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Schülerhort Streutal - Lebenshilfe-rhoen-grabfeld.de

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<strong>de</strong>r aus Gastgemein<strong>de</strong>n (Gemein<strong>de</strong>n, die nicht <strong>de</strong>r VG Heustreu angehören) wird für<br />

<strong>de</strong>n Betriebskostenaufwand ein monatlicher Aufschlag von € 10,- auf <strong>de</strong>n monatlichen<br />

Elternbeitrag erhoben. Derzeit wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> monatlichen Elternbeiträge erhoben:<br />

Buchungszeit:<br />

4 – 5 Stun<strong>de</strong>n € 75,-<br />

5 – 6 Stun<strong>de</strong>n € 85,-<br />

Der Beitrag wird für 12 Monate berechnet und monatlich erhoben. Für die Buchung<br />

<strong>de</strong>r Ferienöffnungstage fallen <strong>de</strong>rzeit innerhalb <strong>de</strong>r o.g. Buchungszeiten keine zusätzlichen<br />

Kosten an.<br />

Für Geschwisterkin<strong>de</strong>r, die gleichzeitig <strong>de</strong>n Hort besuchen, wird ein Nachlass von<br />

10% auf <strong>de</strong>n monatlichen Beitrag gewährt. Der Elternbeitrag wird zusammen mit <strong>de</strong>m<br />

Betrag für das Mittagessen Mitte <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Monats per Lastschrift eingezogen.<br />

Bei Bedarf kann beim Kreisjugendamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

4 Zielgruppe<br />

In unserem Hort wer<strong>de</strong>n Schulkin<strong>de</strong>r im Alter von 6 bis 14 Jahren bzw. 1. bis 6. Klasse<br />

aus <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verwaltungsgemeinschaft Heustreu betreut. Bei freien<br />

Platzkapazitäten ist die Aufnahme auch von Kin<strong>de</strong>rn aus Gemein<strong>de</strong>n möglich, die<br />

nicht <strong>de</strong>r Verwaltungsgemeinschaft angehören. Voraussetzung ist die schriftliche Erklärung<br />

<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong> zur Übernahme <strong>de</strong>r Kostenpauschale.<br />

Unsere Einrichtung ist konfessionell nicht gebun<strong>de</strong>n, wir sind offen für alle Familien,<br />

unabhängig von weltanschaulicher Ausrichtung und Nationalität.<br />

5 Aufnahme in <strong>de</strong>n Hort<br />

Grundlage für die Betreuung ist <strong>de</strong>r Betreuungsvertrag, <strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>m Träger<br />

und <strong>de</strong>n Erziehungsberechtigen <strong>de</strong>s aufzunehmen<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>s geschlossen wird. Die<br />

Aufnahme in <strong>de</strong>n Hort erfolgt in <strong>de</strong>r Regel zum Schuljahresbeginn. Die Eltern stellen<br />

hierfür für Ihr Kind einen entsprechen<strong>de</strong>n Aufnahmeantrag und legen die Buchungszeit<br />

fest. Die gewählte Buchungszeit ist für das Schuljahr verbindlich und kann nur in<br />

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