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Recht und Praxis SCHOTEC - Beiten Burkhardt

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<strong>Recht</strong> <strong>und</strong> <strong>Praxis</strong><br />

drücklich als zugelassen erklärt wird oder<br />

die Möglichkeit einer Ausnahme besteht,<br />

deren Anwendung durch Begründung einer<br />

Baulast ermöglicht wird. So könnte etwa zugunsten<br />

eines Gr<strong>und</strong>stücks eine Beschränkung<br />

der baulichen Ausnutzung als Baulast<br />

auf einem angrenzenden Gr<strong>und</strong>stück zur<br />

Erreichung einer bauplanungsrechtlichen<br />

Ausnahme übernommen werden 52 . Von<br />

dem Versuch, bauplanungsrechtliche Ziele<br />

direkt durch die Begründung einer Baulast<br />

zu erreichen, muss nach der zitierten <strong>Recht</strong>sprechung<br />

abgeraten werden.<br />

Nach § 6 Abs. 2 BauO Bln müssen Abstandsflächen<br />

<strong>und</strong> der eine Brandwand<br />

entbehrlich machende Abstand nach<br />

§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BauO Bln <strong>und</strong> der eine<br />

harte Bedachung entbehrlich machende<br />

Abstand nach § 32 Abs. 2 BauO Bln auf<br />

dem Gr<strong>und</strong>stück selbst liegen oder bis zur<br />

Mitte auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder<br />

Wasserflächen. Sie dürfen sich jedoch ganz<br />

oder teilweise auf anderen Gr<strong>und</strong>stücken<br />

befinden, wenn öffentlich-rechtlich gesichert<br />

ist, dass sie nicht überbaut werden.<br />

Inhalt der Baulast in diesem Fall ist also die<br />

Unterlassung der Bebauung einer Fläche,<br />

die anstatt auf dem Baugr<strong>und</strong>stück auf<br />

dem zu belastenden Gr<strong>und</strong>stück ganz oder<br />

teilweise liegt.<br />

Mit Muster 4 der AV Baulasten Bln kann<br />

für die Übernahme einer Abstandsfläche<br />

formuliert werden:<br />

… [Beschreibung des belasteten<br />

Gr<strong>und</strong>stücks siehe oben] … Ich<br />

erkläre gegenüber dem …amt als<br />

für das belastete Gr<strong>und</strong>stück zuständige<br />

Bauaufsichtsbehörde, betreffend<br />

das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />

die Verpflichtung zu übernehmen,<br />

die im Lageplan des … vom … rot<br />

eingegrenzte <strong>und</strong> an den Eckpunkten<br />

mit den Buchstaben A, B, C, D<br />

<strong>und</strong> E markierte Fläche zugunsten<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks, verzeichnet im<br />

Gr<strong>und</strong>buch des Amtsgerichts …<br />

von …(Gemarkung/Bezirk), Blatt<br />

…, lfd. Nr. … des Bestandsverzeichnisses,<br />

Flur …, Flurstück …, Gebäude-<br />

<strong>und</strong> Freifläche, …straße … mit<br />

einer gr<strong>und</strong>buchlichen Größe von<br />

… m², „begünstigtes Gr<strong>und</strong>stück“,<br />

als Abstandsfläche für das auf dem<br />

begünstigten befindliche Gebäude<br />

nicht mit Gebäuden oder sonstigen<br />

baulichen Anlagen zu überbauen<br />

<strong>und</strong> nicht als Abstandsfläche für<br />

Gebäude oder bauliche Anlagen<br />

auf dem belasteten Gr<strong>und</strong>stück<br />

in Anspruch zu nehmen, soweit<br />

diese nicht auf Abstandsflächen<br />

zulässig sind oder zugelassen werden<br />

können, solange das Gebäude<br />

auf dem begünstigten Gr<strong>und</strong>stück<br />

besteht.<br />

Nach § 8 Abs. 2 BauO Bln kann ein nach<br />

Satz 1 zu erstellender Spielplatz auch auf<br />

einem unmittelbar angrenzenden Gr<strong>und</strong>stück<br />

gestattet werden, wenn seine Benutzung<br />

zugunsten des Baugr<strong>und</strong>stücks<br />

öffentlich-rechtlich gesichert ist. Anders<br />

als in Muster 5 der AV Baulasten Bln ist hier<br />

unseres Erachtens nur auf die Benutzung<br />

<strong>und</strong> nicht auf die Herstellung <strong>und</strong> Unterhaltung<br />

abzustellen. Dies sollte vielmehr in<br />

der Baugenehmigung für das Gebäude auf<br />

dem begünstigten Gr<strong>und</strong>stück aufgegeben<br />

werden, so dass es in der Baulastenerklärung<br />

heißen müsste:<br />

… [Beschreibung des belasteten<br />

Gr<strong>und</strong>stücks siehe oben] … Ich<br />

erkläre gegenüber dem …amt<br />

als für das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />

zuständige Bauaufsichtsbehörde,<br />

betreffend das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />

die Verpflichtung zu übernehmen,<br />

die im Lageplan des …<br />

vom … rot eingegrenzte <strong>und</strong> an den<br />

Eckpunkten mit den Buchstaben<br />

A, B, C, D <strong>und</strong> E markierte Fläche<br />

für die Benutzung als Kinderspielplatz<br />

einschließlich des Zugangs<br />

zugunsten des unmittelbar angrenzenden<br />

Gr<strong>und</strong>stücks, verzeichnet<br />

im Gr<strong>und</strong>buch des Amtsgerichts<br />

… von …(Gemarkung/Bezirk), Blatt<br />

…, lfd. Nr. … des Bestandsverzeichnisses,<br />

Flur …, Flurstück …, Gebäude-<br />

<strong>und</strong> Freifläche, …straße …, mit<br />

einer gr<strong>und</strong>buchlichen Größe von<br />

… m² „begünstigtes Gr<strong>und</strong>stück“<br />

für die bauliche Anlage (nähere<br />

Beschreibung) jederzeit <strong>und</strong> uneingeschränkt<br />

zur Verfügung zu<br />

halten.<br />

Nach § 12 Abs. 2 BauO Bln ist die Verwendung<br />

gemeinsamer Bauteile für mehrere<br />

bauliche Anlagen zulässig, wenn öffentlichrechtlich<br />

gesichert ist, dass die gemeinsamen<br />

Bauteile bei der Beseitigung einer der<br />

baulichen Anlagen bestehen bleiben können.<br />

Befinden sich die baulichen Anlagen<br />

auf unterschiedlichen Gr<strong>und</strong>stücken, wäre<br />

in Anlehnung an Muster 6 1. Variante der AV<br />

Baulasten Bln wie folgt zu formulieren:<br />

… [Beschreibung des belasteten<br />

Gr<strong>und</strong>stücks siehe oben] … Ich<br />

erkläre gegenüber dem …amt als<br />

für das belastete Gr<strong>und</strong>stück zuständige<br />

Bauaufsichtsbehörde, betreffend<br />

das belastete Gr<strong>und</strong>stück<br />

die Verpflichtung zu übernehmen,<br />

die als gemeinsamer Bauteil für die<br />

bauliche Anlage auf dem belasteten<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> gleichzeitig für die<br />

bauliche Anlage auf dem im Gr<strong>und</strong>buch<br />

des Amtsgerichts … von<br />

(Gemarkung/Bezirk), Blatt …, lfd.<br />

Nr. … des Bestandsverzeichnisses,<br />

Flur …, Flurstück …, Gebäude <strong>und</strong><br />

Freifläche, …straße … mit einer<br />

gr<strong>und</strong>buchlichen Größe von …<br />

m², „begünstigtes Gr<strong>und</strong>stück“, erstellte<br />

(Bauteil beschreiben) … im<br />

Falle des Abbruchs der baulichen<br />

Anlage auf dem belasteten Gr<strong>und</strong>stück<br />

bestehen zu lassen.<br />

Umgekehrt muss die gleiche Verpflichtung<br />

zu Lasten des hier begünstigten Gr<strong>und</strong>stücks<br />

genannten <strong>und</strong> zugunsten des hier<br />

belastet genannten Gr<strong>und</strong>stücks als Baulast<br />

übernommen werden.<br />

Befindet sich das gemeinsame Bauteil auf<br />

einem Gr<strong>und</strong>stück, sollte wie folgt formuliert<br />

werden:<br />

… [Gr<strong>und</strong>stücksbeschreibung wie<br />

oben] … Ich erkläre gegenüber<br />

dem …amt als für das belastete<br />

Gr<strong>und</strong>stück zuständige Bauaufsichtsbehörde,<br />

betreffend das<br />

belastete Gr<strong>und</strong>stück die Verpflichtung<br />

zu übernehmen, dass die als<br />

gemeinsamer Bauteil der baulichen<br />

Anlage 1 (nähere Beschreibung)<br />

wie auch der baulichen Anlage 2<br />

(nähere Beschreibung) erstellte<br />

(Bauteil beschreiben) im Falle des<br />

Abbruchs der baulichen Anlage 1<br />

oder der baulichen Anlage 2 jeweils<br />

zugunsten der anderen baulichen<br />

Anlage bestehen bleibt.<br />

Nach § 50 Abs. 2 BauO Bln können Stellplätze<br />

nach Abs. 1 Satz 1 auf dem Baugr<strong>und</strong>stück<br />

oder in zumutbarer Entfernung<br />

davon auf einem geeigneten Gr<strong>und</strong>stück<br />

hergestellt werden, dessen Benutzung für<br />

diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert<br />

ist. Hier ist auf Muster 7 der AV Baulasten<br />

Bln zu verweisen, wobei jedoch wiederum<br />

lediglich angelehnt an den gesetzlichen<br />

Text auf die Benutzung abzustellen ist.<br />

Daneben gibt es noch eine Reihe nicht<br />

ausdrücklich in den Bauordnungen vorgesehener<br />

Baulastmöglichkeiten. So kann<br />

auch eine Verpflichtung auf dem Nach-<br />

52) Dageförde, a.a.O., GE 2004, 524 m.w.N.<br />

382<br />

DAS GRUNDEIGENTUM Nr. 6/2008

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