Im Einsatz - Arbö
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Jährlich verunglücken im Straßenverkehr<br />
um die 4.000 Menschen. <strong>Im</strong><br />
<br />
Gegensatz zum Auto haben Fußgänger<br />
keine Knautschzone. Umso wichtiger ist<br />
es, sich an die Verkehrsregeln zu halten,<br />
wenn man „auf Schusters Rappen“<br />
unterwegs ist. Die Leiterin des ARBÖ-<br />
Rechtsreferates, Dr. Barbara Auracher-<br />
Jäger, ruft die wichtigsten<br />
Verkehrsregeln in<br />
Erinnerung:<br />
IST EIN SCHUTZ-<br />
WEG innerhalb<br />
von 25 Metern vorhanden,<br />
muss dieser<br />
benützt werden. Wenn<br />
kein Schutzweg vorhanden<br />
oder dieser mehr<br />
als 25 Meter entfernt ist,<br />
muss ein Fußgänger<br />
– laut Straßenverkehrsordnung<br />
– den<br />
kürzesten Weg nehmen<br />
und darf den<br />
Fa hrzeug verkehr<br />
nicht behindern (wie<br />
es beispielsweise durch<br />
eine Notbremsung der Fall<br />
wäre).<br />
AUCH IN DEN<br />
SOMMERMONATEN<br />
WIRD ES DUNKEL.<br />
Fußgänger sind dann<br />
im Gewirr von Lichtern<br />
nur noch schwer auszumachen.<br />
Mit heller<br />
Kleidung, Reflektoren<br />
und einem vorbildlichen<br />
Verhalten können<br />
die „schwächsten<br />
Verkehrsteilnehmer“<br />
viel für ihre eigene<br />
Sicherheit tun.<br />
Der kürzeste Weg<br />
Verkehrsregeln gelten auch für Fußgänger<br />
Ist im Ortsgebiet kein Schutzweg vorhanden<br />
oder dieser mehr als 25 m entfernt, darf<br />
die Fahrbahn nur an Kreuzungen überquert<br />
werden, außer die Verkehrslage lässt ein sicheres<br />
Überqueren auch an anderen Stellen<br />
zu. Eine Ausnahme stellt das Erreichen<br />
einer Haltestelleninsel dar: Dazu darf die<br />
Fahrbahn an jeder Stelle überquert<br />
werden, allerdings auf dem<br />
kürzesten Weg.<br />
Lieber einmal zu viel<br />
schauen<br />
Auf einem ungeregelten<br />
Schutzweg hat ein Fußgänger<br />
bereits dann Vorrang,<br />
wenn er diesen erkennbar<br />
benützen will. Dennoch darf<br />
ein Fußgänger den Schutzweg<br />
nicht unmittelbar vor<br />
einem herannahenden Fahrzeug<br />
und für dessen Lenker<br />
überraschend betreten. Der<br />
ARBÖ rät den Fußgängern,<br />
sich im Sinne der eigenen<br />
Verkehrssicherheit vor jedem<br />
Queren der Fahrbahn<br />
zu vergewissern, ob der<br />
Übergang wirklich frei ist.<br />
Unter dem Motto „Lieber<br />
Experten-Tipps<br />
IN LÄNDLICHEN GEMEINDEN oder<br />
außerhalb des Ortsgebietes sind Gehsteige<br />
oft schmal oder fehlen überhaupt,<br />
die Straßenbeleuchtung ist spärlich oder<br />
gar nicht vorhanden. Hier hilft nur, sich<br />
sichtbar zu machen. Wobei dieser Rat<br />
- darauf weist der ARBÖ besonders hin<br />
- für Kinder genauso gilt wie für Erwachsene.<br />
HELLE BEKLEIDUNG mit reflektierendem<br />
Material lässt einen Fußgänger auf<br />
mehr als 100 Meter erkennen und ist aus<br />
diesem Grund für einen Fußgänger lebenswichtig!<br />
Wer - vertieft in ein Handy-Gespräch -<br />
quer durch den fließenden Autoverkehr<br />
läuft, ohne nach links oder rechts zu<br />
schauen, riskiert sein Leben.<br />
DAS TELEFONIEREN führt zu verminderter<br />
Aufmerksamkeit. Kommt es dann<br />
zu einem Unfall und der Autolenker<br />
kann nachweisen, dass der Fußgänger<br />
durch das Telefonieren so abgelenkt war,<br />
um angemessen zu reagieren, könnte das<br />
Schmerzensgeld verloren gehen oder geringer<br />
als vorgesehen ausfallen. Daher:<br />
Das Gespräch für das Überqueren einer<br />
Straße kurz unterbrechen.<br />
einmal zu viel als einmal zu wenig umschauen“!<br />
Der Vorrang für Fußgänger am<br />
Schutzweg gilt nicht gegenüber fahrenden<br />
Schienenfahrzeugen. Dies dient der Sicherheit<br />
der Fußgänger, da Schienenfahrzeuge<br />
einen wesentlich längeren Bremsweg haben<br />
und durch ihre Größe die Sicht auf andere<br />
Verkehrsteilnehmer verdecken können.<br />
Hier muss besonders aufgepasst werden!<br />
SELBSTVERSTÄNDLICH darf die Straße nur<br />
bei „grün“ überquert werden. Hier müssen<br />
Erwachsene – wenn Kinder in der Nähe sind<br />
– mit gutem Beispiel vorangehen und nicht<br />
bei „rot“ die Fahrbahn überqueren. Springt<br />
die Ampel während des Überquerens von<br />
„grün“ auf „rot“, darf die Fahrbahn weiter<br />
überquert werden. Ist eine Schutzinsel vorhanden,<br />
allerdings nur bis zu dieser. Ist ein<br />
Gehsteig vorhanden, müssen Fußgänger diesen<br />
benützen. Fehlt ein Gehsteig, muss auf<br />
Freilandstraßen die linke Straßenseite benützt<br />
werden, damit man entgegenkommende<br />
Fahrzeuge sieht und selbst gesehen wird.<br />
Fotos: MEV, Arbö Tirol<br />
16 TIROLER AUTOMAGAZIN 01/2006