A-XIX-2135 Mitteilungsdrucksache zum ... - Frank Schmitt
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Diesbezüglich bitten wir darum, durch bauliche Maßnahmen auf Wedeler Gebiet sicherzustellen,<br />
dass der Verkehr nicht über den Schulauer Weg durch die Wohngebiete in<br />
Rissen erfolgen kann.<br />
In diesem Zusammenhang weisen wir auf zwei weitere Punkte hin:<br />
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Im Tinsdaler Heideweg besteht ein Durchfahrtverbot für Lkw. Dies ist bei der<br />
weiteren Straßenplanung (Gestaltung Knoten Tinsdaler Weg / östliche Anbindung<br />
und Vorwegweisung) sowie im Bauablauf zu berücksichtigen.<br />
Am außerhalb des B-Planes liegenden Knoten B 431 (Rissener Straße +<br />
Wedeler Landstraße) / Industriestraße sieht die VU die Herstellung eines<br />
zweistreifigen Linksabbiegefahrstreifens von der Wedeler Landstraße in die<br />
Industriestraße vor. Dieser liegt auf Hamburger Gebiet. Die Planung und die<br />
Umsetzung der Maßnahme sind mit Hamburg abzustimmen. Alle im Zusammenhang<br />
mit dieser Maßnahme anfallenden Kosten sind von der Stadt Wedel<br />
zu tragen.<br />
ÖPNV<br />
Wir regen an, im Süden des Plangebietes eine Anlegestelle für Fähren vorzusehen, um<br />
eine Grundlage für eine bessere Anbindung an den ÖPNV zu gewährleisten. Eine Verlängerung<br />
der heutigen Fährverbindung Finkenwerder – Teufelsbrück nach Wedel - BusinessPark<br />
ist aus Hamburger Sicht zu befürworten.<br />
Grundwasserschutz/Oberflächenentwässerung<br />
Hinsichtlich des Grundwasserschutzes ist an<strong>zum</strong>erken, dass die an der Landesgrenze<br />
befindlichen Grundwassermessstellen keinerlei Auffälligkeiten in der<br />
Grundwasserbeschaffenheit zeigen. Die Grundwasserfließrichtung ist gen Südwesten<br />
gerichtet, d.h. eventuell schadstoffhaltiges Grundwasser fließt nicht von<br />
der Industriebrache in Richtung Hamburg.<br />
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Unterlagen <strong>zum</strong> o.g. B-Plans Nr.<br />
88 enthaltenen Angaben zur geplanten Oberflächenentwässerung (Dachflächenwas-