A-XIX-2135 Mitteilungsdrucksache zum ... - Frank Schmitt
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Freie und Hansestadt Hamburg<br />
Bezirksversammlung Altona<br />
A/BVG/123.30-01<br />
Drucksachen-Nr. <strong>XIX</strong>-<strong>2135</strong><br />
18.12.2012<br />
<strong>Mitteilungsdrucksache</strong><br />
- öffentlich -<br />
Gremium<br />
am<br />
Planungsausschuss 19.12.2012<br />
Bezirksversammlung 24.01.2013<br />
!Titel!<br />
Stellungnahme <strong>zum</strong> Wedeler Bebauungsplanentwurf Nr. 88<br />
<strong>Mitteilungsdrucksache</strong> <strong>zum</strong> Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.11.2012<br />
!Titel!<br />
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 22.11.2012 einstimmig anliegende<br />
Drucksache <strong>XIX</strong>-2052 beschlossen.<br />
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat hierzu mit Schreiben vom 13.12.2012<br />
wie folgt Stellung genommen:<br />
Die BSU koordiniert die Hamburger Stellungnahmen zu Bauleitplänen in den<br />
Hamburger Nachbargemeinden. Dies ist auch im Fall des B-Plans Nr. 88<br />
„Businesspark Elbufer“ der Stadt Wedel geschehen.<br />
Mit Schreiben vom 1. November 2012 hat die Stadt Wedel im Rahmen der<br />
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 BauGB der BSU entsprechende Unterlagen<br />
<strong>zum</strong> Vorentwurf des B-Plan Nr. 88 mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet.<br />
Die BSU hat dem einschlägigen Verfahren entsprechend die Planunterlagen<br />
zwecks Prüfung und Stellungnahme an die zuständigen Hamburger Behörden mit<br />
der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.<br />
Auf der Grundlage der abgegebenen Stellungnahmen hat die BSU eine gesamthamburgische<br />
Stellungnahme gefertigt, welche am 3. Dezember 2012 an die Stadt<br />
Wedel versendet wurde (siehe Anlage).<br />
In dieser Stellungnahme wurden der überwiegende Teil der im BV-Beschluss<br />
enthaltenen Kritikpunkte mit berücksichtigt.<br />
Die BV-Kritikpunkte bezüglich „Lärm/Lärmreduzierung“ und „Einzelhandels-<br />
Ausweisung“ wurden in der Stellungnahme nicht mit aufgenommen, da nach<br />
Auffassung der BSU eine Kritik zu diesen Aspekten des B-Plan-Vorentwurfs<br />
fachlich nicht hinreichend begründbar ist.<br />
Seite 1 von 2
Petitum:<br />
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.<br />
Anlage/n:<br />
<strong>XIX</strong>-2052 BV-Beschluss vom 22.11.2012<br />
Stellungnahme<br />
Seite 2 von 2
Freie und Hansestadt Hamburg<br />
Bezirksversammlung Altona<br />
A/BVG/123.30-01/3005<br />
Drucksache <strong>XIX</strong>-2052<br />
Datum 22.11.2012<br />
Beschluss<br />
auf Empfehlung des Planungsausschusses<br />
Stellungnahme <strong>zum</strong> Wedeler Bebauungsplanentwurf Nr. 88<br />
Die Stadt Wedel plant mit dem Bebauungsplan Nr. 88 die Konversion der ehemaligen Mobil-<br />
Oil-Flächen am Schulauer Weg zu einem Businesspark Elbufer. Die in unmittelbarer<br />
Nachbarschaft <strong>zum</strong> bisherigen Kohle- und künftigen GuD-Kraftwerk Wedel gelegene Fläche<br />
stellt damit eine südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Wedels darf, welches<br />
unmittelbar an den Bebauungsplanentwurf Rissen 11 grenzt.<br />
Der B-Plan-Entwurf Rissen 11 nimmt die bestehende Bebauung auf und weist diese als<br />
Reines Wohngebiet mit eingeschossiger Bebauung am Elbhang sowie im Norden <strong>zum</strong><br />
Schulauer Weg als landwirtschaftliche Fläche aus.<br />
Der nun vorgelegte Bebauungsplanentwurf auf Wedeler Gebiet enthält eine Reihe von<br />
Punkten, die aus Altonaer Sicht nicht mit dem unmittelbar angrenzenden Gebiet verträglich<br />
sind.<br />
Dies beinhaltet u.a. die Reduzierung der „Puffer-Zone“ zwischen Gewerbe und<br />
landwirtschaftlichen Flächen durch Wegfall des Grenzweges, die hohen Lärmgrenzwerte von<br />
60 dB(A) tagsüber und 52 dB(A) nachts, die ausschließliche Bestimmung von<br />
Geschosshöhen in der Gewerbeausweisung anstatt eindeutiger Trauf-, First- bzw.<br />
Gebäudehöhen sowie ein bisher noch mangelhaftes Verkehrskonzept, welches weitgehend<br />
auf motorisierten Individualverkehr setzt und daher äußerst kritisch zu sehen ist.<br />
Abschließend wird der geplante Verbrauchermarkt mit 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche<br />
abgelehnt, da dieser Markt deutlich auf überregionalen Kundenverkehr ausgelegt ist und<br />
daher <strong>zum</strong> einen weitere Kaufkraft aus dem C-Zentrum Rissen abzieht und zusätzlich <strong>zum</strong><br />
Ziel- und Quellverkehr des Businessparks auch Kundenverkehre für den Markt anzieht.<br />
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:<br />
1. Das Bezirksamt wird gebeten, <strong>zum</strong> Bebauungsplanverfahren Wedel 88 eine<br />
Stellungnahme gegenüber der Stadt Wedel direkt und den Fachbehörden zu<br />
formulieren, die folgende Punkte beinhaltet:<br />
a) Ergänzend zur Umwandlung des Grenzweges von Straße zu Gehweg soll auf<br />
Schleswig-Holsteiner Gebiet ein 30 Meter breiter Grünstreifen die<br />
Landschaftsachse unterstützen und erweitern. Diese Grünfläche ist auf ihrer<br />
Westseite auf gesamter Länge mit einem mind. 10 Meter breiten flächigen<br />
Pflanzgebot unter Verwendung landschaftsgerechter, einheimischer Baum- und<br />
Straucharten in dichten Bestand zu überlagern.
) Das unmittelbar auf dem Geesthang platzierte 13-geschossige Hochhaus für Hoteloder<br />
Büronutzung wird abgelehnt. Es stellt einen erheblichen Eingriff in das<br />
Landschaftsbild der Unterelbe dar und fügt sich nicht in das Hohe Elbufer ein.<br />
c) Die Lärmgrenzwerte sind kritisch zu überprüfen und mit Blick auf die unmittelbar<br />
angrenzende WR-Ausweisung nach unten zu korrigieren.<br />
d) Die Gebäudehöhe der Gebäude auf dem östlichen „Carpet“ darf 10 Meter nicht<br />
überschreiten.<br />
e) Die EZH-Ausweisung im nordwestlichen Plangebiet wird aufgrund der negativen<br />
Auswirkungen für Stadtteilzentren auf Hamburger Gebiet abgelehnt.<br />
2. Die Planungen für eine EZ-Fläche unmittelbar an der Landesgrenze wird abgelehnt.<br />
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird gem. § 27 BezVG aufgefordert,<br />
auf die übergeordneten Dienststellen im Land Schleswig-Holstein einzuwirken, um<br />
diese Widmung zu verhindern.<br />
3. Das Bezirksamt wird ergänzend gebeten, die Einrichtung einer Bus-Schleuse und<br />
Fahrbahnverengung auf 2,10 je Fahrspur auf Hamburger Fläche zwischen<br />
Landesgrenze und Tinsdaler Kirchenweg in Hinblick auf bauliche und rechtliche<br />
Genehmigungs- und Realisierungsmöglichkeit hin zu prüfen.<br />
4. Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Fachbehörde bzw. bei der Stadt Wedel<br />
darauf hinzuwirken, dass die Gremien des Bezirks frühzeitig über das weitere<br />
Verfahren, insbesondere die Beteiligungen gem. 3.2 und 4.2 BauGB unterrichtet<br />
werden.
Freie und Hansestadt Hamburg<br />
B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t<br />
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Postfach 11 21 09, D-20421 Hamburg<br />
An die<br />
Stadt Wedel - 2 - 61<br />
Fachbereich Bauen und Umwelt<br />
FD Stadt- und Landschaftsplanung<br />
Postfach 260<br />
22871 Wedel<br />
Amt für Landes- und Landschaftsplanung<br />
Amtsleiter<br />
Alter Steinweg 4<br />
D – 20459 Hamburg<br />
Telefon 040 – 4 28 40 – 8018 Zentrale -11<br />
Telefax 040 – 4 28 40 - 8365<br />
E-Mail: Wilhelm.Schulte@bsu.hamburg.de<br />
Hamburg, den 30.11.2012<br />
Betr. : Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 „BusinessPark Elbufer Wedel“ -<br />
frühzeitige Beteiligung gemäß BauGB<br />
Bezug : Schreiben der Stadt Wedel vom 1.11.2012<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
eingangs möchten wir uns ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie uns Terminverlängerung<br />
zur Abgabe der Stellungnahme eingeräumt haben.<br />
Von Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg wird die dem o.g. Bebauungsplan-Entwurf<br />
zu Grunde liegende Projektidee eines ‚BusinessParks Elbufer‘ prinzipiell<br />
begrüßt. Gleichwohl bestehen hinsichtlich der vorgesehenen städtebaulichen<br />
Ausprägung und Dimensionierung dieses Vorhabens <strong>zum</strong> Teil grundsätzliche<br />
Bedenken.<br />
Folgende Aspekte stehen dabei im Vordergrund:<br />
Landschaftsbild<br />
Kernzielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Wedel ist die Konversion
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der ehemaligen Mobil Oil-Raffinerie-Flächen am Schulauer Weg zu einem Businesspark<br />
Elbufer zur Ansiedlung innovativer Technologie- und Dienstleistungsbranchen.<br />
Dieses in direkter Nachbarschaft <strong>zum</strong> bisherigen Kohle- und künftigen<br />
GuD-Kraftwerk Wedel gelegene industriell genutzte Areal stellt damit eine südliche<br />
Erweiterung des Gewerbegebiets Wedel dar.<br />
Hieran unmittelbar angrenzend befindet sich auf hamburgischem Gebiet das<br />
Landschaftsschutzgebiet ‚Rissener Feldmark‘, welches landwirtschaftlich geprägt<br />
ist und eine hohe Bedeutung für die Naherholung hat. In dem aktuell in Aufstellung<br />
befindlichen Entwurf des Bebauungsplanes Rissen 11 wird hier eine weitere Bebauung<br />
weitestgehend ausgeschlossen. Entlang der Landesgrenze in Richtung<br />
Norden sind in erster Linie landwirtschaftliche Flächen und im Süden am Elbhang<br />
ein kleines Reines Wohngebiet (Bestandsgebiet) vorgesehen.<br />
Aus Hamburger Sicht wird in dem vorliegenden Entwurf des B-Plans Nr. 88 der o.a.<br />
planerische Gesichtspunkt eines schonungsvollen Umgangs mit dem wertvollen und<br />
attraktiven Landschaftsraum ‚Rissener Feldmark‘ nicht hinreichend Rechnung getragen.<br />
Der maßgebliche Aspekt hierbei ist, dass die äußere Baugrenze des Business-<br />
Park-Gewerbegebietes zu dicht an die entlang der Landesgrenze verlaufende Grünverbindung<br />
und damit an den Landschaftsraum heranrückt.<br />
Diesbezüglich bitten wird darum, die östlichen Baugrenzen der Baufelder GE 3 Süd und<br />
Nord um mindestens 20 m nach Westen zu verlegen und <strong>zum</strong> Schutz der Feldmark den<br />
Grünstreifen mit einem mindestens 10m breiten Pflanzgebot unter Verwendung landschaftsgerechter,<br />
einheimischer Baum- und Straucharten an der Landesgrenze entsprechend<br />
zu verbreitern. Die dort bereits vorhandene und festgesetzte Baumreihe ist<br />
nicht geeignet, um einen angemessenen grünen Rand des Landschaftsraumes zu bilden.<br />
Wir begrüßen die geplante Aufhebung der bestehenden Straßenverbindung an der<br />
Landesgrenze und die Umwandlung in einen Grünzug mit Rad- und Fußwegeverbindung.<br />
Die städtebauliche Entscheidung einen 13geschossigen „Hochpunkt“ (Hotel/Büro) direkt<br />
an der Landesgrenze auf das Elbhochufer zu positionieren wird von Seiten Ham-
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burgs nicht mitgetragen. Das Landschaftsbild des sich nach Osten fortsetzenden<br />
Elbhanges auf Hamburger Gebiet ist auch in den bebauten Bereichen von Rissen<br />
überwiegend landschaftlich und grün geprägt. Ein Hochhaus in dieser Lage wäre aus<br />
großer Distanz als störender Fremdkörper wahrzunehmen und würde sich nicht in die<br />
Kulisse des vorhandenen attraktiven Landschaftsbildes einfügen.<br />
Dies gilt in ähnlicher Form auch für die im BuisnessPark an allen Ecken verteilten<br />
Hochpunkte mit VIII Geschossen. Die Höhenentwicklung des Buisness Parks am Elbhochufer<br />
sollte in Bezug auf den Landschaftsraum und die Lage an der Elbe moderater<br />
gehandhabt werden. Für die an der Landesgrenze vorgesehene Gewerbebebauung<br />
empfehlen wir, eine Gebäudehöhe von maximal 12 m festzusetzen.<br />
Verkehr<br />
Gegen den o. g. Bebauungsplan-Entwurf bestehen aus Sicht der übergeordneten und<br />
regionalen Verkehrsplanung Bedenken:<br />
Die den Planunterlagen beigefügte Verkehrstechnische Stellungnahme bzw. Verkehrstechnische<br />
Untersuchung (VU) prognostiziert einen durch den BusinessPark erzeugten<br />
Mehrverkehr von ca. 7.000 Kfz/24h an der Landesgrenze Schleswig-Holstein/Hamburg,<br />
davon ca. 5.500 Kfz/24h auf der Wedeler Landstraße und ca. 1.500 Kfz/24h im Schulauer<br />
Weg.<br />
Der prognostizierte Mehrverkehr kann auf der Wedeler Landstraße (Hauptverkehrsstraße)<br />
nur mit einem Knotenausbau abgewickelt werden. Das durchschnittliche werktägliche<br />
Verkehrsaufkommen (DTVw) beträgt hier 23.000 Kfz/24h und befindet sich damit<br />
bereits im oberen Bereich der Leistungsfähigkeit. Hier ist mit Beeinträchtigungen des<br />
Verkehrsflusses zu rechnen.<br />
Es ist daher zu befürchten, dass ein Teil dieses Mehrverkehrs in das nachgeordnete<br />
Straßennetz auf hamburgischem Gebiet verdrängt wird. Im Schulauer Weg mit einem<br />
DTVw von derzeit 7.000 Kfz/24 ist mit einer stärkeren Verkehrszunahme als dem in der<br />
VU prognostizierten Wert zu rechnen. Dies führt insbesondere in den sich anschließenden<br />
Straßen Tinsdaler Heideweg und Tinsdaler Kirchenweg zu einer unangemessen<br />
hohen Verkehrsbelastung.
- 4 -<br />
Diesbezüglich bitten wir darum, durch bauliche Maßnahmen auf Wedeler Gebiet sicherzustellen,<br />
dass der Verkehr nicht über den Schulauer Weg durch die Wohngebiete in<br />
Rissen erfolgen kann.<br />
In diesem Zusammenhang weisen wir auf zwei weitere Punkte hin:<br />
<br />
Im Tinsdaler Heideweg besteht ein Durchfahrtverbot für Lkw. Dies ist bei der<br />
weiteren Straßenplanung (Gestaltung Knoten Tinsdaler Weg / östliche Anbindung<br />
und Vorwegweisung) sowie im Bauablauf zu berücksichtigen.<br />
Am außerhalb des B-Planes liegenden Knoten B 431 (Rissener Straße +<br />
Wedeler Landstraße) / Industriestraße sieht die VU die Herstellung eines<br />
zweistreifigen Linksabbiegefahrstreifens von der Wedeler Landstraße in die<br />
Industriestraße vor. Dieser liegt auf Hamburger Gebiet. Die Planung und die<br />
Umsetzung der Maßnahme sind mit Hamburg abzustimmen. Alle im Zusammenhang<br />
mit dieser Maßnahme anfallenden Kosten sind von der Stadt Wedel<br />
zu tragen.<br />
ÖPNV<br />
Wir regen an, im Süden des Plangebietes eine Anlegestelle für Fähren vorzusehen, um<br />
eine Grundlage für eine bessere Anbindung an den ÖPNV zu gewährleisten. Eine Verlängerung<br />
der heutigen Fährverbindung Finkenwerder – Teufelsbrück nach Wedel - BusinessPark<br />
ist aus Hamburger Sicht zu befürworten.<br />
Grundwasserschutz/Oberflächenentwässerung<br />
Hinsichtlich des Grundwasserschutzes ist an<strong>zum</strong>erken, dass die an der Landesgrenze<br />
befindlichen Grundwassermessstellen keinerlei Auffälligkeiten in der<br />
Grundwasserbeschaffenheit zeigen. Die Grundwasserfließrichtung ist gen Südwesten<br />
gerichtet, d.h. eventuell schadstoffhaltiges Grundwasser fließt nicht von<br />
der Industriebrache in Richtung Hamburg.<br />
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Unterlagen <strong>zum</strong> o.g. B-Plans Nr.<br />
88 enthaltenen Angaben zur geplanten Oberflächenentwässerung (Dachflächenwas-
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ser, Niederschlagswasser von Kfz-Stellplätzen und Straßenabwässern) mangelhaft sind<br />
und z.T. fehlen. Für den Fall einer geplanten Ableitung des Niederschlagswassers in die<br />
Elbe weisen wir auf die Beachtung der „Verordnung <strong>zum</strong> Schutz der Oberflächengewässer“<br />
hin.<br />
Darüber hinaus fehlt unseres Erachtens eine Erläuterung zur Betreibung der Pflanzenkläranlage<br />
für das belastete Grundwasser nach Aufhebung der Drainage. So ist nicht<br />
dargestellt, wie das belastete Grundwasser gefasst, der Pflanzenkläranlage zugeführt<br />
und wohin das von der Pflanzenkläranlage abzuführende Wasser hingeleitet wird.<br />
Wir bitten darum, im Verlauf des weiteren Planverfahrens Informationen zu den v.g. Aspekten<br />
bereitzustellen.<br />
Hochwasserschutz<br />
Aus der Sicht des Hochwasserschutzes geben wir folgendes zur Kenntnis :<br />
An der Grenze <strong>zum</strong> Plangebiet auf dem Hamburger Stadtgebiet befindet sich nach § 53<br />
HWaG der Hochwassergefährdete Bereich im Tidegebiet der Elbe. Dieser Hochwassergefährdete<br />
Bereich erstreckt sich von der Gewässerlinie der Elbe bis zur „Linie des<br />
amtlich bekannt gemachten Bemessungswasserstands für öffentliche Hochwasserschutzanlagen<br />
zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 0,50 m“. Der amtlich bekannt<br />
gemachte Bemessungswasserstand für öffentliche Hochwasserschutzanlagen beträgt<br />
an der westlichen Landesgrenze derzeit NN + 7,00 m, so dass sich die Grenzlinie des<br />
Hochwassergefährdeten Bereichs zurzeit bei NN + 7,50 m befindet. Die Bemessungswasserstände<br />
wurden in Hamburg angepasst und vom Hamburger Senat im Oktober<br />
diesen Jahres beschlossen. Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2013 amtlich bekannt<br />
gemacht, so dass der Bemessungswasserstand an der Landesgrenze in Zukunft<br />
NN + 7,79 m betragen wird. Der Hochwassergefährdete Bereich erstreckt sich dann bis<br />
zu einer Linie von NN + 8,29 m an der Landesgrenze.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Wilhelm Schulte<br />
(Amtsleiter)
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