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Berufsreifeprüfung<br />

Was bringt die BRP<br />

Bildung bewegt und baut Brücken. Bildung eröffnet berufliche Perspektiven und<br />

sichert Arbeitsplätze.<br />

Mit der BRP erhalten Sie Zugang zu allen höheren Ausbildungen an<br />

Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs, sie<br />

vermittelt eine allgemeine Studienberechtigung.<br />

Wer wird zugelassen<br />

Nur mit laufender oder abgeschlossener Berufsausbildung ist die Zulassung zur<br />

BRP möglich.<br />

Sie können schon während Ihrer Ausbildung mit den Lehrgängen zur<br />

Berufsreifeprüfung beginnen und bis zu 3 Prüfungen vor Ihrem Berufsabschluss<br />

absolvieren.<br />

Aber spätestens vor der letzten BRP-Teilprüfung müssen Sie folgende<br />

Bedingungen erfüllen, um die BRP auch abschließen zu können:<br />

1. Mindestalter: Sie dürfen zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des<br />

19. Lebensjahres antreten. (Für die ersten 3 Teilprüfungen: kein<br />

Mindestalter!)<br />

2. Berufsausbildung: Sie dürfen zur letzten Teilprüfung nicht ohne<br />

erfolgreichen Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Prüfungen<br />

antreten:<br />

Ihren Antrag auf<br />

BRP-Zulassung<br />

stellen Sie an<br />

einer höheren<br />

Schule.<br />

» Lehrabschlussprüfung<br />

» land- und forstwirtschaftliche Facharbeiterprüfung<br />

» mindestens 3jährige mittlere Schule<br />

» mindestens 3jährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und<br />

Krankenpflegegesetz 1997<br />

» mind. 30monatige Ausbildung im Bereich medizinisch-technischer<br />

Fachdienste und Sanitätshilfsdienste<br />

» Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994<br />

» Befähigungsprüfung gem. § 22 der Gewerbeordnung 1994<br />

» land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung<br />

» Dienstprüfung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw.<br />

Vertragsbedienstetengesetz gemeinsam mit mind. 3jähriger Dienstzeit<br />

nach dem 18. Lebensjahr<br />

» Abschluss des 3. Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule, der<br />

3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung oder<br />

des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige dieser Schularten<br />

gemeinsam mit mind. 3jähriger beruflicher Tätigkeit<br />

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