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VORSORGE Direktversicherung Fonds

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Anfrage <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

Steuerlich geförderte<br />

Altersvorsorge – davon<br />

profitieren Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber.<br />

Nutzen Sie eine betriebliche Versorgung mit einer<br />

fondsgebundenen Rentenversicherung!<br />

Ein Produkt der<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG


<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>*<br />

Die <strong>Direktversicherung</strong> –<br />

flexibel, sicher und chancenreich.<br />

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die <strong>Direktversicherung</strong> die bekannteste<br />

und einfachste Form der betrieblichen Altersversorgung.<br />

Betriebliche Altersversorgung – finanziert durch den Arbeitgeber**<br />

Unverbindliches Rechenbeispiel<br />

100 Euro monatlich<br />

auf Gehaltskonto als Beitrag für betriebliche Altersvorsorge<br />

Auswirkungen beim Arbeitgeber (AG)<br />

Angedachte Gehaltserhöhung 100 Euro 100 Euro<br />

+ AG-Anteil Sozialabgaben** 20 Euro –<br />

Aufwand beim Arbeitgeber 120 Euro 100 Euro<br />

Auswirkungen beim Arbeitnehmer (AN)<br />

Angedachte Gehaltserhöhung<br />

100 Euro<br />

– AN-Anteil Sozialabgaben** 21 Euro –<br />

– Lohnsteuer inkl. Soli-Zuschlag und 30 Euro –<br />

Kirchensteuer<br />

Es verbleiben 49 Euro 100 Euro<br />

t<br />

t<br />

Ersparnis AG<br />

= 20 Euro monatlich!<br />

Wertschöpfung AN<br />

= 51 Euro monatlich!<br />

Stand: 12/2012, Eurobeträge gerundet.<br />

So funktioniert die <strong>Direktversicherung</strong>:<br />

Die <strong>Direktversicherung</strong> eignet sich besonders für kleinere und<br />

mittlere Unternehmen. Denn sie ist in der Handhabung und<br />

Verwaltung unkompliziert. Der Arbeitgeber schließt auf das<br />

Leben des Arbeitnehmers eine Versicherung ab. Diese wird<br />

entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer finanziert. Bei<br />

der sogenannten Gehaltsumwandlung investiert der Arbeitnehmer<br />

Teile seines Entgelts. Schon bei Beginn der Versicherung<br />

hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistung. Und<br />

bei einem Arbeitgeberwechsel kann er die <strong>Direktversicherung</strong><br />

beim neuen Arbeitgeber fortführen, wenn dieser zustimmt.<br />

Mit der <strong>Direktversicherung</strong> kann sich der Arbeitnehmer ein<br />

finanzielles Polster für den Ruhestand schaffen. Auch für den<br />

Fall einer Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen kann<br />

er vorsorgen.<br />

Ihre Vorteile im Überblick:<br />

• Sehr transparente und einfach zu handhabende Vorsorgelösung.<br />

• Staatliche Förderung: Pro Jahr steuerfreie Einzahlung bis<br />

4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung – zzgl. 1.800 Euro, falls für den Arbeitnehmer<br />

nicht bereits eine beitragspflichtige Förderung nach § 40b<br />

EStG in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung besteht.<br />

• Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.<br />

• Einfache Handhabung auch bei Ausscheiden der Mitarbeiter.<br />

• Erfüllung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung.<br />

• Hartz-IV-sichere Altersvorsorge: Das heißt, keine<br />

Anrechnung auf Arbeitslosengeld II bis Rentenbeginn.<br />

Betriebliche Altersversorgung – finanziert durch den Arbeitnehmer**<br />

Unverbindliches Rechenbeispiel<br />

Ohne betriebliche<br />

Altersvorsorge<br />

Bruttogehalt 100 Euro 100 Euro<br />

– Lohnsteuer inkl. Soli-Zuschlag und 30 Euro –<br />

Kirchensteuer (z. B. 30 %)<br />

– AN-Anteil Sozialabgaben** 21 Euro –<br />

Es verbleiben 49 Euro 100 Euro<br />

Wertschöpfung Arbeitnehmer<br />

Mit betrieblicher<br />

Altersvorsorge<br />

51 Euro<br />

t<br />

Ersparnis AG<br />

= 20 Euro monatlich!<br />

Stand: 12/2012, Eurobeträge gerundet.<br />

* Eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong> der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Düsseldorf.<br />

** Gesetzliche Rentenversicherung: gesamt: 19,6 %, Arbeitgeberanteil: 9,8 %, Arbeitnehmeranteil: 9,8 %; Arbeitslosenversicherung: gesamt: 3 %, Arbeitgeberanteil:<br />

1,5 %, Arbeitnehmeranteil: 1,5 %; Gesetzliche Krankenversicherung: Arbeitgeberanteil: 7,3 %, Arbeitnehmeranteil: 8,2 %; Pflegeversicherung:<br />

gesamt: 1,95 %, Arbeitgeberanteil: 0,975 %, Arbeitnehmeranteil: 0,975 %


„<strong>VORSORGE</strong><br />

<strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

– Arbeitnehmer und<br />

Arbeitgeber profitieren<br />

gemeinsam.“


Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

Damit es den Mitarbeitern<br />

und dem Unternehmen gut geht.<br />

Ganz gleich, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind –<br />

mit einer <strong>Direktversicherung</strong> schaffen Sie eine sichere Vorsorge.<br />

Informationen für Arbeitgeber:<br />

In Zukunft wird sich der Wettstreit um Fachkräfte weiter<br />

verschärfen. Werden Sie schon jetzt aktiv! Bieten Sie Ihren<br />

Mitarbeitern eine <strong>Direktversicherung</strong> an. Denn ein gutes<br />

Gehalt und attraktive Karrieremöglichkeiten reichen vielleicht<br />

Fragen, die sich Arbeitgeber häufig stellen:<br />

• Wo bieten sich weitere Möglichkeiten, Kosten zu sparen<br />

• Wie begegne ich steigenden Personalkosten sinnvoll<br />

• Wie kann ich leistungsstarken Mitarbeitern zusätzlich<br />

finanzielle Anreize bieten<br />

• Wie mache ich mein Unternehmen für neue<br />

Mitarbeiter attraktiv<br />

• Wie kann ich meiner Fürsorge für Mitarbeiter<br />

Rechnung tragen<br />

• Wie schaffe ich zufriedene Mitarbeiter – auch im Alter<br />

nicht aus, um Mitarbeiter dauerhaft an Ihr Unternehmen zu<br />

binden. Mit einer guten betrieblichen Altersversorgung erhöhen<br />

Sie auch die Chancen, neues Personal zu finden.<br />

Die Antwort heißt „<strong>Direktversicherung</strong>“<br />

• Sie senkt ggf. Lohnnebenkosten durch Einsparung von<br />

Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

• Sie ist im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung<br />

steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei.<br />

• Sie hilft, wertvolle Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen.<br />

• Sie erfüllt in Form der Gehaltsumwandlung die Rechte der<br />

Mitarbeiter.<br />

• Sie stärkt die finanzielle Zukunft der Arbeitnehmer im Alter.<br />

• Beiträge können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.<br />

Informationen für Arbeitnehmer:<br />

Nutzen Sie die Vorteile einer <strong>Direktversicherung</strong> – jetzt und<br />

später. Sie möchten ein finanzielles Polster für den Ruhestand<br />

anlegen Sie wollen schon heute von Ihrer betrieblichen<br />

Altersversorgung profitieren Kein Problem. Die <strong>Direktversicherung</strong><br />

verschafft Ihnen Sicherheit fürs Alter. Und sie entlastet<br />

Sie auch während des aktiven Berufslebens. Denn die Beiträge<br />

zur <strong>Direktversicherung</strong> sind in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine arbeitgeberfinanzierte<br />

<strong>Direktversicherung</strong> an Ein doppelter Gewinn für Sie!<br />

Checkliste:<br />

• Sie haben einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung<br />

durch Entgeltumwandlung. Informieren Sie<br />

sich bei Ihrer Personalabteilung über die Möglichkeiten<br />

einer <strong>Direktversicherung</strong>.<br />

• Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie die<br />

<strong>Direktversicherung</strong> mitnehmen. Vorausgesetzt, Ihr<br />

neuer Arbeitgeber stimmt zu.<br />

• Sie können die Beiträge für die <strong>Direktversicherung</strong><br />

selbst bezahlen, wenn Sie den Job wechseln oder sich<br />

selbstständig machen.<br />

• Nutzen Sie auch die vermögenswirksamen Leistungen,<br />

das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, um die Beiträge<br />

einer <strong>Direktversicherung</strong> zu optimieren.<br />

• Die <strong>Direktversicherung</strong> kann jederzeit an die Zusagen<br />

des Arbeitgebers angepasst werden. Ihr Arbeitgeber<br />

kann für Sie, wenn Sie die Karriereleiter hinaufsteigen,<br />

ganz einfach in Grenzen die Beiträge erhöhen. Oder bei<br />

Teilzeit die Beiträge reduzieren.<br />

• Auch für Minijobber ist die <strong>Direktversicherung</strong> interessant.<br />

Denn die Anwartschaft kann nicht verfallen, nicht<br />

beitragsfrei gestellt werden und sie ist nicht pfändbar.*<br />

• Überlegen Sie, ob der Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung<br />

oder einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />

für Sie und Ihre Familie sinnvoll ist.<br />

Hinweis: Abhängig von der Höhe der Entgeltumwandlung kann eine gewisse Minderung der Sozialversicherungsansprüche des Arbeitnehmers (gesetzliche<br />

Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) eintreten. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)<br />

krankenversicherungsfrei sind und deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt aufgrund einer Entgeltumwandlung die auf sie anzuwendende<br />

Versicherungspflichtgrenze nicht mehr übersteigt, werden krankenversicherungspflichtig.<br />

* Vergleichen Sie zu den Möglichkeiten der Beitragsfreistellung § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>.


Vorsorge<br />

<strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />

Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />

für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong>


Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />

Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />

für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />

Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />

Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />

Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />

Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Vertriebsvermerke<br />

Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />

Vers.-Urkunde<br />

an Kunde<br />

V H OE-/AD-Nummer<br />

OE-/AD-Nummer<br />

OE-/AD-Nummer<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />

Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />

Anfragesteller<br />

(= Arbeitgeber)<br />

Firma (Arbeitgeber)<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon<br />

/<br />

Postfach-PLZ<br />

Telefax<br />

/<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Postfach-Nr.<br />

Branche<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

Versicherte<br />

Person (VP)<br />

(= Arbeitnehmer)<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Frau<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Geburtsdatum<br />

Postfach-PLZ<br />

Postfach-Nr.<br />

Staatsangehörigkeit Telefon<br />

/<br />

derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />

abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

}<br />

1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />

2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />

Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />

Vertragsdaten<br />

Vertragsdaten<br />

<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />

VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />

Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />

Jahre Beitragszahlungs-<br />

Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

(Rentenbeginn)<br />

dauer bis Endalter<br />

– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />

– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />

max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />

Rentengarantiezeit<br />

5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />

– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />

– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />

67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />

Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />

Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />

keits-Zusatz-<br />

Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />

Versicherungsbeginn<br />

versicherung<br />

01.<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

Wird sie gewünscht,<br />

– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />

ist eine Gesundheitsprüfung<br />

erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Gesundheitserklärung<br />

ist<br />

beigefügt<br />

Partnerrente<br />

Mitversicherte<br />

Person (2. VP) für<br />

die Verbundene<br />

Rente nach<br />

Rentenbeginn<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Tarif der Hauptversicherung<br />

Beitragszahlung<br />

Frau<br />

Automatische<br />

Anpassung<br />

<strong>Fonds</strong>anlage<br />

Versicherungsbeginn 01.<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

monatlich garantierte<br />

Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />

– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />

– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />

Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />

Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />

Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />

Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />

Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />

Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />

bis Endalter<br />

EUR<br />

EUR<br />

BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />

BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />

Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />

Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />

sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />

besteht.<br />

Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West.<br />

Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />

Jahre<br />

Karenzzeit für die<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

Beitrag für die Hauptversicherung<br />

Beitrag für die BUZ<br />

Gesamtbeitrag<br />

gemäß Zahlungsweise<br />

Leistungsdauer<br />

bis Endalter<br />

Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />

aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />

Jahre<br />

Jahre<br />

6 Monate<br />

12 Monate<br />

24 Monate<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR


Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />

Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />

für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />

Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />

Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />

Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />

Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Vertriebsvermerke<br />

Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />

Vers.-Urkunde<br />

an Kunde<br />

V H OE-/AD-Nummer OE-/AD-Nummer<br />

OE-/AD-Nummer<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />

Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />

Anfragesteller<br />

(= Arbeitgeber)<br />

Firma (Arbeitgeber)<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon<br />

/<br />

Postfach-PLZ<br />

Telefax<br />

/<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Postfach-Nr.<br />

Branche<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

Versicherte<br />

Person (VP)<br />

(= Arbeitnehmer)<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Frau<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Geburtsdatum<br />

Postfach-PLZ<br />

Postfach-Nr.<br />

Staatsangehörigkeit Telefon<br />

/<br />

derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />

abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

}<br />

1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />

2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />

Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />

Vertragsdaten<br />

Vertragsdaten<br />

<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />

VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />

Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />

Jahre Beitragszahlungs-<br />

Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

(Rentenbeginn)<br />

dauer bis Endalter<br />

– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />

– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />

max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />

Rentengarantiezeit<br />

5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />

– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />

– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />

67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />

Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />

Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />

keits-Zusatz-<br />

Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />

Versicherungsbeginn<br />

versicherung<br />

01.<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

Wird sie gewünscht,<br />

– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />

ist eine Gesundheitsprüfung<br />

erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Versicherungsbeginn<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

01.<br />

Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />

bis Endalter<br />

Jahre<br />

Leistungsdauer<br />

bis Endalter<br />

monatlich garantierte<br />

EUR<br />

Karenzzeit für die<br />

Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />

– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />

– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />

aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />

– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />

Gesundheitserklärung<br />

ist<br />

beigefügt<br />

Partnerrente<br />

Mitversicherte<br />

Person (2. VP) für<br />

die Verbundene<br />

Rente nach<br />

Rentenbeginn<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Tarif der Hauptversicherung<br />

Beitragszahlung<br />

Frau<br />

Automatische<br />

Anpassung<br />

<strong>Fonds</strong>anlage<br />

Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />

DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITGEBER<br />

Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />

Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />

Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />

Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />

EUR<br />

BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />

BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />

Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />

Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />

sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />

besteht.<br />

Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West.<br />

Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />

Beitrag für die Hauptversicherung<br />

Beitrag für die BUZ<br />

Gesamtbeitrag<br />

gemäß Zahlungsweise<br />

Jahre<br />

Jahre<br />

6 Monate<br />

12 Monate<br />

24 Monate<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR


Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />

Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />

für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />

Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />

Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />

Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />

Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Vertriebsvermerke<br />

Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />

Vers.-Urkunde<br />

an Kunde<br />

V H OE-/AD-Nummer OE-/AD-Nummer<br />

OE-/AD-Nummer<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />

Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />

Anfragesteller<br />

(= Arbeitgeber)<br />

Firma (Arbeitgeber)<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon<br />

/<br />

Postfach-PLZ<br />

Telefax<br />

/<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Postfach-Nr.<br />

Branche<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

Versicherte<br />

Person (VP)<br />

(= Arbeitnehmer)<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Frau<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Geburtsdatum<br />

Postfach-PLZ<br />

Postfach-Nr.<br />

Staatsangehörigkeit Telefon<br />

/<br />

derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />

abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

}<br />

1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />

2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />

Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />

Vertragsdaten<br />

Vertragsdaten<br />

<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />

VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />

Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />

Jahre Beitragszahlungs-<br />

Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

(Rentenbeginn)<br />

dauer bis Endalter<br />

– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />

– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />

max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />

Rentengarantiezeit<br />

5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />

– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />

– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />

67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />

Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />

Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />

keits-Zusatz-<br />

Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />

Versicherungsbeginn<br />

versicherung<br />

01.<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

Wird sie gewünscht,<br />

– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />

ist eine Gesundheitsprüfung<br />

erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Versicherungsbeginn<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

01.<br />

Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />

bis Endalter<br />

Jahre<br />

Leistungsdauer<br />

bis Endalter<br />

monatlich garantierte<br />

EUR<br />

Karenzzeit für die<br />

Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />

– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />

– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />

aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />

– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />

Gesundheitserklärung<br />

ist<br />

beigefügt<br />

Partnerrente<br />

Mitversicherte<br />

Person (2. VP) für<br />

die Verbundene<br />

Rente nach<br />

Rentenbeginn<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Tarif der Hauptversicherung<br />

Beitragszahlung<br />

Frau<br />

Automatische<br />

Anpassung<br />

<strong>Fonds</strong>anlage<br />

Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />

DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER<br />

Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />

Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />

Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />

Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />

EUR<br />

BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />

BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />

Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />

Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />

sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />

besteht.<br />

Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West.<br />

Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />

Beitrag für die Hauptversicherung<br />

Beitrag für die BUZ<br />

Gesamtbeitrag<br />

gemäß Zahlungsweise<br />

Jahre<br />

Jahre<br />

6 Monate<br />

12 Monate<br />

24 Monate<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR


Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />

Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />

für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />

Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />

Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />

Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />

Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Vertriebsvermerke<br />

Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />

Vers.-Urkunde<br />

an Kunde<br />

V H OE-/AD-Nummer OE-/AD-Nummer<br />

OE-/AD-Nummer<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />

Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />

Anfragesteller<br />

(= Arbeitgeber)<br />

Firma (Arbeitgeber)<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon<br />

/<br />

Postfach-PLZ<br />

Telefax<br />

/<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Postfach-Nr.<br />

Branche<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

Versicherte<br />

Person (VP)<br />

(= Arbeitnehmer)<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Frau<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

Geburtsdatum<br />

Postfach-PLZ<br />

Postfach-Nr.<br />

Staatsangehörigkeit Telefon<br />

/<br />

derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />

abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Ortsteil<br />

}<br />

1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />

2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />

Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />

Vertragsdaten<br />

Vertragsdaten<br />

<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />

VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />

Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />

Jahre Beitragszahlungs-<br />

Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

(Rentenbeginn)<br />

dauer bis Endalter<br />

– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />

– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />

max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />

Rentengarantiezeit<br />

5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />

– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />

– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />

67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />

Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />

Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />

keits-Zusatz-<br />

Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />

Versicherungsbeginn<br />

versicherung<br />

01.<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

Wird sie gewünscht,<br />

– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />

ist eine Gesundheitsprüfung<br />

erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Versicherungsbeginn<br />

(mittags 12 Uhr)<br />

01.<br />

Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />

bis Endalter<br />

Jahre<br />

Leistungsdauer<br />

bis Endalter<br />

monatlich garantierte<br />

EUR<br />

Karenzzeit für die<br />

Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />

– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />

– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />

aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />

– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />

Gesundheitserklärung<br />

ist<br />

beigefügt<br />

Partnerrente<br />

Mitversicherte<br />

Person (2. VP) für<br />

die Verbundene<br />

Rente nach<br />

Rentenbeginn<br />

Anrede<br />

Herr<br />

Tarif der Hauptversicherung<br />

Beitragszahlung<br />

Frau<br />

Automatische<br />

Anpassung<br />

<strong>Fonds</strong>anlage<br />

Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />

DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITNEHMER<br />

Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />

Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />

Titel, Vorname, Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

Straße und Haus-Nr.<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />

Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />

Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />

EUR<br />

BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />

BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />

Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />

Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />

sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />

besteht.<br />

Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West.<br />

Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />

Beitrag für die Hauptversicherung<br />

Beitrag für die BUZ<br />

Gesamtbeitrag<br />

gemäß Zahlungsweise<br />

Jahre<br />

Jahre<br />

6 Monate<br />

12 Monate<br />

24 Monate<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR


Weitere Angaben<br />

40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />

Direkt-<br />

(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />

versicherung nein ja<br />

Dienstaustritt<br />

Tarifvorbehalt<br />

Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />

Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />

Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />

Bezugsrecht<br />

Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />

Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />

auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />

und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />

bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />

Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />

Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />

Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />

Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />

a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />

b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />

c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />

An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />

mit Anschrift genannt wird.<br />

Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />

Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />

Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />

i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />

Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />

unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />

Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />

(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />

Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />

Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />

Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />

Erklärung zum<br />

Lastschriftverfahren<br />

Lastschriftbeginn<br />

ab Erstbeitrag<br />

* Wenn nicht mit<br />

Anfragesteller<br />

identisch<br />

Erklärung nach<br />

dem Geldwäschegesetz<br />

Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />

berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />

aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />

8<br />

Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />

Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Ausgewiesen<br />

durch<br />

(* Fotokopie beifügen,<br />

soweit möglich)<br />

Identifizierung des Anfragestellers<br />

Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />

Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />

nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />

Welche Person<br />

Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />

Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />

Schlusserklärungen<br />

Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />

Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />

Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />

unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />

Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />

(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />

Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />

Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

8<br />

8<br />

8<br />

Ort, Datum<br />

Lebensgefährte/-in<br />

(Bezugsrecht)<br />

2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />

Vermittler<br />

8<br />

8<br />

Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />

Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />

8


Weitere Angaben<br />

40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />

Direkt-<br />

(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />

versicherung nein ja<br />

Dienstaustritt<br />

Tarifvorbehalt<br />

Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />

Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />

Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />

Bezugsrecht<br />

Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />

Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />

auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />

und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />

bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />

Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />

Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />

Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />

Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />

a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />

b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />

c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />

An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />

mit Anschrift genannt wird.<br />

DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITGEBER<br />

Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />

Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />

Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />

i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />

Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />

unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />

Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />

(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />

Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />

Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />

Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />

Erklärung zum<br />

Lastschriftverfahren<br />

Lastschriftbeginn<br />

ab Erstbeitrag<br />

* Wenn nicht mit<br />

Anfragesteller<br />

identisch<br />

Erklärung nach<br />

dem Geldwäschegesetz<br />

Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />

berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />

aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />

8<br />

Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />

Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Ausgewiesen<br />

durch<br />

(* Fotokopie beifügen,<br />

soweit möglich)<br />

Identifizierung des Anfragestellers<br />

Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />

Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />

nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />

Welche Person<br />

Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />

Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />

Schlusserklärungen<br />

Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />

Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />

Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />

unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />

Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />

(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />

Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />

Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

8<br />

8<br />

8<br />

Ort, Datum<br />

Lebensgefährte/-in<br />

(Bezugsrecht)<br />

2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />

Vermittler<br />

8<br />

8<br />

Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />

Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />

8


Weitere Angaben<br />

40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />

Direkt-<br />

(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />

versicherung nein ja<br />

Dienstaustritt<br />

Tarifvorbehalt<br />

Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />

Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />

Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />

Bezugsrecht<br />

Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />

Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />

auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />

und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />

bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />

Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />

Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />

Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />

Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />

a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />

b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />

c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />

An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />

mit Anschrift genannt wird.<br />

DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER<br />

Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />

Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />

Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />

i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />

Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />

unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />

Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />

(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />

Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />

Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />

Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />

Erklärung zum<br />

Lastschriftverfahren<br />

Lastschriftbeginn<br />

ab Erstbeitrag<br />

* Wenn nicht mit<br />

Anfragesteller<br />

identisch<br />

Erklärung nach<br />

dem Geldwäschegesetz<br />

Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />

berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />

aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />

8<br />

Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />

Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Ausgewiesen<br />

durch<br />

(* Fotokopie beifügen,<br />

soweit möglich)<br />

Identifizierung des Anfragestellers<br />

Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />

Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />

nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />

Welche Person<br />

Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />

Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />

Schlusserklärungen<br />

Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />

Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />

Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />

unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />

Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />

(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />

Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />

Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

8<br />

8<br />

8<br />

Ort, Datum<br />

Lebensgefährte/-in<br />

(Bezugsrecht)<br />

2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />

Vermittler<br />

8<br />

8<br />

Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />

Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />

8


Weitere Angaben<br />

40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />

Direkt-<br />

(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />

versicherung nein ja<br />

Dienstaustritt<br />

Tarifvorbehalt<br />

Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />

Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />

Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />

Bezugsrecht<br />

Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />

Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />

auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />

Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />

Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />

und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />

bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />

Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />

Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />

Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />

Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />

a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />

b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />

c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />

An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />

mit Anschrift genannt wird.<br />

DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITNEHMER<br />

Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />

Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />

Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />

i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />

Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />

unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />

Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />

(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />

Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />

Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />

Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />

Erklärung zum<br />

Lastschriftverfahren<br />

Lastschriftbeginn<br />

ab Erstbeitrag<br />

* Wenn nicht mit<br />

Anfragesteller<br />

identisch<br />

Erklärung nach<br />

dem Geldwäschegesetz<br />

Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />

berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />

aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />

8<br />

Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />

Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />

Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Ausgewiesen<br />

durch<br />

(* Fotokopie beifügen,<br />

soweit möglich)<br />

Identifizierung des Anfragestellers<br />

Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />

Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />

nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />

Welche Person<br />

Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />

Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />

Schlusserklärungen<br />

Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />

Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />

Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />

unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />

Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />

(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />

Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />

Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

8<br />

8<br />

8<br />

Ort, Datum<br />

Lebensgefährte/-in<br />

(Bezugsrecht)<br />

2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />

Vermittler<br />

8<br />

8<br />

Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />

Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />

8


Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />

von Daten, die dem Schutz des § 203<br />

StGB unterliegen.*<br />

Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />

geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />

Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />

IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />

zu dürfen.<br />

Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />

die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />

Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />

Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />

abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />

möglich sein.<br />

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />

Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />

nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />

abgeben können.<br />

Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />

außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />

Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />

über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />

1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />

oder Personen)<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />

wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />

telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />

Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />

kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />

einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />

oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />

für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />

Stellen.<br />

Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />

und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />

Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />

Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />

als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />

Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />

oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />

Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />

info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />

Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />

durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />

erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

inhaltlich abgestimmt wurde.<br />

2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />

Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />

einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />

übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />

dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />

Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />

eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />

kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />

oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />

insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />

besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />

Risiko handelt.<br />

Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />

Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />

Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />

Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />

können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />

AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />

eingeschätzt hat.<br />

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />

Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />

damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />

Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />

von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />

Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />

werden.<br />

Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />

bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />

Angaben verwendet.<br />

Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />

nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />

Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />

werden Sie durch uns unterrichtet.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />

– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />

genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />

die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />

Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />

§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />

zur Kenntnis gegeben werden.<br />

Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />

ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />

erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />

angenommen werden kann.<br />

Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />

mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />

Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />

anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />

an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />

des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />

vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />

informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />

Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />

selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />

Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

2. versicherte Person<br />

(wenn Partnerrente vereinbart)<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8


Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />

von Daten, die dem Schutz des § 203<br />

StGB unterliegen.*<br />

Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />

geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />

Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />

IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />

zu dürfen.<br />

Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />

die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />

Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />

Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />

abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />

möglich sein.<br />

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />

Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />

nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />

abgeben können.<br />

DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITGEBER<br />

Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />

außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />

Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />

einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />

übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />

dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />

Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />

eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />

kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />

oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />

insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />

besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />

Risiko handelt.<br />

Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />

Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />

Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />

Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />

können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />

AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />

eingeschätzt hat.<br />

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />

Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />

damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />

Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />

von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />

Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />

werden.<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />

Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />

über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />

1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />

oder Personen)<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />

wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />

telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />

Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />

kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />

einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />

oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />

für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />

Stellen.<br />

Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />

und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />

Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />

Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />

als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />

Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />

oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />

Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />

info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />

Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />

durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />

erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

inhaltlich abgestimmt wurde.<br />

Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />

bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />

Angaben verwendet.<br />

Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />

nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />

Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />

werden Sie durch uns unterrichtet.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />

– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />

genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />

die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />

Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />

§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />

zur Kenntnis gegeben werden.<br />

Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />

ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />

erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />

angenommen werden kann.<br />

Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />

mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />

Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />

anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />

an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />

des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />

vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />

informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />

Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />

selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />

Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

2. versicherte Person<br />

(wenn Partnerrente vereinbart)<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8


Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />

von Daten, die dem Schutz des § 203<br />

StGB unterliegen.*<br />

Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />

geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />

Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />

IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />

zu dürfen.<br />

Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />

die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />

Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />

Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />

abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />

möglich sein.<br />

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />

Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />

nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />

abgeben können.<br />

DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER<br />

Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />

außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />

Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />

einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />

übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />

dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />

Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />

eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />

kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />

oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />

insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />

besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />

Risiko handelt.<br />

Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />

Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />

Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />

Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />

können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />

AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />

eingeschätzt hat.<br />

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />

Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />

damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />

Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />

von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />

Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />

werden.<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />

Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />

über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />

1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />

oder Personen)<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />

wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />

telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />

Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />

kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />

einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />

oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />

für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />

Stellen.<br />

Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />

und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />

Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />

Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />

als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />

Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />

oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />

Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />

info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />

Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />

durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />

erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

inhaltlich abgestimmt wurde.<br />

Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />

bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />

Angaben verwendet.<br />

Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />

nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />

Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />

werden Sie durch uns unterrichtet.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />

– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />

genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />

die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />

Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />

§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />

zur Kenntnis gegeben werden.<br />

Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />

ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />

erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />

angenommen werden kann.<br />

Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />

mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />

Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />

anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />

an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />

des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />

vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />

informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />

Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />

selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />

Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

2. versicherte Person<br />

(wenn Partnerrente vereinbart)<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8


Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />

von Daten, die dem Schutz des § 203<br />

StGB unterliegen.*<br />

Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />

geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />

Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />

IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />

zu dürfen.<br />

Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />

die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />

Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />

Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />

abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />

möglich sein.<br />

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />

Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />

Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />

nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />

abgeben können.<br />

DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITNEHMER<br />

Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />

außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />

Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />

über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />

2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />

Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />

einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />

übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />

dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />

Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />

eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />

kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />

oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />

insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />

besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />

Risiko handelt.<br />

Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />

Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />

Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />

Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />

können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />

AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />

eingeschätzt hat.<br />

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />

Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />

damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />

Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />

von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />

Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />

werden.<br />

Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />

bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />

Angaben verwendet.<br />

1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />

oder Personen)<br />

Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />

wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />

telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />

Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />

kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />

einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />

oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />

geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />

für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />

Stellen.<br />

Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />

und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />

Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />

Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />

als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />

Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />

oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />

Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />

info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />

Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />

durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />

erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

inhaltlich abgestimmt wurde.<br />

Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />

nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />

Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />

werden Sie durch uns unterrichtet.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />

– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />

genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />

die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />

von ihrer Schweigepflicht.<br />

3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />

Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />

§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />

zur Kenntnis gegeben werden.<br />

Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />

ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />

erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />

angenommen werden kann.<br />

Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />

mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />

Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />

anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />

an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />

des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />

vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />

informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />

Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />

Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />

selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />

die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />

Ort, Datum<br />

Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />

Firmenstempel<br />

Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />

ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />

Gesetzliche/r Vertreter<br />

2. versicherte Person<br />

(wenn Partnerrente vereinbart)<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8


Tarif- und Leistungsbeschreibung (Stand 12/2012)<br />

Nachstehende Beschreibungen geben eine Übersicht über den Leistungsumfang. Einzelheiten,<br />

insbesondere auch Ausschlüsse, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.<br />

Hinweise für die versicherte Person zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:<br />

Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, den Ihr Arbeitgeber auf Ihr Leben<br />

als Arbeitnehmer abschließt und aus dem Sie oder Ihre Hinterbliebenen ganz oder teilweise<br />

bezugsberechtigt sind (<strong>Direktversicherung</strong>). Ihr Arbeitgeber ist damit als Versicherungsnehmer<br />

unser Vertragspartner.<br />

Deshalb sprechen wir mit den Versicherungsbedingungen nicht Sie, sondern Ihren Arbeitgeber<br />

unmittelbar an. Die einzelnen versicherungsvertraglichen Rechte und Pflichten betreffen<br />

nämlich vorrangig nur ihn und werden daher nur ihm gegenüber erläutert. Die Bestimmungen<br />

dürften aber dennoch für Sie als versicherte Person von Interesse sein.<br />

1. <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />

Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung<br />

mit Beitragsabsicherung nach Tarif VHD41, VHD43 und VHD44. Des Weiteren gelten<br />

die Informationen zur <strong>Fonds</strong>anlage.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung wird im Rahmen der<br />

betrieblichen Altersversorgung als <strong>Direktversicherung</strong> eingesetzt.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung bietet vor Beginn der<br />

Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung<br />

eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestöcke). Die Anlagestöcke werden<br />

gesondert von unserem übrigen Vermögen in Anteileinheiten an Investmentfonds angelegt, insbesondere<br />

in Anteileinheiten der Garantiefonds. Zur Beitragsabsicherung werden Beitragsteile<br />

auch im übrigen Vermögen der <strong>VORSORGE</strong> angelegt. Ihre Versicherungsleistungen sind somit<br />

vom Wert des Deckungskapitals der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten zuzüglich des<br />

ggf. auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils am übrigen Vermögen abhängig.<br />

Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks nicht vorauszusehen ist, können<br />

wir den Wert der Leistungen nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen<br />

der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang tragen<br />

Sie das Risiko der Wertminderung. Das heißt, der Wert Ihres Deckungskapitals kann vor und<br />

bei Ablauf (Rentenbeginn) deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Zum<br />

vereinbarten Rentenbeginn wird Ihr Deckungskapital grundsätzlich mindestens der Summe<br />

der eingezahlten Beiträge der Hauptversicherung entsprechen (Beitragsabsicherung).<br />

Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung basiert auf einer unmittelbaren<br />

Beteiligung an der Wertentwicklung von Garantiefonds.<br />

Mit dieser Beitragsabsicherung sorgen wir dafür, dass zum vereinbarten Rentenbeginn Ihr<br />

Deckungskapital mindestens der Summe Ihrer gezahlten Beiträge – abzüglich der Beiträge zu<br />

einer eventuell eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – entspricht, sofern<br />

die Garantiefonds mindestens ihre Garantieleistung erbringen. Bei der Garantieleistung der<br />

Garantiefonds handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Garantie der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften.<br />

1.1 Aufschubzeit<br />

Die Aufschubzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn<br />

der Rentenzahlung liegt.<br />

Beitragszahlung<br />

Ihre Beiträge entrichten Sie in der Aufschubzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.<br />

Nach dem Tod der versicherten Person und in einer Verlängerungsphase,<br />

der Kündigung des Versicherungsvertrages oder auch der Beitragsfreistellung werden keine<br />

weiteren Beiträge gezahlt.<br />

Mindestbeiträge<br />

• Summe der Beiträge der Hauptversicherung eines Versicherungsjahres:<br />

mindestens 360 EUR bei laufender Beitragszahlung<br />

• Gesamtbeitrag: maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

West plus 1.800 EUR p. a., sofern die Versorgungszusage nach dem<br />

31.12.2004 erteilt wurde<br />

• Beitragssumme der Hauptversicherung bei laufender Beitragszahlung:<br />

mindestens 7.200 EUR<br />

• Beitragserhöhungen: kein Mindestbetrag<br />

• Zuzahlungen müssen mindestens 300 EUR betragen<br />

Mindestdauern<br />

• Dauer der Versicherung/Aufschubzeit: mindestens 15 Jahre und mindestens bis zum Alter<br />

62 Jahre der versicherten Person; maximal bis Endalter 72 Jahre<br />

• Dauer der Beitragszahlung: mindestens 15 Jahre, maximal bis Endalter 72 Jahre<br />

Eintrittsalter<br />

• Versicherungsnehmer: mindestens 18 Jahre<br />

• Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 57 Jahre<br />

Leistungen bei Tod vor Rentenbeginn<br />

Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so entsteht der Anspruch auf die<br />

vereinbarte Hinterbliebenenleistung. Die Hinterbliebenenleistung entspricht dem Deckungskapital.<br />

Wir finanzieren aus der Hinterbliebenenleistung eine Rente an einen versorgungsberechtigten<br />

Angehörigen.<br />

Bezugsberechtigte im Todesfall<br />

Hinterbliebenenleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige erbracht.<br />

Dies sind:<br />

• der zum Todeszeitpunkt mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte;<br />

• falls nicht vorhanden, der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten<br />

Person;<br />

• falls nicht vorhanden, die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG),<br />

sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

An die Stelle des Ehegatten tritt der namentlich genannte Lebensfährte, zu dessen Gunsten<br />

ein Bezugsrecht eingeräumt wurde. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person mit dem<br />

Lebensgefährten im Zeitpunkt des Ablebens der versicherten Person in einer eheähnlichen<br />

Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht<br />

verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt<br />

lebendes Ehepaar – auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – in gemeinsamer Wohnund<br />

Wirtschaftsgemeinschaft leben. Diese Voraussetzung muss vor dem Eintritt des Versicherungsfalls<br />

erfüllt und uns müssen zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Erklärungen zur<br />

namentlichen Nennung bzw. zur Bestätigung des gemeinsamen Wohnsitzes zugegangen sein.<br />

1.2 Rentenbezugzeit<br />

Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir, solange die versicherte<br />

Person lebt, eine Rente zum jeweils Ersten eines Monats. Dazu wird zum Beginn der<br />

Rentenzahlung Ihr gesamtes Deckungskapital in unserem übrigen Vermögen angelegt. Die<br />

Höhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung nicht bestimmen, da sie vom Wert<br />

der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (<strong>Fonds</strong>guthaben) zum<br />

Rentenbeginn abhängig ist. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die von da an garantierte<br />

Rente berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert des <strong>Fonds</strong>guthabens mit dem in<br />

der Versicherungsurkunde genannten Wert multipliziert wird.<br />

Höchstrentenbeginnalter<br />

Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 72 Jahre.<br />

Vorzeitiger Rentenbeginn (Abrufrente)<br />

Sie können ab dem 6. Versicherungsjahr bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten<br />

Termin des Rentenbeginns, mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Monatsersten<br />

schriftlich verlangen, dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors<br />

vorverlegt wird. Voraussetzung für eine Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung ist,<br />

dass die versicherte Person zum vorgezogenen Termin das 62. Lebensjahr vollendet hat. Die<br />

Beitragsgarantie gilt nicht für einen vorgezogenen Rentenbeginn.<br />

Verlängerungsphase<br />

Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns kann die<br />

Aufschubzeit Ihrer Versicherung unter Erhöhung des Rentenfaktors maximal bis zum Höchstrentenbeginnalter<br />

der versicherten Person von 72 Jahren beitragsfrei verlängert werden. Die<br />

Beitragsabsicherung gilt für den neuen Rentenbeginn erneut.<br />

Rentengarantiezeit<br />

Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn und ist zu diesem Zeitpunkt keine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

vereinbart, so wird – sofern vereinbart – die Altersrente<br />

bis zum Ablauf der unabhängig vom Erleben garantierten Mindestdauer der Rentenzahlung<br />

(Rentengarantiezeit) weitergezahlt. In Abhängigkeit vom vereinbarten Rentenbeginnalter kann<br />

eine Mindestdauer der Rentenzahlung zwischen 5 und 40 Jahren vereinbart werden. Die Weiterzahlung<br />

der Renten nach Ableben der versicherten Person kann nur dann erfolgen, wenn<br />

versorgungsberechtigte Hinterbliebene nach § 21 Absatz 2 der allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

vorhanden sind.<br />

Überschussbeteiligung bei Rentenbezug<br />

Während der Rentenbezugszeit werden Sie zusätzlich zur garantierten Rente an den von uns<br />

erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Diese Überschussbeteiligung wird Ihnen wie bei<br />

Vertragsabschluss vereinbart und in der Versicherungsurkunde dokumentiert in Form einer<br />

zusätzlichen lebenslangen, bei gleichbleibenden Gewinnanteilsätzen konstanten Rente (Erlebensfallbonus)<br />

mit oder ohne Steigerungssatz ausgezahlt.<br />

1.3 Kapitalabfindung<br />

Sie können bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns, frühestens<br />

jedoch zwölf Monate vor diesem Termin, verlangen, dass anstelle der Rentenzahlungen<br />

eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Anstelle einer<br />

einmaligen Kapitalabfindung kann auch eine Abfindung von bis zu 30 % des Deckungskapitals<br />

verlangt werden. Aus dem dann verbleibenden Deckungskapital wird eine Rente gezahlt. Dazu<br />

wird die von da an garantierte Rente berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert des<br />

verbleibenden Deckungskapitals mit dem im Versicherungsschein genannten Rentenfaktor<br />

multipliziert wird.<br />

2. Zusatzversicherungen<br />

2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />

Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Es gelten die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen<br />

BBH41, BBH43 und BBH44 (Beitragsfreiheit) und BRH41, BRH43 und BRH44 (Berufsunfähigkeitsrente).<br />

Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherung<br />

mit laufender Beitragszahlung.<br />

Eintrittsalter<br />

• Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 57 Jahre<br />

Dauern<br />

• Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem der Eintritt von Berufsunfähigkeit den<br />

Anspruch auf Leistungen entstehen lässt.<br />

• Leistungsdauer ist der Zeitraum, für den längstens eine Leistung gewährt wird.<br />

• Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Beiträge zu entrichten sind.<br />

• Beitragsfreiheit (BUB)<br />

Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer der BUB enden mit der<br />

Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr – zum Jahrestag<br />

des Versicherungsbeginns – in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.<br />

• Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

• Die Versicherungsdauer der BUR endet zum vereinbarten Ablauf, spätestens mit dem Ende<br />

der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, jedoch spätestens in dem Jahr – zum<br />

Jahrestag des Versicherungsbeginns –, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr<br />

vollendet.<br />

• Die Beitragszahlungsdauer der BUR entspricht der Versicherungsdauer der BUR.<br />

• Die Leistungsdauer der BUR endet mit dem Beginn der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindung<br />

der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr –, zum Jahrestag des Versicherungsbeginns<br />

–, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.<br />

Leistungen<br />

• Beitragsfreiheit (BUB)<br />

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUB zu mindestens<br />

50 % berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens 3 Bewertungspunkten<br />

– auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % – pflegebedürftig,<br />

so entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung während der Dauer der Berufsunfähigkeit,<br />

längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB.<br />

• Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUR zu mindestens<br />

50 % berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens 3 Bewertungspunkten<br />

– auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % – pflegebedürftig,<br />

so entsteht Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wird<br />

während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer<br />

der BUR, gezahlt.<br />

Die monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente darf maximal 4 % der Beitragssumme der<br />

Hauptversicherung oder höchstens 4.000 EUR betragen.<br />

2.2 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (Partnerrente)<br />

Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />

Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung<br />

mit Beitragsabsicherung nach Tarif VHD41, VHD43 und VHD44.<br />

Eintrittsalter<br />

• Versicherte Person ist der versorgungsberechtigte Angehörige.<br />

• Versicherte Person: mindestens 18 Jahre<br />

Leistungen<br />

Stirbt die versicherte Person der Hauptversicherung nach dem Beginn der Rentenzahlung,<br />

zahlen wir bei entsprechender Vereinbarung einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

(Partnerrente), die Rente in gleicher Höhe an den versorgungsberechtigten Angehörigen weiter,<br />

solange dieser lebt. Alternativ können 60 % der Rente vereinbart werden.<br />

Als versorgungsberechtigte Angehörige kann nur diejenige Person benannt werden, die bei<br />

der Hauptversicherung Bezugsberechtigte im Todesfall (mit Ausnahme der Kinder) sein kann.<br />

Spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns können Sie eine<br />

Vereinbarung zur Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ein- oder ausschließen sowie die<br />

Änderung der prozentualen Höhe der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung beantragen.<br />

Ein nachträglicher Einschluss einer Vereinbarung zur Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

bedingt einen Ausschluss einer eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentengarantiezeit.<br />

3. Automatische Anpassung<br />

Es gelten die Bedingungen für die Automatische Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />

zu <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherungen mit Beitragsabsicherung.<br />

Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherung<br />

mit Beitragsabsicherung mit laufender Beitragszahlung.<br />

Bei der Automatischen Anpassung erhöht sich der Beitrag für die Versicherung einschließlich<br />

etwaiger Zusatzversicherungen jährlich nach der prozentualen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Die Erhöhungen erfolgen jeweils<br />

zum Jahrestag des Versicherungsbeginns.<br />

Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung. Die Leistungen der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen<br />

erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.


Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG<br />

über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig,<br />

dass Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es<br />

sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.<br />

Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten,<br />

sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />

AG (Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf) schriftlich nachzuholen.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige<br />

oder unvollständige Angaben machen.<br />

Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der<br />

nachstehenden Information entnehmen.<br />

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen<br />

Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten<br />

gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß<br />

und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor<br />

Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie<br />

auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt<br />

wird<br />

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />

Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.<br />

Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe<br />

Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir<br />

kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />

Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des<br />

Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt<br />

des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie<br />

nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />

• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />

• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht<br />

arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher<br />

der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen<br />

Rückkaufswertes.<br />

2. Kündigung<br />

Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht<br />

lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag<br />

unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag<br />

wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte<br />

Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,<br />

wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn<br />

auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />

3. Vertragsänderung<br />

Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis<br />

der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,<br />

geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen<br />

Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die<br />

anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht<br />

schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden<br />

Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung<br />

der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht<br />

angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach<br />

Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses<br />

Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.<br />

4. Ausübung unserer Rechte<br />

Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung<br />

nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem<br />

Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend<br />

gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte<br />

haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur<br />

Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die<br />

Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur<br />

Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten<br />

Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum<br />

Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf<br />

Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf<br />

dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht<br />

vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen<br />

von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe. Auskunftsund<br />

Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen. Aufgrund der mit Ihnen<br />

getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des<br />

Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede<br />

Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs<br />

unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung unserer<br />

Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung<br />

Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht<br />

Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.<br />

Leistungsfreiheit<br />

Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder<br />

Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.<br />

Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere<br />

Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen<br />

Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass<br />

Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer<br />

Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch<br />

insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob<br />

fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />

noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.<br />

Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen<br />

arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.<br />

Hinweis:<br />

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten<br />

zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.<br />

Hinweise und Erläuterungen<br />

Wann handeln Sie auf Veranlassung eines anderen<br />

Sie handeln auf Veranlassung eines anderen, wenn der Vertragsschluss für einen anderen<br />

wirtschaftlich Berechtigten als den Versicherungsnehmer durchgeführt wird.<br />

Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter<br />

deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf<br />

deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt wird oder eine Geschäftsbeziehung<br />

letztlich begründet wird (z. B. abweichender Beitragszahler, Vereinbarung<br />

von Rechten Dritter, z. B. unwiderrrufliches Bezugsrecht, Abtretung oder<br />

Verpfändung).<br />

Wer ist eine politisch exponierte Person<br />

Eine politisch exponierte Person im Sinne des § 6 Abs. 2 Ziffer 1 GWG ist eine<br />

Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt/ausgeübt hat, ein unmittelbares<br />

Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person.<br />

Wichtige öffentliche Ämter sind<br />

• Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister<br />

und Staatssekretäre<br />

• Parlamentsmitglieder<br />

• Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder<br />

sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz<br />

• Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken<br />

• Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte<br />

• Führungsorgane staatlicher Unternehmen<br />

Umittelbares Familienmitglied dieser Person ist<br />

• Ehepartner<br />

• Lebensparter<br />

• Kinder und deren Ehepartner oder Lebenspartner<br />

• Eltern<br />

Bekanntermaßen nahestehende Person dieser Person ist<br />

• jede natürliche Person, die bekanntermaßen gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin<br />

von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge<br />

Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält.<br />

Wann erfolgt eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz<br />

Sofern kein Abruf vereinbart wurde, sind die Angaben zum Geldwäschegesetz erforderlich.<br />

Eine zusätzliche Erklärung wird erforderlich, wenn der Anfragesteller/Antragsteller<br />

eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, wenn der Anfragesteller/Antragsteller<br />

eine politisch exponierte Person ist oder wenn der Beitragszahler/Einzahler<br />

nicht Anfragesteller/Antragsteller ist oder Rechte Dritter vereinbart werden (z. B.<br />

unwiderrufliches Bezugsrecht).<br />

5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten,<br />

so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung<br />

und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis<br />

und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.<br />

Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch<br />

Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


Anlage zu Ziffer 1 der Schweigepflichtentbindungserklärung:<br />

Konzerngesellschaften, die in gemeinsamen Datenbanken ihre Stammdaten verarbeiten und<br />

die gemeinsame Datenverarbeitungs-Verfahren nutzen<br />

DKV Deutsche Krankenversicherung AG<br />

D.A.S. Rechtschutz Versicherung AG<br />

ERGO Lebensversicherung AG<br />

ERGO Pensionsfonds AG<br />

ERGO Pensionskasse AG<br />

ERGO Versicherung AG<br />

Hamburg-Mannheimer Pensionskasse AG<br />

Victoria Lebensversicherung AG<br />

<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

<strong>VORSORGE</strong> Luxemburg Lebensversicherung S.A.<br />

<strong>VORSORGE</strong> Service GmbH<br />

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags<br />

Dienstleister<br />

Augsburger Aktienbank AG<br />

COR&FJA AG<br />

ERGO Lebensversicherung AG<br />

ERGO Versicherungsgruppe AG<br />

ITERGO Informationstechnologie GmbH<br />

Longial GmbH<br />

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG<br />

T-Systems<br />

Gegenstand / Zweck der Beauftragung<br />

Übertragung <strong>Fonds</strong>anteile<br />

IT-Dienstleister<br />

Antrags- und Leistungsbearbeitung<br />

Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten<br />

zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Versicherungsverhältnisses<br />

(z. B. Bearbeitung eines Antrags, zur Beurteilung<br />

des zu versichernden Risikos, Verwaltung von Versicherungsverträgen,<br />

zur Prüfung einer Leistungspflicht)<br />

IT-Dienstleister<br />

Verwaltung von Versorgungsverträgen<br />

Risikoprüfung von Altersversorgung<br />

Netzwerk- und Telefoniebetreiber<br />

Kategorien von Dienstleistern, bei denen Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten<br />

kein Hauptgegenstand des Auftrages ist und Auftragnehmer, die nur einmal tätig werden<br />

Dienstleisterkategorie<br />

Adressermittler<br />

Call-Center<br />

IT- und Telekommunikationsdienstleister<br />

Marktforschungsunternehmen<br />

Marketingagenturen/-provider<br />

Lettershops/Druckereien<br />

IT-Wartungsdienstleister<br />

Inkassounternehmen<br />

Entsorger<br />

Adressprüfung<br />

In- und Outboundtelefonie<br />

Gegenstand / Zweck der Beauftragung<br />

IT-, Netzwerk- und Telefoniebetreiber<br />

Marktforschung<br />

Marketingaktionen<br />

Druck und Versand von Postsendungen<br />

Wartung von Systemen/Anwendungen<br />

Forderungseinzug<br />

Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Papier<br />

und Datenträgern


V e r e i n b a r u n g<br />

Zwischen<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitgeber –<br />

und Herrn/Frau<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitnehmer –<br />

wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />

1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />

dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />

Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />

und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />

31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />

2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />

daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />

vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />

_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />

schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />

Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />

als vermögenswirksame Leistung unter.<br />

Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />

Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />

wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />

dieses Betrages unter.<br />

3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />

Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />

1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />

Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />

Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />

Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />

Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />

verpflichtet ist.<br />

Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />

Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />

Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />

im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />

möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />

Ein kommensteuergesetz).<br />

Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />

bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />

widerspricht.<br />

Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />

Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />

Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />

durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />

Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />

Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />

4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />

wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />

den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung gekürzt.<br />

5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />

gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />

macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />

die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />

aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />

6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />

ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />

dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />

des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />

Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />

der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />

cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />

Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />

umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />

findet insoweit keine Anwendung.<br />

7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />

Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />

von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />

Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />

dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />

anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />

Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />

der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />

Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />

dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />

8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />

aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />

Mitteilung zu machen.<br />

8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />

vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />

bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />

zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />

wurden<br />

entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten<br />

überträgt.<br />

erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />

Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />

Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />

des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />

erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />

erstellten Nach weises.<br />

10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />

Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />

Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />

ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />

Ort/Datum<br />

Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

Kopie für Personalakte


V e r e i n b a r u n g<br />

Zwischen<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitgeber –<br />

und Herrn/Frau<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitnehmer –<br />

wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />

1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />

dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />

Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />

und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />

31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />

2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />

daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />

vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />

_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />

schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />

Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />

als vermögenswirksame Leistung unter.<br />

Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />

Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />

wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />

dieses Betrages unter.<br />

3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />

Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />

1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />

Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />

Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />

Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />

Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />

verpflichtet ist.<br />

Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />

Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />

Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />

im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />

möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />

Ein kommensteuergesetz).<br />

Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />

bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />

widerspricht.<br />

Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />

Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />

Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />

durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />

Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />

Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />

4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />

wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />

den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung gekürzt.<br />

5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />

gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />

macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />

die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />

aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />

6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />

ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />

dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />

des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />

Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />

der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />

cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />

Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />

umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />

findet insoweit keine Anwendung.<br />

7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />

Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />

von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />

Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />

dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />

anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />

Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />

der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />

Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />

dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />

8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />

aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />

Mitteilung zu machen.<br />

8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />

vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />

bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />

zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />

wurden<br />

entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten<br />

überträgt.<br />

erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />

Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />

Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />

des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />

erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />

erstellten Nach weises.<br />

10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />

Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />

Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />

ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />

Ort/Datum<br />

Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

Kopie für <strong>VORSORGE</strong>


V e r e i n b a r u n g<br />

Zwischen<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitgeber –<br />

und Herrn/Frau<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitnehmer –<br />

wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />

1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />

dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />

Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />

und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />

31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />

2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />

daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />

vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />

_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />

schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />

Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />

als vermögenswirksame Leistung unter.<br />

Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />

Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />

wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />

dieses Betrages unter.<br />

3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />

Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />

1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />

Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />

Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />

Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />

Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />

verpflichtet ist.<br />

Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />

Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />

Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />

im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />

möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />

Ein kommensteuergesetz).<br />

Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />

bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />

widerspricht.<br />

Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />

Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />

Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />

durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />

Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />

Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />

4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />

wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />

den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung gekürzt.<br />

5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />

gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />

macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />

die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />

aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />

6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />

ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />

dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />

des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />

Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />

der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />

cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />

Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />

umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />

findet insoweit keine Anwendung.<br />

7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />

Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />

von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />

Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />

dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />

anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />

Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />

der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />

Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />

dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />

8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />

aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />

Mitteilung zu machen.<br />

8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />

vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />

bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />

zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />

wurden<br />

entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten<br />

überträgt.<br />

erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />

Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />

Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />

des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />

erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />

erstellten Nach weises.<br />

10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />

Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />

Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />

ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />

Ort/Datum<br />

Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

Kopie für Vermittler


V e r e i n b a r u n g<br />

Zwischen<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitgeber –<br />

und Herrn/Frau<br />

__________________________________________<br />

– Arbeitnehmer –<br />

wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />

1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />

dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />

Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />

und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />

31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />

2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />

daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />

Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />

vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />

_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />

schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />

Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />

als vermögenswirksame Leistung unter.<br />

Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />

Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />

wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />

dieses Betrages unter.<br />

3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />

Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />

1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />

Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />

Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />

Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />

Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />

verpflichtet ist.<br />

Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />

Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />

Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />

im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />

möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />

Ein kommensteuergesetz).<br />

Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />

bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />

widerspricht.<br />

Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />

Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />

Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />

durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />

Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />

Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />

4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />

wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />

den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Sozialversicherung gekürzt.<br />

5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />

gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />

macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />

die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />

aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />

6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />

ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />

dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />

des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />

Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />

der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />

cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />

Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />

umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />

findet insoweit keine Anwendung.<br />

7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />

Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />

von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />

Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />

dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />

anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />

Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />

der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />

Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />

dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />

8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />

aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />

der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />

Mitteilung zu machen.<br />

8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />

vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />

bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />

zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />

wurden<br />

entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />

mit allen Rechten und Pflichten<br />

überträgt.<br />

erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />

Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />

Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />

des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />

erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />

erstellten Nach weises.<br />

10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />

Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />

Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />

ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />

Ort/Datum<br />

Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

Kopie für Arbeitnehmer


<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />

Eine starke betriebliche Altersvorsorgelösung.<br />

Altersvorsorge kombiniert mit den Chancen des Kapitalmarkts – das ist die<br />

fondsgebundene Rentenversicherung <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>.<br />

Rentenversicherung mit Renditechancen – eine clevere Kombination.<br />

<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> verbindet die Vorteile<br />

einer Rentenversicherung mit den attraktiven Vergünstigungen<br />

einer betrieblichen Altersversorgung. Hinzu kommen<br />

die Renditechancen einer modernen Kapitalanlage.<br />

Bei dieser fondsgebundenen Rentenversicherung legt der<br />

Versicherer die Sparanteile der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge<br />

in ausgesuchte Investmentanteile an. Bei entsprechender<br />

Risikobereitschaft eine attraktive Lösung. Der<br />

Arbeitnehmer kann in den Genuss eines finanziellen Polsters<br />

im Alter kommen. Auch für den Fall der Berufsunfähigkeit<br />

und für die Hinterbliebenen kann vorgesorgt werden.<br />

Sie brauchen allerdings kein <strong>Fonds</strong>profi zu sein, um von der<br />

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Sie setzen auf das Know-how der erfolgreichen Investmentgesellschaft<br />

DWS FlexPension SICAV. Für den Aufbau Ihrer<br />

Altersvorsorge geht sie auf Nummer sicher: mit einem Garantiefonds<br />

– dem Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />

Das Anlagekonzept – garantierte Sicherheit zum vereinbarten Rentenbeginn.<br />

Garantiefonds:<br />

Garantiefonds sind mit einer Höchststandssicherung zu<br />

bestimmten Stichtagen ausgestattet – einer Art Schutz vor<br />

Wertverlust. Damit profitieren Sie von der Anlage der Beiträge<br />

(Sparanteile) sowie von den möglichen Kursgewinnen aus<br />

der <strong>Fonds</strong>anlage. Diese werden Ihnen an einem fixen Tag im<br />

Monat gutgeschrieben und garantiert. Bei Kursschwankungen<br />

bleibt Ihnen der jeweils erreichte Höchststand erhalten.<br />

Garantiefonds DWS FlexPension:<br />

Garantiefonds setzen auf die langfristige positive Wertentwicklung<br />

der weltweiten Aktienmärkte. Bei Auflegung bieten<br />

sie ein hohes Engagement in den Aktienmärkten. Zur Absicherung<br />

der sogenannten Höchststandssicherung* der<br />

DWS International S.A. wird zwischen Aktien- und Renten-/<br />

Geldmarktfonds gemäß einem regelbasierten Mechanismus<br />

umgeschichtet. Die Folge: Der Anteil der Renten-/Geldmarktfonds<br />

kann insbesondere bei fallenden Aktienmärkten oder<br />

bei näher rückendem Ablauftermin des Garantiefonds durch<br />

die DWS FlexPension SICAV erhöht werden. Das kann gegebenenfalls<br />

zu einer vollständigen Anlage in dieser Anlageklasse<br />

führen.<br />

Der DWS FlexPension investiert in aussichtsreiche <strong>Fonds</strong> –<br />

auch aus dem erfolgreichen hauseigenen Portfolio. Die DWS<br />

wurde übrigens schon mehrfach mit dem begehrten Titel<br />

„Beste <strong>Fonds</strong>gesellschaft Deutschlands“** ausgezeichnet.<br />

Aufgrund kontinuierlicher attraktiver Performances und den<br />

dahinter stehenden ausgefeilten Anlagestrategien konnte die<br />

DWS viele weitere Topbewertungen erhalten.<br />

Ausgezeichnete Renditemöglichkeiten:<br />

Sie möchten Ihre Renditechancen verbessern Dann können<br />

Sie ab einem gewissen Zeitpunkt alternativ in eine freie <strong>Fonds</strong>auswahl<br />

investieren. Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

wird Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren und Ihnen<br />

entsprechende Möglichkeiten aufzeigen.<br />

Unser Service – transparent und übersichtlich.<br />

Über www.vorsorge-lebensversicherung.de und unser<br />

<strong>Fonds</strong>servicecenter haben Sie die Möglichkeit, sich tagesaktuell<br />

über die Anlagestrategien zu informieren. Zudem<br />

erhalten Sie einmal im Jahr von der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />

AG einen Depotauszug mit einer Übersicht über den<br />

Wert der Ihrer Versicherung gutgeschriebenen Anteile.<br />

* Die Höchststandssicherung oder Höchststandsgarantie wird von der<br />

DWS ausgesprochen. An vertraglich festgelegten Bewertungsstichtagen<br />

vergleicht die DWS das aktuelle Kursniveau mit dem vorherigen Stichtag.<br />

Ist der Wert besser, wird er als neuer Höchststand ab sofort bis<br />

zum vereinbarten Laufzeitende garantiert. Ist er schlechter, bleibt der<br />

alte Höchststand erhalten. Über die gesamte Laufzeit wird das Kursniveau<br />

so an festgelegten Stichtagen als garantiert festgeschrieben<br />

und der höchste jemals festgestellte Wert ist dann maßgeblich für die<br />

spätere Rentenzahlung bzw. Kapitalleistung.<br />

Die DWS legt regelbasiert täglich fest, wie viel in Aktien investiert sein<br />

soll und wie viel in festverzinslichen Wertpapieren angelegt sein muss,<br />

das <strong>Fonds</strong>management schichtet je nach Marktlage zwischen ausgewählten<br />

Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds um.<br />

** Focus-Money, 17/2010


„Investieren auf intelligente<br />

Art. Mit der <strong>VORSORGE</strong><br />

<strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>“.


Flexibilität – viel Freiraum für individuelle Wünsche<br />

Flexible Gestaltung und Schutzmaßnahmen.<br />

Sie nutzen den steuerlichen Höchstbetrag noch nicht voll<br />

aus Sie möchten mit einem geringen Beitrag in die<br />

<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> einsteigen Wir bieten<br />

Ihnen interessante Möglichkeiten, damit Sie Ihren Vertrag<br />

problemlos aufstocken können.<br />

Flexibler Rentenbeginn:<br />

Ab Ihrem 62. Lebensjahr können Sie einen ursprünglich später<br />

vereinbarten Rentenbeginn vorziehen. Ebenso können Sie<br />

den Rentenbeginn hinausschieben, maximal bis zu Ihrem<br />

72. Lebensjahr.<br />

• Erhöhung des laufenden Beitrages.<br />

• Zuzahlungen um mindestens 300 Euro, z. B. aus Sonderzahlungen<br />

wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, im laufenden<br />

Kalenderjahr bis zum steuerlichen Höchstbetrag.<br />

• Automatische Anpassung im Beitragsrahmen bis zu 4 % der<br />

Beitragsbemessungsgrenze. Damit ändert sich der Beitrag<br />

immer entsprechend der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.<br />

• Vertragliche Abkürzung der Beitragszahlungsdauer auf<br />

mindestens 15 Jahre.<br />

Flexible Auszahlung:<br />

• Lebenslange Altersrente aus dem zum Rentenbeginn<br />

verfügbaren Kapital – basierend auf einem garantierten<br />

Rentenfaktor*<br />

• oder eine einmalige Kapitalabfindung (Wahlrecht innerhalb<br />

der letzten 12 Monate vor Rentenbeginn)<br />

• oder Kombination aus Kapitalauszahlung (max. 30 %<br />

des <strong>Fonds</strong>guthabens) plus Rentenleistung.<br />

Sicherheit – zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Familie.<br />

Berufsunfähigkeitsschutz:<br />

Auf Wunsch können Sie auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit<br />

versichern: Als Beitragsbefreiung oder als Berufsunfähigkeitsrente.<br />

Hinterbliebenenschutz:<br />

Bei Tod vor Rentenbeginn zahlen wir das bis dahin vorhandene<br />

Deckungskapital** als Rente an Ihre versorgungsberechtigten<br />

Angehörigen. Und zwar in folgender Reihenfolge:<br />

a) an den mit der versicherten Person in gültiger Ehe<br />

lebenden Ehegatten;<br />

b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

der versicherten Person;<br />

c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie<br />

das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />

Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist auch die Beimischung<br />

weiterer <strong>Fonds</strong> möglich.<br />

Sie können durch Anlage in <strong>Fonds</strong> erhöhte Renditechancen<br />

bei entsprechender Risikobereitschaft nutzen. Wir bieten<br />

dazu hervorragende <strong>Fonds</strong> sowie professionelles <strong>Fonds</strong>management.<br />

<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> –<br />

ein innovatives Tarifkonzept.<br />

Mögliches Kapital zum Rentenbeginn<br />

Zeitpunkt, zu dem die klassische Anlage<br />

des Barwerts der Kosten endet<br />

und ausschließlich in <strong>Fonds</strong> investiert wird<br />

Sind keine Berechtigten vorhanden, zahlen wir ein einmaliges<br />

Sterbegeld. Es entspricht maximal dem Höchstbetrag für die<br />

gewöhnlichen Beerdigungskosten (2013: 8.000 Euro).<br />

So regelt es die Aufsichtsbehörde für Lebensversicherungen.<br />

Beitragssumme der<br />

gesamten Laufzeit<br />

nicht garantiert<br />

Hinterbliebenenzusatzversicherung:<br />

Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir die vereinbarte Altersrente<br />

in voller Höhe oder zu 60 % an die im steuerlichen<br />

Sinne versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (nicht<br />

Kinder). Sofern Sie dies spätestens drei Monate vor Rentenbeginn<br />

vereinbart haben.<br />

Sie können aber auch eine Rentengarantiezeit wählen. Stirbt<br />

die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, zahlen wir<br />

die Altersrente bis zum Ablauf der gewählten Rentengarantiezeit<br />

weiter.<br />

Investiert wird bei <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> in das<br />

erfolgreiche Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />

Laufzeit<br />

Garantiefonds klassisch Aktienfonds<br />

* Der garantierte Rentenfaktor gibt die garantierte Rente pro 10.000 Euro<br />

<strong>Fonds</strong>guthaben an.<br />

** Das Deckungskapital setzt sich zusammen aus dem Wert der gutgeschriebenen<br />

Anteileinheiten zuzüglich des gegebenenfalls auf den<br />

Vertrag entfallenden Anteils am übrigen Vermögen. Daraus wird die<br />

vereinbarte Versicherungsleistung gezahlt. Die anfallenden Kosten,<br />

die beim Vertragsabschluss für z. B. die Policenverwaltung oder den<br />

Kosten für den Versicherungsschutz abgezogen werden, bewirken,<br />

dass das Deckungskapital zunächst nicht der Gesamtsumme der<br />

Beiträge entspricht.


Wir sind immer für Sie da!<br />

Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite,<br />

der dafür genügend Sicherheit bietet.<br />

Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.<br />

Wenn Sie Fragen zu Versicherungen der ERGO haben – kein Problem.<br />

Ihr Partner für Versicherungsfragen :<br />

Sollte Ihr Partner für Versicherungsfragen einmal nicht erreichbar sein,<br />

nutzen Sie gerne unseren Kundenservice:<br />

Hotline: 0211 21022 -9710 und -9730<br />

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Montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />

und freitags 8:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />

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Ein Produkt der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

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Über nähere Einzelheiten informieren Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen.<br />

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© <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />

Rather Straße 110 a<br />

D-40476 Düsseldorf

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