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EichO (PDF) - bei Weynand - Waagen

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Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 40<br />

in den PTB-Mitteilungen 102 (1992) Nr. 4<br />

S. 297 und 107 (1997) Nr. 2 S. 122<br />

veröffentlichten Verfahren nachgewiesen,<br />

verlängert sich die Gültigkeitsdauer der<br />

Eichung um jeweils 4 Jahre.<br />

7.2 Balgengaszähler der Größen NB 10 oder G 10,<br />

Turbinenradgaszähler mit Schmierungseinrichtung<br />

der Größen NB 3.000 oder G 2.500<br />

und kleiner sowie Wirbelgaszähler ............... 12<br />

7.3 Balgen- und Drehkolbengaszähler der Größen NB 20<br />

bis NB 1.000 oder G 16 bis G 1.000 ............... 16<br />

7.4 Turbinenradgaszähler mit Schmierungseinrichtung<br />

der Größen NB 5.000 und NB 7.000 oder G 4.000 und<br />

G 6.500 .......................................... 16<br />

7.5 Drehkolbengaszähler der Größen NB 1.500 oder<br />

G 1.600 und größer sowie Turbinenradgaszähler mit<br />

Schmierungseinrichtung der Größen NB 10.000 oder<br />

G 10.000 und größer .............................. nicht befristet<br />

7.6 Drehkolbengaszähler, Turbinenradgaszähler und<br />

Wirbelgaszähler im geschäftlichen Verkehr zwischen<br />

gleichbleibenden Partnern mit einem maximalen<br />

Durchfluß von mindestens 3.000 Kubikmeter je<br />

Stunde Gas im Normzustand, wenn ein<br />

Vergleichszähler eingebaut ist, der zu<br />

Vergleichsmessungen in Reihe geschaltet werden<br />

kann, und wenn Vergleichsmessungen <strong>bei</strong> der ersten<br />

Inbetriebnahme und nachfolgend mindestens einmal<br />

jährlich ausgeführt werden ....................... nicht befristet<br />

7.7 Brennwertmeßgeräte für Gase ...................... 1<br />

7.8 Wirkdruckgaszähler, wenn ein Filter vorgeschaltet<br />

ist, das durch Differenzdruckmessung mit<br />

Maximumanzeige überwacht wird .................... 4<br />

7.9 Gasdruckregelgeräte zur thermischen Gasabrechnung,<br />

wenn Geräte der Regelgruppen RG 2,5 und RG 5<br />

mindestens einmal jährlich und Geräte der<br />

Regelgruppen RG 10 mindestens in Zeitabständen,<br />

die der Eichgültigkeit der zugehörigen Gaszähler<br />

entsprechen, vom Versorgungsunternehmen<br />

nachgeprüft, gekennzeichnet und die Ergebnisse<br />

aufgezeichnet werden ............................. nicht befristet<br />

7.10 Mengenumwerter für Gase .......................... 5<br />

Wird die Messrichtigkeit des Mengenumwerters<br />

innerhalb der Eichfehlergrenzen durch mindestens<br />

einmal jährlich von einer staatlich anerkannten<br />

Prüfstelle oder einer Eichbehörde durchgeführte<br />

Nachprüfungen am Betriebspunkt bestätigt und im<br />

Datenbuch des Mengenumwerters bescheinigt,<br />

verlängert sich die Gültigkeitsdauer um jeweils<br />

ein Jahr.<br />

7.11 Zusatzeinrichtungen für Gasmeßgeräte mit Ausnahme<br />

der Gebergeräte und der Schalteinrichtungen ...... 5<br />

7.12 Gebergeräte für Gasmeßgeräte und für deren<br />

Zusatzeinrichtungen .............................. nicht befristet

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