30.01.2015 Aufrufe

Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 18 -<br />

6. Die Mitnahme der Alterungsrückstellung<br />

beim Wechsel innerhalb der PKV (Portabilität)<br />

Frage<br />

Antwort<br />

Wie wirkt sich die Portabilität der<br />

Alterungsrückstellung auf die Beiträge<br />

im Neugeschäft aus<br />

Wie wirkt sich die Portabilität der<br />

Alterungsrückstellung auf die<br />

Beiträge im Bestand aus<br />

Wann und in welchem Umfang kann<br />

man seine Alterungsrückstellungen<br />

bei einem Wechsel mitnehmen<br />

Gilt die Portabilität der Alterungsrückstellung<br />

nur von Basistarif zu<br />

Basistarif<br />

Können ab 1.1.2009 Alterungsrückstellungen<br />

in begrenztem Umfang<br />

für Neukunden immer mitgenommen<br />

werden, egal, in welche<br />

Tarife der Wechsel beim Mitbewerber<br />

erfolgt<br />

Die Neugeschäftsbeiträge steigen.<br />

Das ist offen, es hängt von der Ausgestaltung der Portabilität<br />

ab.<br />

Jeder, der berechtigt ist, aus einem normalen PKV-Tarif<br />

in den Basistarif zu wechseln (s. o.), kann Alterungsrückstellungen<br />

mitnehmen. Wechselt er in den Basistarif<br />

desselben Unternehmens, kann er alle Alterungsrückstellungen<br />

mitnehmen, bei einem Wechsel in ein anderes<br />

Unternehmen ist dies nur in Höhe des Basistarifumfangs<br />

möglich. Letzteres gilt nur für Personen, die ihren PKV-<br />

Schutz ab dem 1. Januar 2009 abschließen.<br />

Nein, innerhalb der „neuen Welt“ wird die Alterungsrückstellung<br />

im Umfang des Basistarifs zwischen allen<br />

Vollversicherungstarifen übertragen.<br />

Mitgabe von Alterungsrückstellung nur beim Wechsel in<br />

eine substitutive Vollversicherung, die mindestens Versicherungsschutz<br />

für ambulante ärztliche und stationäre<br />

Behandlung beinhaltet – ansonsten keine Mitgabe von<br />

Alterungsrückstellung.<br />

Wie wird die Höhe der anzurechnenden<br />

Alterungsrückstellung bei<br />

Versichererwechsel berechnet<br />

Zugrunde gelegt wird die Alterungsrückstellung, die angefallen<br />

wäre, wenn der Kunde während seiner gesamten<br />

bisherigen Versicherungsdauer im Basistarif versichert<br />

gewesen wäre. Mehr wird nicht „mitgegeben“. Ist seine<br />

tatsächlich „angesparte“ Alterungsrückstellung geringer,<br />

wird nur diese „mitgegeben“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!