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A-XIX-2135 Mitteilungsdrucksache zum ... - Frank Schmitt

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Freie und Hansestadt Hamburg<br />

Bezirksversammlung Altona<br />

A/BVG/123.30-01<br />

Drucksachen-Nr. <strong>XIX</strong>-<strong>2135</strong><br />

18.12.2012<br />

<strong>Mitteilungsdrucksache</strong><br />

- öffentlich -<br />

Gremium<br />

am<br />

Planungsausschuss 19.12.2012<br />

Bezirksversammlung 24.01.2013<br />

!Titel!<br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> Wedeler Bebauungsplanentwurf Nr. 88<br />

<strong>Mitteilungsdrucksache</strong> <strong>zum</strong> Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.11.2012<br />

!Titel!<br />

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 22.11.2012 einstimmig anliegende<br />

Drucksache <strong>XIX</strong>-2052 beschlossen.<br />

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat hierzu mit Schreiben vom 13.12.2012<br />

wie folgt Stellung genommen:<br />

Die BSU koordiniert die Hamburger Stellungnahmen zu Bauleitplänen in den<br />

Hamburger Nachbargemeinden. Dies ist auch im Fall des B-Plans Nr. 88<br />

„Businesspark Elbufer“ der Stadt Wedel geschehen.<br />

Mit Schreiben vom 1. November 2012 hat die Stadt Wedel im Rahmen der<br />

frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 BauGB der BSU entsprechende Unterlagen<br />

<strong>zum</strong> Vorentwurf des B-Plan Nr. 88 mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet.<br />

Die BSU hat dem einschlägigen Verfahren entsprechend die Planunterlagen<br />

zwecks Prüfung und Stellungnahme an die zuständigen Hamburger Behörden mit<br />

der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.<br />

Auf der Grundlage der abgegebenen Stellungnahmen hat die BSU eine gesamthamburgische<br />

Stellungnahme gefertigt, welche am 3. Dezember 2012 an die Stadt<br />

Wedel versendet wurde (siehe Anlage).<br />

In dieser Stellungnahme wurden der überwiegende Teil der im BV-Beschluss<br />

enthaltenen Kritikpunkte mit berücksichtigt.<br />

Die BV-Kritikpunkte bezüglich „Lärm/Lärmreduzierung“ und „Einzelhandels-<br />

Ausweisung“ wurden in der Stellungnahme nicht mit aufgenommen, da nach<br />

Auffassung der BSU eine Kritik zu diesen Aspekten des B-Plan-Vorentwurfs<br />

fachlich nicht hinreichend begründbar ist.<br />

Seite 1 von 2


Petitum:<br />

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.<br />

Anlage/n:<br />

<strong>XIX</strong>-2052 BV-Beschluss vom 22.11.2012<br />

Stellungnahme<br />

Seite 2 von 2


Freie und Hansestadt Hamburg<br />

Bezirksversammlung Altona<br />

A/BVG/123.30-01/3005<br />

Drucksache <strong>XIX</strong>-2052<br />

Datum 22.11.2012<br />

Beschluss<br />

auf Empfehlung des Planungsausschusses<br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> Wedeler Bebauungsplanentwurf Nr. 88<br />

Die Stadt Wedel plant mit dem Bebauungsplan Nr. 88 die Konversion der ehemaligen Mobil-<br />

Oil-Flächen am Schulauer Weg zu einem Businesspark Elbufer. Die in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft <strong>zum</strong> bisherigen Kohle- und künftigen GuD-Kraftwerk Wedel gelegene Fläche<br />

stellt damit eine südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Wedels darf, welches<br />

unmittelbar an den Bebauungsplanentwurf Rissen 11 grenzt.<br />

Der B-Plan-Entwurf Rissen 11 nimmt die bestehende Bebauung auf und weist diese als<br />

Reines Wohngebiet mit eingeschossiger Bebauung am Elbhang sowie im Norden <strong>zum</strong><br />

Schulauer Weg als landwirtschaftliche Fläche aus.<br />

Der nun vorgelegte Bebauungsplanentwurf auf Wedeler Gebiet enthält eine Reihe von<br />

Punkten, die aus Altonaer Sicht nicht mit dem unmittelbar angrenzenden Gebiet verträglich<br />

sind.<br />

Dies beinhaltet u.a. die Reduzierung der „Puffer-Zone“ zwischen Gewerbe und<br />

landwirtschaftlichen Flächen durch Wegfall des Grenzweges, die hohen Lärmgrenzwerte von<br />

60 dB(A) tagsüber und 52 dB(A) nachts, die ausschließliche Bestimmung von<br />

Geschosshöhen in der Gewerbeausweisung anstatt eindeutiger Trauf-, First- bzw.<br />

Gebäudehöhen sowie ein bisher noch mangelhaftes Verkehrskonzept, welches weitgehend<br />

auf motorisierten Individualverkehr setzt und daher äußerst kritisch zu sehen ist.<br />

Abschließend wird der geplante Verbrauchermarkt mit 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche<br />

abgelehnt, da dieser Markt deutlich auf überregionalen Kundenverkehr ausgelegt ist und<br />

daher <strong>zum</strong> einen weitere Kaufkraft aus dem C-Zentrum Rissen abzieht und zusätzlich <strong>zum</strong><br />

Ziel- und Quellverkehr des Businessparks auch Kundenverkehre für den Markt anzieht.<br />

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:<br />

1. Das Bezirksamt wird gebeten, <strong>zum</strong> Bebauungsplanverfahren Wedel 88 eine<br />

Stellungnahme gegenüber der Stadt Wedel direkt und den Fachbehörden zu<br />

formulieren, die folgende Punkte beinhaltet:<br />

a) Ergänzend zur Umwandlung des Grenzweges von Straße zu Gehweg soll auf<br />

Schleswig-Holsteiner Gebiet ein 30 Meter breiter Grünstreifen die<br />

Landschaftsachse unterstützen und erweitern. Diese Grünfläche ist auf ihrer<br />

Westseite auf gesamter Länge mit einem mind. 10 Meter breiten flächigen<br />

Pflanzgebot unter Verwendung landschaftsgerechter, einheimischer Baum- und<br />

Straucharten in dichten Bestand zu überlagern.


) Das unmittelbar auf dem Geesthang platzierte 13-geschossige Hochhaus für Hoteloder<br />

Büronutzung wird abgelehnt. Es stellt einen erheblichen Eingriff in das<br />

Landschaftsbild der Unterelbe dar und fügt sich nicht in das Hohe Elbufer ein.<br />

c) Die Lärmgrenzwerte sind kritisch zu überprüfen und mit Blick auf die unmittelbar<br />

angrenzende WR-Ausweisung nach unten zu korrigieren.<br />

d) Die Gebäudehöhe der Gebäude auf dem östlichen „Carpet“ darf 10 Meter nicht<br />

überschreiten.<br />

e) Die EZH-Ausweisung im nordwestlichen Plangebiet wird aufgrund der negativen<br />

Auswirkungen für Stadtteilzentren auf Hamburger Gebiet abgelehnt.<br />

2. Die Planungen für eine EZ-Fläche unmittelbar an der Landesgrenze wird abgelehnt.<br />

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird gem. § 27 BezVG aufgefordert,<br />

auf die übergeordneten Dienststellen im Land Schleswig-Holstein einzuwirken, um<br />

diese Widmung zu verhindern.<br />

3. Das Bezirksamt wird ergänzend gebeten, die Einrichtung einer Bus-Schleuse und<br />

Fahrbahnverengung auf 2,10 je Fahrspur auf Hamburger Fläche zwischen<br />

Landesgrenze und Tinsdaler Kirchenweg in Hinblick auf bauliche und rechtliche<br />

Genehmigungs- und Realisierungsmöglichkeit hin zu prüfen.<br />

4. Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Fachbehörde bzw. bei der Stadt Wedel<br />

darauf hinzuwirken, dass die Gremien des Bezirks frühzeitig über das weitere<br />

Verfahren, insbesondere die Beteiligungen gem. 3.2 und 4.2 BauGB unterrichtet<br />

werden.


Freie und Hansestadt Hamburg<br />

B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t<br />

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Postfach 11 21 09, D-20421 Hamburg<br />

An die<br />

Stadt Wedel - 2 - 61<br />

Fachbereich Bauen und Umwelt<br />

FD Stadt- und Landschaftsplanung<br />

Postfach 260<br />

22871 Wedel<br />

Amt für Landes- und Landschaftsplanung<br />

Amtsleiter<br />

Alter Steinweg 4<br />

D – 20459 Hamburg<br />

Telefon 040 – 4 28 40 – 8018 Zentrale -11<br />

Telefax 040 – 4 28 40 - 8365<br />

E-Mail: Wilhelm.Schulte@bsu.hamburg.de<br />

Hamburg, den 30.11.2012<br />

Betr. : Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 „BusinessPark Elbufer Wedel“ -<br />

frühzeitige Beteiligung gemäß BauGB<br />

Bezug : Schreiben der Stadt Wedel vom 1.11.2012<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

eingangs möchten wir uns ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie uns Terminverlängerung<br />

zur Abgabe der Stellungnahme eingeräumt haben.<br />

Von Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg wird die dem o.g. Bebauungsplan-Entwurf<br />

zu Grunde liegende Projektidee eines ‚BusinessParks Elbufer‘ prinzipiell<br />

begrüßt. Gleichwohl bestehen hinsichtlich der vorgesehenen städtebaulichen<br />

Ausprägung und Dimensionierung dieses Vorhabens <strong>zum</strong> Teil grundsätzliche<br />

Bedenken.<br />

Folgende Aspekte stehen dabei im Vordergrund:<br />

Landschaftsbild<br />

Kernzielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Wedel ist die Konversion


- 2 -<br />

der ehemaligen Mobil Oil-Raffinerie-Flächen am Schulauer Weg zu einem Businesspark<br />

Elbufer zur Ansiedlung innovativer Technologie- und Dienstleistungsbranchen.<br />

Dieses in direkter Nachbarschaft <strong>zum</strong> bisherigen Kohle- und künftigen<br />

GuD-Kraftwerk Wedel gelegene industriell genutzte Areal stellt damit eine südliche<br />

Erweiterung des Gewerbegebiets Wedel dar.<br />

Hieran unmittelbar angrenzend befindet sich auf hamburgischem Gebiet das<br />

Landschaftsschutzgebiet ‚Rissener Feldmark‘, welches landwirtschaftlich geprägt<br />

ist und eine hohe Bedeutung für die Naherholung hat. In dem aktuell in Aufstellung<br />

befindlichen Entwurf des Bebauungsplanes Rissen 11 wird hier eine weitere Bebauung<br />

weitestgehend ausgeschlossen. Entlang der Landesgrenze in Richtung<br />

Norden sind in erster Linie landwirtschaftliche Flächen und im Süden am Elbhang<br />

ein kleines Reines Wohngebiet (Bestandsgebiet) vorgesehen.<br />

Aus Hamburger Sicht wird in dem vorliegenden Entwurf des B-Plans Nr. 88 der o.a.<br />

planerische Gesichtspunkt eines schonungsvollen Umgangs mit dem wertvollen und<br />

attraktiven Landschaftsraum ‚Rissener Feldmark‘ nicht hinreichend Rechnung getragen.<br />

Der maßgebliche Aspekt hierbei ist, dass die äußere Baugrenze des Business-<br />

Park-Gewerbegebietes zu dicht an die entlang der Landesgrenze verlaufende Grünverbindung<br />

und damit an den Landschaftsraum heranrückt.<br />

Diesbezüglich bitten wird darum, die östlichen Baugrenzen der Baufelder GE 3 Süd und<br />

Nord um mindestens 20 m nach Westen zu verlegen und <strong>zum</strong> Schutz der Feldmark den<br />

Grünstreifen mit einem mindestens 10m breiten Pflanzgebot unter Verwendung landschaftsgerechter,<br />

einheimischer Baum- und Straucharten an der Landesgrenze entsprechend<br />

zu verbreitern. Die dort bereits vorhandene und festgesetzte Baumreihe ist<br />

nicht geeignet, um einen angemessenen grünen Rand des Landschaftsraumes zu bilden.<br />

Wir begrüßen die geplante Aufhebung der bestehenden Straßenverbindung an der<br />

Landesgrenze und die Umwandlung in einen Grünzug mit Rad- und Fußwegeverbindung.<br />

Die städtebauliche Entscheidung einen 13geschossigen „Hochpunkt“ (Hotel/Büro) direkt<br />

an der Landesgrenze auf das Elbhochufer zu positionieren wird von Seiten Ham-


- 3 -<br />

burgs nicht mitgetragen. Das Landschaftsbild des sich nach Osten fortsetzenden<br />

Elbhanges auf Hamburger Gebiet ist auch in den bebauten Bereichen von Rissen<br />

überwiegend landschaftlich und grün geprägt. Ein Hochhaus in dieser Lage wäre aus<br />

großer Distanz als störender Fremdkörper wahrzunehmen und würde sich nicht in die<br />

Kulisse des vorhandenen attraktiven Landschaftsbildes einfügen.<br />

Dies gilt in ähnlicher Form auch für die im BuisnessPark an allen Ecken verteilten<br />

Hochpunkte mit VIII Geschossen. Die Höhenentwicklung des Buisness Parks am Elbhochufer<br />

sollte in Bezug auf den Landschaftsraum und die Lage an der Elbe moderater<br />

gehandhabt werden. Für die an der Landesgrenze vorgesehene Gewerbebebauung<br />

empfehlen wir, eine Gebäudehöhe von maximal 12 m festzusetzen.<br />

Verkehr<br />

Gegen den o. g. Bebauungsplan-Entwurf bestehen aus Sicht der übergeordneten und<br />

regionalen Verkehrsplanung Bedenken:<br />

Die den Planunterlagen beigefügte Verkehrstechnische Stellungnahme bzw. Verkehrstechnische<br />

Untersuchung (VU) prognostiziert einen durch den BusinessPark erzeugten<br />

Mehrverkehr von ca. 7.000 Kfz/24h an der Landesgrenze Schleswig-Holstein/Hamburg,<br />

davon ca. 5.500 Kfz/24h auf der Wedeler Landstraße und ca. 1.500 Kfz/24h im Schulauer<br />

Weg.<br />

Der prognostizierte Mehrverkehr kann auf der Wedeler Landstraße (Hauptverkehrsstraße)<br />

nur mit einem Knotenausbau abgewickelt werden. Das durchschnittliche werktägliche<br />

Verkehrsaufkommen (DTVw) beträgt hier 23.000 Kfz/24h und befindet sich damit<br />

bereits im oberen Bereich der Leistungsfähigkeit. Hier ist mit Beeinträchtigungen des<br />

Verkehrsflusses zu rechnen.<br />

Es ist daher zu befürchten, dass ein Teil dieses Mehrverkehrs in das nachgeordnete<br />

Straßennetz auf hamburgischem Gebiet verdrängt wird. Im Schulauer Weg mit einem<br />

DTVw von derzeit 7.000 Kfz/24 ist mit einer stärkeren Verkehrszunahme als dem in der<br />

VU prognostizierten Wert zu rechnen. Dies führt insbesondere in den sich anschließenden<br />

Straßen Tinsdaler Heideweg und Tinsdaler Kirchenweg zu einer unangemessen<br />

hohen Verkehrsbelastung.


- 4 -<br />

Diesbezüglich bitten wir darum, durch bauliche Maßnahmen auf Wedeler Gebiet sicherzustellen,<br />

dass der Verkehr nicht über den Schulauer Weg durch die Wohngebiete in<br />

Rissen erfolgen kann.<br />

In diesem Zusammenhang weisen wir auf zwei weitere Punkte hin:<br />

<br />

Im Tinsdaler Heideweg besteht ein Durchfahrtverbot für Lkw. Dies ist bei der<br />

weiteren Straßenplanung (Gestaltung Knoten Tinsdaler Weg / östliche Anbindung<br />

und Vorwegweisung) sowie im Bauablauf zu berücksichtigen.<br />

Am außerhalb des B-Planes liegenden Knoten B 431 (Rissener Straße +<br />

Wedeler Landstraße) / Industriestraße sieht die VU die Herstellung eines<br />

zweistreifigen Linksabbiegefahrstreifens von der Wedeler Landstraße in die<br />

Industriestraße vor. Dieser liegt auf Hamburger Gebiet. Die Planung und die<br />

Umsetzung der Maßnahme sind mit Hamburg abzustimmen. Alle im Zusammenhang<br />

mit dieser Maßnahme anfallenden Kosten sind von der Stadt Wedel<br />

zu tragen.<br />

ÖPNV<br />

Wir regen an, im Süden des Plangebietes eine Anlegestelle für Fähren vorzusehen, um<br />

eine Grundlage für eine bessere Anbindung an den ÖPNV zu gewährleisten. Eine Verlängerung<br />

der heutigen Fährverbindung Finkenwerder – Teufelsbrück nach Wedel - BusinessPark<br />

ist aus Hamburger Sicht zu befürworten.<br />

Grundwasserschutz/Oberflächenentwässerung<br />

Hinsichtlich des Grundwasserschutzes ist an<strong>zum</strong>erken, dass die an der Landesgrenze<br />

befindlichen Grundwassermessstellen keinerlei Auffälligkeiten in der<br />

Grundwasserbeschaffenheit zeigen. Die Grundwasserfließrichtung ist gen Südwesten<br />

gerichtet, d.h. eventuell schadstoffhaltiges Grundwasser fließt nicht von<br />

der Industriebrache in Richtung Hamburg.<br />

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Unterlagen <strong>zum</strong> o.g. B-Plans Nr.<br />

88 enthaltenen Angaben zur geplanten Oberflächenentwässerung (Dachflächenwas-


- 5 -<br />

ser, Niederschlagswasser von Kfz-Stellplätzen und Straßenabwässern) mangelhaft sind<br />

und z.T. fehlen. Für den Fall einer geplanten Ableitung des Niederschlagswassers in die<br />

Elbe weisen wir auf die Beachtung der „Verordnung <strong>zum</strong> Schutz der Oberflächengewässer“<br />

hin.<br />

Darüber hinaus fehlt unseres Erachtens eine Erläuterung zur Betreibung der Pflanzenkläranlage<br />

für das belastete Grundwasser nach Aufhebung der Drainage. So ist nicht<br />

dargestellt, wie das belastete Grundwasser gefasst, der Pflanzenkläranlage zugeführt<br />

und wohin das von der Pflanzenkläranlage abzuführende Wasser hingeleitet wird.<br />

Wir bitten darum, im Verlauf des weiteren Planverfahrens Informationen zu den v.g. Aspekten<br />

bereitzustellen.<br />

Hochwasserschutz<br />

Aus der Sicht des Hochwasserschutzes geben wir folgendes zur Kenntnis :<br />

An der Grenze <strong>zum</strong> Plangebiet auf dem Hamburger Stadtgebiet befindet sich nach § 53<br />

HWaG der Hochwassergefährdete Bereich im Tidegebiet der Elbe. Dieser Hochwassergefährdete<br />

Bereich erstreckt sich von der Gewässerlinie der Elbe bis zur „Linie des<br />

amtlich bekannt gemachten Bemessungswasserstands für öffentliche Hochwasserschutzanlagen<br />

zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 0,50 m“. Der amtlich bekannt<br />

gemachte Bemessungswasserstand für öffentliche Hochwasserschutzanlagen beträgt<br />

an der westlichen Landesgrenze derzeit NN + 7,00 m, so dass sich die Grenzlinie des<br />

Hochwassergefährdeten Bereichs zurzeit bei NN + 7,50 m befindet. Die Bemessungswasserstände<br />

wurden in Hamburg angepasst und vom Hamburger Senat im Oktober<br />

diesen Jahres beschlossen. Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2013 amtlich bekannt<br />

gemacht, so dass der Bemessungswasserstand an der Landesgrenze in Zukunft<br />

NN + 7,79 m betragen wird. Der Hochwassergefährdete Bereich erstreckt sich dann bis<br />

zu einer Linie von NN + 8,29 m an der Landesgrenze.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Wilhelm Schulte<br />

(Amtsleiter)


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