Gohrisch-Heide AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde ...
Gohrisch-Heide AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde ...
Gohrisch-Heide AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong><br />
<strong>AMTLICHES</strong> <strong>MITTEILUNGSBLATT</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain mit den Ortsteilen Cottewitz,<br />
Gohlis, Jacobsthal, Kreinitz, Lorenzkirch, Moritz, Neudorf,<br />
Promnitz, Rö<strong>der</strong>au-Bobersen, Zeithain und Zschepa<br />
18. Jahrgang 19. August 2009 Nr. 10<br />
Schulanfang in Zeithain<br />
Nicht nur die Sonne freute sich auf die Schulanfänger <strong>der</strong> zwei 1. Klassen <strong>der</strong> Grundschule Zeithain. Auch die<br />
Hasenkin<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Hasenschule” und die Tanzkin<strong>der</strong> begrüßten sie mit einem Programm ganz herzlich. Der Höhepunkt<br />
waren natürlich die Zuckertüten für die Schulanfänger. Nun sind sie schon richtige Schulkin<strong>der</strong>, fühlen sich<br />
bei uns wohl – und lernen jeden Tag etwas Neues dazu. Wir wünschen ihnen und natürlich auch allen an<strong>der</strong>en<br />
Schülern für das neue Schuljahr jede Menge Spaß beim Lernen und so viel Sonnenschein wie am ersten Tag.
Seite 2 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />
<strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />
Landkreis Meißen<br />
Wahlkreis 37 – Riesa-Großenhain I<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am 30. August 2009 findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:<br />
Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung Wahlraum<br />
37 331 Zeithain (Abendrothstr., Am unteren Teich, Friedrich-Ebert-Str., Ortsfeuerwehr Zeithain,<br />
Grenzweg, Hauptstr., Kleingartenstr., Nikopoler Str., Schulgasse, Am unteren Teich 6,<br />
An <strong>der</strong> Borntelle, Teichstr.) Neudorf Versammlungsraum<br />
37 332 Zeithain (übrige Straßen) Hort Zeithain,<br />
Ring <strong>der</strong> Freundschaft 7,<br />
Raum 1<br />
37 333 Jacobsthal, Kreinitz, Cottewitz, Lorenzkirch, KITA Kreinitz,<br />
Zschepa, Gohlis Schulstraße 10,<br />
Mehrzweckraum<br />
37 334 Rö<strong>der</strong>au-Bobersen, Moritz, Promnitz KITA Rö<strong>der</strong>au-Bobersen,<br />
Querstraße 1,<br />
Raum 1<br />
In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind folgende Wahlräume barrierefrei: 37 331 und 37 334<br />
In <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten in <strong>der</strong> Zeit vom 04.08.2009 bis 08.08.2009 übersandt worden ist, sind <strong>der</strong> Wahlbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte wählen kann.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr in <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a, 01619<br />
Zeithain, Zimmer 04, zusammen.<br />
3. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und/o<strong>der</strong> seinen Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung<br />
wird bei <strong>der</strong> Wahl auf Verlangen abgegeben.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen <strong>der</strong> Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe <strong>der</strong> Partei und <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung,<br />
sofern sie eine solche verwendet, bei an<strong>der</strong>en Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes<br />
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung <strong>der</strong> Parteien und gegebenenfalls <strong>der</strong>en Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen <strong>der</strong><br />
ersten fünf Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen Landeslisten und links von <strong>der</strong> Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis <strong>der</strong> Parteien im Sächsischen Landtag berechnet sich allein aus <strong>der</strong><br />
Anzahl <strong>der</strong> Listenstimmen. Der Wähler gibt<br />
a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis<br />
gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und<br />
b) seine Listenstimme zur Wahl <strong>der</strong> Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes<br />
Kreuz o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle des Wahlraumes o<strong>der</strong> in einem beson<strong>der</strong>en Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet<br />
werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat<br />
Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>der</strong> Wahl in dem Wahlkreis, für den <strong>der</strong> Wahlschein ausgestellt ist<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises o<strong>der</strong><br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei <strong>der</strong> angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
6. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5<br />
Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Zeithain, 19.08.2009<br />
H. Berger<br />
Bürgermeister
19. August 2009 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> Seite 3<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Bekanntmachung<br />
Die nächste öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung findet am<br />
31.08.2009 um 19.00 Uhr im ASB Bobersen, Lessaer Straße 8a,<br />
01619 Zeithain, Ortsteil Rö<strong>der</strong>au-Bobersen, statt.<br />
Bekanntmachung<br />
H. Berger<br />
Bürgermeister<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses<br />
findet am 15.09.2009 um 19.00 Uhr im Gerätehaus <strong>der</strong> Ortsfeuerwehr<br />
Zeithain, Am unteren Teich 6, 01619 Zeithain, statt.<br />
H. Berger<br />
Bürgermeister<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung<br />
des Gemein<strong>der</strong>ates am 03.08.2009<br />
Beschluss-Nr. 49/2009<br />
Feststellung von Ablehnungs- und Hin<strong>der</strong>ungsgründen bei <strong>der</strong><br />
Wahl des Ortschaftsrates Moritz/Promnitz am 07.06.2009 –<br />
Herr Gersten, Eberhard<br />
Beschluss-Nr. 50/2009<br />
Bestellung des stellvertretenden Bürgermeisters<br />
Beschluss-Nr. 51/2009<br />
Bestellung des Ältestenrates<br />
Beschluss-Nr. 52/2009<br />
Bestellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Beirates für geheimzuhaltende<br />
Angelegenheiten<br />
Beschluss-Nr. 53/2009<br />
Besetzung <strong>der</strong> Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />
Beschluss-Nr. 54/2009<br />
Besetzung <strong>der</strong> Vertreter und <strong>der</strong>en Stellvertreter im Abwasserzweckverband<br />
„Elbe-Floßkanal” Nünchritz<br />
Beschluss-Nr. 55/2009<br />
Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />
Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 2 –<br />
Elektroinstallation<br />
Beschluss-Nr. 56/2009<br />
Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />
Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 3 –<br />
Fliesenarbeiten<br />
Beschluss-Nr. 57/2009<br />
Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />
Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 4 –<br />
Malerarbeiten<br />
Beschluss-Nr. 58/2009<br />
Mo<strong>der</strong>nisierung und Instandsetzung Redehalle Rö<strong>der</strong>au<br />
Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Los 5 –<br />
Tischlerarbeiten<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung<br />
des Verwaltungsausschusses am 13.08.2009<br />
Bekanntgabe einer Eilentscheidung<br />
überplanmäßige Ausgabe Eigenanteil <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zur Kompletterneuerung<br />
<strong>der</strong> Schwarzdecke Schmiedeberg Bobersen<br />
Beschluss-Nr. VA 06/2009<br />
Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Bereitstellung<br />
von Sachmitteln für Ganztagsangebote in <strong>der</strong> Grundschule<br />
Zeithain<br />
Landesdirektion<br />
Dresden<br />
Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Landesdirektion Dresden<br />
nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />
über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />
Anlagenrechtsbescheinigungen<br />
Gemarkungen Bobersen und Lessa <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />
vom 3. August 2009<br />
Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
Zeithain, Hauptstraße 36a, 01619 Zeithain, Anträge auf Erteilung<br />
von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß<br />
§ 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom<br />
20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch<br />
Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I<br />
S. 2586, 2706) geän<strong>der</strong>t worden ist, gestellt hat.<br />
Die Anträge umfassen einen bestehenden Abwasserkanal nebst<br />
Son<strong>der</strong>-, Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in den Gemarkungen<br />
Bobersen (DN 300) und Lessa (DN 300, DN 400, DN 500)<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain.<br />
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />
Flurstücke <strong>der</strong> oben aufgeführten Gemarkungen können die eingereichten<br />
Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 28. September 2009 bis einschließlich 26. Oktober 2009<br />
während <strong>der</strong> Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen<br />
9.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr)<br />
in <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099<br />
Dresden, Zimmer 2023, einsehen.<br />
Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
nach Ablauf <strong>der</strong> gesetzlich festgelegten<br />
Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4<br />
und 5 <strong>der</strong> Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
und an<strong>der</strong>er Vorschriften auf dem Gebiet<br />
des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung -<br />
SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Seite 4 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />
Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte<br />
persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990<br />
bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />
und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz<br />
entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3.<br />
Oktober 1990.<br />
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />
ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit begründet werden, dass<br />
kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung des Grundstücks erteilt<br />
wird.<br />
Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />
sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar<br />
nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als<br />
von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee<br />
2, 01099 Dresden, bis zum Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />
erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat<br />
14 (Zimmer 2023) bereit.<br />
Dresden, den 3. August 2009<br />
Landesdirektion Dresden Zorn<br />
Referatsleiter<br />
Landesdirektion<br />
Dresden<br />
Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Landesdirektion Dresden<br />
nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />
über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und<br />
Anlagenrechtsbescheinigung<br />
Gemarkung Zeithain <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain<br />
vom 3. August 2009<br />
Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass die VNG - Verbundnetz<br />
Gas Aktiengesellschaft, Braunstraße 7, 04347 Leipzig,<br />
einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,<br />
2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />
2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geän<strong>der</strong>t worden ist, gestellt<br />
hat.<br />
Der Antrag umfasst die bestehende Ferngasleitung FGL 12 NKP<br />
Lauchhammer - Strehla - Dornreichenbach (DN 500/400 / PN<br />
16) nebst Son<strong>der</strong>-, Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Zeithain (Flurstücksnummern: 738/4, 1034,<br />
1024/6) <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Zeithain.<br />
Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />
Flurstücke <strong>der</strong> oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten<br />
Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 28. September 2009 bis einschließlich 26. Oktober 2009<br />
während <strong>der</strong> Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen<br />
9.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr)<br />
in <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099<br />
Dresden, Zimmer 2023, einsehen.<br />
Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
nach Ablauf <strong>der</strong> gesetzlich festgelegten<br />
Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4<br />
und 5 <strong>der</strong> Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
und an<strong>der</strong>er Vorschriften auf dem Gebiet<br />
des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung -<br />
SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).<br />
Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte<br />
persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990<br />
bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen <strong>der</strong> Wasserversorgung<br />
und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz<br />
entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3.<br />
Oktober 1990.<br />
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />
ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht damit begründet werden, dass<br />
kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung des Grundstücks erteilt<br />
wird.<br />
Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />
sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar<br />
nicht von einer Leitung betroffen ist o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als<br />
von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee<br />
2, 01099 Dresden, bis zum Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />
erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat<br />
14 (Zimmer 2023) bereit.<br />
Dresden, den 3. August 2009<br />
Landesdirektion Dresden Zorn<br />
Referatsleiter<br />
AMTLICHE MITTEILUNGEN<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
GEMEINDEVERWALTUNG ZEITHAIN<br />
HAUPTSTRASSE 36A, 01619 ZEITHAIN<br />
Tel. 03525/7662-0, Fax 03525/760017<br />
e-mail: post@zeithain.de<br />
www.zeithain.de<br />
MONTAG 13.00 - 15.00 UHR<br />
DIENSTAG 9.00 - 11.00 UHR 13.00 - 18.00 UHR<br />
DONNERSTAG 13.00 - 16.00 UHR<br />
FREITAG 9.00 - 11.00 UHR<br />
MELDEAMT<br />
DIENSTAG 9.00 - 11.00 UHR 13.00 - 18.00 UHR<br />
DONNERSTAG 13.00 - 16.00 UHR<br />
FREITAG 9.00 - 11.00 UHR<br />
SAMSTAG: 29.08.2009, 9.00 - 11.00 UHR<br />
26.09.2009, 9.00 - 11.00 UHR
19. August 2009 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> Seite 5<br />
Nach <strong>der</strong> am 07.06.2009 durchgeführten Kommunalwahl im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet wurden in <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates am 03.08.2009 die Ausschüsse des Rates und<br />
weitere Gremien neu besetzt. Im Einzelnen sind die Besetzungen<br />
wie folgt festgelegt worden:<br />
stellvertretende Bürgermeisterin<br />
Georgi, Martina<br />
Verwaltungsausschuss<br />
Backoff, Petra<br />
Wamser, Dieter<br />
Bosselmann, Ralph<br />
Wirkus, Heiko<br />
Schubert, Lothar<br />
Ahner, Waltraud<br />
Brade, Matthias<br />
Georgi, Martina<br />
Wagner, Christian<br />
Ältestenrat<br />
Georgi, Martina<br />
Krüger, Holger<br />
Wamser, Dieter<br />
Rudolph, Heinz<br />
Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten<br />
Bosselmann, Ralph<br />
Wagner, Christian<br />
Verbandsausschuss des Abwasserzweckverband<br />
„Elbe-Floßkanal”<br />
Wamser, Dieter<br />
Jastram, Frank<br />
Rudolph, Heinz<br />
Als Ortschaftsräte wurden vom Bürgermeister vereidigt:<br />
Jacobsthal<br />
Nitzsche, Frie<strong>der</strong><br />
Baum, Annemarie<br />
Richter, Eckehard<br />
Technischer Ausschuss<br />
Rudolph, Heinz<br />
Rudolph, André<br />
Huth, Axel<br />
Jastram, Frank<br />
Lange, Bernd<br />
Busse, Mathias<br />
Förster, Jens<br />
Nowotnik, Axel<br />
Krüger, Holger<br />
Kreinitz<br />
Förster, Gerhard<br />
Huth, Bianca<br />
Eisermann, Dirk<br />
Schubert, Lothar<br />
Gohlis<br />
Klipphahn, Regine<br />
Mielast-Buske, Karin<br />
Otto, Steffen<br />
Busse, Mathias<br />
Moritz/Promnitz<br />
Haupt, Ines<br />
Lange, Roswitha<br />
Lange, Bernd<br />
Informationen des Abwasserzweckverbandes<br />
„Elbe-Floßkanal”<br />
1. Einleitungen von verunreinigtem Wasser in<br />
Straßeneinläufe<br />
Im Verbandsgebiet ist das Einleiten von verunreinigtem bzw.<br />
mit Waschmitteln versehenem Wasser in Straßeneinläufe zu beobachten.<br />
Diese Handlungen sind nicht zu tolerieren, da diese Kanäle<br />
das Wasser direkt in Gewässer bzw. Gräben ohne vorhandene<br />
Reinigungsanlagen abführen. Es erfolgt somit eine direkte Belastung<br />
<strong>der</strong> Umwelt! Die Regelungen <strong>der</strong> Entwässerungssatzung<br />
des Verbandes i. V. m. dem Sächsischen Wassergesetz untersagen<br />
<strong>der</strong>artige Umweltbeeinträchtigen.<br />
Es erfolgt hiermit die dringende Hinweis, <strong>der</strong>artige Handlungen<br />
bzw. Gepflogenheiten zu unterlassen. Bei festgestellten Zuwi<strong>der</strong>handlungen<br />
werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.<br />
Mit <strong>der</strong> dringenden Bitte um Verständnis!<br />
Geschäftsstelle des Verbandes<br />
Lorenzkirch<br />
Pradella, Ina-Maria<br />
Thieme, Matthias<br />
Eschler, Ingrid<br />
Rö<strong>der</strong>au-Bobersen<br />
Wamser, Dieter<br />
Bosselmann, Ralph<br />
Stoll, Marlies<br />
Krüger, Holger<br />
Brade, Matthias<br />
Georgi, Martina<br />
2. Zur neuen Kleinkläranlagenverordnung<br />
Die Sächsische Kleinkläranlagenverordnung ist am 13.07.2007<br />
in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurden Fragen <strong>der</strong> Eigenkontrolle,<br />
Wartung sowie Überwachung von Kleinkläranla-
Seite 6 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />
gen sowie abflusslosen Gruben geregelt. Der AZV möchte hiermit<br />
nochmals darauf hinweisen. Im Ergebnis werden den<br />
Grundstückseigentümern Handlungs- und Nachweispflichten<br />
übertragen, die im fortlaufenden Betrieb zu beachten sind<br />
(Führung eines Betriebsbuches).<br />
Das Führen eines Betriebsbuches ist im übrigen auch den Eigentümern<br />
nicht biologischer Anlagen mit dieser Verordnung<br />
auferlegt worden!<br />
Die Kleinkläranlagenverordnung wurde im Sächsischen Gesetzund<br />
Verordnungsblatt Nr. 8 vom 13.07.2007 veröffentlicht. Die<br />
Anwendungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums für<br />
Umwelt und Landwirtschaft zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an Kleinkläranlagen<br />
und abflusslose Gruben können beim Abwasserzweckverband<br />
während <strong>der</strong> Sprechzeiten eingesehen werden.<br />
Das Sächsische Umweltministerium hat die Anwendungshinweise<br />
auch im Internet unter<br />
www.smul.sachsen.de/Umwelt/Wasser/Abwasser eingestellt.<br />
3. Entsorgung abflussloser Gruben und Kleinkläranlagen<br />
Allgemeine Hinweise zur Schlammentsorgung von KKA<br />
(Grundlage DIN 4261 Teil 3)<br />
Bei allen Kleinkläranlagen (mechanische Absetzgruben; Ausfaulgruben;<br />
biologische KKA) hat keine vollumfängliche<br />
Schlammentnahme zu erfolgen! Es ist immer ein Restschlamm<br />
in <strong>der</strong> Kläranlage zu belassen. Auf diesen Sachverhalt ist bei <strong>der</strong><br />
Entnahme durch das im Verband zur Entsorgung berechtigte<br />
Transportunternehmen - Reimann Kanalreinigung und Umweltschutz<br />
- zu achten. Sie sollten gemeinsam mit dem Fachpersonal<br />
des Unternehmens die erfor<strong>der</strong>liche Entsorgungsmenge abstimmen<br />
bzw. diese notfalls vorgeben.<br />
Als Faustwert kann für eine biologische KKA <strong>der</strong> Wert von 1 m 3<br />
und für die an<strong>der</strong>en KKA <strong>der</strong> Wert von 1 - 2 m 3 je Einwohner<br />
und Jahr herangezogen werden.<br />
Die Entsorgung ist überwiegend jährlich notwendig (ausgenommen<br />
gut funktionierende Ausfaulgruben). Die regelmäßige Teilentschlammung<br />
verbessert die Funktionsweise <strong>der</strong> KKA. Bei<br />
biologischen KKA hängt <strong>der</strong> Entsorgungszyklus von <strong>der</strong> zur<br />
Verfügung stehenden Speicherkapazität ab.<br />
Ein wichtiger Punkt in <strong>der</strong> Gesamtfunktion <strong>der</strong> KKA ist auch die<br />
nachgeschaltete Versickerung (soweit keine Kanaleinleitung<br />
des Überlaufes in sog. Bürgermeisterkanäle erfolgt), da sonst<br />
das zur Verfügung stehende Volumen <strong>der</strong> KKA-Kammern eingeschränkt<br />
wird und es zu häufigeren Entsorgungen kommt.<br />
Hinweise zur Entgelterhebung dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen;<br />
abflusslose Gruben) ab 01.10.2009<br />
Die Verbandsversammlung des AZV hat am 24.06.09 die 4. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Entsorgungssatzung beschlossen. Hiermit<br />
sind geän<strong>der</strong>te Entsorgungsentgelte verbunden. Die betreffende<br />
Satzung wurde im Bekanntmachungsorgan des AZV - Wochenkurier<br />
- Ausgabe Riesa vom 15.07.09 - veröffentlicht.<br />
Die Entsorgungssatzung des AZV „Elbe-Floßkanal” wurde<br />
durch die o. g. 4. Än<strong>der</strong>ung ausschließlich für den Punkt - Transport<br />
und Abrechnung - geän<strong>der</strong>t. Dieser Preis gilt dann ab dem<br />
01.10.09.<br />
Nachfolgend Satzungstext:<br />
Satzung zur 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen<br />
Gruben<br />
(Entsorgungssatzung)<br />
Präambel (Bennennung Ermächtigungsgrundlagen) … hat die<br />
Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Elbe-<br />
Floßkanal” am 24.06.2009 folgende 4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
des Abwasserzweckverbandes „Elbe-Floßkanal” über die Entsorgung<br />
von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Entsorgungssatzung)<br />
vom 28. Januar 1999 beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
- Än<strong>der</strong>ungen -<br />
Anlage 1 Pkt. 3 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t.<br />
3. Transport- und Abrechnungskosten 6,51 EUR<br />
Artikel 2<br />
- In-Kraft-Treten -<br />
Die Satzungsän<strong>der</strong>ung tritt am 01.10.2009 in Kraft.<br />
Nünchritz, den 01.07.2009<br />
Gerd Barthold<br />
Verbandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Tagung für Waldbesitzer am 18. September in Deuben<br />
Der Sächsische Waldbesitzerverband e.V. vertritt die Interessen<br />
privater, körperschaftlicher und kirchlicher Waldbesitzer im<br />
Freistaat Sachsen. Dabei verfolgt <strong>der</strong> Verband selbst keine wirtschaftlichen<br />
Ziele. Ein wichtiger Teil <strong>der</strong> Verbandsarbeit ist die<br />
Information <strong>der</strong> Waldbesitzer zu aktuellen Themen rund um die<br />
Forstwirtschaft. Dafür gibt <strong>der</strong> Verband z. B. das Magazin „Der<br />
Sächsische Waldbesitzer” viermal jährlich heraus. Dieses ist für<br />
Verbandsmitglie<strong>der</strong> kostenlos.<br />
Zur Information <strong>der</strong> Waldbesitzer und aller am Wald Interessierten<br />
speziell in Nordsachsen findet am Freitag, 18. September<br />
2009 im Landgasthof Deuben, Leipziger Straße 65, 04828 Deuben<br />
eine Regionaltagung statt. Beginn ist um 18.00 Uhr. Themen<br />
sind unter an<strong>der</strong>em die Entwicklung des Holzmarktes in<br />
Sachsen und die Wertermittlung von Waldbeständen. Die Teilnahme<br />
an <strong>der</strong> Veranstaltung ist kostenlos. Das vollständige Programm<br />
können Sie auf <strong>der</strong> Internetseite des Verbandes unter<br />
www.waldbesitzerverband.de abrufen. Für weitere Rückfragen<br />
steht Ihnen die Geschäftsstelle des Waldbesitzerverbandes unter<br />
035203-39820 o<strong>der</strong> per e-mail unter wbv.sachsen@gmail.com<br />
zur Verfügung.<br />
Dr. Christof Oldenburg<br />
Geschäftsführer Sächsischer Waldbesitzerverband e.V.<br />
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM<br />
DES INNERN<br />
Zensus 2011 – Information<br />
Nach mehr als zwei Jahrzehnten wird im Mai 2011 in Deutschland<br />
wie<strong>der</strong> eine Volkszählung durchgeführt. Das Gesetz zur<br />
Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Än<strong>der</strong>ung von Statistikgesetzen<br />
vom 08.07.2009 ist am 15.07.2009 im Bundesgesetzblatt<br />
verkündet worden und tritt am 16.07.2009 in Kraft<br />
(BGBl. Teil 1, Nr. 40, S. 1781).<br />
Der Zensus 2011 soll wie in den übrigen Mitgliedsstaaten <strong>der</strong><br />
Europäischen Union Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbsstatistik<br />
und Wohnsituation erheben. Damit werden <strong>der</strong> Politik ver-
19. August 2009 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> Seite 7<br />
lässliche Grundlagen für ihre Planungen und Beschlüsse bereitgestellt.<br />
Gerade die kommunalen Planungen, wie auch die Erarbeitung<br />
von För<strong>der</strong>anträgen zur Stadt- o<strong>der</strong> Regionalentwicklung,<br />
können auf eine genauere regional tief geglie<strong>der</strong>te Datenbasis<br />
gestellt werden.<br />
In Deutschland wird <strong>der</strong> Zensus 2011 erstmals zum großen Teil<br />
durch die elektronische Nutzung erfor<strong>der</strong>licher Daten aus vorhandenen<br />
Registern, wie dem Mel<strong>der</strong>egister und den Registern<br />
<strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit, gewonnen. Ergänzend werden die<br />
Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt. Außerdem<br />
wird stichprobenweise eine Haushaltebefragung durchgeführt,<br />
um verlässliche Zensusergebnisse zu erzielen, die eine<br />
Feststellung <strong>der</strong> amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Län<strong>der</strong><br />
und <strong>Gemeinde</strong>n erlauben. Die Stichprobe dient zudem dazu, ergänzende<br />
Angaben über die Bevölkerung zu erheben, die nicht<br />
in den Registern enthalten sind, etwa <strong>der</strong> Bildungsabschluss, <strong>der</strong><br />
Beruf o<strong>der</strong> die Religionszugehörigkeit.<br />
Der neue registergestützte Ansatz des Zensus 2011 erlaubt es,<br />
Daten in einer mit herkömmlichen Volkszählungen vergleichbaren<br />
Qualität mit einem geringeren Aufwand, niedrigeren Kosten<br />
und vor allem weniger belastend für die Bürger zu erheben.<br />
Um die Qualität <strong>der</strong> Zensusergebnisse, insbeson<strong>der</strong>e die Vollzählig-<br />
und Vollständigkeit <strong>der</strong> Daten für die Feststellung <strong>der</strong><br />
amtlichen Einwohnerzahlen sichern zu können, benötigen wir<br />
die Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n mit ihren Kenntnissen <strong>der</strong> örtlichen<br />
Gegebenheiten. Das Zensusgesetz 2011 sieht zur Durchführung<br />
entsprechen<strong>der</strong> Erhebungen die Einrichtung örtlicher<br />
Erhebungsstellen vor.<br />
Zu den wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> örtlichen Erhebungsstellen<br />
gehören die Durchführung <strong>der</strong> Haushaltebefragung bei bundesweit<br />
bis zu zehn Prozent <strong>der</strong> Bevölkerung und die Erhebung <strong>der</strong><br />
in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften lebenden Personen.<br />
Die Ergebnisse dieser Erhebungen dienen unter an<strong>der</strong>em dazu,<br />
die dem Statistischen Landesamt vorliegenden Angaben aus den<br />
Mel<strong>der</strong>egistern statistisch zu korrigieren, um anschließend die<br />
amtlichen Einwohnerzahlen festzustellen. Die größte primärstatistische<br />
Erhebung im Rahmen des Zensus 2011, die Gebäudeund<br />
Wohnungszählung (GWZ), wird vom Statistischen Landesamt<br />
durchgeführt. Hierbei werden die örtlichen Erhebungsstellen<br />
lediglich bei <strong>der</strong> Klärung von Unstimmigkeiten bzw. bei fehlenden<br />
Angaben mit Aufgaben betraut.<br />
Die Erhebungsstellen sollen zum 1. Januar 2011 arbeitsfähig<br />
sein, um die notwendigen Vorbereitungen für die Erhebungen<br />
zum Stichtag 9. Mai 2011 treffen zu können.<br />
Staatsbetrieb Geobasisinformation und<br />
Vermessung Sachsen<br />
Ankündigung von Arbeiten am amtlichen<br />
Raumbezugsfestpunktfeld des Freistaates Sachsen<br />
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen<br />
(GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen<br />
das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches<br />
Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP)<br />
handelt es sich um vermarkte, gesicherte und örtlich eingemessene<br />
Vermessungspunkte mit präzise bestimmten Koordinaten<br />
und Höhen.<br />
Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt<br />
<strong>der</strong> GeoSN Vermessungsarbeiten durch. Dabei sollen vorhandene<br />
RBP überprüft und neue RBP erkundet werden.<br />
In Abhängigkeit vom Zustand <strong>der</strong> RBP werden unter an<strong>der</strong>em<br />
folgende Arbeiten ausgeführt:<br />
- Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten,<br />
- Einbringung von Sicherungsmarken in <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung<br />
von RBP,<br />
- Vermarkung von Neupunkten durch einen Granitpfeiler und<br />
eine Granitplatte, ein Rohr mit Schutzkasten o<strong>der</strong> einen Bolzen,<br />
- Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP,<br />
- Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen<br />
bzw. Aufstellung von neuen Schutzsäulen.<br />
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über die Landesvermessung<br />
und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung<br />
von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat<br />
Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Geobasisinformationsgesetz<br />
SächsVermGeoG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.<br />
S. 138).<br />
Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern<br />
des GeoSN ausgeführt, die im Besitz eines Dienstausweises<br />
sind. Gemäß § 5 SächsVermGeoG sind sie befugt, Flurstücke<br />
und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Arbeiten vorzunehmen.<br />
Entsprechend § 6 SächsVermGeoG haben Eigentümer und Besitzer<br />
von Grundstücken o<strong>der</strong> Gebäuden Vermessungsmarken<br />
auf ihren Grundstücken o<strong>der</strong> an ihren baulichen Anlagen ohne<br />
Entschädigung zu dulden und Handlungen, die <strong>der</strong>en Erkennbarkeit<br />
und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.<br />
Grundschule Rö<strong>der</strong>au-Bobersen<br />
Eine ganze Schule auf Reisen<br />
In diesem Schuljahr fieberten die Kin<strong>der</strong> unserer Grundschule<br />
dem Juni beson<strong>der</strong>s entgegen. Zum einen hatten die „Ferienplaner”<br />
einen zeitigen Start in die Sommerferien vorgesehen. Doch<br />
vorher stand die nun schon zu einer schönen Tradition gewordene<br />
Fahrt aller Klassen in ein Schullandheim auf <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />
Am 22.06. ging es los, und unser Ziel hieß Schneeberg. Eigentlich<br />
wäre <strong>der</strong> Name „Regenberg” treffen<strong>der</strong> gewesen. Aber<br />
wenn Petrus gedacht hatte, er könne uns mit seinen wettermäßig<br />
sehr ungünstigen Einlagen ein Schnippchen schlagen, irrte er<br />
sich.<br />
Für trübe Gedanken blieb gar keine Zeit, denn die Mitarbeiter<br />
des KIEZ hatten sich für unser Wunschthema „Ritter und Burgen<br />
im Mittelalter” eine ganze Menge einfallen lassen. Ein<br />
Trickfilm stimmte uns gleich am Montag auf das Projekt ein.<br />
Höchst interessant fanden wir den Besuch auf <strong>der</strong> Burg Stein in<br />
Hartenstein. Sehr anschaulich und manchmal sogar ein wenig<br />
gruselig erzählte ein Mann, <strong>der</strong> selbst ein bisschen wie ein Ritter
Seite 8 <strong>Gohrisch</strong>-<strong>Heide</strong> 19. August 2009<br />
aussah, vom Leben im Mittelalter. Die Kin<strong>der</strong> staunten aber<br />
auch ganz schön, als sie hörten, dass heute noch ein Prinz mit<br />
seiner Familie auf <strong>der</strong> Burg lebt. Dieser muss aber bestimmt<br />
nicht befürchten, wie früher geschehen, geraubt und in eine<br />
3 km entfernte Höhle verschleppt zu werden. Den Weg zum<br />
Versteck erkundeten wir gemeinsam bei einer Wan<strong>der</strong>ung entlang<br />
<strong>der</strong> Zwickauer Mulde.<br />
Einige Handwerke aus vergangener Zeit wie das Flechten von<br />
Kränzen o<strong>der</strong> das Figuren gießen lernten die Mädchen und Jungen<br />
am Mittwoch kennen.<br />
Vom Ritterschmaus am letzten Abend im Schullandheim werden<br />
alle bestimmt noch sehr lange schwärmen. Schließlich kann<br />
man ja nicht alle Tage bei stimmiger Musik, Kerzenschein und<br />
vor allem ohne Besteck Abendbrot essen.<br />
Auch wenn das Mittelalter im Vor<strong>der</strong>grund stand, durften etliche<br />
heutige Aktivitäten in<br />
Schneeberg natürlich<br />
nicht fehlen. Die Kin<strong>der</strong><br />
würden jetzt sicher die<br />
Disko nennen. O<strong>der</strong> vielleicht<br />
auch den Fitnessraum<br />
o<strong>der</strong>, o<strong>der</strong> . . .<br />
Viel zu schnell gingen<br />
die Tage vorbei.<br />
Jetzt ist es an <strong>der</strong> Zeit,<br />
allen Sponsoren, den<br />
Busfahrern von <strong>der</strong> Verkehrsgesellschaft<br />
Meißen<br />
sowie Frau Richter, Frau<br />
Rost und Herrn Franke (sie begleiteten uns) ein herzliches<br />
Dankeschön zu sagen.<br />
Edda Knaak/GS Rö<strong>der</strong>au-Bobersen<br />
Früh- und Einkellerungskartoffeln<br />
direkt vom Erzeuger<br />
Abpackung 5 kg bis 50 kg<br />
Futtergetreide 25 kg und 50 kg<br />
Anlieferung und Abo-Service möglich<br />
Weihnachtsgänse (um Bestellung wird gebeten)<br />
Landwirtschaftsbetrieb Burkhardt<br />
Zum Ruhland 3 · 01612 Marksiedlitz · Tel./Fax 035265/54195