A-XIX-2135 Mitteilungsdrucksache zum ... - Frank Schmitt
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) Das unmittelbar auf dem Geesthang platzierte 13-geschossige Hochhaus für Hoteloder<br />
Büronutzung wird abgelehnt. Es stellt einen erheblichen Eingriff in das<br />
Landschaftsbild der Unterelbe dar und fügt sich nicht in das Hohe Elbufer ein.<br />
c) Die Lärmgrenzwerte sind kritisch zu überprüfen und mit Blick auf die unmittelbar<br />
angrenzende WR-Ausweisung nach unten zu korrigieren.<br />
d) Die Gebäudehöhe der Gebäude auf dem östlichen „Carpet“ darf 10 Meter nicht<br />
überschreiten.<br />
e) Die EZH-Ausweisung im nordwestlichen Plangebiet wird aufgrund der negativen<br />
Auswirkungen für Stadtteilzentren auf Hamburger Gebiet abgelehnt.<br />
2. Die Planungen für eine EZ-Fläche unmittelbar an der Landesgrenze wird abgelehnt.<br />
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird gem. § 27 BezVG aufgefordert,<br />
auf die übergeordneten Dienststellen im Land Schleswig-Holstein einzuwirken, um<br />
diese Widmung zu verhindern.<br />
3. Das Bezirksamt wird ergänzend gebeten, die Einrichtung einer Bus-Schleuse und<br />
Fahrbahnverengung auf 2,10 je Fahrspur auf Hamburger Fläche zwischen<br />
Landesgrenze und Tinsdaler Kirchenweg in Hinblick auf bauliche und rechtliche<br />
Genehmigungs- und Realisierungsmöglichkeit hin zu prüfen.<br />
4. Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Fachbehörde bzw. bei der Stadt Wedel<br />
darauf hinzuwirken, dass die Gremien des Bezirks frühzeitig über das weitere<br />
Verfahren, insbesondere die Beteiligungen gem. 3.2 und 4.2 BauGB unterrichtet<br />
werden.