VORSORGE Direktversicherung Fonds
VORSORGE Direktversicherung Fonds
VORSORGE Direktversicherung Fonds
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Anfrage <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
Steuerlich geförderte<br />
Altersvorsorge – davon<br />
profitieren Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber.<br />
Nutzen Sie eine betriebliche Versorgung mit einer<br />
fondsgebundenen Rentenversicherung!<br />
Ein Produkt der<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG
<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>*<br />
Die <strong>Direktversicherung</strong> –<br />
flexibel, sicher und chancenreich.<br />
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die <strong>Direktversicherung</strong> die bekannteste<br />
und einfachste Form der betrieblichen Altersversorgung.<br />
Betriebliche Altersversorgung – finanziert durch den Arbeitgeber**<br />
Unverbindliches Rechenbeispiel<br />
100 Euro monatlich<br />
auf Gehaltskonto als Beitrag für betriebliche Altersvorsorge<br />
Auswirkungen beim Arbeitgeber (AG)<br />
Angedachte Gehaltserhöhung 100 Euro 100 Euro<br />
+ AG-Anteil Sozialabgaben** 20 Euro –<br />
Aufwand beim Arbeitgeber 120 Euro 100 Euro<br />
Auswirkungen beim Arbeitnehmer (AN)<br />
Angedachte Gehaltserhöhung<br />
100 Euro<br />
– AN-Anteil Sozialabgaben** 21 Euro –<br />
– Lohnsteuer inkl. Soli-Zuschlag und 30 Euro –<br />
Kirchensteuer<br />
Es verbleiben 49 Euro 100 Euro<br />
t<br />
t<br />
Ersparnis AG<br />
= 20 Euro monatlich!<br />
Wertschöpfung AN<br />
= 51 Euro monatlich!<br />
Stand: 12/2012, Eurobeträge gerundet.<br />
So funktioniert die <strong>Direktversicherung</strong>:<br />
Die <strong>Direktversicherung</strong> eignet sich besonders für kleinere und<br />
mittlere Unternehmen. Denn sie ist in der Handhabung und<br />
Verwaltung unkompliziert. Der Arbeitgeber schließt auf das<br />
Leben des Arbeitnehmers eine Versicherung ab. Diese wird<br />
entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer finanziert. Bei<br />
der sogenannten Gehaltsumwandlung investiert der Arbeitnehmer<br />
Teile seines Entgelts. Schon bei Beginn der Versicherung<br />
hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistung. Und<br />
bei einem Arbeitgeberwechsel kann er die <strong>Direktversicherung</strong><br />
beim neuen Arbeitgeber fortführen, wenn dieser zustimmt.<br />
Mit der <strong>Direktversicherung</strong> kann sich der Arbeitnehmer ein<br />
finanzielles Polster für den Ruhestand schaffen. Auch für den<br />
Fall einer Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen kann<br />
er vorsorgen.<br />
Ihre Vorteile im Überblick:<br />
• Sehr transparente und einfach zu handhabende Vorsorgelösung.<br />
• Staatliche Förderung: Pro Jahr steuerfreie Einzahlung bis<br />
4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung – zzgl. 1.800 Euro, falls für den Arbeitnehmer<br />
nicht bereits eine beitragspflichtige Förderung nach § 40b<br />
EStG in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung besteht.<br />
• Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.<br />
• Einfache Handhabung auch bei Ausscheiden der Mitarbeiter.<br />
• Erfüllung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung.<br />
• Hartz-IV-sichere Altersvorsorge: Das heißt, keine<br />
Anrechnung auf Arbeitslosengeld II bis Rentenbeginn.<br />
Betriebliche Altersversorgung – finanziert durch den Arbeitnehmer**<br />
Unverbindliches Rechenbeispiel<br />
Ohne betriebliche<br />
Altersvorsorge<br />
Bruttogehalt 100 Euro 100 Euro<br />
– Lohnsteuer inkl. Soli-Zuschlag und 30 Euro –<br />
Kirchensteuer (z. B. 30 %)<br />
– AN-Anteil Sozialabgaben** 21 Euro –<br />
Es verbleiben 49 Euro 100 Euro<br />
Wertschöpfung Arbeitnehmer<br />
Mit betrieblicher<br />
Altersvorsorge<br />
51 Euro<br />
t<br />
Ersparnis AG<br />
= 20 Euro monatlich!<br />
Stand: 12/2012, Eurobeträge gerundet.<br />
* Eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong> der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Düsseldorf.<br />
** Gesetzliche Rentenversicherung: gesamt: 19,6 %, Arbeitgeberanteil: 9,8 %, Arbeitnehmeranteil: 9,8 %; Arbeitslosenversicherung: gesamt: 3 %, Arbeitgeberanteil:<br />
1,5 %, Arbeitnehmeranteil: 1,5 %; Gesetzliche Krankenversicherung: Arbeitgeberanteil: 7,3 %, Arbeitnehmeranteil: 8,2 %; Pflegeversicherung:<br />
gesamt: 1,95 %, Arbeitgeberanteil: 0,975 %, Arbeitnehmeranteil: 0,975 %
„<strong>VORSORGE</strong><br />
<strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
– Arbeitnehmer und<br />
Arbeitgeber profitieren<br />
gemeinsam.“
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
Damit es den Mitarbeitern<br />
und dem Unternehmen gut geht.<br />
Ganz gleich, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind –<br />
mit einer <strong>Direktversicherung</strong> schaffen Sie eine sichere Vorsorge.<br />
Informationen für Arbeitgeber:<br />
In Zukunft wird sich der Wettstreit um Fachkräfte weiter<br />
verschärfen. Werden Sie schon jetzt aktiv! Bieten Sie Ihren<br />
Mitarbeitern eine <strong>Direktversicherung</strong> an. Denn ein gutes<br />
Gehalt und attraktive Karrieremöglichkeiten reichen vielleicht<br />
Fragen, die sich Arbeitgeber häufig stellen:<br />
• Wo bieten sich weitere Möglichkeiten, Kosten zu sparen<br />
• Wie begegne ich steigenden Personalkosten sinnvoll<br />
• Wie kann ich leistungsstarken Mitarbeitern zusätzlich<br />
finanzielle Anreize bieten<br />
• Wie mache ich mein Unternehmen für neue<br />
Mitarbeiter attraktiv<br />
• Wie kann ich meiner Fürsorge für Mitarbeiter<br />
Rechnung tragen<br />
• Wie schaffe ich zufriedene Mitarbeiter – auch im Alter<br />
nicht aus, um Mitarbeiter dauerhaft an Ihr Unternehmen zu<br />
binden. Mit einer guten betrieblichen Altersversorgung erhöhen<br />
Sie auch die Chancen, neues Personal zu finden.<br />
Die Antwort heißt „<strong>Direktversicherung</strong>“<br />
• Sie senkt ggf. Lohnnebenkosten durch Einsparung von<br />
Sozialversicherungsbeiträgen.<br />
• Sie ist im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung<br />
steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei.<br />
• Sie hilft, wertvolle Mitarbeiter zu halten und zu gewinnen.<br />
• Sie erfüllt in Form der Gehaltsumwandlung die Rechte der<br />
Mitarbeiter.<br />
• Sie stärkt die finanzielle Zukunft der Arbeitnehmer im Alter.<br />
• Beiträge können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.<br />
Informationen für Arbeitnehmer:<br />
Nutzen Sie die Vorteile einer <strong>Direktversicherung</strong> – jetzt und<br />
später. Sie möchten ein finanzielles Polster für den Ruhestand<br />
anlegen Sie wollen schon heute von Ihrer betrieblichen<br />
Altersversorgung profitieren Kein Problem. Die <strong>Direktversicherung</strong><br />
verschafft Ihnen Sicherheit fürs Alter. Und sie entlastet<br />
Sie auch während des aktiven Berufslebens. Denn die Beiträge<br />
zur <strong>Direktversicherung</strong> sind in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />
Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine arbeitgeberfinanzierte<br />
<strong>Direktversicherung</strong> an Ein doppelter Gewinn für Sie!<br />
Checkliste:<br />
• Sie haben einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung<br />
durch Entgeltumwandlung. Informieren Sie<br />
sich bei Ihrer Personalabteilung über die Möglichkeiten<br />
einer <strong>Direktversicherung</strong>.<br />
• Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie die<br />
<strong>Direktversicherung</strong> mitnehmen. Vorausgesetzt, Ihr<br />
neuer Arbeitgeber stimmt zu.<br />
• Sie können die Beiträge für die <strong>Direktversicherung</strong><br />
selbst bezahlen, wenn Sie den Job wechseln oder sich<br />
selbstständig machen.<br />
• Nutzen Sie auch die vermögenswirksamen Leistungen,<br />
das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, um die Beiträge<br />
einer <strong>Direktversicherung</strong> zu optimieren.<br />
• Die <strong>Direktversicherung</strong> kann jederzeit an die Zusagen<br />
des Arbeitgebers angepasst werden. Ihr Arbeitgeber<br />
kann für Sie, wenn Sie die Karriereleiter hinaufsteigen,<br />
ganz einfach in Grenzen die Beiträge erhöhen. Oder bei<br />
Teilzeit die Beiträge reduzieren.<br />
• Auch für Minijobber ist die <strong>Direktversicherung</strong> interessant.<br />
Denn die Anwartschaft kann nicht verfallen, nicht<br />
beitragsfrei gestellt werden und sie ist nicht pfändbar.*<br />
• Überlegen Sie, ob der Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung<br />
oder einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />
für Sie und Ihre Familie sinnvoll ist.<br />
Hinweis: Abhängig von der Höhe der Entgeltumwandlung kann eine gewisse Minderung der Sozialversicherungsansprüche des Arbeitnehmers (gesetzliche<br />
Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) eintreten. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)<br />
krankenversicherungsfrei sind und deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt aufgrund einer Entgeltumwandlung die auf sie anzuwendende<br />
Versicherungspflichtgrenze nicht mehr übersteigt, werden krankenversicherungspflichtig.<br />
* Vergleichen Sie zu den Möglichkeiten der Beitragsfreistellung § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>.
Vorsorge<br />
<strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />
Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />
für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong>
Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />
Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />
für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />
Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />
Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />
Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />
Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Vertriebsvermerke<br />
Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />
Vers.-Urkunde<br />
an Kunde<br />
V H OE-/AD-Nummer<br />
OE-/AD-Nummer<br />
OE-/AD-Nummer<br />
%<br />
%<br />
%<br />
Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />
Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />
Anfragesteller<br />
(= Arbeitgeber)<br />
Firma (Arbeitgeber)<br />
Geburtsdatum<br />
Telefon<br />
/<br />
Postfach-PLZ<br />
Telefax<br />
/<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Postfach-Nr.<br />
Branche<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
Versicherte<br />
Person (VP)<br />
(= Arbeitnehmer)<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Frau<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Geburtsdatum<br />
Postfach-PLZ<br />
Postfach-Nr.<br />
Staatsangehörigkeit Telefon<br />
/<br />
derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />
abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
}<br />
1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />
2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />
Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />
Vertragsdaten<br />
Vertragsdaten<br />
<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />
VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />
Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />
Jahre Beitragszahlungs-<br />
Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
(Rentenbeginn)<br />
dauer bis Endalter<br />
– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />
– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />
max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />
Rentengarantiezeit<br />
5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />
– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />
– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />
67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />
Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />
Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />
keits-Zusatz-<br />
Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />
Versicherungsbeginn<br />
versicherung<br />
01.<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
Wird sie gewünscht,<br />
– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />
ist eine Gesundheitsprüfung<br />
erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Gesundheitserklärung<br />
ist<br />
beigefügt<br />
Partnerrente<br />
Mitversicherte<br />
Person (2. VP) für<br />
die Verbundene<br />
Rente nach<br />
Rentenbeginn<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Tarif der Hauptversicherung<br />
Beitragszahlung<br />
Frau<br />
Automatische<br />
Anpassung<br />
<strong>Fonds</strong>anlage<br />
Versicherungsbeginn 01.<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
monatlich garantierte<br />
Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />
– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />
– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />
Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />
Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />
Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />
Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />
Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />
Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />
bis Endalter<br />
EUR<br />
EUR<br />
BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />
BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />
Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />
Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />
sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />
besteht.<br />
Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West.<br />
Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />
Jahre<br />
Karenzzeit für die<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
Beitrag für die Hauptversicherung<br />
Beitrag für die BUZ<br />
Gesamtbeitrag<br />
gemäß Zahlungsweise<br />
Leistungsdauer<br />
bis Endalter<br />
Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />
aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />
Jahre<br />
Jahre<br />
6 Monate<br />
12 Monate<br />
24 Monate<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR
Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />
Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />
für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />
Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />
Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />
Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />
Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Vertriebsvermerke<br />
Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />
Vers.-Urkunde<br />
an Kunde<br />
V H OE-/AD-Nummer OE-/AD-Nummer<br />
OE-/AD-Nummer<br />
%<br />
%<br />
%<br />
Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />
Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />
Anfragesteller<br />
(= Arbeitgeber)<br />
Firma (Arbeitgeber)<br />
Geburtsdatum<br />
Telefon<br />
/<br />
Postfach-PLZ<br />
Telefax<br />
/<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Postfach-Nr.<br />
Branche<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
Versicherte<br />
Person (VP)<br />
(= Arbeitnehmer)<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Frau<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Geburtsdatum<br />
Postfach-PLZ<br />
Postfach-Nr.<br />
Staatsangehörigkeit Telefon<br />
/<br />
derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />
abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
}<br />
1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />
2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />
Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />
Vertragsdaten<br />
Vertragsdaten<br />
<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />
VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />
Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />
Jahre Beitragszahlungs-<br />
Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
(Rentenbeginn)<br />
dauer bis Endalter<br />
– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />
– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />
max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />
Rentengarantiezeit<br />
5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />
– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />
– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />
67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />
Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />
Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />
keits-Zusatz-<br />
Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />
Versicherungsbeginn<br />
versicherung<br />
01.<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
Wird sie gewünscht,<br />
– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />
ist eine Gesundheitsprüfung<br />
erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Versicherungsbeginn<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
01.<br />
Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />
bis Endalter<br />
Jahre<br />
Leistungsdauer<br />
bis Endalter<br />
monatlich garantierte<br />
EUR<br />
Karenzzeit für die<br />
Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />
– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />
– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />
aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />
– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />
Gesundheitserklärung<br />
ist<br />
beigefügt<br />
Partnerrente<br />
Mitversicherte<br />
Person (2. VP) für<br />
die Verbundene<br />
Rente nach<br />
Rentenbeginn<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Tarif der Hauptversicherung<br />
Beitragszahlung<br />
Frau<br />
Automatische<br />
Anpassung<br />
<strong>Fonds</strong>anlage<br />
Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />
DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITGEBER<br />
Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />
Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />
Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />
Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />
EUR<br />
BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />
BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />
Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />
Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />
sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />
besteht.<br />
Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West.<br />
Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />
Beitrag für die Hauptversicherung<br />
Beitrag für die BUZ<br />
Gesamtbeitrag<br />
gemäß Zahlungsweise<br />
Jahre<br />
Jahre<br />
6 Monate<br />
12 Monate<br />
24 Monate<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR
Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />
Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />
für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />
Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />
Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />
Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />
Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Vertriebsvermerke<br />
Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />
Vers.-Urkunde<br />
an Kunde<br />
V H OE-/AD-Nummer OE-/AD-Nummer<br />
OE-/AD-Nummer<br />
%<br />
%<br />
%<br />
Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />
Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />
Anfragesteller<br />
(= Arbeitgeber)<br />
Firma (Arbeitgeber)<br />
Geburtsdatum<br />
Telefon<br />
/<br />
Postfach-PLZ<br />
Telefax<br />
/<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Postfach-Nr.<br />
Branche<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
Versicherte<br />
Person (VP)<br />
(= Arbeitnehmer)<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Frau<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Geburtsdatum<br />
Postfach-PLZ<br />
Postfach-Nr.<br />
Staatsangehörigkeit Telefon<br />
/<br />
derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />
abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
}<br />
1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />
2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />
Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />
Vertragsdaten<br />
Vertragsdaten<br />
<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />
VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />
Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />
Jahre Beitragszahlungs-<br />
Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
(Rentenbeginn)<br />
dauer bis Endalter<br />
– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />
– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />
max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />
Rentengarantiezeit<br />
5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />
– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />
– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />
67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />
Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />
Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />
keits-Zusatz-<br />
Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />
Versicherungsbeginn<br />
versicherung<br />
01.<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
Wird sie gewünscht,<br />
– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />
ist eine Gesundheitsprüfung<br />
erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Versicherungsbeginn<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
01.<br />
Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />
bis Endalter<br />
Jahre<br />
Leistungsdauer<br />
bis Endalter<br />
monatlich garantierte<br />
EUR<br />
Karenzzeit für die<br />
Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />
– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />
– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />
aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />
– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />
Gesundheitserklärung<br />
ist<br />
beigefügt<br />
Partnerrente<br />
Mitversicherte<br />
Person (2. VP) für<br />
die Verbundene<br />
Rente nach<br />
Rentenbeginn<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Tarif der Hauptversicherung<br />
Beitragszahlung<br />
Frau<br />
Automatische<br />
Anpassung<br />
<strong>Fonds</strong>anlage<br />
Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />
DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER<br />
Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />
Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />
Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />
Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />
EUR<br />
BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />
BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />
Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />
Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />
sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />
besteht.<br />
Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West.<br />
Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />
Beitrag für die Hauptversicherung<br />
Beitrag für die BUZ<br />
Gesamtbeitrag<br />
gemäß Zahlungsweise<br />
Jahre<br />
Jahre<br />
6 Monate<br />
12 Monate<br />
24 Monate<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR
Vorsorge <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines<br />
Versicherungsangebotes (Versicherungsanfrage)<br />
für eine fondsgebundene <strong>Direktversicherung</strong><br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Neuroth<br />
Vorstand: Thomas Bischof, Frank Wittholt<br />
Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht<br />
Düsseldorf HRB 36405, USt-IdNr. DE 190667632<br />
Bei Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Vertriebsvermerke<br />
Gst Agt Anfrage-Nr. (IS301) Vermittler-Kunden-Leitmerkmal Kunden-Nr. Neukunde<br />
Vers.-Urkunde<br />
an Kunde<br />
V H OE-/AD-Nummer OE-/AD-Nummer<br />
OE-/AD-Nummer<br />
%<br />
%<br />
%<br />
Zugangsweg DS Werbehilfe an Vermittler<br />
Antrag statt Anfrage – dieser Versicherungsanfrage ist eine Zusatzerklärung einschließlich Verzichtserklärung beigefügt – (VOR013 | 500 590 17 | 500 589 26)<br />
Anfragesteller<br />
(= Arbeitgeber)<br />
Firma (Arbeitgeber)<br />
Geburtsdatum<br />
Telefon<br />
/<br />
Postfach-PLZ<br />
Telefax<br />
/<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Postfach-Nr.<br />
Branche<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
Versicherte<br />
Person (VP)<br />
(= Arbeitnehmer)<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Frau<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
Geburtsdatum<br />
Postfach-PLZ<br />
Postfach-Nr.<br />
Staatsangehörigkeit Telefon<br />
/<br />
derzeitige berufliche Tätigkeit/Branche<br />
abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Ortsteil<br />
}<br />
1 Arbeiter nicht im 6 Gesellschafter/Vorstand<br />
2 Angest. öffentl. Dienst 9 Sonstige<br />
Beginn der Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt)<br />
Vertragsdaten<br />
Vertragsdaten<br />
<strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD41 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
VHD43 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung – Beratertarif für die Honorarberatung<br />
VHD44 – <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung für Mitglieder des IPV (Aufnahmeantrag beifügen)<br />
Versicherungsbeginn 01. Aufschubzeit bis Endalter<br />
Jahre Beitragszahlungs-<br />
Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
(Rentenbeginn)<br />
dauer bis Endalter<br />
– Aufschubzeit mind. 15 Jahre<br />
– Aufschubzeit mind. bis zur Vollendung des 62. Lebensahres,<br />
max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres<br />
Rentengarantiezeit<br />
5 Jahre 10 Jahre Rentengarantiezeit Jahre keine<br />
– BZD kleiner oder gleich Aufschubzeit; mind. 15 Jahre<br />
– BZD max. bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres bzw.<br />
67. bei Einschluss Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
VOR009 | 500 589 59 (ERGO-VIC und MM) | 500 589 14 | 12.2012 Anfrage <strong>Direktversicherung</strong><br />
Gewinnsystem (ab Rentenbeginn) Erlebensfallbonus Erlebensfallbonus mit Steigerungssatz % wählbar 1 % oder 2 %<br />
Berufsunfähig- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB)<br />
keits-Zusatz-<br />
Versicherungs-, Beitragszahlungs- und Leistungsdauer bis Endalter<br />
Versicherungsbeginn<br />
versicherung<br />
01.<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67 Jahre<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
– BUB-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
Wird sie gewünscht,<br />
– Überschuss-System (BUB): <strong>Fonds</strong>anlage analog der Hauptversicherung<br />
ist eine Gesundheitsprüfung<br />
erforderlich. Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Versicherungsbeginn<br />
(mittags 12 Uhr)<br />
01.<br />
Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer<br />
bis Endalter<br />
Jahre<br />
Leistungsdauer<br />
bis Endalter<br />
monatlich garantierte<br />
EUR<br />
Karenzzeit für die<br />
Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
– Versicherungsdauer max. bis zum Endalter 67<br />
– BUR-Leistungen erfolgen max. solange Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
Kreuzen Sie hier nichts an, gehen wir davon<br />
– BUR max. 4 % der Beitragssumme, max. 4.000 EUR im Monat<br />
aus, dass Sie keine Karenzzeit wünschen.<br />
– Überschuss-System (BUR): Bonusrente<br />
Gesundheitserklärung<br />
ist<br />
beigefügt<br />
Partnerrente<br />
Mitversicherte<br />
Person (2. VP) für<br />
die Verbundene<br />
Rente nach<br />
Rentenbeginn<br />
Anrede<br />
Herr<br />
Tarif der Hauptversicherung<br />
Beitragszahlung<br />
Frau<br />
Automatische<br />
Anpassung<br />
<strong>Fonds</strong>anlage<br />
Die Beantwortung von Gesundheitsfragen (Druckstück VOR012 | 500 589 56 | 500 589 07) ist notwendig bei Auswahl einer<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUB bzw. BUR).<br />
DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITNEHMER<br />
Ich wünsche die Partnerrente bei Tod der 1. versicherten Person nach Rentenbeginn.<br />
Die Leistung soll 60 % 100 % der laufenden Altersrente betragen.<br />
Titel, Vorname, Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
Straße und Haus-Nr.<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />
Der Gesamtbeitrag darf pro Jahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West zuzüglich 1.800 EUR nicht übersteigen.<br />
Zuzahlung zum Versicherungsbeginn<br />
EUR<br />
BUZ: Berufsklasse 1 2 3 4<br />
BUZ: Freizeitzuschlag ja Wieviel Prozent %<br />
Die mitversicherte Person kann der in gültiger<br />
Ehe lebende Ehegatte, der Partner einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft oder der Lebensgefährte<br />
sein, sofern eine gemeinsame Haushaltsführung<br />
besteht.<br />
Ich wünsche die automatische Anpassung entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West.<br />
Ich wünsche das Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />
Beitrag für die Hauptversicherung<br />
Beitrag für die BUZ<br />
Gesamtbeitrag<br />
gemäß Zahlungsweise<br />
Jahre<br />
Jahre<br />
6 Monate<br />
12 Monate<br />
24 Monate<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR
Weitere Angaben<br />
40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />
Direkt-<br />
(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />
versicherung nein ja<br />
Dienstaustritt<br />
Tarifvorbehalt<br />
Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />
Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />
Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />
Bezugsrecht<br />
Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />
Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />
auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />
und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />
bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />
Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />
Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />
Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />
Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />
a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />
b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />
c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />
An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />
mit Anschrift genannt wird.<br />
Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />
Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />
Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />
i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />
Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />
unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />
Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />
(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />
Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />
Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />
Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />
Erklärung zum<br />
Lastschriftverfahren<br />
Lastschriftbeginn<br />
ab Erstbeitrag<br />
* Wenn nicht mit<br />
Anfragesteller<br />
identisch<br />
Erklärung nach<br />
dem Geldwäschegesetz<br />
Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />
berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />
aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />
8<br />
Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />
Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Ausgewiesen<br />
durch<br />
(* Fotokopie beifügen,<br />
soweit möglich)<br />
Identifizierung des Anfragestellers<br />
Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />
Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />
nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />
Welche Person<br />
Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />
Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />
Schlusserklärungen<br />
Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />
Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />
unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />
Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />
(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />
Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />
Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
8<br />
8<br />
8<br />
Ort, Datum<br />
Lebensgefährte/-in<br />
(Bezugsrecht)<br />
2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />
Vermittler<br />
8<br />
8<br />
Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />
Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />
8
Weitere Angaben<br />
40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />
Direkt-<br />
(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />
versicherung nein ja<br />
Dienstaustritt<br />
Tarifvorbehalt<br />
Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />
Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />
Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />
Bezugsrecht<br />
Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />
Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />
auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />
und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />
bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />
Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />
Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />
Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />
Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />
a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />
b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />
c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />
An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />
mit Anschrift genannt wird.<br />
DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITGEBER<br />
Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />
Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />
Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />
i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />
Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />
unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />
Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />
(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />
Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />
Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />
Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />
Erklärung zum<br />
Lastschriftverfahren<br />
Lastschriftbeginn<br />
ab Erstbeitrag<br />
* Wenn nicht mit<br />
Anfragesteller<br />
identisch<br />
Erklärung nach<br />
dem Geldwäschegesetz<br />
Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />
berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />
aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />
8<br />
Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />
Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Ausgewiesen<br />
durch<br />
(* Fotokopie beifügen,<br />
soweit möglich)<br />
Identifizierung des Anfragestellers<br />
Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />
Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />
nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />
Welche Person<br />
Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />
Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />
Schlusserklärungen<br />
Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />
Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />
unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />
Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />
(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />
Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />
Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
8<br />
8<br />
8<br />
Ort, Datum<br />
Lebensgefährte/-in<br />
(Bezugsrecht)<br />
2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />
Vermittler<br />
8<br />
8<br />
Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />
Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />
8
Weitere Angaben<br />
40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />
Direkt-<br />
(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />
versicherung nein ja<br />
Dienstaustritt<br />
Tarifvorbehalt<br />
Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />
Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />
Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />
Bezugsrecht<br />
Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />
Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />
auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />
und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />
bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />
Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />
Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />
Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />
Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />
a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />
b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />
c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />
An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />
mit Anschrift genannt wird.<br />
DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER<br />
Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />
Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />
Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />
i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />
Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />
unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />
Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />
(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />
Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />
Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />
Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />
Erklärung zum<br />
Lastschriftverfahren<br />
Lastschriftbeginn<br />
ab Erstbeitrag<br />
* Wenn nicht mit<br />
Anfragesteller<br />
identisch<br />
Erklärung nach<br />
dem Geldwäschegesetz<br />
Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />
berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />
aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />
8<br />
Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />
Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Ausgewiesen<br />
durch<br />
(* Fotokopie beifügen,<br />
soweit möglich)<br />
Identifizierung des Anfragestellers<br />
Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />
Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />
nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />
Welche Person<br />
Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />
Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />
Schlusserklärungen<br />
Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />
Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />
unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />
Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />
(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />
Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />
Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
8<br />
8<br />
8<br />
Ort, Datum<br />
Lebensgefährte/-in<br />
(Bezugsrecht)<br />
2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />
Vermittler<br />
8<br />
8<br />
Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />
Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />
8
Weitere Angaben<br />
40 b EStG - Haben Sie eine Renten- oder Lebensversicherung, deren Beitrag nach § 40 b Einkommensteuergesetz pauschal versteuert wird<br />
Direkt-<br />
(z. B. <strong>Direktversicherung</strong>)<br />
versicherung nein ja<br />
Dienstaustritt<br />
Tarifvorbehalt<br />
Bei Ausscheiden der versicherten Person (Arbeitnehmer) gilt die umseitig abgedruckte Erklärung.<br />
Dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter ist bekannt, dass – soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen – eine<br />
Entgeltumwandlung hierfür nur vorgenommen werden kann, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.<br />
Bezugsrecht<br />
Finanzierungsart (nur eine Auswahlmöglichkeit)<br />
Finanzierung durch Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer)<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (sofortige Unverfallbarkeit)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung sowohl für den Todesals<br />
auch für den Erlebens fall ein nicht übertragbares und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt.<br />
Finanzierung durch Arbeitgeber (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1 b BetrAVG)<br />
Der versicherten Person wird auf die Leistung aus der für ihr Leben abgeschlossenen Versicherung ein nicht übertragbares<br />
und nicht beleihbares unwiderrufliches Bezugsrecht unter folgendem Vorbehalt eingeräumt: Dem Versicherungsnehmer<br />
bleibt das Recht vorbehalten, die Versicherung zu kündigen und den Rückkaufswert für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das<br />
Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat die Voraussetzungen für die<br />
Unverfallbarkeit nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver sorgung erfüllt.<br />
Todesfallleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige im Sinn der nachfolgenden Absätze gezahlt. Für den<br />
Todesfall ist die Versicherungsleistung in nachstehender Reihenfolge zu zahlen:<br />
a) an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten<br />
b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten Person<br />
c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />
An die Stelle des unter a) genannten Ehegatten tritt der/die Lebensgefährte/-in, wenn die Person hier nachfolgend namentlich<br />
mit Anschrift genannt wird.<br />
DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITNEHMER<br />
Lebensgefährte/-in (Vorname, Zuname, Anschrift)<br />
Es wird versichert, dass die versicherte Person mit dem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche<br />
Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe – auch<br />
i. S. d. LebenspartnerschaftsG – rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt lebendes Ehepaar in gemeinsamer Wohnund<br />
Wirtschaftsgemeinschaft leben. Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu<br />
unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Benennung eines Sterbegeldberechtigten:<br />
Sofern der/die Arbeitnehmer/in keinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen hinterläßt, soll das einmalige Sterbegeld<br />
(§ 150 Absatz 4 VVG max. 8.000 EUR) als Ausgleich für eine entfallende Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten<br />
Person vor Rentenbeginn an die nachfolgend benannte Person ausgezahlt werden:<br />
Vorname, Zuname, Geburtsdatum<br />
Wird kein Sterbegeldberechtigter benannt, erfolgt die Auszahlung an die Erben.<br />
Erklärung zum<br />
Lastschriftverfahren<br />
Lastschriftbeginn<br />
ab Erstbeitrag<br />
* Wenn nicht mit<br />
Anfragesteller<br />
identisch<br />
Erklärung nach<br />
dem Geldwäschegesetz<br />
Für den Fall, dass ich das Versicherungsangebot der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG annehme, ist diese bis auf Widerruf<br />
berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich<br />
aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Vorname, Zuname des Kontoinhabers* Straße, Haus-Nr.* PLZ, Wohnort* Unterschrift (Kontoinhaber)*<br />
8<br />
Schließt der Anfragesteller den Vertrag auf Veranlassung eines anderen nein ja, für wen (bitte nachfolgend eintragen)<br />
Vorname, Zuname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort<br />
Girokonto-Nummer Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Ausgewiesen<br />
durch<br />
(* Fotokopie beifügen,<br />
soweit möglich)<br />
Identifizierung des Anfragestellers<br />
Personalausweis-Nr.* Reisepass-Nr.* gültig bis Geburtsort Ausstellende Behörde<br />
Ist eine der am Vertrag beteiligten Personen (bei juristischen Personen deren Vertreter) eine politisch exponierte Person<br />
nein ja (nähere Erläuterungen siehe Rückseite)<br />
Welche Person<br />
Welcher Art ist die Beziehung zum Amtsträger<br />
Welches Amt übt/übte der Amtsträger von wann bis wann aus<br />
Schlusserklärungen<br />
Pflicht zur Vollständigkeit: Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Anfrage auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben machen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf der umseitig abgedruckten Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.<br />
Vertragsabschluss/Bindefrist/Widerrufsrecht: Aufgrund dieser Versicherungsanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (Versicherungsurkunde)<br />
unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns, ab dem Tage der Angebotserstellung, 30 Tage gebunden. Nach Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen.<br />
Über Ihr Widerrufsrecht und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in der Annahmeerklärung gesondert. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen wir Ihnen mit dem Vertragsangebot<br />
(Versicherungsurkunde) zur Verfügung.<br />
Der Arbeitnehmer versichert zudem hiermit gegenüber seinem Arbeitgeber, dass er im Falle eines im Antrag benannten Lebensgefährten an einem gemeinsamen Wohnsitz zusammenlebt und dass sie einen gemeinsamen<br />
Haushalt führen. Er verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, sobald sich diesbezüglich eine Änderung ergibt.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
8<br />
8<br />
8<br />
Ort, Datum<br />
Lebensgefährte/-in<br />
(Bezugsrecht)<br />
2. versicherte Person (wenn Partnerrente vereinbart)<br />
Vermittler<br />
8<br />
8<br />
Bitte die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Versicherung separat unterschreiben und an die Personalabteilung weiterleiten.<br />
Eine Durchschrift der Versicherungsanfrage ist dem Anfragesteller nach der Unterzeichnung auszuhändigen.<br />
8
Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />
von Daten, die dem Schutz des § 203<br />
StGB unterliegen.*<br />
Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />
geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />
Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />
IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />
zu dürfen.<br />
Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />
die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />
Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />
Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />
abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />
möglich sein.<br />
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />
Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />
nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />
abgeben können.<br />
Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />
außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />
Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />
über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />
1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />
oder Personen)<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />
wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />
telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />
Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />
kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />
einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />
oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />
für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />
Stellen.<br />
Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />
und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />
Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />
Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />
als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />
Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />
oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />
Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />
info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />
Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />
durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />
erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
inhaltlich abgestimmt wurde.<br />
2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />
einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />
Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />
eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />
kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />
oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />
insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />
besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />
Risiko handelt.<br />
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />
Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />
Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />
können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />
AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />
eingeschätzt hat.<br />
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />
Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />
damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />
Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />
von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />
Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />
werden.<br />
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />
bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />
Angaben verwendet.<br />
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />
nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />
Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />
werden Sie durch uns unterrichtet.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />
– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />
genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />
die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />
Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />
§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />
zur Kenntnis gegeben werden.<br />
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />
ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />
erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />
angenommen werden kann.<br />
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />
mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />
anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />
an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />
des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />
vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />
informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />
Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />
selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />
Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
2. versicherte Person<br />
(wenn Partnerrente vereinbart)<br />
8<br />
8<br />
8<br />
8
Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />
von Daten, die dem Schutz des § 203<br />
StGB unterliegen.*<br />
Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />
geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />
Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />
IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />
zu dürfen.<br />
Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />
die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />
Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />
Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />
abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />
möglich sein.<br />
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />
Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />
nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />
abgeben können.<br />
DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITGEBER<br />
Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />
außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />
einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />
Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />
eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />
kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />
oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />
insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />
besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />
Risiko handelt.<br />
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />
Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />
Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />
können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />
AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />
eingeschätzt hat.<br />
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />
Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />
damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />
Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />
von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />
Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />
werden.<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />
Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />
über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />
1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />
oder Personen)<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />
wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />
telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />
Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />
kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />
einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />
oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />
für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />
Stellen.<br />
Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />
und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />
Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />
Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />
als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />
Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />
oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />
Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />
info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />
Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />
durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />
erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
inhaltlich abgestimmt wurde.<br />
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />
bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />
Angaben verwendet.<br />
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />
nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />
Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />
werden Sie durch uns unterrichtet.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />
– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />
genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />
die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />
Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />
§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />
zur Kenntnis gegeben werden.<br />
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />
ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />
erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />
angenommen werden kann.<br />
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />
mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />
anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />
an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />
des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />
vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />
informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />
Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />
selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />
Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
2. versicherte Person<br />
(wenn Partnerrente vereinbart)<br />
8<br />
8<br />
8<br />
8
Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />
von Daten, die dem Schutz des § 203<br />
StGB unterliegen.*<br />
Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />
geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />
Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />
IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />
zu dürfen.<br />
Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />
die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />
Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />
Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />
abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />
möglich sein.<br />
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />
Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />
nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />
abgeben können.<br />
DURCHSCHRIFT FÜR VERMITTLER<br />
Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />
außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />
einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />
Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />
eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />
kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />
oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />
insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />
besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />
Risiko handelt.<br />
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />
Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />
Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />
können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />
AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />
eingeschätzt hat.<br />
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />
Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />
damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />
Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />
von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />
Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />
werden.<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />
Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />
über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />
1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />
oder Personen)<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />
wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />
telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />
Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />
kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />
einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />
oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />
für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />
Stellen.<br />
Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />
und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />
Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />
Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />
als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />
Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />
oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />
Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />
info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />
Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />
durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />
erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
inhaltlich abgestimmt wurde.<br />
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />
bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />
Angaben verwendet.<br />
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />
nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />
Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />
werden Sie durch uns unterrichtet.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />
– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />
genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />
die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />
Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />
§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />
zur Kenntnis gegeben werden.<br />
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />
ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />
erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />
angenommen werden kann.<br />
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />
mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />
anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />
an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />
des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />
vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />
informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />
Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />
selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />
Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
2. versicherte Person<br />
(wenn Partnerrente vereinbart)<br />
8<br />
8<br />
8<br />
8
Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung<br />
von Daten, die dem Schutz des § 203<br />
StGB unterliegen.*<br />
Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindung, um nach § 203 Strafgesetzbuch<br />
geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit<br />
Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler,<br />
IT-Dienstleister und unsere Rückversicherer weiterleiten<br />
zu dürfen.<br />
Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für<br />
die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder<br />
Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der <strong>VORSORGE</strong><br />
Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht<br />
abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht<br />
möglich sein.<br />
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG.<br />
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen<br />
Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung<br />
nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen<br />
abgeben können.<br />
DURCHSCHRIFT FÜR ARBEITNEHMER<br />
Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen<br />
außerhalb der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG verpflichtet die nachfolgenden<br />
Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften<br />
über den Datenschutz und die Datensicherheit.<br />
2. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen<br />
einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise<br />
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen<br />
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls<br />
Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein<br />
eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen<br />
kann, ist es möglich, dass die wir Ihren Versicherungsantrag<br />
oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist<br />
insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme<br />
besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />
Risiko handelt.<br />
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG aufgrund ihrer besonderen<br />
Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der<br />
Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,<br />
können sie kontrollieren, ob die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />
AG das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig<br />
eingeschätzt hat.<br />
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und<br />
Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben,<br />
damit diese überprüfen können, ob und in welcher<br />
Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung<br />
von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über<br />
Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben<br />
werden.<br />
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte<br />
bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene<br />
Angaben verwendet.<br />
1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen<br />
oder Personen)<br />
Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG führt bestimmte Aufgaben,<br />
wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die<br />
telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung,<br />
Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten<br />
kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung<br />
einer anderen Gesellschaft der ERGO Versicherungsgruppe<br />
oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB<br />
geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung<br />
für uns und soweit erforderlich für die anderen<br />
Stellen.<br />
Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen<br />
und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene<br />
Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter<br />
Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist<br />
als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle<br />
Liste kann auch im Internet unter www.vorsorge-leben.de eingesehen<br />
oder bei der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather<br />
Straße 110 a, 40476 Düsseldorf und auch unter E-Mailadresse<br />
info@vorsorge-leben.de angefordert werden. Für die Weitergabe<br />
Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und die Verwendung<br />
durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben<br />
erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG insoweit<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
für die Lebens- und Krankenversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
inhaltlich abgestimmt wurde.<br />
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen<br />
nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die<br />
Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Rückversicherungen<br />
werden Sie durch uns unterrichtet.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich<br />
– an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den<br />
genannten Zwecken verwendet werden. Insoweit entbinde ich<br />
die für die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG tätigen Personen<br />
von ihrer Schweigepflicht.<br />
3. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler<br />
Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß<br />
§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />
zur Kenntnis gegeben werden.<br />
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich<br />
ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber<br />
erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag<br />
angenommen werden kann.<br />
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und<br />
mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.<br />
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen<br />
anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten<br />
an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel<br />
des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler<br />
vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten<br />
informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.<br />
Ich willige ein, dass die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten<br />
Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen<br />
selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde<br />
die Mitarbeiter der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
insoweit von ihrer Schweigepflicht.<br />
Ort, Datum<br />
Anfragesteller (Arbeitgeber)/<br />
Firmenstempel<br />
Versicherte Person (Arbeitnehmer;<br />
ab Vollendung des 16. Lebensjahres)<br />
Gesetzliche/r Vertreter<br />
2. versicherte Person<br />
(wenn Partnerrente vereinbart)<br />
8<br />
8<br />
8<br />
8
Tarif- und Leistungsbeschreibung (Stand 12/2012)<br />
Nachstehende Beschreibungen geben eine Übersicht über den Leistungsumfang. Einzelheiten,<br />
insbesondere auch Ausschlüsse, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.<br />
Hinweise für die versicherte Person zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:<br />
Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, den Ihr Arbeitgeber auf Ihr Leben<br />
als Arbeitnehmer abschließt und aus dem Sie oder Ihre Hinterbliebenen ganz oder teilweise<br />
bezugsberechtigt sind (<strong>Direktversicherung</strong>). Ihr Arbeitgeber ist damit als Versicherungsnehmer<br />
unser Vertragspartner.<br />
Deshalb sprechen wir mit den Versicherungsbedingungen nicht Sie, sondern Ihren Arbeitgeber<br />
unmittelbar an. Die einzelnen versicherungsvertraglichen Rechte und Pflichten betreffen<br />
nämlich vorrangig nur ihn und werden daher nur ihm gegenüber erläutert. Die Bestimmungen<br />
dürften aber dennoch für Sie als versicherte Person von Interesse sein.<br />
1. <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung<br />
Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung<br />
mit Beitragsabsicherung nach Tarif VHD41, VHD43 und VHD44. Des Weiteren gelten<br />
die Informationen zur <strong>Fonds</strong>anlage.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung wird im Rahmen der<br />
betrieblichen Altersversorgung als <strong>Direktversicherung</strong> eingesetzt.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung bietet vor Beginn der<br />
Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung<br />
eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestöcke). Die Anlagestöcke werden<br />
gesondert von unserem übrigen Vermögen in Anteileinheiten an Investmentfonds angelegt, insbesondere<br />
in Anteileinheiten der Garantiefonds. Zur Beitragsabsicherung werden Beitragsteile<br />
auch im übrigen Vermögen der <strong>VORSORGE</strong> angelegt. Ihre Versicherungsleistungen sind somit<br />
vom Wert des Deckungskapitals der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten zuzüglich des<br />
ggf. auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils am übrigen Vermögen abhängig.<br />
Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks nicht vorauszusehen ist, können<br />
wir den Wert der Leistungen nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen<br />
der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang tragen<br />
Sie das Risiko der Wertminderung. Das heißt, der Wert Ihres Deckungskapitals kann vor und<br />
bei Ablauf (Rentenbeginn) deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Zum<br />
vereinbarten Rentenbeginn wird Ihr Deckungskapital grundsätzlich mindestens der Summe<br />
der eingezahlten Beiträge der Hauptversicherung entsprechen (Beitragsabsicherung).<br />
Die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung mit Beitragsabsicherung basiert auf einer unmittelbaren<br />
Beteiligung an der Wertentwicklung von Garantiefonds.<br />
Mit dieser Beitragsabsicherung sorgen wir dafür, dass zum vereinbarten Rentenbeginn Ihr<br />
Deckungskapital mindestens der Summe Ihrer gezahlten Beiträge – abzüglich der Beiträge zu<br />
einer eventuell eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – entspricht, sofern<br />
die Garantiefonds mindestens ihre Garantieleistung erbringen. Bei der Garantieleistung der<br />
Garantiefonds handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Garantie der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften.<br />
1.1 Aufschubzeit<br />
Die Aufschubzeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn<br />
der Rentenzahlung liegt.<br />
Beitragszahlung<br />
Ihre Beiträge entrichten Sie in der Aufschubzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer.<br />
Nach dem Tod der versicherten Person und in einer Verlängerungsphase,<br />
der Kündigung des Versicherungsvertrages oder auch der Beitragsfreistellung werden keine<br />
weiteren Beiträge gezahlt.<br />
Mindestbeiträge<br />
• Summe der Beiträge der Hauptversicherung eines Versicherungsjahres:<br />
mindestens 360 EUR bei laufender Beitragszahlung<br />
• Gesamtbeitrag: maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
West plus 1.800 EUR p. a., sofern die Versorgungszusage nach dem<br />
31.12.2004 erteilt wurde<br />
• Beitragssumme der Hauptversicherung bei laufender Beitragszahlung:<br />
mindestens 7.200 EUR<br />
• Beitragserhöhungen: kein Mindestbetrag<br />
• Zuzahlungen müssen mindestens 300 EUR betragen<br />
Mindestdauern<br />
• Dauer der Versicherung/Aufschubzeit: mindestens 15 Jahre und mindestens bis zum Alter<br />
62 Jahre der versicherten Person; maximal bis Endalter 72 Jahre<br />
• Dauer der Beitragszahlung: mindestens 15 Jahre, maximal bis Endalter 72 Jahre<br />
Eintrittsalter<br />
• Versicherungsnehmer: mindestens 18 Jahre<br />
• Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 57 Jahre<br />
Leistungen bei Tod vor Rentenbeginn<br />
Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so entsteht der Anspruch auf die<br />
vereinbarte Hinterbliebenenleistung. Die Hinterbliebenenleistung entspricht dem Deckungskapital.<br />
Wir finanzieren aus der Hinterbliebenenleistung eine Rente an einen versorgungsberechtigten<br />
Angehörigen.<br />
Bezugsberechtigte im Todesfall<br />
Hinterbliebenenleistungen werden nur an versorgungsberechtigte Angehörige erbracht.<br />
Dies sind:<br />
• der zum Todeszeitpunkt mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte;<br />
• falls nicht vorhanden, der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der versicherten<br />
Person;<br />
• falls nicht vorhanden, die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG),<br />
sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />
An die Stelle des Ehegatten tritt der namentlich genannte Lebensfährte, zu dessen Gunsten<br />
ein Bezugsrecht eingeräumt wurde. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person mit dem<br />
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Ablebens der versicherten Person in einer eheähnlichen<br />
Gemeinschaft lebt. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist gegeben, wenn zwei miteinander nicht<br />
verheiratete Personen, zwischen denen die Ehe rechtlich möglich wäre, wie ein nicht getrennt<br />
lebendes Ehepaar – auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – in gemeinsamer Wohnund<br />
Wirtschaftsgemeinschaft leben. Diese Voraussetzung muss vor dem Eintritt des Versicherungsfalls<br />
erfüllt und uns müssen zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Erklärungen zur<br />
namentlichen Nennung bzw. zur Bestätigung des gemeinsamen Wohnsitzes zugegangen sein.<br />
1.2 Rentenbezugzeit<br />
Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir, solange die versicherte<br />
Person lebt, eine Rente zum jeweils Ersten eines Monats. Dazu wird zum Beginn der<br />
Rentenzahlung Ihr gesamtes Deckungskapital in unserem übrigen Vermögen angelegt. Die<br />
Höhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung nicht bestimmen, da sie vom Wert<br />
der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (<strong>Fonds</strong>guthaben) zum<br />
Rentenbeginn abhängig ist. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die von da an garantierte<br />
Rente berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert des <strong>Fonds</strong>guthabens mit dem in<br />
der Versicherungsurkunde genannten Wert multipliziert wird.<br />
Höchstrentenbeginnalter<br />
Das Höchstrentenbeginnalter beträgt 72 Jahre.<br />
Vorzeitiger Rentenbeginn (Abrufrente)<br />
Sie können ab dem 6. Versicherungsjahr bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten<br />
Termin des Rentenbeginns, mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Monatsersten<br />
schriftlich verlangen, dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors<br />
vorverlegt wird. Voraussetzung für eine Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung ist,<br />
dass die versicherte Person zum vorgezogenen Termin das 62. Lebensjahr vollendet hat. Die<br />
Beitragsgarantie gilt nicht für einen vorgezogenen Rentenbeginn.<br />
Verlängerungsphase<br />
Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns kann die<br />
Aufschubzeit Ihrer Versicherung unter Erhöhung des Rentenfaktors maximal bis zum Höchstrentenbeginnalter<br />
der versicherten Person von 72 Jahren beitragsfrei verlängert werden. Die<br />
Beitragsabsicherung gilt für den neuen Rentenbeginn erneut.<br />
Rentengarantiezeit<br />
Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn und ist zu diesem Zeitpunkt keine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
vereinbart, so wird – sofern vereinbart – die Altersrente<br />
bis zum Ablauf der unabhängig vom Erleben garantierten Mindestdauer der Rentenzahlung<br />
(Rentengarantiezeit) weitergezahlt. In Abhängigkeit vom vereinbarten Rentenbeginnalter kann<br />
eine Mindestdauer der Rentenzahlung zwischen 5 und 40 Jahren vereinbart werden. Die Weiterzahlung<br />
der Renten nach Ableben der versicherten Person kann nur dann erfolgen, wenn<br />
versorgungsberechtigte Hinterbliebene nach § 21 Absatz 2 der allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
vorhanden sind.<br />
Überschussbeteiligung bei Rentenbezug<br />
Während der Rentenbezugszeit werden Sie zusätzlich zur garantierten Rente an den von uns<br />
erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Diese Überschussbeteiligung wird Ihnen wie bei<br />
Vertragsabschluss vereinbart und in der Versicherungsurkunde dokumentiert in Form einer<br />
zusätzlichen lebenslangen, bei gleichbleibenden Gewinnanteilsätzen konstanten Rente (Erlebensfallbonus)<br />
mit oder ohne Steigerungssatz ausgezahlt.<br />
1.3 Kapitalabfindung<br />
Sie können bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns, frühestens<br />
jedoch zwölf Monate vor diesem Termin, verlangen, dass anstelle der Rentenzahlungen<br />
eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Anstelle einer<br />
einmaligen Kapitalabfindung kann auch eine Abfindung von bis zu 30 % des Deckungskapitals<br />
verlangt werden. Aus dem dann verbleibenden Deckungskapital wird eine Rente gezahlt. Dazu<br />
wird die von da an garantierte Rente berechnet, indem der durch 10.000 EUR geteilte Wert des<br />
verbleibenden Deckungskapitals mit dem im Versicherungsschein genannten Rentenfaktor<br />
multipliziert wird.<br />
2. Zusatzversicherungen<br />
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />
Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Es gelten die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach den Tarifen<br />
BBH41, BBH43 und BBH44 (Beitragsfreiheit) und BRH41, BRH43 und BRH44 (Berufsunfähigkeitsrente).<br />
Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherung<br />
mit laufender Beitragszahlung.<br />
Eintrittsalter<br />
• Versicherte Person: mindestens 15 Jahre, maximal 57 Jahre<br />
Dauern<br />
• Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem der Eintritt von Berufsunfähigkeit den<br />
Anspruch auf Leistungen entstehen lässt.<br />
• Leistungsdauer ist der Zeitraum, für den längstens eine Leistung gewährt wird.<br />
• Beitragszahlungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Beiträge zu entrichten sind.<br />
• Beitragsfreiheit (BUB)<br />
Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer der BUB enden mit der<br />
Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr – zum Jahrestag<br />
des Versicherungsbeginns – in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.<br />
• Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
• Die Versicherungsdauer der BUR endet zum vereinbarten Ablauf, spätestens mit dem Ende<br />
der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung, jedoch spätestens in dem Jahr – zum<br />
Jahrestag des Versicherungsbeginns –, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr<br />
vollendet.<br />
• Die Beitragszahlungsdauer der BUR entspricht der Versicherungsdauer der BUR.<br />
• Die Leistungsdauer der BUR endet mit dem Beginn der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindung<br />
der Hauptversicherung, spätestens in dem Jahr –, zum Jahrestag des Versicherungsbeginns<br />
–, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet.<br />
Leistungen<br />
• Beitragsfreiheit (BUB)<br />
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUB zu mindestens<br />
50 % berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens 3 Bewertungspunkten<br />
– auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % – pflegebedürftig,<br />
so entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung während der Dauer der Berufsunfähigkeit,<br />
längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BUB.<br />
• Berufsunfähigkeitsrente (BUR)<br />
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUR zu mindestens<br />
50 % berufsunfähig oder infolge Pflegebedürftigkeit im Umfang von mindestens 3 Bewertungspunkten<br />
– auch bei einem Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % – pflegebedürftig,<br />
so entsteht Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente wird<br />
während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer<br />
der BUR, gezahlt.<br />
Die monatliche garantierte Berufsunfähigkeitsrente darf maximal 4 % der Beitragssumme der<br />
Hauptversicherung oder höchstens 4.000 EUR betragen.<br />
2.2 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (Partnerrente)<br />
Risikoträger: <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG, Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf<br />
Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die <strong>Fonds</strong>gebundene Rentenversicherung<br />
mit Beitragsabsicherung nach Tarif VHD41, VHD43 und VHD44.<br />
Eintrittsalter<br />
• Versicherte Person ist der versorgungsberechtigte Angehörige.<br />
• Versicherte Person: mindestens 18 Jahre<br />
Leistungen<br />
Stirbt die versicherte Person der Hauptversicherung nach dem Beginn der Rentenzahlung,<br />
zahlen wir bei entsprechender Vereinbarung einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
(Partnerrente), die Rente in gleicher Höhe an den versorgungsberechtigten Angehörigen weiter,<br />
solange dieser lebt. Alternativ können 60 % der Rente vereinbart werden.<br />
Als versorgungsberechtigte Angehörige kann nur diejenige Person benannt werden, die bei<br />
der Hauptversicherung Bezugsberechtigte im Todesfall (mit Ausnahme der Kinder) sein kann.<br />
Spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Termin des Rentenbeginns können Sie eine<br />
Vereinbarung zur Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ein- oder ausschließen sowie die<br />
Änderung der prozentualen Höhe der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung beantragen.<br />
Ein nachträglicher Einschluss einer Vereinbarung zur Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
bedingt einen Ausschluss einer eventuell bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentengarantiezeit.<br />
3. Automatische Anpassung<br />
Es gelten die Bedingungen für die Automatische Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />
zu <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherungen mit Beitragsabsicherung.<br />
Der Einschluss ist nur möglich in Verbindung mit der <strong>Fonds</strong>gebundenen Rentenversicherung<br />
mit Beitragsabsicherung mit laufender Beitragszahlung.<br />
Bei der Automatischen Anpassung erhöht sich der Beitrag für die Versicherung einschließlich<br />
etwaiger Zusatzversicherungen jährlich nach der prozentualen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung West. Die Erhöhungen erfolgen jeweils<br />
zum Jahrestag des Versicherungsbeginns.<br />
Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute<br />
Gesundheitsprüfung. Die Leistungen der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen<br />
erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge.
Mitteilung zur Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 VVG<br />
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig,<br />
dass Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es<br />
sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.<br />
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten,<br />
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />
AG (Rather Straße 110 a, 40476 Düsseldorf) schriftlich nachzuholen.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige<br />
oder unvollständige Angaben machen.<br />
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der<br />
nachstehenden Information entnehmen.<br />
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen<br />
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten<br />
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß<br />
und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor<br />
Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie<br />
auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt<br />
wird<br />
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.<br />
Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe<br />
Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir<br />
kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten<br />
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des<br />
Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt<br />
des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie<br />
nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht<br />
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht<br />
arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher<br />
der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen<br />
Rückkaufswertes.<br />
2. Kündigung<br />
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht<br />
lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag<br />
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag<br />
wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte<br />
Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,<br />
wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn<br />
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.<br />
3. Vertragsänderung<br />
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis<br />
der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,<br />
geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen<br />
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die<br />
anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht<br />
schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden<br />
Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung<br />
der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht<br />
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses<br />
Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.<br />
4. Ausübung unserer Rechte<br />
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung<br />
nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem<br />
Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend<br />
gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte<br />
haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur<br />
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die<br />
Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur<br />
Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten<br />
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum<br />
Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf<br />
Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf<br />
dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht<br />
vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen<br />
von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe. Auskunftsund<br />
Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen. Aufgrund der mit Ihnen<br />
getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des<br />
Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede<br />
Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs<br />
unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung unserer<br />
Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung<br />
Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht<br />
Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.<br />
Leistungsfreiheit<br />
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder<br />
Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.<br />
Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere<br />
Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen<br />
Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass<br />
Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer<br />
Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch<br />
insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob<br />
fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls<br />
noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.<br />
Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen<br />
arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.<br />
Hinweis:<br />
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten<br />
zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.<br />
Hinweise und Erläuterungen<br />
Wann handeln Sie auf Veranlassung eines anderen<br />
Sie handeln auf Veranlassung eines anderen, wenn der Vertragsschluss für einen anderen<br />
wirtschaftlich Berechtigten als den Versicherungsnehmer durchgeführt wird.<br />
Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter<br />
deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf<br />
deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt wird oder eine Geschäftsbeziehung<br />
letztlich begründet wird (z. B. abweichender Beitragszahler, Vereinbarung<br />
von Rechten Dritter, z. B. unwiderrrufliches Bezugsrecht, Abtretung oder<br />
Verpfändung).<br />
Wer ist eine politisch exponierte Person<br />
Eine politisch exponierte Person im Sinne des § 6 Abs. 2 Ziffer 1 GWG ist eine<br />
Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt/ausgeübt hat, ein unmittelbares<br />
Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person.<br />
Wichtige öffentliche Ämter sind<br />
• Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister<br />
und Staatssekretäre<br />
• Parlamentsmitglieder<br />
• Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder<br />
sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz<br />
• Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken<br />
• Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte<br />
• Führungsorgane staatlicher Unternehmen<br />
Umittelbares Familienmitglied dieser Person ist<br />
• Ehepartner<br />
• Lebensparter<br />
• Kinder und deren Ehepartner oder Lebenspartner<br />
• Eltern<br />
Bekanntermaßen nahestehende Person dieser Person ist<br />
• jede natürliche Person, die bekanntermaßen gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin<br />
von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge<br />
Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält.<br />
Wann erfolgt eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz<br />
Sofern kein Abruf vereinbart wurde, sind die Angaben zum Geldwäschegesetz erforderlich.<br />
Eine zusätzliche Erklärung wird erforderlich, wenn der Anfragesteller/Antragsteller<br />
eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, wenn der Anfragesteller/Antragsteller<br />
eine politisch exponierte Person ist oder wenn der Beitragszahler/Einzahler<br />
nicht Anfragesteller/Antragsteller ist oder Rechte Dritter vereinbart werden (z. B.<br />
unwiderrufliches Bezugsrecht).<br />
5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten,<br />
so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung<br />
und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis<br />
und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.<br />
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch<br />
Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anlage zu Ziffer 1 der Schweigepflichtentbindungserklärung:<br />
Konzerngesellschaften, die in gemeinsamen Datenbanken ihre Stammdaten verarbeiten und<br />
die gemeinsame Datenverarbeitungs-Verfahren nutzen<br />
DKV Deutsche Krankenversicherung AG<br />
D.A.S. Rechtschutz Versicherung AG<br />
ERGO Lebensversicherung AG<br />
ERGO Pensionsfonds AG<br />
ERGO Pensionskasse AG<br />
ERGO Versicherung AG<br />
Hamburg-Mannheimer Pensionskasse AG<br />
Victoria Lebensversicherung AG<br />
<strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
<strong>VORSORGE</strong> Luxemburg Lebensversicherung S.A.<br />
<strong>VORSORGE</strong> Service GmbH<br />
Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags<br />
Dienstleister<br />
Augsburger Aktienbank AG<br />
COR&FJA AG<br />
ERGO Lebensversicherung AG<br />
ERGO Versicherungsgruppe AG<br />
ITERGO Informationstechnologie GmbH<br />
Longial GmbH<br />
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG<br />
T-Systems<br />
Gegenstand / Zweck der Beauftragung<br />
Übertragung <strong>Fonds</strong>anteile<br />
IT-Dienstleister<br />
Antrags- und Leistungsbearbeitung<br />
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten<br />
zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Versicherungsverhältnisses<br />
(z. B. Bearbeitung eines Antrags, zur Beurteilung<br />
des zu versichernden Risikos, Verwaltung von Versicherungsverträgen,<br />
zur Prüfung einer Leistungspflicht)<br />
IT-Dienstleister<br />
Verwaltung von Versorgungsverträgen<br />
Risikoprüfung von Altersversorgung<br />
Netzwerk- und Telefoniebetreiber<br />
Kategorien von Dienstleistern, bei denen Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten<br />
kein Hauptgegenstand des Auftrages ist und Auftragnehmer, die nur einmal tätig werden<br />
Dienstleisterkategorie<br />
Adressermittler<br />
Call-Center<br />
IT- und Telekommunikationsdienstleister<br />
Marktforschungsunternehmen<br />
Marketingagenturen/-provider<br />
Lettershops/Druckereien<br />
IT-Wartungsdienstleister<br />
Inkassounternehmen<br />
Entsorger<br />
Adressprüfung<br />
In- und Outboundtelefonie<br />
Gegenstand / Zweck der Beauftragung<br />
IT-, Netzwerk- und Telefoniebetreiber<br />
Marktforschung<br />
Marketingaktionen<br />
Druck und Versand von Postsendungen<br />
Wartung von Systemen/Anwendungen<br />
Forderungseinzug<br />
Vernichtung von vertraulichen Unterlagen auf Papier<br />
und Datenträgern
V e r e i n b a r u n g<br />
Zwischen<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitgeber –<br />
und Herrn/Frau<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitnehmer –<br />
wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />
1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />
dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />
Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />
und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />
31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />
2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />
daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />
vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />
_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />
schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />
Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />
als vermögenswirksame Leistung unter.<br />
Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />
Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />
wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />
dieses Betrages unter.<br />
3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />
Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />
1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />
Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />
Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />
Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />
Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />
verpflichtet ist.<br />
Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />
Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />
Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />
im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />
möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />
Ein kommensteuergesetz).<br />
Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />
bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />
widerspricht.<br />
Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />
Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />
Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />
durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />
Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />
Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />
4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />
wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />
den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Sozialversicherung gekürzt.<br />
5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />
gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />
macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />
die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />
aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />
6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />
ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />
dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />
des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />
Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />
der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />
cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />
Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />
umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />
findet insoweit keine Anwendung.<br />
7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />
Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />
von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />
Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />
dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />
anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />
Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />
der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />
Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />
dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />
8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />
aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />
Mitteilung zu machen.<br />
8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />
vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />
bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />
zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />
wurden<br />
entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />
ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten<br />
überträgt.<br />
erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />
Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />
Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />
des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />
erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />
erstellten Nach weises.<br />
10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />
Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />
Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />
ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />
Ort/Datum<br />
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des Arbeitnehmers<br />
Kopie für Personalakte
V e r e i n b a r u n g<br />
Zwischen<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitgeber –<br />
und Herrn/Frau<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitnehmer –<br />
wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />
1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />
dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />
Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />
und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />
31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />
2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />
daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />
vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />
_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />
schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />
Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />
als vermögenswirksame Leistung unter.<br />
Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />
Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />
wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />
dieses Betrages unter.<br />
3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />
Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />
1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />
Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />
Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />
Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />
Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />
verpflichtet ist.<br />
Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />
Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />
Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />
im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />
möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />
Ein kommensteuergesetz).<br />
Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />
bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />
widerspricht.<br />
Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />
Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />
Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />
durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />
Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />
Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />
4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />
wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />
den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Sozialversicherung gekürzt.<br />
5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />
gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />
macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />
die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />
aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />
6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />
ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />
dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />
des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />
Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />
der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />
cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />
Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />
umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />
findet insoweit keine Anwendung.<br />
7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />
Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />
von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />
Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />
dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />
anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />
Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />
der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />
Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />
dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />
8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />
aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />
Mitteilung zu machen.<br />
8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />
vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />
bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />
zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />
wurden<br />
entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />
ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten<br />
überträgt.<br />
erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />
Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />
Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />
des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />
erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />
erstellten Nach weises.<br />
10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />
Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />
Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />
ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />
Ort/Datum<br />
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des Arbeitnehmers<br />
Kopie für <strong>VORSORGE</strong>
V e r e i n b a r u n g<br />
Zwischen<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitgeber –<br />
und Herrn/Frau<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitnehmer –<br />
wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />
1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />
dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />
Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />
und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />
31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />
2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />
daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />
vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />
_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />
schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />
Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />
als vermögenswirksame Leistung unter.<br />
Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />
Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />
wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />
dieses Betrages unter.<br />
3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />
Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />
1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />
Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />
Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />
Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />
Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />
verpflichtet ist.<br />
Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />
Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />
Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />
im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />
möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />
Ein kommensteuergesetz).<br />
Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />
bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />
widerspricht.<br />
Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />
Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />
Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />
durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />
Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />
Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />
4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />
wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />
den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Sozialversicherung gekürzt.<br />
5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />
gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />
macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />
die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />
aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />
6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />
ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />
dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />
des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />
Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />
der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />
cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />
Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />
umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />
findet insoweit keine Anwendung.<br />
7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />
Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />
von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />
Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />
dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />
anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />
Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />
der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />
Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />
dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />
8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />
aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />
Mitteilung zu machen.<br />
8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />
vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />
bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />
zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />
wurden<br />
entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />
ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten<br />
überträgt.<br />
erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />
Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />
Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />
des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />
erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />
erstellten Nach weises.<br />
10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />
Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />
Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />
ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />
Ort/Datum<br />
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des Arbeitnehmers<br />
Kopie für Vermittler
V e r e i n b a r u n g<br />
Zwischen<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitgeber –<br />
und Herrn/Frau<br />
__________________________________________<br />
– Arbeitnehmer –<br />
wird folgende Vereinbarung getroffen:<br />
1. Es soll von der in § 3 Nr. 63 EStG eingeräumten Mög lichkeit,<br />
dass der Arbeitgeber aus dem ersten Dienst verhältnis steuerfrei<br />
Beiträge für eine Direktversiche rung erbringen kann,<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Diese Beiträge dürfen insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Rentenversiche rung der Arbeiter<br />
und Angestellten – bei Versorgungs zusagen, die nach dem<br />
31.12.2004 erteilt werden: er höht um 1.800 EUR – nicht übersteigen.<br />
2. In Abänderung des Arbeitsvertrages vom ______________ wird<br />
daher mit Wirkung vom ______________ vereinbart, dass der<br />
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von<br />
vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von EUR<br />
_________ 1/_ __ -jährlich in einen Anspruch auf Ver -<br />
schaffung von Versicherungsschutz umgewandelt wird.<br />
Hierdurch geht der Anspruch auf Zahlung dieses Betrages<br />
als vermögenswirksame Leistung unter.<br />
Barlohn in Höhe von EUR _________ 1/_ __ -jährlich in einen<br />
Anspruch auf Verschaffung von Versiche rungsschutz umgewandelt<br />
wird. Hierdurch geht der Anspruch auf Barauszahlung<br />
dieses Betrages unter.<br />
3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, in Höhe des laut Ziff. 2 umgewandelten<br />
Betrages zu der von ihm abzu schließenden Rentenversicherung<br />
1/_ _ -jährlich Beiträge zu zahlen. Die<br />
Rentenversicherung wird mit Beginn datum _____________ bei<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversiche rung AG abgeschlossen. Die<br />
Versicherungsbeiträge wird der Arbeitgeber in der vereinbarten<br />
Höhe solange und insoweit entrichten, wie ein aktives<br />
Dienstverhält nis besteht und er zur Zahlung von Bezügen daraus<br />
verpflichtet ist.<br />
Sofern dieser Versicherungsvertrag eine jährliche Erhöhung der<br />
Beiträge vorsieht, erhöht sich der unter Ziffer 2 vereinbarte<br />
Entgeltumwandlungsbetrag entsprechend automatisch jeweils<br />
im selben Verhältnis wie der Betrag, bis zu dem Beiträge steuerfrei<br />
möglich sind (derzeit geregelt in § 3 Nr. 63 i. V. m. § 52 Abs. 6<br />
Ein kommensteuergesetz).<br />
Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Arbeit nehmer ihr<br />
bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin<br />
widerspricht.<br />
Es wird ferner vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches<br />
Bezugsrecht auf die Versicherungs leistung einschl.<br />
Überschussanteile eingeräumt wird. Eine Beleihung der Rentenversicherung<br />
durch den Arbeitgeber sowie eine Abtretung oder<br />
Verpfändung der Ansprüche auf die versicherten Leistungen an<br />
Drit te – auch in Form von anderen Bezugsrechten – sind ausgeschlossen.<br />
4. Sofern Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung anfallen,<br />
wird der dem Arbeitnehmer zustehende Bar lohn um den auf<br />
den Arbeitnehmer entfallenden Anteil der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Sozialversicherung gekürzt.<br />
5. Der Arbeitgeber erklärt schon jetzt, dass er von seinem Recht<br />
gemäß § 2 Absatz 5 b des Betriebsrenten gesetzes Gebrauch<br />
macht. Danach sind bei etwaigem Ausscheiden des Arbeitnehmers<br />
die Ansprüche auf die Leistungen begrenzt, die sich<br />
aus der dem Arbeitneh mer übertragenen Versicherung ergeben.<br />
6. Der mit unverfallbaren Anwartschaften nach dem Betriebsrentengesetz<br />
ausgeschiedene Arbeitnehmer darf die Ansprüche aus<br />
dem Versicherungsvertrag in Höhe des auf die Beitragszahlungen<br />
des Arbeitgebers entfallenden Anteils am Zeitwert der<br />
Versicherung weder abtreten noch beleihen. In dieser Höhe darf<br />
der Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versi -<br />
cherungsvertrages nicht in Anspruch genommen werden; im<br />
Falle einer Kündigung wird die Versicherung in eine prämienfreie<br />
umgewandelt. § 169 Abs. 1 des Geset zes über den Versicherungsvertrag<br />
findet insoweit keine Anwendung.<br />
7. Sollten sich die bei Abschluss dieser Vereinbarung maßgebenden<br />
Verhältnisse nachhaltig ändern, so kann diese Vereinbarung<br />
von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem<br />
Monat gekündigt werden. Die Ver tragspartner werden sich<br />
dann bemühen, diese Verein barung den veränderten Verhältnissen<br />
anzupassen. Hiermit geben die Vertragsparteien ihrem<br />
Willen Aus druck, die Entgeltumwandlungsvereinbarung während<br />
der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufrechtzuerhalten.<br />
Zusätzliche finanzielle Belastun gen dürfen<br />
dem Arbeitgeber jedoch daraus nicht erwachsen.<br />
8. Scheidet der Arbeitnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls<br />
aus dem Arbeitsverhältnis aus, so verpflichtet sich der Arbeitgeber,<br />
der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG hierüber unverzüglich<br />
Mitteilung zu machen.<br />
8.1 Bei Verträgen mit Entgeltumwandlung bzw. Verträgen mit vertraglich<br />
vereinbarter Unverfallbarkeit erklärt der Arbeitgeber<br />
bereits jetzt die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten auf die versicherte Person<br />
zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
8.2 Für Verträge, die rein durch Arbeitgeberleistungen finanziert<br />
wurden<br />
entscheidet der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses,<br />
ob er der versicherten Person die Versicherungsnehmereigenschaft<br />
mit allen Rechten und Pflichten<br />
überträgt.<br />
erklärt der Arbeitgeber bereits jetzt die Übertragung der<br />
Versicherungsnehmereigenschaft mit allen Rechten und<br />
Pflichten auf die versicherte Person zum Zeitpunkt der<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
9. Im Übrigen regeln sich die Rechtsbeziehungen nach dem Inhalt<br />
des Versicherungsvertrages. Der Arbeitge ber und der Arbeitnehmer<br />
erhalten jeweils eine Aus fertigung des zur Rentenversicherung<br />
erstellten Nach weises.<br />
10. Bei Gehaltserhöhungen sowie bei der Bemessung gehaltsabhängiger<br />
Leistungen wie Weihnachtsgratifi kation, Jubiläumsgeld,<br />
Pensionsanspruch, Zuschlägen etc. bleiben die Gesamtbezüge<br />
ohne Minderung durch Entgeltumwandlung maßgebend.<br />
Ort/Datum<br />
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des Arbeitnehmers<br />
Kopie für Arbeitnehmer
<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong><br />
Eine starke betriebliche Altersvorsorgelösung.<br />
Altersvorsorge kombiniert mit den Chancen des Kapitalmarkts – das ist die<br />
fondsgebundene Rentenversicherung <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>.<br />
Rentenversicherung mit Renditechancen – eine clevere Kombination.<br />
<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> verbindet die Vorteile<br />
einer Rentenversicherung mit den attraktiven Vergünstigungen<br />
einer betrieblichen Altersversorgung. Hinzu kommen<br />
die Renditechancen einer modernen Kapitalanlage.<br />
Bei dieser fondsgebundenen Rentenversicherung legt der<br />
Versicherer die Sparanteile der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge<br />
in ausgesuchte Investmentanteile an. Bei entsprechender<br />
Risikobereitschaft eine attraktive Lösung. Der<br />
Arbeitnehmer kann in den Genuss eines finanziellen Polsters<br />
im Alter kommen. Auch für den Fall der Berufsunfähigkeit<br />
und für die Hinterbliebenen kann vorgesorgt werden.<br />
Sie brauchen allerdings kein <strong>Fonds</strong>profi zu sein, um von der<br />
<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> zu profitieren. Denn<br />
Sie setzen auf das Know-how der erfolgreichen Investmentgesellschaft<br />
DWS FlexPension SICAV. Für den Aufbau Ihrer<br />
Altersvorsorge geht sie auf Nummer sicher: mit einem Garantiefonds<br />
– dem Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />
Das Anlagekonzept – garantierte Sicherheit zum vereinbarten Rentenbeginn.<br />
Garantiefonds:<br />
Garantiefonds sind mit einer Höchststandssicherung zu<br />
bestimmten Stichtagen ausgestattet – einer Art Schutz vor<br />
Wertverlust. Damit profitieren Sie von der Anlage der Beiträge<br />
(Sparanteile) sowie von den möglichen Kursgewinnen aus<br />
der <strong>Fonds</strong>anlage. Diese werden Ihnen an einem fixen Tag im<br />
Monat gutgeschrieben und garantiert. Bei Kursschwankungen<br />
bleibt Ihnen der jeweils erreichte Höchststand erhalten.<br />
Garantiefonds DWS FlexPension:<br />
Garantiefonds setzen auf die langfristige positive Wertentwicklung<br />
der weltweiten Aktienmärkte. Bei Auflegung bieten<br />
sie ein hohes Engagement in den Aktienmärkten. Zur Absicherung<br />
der sogenannten Höchststandssicherung* der<br />
DWS International S.A. wird zwischen Aktien- und Renten-/<br />
Geldmarktfonds gemäß einem regelbasierten Mechanismus<br />
umgeschichtet. Die Folge: Der Anteil der Renten-/Geldmarktfonds<br />
kann insbesondere bei fallenden Aktienmärkten oder<br />
bei näher rückendem Ablauftermin des Garantiefonds durch<br />
die DWS FlexPension SICAV erhöht werden. Das kann gegebenenfalls<br />
zu einer vollständigen Anlage in dieser Anlageklasse<br />
führen.<br />
Der DWS FlexPension investiert in aussichtsreiche <strong>Fonds</strong> –<br />
auch aus dem erfolgreichen hauseigenen Portfolio. Die DWS<br />
wurde übrigens schon mehrfach mit dem begehrten Titel<br />
„Beste <strong>Fonds</strong>gesellschaft Deutschlands“** ausgezeichnet.<br />
Aufgrund kontinuierlicher attraktiver Performances und den<br />
dahinter stehenden ausgefeilten Anlagestrategien konnte die<br />
DWS viele weitere Topbewertungen erhalten.<br />
Ausgezeichnete Renditemöglichkeiten:<br />
Sie möchten Ihre Renditechancen verbessern Dann können<br />
Sie ab einem gewissen Zeitpunkt alternativ in eine freie <strong>Fonds</strong>auswahl<br />
investieren. Die <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
wird Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren und Ihnen<br />
entsprechende Möglichkeiten aufzeigen.<br />
Unser Service – transparent und übersichtlich.<br />
Über www.vorsorge-lebensversicherung.de und unser<br />
<strong>Fonds</strong>servicecenter haben Sie die Möglichkeit, sich tagesaktuell<br />
über die Anlagestrategien zu informieren. Zudem<br />
erhalten Sie einmal im Jahr von der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung<br />
AG einen Depotauszug mit einer Übersicht über den<br />
Wert der Ihrer Versicherung gutgeschriebenen Anteile.<br />
* Die Höchststandssicherung oder Höchststandsgarantie wird von der<br />
DWS ausgesprochen. An vertraglich festgelegten Bewertungsstichtagen<br />
vergleicht die DWS das aktuelle Kursniveau mit dem vorherigen Stichtag.<br />
Ist der Wert besser, wird er als neuer Höchststand ab sofort bis<br />
zum vereinbarten Laufzeitende garantiert. Ist er schlechter, bleibt der<br />
alte Höchststand erhalten. Über die gesamte Laufzeit wird das Kursniveau<br />
so an festgelegten Stichtagen als garantiert festgeschrieben<br />
und der höchste jemals festgestellte Wert ist dann maßgeblich für die<br />
spätere Rentenzahlung bzw. Kapitalleistung.<br />
Die DWS legt regelbasiert täglich fest, wie viel in Aktien investiert sein<br />
soll und wie viel in festverzinslichen Wertpapieren angelegt sein muss,<br />
das <strong>Fonds</strong>management schichtet je nach Marktlage zwischen ausgewählten<br />
Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds um.<br />
** Focus-Money, 17/2010
„Investieren auf intelligente<br />
Art. Mit der <strong>VORSORGE</strong><br />
<strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong>“.
Flexibilität – viel Freiraum für individuelle Wünsche<br />
Flexible Gestaltung und Schutzmaßnahmen.<br />
Sie nutzen den steuerlichen Höchstbetrag noch nicht voll<br />
aus Sie möchten mit einem geringen Beitrag in die<br />
<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> einsteigen Wir bieten<br />
Ihnen interessante Möglichkeiten, damit Sie Ihren Vertrag<br />
problemlos aufstocken können.<br />
Flexibler Rentenbeginn:<br />
Ab Ihrem 62. Lebensjahr können Sie einen ursprünglich später<br />
vereinbarten Rentenbeginn vorziehen. Ebenso können Sie<br />
den Rentenbeginn hinausschieben, maximal bis zu Ihrem<br />
72. Lebensjahr.<br />
• Erhöhung des laufenden Beitrages.<br />
• Zuzahlungen um mindestens 300 Euro, z. B. aus Sonderzahlungen<br />
wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, im laufenden<br />
Kalenderjahr bis zum steuerlichen Höchstbetrag.<br />
• Automatische Anpassung im Beitragsrahmen bis zu 4 % der<br />
Beitragsbemessungsgrenze. Damit ändert sich der Beitrag<br />
immer entsprechend der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.<br />
• Vertragliche Abkürzung der Beitragszahlungsdauer auf<br />
mindestens 15 Jahre.<br />
Flexible Auszahlung:<br />
• Lebenslange Altersrente aus dem zum Rentenbeginn<br />
verfügbaren Kapital – basierend auf einem garantierten<br />
Rentenfaktor*<br />
• oder eine einmalige Kapitalabfindung (Wahlrecht innerhalb<br />
der letzten 12 Monate vor Rentenbeginn)<br />
• oder Kombination aus Kapitalauszahlung (max. 30 %<br />
des <strong>Fonds</strong>guthabens) plus Rentenleistung.<br />
Sicherheit – zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Familie.<br />
Berufsunfähigkeitsschutz:<br />
Auf Wunsch können Sie auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit<br />
versichern: Als Beitragsbefreiung oder als Berufsunfähigkeitsrente.<br />
Hinterbliebenenschutz:<br />
Bei Tod vor Rentenbeginn zahlen wir das bis dahin vorhandene<br />
Deckungskapital** als Rente an Ihre versorgungsberechtigten<br />
Angehörigen. Und zwar in folgender Reihenfolge:<br />
a) an den mit der versicherten Person in gültiger Ehe<br />
lebenden Ehegatten;<br />
b) an den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />
der versicherten Person;<br />
c) an die Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 EStG, sofern sie<br />
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />
Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist auch die Beimischung<br />
weiterer <strong>Fonds</strong> möglich.<br />
Sie können durch Anlage in <strong>Fonds</strong> erhöhte Renditechancen<br />
bei entsprechender Risikobereitschaft nutzen. Wir bieten<br />
dazu hervorragende <strong>Fonds</strong> sowie professionelles <strong>Fonds</strong>management.<br />
<strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> –<br />
ein innovatives Tarifkonzept.<br />
Mögliches Kapital zum Rentenbeginn<br />
Zeitpunkt, zu dem die klassische Anlage<br />
des Barwerts der Kosten endet<br />
und ausschließlich in <strong>Fonds</strong> investiert wird<br />
Sind keine Berechtigten vorhanden, zahlen wir ein einmaliges<br />
Sterbegeld. Es entspricht maximal dem Höchstbetrag für die<br />
gewöhnlichen Beerdigungskosten (2013: 8.000 Euro).<br />
So regelt es die Aufsichtsbehörde für Lebensversicherungen.<br />
Beitragssumme der<br />
gesamten Laufzeit<br />
nicht garantiert<br />
Hinterbliebenenzusatzversicherung:<br />
Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir die vereinbarte Altersrente<br />
in voller Höhe oder zu 60 % an die im steuerlichen<br />
Sinne versorgungsberechtigten Hinterbliebenen (nicht<br />
Kinder). Sofern Sie dies spätestens drei Monate vor Rentenbeginn<br />
vereinbart haben.<br />
Sie können aber auch eine Rentengarantiezeit wählen. Stirbt<br />
die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, zahlen wir<br />
die Altersrente bis zum Ablauf der gewählten Rentengarantiezeit<br />
weiter.<br />
Investiert wird bei <strong>VORSORGE</strong> <strong>Direktversicherung</strong> <strong>Fonds</strong> in das<br />
erfolgreiche Garantiefondskonzept DWS FlexPension.<br />
Laufzeit<br />
Garantiefonds klassisch Aktienfonds<br />
* Der garantierte Rentenfaktor gibt die garantierte Rente pro 10.000 Euro<br />
<strong>Fonds</strong>guthaben an.<br />
** Das Deckungskapital setzt sich zusammen aus dem Wert der gutgeschriebenen<br />
Anteileinheiten zuzüglich des gegebenenfalls auf den<br />
Vertrag entfallenden Anteils am übrigen Vermögen. Daraus wird die<br />
vereinbarte Versicherungsleistung gezahlt. Die anfallenden Kosten,<br />
die beim Vertragsabschluss für z. B. die Policenverwaltung oder den<br />
Kosten für den Versicherungsschutz abgezogen werden, bewirken,<br />
dass das Deckungskapital zunächst nicht der Gesamtsumme der<br />
Beiträge entspricht.
Wir sind immer für Sie da!<br />
Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite,<br />
der dafür genügend Sicherheit bietet.<br />
Wir von ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken.<br />
Wenn Sie Fragen zu Versicherungen der ERGO haben – kein Problem.<br />
Ihr Partner für Versicherungsfragen :<br />
Sollte Ihr Partner für Versicherungsfragen einmal nicht erreichbar sein,<br />
nutzen Sie gerne unseren Kundenservice:<br />
Hotline: 0211 21022 -9710 und -9730<br />
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Montags bis donnerstags 8:00 Uhr – 18:00 Uhr<br />
und freitags 8:00 Uhr – 17:00 Uhr<br />
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Ein Produkt der <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Versicherungen und deren Leistungen klar beschreiben – das ist unser Anspruch.<br />
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Über nähere Einzelheiten informieren Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen.<br />
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© <strong>VORSORGE</strong> Lebensversicherung AG<br />
Rather Straße 110 a<br />
D-40476 Düsseldorf