Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)
Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)
Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 8 -<br />
3. Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für alle<br />
Frage<br />
Antwort<br />
Was bedeutet die Pflicht zur Versicherung<br />
Gilt die Pflicht zur Versicherung<br />
auch für die Pflegeversicherung<br />
Reicht zur Erfüllung der Versicherungspflicht<br />
in der PKV die Pflegeversicherung<br />
und lediglich ein Stationärtarif<br />
Wer gehört <strong>zum</strong> Personenkreis, der<br />
der PKV zuzuordnen ist<br />
Wer gehört <strong>zum</strong> Personenkreis, der<br />
der <strong>GKV</strong> zuzuordnen ist<br />
Wie erfolgt eine Kontrolle, wer zu<br />
welchem System gehört Kann ein<br />
Kunde ohne Vorversicherungsnachweise<br />
abgelehnt werden<br />
Wer prüft, ob jemand krankenversichert<br />
ist Und welche Sanktionen<br />
drohen Nicht-Versicherten<br />
Ab dem 1. Januar 2009 wird eine nachrangige Pflicht zur<br />
Versicherung auch in der PKV eingeführt. Wer weder<br />
gesetzlich versichert ist oder dort versicherungspflichtig<br />
ist, noch einen Anspruch auf Leistungen eines anderen<br />
Versorgungssystems wie der freien Heilfürsorge hat, ist<br />
verpflichtet, sich in einem der angebotenen Tarife der<br />
PKV, die mindestens ambulante und stationäre Versorgung<br />
umfassen, zu versichern. Beamte sind nur insoweit<br />
<strong>zum</strong> Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet,<br />
wie ihre Krankheitskosten nicht durch die Beihilfe gedeckt<br />
sind.<br />
Ja. In Deutschland gilt: Wer krankenversichert ist, muss<br />
auch pflegeversichert sein. Der Krankenversicherer muss<br />
den Kunden deshalb auch in die Pflegeversicherung aufnehmen.<br />
Nein. Die ambulante Versorgung muss mit versichert<br />
sein. Lediglich auf Zahnschutz darf verzichtet werden.<br />
• Personen, die weder gesetzlich versichert bzw.<br />
versicherungspflichtig noch privat krankenversichert<br />
sind, und<br />
• Personen, die unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld<br />
II privat versichert waren.<br />
• Versicherungspflichtige Personen.<br />
• Personen, die nicht krankenversichert sind und<br />
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.<br />
• Personen, die bisher nicht gesetzlich oder privat<br />
krankenversichert waren, mit Ausnahme der Selbständigen,<br />
der Angestellten, die mindestens 3 Jahre<br />
in Folge die JAE überschritten haben und der beihilfeberechtigten<br />
und vergleichbaren Personen.<br />
Wer behauptet, keinen Nachweis beibringen zu können<br />
(<strong>zum</strong> Beispiel weil er nie krankenversichert gewesen<br />
sei), muss angenommen werden. Wer Nachweise zu besitzen<br />
angibt, muss diese auch vorlegen.<br />
Eine Überprüfung ist derzeit nicht vorgesehen. Wenn<br />
allerdings nach dem 1.1.2009 – etwa weil doch eine<br />
Krankenversicherung benötigt wird – eine private Krankenversicherung<br />
abgeschlossen wird, werden als Sanktion<br />
Prämienzuschläge in beachtlicher Höhe verlangt.