Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)
Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)
Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 4 -<br />
Frage<br />
Antwort<br />
Wie kann ein Arbeitnehmer von seinem<br />
Arbeitgeber in der letzten Wochen<br />
einen Brief bekommen, dass er<br />
sich privat versichern kann, wenn er<br />
noch keine 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze<br />
verdient In<br />
einem anderen Fall (ebenso keine 3<br />
Jahre über Versicherungspflichtgrenze)<br />
kam diese Info von der Kasse<br />
direkt. Ist hier von einem Fehler/Unkenntnis<br />
der Beteiligten auszugehen<br />
Wenn die Kasse dann die Kündigung<br />
fälschlicherweise bestätigt,<br />
kann diese dann zurückgenommen<br />
werden, obwohl der Fehler doch bei<br />
der Kasse liegt<br />
Durch wen erfolgt die Prüfung, ob<br />
ein Arbeitnehmer bereits seit 3 Jahren<br />
oberhalb der Versicherungspflichtgrenze<br />
liegt<br />
Wie wird die Versicherungspflichtgrenze<br />
berechnet Beispiel:<br />
Ein Arbeitnehmer bekommt am<br />
1.7.2007 eine Gehaltserhöhung.<br />
Wo werden Personen versichert, die<br />
aus dem Ausland zurückkehren<br />
und direkt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze<br />
verdienen Gilt<br />
hier auch die 3-Jahres-Regelung<br />
Wird das Einkommen aus dem<br />
Ausland (Überschreitung der ) auf<br />
die 3-Jahres-Frist angerechnet<br />
Sind ausländische Mitarbeiter bei<br />
deutschen Arbeitgebern, die sich<br />
vorübergehend (< 5 Jahre) in<br />
Deutschland aufhalten, von der 3-<br />
Jahres-Regelung betroffen<br />
Ja.<br />
Ja.<br />
Arbeitgeber und Kasse.<br />
Liegt mit dieser Gehaltserhöhung sein Gesamtjahreskommen<br />
über der Versicherungspflichtgrenze, zählt dieses<br />
Jahr (im Beispiel das Jahr 2007) als erstes Jahr der<br />
drei Jahre, die für einen Wechsel in die PKV notwendig<br />
sind. Er kann also <strong>zum</strong> 1.1.2010 in die PKV wechseln.<br />
Dem Wortlaut nach ja. Es sei denn: Die Person hatte im<br />
Ausland mindestens drei Jahre ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze.<br />
Dann bestätigen die gesetzlichen<br />
Kassen nach momentan geübter Praxis die Versicherungsfreiheit.<br />
In der momentan geübten Praxis rechnen die gesetzlichen<br />
Kassen ein Auslandseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze<br />
an.<br />
Sie sind im Regelfall auch betroffen.