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Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere des Baugewerbes ...

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28<br />

§ 15<br />

In-Kraft-Treten <strong>und</strong> Vertragsdauer<br />

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. September 2002 in Kraft. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten<br />

jeweils zum 31. Dezember, erstmals zum 31. Dezember 2006 gekündigt werden.<br />

Berlin/Frankfurt am Main, den 4. Juli 2002<br />

Berlin/Frankfurt am Main, den 29. Juli 2005<br />

Zentralverband <strong>des</strong><br />

Hauptverband der<br />

Deutschen <strong>Baugewerbes</strong> e.V.,<br />

Deutschen Bauindustrie e. V.,<br />

Kronenstraße 55 - 58, Kurfürstenstraße 129,<br />

10117 Berlin 10785 Berlin<br />

Dupré<br />

Bauer<br />

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,<br />

Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt a. M.<br />

Wiesehügel<br />

Laux

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