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Im Einsatz - Arbö

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Jährlich verunglücken im Straßenverkehr<br />

um die 4.000 Menschen. <strong>Im</strong><br />

<br />

Gegensatz zum Auto haben Fußgänger<br />

keine Knautschzone. Umso wichtiger ist<br />

es, sich an die Verkehrsregeln zu halten,<br />

wenn man „auf Schusters Rappen“<br />

unterwegs ist. Die Leiterin des ARBÖ-<br />

Rechtsreferates, Dr. Barbara Auracher-<br />

Jäger, ruft die wichtigsten<br />

Verkehrsregeln in<br />

Erinnerung:<br />

IST EIN SCHUTZ-<br />

WEG innerhalb<br />

von 25 Metern vorhanden,<br />

muss dieser<br />

benützt werden. Wenn<br />

kein Schutzweg vorhanden<br />

oder dieser mehr<br />

als 25 Meter entfernt ist,<br />

muss ein Fußgänger<br />

– laut Straßenverkehrsordnung<br />

– den<br />

kürzesten Weg nehmen<br />

und darf den<br />

Fa hrzeug verkehr<br />

nicht behindern (wie<br />

es beispielsweise durch<br />

eine Notbremsung der Fall<br />

wäre).<br />

AUCH IN DEN<br />

SOMMERMONATEN<br />

WIRD ES DUNKEL.<br />

Fußgänger sind dann<br />

im Gewirr von Lichtern<br />

nur noch schwer auszumachen.<br />

Mit heller<br />

Kleidung, Reflektoren<br />

und einem vorbildlichen<br />

Verhalten können<br />

die „schwächsten<br />

Verkehrsteilnehmer“<br />

viel für ihre eigene<br />

Sicherheit tun.<br />

Der kürzeste Weg<br />

Verkehrsregeln gelten auch für Fußgänger<br />

Ist im Ortsgebiet kein Schutzweg vorhanden<br />

oder dieser mehr als 25 m entfernt, darf<br />

die Fahrbahn nur an Kreuzungen überquert<br />

werden, außer die Verkehrslage lässt ein sicheres<br />

Überqueren auch an anderen Stellen<br />

zu. Eine Ausnahme stellt das Erreichen<br />

einer Haltestelleninsel dar: Dazu darf die<br />

Fahrbahn an jeder Stelle überquert<br />

werden, allerdings auf dem<br />

kürzesten Weg.<br />

Lieber einmal zu viel<br />

schauen<br />

Auf einem ungeregelten<br />

Schutzweg hat ein Fußgänger<br />

bereits dann Vorrang,<br />

wenn er diesen erkennbar<br />

benützen will. Dennoch darf<br />

ein Fußgänger den Schutzweg<br />

nicht unmittelbar vor<br />

einem herannahenden Fahrzeug<br />

und für dessen Lenker<br />

überraschend betreten. Der<br />

ARBÖ rät den Fußgängern,<br />

sich im Sinne der eigenen<br />

Verkehrssicherheit vor jedem<br />

Queren der Fahrbahn<br />

zu vergewissern, ob der<br />

Übergang wirklich frei ist.<br />

Unter dem Motto „Lieber<br />

Experten-Tipps<br />

IN LÄNDLICHEN GEMEINDEN oder<br />

außerhalb des Ortsgebietes sind Gehsteige<br />

oft schmal oder fehlen überhaupt,<br />

die Straßenbeleuchtung ist spärlich oder<br />

gar nicht vorhanden. Hier hilft nur, sich<br />

sichtbar zu machen. Wobei dieser Rat<br />

- darauf weist der ARBÖ besonders hin<br />

- für Kinder genauso gilt wie für Erwachsene.<br />

HELLE BEKLEIDUNG mit reflektierendem<br />

Material lässt einen Fußgänger auf<br />

mehr als 100 Meter erkennen und ist aus<br />

diesem Grund für einen Fußgänger lebenswichtig!<br />

Wer - vertieft in ein Handy-Gespräch -<br />

quer durch den fließenden Autoverkehr<br />

läuft, ohne nach links oder rechts zu<br />

schauen, riskiert sein Leben.<br />

DAS TELEFONIEREN führt zu verminderter<br />

Aufmerksamkeit. Kommt es dann<br />

zu einem Unfall und der Autolenker<br />

kann nachweisen, dass der Fußgänger<br />

durch das Telefonieren so abgelenkt war,<br />

um angemessen zu reagieren, könnte das<br />

Schmerzensgeld verloren gehen oder geringer<br />

als vorgesehen ausfallen. Daher:<br />

Das Gespräch für das Überqueren einer<br />

Straße kurz unterbrechen.<br />

einmal zu viel als einmal zu wenig umschauen“!<br />

Der Vorrang für Fußgänger am<br />

Schutzweg gilt nicht gegenüber fahrenden<br />

Schienenfahrzeugen. Dies dient der Sicherheit<br />

der Fußgänger, da Schienenfahrzeuge<br />

einen wesentlich längeren Bremsweg haben<br />

und durch ihre Größe die Sicht auf andere<br />

Verkehrsteilnehmer verdecken können.<br />

Hier muss besonders aufgepasst werden!<br />

SELBSTVERSTÄNDLICH darf die Straße nur<br />

bei „grün“ überquert werden. Hier müssen<br />

Erwachsene – wenn Kinder in der Nähe sind<br />

– mit gutem Beispiel vorangehen und nicht<br />

bei „rot“ die Fahrbahn überqueren. Springt<br />

die Ampel während des Überquerens von<br />

„grün“ auf „rot“, darf die Fahrbahn weiter<br />

überquert werden. Ist eine Schutzinsel vorhanden,<br />

allerdings nur bis zu dieser. Ist ein<br />

Gehsteig vorhanden, müssen Fußgänger diesen<br />

benützen. Fehlt ein Gehsteig, muss auf<br />

Freilandstraßen die linke Straßenseite benützt<br />

werden, damit man entgegenkommende<br />

Fahrzeuge sieht und selbst gesehen wird.<br />

Fotos: MEV, Arbö Tirol<br />

16 TIROLER AUTOMAGAZIN 01/2006

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