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A-XIX-2135 Mitteilungsdrucksache zum ... - Frank Schmitt

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) Das unmittelbar auf dem Geesthang platzierte 13-geschossige Hochhaus für Hoteloder<br />

Büronutzung wird abgelehnt. Es stellt einen erheblichen Eingriff in das<br />

Landschaftsbild der Unterelbe dar und fügt sich nicht in das Hohe Elbufer ein.<br />

c) Die Lärmgrenzwerte sind kritisch zu überprüfen und mit Blick auf die unmittelbar<br />

angrenzende WR-Ausweisung nach unten zu korrigieren.<br />

d) Die Gebäudehöhe der Gebäude auf dem östlichen „Carpet“ darf 10 Meter nicht<br />

überschreiten.<br />

e) Die EZH-Ausweisung im nordwestlichen Plangebiet wird aufgrund der negativen<br />

Auswirkungen für Stadtteilzentren auf Hamburger Gebiet abgelehnt.<br />

2. Die Planungen für eine EZ-Fläche unmittelbar an der Landesgrenze wird abgelehnt.<br />

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird gem. § 27 BezVG aufgefordert,<br />

auf die übergeordneten Dienststellen im Land Schleswig-Holstein einzuwirken, um<br />

diese Widmung zu verhindern.<br />

3. Das Bezirksamt wird ergänzend gebeten, die Einrichtung einer Bus-Schleuse und<br />

Fahrbahnverengung auf 2,10 je Fahrspur auf Hamburger Fläche zwischen<br />

Landesgrenze und Tinsdaler Kirchenweg in Hinblick auf bauliche und rechtliche<br />

Genehmigungs- und Realisierungsmöglichkeit hin zu prüfen.<br />

4. Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Fachbehörde bzw. bei der Stadt Wedel<br />

darauf hinzuwirken, dass die Gremien des Bezirks frühzeitig über das weitere<br />

Verfahren, insbesondere die Beteiligungen gem. 3.2 und 4.2 BauGB unterrichtet<br />

werden.

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