checklist der zertifizierungskriterien für ... - Friend of the Sea
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CHECKLIST DER ZERTIFIZIERUNGSKRITERIEN<br />
FRIEND OF THE SEA<br />
FÜR AQUAKULTURPRODUKTE<br />
MEERESKULTUR<br />
(Letzte Aktualisierung: 01.04.2010)<br />
<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> ist eine 2007 gegründete, nichtstaatliche Betrieb, die sich die Bewahrung des<br />
Meereshabitats und seiner Ressourcen durch die För<strong>der</strong>ung eines nachhaltigen Marktes und<br />
spezifischer Schutz- und Konservierungsprojekte als Ziel gesetzt hat.<br />
<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> hat Zertifizierungsschemata <strong>für</strong> Produkte sowohl aus <strong>der</strong> nachhaltigen<br />
Fischerei als auch aus <strong>der</strong> Aquakultur entwickelt. Die Zertifizierung nach Audit durch<br />
unabhängige Organe gewährleistet, dass ein Produkt den Nachhaltigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
entspricht.<br />
Der Einsatz des Logos wird von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> erst nach erfolgreicher Inspektion durch das<br />
bewertende Organ genehmigt.<br />
Bei <strong>der</strong> nachhaltigen Aquakultur betreffen die <strong>für</strong> die Zertifizierung notwendigen<br />
Prüfungsbereiche:<br />
1. Management einer Anlage <strong>für</strong> nachhaltige Aquakultur<br />
2. Standort und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
3. Infrastruktur<br />
4. Mast<br />
5. Fütterung<br />
6. GVO und Wachstumshormone<br />
7. Krankheitsprävention und Einsatz von Pharmazeutika<br />
8. Umgang mit Wasser und Abwasser<br />
9. Gefahrst<strong>of</strong>fe<br />
10. Energie-Management<br />
11. Soziale Verantwortung<br />
12. Rückverfolgbarkeit<br />
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Je<strong>der</strong> dieser Bereiche umfasst wesentliche o<strong>der</strong> wichtige Voraussetzungen o<strong>der</strong><br />
Empfehlungen.<br />
Wesentliche Voraussetzungen: Bei den wesentlichen Voraussetzungen ist eine 100%ige<br />
Entsprechung erfor<strong>der</strong>lich, damit das bewertende Organ das Unternehmen <strong>für</strong> die<br />
Zertifizierung be<strong>für</strong>worten kann. Je<strong>der</strong> Mangel bei diesen Voraussetzungen gilt als<br />
schwerwiegende Nichtübereinstimmung und macht entsprechende Korrekturen<br />
notwendig, die innerhalb eines Höchstzeitraums von drei Monaten ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Feststellung <strong>der</strong> Nichtübereinstimmung durchgeführt werden müssen. Das<br />
Unternehmen muss dem bewertenden Organ Nachweise vorlegen, das alle<br />
schwerwiegenden Nichtübereinstimmungen zufriedenstellend korrigiert wurden.<br />
Ausschließlich bei den Voraussetzungen unter Punkt 2.1 und 2.2 ist, angesichts <strong>der</strong><br />
Komplexität <strong>der</strong> eventuell nachzureichenden fehlenden Daten, eine Verlängerung des<br />
Zeitraums <strong>für</strong> die Überprüfung <strong>der</strong> Nichtübereinstimmungen auf 6 Monate zulässig.<br />
Wichtige Voraussetzungen: Bei den wichtigen Voraussetzungen ist eine 100%ige<br />
Entsprechung erfor<strong>der</strong>lich, damit das bewertende Organ das Unternehmen <strong>für</strong> die<br />
Zertifizierung be<strong>für</strong>worten kann. Je<strong>der</strong> Mangel bei diesen Voraussetzungen gilt als<br />
geringere Nichtübereinstimmung und macht notwendig, dass Vorschläge <strong>für</strong><br />
entsprechende Korrekturen (Absichtserklärung und Aktionsplan) vorbereitet werden,<br />
die dem bewertenden Organ innerhalb von höchstens drei Wochen ab dem Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Nichtübereinstimmung vorgelegt werden müssen. Das<br />
Unternehmen muss dem vorgelegten Vorschlag ein Zeitprogramm <strong>für</strong> die Durchführung<br />
je<strong>der</strong> Korrektur beifügen. Höchstzeit <strong>für</strong> die komplette Durchführung je<strong>der</strong> Korrektur ist<br />
ein Jahr.<br />
Empfohlene Voraussetzungen: Um <strong>für</strong> die Zertifizierung empfohlen zu werden, ist die<br />
Übereinstimmung mit diesen Voraussetzungen nicht zwingend notwendig. Dennoch<br />
werden bei <strong>der</strong> Überprüfung alle mit diesen Voraussetzungen verbundenen Aspekte<br />
kontrolliert und je<strong>der</strong> Mangel im Audit-Bericht als Empfehlung hervorgehoben. Das<br />
Unternehmen muss die eventuelle Notwendigkeit von Korrekturen untersuchen und das<br />
bewertende Organ zum folgenden Inspektionsbesuch über die diesbezüglichen<br />
Entschlüsse und die durchgeführten Korrekturen informieren.<br />
Wo eine Voraussetzung bei <strong>der</strong> überprüften Betrieb nicht anwendbar ist, muss diese<br />
Voraussetzung mit N.A. gekennzeichnet werden.<br />
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Dieses Schriftstück darf nur vom bewertenden Organ und dem <strong>für</strong> die Inspektion zuständigen<br />
Auditor ausgefüllt werden. Es darf nur in <strong>der</strong> jeweiligen Muttersprache o<strong>der</strong> in Englisch<br />
ausgefüllt werden, wenn <strong>der</strong> Betreffende dieser Sprache perfekt mächtig ist.<br />
a) NAME DER ZU ÜBERPRÜFENDEN BETRIEB:<br />
b) GEHÖRT DIE BETRIEB ZU EINER GRUPPE<br />
c) ADRESSE DER ZU ÜBERPRÜFENDEN BETRIEB:<br />
d) GEBRAUCHSNAME DER GEZÜCHTETEN WASSERSPEZIES:<br />
(z.B.: Dorsch, Krabben)<br />
e) WISSENSCHAFTLICHER NAME DER GEZÜCHTETEN WASSERSPEZIES:<br />
(z.B.: Gadus morhua)<br />
f) DEM AUDIT UNTERWORFENE STANDORTE:<br />
(Namen und Lage aufführen)<br />
g) VOM AUDITOR BESUCHTE STANDORTE:<br />
(wenn an<strong>der</strong>s als f) Dem Audit unterworfene Standorte)<br />
h) BESCHREIBUNG DER AQUAKULTUR-ANLAGE:<br />
(Z.B: auf Festland, in einer Bucht, Offshore, extensiv, intensiv, Teich, Becken, Käfig, Netze usw..<br />
Geografische Ausdehnung, weiteres. Wenn möglich eine Karte beilegen)<br />
i) BESCHREIBUNG DER ZUCHTTECHNIKEN:<br />
(Zusammenfassung <strong>der</strong> Zuchttechniken des Zuchtparks, vom Öffnen <strong>der</strong> Eier bis zum Endprodukt)<br />
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j) TÄTIGKEIT DER ZU ÜBERPRÜFENDEN BETRIEB:<br />
□ Zucht<br />
□ Vor – Verarbeitung<br />
□ Endverarbeitung<br />
□ Import<br />
□ Export<br />
□ Vertrieb<br />
□ Sonstiges (Beschreibung) :<br />
k) BESCHREIBUNG DES ENDPRODUKTS:<br />
(z.B.: frisch, tiefgefroren, eingedost, sonstiges)<br />
l) MARKENZEICHEN DER ENDPRODUKTE:<br />
(Liste <strong>der</strong> Markenzeichen/Brands unter denen das Produkt verkauft wird. Wenn möglich, Bil<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Markenzeichen/Brands beifügen)<br />
m) BESCHREIBUNG UND LAGE EVENTUELL VORHANDENER KÜHLZELLEN UND LAGER:<br />
(Zum Zweck <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit <strong>der</strong> Produkte)<br />
n) GESAMTZAHL DER BESCHÄFTIGTEN:<br />
fakultativ<br />
o) ZERTIFIZIERUNGEN UND UMWELTANERKENNUNGEN:<br />
p) ZUSATZLICHE INFORMATION:<br />
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<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> ist dem Betrieb schon vorgestellt worden.<br />
(Falls nicht, sollte <strong>der</strong> Auditor eine kurze Beschreibung geben.)<br />
Der auditierte Betrieb ist informiert darüber, dass er im Fall einer Anerkennung das Logo<br />
von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> <strong>für</strong> seine zertifizierten Produkten verwenden darf.<br />
Der auditierte Betrieb hat dem Auditor eine Kopie seines Organigramms abgegeben, aus<br />
welchem die Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> involvierten Personen hervorgehne.<br />
Der Zeitpunkt des Audits war zuvor vereinbart worden.<br />
Die Angaben gemäss Preliminary Information Form sind vom Betrieb bestätigt worden.<br />
(Falls nicht, bitte Abweichungen notieren.)<br />
NAME DES BEWERTEN-<br />
DEN ORGANS:<br />
AUDIT TEAM:<br />
DATUM BEGINN UND<br />
ENDE DES AUDITS:<br />
UNTERSCHRIFT DES<br />
AUDITORS:<br />
NAME DES REFERENTEN DER<br />
BETRIEB, DER DEN AUDITOR BEI<br />
DER ÜBER- PRÜFUNG<br />
BEGLEITET:<br />
AUDITCODE:<br />
ANMERKUNGEN FÜR DEN AUDITOR<br />
1) Der Auditor muss alle Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Checklist ausfüllen<br />
2) Hinweise <strong>für</strong> das Ausfüllen <strong>der</strong> Checklist werden in den hellblau unterlegten Fel<strong>der</strong>n gegeben<br />
3) Der Auditor muss eine Erklärung angeben, wenn die Qualifizierungsvoraussetzungen nicht anwendbar sind<br />
4) Der Auditor beantwortet die Fragen Punkt <strong>für</strong> Punkt mit Ja (Y), falls <strong>der</strong> Betrieb die Anfor<strong>der</strong>ung erfüllt o<strong>der</strong> mit Nein<br />
(N), falls <strong>der</strong> Betrieb sie nicht erfüllt.<br />
5) Der Auditor muss zu den positiven o<strong>der</strong> negativen Antworten Kommentare und Erklärungen abgeben. Ja, Nein o<strong>der</strong><br />
Nicht Anwendbar reichen nicht aus.<br />
6) Alle relevanten Unterlagen müssen dem Endbericht des Audist als separate und nummerierte Anlagen beigelegt<br />
werden<br />
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7) Fotografien werden als Dokumentation geschätzt und müssen <strong>der</strong> Checklist als Anlage beigelegt werden<br />
1 – MANAGEMENT EINER ANLAGE FÜR NACHHALTIGE AQUAKULTUR<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
1.1 Eine Anlage <strong>für</strong> nachhaltige<br />
Aquakultur muss über Prozeduren<br />
<strong>für</strong> das Management folgen<strong>der</strong><br />
Aspekte verfügen:<br />
1.1.1 verantwortung und Befugnisse Wichtig<br />
beim Umweltmanagement des<br />
Unternehmens<br />
1.1.2 kontrolle <strong>der</strong> Unterlagen und Wichtig<br />
Verzeichnisse (einschl. <strong>der</strong><br />
Aktualisierung <strong>der</strong> zu erfüllenden<br />
Normen)<br />
1.1.3 kontrolle <strong>der</strong><br />
Wichtig<br />
Überwachungssysteme und<br />
Messung <strong>der</strong><br />
Umweltbelastungsparameter<br />
1.1.4 kontrolle und Wartung <strong>der</strong> Wichtig<br />
Infrastrukturen<br />
1.1.5 vorbereitung auf Umweltnotstände, Wichtig<br />
Handlungsfähigkeit<br />
1.1.6 verwaltung <strong>der</strong> Korrekturaktionen Wichtig<br />
(die durch die<br />
Nichtübereinstimmungen und<br />
Empfehlungen notwendig werden)<br />
Der Auditor muss die von <strong>der</strong> Betrieb eingesetzten Prozeduren kontrollieren, die Nummer <strong>der</strong> entsprechenden Prozedur und eventuell das<br />
Handbuch (<strong>für</strong> Qualität, Umwelt o<strong>der</strong> sonstiges), in dem sie aufgeführt wird, angeben.<br />
2 – STANDORT<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
2.1 Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) o<strong>der</strong> eine ähnliche Prüfung<br />
wurde von <strong>der</strong> zuständigen<br />
Behörde mit positivem Ausgang<br />
durchgeführt, in Betracht gezogen<br />
wurden dabei:<br />
2.1.1 einwirkung auf das Ökosystem Essentiell*<br />
2.1.2 einwirkung auf das Landschaftsbild Essentiell*<br />
Der Auditor muss kontrollieren, ob vor dem Bau <strong>der</strong> Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, bei <strong>der</strong> die genannten Faktoren mit<br />
einbezogen wurden. Der Auditor muss Titel, Datum, Autor und Folgerungen <strong>der</strong> UVP o<strong>der</strong> einer entsprechenden Unterlage angeben. *Da in vielen Län<strong>der</strong>n eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau einer Anlage nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann diese Voraussetzung durch die volle Entsprechung <strong>der</strong><br />
Voraussetzung 2.2 kompensiert werden.<br />
2.2 Es hat sich keine Verän<strong>der</strong>ung<br />
kritischer Ökosysteme wie Flüsse,<br />
Seen, Buchten, Flussmündungen<br />
gezeigt.<br />
Essentiell<br />
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NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
Der Auditor muss Informationen und belegende Unterlagen (Texte, Fotos, <strong>of</strong>fizielle Unterlagen als Anlage <strong>für</strong> den Audit Bericht) über die Umweltbedingungen des<br />
Ökosystems vor dem Bau <strong>der</strong> Anlage sammeln und bewerten, ob <strong>der</strong> Bau einen negativen Einfluss darauf hatte.<br />
2.3 Die Küstengemeinschaften haben<br />
weiterhin Zugang zu den<br />
Fischfanggebieten.<br />
Wichtig<br />
3– INFRASTRUKTUREN<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
3.1 Um das Entweichen von Eiern,<br />
Larven und Zuchtspezies auf ein<br />
vernachlässigbares Niveau zu<br />
reduzieren, setzt die Betrieb<br />
folgendes ein:<br />
3.1.1 filter in den eingelassenen Essentiell<br />
Becken.<br />
3.1.2 wi<strong>der</strong>standsstandard <strong>der</strong> Netze<br />
und Käfige entsprechen den<br />
ozeanographischen<br />
Eigenschaften <strong>der</strong> Lage<br />
(Gezeiten, Wellenbewegung…)<br />
Essentiell<br />
3.1.3 kontroll- und Wartungspläne <strong>der</strong><br />
Käfige: Verankerungs- und<br />
Schwimmsysteme,<br />
Unversehr<strong>the</strong>it <strong>der</strong> Netze,<br />
Beaufsichtigung und<br />
Überwachung<br />
Essentiell<br />
3.2 Um das Endringen von an<strong>der</strong>en<br />
Organismen wie Vögeln o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Raubtieren in die Anlage<br />
zu vermeiden, setzt die Betrieb<br />
folgendes ein:<br />
3.2.1 abdecknetze, Doppelnetze o.ä. Essentiell<br />
3.2.2 kontroll- und<br />
Wartungsprozeduren<br />
3.3 Für den Fall, dass Tiere<br />
entweichen, hat die Betrieb<br />
Prozeduren vorbereitet <strong>für</strong>:<br />
3.3.1 das Verzeichnen des<br />
Entweichens<br />
3.3.2 die rechtzeitige Information <strong>der</strong><br />
zuständigen Behörden vor Ort<br />
3.3.3 das Einsetzen von Maßnahmen,<br />
um das Risiko von Entweichen<br />
aufgrund ähnlicher Ursachen in<br />
Zukunft zu vermeiden<br />
Essentiell<br />
Essentiell<br />
Essentiell<br />
Essentiell<br />
Der Auditor muss die Nummer <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Prozeduren und des entsprechenden Handbuchs angeben. Der Auditor muss die eingesetzten Systeme (wie<br />
Filter, Schil<strong>der</strong>, Netze usw.) beschreiben und die technische Dokumentation, Fotos o<strong>der</strong> Videos davon beilegen.<br />
3.4 Die Betrieb verwendet keine<br />
Antifouling-Beizen o<strong>der</strong> kann<br />
anhand einer unabhängigen<br />
wissenschaftlichen<br />
Essentiell<br />
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Untersuchung, <strong>der</strong>en Ungiftigkeit<br />
beweisen.<br />
Wenn die Betrieb erklärt Antifouling-Beizen zu verwenden, muss <strong>der</strong> Auditor eine Kopie <strong>der</strong> Erklärung <strong>der</strong> technischen Eigenschaften <strong>der</strong> verwendeten Beize<br />
anfor<strong>der</strong>n, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ungiftigkeit belegt wird. Wenn die Betrieb erklärt keine Antifouling-Beizen zu verwenden, muss <strong>der</strong> Auditor Nachweise über die<br />
eingesetzten Alternativ-Methoden anfor<strong>der</strong>n.<br />
4 – MAST<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
4.1 Etwaige <strong>für</strong> die Mast gefangene<br />
Exemplare müssen aus von <strong>Friend</strong><br />
<strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> gebilligtem Fischfang<br />
stammen.<br />
Essentiell<br />
Unter Mast versteht sich die Aquakultur-Methode, bei <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Natur gefangene Exemplare aufgezogen und gefüttert werden (z.B.: Roter Thunfisch und Aal). Der<br />
Auditor muss den Ursprung (Fangbereich und -methode, Flagge <strong>der</strong> Flotte) <strong>der</strong> gefischten Exemplare beschreiben. Angeben, ob die Quelle zu den von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong><br />
<strong>the</strong> <strong>Sea</strong> gebilligten gehört. Im negativen Fall feststellen, ob die untersuchte Betrieb bereit ist eine Kontrolle bei <strong>der</strong> Fangflotte zu begünstigen.<br />
5– FÜTTERUNG<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
5.1 Wenn es <strong>für</strong> die gezüchtete<br />
Spezies auf dem Markt vorhanden<br />
ist, verwendet die Betrieb von<br />
<strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> bescheinigtes<br />
Futter. Alternativ dazu verwendet<br />
sie Futter, das aus den Resten von<br />
essbaren Produkten (trimmings)<br />
hergestellt wird. Eine aktuelle Liste<br />
steht auf <strong>der</strong> Webseite <strong>Friend</strong> <strong>of</strong><br />
<strong>the</strong> <strong>Sea</strong> zur Verfügung.<br />
Empfehlun<br />
g<br />
Der Auditor muss eine Liste aller von <strong>der</strong> Betrieb verwendeten Futterst<strong>of</strong>fe vorlegen, unter Angabe des Lieferanten- und Produktnamen sowie <strong>der</strong><br />
Zusammensetzung.<br />
5.2 Die Betrieb registriert die Daten<br />
über den Konversionsindex <strong>der</strong><br />
Nahrungsmittel und verpflichtet<br />
sich eine jährlich schrittweise<br />
Reduzierung durchzuführen.<br />
Der Auditor legt dem Audit Report eine Kopie dieser Analyse vor.<br />
Wichtig<br />
6 – GVO UND WACHSTUMSHORMONE<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
6.1 Der Einsatz von genetisch Essentiell<br />
verän<strong>der</strong>ten Fischsarten ist nicht<br />
erlaubt.<br />
6.2 Der Einsatz von<br />
Wachstumshormonen ist nicht<br />
erlaubt.<br />
Essentiell<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung, ob den Voraussetzungen entsprochen wird, muss <strong>der</strong> Auditor vorrangig darauf achten, ob den gültigen nationalen Vorschriften entsprochen<br />
wird.<br />
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7 – KRANKHEITSVERHÜTUNG UND EINSATZ VON PHARMAZEUTIKA<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
7.1 Die Verhütung von Krankheiten Essentiell<br />
und Infektionen ist vorrangig.<br />
7.2 Einsatz von Medikamenten und<br />
an<strong>der</strong>en chemischen<br />
Zusammensetzungen, die durch<br />
die Vorschrift zugelassenen<br />
werden, ist nur dann zulässig,<br />
wenn spezifische Probleme<br />
auftreten.<br />
Essentiell<br />
Auditor for<strong>der</strong>t Einsicht in Prozeduren und Medikamentenregister an.<br />
8 – UMGANG MIT WASSER UND ABWASSER<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
8.1 Im Falle von in den Boden Essentiell<br />
eingelassenen Becken <strong>für</strong> die<br />
Jungfischaufzucht, müssen die<br />
Qualitätsmaßstäbe <strong>für</strong> das<br />
Abwasser <strong>der</strong> Anlage den<br />
gültigen Vorschriften<br />
entsprechen.<br />
8.2 Die Qualitätsmaßstäbe des Essentiell<br />
Zuflusswassers müssen den<br />
geltenden Vorschriften<br />
entsprechen.<br />
Der Auditor legt Kopie <strong>der</strong> jüngsten Zuflusswasseranalysen bei, die von den zuständigen nationalen Behörden durchgeführt und von einer <strong>of</strong>fiziellen<br />
Konformitätserklärung begleitet sein müssen.<br />
8.3 Betriebe in Län<strong>der</strong>n, welche<br />
keine Regulung <strong>der</strong><br />
Wasserparameter kennen,<br />
müssen anhand <strong>der</strong> Anlaysen<br />
von unabhägigen Labors<br />
nachweisen, dass die<br />
Wasserqualität nicht wesentlich<br />
beeinträchtigt ist, und zwar in<br />
bezug auf folgende Parameter:<br />
8.3.1 transparenz / trübung Essentiell<br />
8.3.2 salinität Essentiell<br />
8.3.3 pH Essentiell<br />
8.3.4 temperatur Essentiell<br />
8.3.5 konzentration an gelöstem<br />
Sauerst<strong>of</strong>f und Redoxpotentials<br />
8.3.6 organischen und inorganischen<br />
Nährst<strong>of</strong>fe (Ammoniak-,<br />
Stickst<strong>of</strong>f-, Phospat-,<br />
Kohlenst<strong>of</strong>frückstände)<br />
Essentiell<br />
Essentiell<br />
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8.3.7 kolibatterien und/o<strong>der</strong><br />
Sulfitreduktoren<br />
8.4 Abwässer müssen mindestens<br />
einmal jährlich analysiert werden.<br />
Der Betrieb archiviert die<br />
Resultate <strong>der</strong> durchgeführten<br />
Analysen.<br />
8.5 die Betrieb muss mindestens<br />
einmal jährlich eine<br />
Untersuchung durch ein<br />
unabhängiges Labor<br />
durchführen lassen, mit dem<br />
bewiesen wird, dass die Zucht in<br />
Käfigen auf dem Meeresboden<br />
keine o<strong>der</strong> eine unbeträchtliche<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
hat, wenn <strong>der</strong> Abstand zwischen<br />
den Boden <strong>der</strong> Käfige und dem<br />
Meeresboden weniger als 15 m<br />
beträgt. Die Analyse darf keine<br />
signifikanten Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
folgenden Parameter zeigen:<br />
8.5.1 gemeinschaft von<br />
Macro-Wirbellosen im<br />
Meeresgrund<br />
Essentiell<br />
Wichtig<br />
Essentiell<br />
8.5.2 stickst<strong>of</strong>f- und Phosphorgehalt Essentiell<br />
8.5.3 sauerst<strong>of</strong>fkonzentration Essentiell<br />
8.5.4 granulometrie Entwicklung Essentiell<br />
Antibiotika-resistenter<br />
Bakterienstämme<br />
8.5.5 ablagerung organischer St<strong>of</strong>fe Essentiell<br />
Der Auditor for<strong>der</strong>t die Einsicht in die Prozedur in Bezug auf Häufigkeit und Kontrollmodalität und notiert Prozedurnummer und Handbuch, in dem sie enthalten ist.<br />
Der Auditor for<strong>der</strong>t Einsicht in die vorangegangenen jährlichen Analysen von Wasser und Sediment..<br />
9 – GEFAHRSTOFFE<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
9.1 Der Einsatz von giftigen und<br />
andauernden chemischen<br />
Mischungen (z.B. TBT,<br />
Malachitgrün-Oxalat, DDT) ist<br />
unzulässig. Gefahrst<strong>of</strong>fe müssen<br />
unter Beachtung <strong>der</strong><br />
Sicherheitsvorschriften eingesetzt<br />
werden.<br />
Essentiell<br />
Der Auditor for<strong>der</strong>t Einsicht in die Prozeduren <strong>für</strong> den Einsatz <strong>der</strong> im Sicherheitshandbuch enthaltenen Gefahrst<strong>of</strong>fe und gibt die Prozedurnummer an. Außerdem<br />
überprüft er <strong>der</strong>en Ordnungsmäßigkeit auch während <strong>der</strong> Inspektion.<br />
10 –ENERGIE-MANAGEMENT<br />
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NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
10.1 Die Betrieb muss ein mindestens<br />
jährlich zu aktualisierendes<br />
Verzeichnis über den<br />
Stromverbrauch führen.<br />
Wichtig<br />
10.2 Die Betrieb sollte ihren Carbon<br />
Footprint pro Produkteinheit<br />
berechnen und sich um dessen<br />
jährliche Reduzierung bemühen.<br />
Der Auditor muss Kopien <strong>der</strong> Aufzeichnungen erhalten.<br />
11 – SOZIALE VERANTWORTUNG<br />
Empfehlun<br />
g<br />
NR. Voraussetzungen Niveau J/N Kommentare<br />
11.1 Die Betrieb muss die<br />
Menschenrechte respektieren<br />
und sich an den folgenden<br />
Voraussetzungen angleichen:<br />
11.1.1 Einhaltung <strong>der</strong> internationalen Essentiell<br />
Richtlinien und ILO-Regeln zur<br />
Kin<strong>der</strong>arbeit<br />
11.1.2 Entlohnung <strong>der</strong> Beschäftigten mit Essentiell<br />
mindestens dem Mindestlohn<br />
11.1.3 Gewährleistung <strong>der</strong><br />
medizinischen Versorgung <strong>der</strong><br />
Beschäftigten<br />
Essentiell<br />
11.1.4 Den gesetzlichen Vorschriften<br />
entsprechende<br />
Sicherheitsmaßnahmen<br />
11.2 Die Betrieb sollte SA8000<br />
zertifiziert sein.<br />
Essentiell<br />
Empfehlun<br />
g<br />
Der Auditor muss die Entsprechung <strong>der</strong> Voraussetzungen mit Hilfe dokumentierter Beweise (Beispiele von Arbeitsverträgen) und in Augenscheinnahme vor Ort<br />
überprüfen.<br />
12- RÜCKVERFOLGBARKEIT<br />
NR. Voraussetzung Niveau J/N Kommentare<br />
12.1 Das Unternehmen muss über ein<br />
Rückverfolgbarkeitssystem<br />
verfügen, das es ermöglicht<br />
nachzuweisen, dass die<br />
zertifizierten Produkte aus<br />
gebilligten Anlagen stammen und<br />
keine Möglichkeit besteht, dass<br />
sie mit Produkten verwechselt<br />
werden, die aus nicht<br />
abgenommenen Anlagen<br />
stammen.<br />
Essentiell<br />
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Weitere Kommentare:<br />
FOLGERUNGEN:<br />
Es ist wichtig, dass <strong>der</strong> Auditor auch die folgenden Fel<strong>der</strong> ausfüllt<br />
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□ Die Produkte <strong>der</strong> Betrieb stammen aus einer Aquakultur-Anlage, die den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> ENTSPRICHT.<br />
□ Die Produkte <strong>der</strong> Betrieb stammen aus einer Aquakultur-Anlage, die den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen von <strong>Friend</strong> <strong>of</strong> <strong>the</strong> <strong>Sea</strong> NICHT ENTSPRICHT.<br />
Der Auditor hat folgende Nichtübereinstimmungen festgestellt:<br />
SCHWERWIEGENDE NICHTÜBEREINSTIMMUNGEN (müssen innerhalb von 3 Monaten<br />
angeglichen werden)<br />
Punkte genau angeben<br />
GERINGERE NICHTÜBEREINSTIMMUNGEN (müssen innerhalb von 3 Wochen<br />
vorgeschlagen und innerhalb 1 Jahres angeglichen werden)<br />
Punkte genau angeben<br />
EMPFEHLUNGEN (Mitteilung bis zur nächsten Inspektion)<br />
Punkte genau angeben<br />
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