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checklist der zertifizierungskriterien für ... - Friend of the Sea

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CHECKLIST DER ZERTIFIZIERUNGSKRITERIEN<br />

FRIEND OF THE SEA<br />

FÜR AQUAKULTURPRODUKTE<br />

MEERESKULTUR<br />

(Letzte Aktualisierung: 01.04.2010)<br />

<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> ist eine 2007 gegründete, nichtstaatliche Betrieb, die sich die Bewahrung des<br />

Meereshabitats und seiner Ressourcen durch die För<strong>der</strong>ung eines nachhaltigen Marktes und<br />

spezifischer Schutz- und Konservierungsprojekte als Ziel gesetzt hat.<br />

<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> hat Zertifizierungsschemata <strong>für</strong> Produkte sowohl aus <strong>der</strong> nachhaltigen<br />

Fischerei als auch aus <strong>der</strong> Aquakultur entwickelt. Die Zertifizierung nach Audit durch<br />

unabhängige Organe gewährleistet, dass ein Produkt den Nachhaltigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

entspricht.<br />

Der Einsatz des Logos wird von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> erst nach erfolgreicher Inspektion durch das<br />

bewertende Organ genehmigt.<br />

Bei <strong>der</strong> nachhaltigen Aquakultur betreffen die <strong>für</strong> die Zertifizierung notwendigen<br />

Prüfungsbereiche:<br />

1. Management einer Anlage <strong>für</strong> nachhaltige Aquakultur<br />

2. Standort und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

3. Infrastruktur<br />

4. Mast<br />

5. Fütterung<br />

6. GVO und Wachstumshormone<br />

7. Krankheitsprävention und Einsatz von Pharmazeutika<br />

8. Umgang mit Wasser und Abwasser<br />

9. Gefahrst<strong>of</strong>fe<br />

10. Energie-Management<br />

11. Soziale Verantwortung<br />

12. Rückverfolgbarkeit<br />

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Je<strong>der</strong> dieser Bereiche umfasst wesentliche o<strong>der</strong> wichtige Voraussetzungen o<strong>der</strong><br />

Empfehlungen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen: Bei den wesentlichen Voraussetzungen ist eine 100%ige<br />

Entsprechung erfor<strong>der</strong>lich, damit das bewertende Organ das Unternehmen <strong>für</strong> die<br />

Zertifizierung be<strong>für</strong>worten kann. Je<strong>der</strong> Mangel bei diesen Voraussetzungen gilt als<br />

schwerwiegende Nichtübereinstimmung und macht entsprechende Korrekturen<br />

notwendig, die innerhalb eines Höchstzeitraums von drei Monaten ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Feststellung <strong>der</strong> Nichtübereinstimmung durchgeführt werden müssen. Das<br />

Unternehmen muss dem bewertenden Organ Nachweise vorlegen, das alle<br />

schwerwiegenden Nichtübereinstimmungen zufriedenstellend korrigiert wurden.<br />

Ausschließlich bei den Voraussetzungen unter Punkt 2.1 und 2.2 ist, angesichts <strong>der</strong><br />

Komplexität <strong>der</strong> eventuell nachzureichenden fehlenden Daten, eine Verlängerung des<br />

Zeitraums <strong>für</strong> die Überprüfung <strong>der</strong> Nichtübereinstimmungen auf 6 Monate zulässig.<br />

Wichtige Voraussetzungen: Bei den wichtigen Voraussetzungen ist eine 100%ige<br />

Entsprechung erfor<strong>der</strong>lich, damit das bewertende Organ das Unternehmen <strong>für</strong> die<br />

Zertifizierung be<strong>für</strong>worten kann. Je<strong>der</strong> Mangel bei diesen Voraussetzungen gilt als<br />

geringere Nichtübereinstimmung und macht notwendig, dass Vorschläge <strong>für</strong><br />

entsprechende Korrekturen (Absichtserklärung und Aktionsplan) vorbereitet werden,<br />

die dem bewertenden Organ innerhalb von höchstens drei Wochen ab dem Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Nichtübereinstimmung vorgelegt werden müssen. Das<br />

Unternehmen muss dem vorgelegten Vorschlag ein Zeitprogramm <strong>für</strong> die Durchführung<br />

je<strong>der</strong> Korrektur beifügen. Höchstzeit <strong>für</strong> die komplette Durchführung je<strong>der</strong> Korrektur ist<br />

ein Jahr.<br />

Empfohlene Voraussetzungen: Um <strong>für</strong> die Zertifizierung empfohlen zu werden, ist die<br />

Übereinstimmung mit diesen Voraussetzungen nicht zwingend notwendig. Dennoch<br />

werden bei <strong>der</strong> Überprüfung alle mit diesen Voraussetzungen verbundenen Aspekte<br />

kontrolliert und je<strong>der</strong> Mangel im Audit-Bericht als Empfehlung hervorgehoben. Das<br />

Unternehmen muss die eventuelle Notwendigkeit von Korrekturen untersuchen und das<br />

bewertende Organ zum folgenden Inspektionsbesuch über die diesbezüglichen<br />

Entschlüsse und die durchgeführten Korrekturen informieren.<br />

Wo eine Voraussetzung bei <strong>der</strong> überprüften Betrieb nicht anwendbar ist, muss diese<br />

Voraussetzung mit N.A. gekennzeichnet werden.<br />

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Dieses Schriftstück darf nur vom bewertenden Organ und dem <strong>für</strong> die Inspektion zuständigen<br />

Auditor ausgefüllt werden. Es darf nur in <strong>der</strong> jeweiligen Muttersprache o<strong>der</strong> in Englisch<br />

ausgefüllt werden, wenn <strong>der</strong> Betreffende dieser Sprache perfekt mächtig ist.<br />

a) NAME DER ZU ÜBERPRÜFENDEN BETRIEB:<br />

b) GEHÖRT DIE BETRIEB ZU EINER GRUPPE<br />

c) ADRESSE DER ZU ÜBERPRÜFENDEN BETRIEB:<br />

d) GEBRAUCHSNAME DER GEZÜCHTETEN WASSERSPEZIES:<br />

(z.B.: Dorsch, Krabben)<br />

e) WISSENSCHAFTLICHER NAME DER GEZÜCHTETEN WASSERSPEZIES:<br />

(z.B.: Gadus morhua)<br />

f) DEM AUDIT UNTERWORFENE STANDORTE:<br />

(Namen und Lage aufführen)<br />

g) VOM AUDITOR BESUCHTE STANDORTE:<br />

(wenn an<strong>der</strong>s als f) Dem Audit unterworfene Standorte)<br />

h) BESCHREIBUNG DER AQUAKULTUR-ANLAGE:<br />

(Z.B: auf Festland, in einer Bucht, Offshore, extensiv, intensiv, Teich, Becken, Käfig, Netze usw..<br />

Geografische Ausdehnung, weiteres. Wenn möglich eine Karte beilegen)<br />

i) BESCHREIBUNG DER ZUCHTTECHNIKEN:<br />

(Zusammenfassung <strong>der</strong> Zuchttechniken des Zuchtparks, vom Öffnen <strong>der</strong> Eier bis zum Endprodukt)<br />

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j) TÄTIGKEIT DER ZU ÜBERPRÜFENDEN BETRIEB:<br />

□ Zucht<br />

□ Vor – Verarbeitung<br />

□ Endverarbeitung<br />

□ Import<br />

□ Export<br />

□ Vertrieb<br />

□ Sonstiges (Beschreibung) :<br />

k) BESCHREIBUNG DES ENDPRODUKTS:<br />

(z.B.: frisch, tiefgefroren, eingedost, sonstiges)<br />

l) MARKENZEICHEN DER ENDPRODUKTE:<br />

(Liste <strong>der</strong> Markenzeichen/Brands unter denen das Produkt verkauft wird. Wenn möglich, Bil<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Markenzeichen/Brands beifügen)<br />

m) BESCHREIBUNG UND LAGE EVENTUELL VORHANDENER KÜHLZELLEN UND LAGER:<br />

(Zum Zweck <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit <strong>der</strong> Produkte)<br />

n) GESAMTZAHL DER BESCHÄFTIGTEN:<br />

fakultativ<br />

o) ZERTIFIZIERUNGEN UND UMWELTANERKENNUNGEN:<br />

p) ZUSATZLICHE INFORMATION:<br />

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<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> ist dem Betrieb schon vorgestellt worden.<br />

(Falls nicht, sollte <strong>der</strong> Auditor eine kurze Beschreibung geben.)<br />

Der auditierte Betrieb ist informiert darüber, dass er im Fall einer Anerkennung das Logo<br />

von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> <strong>für</strong> seine zertifizierten Produkten verwenden darf.<br />

Der auditierte Betrieb hat dem Auditor eine Kopie seines Organigramms abgegeben, aus<br />

welchem die Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> involvierten Personen hervorgehne.<br />

Der Zeitpunkt des Audits war zuvor vereinbart worden.<br />

Die Angaben gemäss Preliminary Information Form sind vom Betrieb bestätigt worden.<br />

(Falls nicht, bitte Abweichungen notieren.)<br />

NAME DES BEWERTEN-<br />

DEN ORGANS:<br />

AUDIT TEAM:<br />

DATUM BEGINN UND<br />

ENDE DES AUDITS:<br />

UNTERSCHRIFT DES<br />

AUDITORS:<br />

NAME DES REFERENTEN DER<br />

BETRIEB, DER DEN AUDITOR BEI<br />

DER ÜBER- PRÜFUNG<br />

BEGLEITET:<br />

AUDITCODE:<br />

ANMERKUNGEN FÜR DEN AUDITOR<br />

1) Der Auditor muss alle Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Checklist ausfüllen<br />

2) Hinweise <strong>für</strong> das Ausfüllen <strong>der</strong> Checklist werden in den hellblau unterlegten Fel<strong>der</strong>n gegeben<br />

3) Der Auditor muss eine Erklärung angeben, wenn die Qualifizierungsvoraussetzungen nicht anwendbar sind<br />

4) Der Auditor beantwortet die Fragen Punkt <strong>für</strong> Punkt mit Ja (Y), falls <strong>der</strong> Betrieb die Anfor<strong>der</strong>ung erfüllt o<strong>der</strong> mit Nein<br />

(N), falls <strong>der</strong> Betrieb sie nicht erfüllt.<br />

5) Der Auditor muss zu den positiven o<strong>der</strong> negativen Antworten Kommentare und Erklärungen abgeben. Ja, Nein o<strong>der</strong><br />

Nicht Anwendbar reichen nicht aus.<br />

6) Alle relevanten Unterlagen müssen dem Endbericht des Audist als separate und nummerierte Anlagen beigelegt<br />

werden<br />

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7) Fotografien werden als Dokumentation geschätzt und müssen <strong>der</strong> Checklist als Anlage beigelegt werden<br />

1 – MANAGEMENT EINER ANLAGE FÜR NACHHALTIGE AQUAKULTUR<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

1.1 Eine Anlage <strong>für</strong> nachhaltige<br />

Aquakultur muss über Prozeduren<br />

<strong>für</strong> das Management folgen<strong>der</strong><br />

Aspekte verfügen:<br />

1.1.1 verantwortung und Befugnisse Wichtig<br />

beim Umweltmanagement des<br />

Unternehmens<br />

1.1.2 kontrolle <strong>der</strong> Unterlagen und Wichtig<br />

Verzeichnisse (einschl. <strong>der</strong><br />

Aktualisierung <strong>der</strong> zu erfüllenden<br />

Normen)<br />

1.1.3 kontrolle <strong>der</strong><br />

Wichtig<br />

Überwachungssysteme und<br />

Messung <strong>der</strong><br />

Umweltbelastungsparameter<br />

1.1.4 kontrolle und Wartung <strong>der</strong> Wichtig<br />

Infrastrukturen<br />

1.1.5 vorbereitung auf Umweltnotstände, Wichtig<br />

Handlungsfähigkeit<br />

1.1.6 verwaltung <strong>der</strong> Korrekturaktionen Wichtig<br />

(die durch die<br />

Nichtübereinstimmungen und<br />

Empfehlungen notwendig werden)<br />

Der Auditor muss die von <strong>der</strong> Betrieb eingesetzten Prozeduren kontrollieren, die Nummer <strong>der</strong> entsprechenden Prozedur und eventuell das<br />

Handbuch (<strong>für</strong> Qualität, Umwelt o<strong>der</strong> sonstiges), in dem sie aufgeführt wird, angeben.<br />

2 – STANDORT<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

2.1 Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) o<strong>der</strong> eine ähnliche Prüfung<br />

wurde von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörde mit positivem Ausgang<br />

durchgeführt, in Betracht gezogen<br />

wurden dabei:<br />

2.1.1 einwirkung auf das Ökosystem Essentiell*<br />

2.1.2 einwirkung auf das Landschaftsbild Essentiell*<br />

Der Auditor muss kontrollieren, ob vor dem Bau <strong>der</strong> Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, bei <strong>der</strong> die genannten Faktoren mit<br />

einbezogen wurden. Der Auditor muss Titel, Datum, Autor und Folgerungen <strong>der</strong> UVP o<strong>der</strong> einer entsprechenden Unterlage angeben. *Da in vielen Län<strong>der</strong>n eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau einer Anlage nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann diese Voraussetzung durch die volle Entsprechung <strong>der</strong><br />

Voraussetzung 2.2 kompensiert werden.<br />

2.2 Es hat sich keine Verän<strong>der</strong>ung<br />

kritischer Ökosysteme wie Flüsse,<br />

Seen, Buchten, Flussmündungen<br />

gezeigt.<br />

Essentiell<br />

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NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

Der Auditor muss Informationen und belegende Unterlagen (Texte, Fotos, <strong>of</strong>fizielle Unterlagen als Anlage <strong>für</strong> den Audit Bericht) über die Umweltbedingungen des<br />

Ökosystems vor dem Bau <strong>der</strong> Anlage sammeln und bewerten, ob <strong>der</strong> Bau einen negativen Einfluss darauf hatte.<br />

2.3 Die Küstengemeinschaften haben<br />

weiterhin Zugang zu den<br />

Fischfanggebieten.<br />

Wichtig<br />

3– INFRASTRUKTUREN<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

3.1 Um das Entweichen von Eiern,<br />

Larven und Zuchtspezies auf ein<br />

vernachlässigbares Niveau zu<br />

reduzieren, setzt die Betrieb<br />

folgendes ein:<br />

3.1.1 filter in den eingelassenen Essentiell<br />

Becken.<br />

3.1.2 wi<strong>der</strong>standsstandard <strong>der</strong> Netze<br />

und Käfige entsprechen den<br />

ozeanographischen<br />

Eigenschaften <strong>der</strong> Lage<br />

(Gezeiten, Wellenbewegung…)<br />

Essentiell<br />

3.1.3 kontroll- und Wartungspläne <strong>der</strong><br />

Käfige: Verankerungs- und<br />

Schwimmsysteme,<br />

Unversehr<strong>the</strong>it <strong>der</strong> Netze,<br />

Beaufsichtigung und<br />

Überwachung<br />

Essentiell<br />

3.2 Um das Endringen von an<strong>der</strong>en<br />

Organismen wie Vögeln o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Raubtieren in die Anlage<br />

zu vermeiden, setzt die Betrieb<br />

folgendes ein:<br />

3.2.1 abdecknetze, Doppelnetze o.ä. Essentiell<br />

3.2.2 kontroll- und<br />

Wartungsprozeduren<br />

3.3 Für den Fall, dass Tiere<br />

entweichen, hat die Betrieb<br />

Prozeduren vorbereitet <strong>für</strong>:<br />

3.3.1 das Verzeichnen des<br />

Entweichens<br />

3.3.2 die rechtzeitige Information <strong>der</strong><br />

zuständigen Behörden vor Ort<br />

3.3.3 das Einsetzen von Maßnahmen,<br />

um das Risiko von Entweichen<br />

aufgrund ähnlicher Ursachen in<br />

Zukunft zu vermeiden<br />

Essentiell<br />

Essentiell<br />

Essentiell<br />

Essentiell<br />

Der Auditor muss die Nummer <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prozeduren und des entsprechenden Handbuchs angeben. Der Auditor muss die eingesetzten Systeme (wie<br />

Filter, Schil<strong>der</strong>, Netze usw.) beschreiben und die technische Dokumentation, Fotos o<strong>der</strong> Videos davon beilegen.<br />

3.4 Die Betrieb verwendet keine<br />

Antifouling-Beizen o<strong>der</strong> kann<br />

anhand einer unabhängigen<br />

wissenschaftlichen<br />

Essentiell<br />

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Untersuchung, <strong>der</strong>en Ungiftigkeit<br />

beweisen.<br />

Wenn die Betrieb erklärt Antifouling-Beizen zu verwenden, muss <strong>der</strong> Auditor eine Kopie <strong>der</strong> Erklärung <strong>der</strong> technischen Eigenschaften <strong>der</strong> verwendeten Beize<br />

anfor<strong>der</strong>n, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ungiftigkeit belegt wird. Wenn die Betrieb erklärt keine Antifouling-Beizen zu verwenden, muss <strong>der</strong> Auditor Nachweise über die<br />

eingesetzten Alternativ-Methoden anfor<strong>der</strong>n.<br />

4 – MAST<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

4.1 Etwaige <strong>für</strong> die Mast gefangene<br />

Exemplare müssen aus von <strong>Friend</strong><br />

<strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> gebilligtem Fischfang<br />

stammen.<br />

Essentiell<br />

Unter Mast versteht sich die Aquakultur-Methode, bei <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Natur gefangene Exemplare aufgezogen und gefüttert werden (z.B.: Roter Thunfisch und Aal). Der<br />

Auditor muss den Ursprung (Fangbereich und -methode, Flagge <strong>der</strong> Flotte) <strong>der</strong> gefischten Exemplare beschreiben. Angeben, ob die Quelle zu den von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong><br />

<strong>the</strong> <strong>Sea</strong> gebilligten gehört. Im negativen Fall feststellen, ob die untersuchte Betrieb bereit ist eine Kontrolle bei <strong>der</strong> Fangflotte zu begünstigen.<br />

5– FÜTTERUNG<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

5.1 Wenn es <strong>für</strong> die gezüchtete<br />

Spezies auf dem Markt vorhanden<br />

ist, verwendet die Betrieb von<br />

<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> bescheinigtes<br />

Futter. Alternativ dazu verwendet<br />

sie Futter, das aus den Resten von<br />

essbaren Produkten (trimmings)<br />

hergestellt wird. Eine aktuelle Liste<br />

steht auf <strong>der</strong> Webseite <strong>Friend</strong> <strong>of</strong><br />

<strong>the</strong> <strong>Sea</strong> zur Verfügung.<br />

Empfehlun<br />

g<br />

Der Auditor muss eine Liste aller von <strong>der</strong> Betrieb verwendeten Futterst<strong>of</strong>fe vorlegen, unter Angabe des Lieferanten- und Produktnamen sowie <strong>der</strong><br />

Zusammensetzung.<br />

5.2 Die Betrieb registriert die Daten<br />

über den Konversionsindex <strong>der</strong><br />

Nahrungsmittel und verpflichtet<br />

sich eine jährlich schrittweise<br />

Reduzierung durchzuführen.<br />

Der Auditor legt dem Audit Report eine Kopie dieser Analyse vor.<br />

Wichtig<br />

6 – GVO UND WACHSTUMSHORMONE<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

6.1 Der Einsatz von genetisch Essentiell<br />

verän<strong>der</strong>ten Fischsarten ist nicht<br />

erlaubt.<br />

6.2 Der Einsatz von<br />

Wachstumshormonen ist nicht<br />

erlaubt.<br />

Essentiell<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung, ob den Voraussetzungen entsprochen wird, muss <strong>der</strong> Auditor vorrangig darauf achten, ob den gültigen nationalen Vorschriften entsprochen<br />

wird.<br />

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7 – KRANKHEITSVERHÜTUNG UND EINSATZ VON PHARMAZEUTIKA<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

7.1 Die Verhütung von Krankheiten Essentiell<br />

und Infektionen ist vorrangig.<br />

7.2 Einsatz von Medikamenten und<br />

an<strong>der</strong>en chemischen<br />

Zusammensetzungen, die durch<br />

die Vorschrift zugelassenen<br />

werden, ist nur dann zulässig,<br />

wenn spezifische Probleme<br />

auftreten.<br />

Essentiell<br />

Auditor for<strong>der</strong>t Einsicht in Prozeduren und Medikamentenregister an.<br />

8 – UMGANG MIT WASSER UND ABWASSER<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

8.1 Im Falle von in den Boden Essentiell<br />

eingelassenen Becken <strong>für</strong> die<br />

Jungfischaufzucht, müssen die<br />

Qualitätsmaßstäbe <strong>für</strong> das<br />

Abwasser <strong>der</strong> Anlage den<br />

gültigen Vorschriften<br />

entsprechen.<br />

8.2 Die Qualitätsmaßstäbe des Essentiell<br />

Zuflusswassers müssen den<br />

geltenden Vorschriften<br />

entsprechen.<br />

Der Auditor legt Kopie <strong>der</strong> jüngsten Zuflusswasseranalysen bei, die von den zuständigen nationalen Behörden durchgeführt und von einer <strong>of</strong>fiziellen<br />

Konformitätserklärung begleitet sein müssen.<br />

8.3 Betriebe in Län<strong>der</strong>n, welche<br />

keine Regulung <strong>der</strong><br />

Wasserparameter kennen,<br />

müssen anhand <strong>der</strong> Anlaysen<br />

von unabhägigen Labors<br />

nachweisen, dass die<br />

Wasserqualität nicht wesentlich<br />

beeinträchtigt ist, und zwar in<br />

bezug auf folgende Parameter:<br />

8.3.1 transparenz / trübung Essentiell<br />

8.3.2 salinität Essentiell<br />

8.3.3 pH Essentiell<br />

8.3.4 temperatur Essentiell<br />

8.3.5 konzentration an gelöstem<br />

Sauerst<strong>of</strong>f und Redoxpotentials<br />

8.3.6 organischen und inorganischen<br />

Nährst<strong>of</strong>fe (Ammoniak-,<br />

Stickst<strong>of</strong>f-, Phospat-,<br />

Kohlenst<strong>of</strong>frückstände)<br />

Essentiell<br />

Essentiell<br />

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8.3.7 kolibatterien und/o<strong>der</strong><br />

Sulfitreduktoren<br />

8.4 Abwässer müssen mindestens<br />

einmal jährlich analysiert werden.<br />

Der Betrieb archiviert die<br />

Resultate <strong>der</strong> durchgeführten<br />

Analysen.<br />

8.5 die Betrieb muss mindestens<br />

einmal jährlich eine<br />

Untersuchung durch ein<br />

unabhängiges Labor<br />

durchführen lassen, mit dem<br />

bewiesen wird, dass die Zucht in<br />

Käfigen auf dem Meeresboden<br />

keine o<strong>der</strong> eine unbeträchtliche<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

hat, wenn <strong>der</strong> Abstand zwischen<br />

den Boden <strong>der</strong> Käfige und dem<br />

Meeresboden weniger als 15 m<br />

beträgt. Die Analyse darf keine<br />

signifikanten Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

folgenden Parameter zeigen:<br />

8.5.1 gemeinschaft von<br />

Macro-Wirbellosen im<br />

Meeresgrund<br />

Essentiell<br />

Wichtig<br />

Essentiell<br />

8.5.2 stickst<strong>of</strong>f- und Phosphorgehalt Essentiell<br />

8.5.3 sauerst<strong>of</strong>fkonzentration Essentiell<br />

8.5.4 granulometrie Entwicklung Essentiell<br />

Antibiotika-resistenter<br />

Bakterienstämme<br />

8.5.5 ablagerung organischer St<strong>of</strong>fe Essentiell<br />

Der Auditor for<strong>der</strong>t die Einsicht in die Prozedur in Bezug auf Häufigkeit und Kontrollmodalität und notiert Prozedurnummer und Handbuch, in dem sie enthalten ist.<br />

Der Auditor for<strong>der</strong>t Einsicht in die vorangegangenen jährlichen Analysen von Wasser und Sediment..<br />

9 – GEFAHRSTOFFE<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

9.1 Der Einsatz von giftigen und<br />

andauernden chemischen<br />

Mischungen (z.B. TBT,<br />

Malachitgrün-Oxalat, DDT) ist<br />

unzulässig. Gefahrst<strong>of</strong>fe müssen<br />

unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Sicherheitsvorschriften eingesetzt<br />

werden.<br />

Essentiell<br />

Der Auditor for<strong>der</strong>t Einsicht in die Prozeduren <strong>für</strong> den Einsatz <strong>der</strong> im Sicherheitshandbuch enthaltenen Gefahrst<strong>of</strong>fe und gibt die Prozedurnummer an. Außerdem<br />

überprüft er <strong>der</strong>en Ordnungsmäßigkeit auch während <strong>der</strong> Inspektion.<br />

10 –ENERGIE-MANAGEMENT<br />

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NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

10.1 Die Betrieb muss ein mindestens<br />

jährlich zu aktualisierendes<br />

Verzeichnis über den<br />

Stromverbrauch führen.<br />

Wichtig<br />

10.2 Die Betrieb sollte ihren Carbon<br />

Footprint pro Produkteinheit<br />

berechnen und sich um dessen<br />

jährliche Reduzierung bemühen.<br />

Der Auditor muss Kopien <strong>der</strong> Aufzeichnungen erhalten.<br />

11 – SOZIALE VERANTWORTUNG<br />

Empfehlun<br />

g<br />

NR. Voraussetzungen Niveau J/N Kommentare<br />

11.1 Die Betrieb muss die<br />

Menschenrechte respektieren<br />

und sich an den folgenden<br />

Voraussetzungen angleichen:<br />

11.1.1 Einhaltung <strong>der</strong> internationalen Essentiell<br />

Richtlinien und ILO-Regeln zur<br />

Kin<strong>der</strong>arbeit<br />

11.1.2 Entlohnung <strong>der</strong> Beschäftigten mit Essentiell<br />

mindestens dem Mindestlohn<br />

11.1.3 Gewährleistung <strong>der</strong><br />

medizinischen Versorgung <strong>der</strong><br />

Beschäftigten<br />

Essentiell<br />

11.1.4 Den gesetzlichen Vorschriften<br />

entsprechende<br />

Sicherheitsmaßnahmen<br />

11.2 Die Betrieb sollte SA8000<br />

zertifiziert sein.<br />

Essentiell<br />

Empfehlun<br />

g<br />

Der Auditor muss die Entsprechung <strong>der</strong> Voraussetzungen mit Hilfe dokumentierter Beweise (Beispiele von Arbeitsverträgen) und in Augenscheinnahme vor Ort<br />

überprüfen.<br />

12- RÜCKVERFOLGBARKEIT<br />

NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />

12.1 Das Unternehmen muss über ein<br />

Rückverfolgbarkeitssystem<br />

verfügen, das es ermöglicht<br />

nachzuweisen, dass die<br />

zertifizierten Produkte aus<br />

gebilligten Anlagen stammen und<br />

keine Möglichkeit besteht, dass<br />

sie mit Produkten verwechselt<br />

werden, die aus nicht<br />

abgenommenen Anlagen<br />

stammen.<br />

Essentiell<br />

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Weitere Kommentare:<br />

FOLGERUNGEN:<br />

Es ist wichtig, dass <strong>der</strong> Auditor auch die folgenden Fel<strong>der</strong> ausfüllt<br />

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□ Die Produkte <strong>der</strong> Betrieb stammen aus einer Aquakultur-Anlage, die den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> ENTSPRICHT.<br />

□ Die Produkte <strong>der</strong> Betrieb stammen aus einer Aquakultur-Anlage, die den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> NICHT ENTSPRICHT.<br />

Der Auditor hat folgende Nichtübereinstimmungen festgestellt:<br />

SCHWERWIEGENDE NICHTÜBEREINSTIMMUNGEN (müssen innerhalb von 3 Monaten<br />

angeglichen werden)<br />

Punkte genau angeben<br />

GERINGERE NICHTÜBEREINSTIMMUNGEN (müssen innerhalb von 3 Wochen<br />

vorgeschlagen und innerhalb 1 Jahres angeglichen werden)<br />

Punkte genau angeben<br />

EMPFEHLUNGEN (Mitteilung bis zur nächsten Inspektion)<br />

Punkte genau angeben<br />

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