstlich verflogen<br />

werden müssen. Alternativ können über eine Reisekostenrichtlinie<br />

Vorschriften zur Auswahl von Unterkunft oder<br />

Hotel getroffen und eventuell sogar über eine zentrale Stelle<br />

gebucht werden.<br />

Hat ein Unternehmen keine klaren Vorschriften, sollten<br />

Mitarbeiter ihr persönliches Risiko dadurch reduzieren, dass<br />

sie Transparenz herstellen und zum Beispiel den Vorgesetzten<br />

über den geplanten privaten Einsatz eines dienstlich erreisten<br />

Guthabens informieren. <br />

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