Direkt zum Aktionärsbrief 2013 (pdf) - Gesundheitswelt Chiemgau
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5. Wahlen <strong>zum</strong> Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 der Satzung, § 96 Abs. 1 Satz 1 AktG in<br />
Verbindung mit § 1 DrittelbG aus sechs Vertretern der Aktionäre und drei Vertretern der Arbeitnehmer<br />
zusammen.<br />
Von den sechs Vertretern der Aktionäre werden zwei von der Marktgemeinde Bad Endorf entsandt; die<br />
übrigen vier werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist dabei an<br />
Wahlvorschläge nicht gebunden.<br />
Der Aufsichtsrat schlägt vor,<br />
folgende Aktionärsvertreter für die nächste Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen; die nächste<br />
Amtsperiode beginnt mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr<br />
2012 beschließt:<br />
Herrn Rechtsanwalt Markus J. Kühbandner, Rosenheim<br />
Fachanwalt für Steuerrecht,<br />
Rechtsanwalt in eigener Rechtsanwaltskanzlei Markus J. Kühbandner in Rosenheim<br />
Herrn Dieter Linde, Bad Endorf<br />
Geschäftsführender Gesellschafter der DLC– Beratungs- und Service GmbH,<br />
Dieter-Linde-Consulting in Bad Endorf<br />
Herrn Hieronymus Stockinger, Bad Endorf<br />
Gymnasiallehrer im Gymnasium LSH Schloss Ising und EDV-Einzelhändler in Bad Endorf<br />
Herrn Dr. rer. nat. Horst Zeitler, Bad Endorf<br />
Unternehmensberater in der Unternehmensberatung Cirquent GmbH in München.<br />
Auch die Aktionäre haben die Möglichkeit, Wahlvorschläge zu machen. Wahlvorschläge von Aktionären nach<br />
§ 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den<br />
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.<br />
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind<br />
in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt<br />
werden.<br />
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge<br />
stellen wollen, sind gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung in der derzeitigen Fassung verpflichtet, ihre<br />
Teilnahme bis spätestens 06.08.<strong>2013</strong>, 24:00 Uhr, an<strong>zum</strong>elden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu<br />
führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar<br />
bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anmeldungs- und Hinterlegungsfrist nach der im Jahre<br />
2010 zu § 17 der Satzung beschlossenen Satzungsänderung geändert hat. Bei verspäteter Anmeldung<br />
besteht keine Teilnahmeberechtigung.<br />
- 3 -<br />
Vorstand: Dietolf Hämel, Roland Zeh<br />
stell.v Aufsichtsratsvorsitzende: Gudrun Unverdorben<br />
Sitz der Gesellschaft: Bad Endorf<br />
Registergericht Traunstein: HRB Nr. 543