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und Heute - Lutherstadt Wittenberg

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wittenberg.de - 4 -<br />

Nr. 7/2006<br />

3. Genehmigung der Niederschrift der 16. Sitzung vom 16.02.2006<br />

- öffentlicher Teil<br />

4. Entsendung eines Kulturausschussmitgliedes in den städtischen<br />

Sicherheitsrat<br />

5. Umstrukturierung der Stadtbibliothek <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> -<br />

Schließung der Zweigbibliothek Piesteritz<br />

- Vorlagen-Nr: 17/2006<br />

6. Förderanträge<br />

7. Mitteilungen <strong>und</strong> Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

Niederschriftskontrolle<br />

Mitteilungen <strong>und</strong> Anfragen<br />

Rauschning<br />

Ausschussvorsitzender<br />

_______________________________________________________________<br />

Am Donnerstag, dem 20. April 2006 findet um 18.00 Uhr die öffentliche<br />

12. Sitzung des Ortschaftsrates Nudersdorf der <strong>Lutherstadt</strong><br />

<strong>Wittenberg</strong> statt<br />

Ort Dobiener Straße 1, 06896 Nudersdorf<br />

Raum Gr<strong>und</strong>schule Nudersdorf, Versammlungsraum<br />

beteiligte Gremien:<br />

Ortschaftsrat Nudersdorf<br />

<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />

Tagesordnung<br />

Vor-Ort-Termin: Schlosspark<br />

Treffpunkt: Eingang Schloss<br />

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der<br />

Ladung <strong>und</strong> der Beschlussfähigkeit<br />

2. Änderungsanträge zur Tagesordnung <strong>und</strong> Feststellung der Tagesordnung<br />

3. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung vom 23.03.2006<br />

4. Vorschlag zu zukünftigen Pflegemaßnahmen des Schlossparks<br />

5. Ausschreibung von Kindertageseinrichtungen in der <strong>Lutherstadt</strong><br />

<strong>Wittenberg</strong> zur Betreibung durch Freie Träger der Wohlfahrtspflege<br />

- Vorlagen-Nr: 20/2006<br />

6. Außenbereichssatzung für das Gebiet „Birkenbusch“, Nudersdorfer<br />

Straße (Braunsdorf), Braunsdorfer Straße (Nudersdorf)/<br />

Abwägung <strong>und</strong> Satzung<br />

- Vorlagen-Nr: 16/2006<br />

7. Planung Schlossfest 2006<br />

8. Mitteilungen, Anfragen <strong>und</strong> Anregungen<br />

9. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />

Eckert<br />

Ortsbürgermeister<br />

_______________________________________________________________<br />

Folgende Beschlüsse<br />

wurden in der 20. Stadtratssitzung<br />

am 29.03.2006 gefasst<br />

Feststellen des Ausscheidens von Herrn Bernd Schmidt aus dem<br />

Ortschaftsrat Apollensdorf<br />

Beschlussnummer: l/173-20-06<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> stellt das Ausscheiden von<br />

Herrn Bernd Schmidt aus dem Ortschaftsrat Apollensdorf fest.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig angenommen<br />

Entsendung von Vertretern der Gesellschafterin <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />

in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

mbH des Landkreises <strong>Wittenberg</strong><br />

Beschlussnummer: l/174-20-06<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> bestellt den Vorsitzenden<br />

des Stadtrates als Vertreter der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> in den Aufsichtsrat<br />

der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises<br />

<strong>Wittenberg</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig angenommen<br />

Austritt des Ortsteiles Nudersdorf aus dem Abwasserzweckverband<br />

Südfläming/ Übernahme der Anlagen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />

Beschlussnummer: l/175-20-06<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> beschließt, gemäß „Gutachten<br />

zur Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Abwasserzweckverband<br />

Südfläming <strong>und</strong> der austrittswilligen Gemeinde Nudersdorf“, die Übernahme<br />

der Anlagen zur Abwasserbeseitigung einschließlich der damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Verbindlichkeiten laut Auseinandersetzungsbilanz zum<br />

1. Januar 2004 einschließlich der Fortschreibung von 2004 <strong>und</strong> 2005 in<br />

deren Ergebnis Verbindlichkeiten in Höhe von 472.413,15 EUR ausgewiesen<br />

werden (siehe Anlage Fortschreibungsbilanz).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig angenommen<br />

Änderungen der Zweckvereinbarung mit dem Abwasserzweckverband<br />

Südfläming über die Einleitung des Schmutzwassers des<br />

Verbandes in die Abwasseranlage der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />

Beschlussnummer: l/176-20-06<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> stimmt der Anpassung der<br />

Zweckvereinbarung vom 26.02.1998 mit dem Abwasserzweckverband<br />

Südfläming über die Einleitung des Schmutzwassers des Verbandes<br />

in die Abwasseranlage der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich angenommen<br />

Enthaltungen: 1<br />

Vereinbarung zwischen der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>, der Stiftung<br />

Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> dem Land Sachsen-<br />

Anhalt zur Eigentumsregulierung an Sammlungsgut<br />

Beschlussnummer: l/177-20-06<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> bestätigt die beiliegende<br />

Vereinbarung zwischen der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>, der Stiftung<br />

Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> dem Land Sachsen-<br />

Anhalt zur Eigentumsregulierung an Sammlungsgut.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich angenommen<br />

Enthaltungen: 1<br />

Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

„Nördliches Lindenfeld - östlich <strong>und</strong> westlich Berliner Straße“<br />

Beschlussnummer: l/178-20-06<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> beschließt:<br />

1. Der Bericht über das Ergebnis Vorbereitender Untersuchungen<br />

„Nördliches Lindenfeld - östlich <strong>und</strong> westlich Berliner Straße“ wird<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).<br />

2. Die Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

„Nördliches Lindenfeld - östlich <strong>und</strong> westlich Berliner<br />

Straße“. Bestandteil der Sanierungssatzung ist der Lageplan.<br />

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Gr<strong>und</strong>buchamt die<br />

rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen <strong>und</strong> hierbei die von<br />

der Sanierungssatzung betroffenen Gr<strong>und</strong>stücke einzeln aufzuführen,<br />

soweit die Unterlagen vom Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt werden können.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig angenommen<br />

Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 (1) Ziffer 3 BauGB<br />

Beschlussnummer: l/179-20-06<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> beschließt:<br />

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Vorkaufsrecht gem. §<br />

24 (1) Ziffer 3 BauGB auszuüben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mehrheitlich angenommen<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Enthaltungen: 8<br />

_______________________________________________________________<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Vorhaben bezogener Bebauungsplan,<br />

Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplan W12<br />

„Biomassekraftwerk - Piesteritz“<br />

Die Stadtwerke Leipzig GmbH plant vorbehaltlich der Wirtschaftlichkeit<br />

des Projektes in der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> die Errichtung eines<br />

biomassebefeuerten Kraftwerks, welches elektrische Energie CO2 -<br />

neutral aus der erneuerbaren Energiequelle Holz erzeugt.<br />

Das Kraftwerk soll am Standort Piesteritz, zwischen dem ehemaligen<br />

Wasserwerk <strong>und</strong> dem Autohaus auf einer Industriebrache der<br />

SKW-Piesteritz entstehen. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich<br />

Ende 2007.<br />

Dazu wird derzeit die Zulässigkeit des Vorhabens in 2 parallel geführten<br />

Verfahren geprüft. Das Biomassekraftwerk ist eine nach B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />

(BlmSchG) genehmigungspflichtige Anlage.<br />

Das nach BlmSchG vorgeschriebene Verfahren führt das Landesverwaltungsamt<br />

in Halle durch.

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