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Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

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- 8 -<br />

3. Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für alle<br />

Frage<br />

Antwort<br />

Was bedeutet die Pflicht zur Versicherung<br />

Gilt die Pflicht zur Versicherung<br />

auch für die Pflegeversicherung<br />

Reicht zur Erfüllung der Versicherungspflicht<br />

in der PKV die Pflegeversicherung<br />

und lediglich ein Stationärtarif<br />

Wer gehört <strong>zum</strong> Personenkreis, der<br />

der PKV zuzuordnen ist<br />

Wer gehört <strong>zum</strong> Personenkreis, der<br />

der <strong>GKV</strong> zuzuordnen ist<br />

Wie erfolgt eine Kontrolle, wer zu<br />

welchem System gehört Kann ein<br />

Kunde ohne Vorversicherungsnachweise<br />

abgelehnt werden<br />

Wer prüft, ob jemand krankenversichert<br />

ist Und welche Sanktionen<br />

drohen Nicht-Versicherten<br />

Ab dem 1. Januar 2009 wird eine nachrangige Pflicht zur<br />

Versicherung auch in der PKV eingeführt. Wer weder<br />

gesetzlich versichert ist oder dort versicherungspflichtig<br />

ist, noch einen Anspruch auf Leistungen eines anderen<br />

Versorgungssystems wie der freien Heilfürsorge hat, ist<br />

verpflichtet, sich in einem der angebotenen Tarife der<br />

PKV, die mindestens ambulante und stationäre Versorgung<br />

umfassen, zu versichern. Beamte sind nur insoweit<br />

<strong>zum</strong> Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet,<br />

wie ihre Krankheitskosten nicht durch die Beihilfe gedeckt<br />

sind.<br />

Ja. In Deutschland gilt: Wer krankenversichert ist, muss<br />

auch pflegeversichert sein. Der Krankenversicherer muss<br />

den Kunden deshalb auch in die Pflegeversicherung aufnehmen.<br />

Nein. Die ambulante Versorgung muss mit versichert<br />

sein. Lediglich auf Zahnschutz darf verzichtet werden.<br />

• Personen, die weder gesetzlich versichert bzw.<br />

versicherungspflichtig noch privat krankenversichert<br />

sind, und<br />

• Personen, die unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld<br />

II privat versichert waren.<br />

• Versicherungspflichtige Personen.<br />

• Personen, die nicht krankenversichert sind und<br />

zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.<br />

• Personen, die bisher nicht gesetzlich oder privat<br />

krankenversichert waren, mit Ausnahme der Selbständigen,<br />

der Angestellten, die mindestens 3 Jahre<br />

in Folge die JAE überschritten haben und der beihilfeberechtigten<br />

und vergleichbaren Personen.<br />

Wer behauptet, keinen Nachweis beibringen zu können<br />

(<strong>zum</strong> Beispiel weil er nie krankenversichert gewesen<br />

sei), muss angenommen werden. Wer Nachweise zu besitzen<br />

angibt, muss diese auch vorlegen.<br />

Eine Überprüfung ist derzeit nicht vorgesehen. Wenn<br />

allerdings nach dem 1.1.2009 – etwa weil doch eine<br />

Krankenversicherung benötigt wird – eine private Krankenversicherung<br />

abgeschlossen wird, werden als Sanktion<br />

Prämienzuschläge in beachtlicher Höhe verlangt.

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