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Berufsreifeprüfung<br />
Was bringt die BRP<br />
Bildung bewegt und baut Brücken. Bildung eröffnet berufliche Perspektiven und<br />
sichert Arbeitsplätze.<br />
Mit der BRP erhalten Sie Zugang zu allen höheren Ausbildungen an<br />
Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs, sie<br />
vermittelt eine allgemeine Studienberechtigung.<br />
Wer wird zugelassen<br />
Nur mit laufender oder abgeschlossener Berufsausbildung ist die Zulassung zur<br />
BRP möglich.<br />
Sie können schon während Ihrer Ausbildung mit den Lehrgängen zur<br />
Berufsreifeprüfung beginnen und bis zu 3 Prüfungen vor Ihrem Berufsabschluss<br />
absolvieren.<br />
Aber spätestens vor der letzten BRP-Teilprüfung müssen Sie folgende<br />
Bedingungen erfüllen, um die BRP auch abschließen zu können:<br />
1. Mindestalter: Sie dürfen zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des<br />
19. Lebensjahres antreten. (Für die ersten 3 Teilprüfungen: kein<br />
Mindestalter!)<br />
2. Berufsausbildung: Sie dürfen zur letzten Teilprüfung nicht ohne<br />
erfolgreichen Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Prüfungen<br />
antreten:<br />
Ihren Antrag auf<br />
BRP-Zulassung<br />
stellen Sie an<br />
einer höheren<br />
Schule.<br />
» Lehrabschlussprüfung<br />
» land- und forstwirtschaftliche Facharbeiterprüfung<br />
» mindestens 3jährige mittlere Schule<br />
» mindestens 3jährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und<br />
Krankenpflegegesetz 1997<br />
» mind. 30monatige Ausbildung im Bereich medizinisch-technischer<br />
Fachdienste und Sanitätshilfsdienste<br />
» Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994<br />
» Befähigungsprüfung gem. § 22 der Gewerbeordnung 1994<br />
» land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung<br />
» Dienstprüfung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw.<br />
Vertragsbedienstetengesetz gemeinsam mit mind. 3jähriger Dienstzeit<br />
nach dem 18. Lebensjahr<br />
» Abschluss des 3. Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule, der<br />
3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung oder<br />
des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige dieser Schularten<br />
gemeinsam mit mind. 3jähriger beruflicher Tätigkeit<br />
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