und Heute - Lutherstadt Wittenberg
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wittenberg.de - 4 -<br />
Nr. 7/2006<br />
3. Genehmigung der Niederschrift der 16. Sitzung vom 16.02.2006<br />
- öffentlicher Teil<br />
4. Entsendung eines Kulturausschussmitgliedes in den städtischen<br />
Sicherheitsrat<br />
5. Umstrukturierung der Stadtbibliothek <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> -<br />
Schließung der Zweigbibliothek Piesteritz<br />
- Vorlagen-Nr: 17/2006<br />
6. Förderanträge<br />
7. Mitteilungen <strong>und</strong> Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
Niederschriftskontrolle<br />
Mitteilungen <strong>und</strong> Anfragen<br />
Rauschning<br />
Ausschussvorsitzender<br />
_______________________________________________________________<br />
Am Donnerstag, dem 20. April 2006 findet um 18.00 Uhr die öffentliche<br />
12. Sitzung des Ortschaftsrates Nudersdorf der <strong>Lutherstadt</strong><br />
<strong>Wittenberg</strong> statt<br />
Ort Dobiener Straße 1, 06896 Nudersdorf<br />
Raum Gr<strong>und</strong>schule Nudersdorf, Versammlungsraum<br />
beteiligte Gremien:<br />
Ortschaftsrat Nudersdorf<br />
<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />
Tagesordnung<br />
Vor-Ort-Termin: Schlosspark<br />
Treffpunkt: Eingang Schloss<br />
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der<br />
Ladung <strong>und</strong> der Beschlussfähigkeit<br />
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung <strong>und</strong> Feststellung der Tagesordnung<br />
3. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung vom 23.03.2006<br />
4. Vorschlag zu zukünftigen Pflegemaßnahmen des Schlossparks<br />
5. Ausschreibung von Kindertageseinrichtungen in der <strong>Lutherstadt</strong><br />
<strong>Wittenberg</strong> zur Betreibung durch Freie Träger der Wohlfahrtspflege<br />
- Vorlagen-Nr: 20/2006<br />
6. Außenbereichssatzung für das Gebiet „Birkenbusch“, Nudersdorfer<br />
Straße (Braunsdorf), Braunsdorfer Straße (Nudersdorf)/<br />
Abwägung <strong>und</strong> Satzung<br />
- Vorlagen-Nr: 16/2006<br />
7. Planung Schlossfest 2006<br />
8. Mitteilungen, Anfragen <strong>und</strong> Anregungen<br />
9. Einwohnerfragest<strong>und</strong>e<br />
Eckert<br />
Ortsbürgermeister<br />
_______________________________________________________________<br />
Folgende Beschlüsse<br />
wurden in der 20. Stadtratssitzung<br />
am 29.03.2006 gefasst<br />
Feststellen des Ausscheidens von Herrn Bernd Schmidt aus dem<br />
Ortschaftsrat Apollensdorf<br />
Beschlussnummer: l/173-20-06<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> stellt das Ausscheiden von<br />
Herrn Bernd Schmidt aus dem Ortschaftsrat Apollensdorf fest.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig angenommen<br />
Entsendung von Vertretern der Gesellschafterin <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />
in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
mbH des Landkreises <strong>Wittenberg</strong><br />
Beschlussnummer: l/174-20-06<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> bestellt den Vorsitzenden<br />
des Stadtrates als Vertreter der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> in den Aufsichtsrat<br />
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises<br />
<strong>Wittenberg</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig angenommen<br />
Austritt des Ortsteiles Nudersdorf aus dem Abwasserzweckverband<br />
Südfläming/ Übernahme der Anlagen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />
Beschlussnummer: l/175-20-06<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> beschließt, gemäß „Gutachten<br />
zur Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Abwasserzweckverband<br />
Südfläming <strong>und</strong> der austrittswilligen Gemeinde Nudersdorf“, die Übernahme<br />
der Anlagen zur Abwasserbeseitigung einschließlich der damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Verbindlichkeiten laut Auseinandersetzungsbilanz zum<br />
1. Januar 2004 einschließlich der Fortschreibung von 2004 <strong>und</strong> 2005 in<br />
deren Ergebnis Verbindlichkeiten in Höhe von 472.413,15 EUR ausgewiesen<br />
werden (siehe Anlage Fortschreibungsbilanz).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig angenommen<br />
Änderungen der Zweckvereinbarung mit dem Abwasserzweckverband<br />
Südfläming über die Einleitung des Schmutzwassers des<br />
Verbandes in die Abwasseranlage der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />
Beschlussnummer: l/176-20-06<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> stimmt der Anpassung der<br />
Zweckvereinbarung vom 26.02.1998 mit dem Abwasserzweckverband<br />
Südfläming über die Einleitung des Schmutzwassers des Verbandes<br />
in die Abwasseranlage der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich angenommen<br />
Enthaltungen: 1<br />
Vereinbarung zwischen der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>, der Stiftung<br />
Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> dem Land Sachsen-<br />
Anhalt zur Eigentumsregulierung an Sammlungsgut<br />
Beschlussnummer: l/177-20-06<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> bestätigt die beiliegende<br />
Vereinbarung zwischen der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>, der Stiftung<br />
Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> dem Land Sachsen-<br />
Anhalt zur Eigentumsregulierung an Sammlungsgut.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich angenommen<br />
Enthaltungen: 1<br />
Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
„Nördliches Lindenfeld - östlich <strong>und</strong> westlich Berliner Straße“<br />
Beschlussnummer: l/178-20-06<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> beschließt:<br />
1. Der Bericht über das Ergebnis Vorbereitender Untersuchungen<br />
„Nördliches Lindenfeld - östlich <strong>und</strong> westlich Berliner Straße“ wird<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).<br />
2. Die Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
„Nördliches Lindenfeld - östlich <strong>und</strong> westlich Berliner<br />
Straße“. Bestandteil der Sanierungssatzung ist der Lageplan.<br />
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Gr<strong>und</strong>buchamt die<br />
rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen <strong>und</strong> hierbei die von<br />
der Sanierungssatzung betroffenen Gr<strong>und</strong>stücke einzeln aufzuführen,<br />
soweit die Unterlagen vom Landesamt für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt werden können.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig angenommen<br />
Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 (1) Ziffer 3 BauGB<br />
Beschlussnummer: l/179-20-06<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> beschließt:<br />
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Vorkaufsrecht gem. §<br />
24 (1) Ziffer 3 BauGB auszuüben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mehrheitlich angenommen<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Enthaltungen: 8<br />
_______________________________________________________________<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Vorhaben bezogener Bebauungsplan,<br />
Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplan W12<br />
„Biomassekraftwerk - Piesteritz“<br />
Die Stadtwerke Leipzig GmbH plant vorbehaltlich der Wirtschaftlichkeit<br />
des Projektes in der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> die Errichtung eines<br />
biomassebefeuerten Kraftwerks, welches elektrische Energie CO2 -<br />
neutral aus der erneuerbaren Energiequelle Holz erzeugt.<br />
Das Kraftwerk soll am Standort Piesteritz, zwischen dem ehemaligen<br />
Wasserwerk <strong>und</strong> dem Autohaus auf einer Industriebrache der<br />
SKW-Piesteritz entstehen. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich<br />
Ende 2007.<br />
Dazu wird derzeit die Zulässigkeit des Vorhabens in 2 parallel geführten<br />
Verfahren geprüft. Das Biomassekraftwerk ist eine nach B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />
(BlmSchG) genehmigungspflichtige Anlage.<br />
Das nach BlmSchG vorgeschriebene Verfahren führt das Landesverwaltungsamt<br />
in Halle durch.