Recht und Praxis SCHOTEC - Beiten Burkhardt
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<strong>Recht</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong><br />
drücklich als zugelassen erklärt wird oder<br />
die Möglichkeit einer Ausnahme besteht,<br />
deren Anwendung durch Begründung einer<br />
Baulast ermöglicht wird. So könnte etwa zugunsten<br />
eines Gr<strong>und</strong>stücks eine Beschränkung<br />
der baulichen Ausnutzung als Baulast<br />
auf einem angrenzenden Gr<strong>und</strong>stück zur<br />
Erreichung einer bauplanungsrechtlichen<br />
Ausnahme übernommen werden 52 . Von<br />
dem Versuch, bauplanungsrechtliche Ziele<br />
direkt durch die Begründung einer Baulast<br />
zu erreichen, muss nach der zitierten <strong>Recht</strong>sprechung<br />
abgeraten werden.<br />
Nach § 6 Abs. 2 BauO Bln müssen Abstandsflächen<br />
<strong>und</strong> der eine Brandwand<br />
entbehrlich machende Abstand nach<br />
§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BauO Bln <strong>und</strong> der eine<br />
harte Bedachung entbehrlich machende<br />
Abstand nach § 32 Abs. 2 BauO Bln auf<br />
dem Gr<strong>und</strong>stück selbst liegen oder bis zur<br />
Mitte auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder<br />
Wasserflächen. Sie dürfen sich jedoch ganz<br />
oder teilweise auf anderen Gr<strong>und</strong>stücken<br />
befinden, wenn öffentlich-rechtlich gesichert<br />
ist, dass sie nicht überbaut werden.<br />
Inhalt der Baulast in diesem Fall ist also die<br />
Unterlassung der Bebauung einer Fläche,<br />
die anstatt auf dem Baugr<strong>und</strong>stück auf<br />
dem zu belastenden Gr<strong>und</strong>stück ganz oder<br />
teilweise liegt.<br />
Mit Muster 4 der AV Baulasten Bln kann<br />
für die Übernahme einer Abstandsfläche<br />
formuliert werden:<br />
… [Beschreibung des belasteten<br />
Gr<strong>und</strong>stücks siehe oben] … Ich<br />
erkläre gegenüber dem …amt als<br />
für das belastete Gr<strong>und</strong>stück zuständige<br />
Bauaufsichtsbehörde, betreffend<br />
das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />
die Verpflichtung zu übernehmen,<br />
die im Lageplan des … vom … rot<br />
eingegrenzte <strong>und</strong> an den Eckpunkten<br />
mit den Buchstaben A, B, C, D<br />
<strong>und</strong> E markierte Fläche zugunsten<br />
des Gr<strong>und</strong>stücks, verzeichnet im<br />
Gr<strong>und</strong>buch des Amtsgerichts …<br />
von …(Gemarkung/Bezirk), Blatt<br />
…, lfd. Nr. … des Bestandsverzeichnisses,<br />
Flur …, Flurstück …, Gebäude-<br />
<strong>und</strong> Freifläche, …straße … mit<br />
einer gr<strong>und</strong>buchlichen Größe von<br />
… m², „begünstigtes Gr<strong>und</strong>stück“,<br />
als Abstandsfläche für das auf dem<br />
begünstigten befindliche Gebäude<br />
nicht mit Gebäuden oder sonstigen<br />
baulichen Anlagen zu überbauen<br />
<strong>und</strong> nicht als Abstandsfläche für<br />
Gebäude oder bauliche Anlagen<br />
auf dem belasteten Gr<strong>und</strong>stück<br />
in Anspruch zu nehmen, soweit<br />
diese nicht auf Abstandsflächen<br />
zulässig sind oder zugelassen werden<br />
können, solange das Gebäude<br />
auf dem begünstigten Gr<strong>und</strong>stück<br />
besteht.<br />
Nach § 8 Abs. 2 BauO Bln kann ein nach<br />
Satz 1 zu erstellender Spielplatz auch auf<br />
einem unmittelbar angrenzenden Gr<strong>und</strong>stück<br />
gestattet werden, wenn seine Benutzung<br />
zugunsten des Baugr<strong>und</strong>stücks<br />
öffentlich-rechtlich gesichert ist. Anders<br />
als in Muster 5 der AV Baulasten Bln ist hier<br />
unseres Erachtens nur auf die Benutzung<br />
<strong>und</strong> nicht auf die Herstellung <strong>und</strong> Unterhaltung<br />
abzustellen. Dies sollte vielmehr in<br />
der Baugenehmigung für das Gebäude auf<br />
dem begünstigten Gr<strong>und</strong>stück aufgegeben<br />
werden, so dass es in der Baulastenerklärung<br />
heißen müsste:<br />
… [Beschreibung des belasteten<br />
Gr<strong>und</strong>stücks siehe oben] … Ich<br />
erkläre gegenüber dem …amt<br />
als für das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />
zuständige Bauaufsichtsbehörde,<br />
betreffend das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />
die Verpflichtung zu übernehmen,<br />
die im Lageplan des …<br />
vom … rot eingegrenzte <strong>und</strong> an den<br />
Eckpunkten mit den Buchstaben<br />
A, B, C, D <strong>und</strong> E markierte Fläche<br />
für die Benutzung als Kinderspielplatz<br />
einschließlich des Zugangs<br />
zugunsten des unmittelbar angrenzenden<br />
Gr<strong>und</strong>stücks, verzeichnet<br />
im Gr<strong>und</strong>buch des Amtsgerichts<br />
… von …(Gemarkung/Bezirk), Blatt<br />
…, lfd. Nr. … des Bestandsverzeichnisses,<br />
Flur …, Flurstück …, Gebäude-<br />
<strong>und</strong> Freifläche, …straße …, mit<br />
einer gr<strong>und</strong>buchlichen Größe von<br />
… m² „begünstigtes Gr<strong>und</strong>stück“<br />
für die bauliche Anlage (nähere<br />
Beschreibung) jederzeit <strong>und</strong> uneingeschränkt<br />
zur Verfügung zu<br />
halten.<br />
Nach § 12 Abs. 2 BauO Bln ist die Verwendung<br />
gemeinsamer Bauteile für mehrere<br />
bauliche Anlagen zulässig, wenn öffentlichrechtlich<br />
gesichert ist, dass die gemeinsamen<br />
Bauteile bei der Beseitigung einer der<br />
baulichen Anlagen bestehen bleiben können.<br />
Befinden sich die baulichen Anlagen<br />
auf unterschiedlichen Gr<strong>und</strong>stücken, wäre<br />
in Anlehnung an Muster 6 1. Variante der AV<br />
Baulasten Bln wie folgt zu formulieren:<br />
… [Beschreibung des belasteten<br />
Gr<strong>und</strong>stücks siehe oben] … Ich<br />
erkläre gegenüber dem …amt als<br />
für das belastete Gr<strong>und</strong>stück zuständige<br />
Bauaufsichtsbehörde, betreffend<br />
das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />
die Verpflichtung zu übernehmen,<br />
die als gemeinsamer Bauteil für die<br />
bauliche Anlage auf dem belasteten<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> gleichzeitig für die<br />
bauliche Anlage auf dem im Gr<strong>und</strong>buch<br />
des Amtsgerichts … von<br />
(Gemarkung/Bezirk), Blatt …, lfd.<br />
Nr. … des Bestandsverzeichnisses,<br />
Flur …, Flurstück …, Gebäude <strong>und</strong><br />
Freifläche, …straße … mit einer<br />
gr<strong>und</strong>buchlichen Größe von …<br />
m², „begünstigtes Gr<strong>und</strong>stück“, erstellte<br />
(Bauteil beschreiben) … im<br />
Falle des Abbruchs der baulichen<br />
Anlage auf dem belasteten Gr<strong>und</strong>stück<br />
bestehen zu lassen.<br />
Umgekehrt muss die gleiche Verpflichtung<br />
zu Lasten des hier begünstigten Gr<strong>und</strong>stücks<br />
genannten <strong>und</strong> zugunsten des hier<br />
belastet genannten Gr<strong>und</strong>stücks als Baulast<br />
übernommen werden.<br />
Befindet sich das gemeinsame Bauteil auf<br />
einem Gr<strong>und</strong>stück, sollte wie folgt formuliert<br />
werden:<br />
… [Gr<strong>und</strong>stücksbeschreibung wie<br />
oben] … Ich erkläre gegenüber<br />
dem …amt als für das belastete<br />
Gr<strong>und</strong>stück zuständige Bauaufsichtsbehörde,<br />
betreffend das<br />
belastete Gr<strong>und</strong>stück die Verpflichtung<br />
zu übernehmen, dass die als<br />
gemeinsamer Bauteil der baulichen<br />
Anlage 1 (nähere Beschreibung)<br />
wie auch der baulichen Anlage 2<br />
(nähere Beschreibung) erstellte<br />
(Bauteil beschreiben) im Falle des<br />
Abbruchs der baulichen Anlage 1<br />
oder der baulichen Anlage 2 jeweils<br />
zugunsten der anderen baulichen<br />
Anlage bestehen bleibt.<br />
Nach § 50 Abs. 2 BauO Bln können Stellplätze<br />
nach Abs. 1 Satz 1 auf dem Baugr<strong>und</strong>stück<br />
oder in zumutbarer Entfernung<br />
davon auf einem geeigneten Gr<strong>und</strong>stück<br />
hergestellt werden, dessen Benutzung für<br />
diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert<br />
ist. Hier ist auf Muster 7 der AV Baulasten<br />
Bln zu verweisen, wobei jedoch wiederum<br />
lediglich angelehnt an den gesetzlichen<br />
Text auf die Benutzung abzustellen ist.<br />
Daneben gibt es noch eine Reihe nicht<br />
ausdrücklich in den Bauordnungen vorgesehener<br />
Baulastmöglichkeiten. So kann<br />
auch eine Verpflichtung auf dem Nach-<br />
52) Dageförde, a.a.O., GE 2004, 524 m.w.N.<br />
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DAS GRUNDEIGENTUM Nr. 6/2008