30.01.2015 Aufrufe

Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 10 -<br />

4. Hilfebedürftigkeit und Beitragszahlung<br />

Frage<br />

Antwort<br />

Wann besteht Anspruch auf Halbierung<br />

der Prämie im Basistarif/Standardtarif<br />

Wenn allein durch die Zahlung des Beitrags für den Basistarif<br />

Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches<br />

vorliegt, wird nur die halbe Prämie erhoben.<br />

Ab welchem Haushaltseinkommen<br />

gilt jemand im Basistarif/Standardtarif<br />

als wirtschaftlich<br />

nicht in der Lage, den vollen Beitrag<br />

zu zahlen, und muss nur den halben<br />

Beitrag entrichten Ab welchem<br />

Einkommen springt das Sozialamt<br />

komplett ein<br />

Wie soll festgelegt werden, ob jemand<br />

im Basistarif /Standardtarif<br />

den Beitrag nicht zahlen kann Im<br />

Gegensatz zur <strong>GKV</strong> haben wir keine<br />

Möglichkeit der Finanzamtanfrage<br />

Wann besteht Anspruch auf einen<br />

Zuschuss und von wem wird er gezahlt<br />

Wie hoch ist der Beitrag im Basistarif/Standardtarif,<br />

wenn er kalkulatorisch<br />

unter dem Höchstbeitrag zur<br />

<strong>GKV</strong> liegt, der Kunde aber finanziell<br />

überfordert ist Die Hälfte des<br />

kalkulierten Beitrags oder des<br />

Höchstbeitrags<br />

Können Kunden (z. B. wegen Nichtzahlung<br />

der Beiträge) zwangsweise<br />

in den Standardtarif überführt<br />

werden<br />

Was passiert mit der Beitragszahlung<br />

des PVN (PVB), wenn die Beiträge<br />

im Basistarif/Standardtarif<br />

nicht gezahlt werden können Erfolgt<br />

hier auch eine Kürzung<br />

Der halbe Beitrag wird bei Hilfebedürftigkeit fällig.<br />

Wann Hilfebedürftigkeit vorliegt, entscheidet im Einzelfall<br />

der zuständige Träger (Sozialamt) - ebenso, ab welchem<br />

Einkommen das Sozialamt den Beitrag übernimmt.<br />

Die PKV ist an diese Entscheidung gebunden.<br />

Die Bescheinigung darüber wird vom zuständigen Träger<br />

(Gemeinde bzw. Bundesagentur für Arbeit) auf Verlangen<br />

des Versicherten ausgestellt.<br />

Sollte auch noch bei Zahlung der halbierten Prämie<br />

Hilfebedürftigkeit bestehen, beteiligt sich der zuständige<br />

Träger (Gemeinde bzw. Bundesagentur für Arbeit) an<br />

der Prämie in dem Umfang, der erforderlich ist, um<br />

Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Sofern die Person generell<br />

hilfebedürftig ist, muss sie keine Prämie zahlen. Der<br />

Versicherer bekommt in diesem Fall vom zuständigen<br />

Träger lediglich einen Satz von derzeit 125,-Euro.<br />

Wenn allein durch die Zahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit<br />

entsteht, wird nur die Hälfte des kalkulierten<br />

Beitrags erhoben.<br />

Nein, eher voraussichtlich ab 1.1.2009 in den Basistarif.<br />

Eine Aussage dazu ist zur Zeit nicht möglich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!