Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)
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6. Die Mitnahme der Alterungsrückstellung<br />
beim Wechsel innerhalb der PKV (Portabilität)<br />
Frage<br />
Antwort<br />
Wie wirkt sich die Portabilität der<br />
Alterungsrückstellung auf die Beiträge<br />
im Neugeschäft aus<br />
Wie wirkt sich die Portabilität der<br />
Alterungsrückstellung auf die<br />
Beiträge im Bestand aus<br />
Wann und in welchem Umfang kann<br />
man seine Alterungsrückstellungen<br />
bei einem Wechsel mitnehmen<br />
Gilt die Portabilität der Alterungsrückstellung<br />
nur von Basistarif zu<br />
Basistarif<br />
Können ab 1.1.2009 Alterungsrückstellungen<br />
in begrenztem Umfang<br />
für Neukunden immer mitgenommen<br />
werden, egal, in welche<br />
Tarife der Wechsel beim Mitbewerber<br />
erfolgt<br />
Die Neugeschäftsbeiträge steigen.<br />
Das ist offen, es hängt von der Ausgestaltung der Portabilität<br />
ab.<br />
Jeder, der berechtigt ist, aus einem normalen PKV-Tarif<br />
in den Basistarif zu wechseln (s. o.), kann Alterungsrückstellungen<br />
mitnehmen. Wechselt er in den Basistarif<br />
desselben Unternehmens, kann er alle Alterungsrückstellungen<br />
mitnehmen, bei einem Wechsel in ein anderes<br />
Unternehmen ist dies nur in Höhe des Basistarifumfangs<br />
möglich. Letzteres gilt nur für Personen, die ihren PKV-<br />
Schutz ab dem 1. Januar 2009 abschließen.<br />
Nein, innerhalb der „neuen Welt“ wird die Alterungsrückstellung<br />
im Umfang des Basistarifs zwischen allen<br />
Vollversicherungstarifen übertragen.<br />
Mitgabe von Alterungsrückstellung nur beim Wechsel in<br />
eine substitutive Vollversicherung, die mindestens Versicherungsschutz<br />
für ambulante ärztliche und stationäre<br />
Behandlung beinhaltet – ansonsten keine Mitgabe von<br />
Alterungsrückstellung.<br />
Wie wird die Höhe der anzurechnenden<br />
Alterungsrückstellung bei<br />
Versichererwechsel berechnet<br />
Zugrunde gelegt wird die Alterungsrückstellung, die angefallen<br />
wäre, wenn der Kunde während seiner gesamten<br />
bisherigen Versicherungsdauer im Basistarif versichert<br />
gewesen wäre. Mehr wird nicht „mitgegeben“. Ist seine<br />
tatsächlich „angesparte“ Alterungsrückstellung geringer,<br />
wird nur diese „mitgegeben“.