15.11.2012 Aufrufe

EichO (PDF) - bei Weynand - Waagen

EichO (PDF) - bei Weynand - Waagen

EichO (PDF) - bei Weynand - Waagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil 8 Schankgefäße<br />

EO 1988 § 44 Anwendungsbereich<br />

Der § 9 Abs. 2 des Eichgesetzes ist nicht anzuwenden auf<br />

1. Schankgefäße für alkoholhaltige Mischgetränke, die unmittelbar vor dem<br />

Ausschank aus mehr als zwei Getränken gemischt werden,<br />

2. Schankgefäße für Kaffee-, Tee-, Kakao- oder Schokoladengetränke oder für<br />

Getränke, die auf ähnliche Art zubereitet werden,<br />

3. Schankgefäße für Kaltgetränke, die in Automaten durch Zusatz von Wasser<br />

hergestellt werden,<br />

4. Schankgefäße, die zur Ausfuhr bestimmt sind.<br />

EO 1988 § 45 Herstellerzeichen<br />

(1) Wer gewerbsmäßig Schankgefäße herstellt oder erstmals in den Verkehr bringt, hat<br />

auf dem Schankgefäß ein von der Bundesanstalt anerkanntes Herstellerzeichen<br />

aufzubringen. Als Hersteller gilt, wer auf Schankgefäße den Füllstrich und die<br />

Volumenangabe aufbringt.<br />

(2) Die Anerkennung des Herstellerzeichens ist schriftlich <strong>bei</strong> der Bundesanstalt zu<br />

beantragen. Das beantragte Zeichen muß sich von bereits anerkannten Herstellerzeichen<br />

deutlich unterscheiden.<br />

(3) Das Herstellerzeichen wird von der Bundesanstalt schriftlich anerkannt und in den<br />

PTB-Mitteilungen bekanntgemacht.<br />

EO 1988 § 46 Technische Anforderungen<br />

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 24<br />

Schankgefäße dürfen nur in Verkehr gebracht, verwendet oder bereitgehalten werden,<br />

wenn sie den in Anhang C festgelegten Anforderungen entsprechen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!