(PDF) | Ausgabe Dezember 2008/ Januar 2009 - Compliance
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4 | Risikomanagement<br />
<br />
!<br />
Q&A: Bonusprogramme<br />
<strong>Compliance</strong><br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2008</strong> | <strong>Januar</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>Compliance</strong>-Verantwortlicher eines Medienunternehmens fragt:<br />
Was für Risiken können sich aus Bonusprogrammen ergeben<br />
Ein Teil unserer Mitarbeiter muss viel reisen. Dabei sammeln sie in verschiedenen<br />
Bonusprogrammen Meilen oder Punkte. Ist es rechtlich bedenklich,<br />
wenn die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Hotel oder Verkehrsmittel<br />
aufgrund attraktiverer Prämien getroffen wird <br />
Als <strong>Compliance</strong>-Verantwortlicher<br />
stehen Sie vor einem praktischen<br />
Problem<br />
Schreiben Sie uns!<br />
Steffen Salvenmoser, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC), antwortet:<br />
Wichtig ist, über klare Vorgaben Rechtssicherheit für die Mitarbeiter zu schaffen.<br />
Zunächst einmal gilt: Für den Arbeitgeber<br />
ergeben sich aus Bonusprogrammen keine<br />
rechtlichen Risken.<br />
Gibt es keine klaren Regeln, laufen aber<br />
Mitarbeiter Gefahr, dass ihr Verhalten als<br />
Untreue zu Lasten ihres Arbeitgebers ausgelegt<br />
wird. Hintergrund ist das Auseinanderfallen<br />
von Vorteilsempfänger (Reisender)<br />
und demjenigen, der die Kosten trägt<br />
Steffen Salvenmoser<br />
(Arbeitgeber). Egal, ob die private Nutzung<br />
gestattet wird oder nicht: Von größter Bedeutung ist es, für den<br />
Mitarbeiter Rechtssicherheit zu schaffen und ihn so vor einem<br />
etwaigen Vorwurf der Untreue zu schützen.<br />
Daher sollten klare und eindeutige Regelungen fixiert<br />
werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als<br />
Prüfungs- und Beratungsunternehmen steht PwC auch vor<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
diesem Problem. PwC hat sich entschieden, den Mitarbeitern<br />
die private Nutzung dienstlich erflogener Meilen zu gestatten,<br />
empfiehlt aber zugleich, diese, wenn möglich, auch dienstlich,<br />
zum Beispiel für Upgrades bei längeren Flügen, einzusetzen.<br />
In vielen anderen Unternehmen ist es inzwischen üblich,<br />
dass dienstlich erworbene Flugmeilen auch dienstlich verflogen<br />
werden müssen. Alternativ können über eine Reisekostenrichtlinie<br />
Vorschriften zur Auswahl von Unterkunft oder<br />
Hotel getroffen und eventuell sogar über eine zentrale Stelle<br />
gebucht werden.<br />
Hat ein Unternehmen keine klaren Vorschriften, sollten<br />
Mitarbeiter ihr persönliches Risiko dadurch reduzieren, dass<br />
sie Transparenz herstellen und zum Beispiel den Vorgesetzten<br />
über den geplanten privaten Einsatz eines dienstlich erreisten<br />
Guthabens informieren. <br />
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