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1.130618 Lernmodul 11 - Reader - Stiftung kreuznacher diakonie

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Dr. phil. Dietmar Weigel: <strong>Lernmodul</strong> <strong>11</strong> – <strong>Reader</strong> – 21.01.2013<br />

Kindertagesstätten müssen eine Vereinbarung schließen,<br />

• wie sie den Schutzauftrag gestalten wollen,<br />

• wie der zusätzliche Arbeitsaufwand finanziert wird.<br />

Wenn Erzieherinnen die Herausforderung des neuen gesetzlichen Schutzauftrags ernst nehmen, bedeutet<br />

das auch eine adäquate qualitative und quantitative Ausgestaltung. Ihn dagegen nur als gesetzliche Bürde<br />

zur Kenntnis zu nehmen, erhöht die Angst und den Druck. Beides sind schlechte Ratgeber, wenn es<br />

darum geht, Hilfen für von Gewalt betroffene Kinder und ihre Familien auf den Weg zu bringen.<br />

Stattdessen helfen ein geschulter Blick und eine gelassene Haltung im Kontakt mit den betreffenden<br />

Eltern.<br />

(Georg Kohaupt gehört dem Vorstand des Dachverbands „Die Kinderschutz-Zentren" an und arbeitet als<br />

Familienberater, Supervisor und Fortbildner von Erzieherinnen in Kinderschutzfragen.)<br />

Quelle: Weigel – Zusammengefasster Verfahrensablauf nach § 8a KJHG<br />

(gesetzlicher Schutzauftrag):<br />

1. Im Team ist vorab zu klären, welche erfahrene Fachkraft in<br />

Kinderschutzfragen von außen hinzugezogen werden kann.<br />

2. Gegebenenfalls kann auch eine Mitarbeiterin im Team durch<br />

entsprechende Fort- und Weiterbildung diese Funktion übernehmen.<br />

3. Gemeinsam mit der Fachkraft sind Absprachen und Vereinbarungen zu<br />

treffen, wie eine Zusammenarbeit im Bedarfsfall von statten gehen soll.<br />

4. Im Bedarfsfall wird die Fachkraft kontaktiert. Sie berät die<br />

Erzieherinnen bei ihrer Arbeit mit dem Kind und der Familie und wirkt<br />

u.U. auch bei Elterngesprächen mit.<br />

5. Es erfolgt eine Überprüfung, ob die Eltern die angebotenen Hilfen<br />

annehmen können.<br />

6. Falls die Situation unverändert bleibt, wird das Jugendamt über die<br />

Situation informiert.<br />

Kompetenzen aus dem Lehrplan: „Risikofaktoren und Hinweise auf Störungen frühzeitig erkennen<br />

und geeignete Maßnahmen einleiten“ / „Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen kennen und<br />

einsetzen“. Wissen und verstehen: Rolle und Verantwortung des Familiengerichts. Rolle und<br />

Verantwortung der ErzieherInnen in soz.päd. Einrichtungen. Diskurs: Eigene emotionale<br />

Betroffenheit, Anforderungen an die Persönlichkeit der ErzieherIn, Berufsethos.<br />

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