Direktversicherung Produktsteckbrief
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1<br />
PRODUKT-/TARIFDATEN<br />
VORSORGE <strong>Direktversicherung</strong> Fonds<br />
§ 3.63 EStG-fähige fondsgebundene<br />
Rentenversicherung mit temporär hybrider Kapitalanlage<br />
Produktname<br />
Risikoträger und<br />
Verwaltung<br />
Vertriebsweg<br />
Schicht nach AVmG<br />
Motivation und<br />
Produktcharakteristik<br />
versicherbarer<br />
Personenkreis<br />
Tarife<br />
Fondsauswahl<br />
VORSORGE <strong>Direktversicherung</strong> Fonds<br />
VORSORGE Lebensversicherung AG<br />
ERGO-Vertriebe<br />
2. Schicht – <strong>Direktversicherung</strong> § 3.63 EStG<br />
Kombination aus Bruttobeitragsgarantie und Renditechance am<br />
Kapitalmarkt.<br />
• Darstellung der Bruttobeitragsgarantie durch die Mischung von<br />
klassischer Kapitalanlage und Garantielaufzeitfonds mit Höchststandsgarantie<br />
(DWS FlexPension).<br />
• Das Deckungskapital über der Bruttobeitragsgarantie kann in die freie<br />
Fondsanlage investiert werden.<br />
• Arbeitgeber als Versicherungsnehmer<br />
• Arbeitnehmer als versicherte Person<br />
Fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong> nach Tarif:<br />
• VHD41<br />
• VHD43 – für die Honorarberatung<br />
• VHD44 – für Mitglieder des IPV<br />
Garantiefondskonzept: Konzept mit Laufzeitfonds zur Darstellung einer Höchststandsgarantie<br />
für den Sparanteil zum Beginn der Abrufphase:<br />
• wählbares Garantiefondskonzept: DWS FlexPension<br />
Ausgabeaufschläge: zur Zeit keine<br />
Leistungen<br />
Bei Rentenbeginn:<br />
Rente:<br />
• lebenslange, monatliche Altersrente<br />
• abhängig vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten<br />
und dem garantierten Rentenfaktor<br />
Rentenfaktor:<br />
• gibt die Höhe der monatlichen Rente je 10.000 Euro<br />
Deckungskapital wieder<br />
• gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte<br />
Vertragslaufzeit garantiert<br />
Stand: 12.2012
2<br />
Abrufrente: Mit Vollendung des 62. Lebensjahres kann der<br />
Rentenbeginn bei reduziertem Rentenfaktor vorverlegt werden<br />
(ggf. Verlust der Beitragsabsicherung).<br />
Verlängerungsphase: Die Aufschubzeit kann beitragsfrei bis zur<br />
Vollendung des 72. Lebensjahres verlängert werden<br />
(Beitragsabsicherung bleibt erhalten).<br />
Bei Tod während der Aufschubzeit:<br />
• Hinterbliebenenleistung = Deckungskapital<br />
• Hinterbliebenenleistung an die versorgungsberechtigten Angehörigen<br />
wird immer als Rente ausgezahlt. Innerhalb eines Monats nach dem Tod der<br />
versicherten Person besteht für die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen<br />
die Option, dass anstelle der Rentenzahlungen eine einmalige Kapitalabfindung<br />
in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird.<br />
• Versorgungsberechtigte Hinterbliebene können sein:<br />
a) überlebender Ehegatte;<br />
b) Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz;<br />
c) Lebensgefährte (wenn steuerlich anerkannt, gemeinsamer<br />
Haushalt – eheähnliche Gemeinschaft – im Zeitpunkt des Ablebens<br />
muss vorliegen);<br />
d) Kinder im Sinne des § 32 Abs 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr<br />
noch nicht erreicht haben, zu gleichen Teilen.<br />
Ist kein versorgungsberechtigter Hinterbliebener vorhanden, wird ein<br />
einmaliges Sterbegeld in Höhe der Hinterbliebenenleistung, maximal<br />
der durch die Aufsichtsbehörde bestimmte Höchstbetrag für die<br />
gewöhnlichen Beerdigungskosten in der Lebensversicherung<br />
(§ 150 Absatz 4 VVG: 8.000 Euro) an die Erben der versicherten Person<br />
gezahlt. Nach dieser Zahlung endet die Versicherung.<br />
Bei Tod in der Rentenbezugszeit:<br />
Rentengarantiezeit:<br />
• Die Rente wird mindestens für die Dauer der Rentengarantiezeit<br />
erbracht, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitpunkt<br />
erlebt oder nicht.<br />
• Die Rentengarantiezeit ist von 5 bis 40 Jahren wählbar (maßgeblich<br />
für die Dauer ist das tatsächliche Rentenbeginnalter).<br />
Stand: 12.2012<br />
Verbundene Rente:<br />
• Optional kann spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn vereinbart<br />
werden, dass die Rente nach dem Tod der 1. versicherten Person an<br />
eine 2. versicherte Person (nur möglich an versorgungsberechtigte<br />
Hinterbliebene) bis zu deren Tod weiter gezahlt wird (verbundene Rente).<br />
• Versorgungsberechtigte Hinterbliebene können sein:<br />
a) überlebender Ehegatte;<br />
b) Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz;
3<br />
c) Lebensgefährte (wenn steuerlich anerkannt, gemeinsamer<br />
Haushalt – eheähnliche Gemeinschaft – im Zeitpunkt des Ablebens<br />
muss vorliegen).<br />
Die Höhe der verbundenen Rente nach Tod der 1. VP kann<br />
wahlweise in Höhe von 60 % oder 100 % der Altersrente vor Rentenbeginn<br />
bestimmt werden.<br />
Kapitalleistung:<br />
• Anstelle der Rentenzahlung kann eine einmalige Kapitalauszahlung in<br />
Höhe des Deckungskapitals gewählt werden.<br />
• Diese Wahl ist frühestens 12 Monate, spätestens 1 Monat vor dem<br />
vereinbarten Rentenbeginn zu treffen.<br />
• Anstelle der einmaligen Kapitalabfindung kann auch eine Abfindung<br />
von bis zu 30 % des Deckungskapitals verlangt werden; aus dem<br />
verbleibenden Kapital wird eine Rente gezahlt.<br />
Leistungen bei Storno<br />
Gesundheitsprüfungen<br />
bzw. Staffelungen/<br />
Karenzzeiten<br />
Eintrittsalter (VN/VP)<br />
Aufschubzeit (Dauer)<br />
bzw. Endalter<br />
Beitragszahlung<br />
(Dauern, Fälligkeiten,<br />
Mindest- und<br />
Höchstbeiträge)<br />
Endet die Versicherung durch eine Kündigung, wird bei der Umrechnung<br />
des Deckungskapitals in einen Geldbetrag der Stichtag zugrunde gelegt,<br />
der auf den Ablauf des letzten Versicherungsmonats folgt.<br />
für die Hauptversicherung keine<br />
Versicherungsnehmer = Arbeitgeber, mind. 18 Jahre<br />
Versicherte Person = Arbeitnehmer, 15 Jahre – max. 57 Jahre<br />
• mindestens 15 Jahre<br />
• mindestens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres,<br />
maximal bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />
Dauer: mind. 15 Jahre, max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />
Zahlweise:<br />
• monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich<br />
• laufende Beitragszahlung<br />
• keine Ratenzahlungszuschläge<br />
Beitragshöhe, -summe der Hauptversicherung:<br />
• jährlicher Mindestbeitrag: 360 Euro<br />
• Mindestbeitragssumme Hauptversicherung gesamt: 7.200 Euro<br />
• Höchstbeiträge: Gesamtbeitrag max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung plus 1.800 Euro p.a.<br />
Vertragsgestaltung • Beitragserhöhung<br />
– Optionen – • Zuzahlung<br />
• ggf. Risikoprüfung notwendig<br />
Stand: 12.2012
4<br />
Gewinnverwendungen<br />
In der Aufschubzeit:<br />
Die Versicherung gehört vor Rentenbeginn zur Bestandsgruppe 131.<br />
Die Anteile an den Überschüssen bestehen aus laufenden Beitragsüberschussanteilen,<br />
laufenden Risikoüberschussanteilen, laufenden<br />
Kostenüberschussanteilen, laufenden Zinsüberschussanteilen und<br />
einer Schlussüberschussbeteiligung.<br />
In der Rentenbezugszeit:<br />
Nach Rentenbeginn gehört die Versicherung zur Bestandsgruppe 113.<br />
Die Anteile an den Überschüssen bestehen in einer sofortigen Rentenerhöhung<br />
(Erlebensfallbonus = konstante Gewinnrente) ggf. mit Steigerungssatz.<br />
Automatische<br />
Anpassung<br />
Kapitalanlage<br />
Automatische Anpassung gekoppelt an die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Die Beiträge werden, soweit sie nicht zur Deckung der Verwaltungskosten<br />
bestimmt sind, dem Anlagestock zugeführt. Sollten die Garantien der<br />
Garantiefonds höher sein, als dies für die Beitragsabsicherung notwendig ist,<br />
stehen Beitragsteile für die freie Fondsanlage zur Verfügung.<br />
Die Beitragsteile, die zur Investition in Investmentfonds bestimmt sind, werden<br />
in den Garantiefonds mit der längsten Restlaufzeit investiert, dessen Laufzeitende<br />
vor dem Garantietermin liegt oder mit diesem zusammenfällt.<br />
Es werden keine Ausgabeaufschläge erhoben.<br />
Zusatzversicherungen<br />
Fondswechsel<br />
Übertragung<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
• Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit (BUB) nach nach Tarif BBH41, BBH43<br />
und BBH44<br />
• Berufsunfähigkeitsrente (BUR) nach nach Tarif BRH41, BRH43 und BRH44,<br />
max. monatliche garantierte Rente: 4.000 Euro<br />
• innerhalb der freien Fondsauswahl möglich<br />
• 12x innerhalb von 12 Monaten kostenfrei<br />
Eine Übertragung des Deckungskapitals auf einen anderen<br />
Versicherungsvertrag gemäß Übertragungsabkommen ist möglich.<br />
Stand: 12.2012