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Gohrisch-Heide AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde ...

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<strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong><br />

<strong>AMTLICHES</strong> <strong>MITTEILUNGSBLATT</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain mit den Ortsteilen Cottewitz,<br />

Gohlis, Jacobsthal, Kreinitz, Lorenzkirch, Moritz, Neudorf,<br />

Promnitz, Rö<strong>der</strong>au-Bobersen, Zeithain und Zschepa<br />

18. Jahrgang 19. August 2009 Nr. 10<br />

Schulanfang in Zeithain<br />

Nicht nur die Sonne freute sich auf die Schulanfänger <strong>der</strong> zwei 1. Klassen <strong>der</strong> Grundschule Zeithain. Auch die<br />

Hasenkin<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Hasenschule” und die Tanzkin<strong>der</strong> begrüßten sie mit einem Programm ganz herzlich. Der Höhepunkt<br />

waren natürlich die Zuckertüten für die Schulanfänger. Nun sind sie schon richtige Schulkin<strong>der</strong>, fühlen sich<br />

bei uns wohl – und lernen jeden Tag etwas Neues dazu. Wir wünschen ihnen und natürlich auch allen an<strong>der</strong>en<br />

Schülern für das neue Schuljahr jede Menge Spaß beim Lernen und so viel Sonnenschein wie am ersten Tag.


Seite 2 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />

<strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />

Landkreis Meißen<br />

Wahlkreis 37 – Riesa-Großenhain I<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 30. August 2009 findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung Wahlraum<br />

37 331 Zeithain (Abendrothstr., Am unteren Teich, Friedrich-Ebert-Str., Ortsfeuerwehr Zeithain,<br />

Grenzweg, Hauptstr., Kleingartenstr., Nikopoler Str., Schulgasse, Am unteren Teich 6,<br />

An <strong>der</strong> Borntelle, Teichstr.) Neudorf Versammlungsraum<br />

37 332 Zeithain (übrige Straßen) Hort Zeithain,<br />

Ring <strong>der</strong> Freundschaft 7,<br />

Raum 1<br />

37 333 Jacobsthal, Kreinitz, Cottewitz, Lorenzkirch, KITA Kreinitz,<br />

Zschepa, Gohlis Schulstraße 10,<br />

Mehrzweckraum<br />

37 334 Rö<strong>der</strong>au-Bobersen, Moritz, Promnitz KITA Rö<strong>der</strong>au-Bobersen,<br />

Querstraße 1,<br />

Raum 1<br />

In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind folgende Wahlräume barrierefrei: 37 331 und 37 334<br />

In <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in <strong>der</strong> Zeit vom 04.08.2009 bis 08.08.2009 übersandt worden ist, sind <strong>der</strong> Wahlbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte wählen kann.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr in <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a, 01619<br />

Zeithain, Zimmer 04, zusammen.<br />

3. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und/o<strong>der</strong> seinen Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung<br />

wird bei <strong>der</strong> Wahl auf Verlangen abgegeben.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen <strong>der</strong> Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe <strong>der</strong> Partei und <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung,<br />

sofern sie eine solche verwendet, bei an<strong>der</strong>en Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes<br />

Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung <strong>der</strong> Parteien und gegebenenfalls <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen <strong>der</strong><br />

ersten fünf Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen Landeslisten und links von <strong>der</strong> Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis <strong>der</strong> Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus <strong>der</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Listenstimmen. Der Wähler gibt<br />

a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis<br />

gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und<br />

b) seine Listenstimme zur Wahl <strong>der</strong> Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes<br />

Kreuz o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle des Wahlraumes o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet<br />

werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat<br />

Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl in dem Wahlkreis, für den <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5<br />

Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Zeithain, 19.08.2009<br />

H. Berger<br />

Bürgermeister


19. August 2009 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> Seite 3<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Bekanntmachung<br />

Die nächste öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung findet am<br />

31.08.2009 um 19.00 Uhr im ASB Bobersen, Lessaer Straße 8a,<br />

01619 Zeithain, Ortsteil Rö<strong>der</strong>au-Bobersen, statt.<br />

Bekanntmachung<br />

H. Berger<br />

Bürgermeister<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses<br />

findet am 15.09.2009 um 19.00 Uhr im Gerätehaus <strong>der</strong> Ortsfeuerwehr<br />

Zeithain, Am unteren Teich 6, 01619 Zeithain, statt.<br />

H. Berger<br />

Bürgermeister<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates am 03.08.2009<br />

Beschluss-Nr. 49/2009<br />

Feststellung von Ablehnungs- und Hin<strong>der</strong>ungsgründen bei <strong>der</strong><br />

Wahl des Ortschaftsrates Moritz/Promnitz am 07.06.2009 –<br />

Herr Gersten, Eberhard<br />

Beschluss-Nr. 50/2009<br />

Bestellung des stellvertretenden Bürgermeisters<br />

Beschluss-Nr. 51/2009<br />

Bestellung des Ältestenrates<br />

Beschluss-Nr. 52/2009<br />

Bestellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Beirates für geheimzuhaltende<br />

Angelegenheiten<br />

Beschluss-Nr. 53/2009<br />

Besetzung <strong>der</strong> Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />

Beschluss-Nr. 54/2009<br />

Besetzung <strong>der</strong> Vertreter und <strong>der</strong>en Stellvertreter im Abwasserzweckverband<br />

„Elbe-Floßkanal” Nünchritz<br />

Beschluss-Nr. 55/2009<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />

Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 2 –<br />

Elektroinstallation<br />

Beschluss-Nr. 56/2009<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />

Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 3 –<br />

Fliesenarbeiten<br />

Beschluss-Nr. 57/2009<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />

Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 4 –<br />

Malerarbeiten<br />

Beschluss-Nr. 58/2009<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />

Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 5 –<br />

Tischlerarbeiten<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung<br />

des Verwaltungsausschusses am 13.08.2009<br />

Bekanntgabe einer Eilentscheidung<br />

überplanmäßige Ausgabe Eigenanteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zur Kompletterneuerung<br />

<strong>der</strong> Schwarzdecke Schmiedeberg Bobersen<br />

Beschluss-Nr. VA 06/2009<br />

Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Bereitstellung<br />

von Sachmitteln für Ganztagsangebote in <strong>der</strong> Grundschule<br />

Zeithain<br />

Landesdirektion<br />

Dresden<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Landesdirektion Dresden<br />

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />

über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Gemarkungen Bobersen und Lessa <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />

vom 3. August 2009<br />

Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

Zeithain, Hauptstraße 36a, 01619 Zeithain, Anträge auf Erteilung<br />

von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß<br />

§ 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom<br />

20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch<br />

Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I<br />

S. 2586, 2706) geän<strong>der</strong>t worden ist, gestellt hat.<br />

Die Anträge umfassen einen bestehenden Abwasserkanal nebst<br />

Son<strong>der</strong>-, Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in den Gemarkungen<br />

Bobersen (DN 300) und Lessa (DN 300, DN 400, DN 500)<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain.<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke <strong>der</strong> oben aufgeführten Gemarkungen können die eingereichten<br />

Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 28. September 2009 bis einschließlich 26. Oktober 2009<br />

während <strong>der</strong> Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen<br />

9.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr)<br />

in <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099<br />

Dresden, Zimmer 2023, einsehen.<br />

Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> gesetzlich festgelegten<br />

Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4<br />

und 5 <strong>der</strong> Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

und an<strong>der</strong>er Vorschriften auf dem Gebiet<br />

des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung -<br />

SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).


Seite 4 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990<br />

bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz<br />

entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3.<br />

Oktober 1990.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />

ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit begründet werden, dass<br />

kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung des Grundstücks erteilt<br />

wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />

die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar<br />

nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als<br />

von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee<br />

2, 01099 Dresden, bis zum Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />

erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat<br />

14 (Zimmer 2023) bereit.<br />

Dresden, den 3. August 2009<br />

Landesdirektion Dresden Zorn<br />

Referatsleiter<br />

Landesdirektion<br />

Dresden<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Landesdirektion Dresden<br />

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />

über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigung<br />

Gemarkung Zeithain <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />

vom 3. August 2009<br />

Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die VNG - Verbundnetz<br />

Gas Aktiengesellschaft, Braunstraße 7, 04347 Leipzig,<br />

einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,<br />

2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geän<strong>der</strong>t worden ist, gestellt<br />

hat.<br />

Der Antrag umfasst die bestehende Ferngasleitung FGL 12 NKP<br />

Lauchhammer - Strehla - Dornreichenbach (DN 500/400 / PN<br />

16) nebst Son<strong>der</strong>-, Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Zeithain (Flurstücksnummern: 738/4, 1034,<br />

1024/6) <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain.<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke <strong>der</strong> oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten<br />

Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 28. September 2009 bis einschließlich 26. Oktober 2009<br />

während <strong>der</strong> Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen<br />

9.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr)<br />

in <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099<br />

Dresden, Zimmer 2023, einsehen.<br />

Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> gesetzlich festgelegten<br />

Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4<br />

und 5 <strong>der</strong> Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

und an<strong>der</strong>er Vorschriften auf dem Gebiet<br />

des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung -<br />

SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990<br />

bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />

und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz<br />

entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3.<br />

Oktober 1990.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />

ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit begründet werden, dass<br />

kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung des Grundstücks erteilt<br />

wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />

die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar<br />

nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als<br />

von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee<br />

2, 01099 Dresden, bis zum Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />

erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat<br />

14 (Zimmer 2023) bereit.<br />

Dresden, den 3. August 2009<br />

Landesdirektion Dresden Zorn<br />

Referatsleiter<br />

AMTLICHE MITTEILUNGEN<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

GEMEINDEVERWALTUNG ZEITHAIN<br />

HAUPTSTRASSE 36A, 01619 ZEITHAIN<br />

Tel. 03525/7662-0, Fax 03525/760017<br />

e-mail: post@zeithain.de<br />

www.zeithain.de<br />

MONTAG 13.00 - 15.00 UHR<br />

DIENSTAG 9.00 - 11.00 UHR 13.00 - 18.00 UHR<br />

DONNERSTAG 13.00 - 16.00 UHR<br />

FREITAG 9.00 - 11.00 UHR<br />

MELDEAMT<br />

DIENSTAG 9.00 - 11.00 UHR 13.00 - 18.00 UHR<br />

DONNERSTAG 13.00 - 16.00 UHR<br />

FREITAG 9.00 - 11.00 UHR<br />

SAMSTAG: 29.08.2009, 9.00 - 11.00 UHR<br />

26.09.2009, 9.00 - 11.00 UHR


19. August 2009 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> Seite 5<br />

Nach <strong>der</strong> am 07.06.2009 durchgeführten Kommunalwahl im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet wurden in <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates am 03.08.2009 die Ausschüsse des Rates und<br />

weitere Gremien neu besetzt. Im Einzelnen sind die Besetzungen<br />

wie folgt festgelegt worden:<br />

stellvertretende Bürgermeisterin<br />

Georgi, Martina<br />

Verwaltungsausschuss<br />

Backoff, Petra<br />

Wamser, Dieter<br />

Bosselmann, Ralph<br />

Wirkus, Heiko<br />

Schubert, Lothar<br />

Ahner, Waltraud<br />

Brade, Matthias<br />

Georgi, Martina<br />

Wagner, Christian<br />

Ältestenrat<br />

Georgi, Martina<br />

Krüger, Holger<br />

Wamser, Dieter<br />

Rudolph, Heinz<br />

Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten<br />

Bosselmann, Ralph<br />

Wagner, Christian<br />

Verbandsausschuss des Abwasserzweckverband<br />

„Elbe-Floßkanal”<br />

Wamser, Dieter<br />

Jastram, Frank<br />

Rudolph, Heinz<br />

Als Ortschaftsräte wurden vom Bürgermeister vereidigt:<br />

Jacobsthal<br />

Nitzsche, Frie<strong>der</strong><br />

Baum, Annemarie<br />

Richter, Eckehard<br />

Technischer Ausschuss<br />

Rudolph, Heinz<br />

Rudolph, André<br />

Huth, Axel<br />

Jastram, Frank<br />

Lange, Bernd<br />

Busse, Mathias<br />

Förster, Jens<br />

Nowotnik, Axel<br />

Krüger, Holger<br />

Kreinitz<br />

Förster, Gerhard<br />

Huth, Bianca<br />

Eisermann, Dirk<br />

Schubert, Lothar<br />

Gohlis<br />

Klipphahn, Regine<br />

Mielast-Buske, Karin<br />

Otto, Steffen<br />

Busse, Mathias<br />

Moritz/Promnitz<br />

Haupt, Ines<br />

Lange, Roswitha<br />

Lange, Bernd<br />

Informationen des Abwasserzweckverbandes<br />

„Elbe-Floßkanal”<br />

1. Einleitungen von verunreinigtem Wasser in<br />

Straßeneinläufe<br />

Im Verbandsgebiet ist das Einleiten von verunreinigtem bzw.<br />

mit Waschmitteln versehenem Wasser in Straßeneinläufe zu beobachten.<br />

Diese Handlungen sind nicht zu tolerieren, da diese Kanäle<br />

das Wasser direkt in Gewässer bzw. Gräben ohne vorhandene<br />

Reinigungsanlagen abführen. Es erfolgt somit eine direkte Belastung<br />

<strong>der</strong> Umwelt! Die Regelungen <strong>der</strong> Entwässerungssatzung<br />

des Verbandes i. V. m. dem Sächsischen Wassergesetz untersagen<br />

<strong>der</strong>artige Umweltbeeinträchtigen.<br />

Es erfolgt hiermit die dringende Hinweis, <strong>der</strong>artige Handlungen<br />

bzw. Gepflogenheiten zu unterlassen. Bei festgestellten Zuwi<strong>der</strong>handlungen<br />

werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.<br />

Mit <strong>der</strong> dringenden Bitte um Verständnis!<br />

Geschäftsstelle des Verbandes<br />

Lorenzkirch<br />

Pradella, Ina-Maria<br />

Thieme, Matthias<br />

Eschler, Ingrid<br />

Rö<strong>der</strong>au-Bobersen<br />

Wamser, Dieter<br />

Bosselmann, Ralph<br />

Stoll, Marlies<br />

Krüger, Holger<br />

Brade, Matthias<br />

Georgi, Martina<br />

2. Zur neuen Kleinkläranlagenverordnung<br />

Die Sächsische Kleinkläranlagenverordnung ist am 13.07.2007<br />

in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurden Fragen <strong>der</strong> Eigenkontrolle,<br />

Wartung sowie Überwachung von Kleinkläranla-


Seite 6 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />

gen sowie abflusslosen Gruben geregelt. Der AZV möchte hiermit<br />

nochmals darauf hinweisen. Im Ergebnis werden den<br />

Grundstückseigentümern Handlungs- und Nachweispflichten<br />

übertragen, die im fortlaufenden Betrieb zu beachten sind<br />

(Führung eines Betriebsbuches).<br />

Das Führen eines Betriebsbuches ist im übrigen auch den Eigentümern<br />

nicht biologischer Anlagen mit dieser Verordnung<br />

auferlegt worden!<br />

Die Kleinkläranlagenverordnung wurde im Sächsischen Gesetzund<br />

Verordnungsblatt Nr. 8 vom 13.07.2007 veröffentlicht. Die<br />

Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Umwelt und Landwirtschaft zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an Kleinkläranlagen<br />

und abflusslose Gruben können beim Abwasserzweckverband<br />

während <strong>der</strong> Sprechzeiten eingesehen werden.<br />

Das Sächsische Umweltministerium hat die Anwendungshinweise<br />

auch im Internet unter<br />

www.smul.sachsen.de/Umwelt/Wasser/Abwasser eingestellt.<br />

3. Entsorgung abflussloser Gruben und Kleinkläranlagen<br />

Allgemeine Hinweise zur Schlammentsorgung von KKA<br />

(Grundlage DIN 4261 Teil 3)<br />

Bei allen Kleinkläranlagen (mechanische Absetzgruben; Ausfaulgruben;<br />

biologische KKA) hat keine vollumfängliche<br />

Schlammentnahme zu erfolgen! Es ist immer ein Restschlamm<br />

in <strong>der</strong> Kläranlage zu belassen. Auf diesen Sachverhalt ist bei <strong>der</strong><br />

Entnahme durch das im Verband zur Entsorgung berechtigte<br />

Transportunternehmen - Reimann Kanalreinigung und Umweltschutz<br />

- zu achten. Sie sollten gemeinsam mit dem Fachpersonal<br />

des Unternehmens die erfor<strong>der</strong>liche Entsorgungsmenge abstimmen<br />

bzw. diese notfalls vorgeben.<br />

Als Faustwert kann für eine biologische KKA <strong>der</strong> Wert von 1 m 3<br />

und für die an<strong>der</strong>en KKA <strong>der</strong> Wert von 1 - 2 m 3 je Einwohner<br />

und Jahr herangezogen werden.<br />

Die Entsorgung ist überwiegend jährlich notwendig (ausgenommen<br />

gut funktionierende Ausfaulgruben). Die regelmäßige Teilentschlammung<br />

verbessert die Funktionsweise <strong>der</strong> KKA. Bei<br />

biologischen KKA hängt <strong>der</strong> Entsorgungszyklus von <strong>der</strong> zur<br />

Verfügung stehenden Speicherkapazität ab.<br />

Ein wichtiger Punkt in <strong>der</strong> Gesamtfunktion <strong>der</strong> KKA ist auch die<br />

nachgeschaltete Versickerung (soweit keine Kanaleinleitung<br />

des Überlaufes in sog. Bürgermeisterkanäle erfolgt), da sonst<br />

das zur Verfügung stehende Volumen <strong>der</strong> KKA-Kammern eingeschränkt<br />

wird und es zu häufigeren Entsorgungen kommt.<br />

Hinweise zur Entgelterhebung dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen;<br />

abflusslose Gruben) ab 01.10.2009<br />

Die Verbandsversammlung des AZV hat am 24.06.09 die 4. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Entsorgungssatzung beschlossen. Hiermit<br />

sind geän<strong>der</strong>te Entsorgungsentgelte verbunden. Die betreffende<br />

Satzung wurde im Bekanntmachungsorgan des AZV - Wochenkurier<br />

- Ausgabe Riesa vom 15.07.09 - veröffentlicht.<br />

Die Entsorgungssatzung des AZV „Elbe-Floßkanal” wurde<br />

durch die o. g. 4. Än<strong>der</strong>ung ausschließlich für den Punkt - Transport<br />

und Abrechnung - geän<strong>der</strong>t. Dieser Preis gilt dann ab dem<br />

01.10.09.<br />

Nachfolgend Satzungstext:<br />

Satzung zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen<br />

Gruben<br />

(Entsorgungssatzung)<br />

Präambel (Bennennung Ermächtigungsgrundlagen) … hat die<br />

Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Elbe-<br />

Floßkanal” am 24.06.2009 folgende 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

des Abwasserzweckverbandes „Elbe-Floßkanal” über die Entsorgung<br />

von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Entsorgungssatzung)<br />

vom 28. Januar 1999 beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

- Än<strong>der</strong>ungen -<br />

Anlage 1 Pkt. 3 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t.<br />

3. Transport- und Abrechnungskosten 6,51 EUR<br />

Artikel 2<br />

- In-Kraft-Treten -<br />

Die Satzungsän<strong>der</strong>ung tritt am 01.10.2009 in Kraft.<br />

Nünchritz, den 01.07.2009<br />

Gerd Barthold<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Tagung für Waldbesitzer am 18. September in Deuben<br />

Der Sächsische Waldbesitzerverband e.V. vertritt die Interessen<br />

privater, körperschaftlicher und kirchlicher Waldbesitzer im<br />

Freistaat Sachsen. Dabei verfolgt <strong>der</strong> Verband selbst keine wirtschaftlichen<br />

Ziele. Ein wichtiger Teil <strong>der</strong> Verbandsarbeit ist die<br />

Information <strong>der</strong> Waldbesitzer zu aktuellen Themen rund um die<br />

Forstwirtschaft. Dafür gibt <strong>der</strong> Verband z. B. das Magazin „Der<br />

Sächsische Waldbesitzer” viermal jährlich heraus. Dieses ist für<br />

Verbandsmitglie<strong>der</strong> kostenlos.<br />

Zur Information <strong>der</strong> Waldbesitzer und aller am Wald Interessierten<br />

speziell in Nordsachsen findet am Freitag, 18. September<br />

2009 im Landgasthof Deuben, Leipziger Straße 65, 04828 Deuben<br />

eine Regionaltagung statt. Beginn ist um 18.00 Uhr. Themen<br />

sind unter an<strong>der</strong>em die Entwicklung des Holzmarktes in<br />

Sachsen und die Wertermittlung von Waldbeständen. Die Teilnahme<br />

an <strong>der</strong> Veranstaltung ist kostenlos. Das vollständige Programm<br />

können Sie auf <strong>der</strong> Internetseite des Verbandes unter<br />

www.waldbesitzerverband.de abrufen. Für weitere Rückfragen<br />

steht Ihnen die Geschäftsstelle des Waldbesitzerverbandes unter<br />

035203-39820 o<strong>der</strong> per e-mail unter wbv.sachsen@gmail.com<br />

zur Verfügung.<br />

Dr. Christof Oldenburg<br />

Geschäftsführer Sächsischer Waldbesitzerverband e.V.<br />

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM<br />

DES INNERN<br />

Zensus 2011 – Information<br />

Nach mehr als zwei Jahrzehnten wird im Mai 2011 in Deutschland<br />

wie<strong>der</strong> eine Volkszählung durchgeführt. Das Gesetz zur<br />

Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Än<strong>der</strong>ung von Statistikgesetzen<br />

vom 08.07.2009 ist am 15.07.2009 im Bundesgesetzblatt<br />

verkündet worden und tritt am 16.07.2009 in Kraft<br />

(BGBl. Teil 1, Nr. 40, S. 1781).<br />

Der Zensus 2011 soll wie in den übrigen Mitgliedsstaaten <strong>der</strong><br />

Europäischen Union Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbsstatistik<br />

und Wohnsituation erheben. Damit werden <strong>der</strong> Politik ver-


19. August 2009 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> Seite 7<br />

lässliche Grundlagen für ihre Planungen und Beschlüsse bereitgestellt.<br />

Gerade die kommunalen Planungen, wie auch die Erarbeitung<br />

von För<strong>der</strong>anträgen zur Stadt- o<strong>der</strong> Regionalentwicklung,<br />

können auf eine genauere regional tief geglie<strong>der</strong>te Datenbasis<br />

gestellt werden.<br />

In Deutschland wird <strong>der</strong> Zensus 2011 erstmals zum großen Teil<br />

durch die elektronische Nutzung erfor<strong>der</strong>licher Daten aus vorhandenen<br />

Registern, wie dem Mel<strong>der</strong>egister und den Registern<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit, gewonnen. Ergänzend werden die<br />

Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt. Außerdem<br />

wird stichprobenweise eine Haushaltebefragung durchgeführt,<br />

um verlässliche Zensusergebnisse zu erzielen, die eine<br />

Feststellung <strong>der</strong> amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Län<strong>der</strong><br />

und <strong>Gemeinde</strong>n erlauben. Die Stichprobe dient zudem dazu, ergänzende<br />

Angaben über die Bevölkerung zu erheben, die nicht<br />

in den Registern enthalten sind, etwa <strong>der</strong> Bildungsabschluss, <strong>der</strong><br />

Beruf o<strong>der</strong> die Religionszugehörigkeit.<br />

Der neue registergestützte Ansatz des Zensus 2011 erlaubt es,<br />

Daten in einer mit herkömmlichen Volkszählungen vergleichbaren<br />

Qualität mit einem geringeren Aufwand, niedrigeren Kosten<br />

und vor allem weniger belastend für die Bürger zu erheben.<br />

Um die Qualität <strong>der</strong> Zensusergebnisse, insbeson<strong>der</strong>e die Vollzählig-<br />

und Vollständigkeit <strong>der</strong> Daten für die Feststellung <strong>der</strong><br />

amtlichen Einwohnerzahlen sichern zu können, benötigen wir<br />

die Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n mit ihren Kenntnissen <strong>der</strong> örtlichen<br />

Gegebenheiten. Das Zensusgesetz 2011 sieht zur Durchführung<br />

entsprechen<strong>der</strong> Erhebungen die Einrichtung örtlicher<br />

Erhebungsstellen vor.<br />

Zu den wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> örtlichen Erhebungsstellen<br />

gehören die Durchführung <strong>der</strong> Haushaltebefragung bei bundesweit<br />

bis zu zehn Prozent <strong>der</strong> Bevölkerung und die Erhebung <strong>der</strong><br />

in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften lebenden Personen.<br />

Die Ergebnisse dieser Erhebungen dienen unter an<strong>der</strong>em dazu,<br />

die dem Statistischen Landesamt vorliegenden Angaben aus den<br />

Mel<strong>der</strong>egistern statistisch zu korrigieren, um anschließend die<br />

amtlichen Einwohnerzahlen festzustellen. Die größte primärstatistische<br />

Erhebung im Rahmen des Zensus 2011, die Gebäudeund<br />

Wohnungszählung (GWZ), wird vom Statistischen Landesamt<br />

durchgeführt. Hierbei werden die örtlichen Erhebungsstellen<br />

lediglich bei <strong>der</strong> Klärung von Unstimmigkeiten bzw. bei fehlenden<br />

Angaben mit Aufgaben betraut.<br />

Die Erhebungsstellen sollen zum 1. Januar 2011 arbeitsfähig<br />

sein, um die notwendigen Vorbereitungen für die Erhebungen<br />

zum Stichtag 9. Mai 2011 treffen zu können.<br />

Staatsbetrieb Geobasisinformation und<br />

Vermessung Sachsen<br />

Ankündigung von Arbeiten am amtlichen<br />

Raumbezugsfestpunktfeld des Freistaates Sachsen<br />

Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen<br />

(GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen<br />

das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches<br />

Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP)<br />

handelt es sich um vermarkte, gesicherte und örtlich eingemessene<br />

Vermessungspunkte mit präzise bestimmten Koordinaten<br />

und Höhen.<br />

Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt<br />

<strong>der</strong> GeoSN Vermessungsarbeiten durch. Dabei sollen vorhandene<br />

RBP überprüft und neue RBP erkundet werden.<br />

In Abhängigkeit vom Zustand <strong>der</strong> RBP werden unter an<strong>der</strong>em<br />

folgende Arbeiten ausgeführt:<br />

- Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten,<br />

- Einbringung von Sicherungsmarken in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung<br />

von RBP,<br />

- Vermarkung von Neupunkten durch einen Granitpfeiler und<br />

eine Granitplatte, ein Rohr mit Schutzkasten o<strong>der</strong> einen Bolzen,<br />

- Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP,<br />

- Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen<br />

bzw. Aufstellung von neuen Schutzsäulen.<br />

Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über die Landesvermessung<br />

und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung<br />

von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat<br />

Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz<br />

SächsVermGeoG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.<br />

S. 138).<br />

Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern<br />

des GeoSN ausgeführt, die im Besitz eines Dienstausweises<br />

sind. Gemäß § 5 SächsVermGeoG sind sie befugt, Flurstücke<br />

und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Arbeiten vorzunehmen.<br />

Entsprechend § 6 SächsVermGeoG haben Eigentümer und Besitzer<br />

von Grundstücken o<strong>der</strong> Gebäuden Vermessungsmarken<br />

auf ihren Grundstücken o<strong>der</strong> an ihren baulichen Anlagen ohne<br />

Entschädigung zu dulden und Handlungen, die <strong>der</strong>en Erkennbarkeit<br />

und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.<br />

Grundschule Rö<strong>der</strong>au-Bobersen<br />

Eine ganze Schule auf Reisen<br />

In diesem Schuljahr fieberten die Kin<strong>der</strong> unserer Grundschule<br />

dem Juni beson<strong>der</strong>s entgegen. Zum einen hatten die „Ferienplaner”<br />

einen zeitigen Start in die Sommerferien vorgesehen. Doch<br />

vorher stand die nun schon zu einer schönen Tradition gewordene<br />

Fahrt aller Klassen in ein Schullandheim auf <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

Am 22.06. ging es los, und unser Ziel hieß Schneeberg. Eigentlich<br />

wäre <strong>der</strong> Name „Regenberg” treffen<strong>der</strong> gewesen. Aber<br />

wenn Petrus gedacht hatte, er könne uns mit seinen wettermäßig<br />

sehr ungünstigen Einlagen ein Schnippchen schlagen, irrte er<br />

sich.<br />

Für trübe Gedanken blieb gar keine Zeit, denn die Mitarbeiter<br />

des KIEZ hatten sich für unser Wunschthema „Ritter und Burgen<br />

im Mittelalter” eine ganze Menge einfallen lassen. Ein<br />

Trickfilm stimmte uns gleich am Montag auf das Projekt ein.<br />

Höchst interessant fanden wir den Besuch auf <strong>der</strong> Burg Stein in<br />

Hartenstein. Sehr anschaulich und manchmal sogar ein wenig<br />

gruselig erzählte ein Mann, <strong>der</strong> selbst ein bisschen wie ein Ritter


Seite 8 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />

aussah, vom Leben im Mittelalter. Die Kin<strong>der</strong> staunten aber<br />

auch ganz schön, als sie hörten, dass heute noch ein Prinz mit<br />

seiner Familie auf <strong>der</strong> Burg lebt. Dieser muss aber bestimmt<br />

nicht befürchten, wie früher geschehen, geraubt und in eine<br />

3 km entfernte Höhle verschleppt zu werden. Den Weg zum<br />

Versteck erkundeten wir gemeinsam bei einer Wan<strong>der</strong>ung entlang<br />

<strong>der</strong> Zwickauer Mulde.<br />

Einige Handwerke aus vergangener Zeit wie das Flechten von<br />

Kränzen o<strong>der</strong> das Figuren gießen lernten die Mädchen und Jungen<br />

am Mittwoch kennen.<br />

Vom Ritterschmaus am letzten Abend im Schullandheim werden<br />

alle bestimmt noch sehr lange schwärmen. Schließlich kann<br />

man ja nicht alle Tage bei stimmiger Musik, Kerzenschein und<br />

vor allem ohne Besteck Abendbrot essen.<br />

Auch wenn das Mittelalter im Vor<strong>der</strong>grund stand, durften etliche<br />

heutige Aktivitäten in<br />

Schneeberg natürlich<br />

nicht fehlen. Die Kin<strong>der</strong><br />

würden jetzt sicher die<br />

Disko nennen. O<strong>der</strong> vielleicht<br />

auch den Fitnessraum<br />

o<strong>der</strong>, o<strong>der</strong> . . .<br />

Viel zu schnell gingen<br />

die Tage vorbei.<br />

Jetzt ist es an <strong>der</strong> Zeit,<br />

allen Sponsoren, den<br />

Busfahrern von <strong>der</strong> Verkehrsgesellschaft<br />

Meißen<br />

sowie Frau Richter, Frau<br />

Rost und Herrn Franke (sie begleiteten uns) ein herzliches<br />

Dankeschön zu sagen.<br />

Edda Knaak/GS Rö<strong>der</strong>au-Bobersen<br />

Früh- und Einkellerungskartoffeln<br />

direkt vom Erzeuger<br />

Abpackung 5 kg bis 50 kg<br />

Futtergetreide 25 kg und 50 kg<br />

Anlieferung und Abo-Service möglich<br />

Weihnachtsgänse (um Bestellung wird gebeten)<br />

Landwirtschaftsbetrieb Burkhardt<br />

Zum Ruhland 3 · 01612 Marksiedlitz · Tel./Fax 035265/54195

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