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A-XIX-2135 Mitteilungsdrucksache zum ... - Frank Schmitt

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Diesbezüglich bitten wir darum, durch bauliche Maßnahmen auf Wedeler Gebiet sicherzustellen,<br />

dass der Verkehr nicht über den Schulauer Weg durch die Wohngebiete in<br />

Rissen erfolgen kann.<br />

In diesem Zusammenhang weisen wir auf zwei weitere Punkte hin:<br />

<br />

Im Tinsdaler Heideweg besteht ein Durchfahrtverbot für Lkw. Dies ist bei der<br />

weiteren Straßenplanung (Gestaltung Knoten Tinsdaler Weg / östliche Anbindung<br />

und Vorwegweisung) sowie im Bauablauf zu berücksichtigen.<br />

Am außerhalb des B-Planes liegenden Knoten B 431 (Rissener Straße +<br />

Wedeler Landstraße) / Industriestraße sieht die VU die Herstellung eines<br />

zweistreifigen Linksabbiegefahrstreifens von der Wedeler Landstraße in die<br />

Industriestraße vor. Dieser liegt auf Hamburger Gebiet. Die Planung und die<br />

Umsetzung der Maßnahme sind mit Hamburg abzustimmen. Alle im Zusammenhang<br />

mit dieser Maßnahme anfallenden Kosten sind von der Stadt Wedel<br />

zu tragen.<br />

ÖPNV<br />

Wir regen an, im Süden des Plangebietes eine Anlegestelle für Fähren vorzusehen, um<br />

eine Grundlage für eine bessere Anbindung an den ÖPNV zu gewährleisten. Eine Verlängerung<br />

der heutigen Fährverbindung Finkenwerder – Teufelsbrück nach Wedel - BusinessPark<br />

ist aus Hamburger Sicht zu befürworten.<br />

Grundwasserschutz/Oberflächenentwässerung<br />

Hinsichtlich des Grundwasserschutzes ist an<strong>zum</strong>erken, dass die an der Landesgrenze<br />

befindlichen Grundwassermessstellen keinerlei Auffälligkeiten in der<br />

Grundwasserbeschaffenheit zeigen. Die Grundwasserfließrichtung ist gen Südwesten<br />

gerichtet, d.h. eventuell schadstoffhaltiges Grundwasser fließt nicht von<br />

der Industriebrache in Richtung Hamburg.<br />

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Unterlagen <strong>zum</strong> o.g. B-Plans Nr.<br />

88 enthaltenen Angaben zur geplanten Oberflächenentwässerung (Dachflächenwas-

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