forSYSTEMS_2015-Fruehjahr
Franchise
Franchise
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Management < 1<br />
von Christian Jacobs
2 > SYSTEME<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
F&C<br />
Das F&C zeichnet gemeinsam mit der<br />
Gesellschaft für Unternehmens- und<br />
Netzwerkevaluation mbH (GUN)<br />
fortlaufend Unternehmensnetzwerke<br />
F&C-Awards:<br />
Auszeichnungen<br />
für besonders hohe<br />
Partnerzufriedenheit<br />
(Franchisesysteme und Verbundgruppen)<br />
für<br />
Wirmachen<br />
besonders hohe Partnerbzw.<br />
Mitgliederzufriedenheit aus.<br />
In diesem Jahr konnten sich<br />
LustaufoLina<br />
folgende Unternehmen über die<br />
begehrte Auszeichnung freuen: Franchising und Cooperation (F&C)<br />
durch das Internationale Centrum für<br />
Werden Sie olina Partner.<br />
GOLD <strong>2015</strong><br />
Küche&Co GmbH ><br />
REDDY Küchen & ElektroWelt ><br />
Internationale Franchise Gesellschaft mbH<br />
Die Idee.<br />
Der Erfolg...<br />
Qualität aus einem Guss.<br />
Der Grundgedanke dieses Konzeptes ist es, die aktuelle Im-<br />
...kann so schön sein.<br />
Profitieren Sie von einem einzigartigen Konzept!<br />
GOLD 2014<br />
BabyOne Franchise- und Systemzentrale GmbH ><br />
GCM Gastro Concept management GmbH ><br />
(Systemname: Grillbar)<br />
Tiroler Bauernstandl ><br />
expert AG ><br />
BACKFACTORY GmbH ><br />
olina Franchise GmbH ><br />
Clever Fit GmbH ><br />
Rentas GmbH ><br />
Vom Fass AG ><br />
BackWerk Management GmbH ><br />
bisslandschaft zu kultivieren sowie Ihnen als Filialist die Mühen<br />
und Sorgen mit den Imbissständen abzunehmen. Wir, die<br />
GCM, fungieren als direkte und einzige Schnittstelle zwischen<br />
Ihnen und den Imbissbetreibern.<br />
Wir übernehmen die einzelnen Stellplätze vor Ihren Filialen,<br />
kümmern uns um die Arbeit, Bürokratie und Logistik und<br />
entlasten Sie somit erheblich. Neben dem ansehnlichen und<br />
einheitlichen Erscheinungsbild mit starkem Wiedererkennungswert,<br />
sichern wir zudem die Qualität der Ware und die<br />
Kompetenz des Personals.<br />
Ein neuer, optisch ansprechender Imbiss steigert die Attraktivität<br />
im Außenbereich und somit die Gesamtoptik des Marktes.<br />
Denn das Auge isst nicht nur mit – es kauft auch mit ein!<br />
Dafür stehen wir mit<br />
unserem Namen:<br />
• Niveauvoles und zeitgemäßes<br />
Erscheinungsbild.<br />
• Kompetenter und zentraler<br />
Ansprechpartner.<br />
• Garantierte Qualität der<br />
angebotenen Waren.<br />
• Hohe Servicefreundlichkeit.<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Thomas Jehne<br />
Fon: +49 (0) 221 - 77 87 14 10<br />
Fax: +49 (0) 221 - 77 87 14 15<br />
Email: info@grillbar.de<br />
www.grillbar.de<br />
Gastro Concept Management GmbH | Hansekai 3 | D-50735 Köln<br />
Fon + 49 (0) 221 - 77 87 14 10 | Email info@gcm-online.de<br />
Fax + 49 (0) 221 - 77 87 14 15 | Internet www.grillbar.de<br />
Die visionäre PartnerGroup für Filialisten<br />
SILBER 2014<br />
Engel & Völkers Residential GmbH ><br />
Accor Hospitality Germany GmbH ><br />
Bodystreet GmbH ><br />
Die Kriterien zur Vergabe der Awards sind einzusehen unter:<br />
www.franchising-und-cooperation.de/kompetenzen/awards<br />
Stand: April <strong>2015</strong>. Alle Angaben ohne Gewähr.
Editorial<br />
<strong>forSYSTEMS</strong> Winter 2014<br />
< 3<br />
Wissen aufbauen,<br />
weiterentwickeln<br />
und schützen<br />
– Innovation fördern<br />
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />
neben der starken Marke und dem überlegenen<br />
Produkt-/Leistungsprogramm stellt das Wissen<br />
einen elementaren Wettbewerbsvorteil für Unternehmen<br />
und Unternehmensnetzwerke dar.<br />
Neue Franchisenehmer bezahlen dafür eine<br />
Franchisegebühr (einmalig und fortlaufend).<br />
Das grundlegende Wissen und Handwerkszeug,<br />
einen neuen Standort erfolgreich aufzubauen,<br />
erlernt z.B. ein neuer Franchisenehmer im Rahmen<br />
der Start-up Schulung eines Systems. Vor,<br />
während und nach der Eröffnung des Geschäfts<br />
findet dabei ein eher einseitiger Wissenstransfer<br />
in Richtung des neuen Partners statt. Und dabei<br />
geht es nicht nur um Know-how, sondern insbesondere<br />
auch um das Know-do. Dieses Wissen<br />
über das erfolgreiche Führen eines Standortes<br />
ist mitunter über Jahre hinweg entstanden und<br />
mühsam durch Versuch und Irrtum durch den<br />
Franchisegeber immer weiter verbessert und<br />
verfeinert worden – häufig zunächst im Rahmen<br />
des oder der ersten Standorte des Franchisegebers,<br />
dann über die Pilotierung mit ersten Franchisenehmern<br />
und schließlich während des<br />
Rollouts.<br />
Dieses implizite Wissen – z.B. über Erfolgs- und<br />
Misserfolgsfaktoren, über Do´s und Dont´s –<br />
wird also fortlaufend und systematisch gesammelt.<br />
Um dies anderen Netzwerkpartnern zugänglich<br />
zu machen, wird es so weit wie möglich<br />
und soweit wie nötig expliziert, d.h. über ein Systemhandbuch,<br />
Anleitungen, Kataloge usw. zugänglich<br />
gemacht. Der Franchisegeber gibt sein<br />
Wissen in eine Richtung weiter, ohne dabei<br />
sicher sein zu können, wie lange der neue Franchisenehmer<br />
im System bleiben wird.<br />
Franchisenehmer können das System verlassen,<br />
sich möglicherweise mit diesem Wissen selbstständig<br />
machen, im schlimmsten Fall sogar zum<br />
Mitbewerber überwechseln. Das gilt aber auch<br />
für die Mitarbeiter: sie haben und mehren ihr implizites<br />
Wissen und geben es mitunter bewusst<br />
nicht weiter bzw. behalten möglichst viel davon<br />
für sich – helfen also nicht dabei, dies zu explizieren<br />
und anderen zugänglich zu machen. Warum?<br />
– Wissen bedeutet Macht! Wissen entscheidet<br />
mit darüber, ob ein Unternehmen sich<br />
gegenüber den Mitbewerbern am Markt durchsetzt.<br />
Der Schutz des System-Know-hows ist also sehr<br />
wichtig. In dieser Ausgabe finden Sie zahlreiche<br />
Anregungen, wie Sie das Know-how Ihres Systems<br />
schützen können.<br />
Doch genauso wichtig, wie das bestehende Wissen<br />
zu schützen, ist die Frage, wie man das Wissen<br />
des Systems vergrößern kann, um Geschäftsmodelle<br />
zu verändern und zu erneuern. Es mag<br />
noch einige geben, die sagen „das haben wir immer<br />
schon so gemacht“ oder „das haben wir<br />
noch nie so gemacht“. – „Wer heute alles so lässt,<br />
wie es ist, wird in 5 Jahren nicht mehr am Markt<br />
sein.“ – darüber sind sich heute die meisten<br />
Unternehmenslenker einig. Das „Ob“ ist also<br />
nicht wirklich die Frage, sondern eher das „Wie“<br />
Innovationsmanagement effektiv und effizient<br />
zu gestalten ist.<br />
In zahlreichen Unternehmen findet heute ein<br />
eher zufälliges Innovationsgeschehen statt, d.h.<br />
Aktivitäten im Rahmen des „Innovationsmanagements“<br />
laufen ad hoc ab, betreffen kurzfris-<br />
Dr. Martin Ahlert<br />
Herausgeber der <strong>forSYSTEMS</strong><br />
tige Änderungen mit einem Fokus lediglich auf<br />
Leistungen; die Aktivitäten sind unsystematisch<br />
und zufällig nach dem Prinzip „trial and error“;<br />
es erfolgt lediglich eine operative Optimierung<br />
einzelner Bausteine.<br />
Besser ist ein systematisches, strategisches Innovationsmanagement,<br />
d.h. eine langfristige und<br />
ganzheitliche Optimierung von Geschäftsmodellen<br />
und -prozessen unter Einbeziehung der Leistungen<br />
und der Kunden, bei der die Aktivitäten<br />
systematisch, geplant und experimentell ablaufen.<br />
Denn nur so kann der Zufall durch Irrtum<br />
(Wissen) ersetzt werden ersetzt werden. Aus Irrtümern<br />
kann man lernen, aus Zufall nicht.<br />
Es grüßt Sie herzlich<br />
Ihr Dr. Martin Ahlert | Herausgeber
4 > Inhalt<br />
Ausgabe Frühjahr <strong>2015</strong><br />
10 ><br />
Gesundheit ist messbar<br />
beweist Winfried Haymann, Feldenkrais-Therapeut<br />
03 > Dr. Martin Ahlert<br />
Editorial<br />
04 > Inhalt<br />
30 > Guido Dermann<br />
Ausblick, Impressum<br />
Know-how<br />
Wissensmanagement<br />
06 > Axel Mittelstaedt<br />
Das Wissen ist das Wertvollste<br />
– und muss gemanagt werden<br />
Gesundheit<br />
10 > Winfried Haymann<br />
Gesundheit ist messbar<br />
Recht<br />
18 > Christian Treumann<br />
Vertragliche und nachvertragliche<br />
Wettbewerbsverbote<br />
Unter dem Aspekt des Schutzes des<br />
Franchisegebers und seines<br />
Franchisesystems<br />
Den Status erkennen,<br />
die Potenziale aufzeigen<br />
Recht<br />
14 > Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />
Systemschutz bei<br />
Franchisesystemen<br />
Die große Bedeutung des Know-hows<br />
Kolumne<br />
22 > Earnest & Algernon<br />
Wissen<br />
Earnest & Algernon goes fremd
Inhalt < 5<br />
Ausgabe Winter 2014<br />
27 ><br />
Kent Hahne<br />
Am 11. Mai spricht auf dem<br />
DVF Franchise-Forum <strong>2015</strong><br />
Kent Hahne, Geschäftsführer apeiron,<br />
zum Thema: „Innovation, Inspiration,<br />
Werte“ im Rahmen der Business<br />
Community.<br />
Verbände<br />
Deutscher Franchise-Verband<br />
24 > DFV schärft sein Profil zur<br />
Wirtschaftswertegemeinschaft<br />
Franchise-Compliance-Deutschland<br />
Österreichischer Franchise-Verband<br />
28 > Der Österreichische<br />
Franchise-Verband<br />
ÖFV aktuell und Franchise-Wissen<br />
soll Ausrichtung professionalisieren<br />
25 > Termine <strong>2015</strong><br />
26 > DFV-Franchise-Forum <strong>2015</strong><br />
Mit neuen Formaten und den bewährten<br />
Auszeichnungen<br />
Systeme<br />
F&C<br />
02 > Internationales Centrum für<br />
Franchising und Cooperation (F&C)<br />
Auszeichnungen für besonders hohe<br />
Partnerzufriedenheit / F&C-Awards<br />
Business Community<br />
27 > Expertengespräche<br />
der Business Community<br />
Premium-Systeme<br />
31 > Premium-Systeme<br />
der Basis.Liste<br />
Kent Hahne zu Gast auf dem Franchise-Forum
6 > Wissensmanagement<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Axel Mittelstaedt<br />
Wissen schützen<br />
Das Wissen ist<br />
das Wertvollste<br />
– und muss gemanagt werden<br />
Mit Ausnahme der Menschen,<br />
die Sie lieben, ist das Wertvollste,<br />
das Sie haben, Ihr Wissen.<br />
Und das Wissen Ihrer Mitarbeiter.<br />
Damit es bestmöglich<br />
wirken kann, muss es gemanagt<br />
werden. Mit dem richtigen<br />
Wissensmanagement können<br />
die Produktion erfolgsrelevanten<br />
Wissens im Unternehmen und<br />
der Umgang damit zur Blüte<br />
gebracht werden. Zugleich<br />
werden die Möglichkeiten deutlich<br />
verbessert, es zu schützen<br />
und damit das unternehmenseigene<br />
intellektuelle Kapital und<br />
Eigentum zu maximieren. Das<br />
könnte sich lohnen – bis hin zur<br />
Unternehmensfinanzierung.
Wissensmanagement < 7<br />
Axel Mittelstaedt<br />
Wissen ist gerade für Franchisesysteme ein<br />
wesentlicher Bestandteil des werthaltigen Unternehmensvermögens.<br />
Es kommt dort in mannigfaltiger<br />
Form vor: Als Produktwissen, Markt -<br />
kenntnis, Kenntnis über wesentliche Stakeholder,<br />
market-approach-Wissen, Vertriebswissen,<br />
Prozesswissen, Risikowissen, Wissen aus Erfahrungen<br />
unterschiedlichster Art. Wird solch wertvolles<br />
Wissen optimal genutzt, zuvor aber seine<br />
Entstehung und Entwicklung wirksam unterstützt,<br />
seine Sicherung gewährleistet und der<br />
Zugriff auf Wissen effizient organisiert, fördert<br />
das die Wettbewerbsstärke des gesamten Franchisesystems<br />
und vermehrt seinen Unternehmenswert<br />
zugunsten aller Beteiligten.<br />
Der Transfer solchen Wissens vom Systemgeber<br />
zum Systemnehmer ist integrierender Bestandteil<br />
des Franchising: Das Überlassen von Knowhow<br />
ist unabdingbare Voraussetzung für die<br />
Qualifikation einer Kooperationsvereinbarung<br />
als Franchisevertrag.<br />
Franchising ist<br />
wissensintensiv<br />
Wissen ist nicht erst seit der Entwicklung unseres<br />
Gemeinwesens zur Wissensgesellschaft und<br />
der Wirtschaft zur Wissensökonomie die wesentliche<br />
„Ressource für Zukunft“. Franchising<br />
ist wissensintensiv: Es besteht im Wesentlichen<br />
darin, das besondere Wissen anzureichern und<br />
umzusetzen, das das jeweilige Franchisesystem<br />
ausmacht. Es liegt von daher auf der Hand, dass<br />
es vorteilhaft und für Franchisesysteme alternativlos<br />
ist, ihr Wissen und wissensbezogene Prozesse<br />
zu managen.<br />
Da das Wesen des Franchising überdies in dem<br />
Sinn schutzrechtsorientiert ist, dass durch Erwerb<br />
von Schutzrechten und Know-how-Schutz<br />
eine möglichst hohe Barriere sowohl gegen ungewollten<br />
Abfluss, als auch gegen Missbrauch<br />
wettbewerbsrelevanten Wissens errichtet werden<br />
muss, hat das Wissensmanagement in Franchisesystemen<br />
zusätzlich speziell schutzorientiert<br />
zu sein.<br />
Diese Schutzorientierung wird in meinem Aufsatz<br />
„IP-Management in Franchisesystemen“ (IP<br />
= Intellectual Property Management) fokussiert,<br />
der im „Jahrbuch Franchising“ 2010 veröffentlicht<br />
wurde. Dieser umfassenderen Thematik<br />
liegt der Umstand zugrunde, dass dem geistigen<br />
Eigentum in Franchisesystemen eine zentrale<br />
Rolle zukommt, vor allem in Form von Marken<br />
und Know-how. Aber auch technische Schutzrechte<br />
(Patente und Gebrauchsmuster) sind bisweilen<br />
von entscheidender Bedeutung für Franchisesysteme<br />
oder können es zumindest sein.<br />
Das Management von unternehmerisch relevantem<br />
Wissen ist eine zentrale Disziplin des IP-<br />
Managements – war es immer und ist es erst<br />
recht in Zeiten der Wissensgesellschaft und Wissensökonomie.<br />
Prozesse und Ziele des<br />
schutzorientierten Wissensmanagements<br />
> > Wettbewerbsrelevantes, erfolgskritisches Wissen<br />
aufbauen, das (auch) die Schützbarkeit<br />
des Unternehmens fördert und dazu bei -<br />
trägt, Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche<br />
Rechtspositionen zu erwerben.<br />
> > Wissensaustauschkultur im (Gesamt-)Unternehmen<br />
herstellen oder verbessern.<br />
> > Auch eine Kultur des Wissensaustauschs mit<br />
Stakeholdern (insbesondere Lieferanten und<br />
Franchisees).<br />
> > Wettbewerbsrelevantes, erfolgskritisches Wissen<br />
speichern, dokumentieren und sichern für<br />
geregelte Weitergabe und Nutzung.<br />
> > Wahrnehmung und Implementierung von<br />
Know-how-Schutz im Unternehmen als Aufgabe<br />
des Wissensmanagements verankern.<br />
> > Verhängnisvolle Wissensdefizite systematisch<br />
vermeiden bzw. beseitigen.<br />
> > Unkontrollierte Wissensabflüsse verhindern.<br />
Werden diese sieben wesentlichen Ziele des<br />
schutzorientierten Wissensmanagements erreicht,<br />
entsteht erheblicher unternehmerischer<br />
Nutzen. Gegenüber den Mitbewerbern wird damit<br />
ein bedeutsamer Wissensvorsprung erzielt.<br />
Wissen wird so systematisch vermehrt. Es wird<br />
zugleich unternehmensintern planmäßig verfügbar<br />
gemacht, so dass es sich ungehinderter<br />
weiterentfalten kann. Das Unternehmen entwickelt<br />
Sicherheit im Umgang mit Wissen und seiner<br />
Bewahrung. Letztlich entsteht eine neue Basis<br />
für die Finanzierung von Franchisesystemen<br />
„mittels immaterieller Bilanz“.<br />
Klima der Begeisterung für<br />
Wissenspartizipation<br />
Jedes Wissensmanagement, das gelingen und<br />
Nutzen bringen soll, muss im Unternehmen an<br />
günstigen Gegebenheiten anknüpfen können.<br />
Es muss ein Klima des „wir“ herrschen und nicht<br />
des „ich“. An die Stelle der Angst, sein eigenes<br />
Wissen zu offenbaren, das Kollegen oder Vorgesetzte<br />
„an Land ziehen“ und als ihr eigenes Wissen<br />
ausgeben könnten, sollte der Wunsch der<br />
Mitarbeiter treten, an einer blühenden Wissensproduktion<br />
im Unternehmen produktiv teilhaben<br />
zu können und diese – ohne jede Selbstverleugnung<br />
– nach eigenen Kräften zu fördern.<br />
Es sollte nicht geschehen, dass Mitarbeiter im<br />
Unternehmen bedeutendes Wissen oder gar Erfindungen<br />
zurückhalten, sozusagen als „Trumpf<br />
im Ärmel“, den sie in dem Augenblick ziehen,<br />
der ihnen die besten Vorteile verspricht, und<br />
also ohne Rücksicht auf die Belange des Unter-
8 > Wissensmanagement<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Axel Mittelstaedt<br />
Wissen schützen<br />
nehmens. Denn alle Mitarbeiter sollten erkennen,<br />
dass ihr Wert für das Unternehmen nicht so<br />
sehr darin besteht, einmal eine – womöglich<br />
wertvolle – Idee gehabt zu haben, sondern in der<br />
Fähigkeit, derartige Ideen hervorzubringen. Diese<br />
auf Wiederholung abzielende Fähigkeit wird<br />
gerade durch die Offenbarung der Idee für die<br />
Unternehmensführung erkennbar und unter<br />
Beweis gestellt. Und sie bleibt erhalten, auch<br />
wenn der „Trumpf aus dem Ärmel“ ist.<br />
Die Unternehmensführung ist somit gut beraten<br />
darüber nachzudenken, welche Maßnahmen ergriffen<br />
werden können, um im Unternehmen<br />
ein solches Klima der Begeisterung für Wissenspartizipation<br />
zu begründen, das Ängste abbaut,<br />
Engagement fördert und die Wissensproduktion<br />
und den Umgang mit Wissen im Unternehmen<br />
zu einer Blüte führt. In Franchisesystemen<br />
betrifft das nicht nur das Unternehmen des<br />
Franchisegebers – das allerdings im besonderen<br />
Maße –, sondern das „Gesamtunternehmen<br />
Franchisesystem“. Wenn solche Voraussetzungen<br />
geschaffen sind, können die Möglichkeiten<br />
und Mittel eines schutzorientierten Wissensmanagements<br />
wirkungsvoll „greifen“, von denen<br />
hier die Rede ist.<br />
Fortschrittsorientiertes<br />
Wissen schützen<br />
Im Zentrum des Franchising als Vertriebsform<br />
stehen zumeist Dienstleistungen und nichttechnische<br />
Produkte. Gleichwohl finden bei einem<br />
keineswegs zu vernachlässigenden Anteil von<br />
Franchisesystemen technisch-mechanische Gerätschaften<br />
Verwendung oder werden bestimmte<br />
Verfahren angewendet, die grundsätzlich Gegenstand<br />
der sog. technischen Schutzrechte<br />
sind oder sein können (Patente und Gebrauchsmuster).<br />
In ihnen verkörpert sich unternehmerisch<br />
relevantes Wissen, das einer stetigen Weiterentwicklung<br />
unterliegt.<br />
Kenntnisfortschritte werden insoweit wohl in<br />
erster Linie beim Franchisegeber entstehen,<br />
etwa im Rahmen von F&E-Anstrengungen zur<br />
Fortentwicklung von Maschinen, Gerätschaften<br />
und Prozessen. Aber es ist keineswegs ausgeschlossen,<br />
dass bedeutsame Ideen in Bezug darauf<br />
gerade auch in den Unternehmen der Franchisenehmer<br />
geboren werden, die derartige<br />
Gegenstände und Prozesse tagtäglich anwenden<br />
und dabei im besonderen Maß Erfahrungen<br />
sammeln.<br />
Soweit derartiges, fortschrittsorientiertes Wissen<br />
entsteht, liegt es im Interesse beider Partner<br />
von Franchiseverträgen, dass es bestmöglich genutzt<br />
wird und entstehende Erfindungen wirksam<br />
geschützt werden.<br />
Mitarbeiter werden<br />
Mit-Erfinder<br />
Technisch orientierte Unternehmen betreiben<br />
regelmäßig Forschungs- und Entwicklungsarbeiten,<br />
um ihre Produkte weiterzuentwickeln<br />
oder neue marktgängige Erzeugnisse hervorzubringen.<br />
Ein Ziel solcher Anstrengungen ist es<br />
auch, für dabei entstehende Erfindungen entsprechenden<br />
Rechtsschutz in Form von Patenten<br />
oder Gebrauchsmustern zu erwerben.<br />
Mitarbeiter, die bei der Entstehung von Erfindungen<br />
im Sinne des Patent- und Arbeitnehmererfinderrechts<br />
mitwirken, können dadurch<br />
Mit-Erfinder werden. Dafür genügt es, dass der<br />
jeweilige Mitarbeiter einen schöpferischen Beitrag<br />
zu der Erfindung leistet. Alsdann sind auf<br />
alle beteiligten Miterfinder die Vorschriften des<br />
Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbNErfG) anzuwenden.<br />
Darin liegt eine große Chance. Denn dessen Gesetzesvorschriften<br />
und die des Patentgesetzes<br />
(PatG) sehen nicht nur die Anerkennung der Erfindereigenschaft<br />
nach außen durch ausdrückliche<br />
Benennung der Miterfinder in Patentanmeldung<br />
und -register vor, sondern auch eine<br />
adäquate Vergütung nach Maßgabe des<br />
ArbNErfG. Damit werden die personalpolitisch<br />
wichtigen Motivatoren der Belohnung durch<br />
Statusförderung und pekuniäre Besserstellung<br />
aufgerufen.<br />
Jeder, der an einem betrieblichen Vorgang beteiligt<br />
ist, welcher zu einem Patent, einem Gebrauchsmuster<br />
oder auch nur einem wichtigen<br />
und technischen Verbesserungsvorschlag führen<br />
kann, hat damit ein gewichtiges Motiv, seinen<br />
persönlichen Beitrag zum technischen Fortschritt<br />
sichtbar werden und berücksichtigen zu<br />
lassen.<br />
„Daten-Freeze“ bringt<br />
Sicherheit<br />
Das kann durch geeignete Mittel des Wissensmanagements<br />
sichergestellt werden, z. B. durch<br />
den Einsatz einer geeigneten Wissensmanagement-Software,<br />
die u. a. die Erfassung, die Speicherung<br />
und Dokumentierung von Wissen im<br />
Intranet des Unternehmens steuert und den Zugang<br />
dazu organisiert. Hierbei ist es allerdings<br />
unverzichtbar, dass der jeweilige Mitarbeiter das<br />
von ihm geschaffene oder kreativ erweiterte<br />
Wissen nicht nur inhaltlich abspeichert, sondern<br />
der Intranet-Server die Eingabe auch mit<br />
Datum und Uhrzeit versieht.<br />
Dabei muss die Wissensmanagement-Software<br />
gewährleisten, dass die eingegebenen Daten einschließlich<br />
der Tages- und Uhrzeitangabe nach<br />
Abschluss der Eingabe nicht mehr verändert werden<br />
können (sog. „Daten-Freeze“), auch nicht<br />
durch den eingebenden Mitarbeiter. Denn nur so<br />
ist beweisbar, wer welches Wissen zu welchem<br />
Zeitpunkt gehabt und erfasst hat. Und nur unter<br />
der Voraussetzung, dass ihre Eingabe „betonfest“<br />
dokumentiert wird, werden Mitarbeiter bereit<br />
sein, einem Intranet ihr Wissen anzuvertrauen<br />
und unternehmensintern zu veröffentlichen.<br />
Ein solches „Daten-Freeze“ wird gegenwärtig<br />
von Anbietern von Wissensmanagement-Software<br />
noch nicht standardmäßig angeboten,<br />
wohl aber bisweilen optional.<br />
Auf diese Weise kann ein erfasster und gut dokumentierter<br />
Wissenstand im Unternehmen entstehen<br />
und gemanagt werden. Hierauf können<br />
Weiterentwicklungen des Wissens aufbauen, gerade<br />
auch durch den ursprünglichen Eingeber,<br />
der in der Zwischenzeit Gelegenheit gehabt haben<br />
wird, sein Wissen mit anderen Mitarbeitern<br />
des Unternehmens zu diskutieren und wachsen<br />
zu lassen.<br />
Unterstützt werden derartige Vorgänge durch ein<br />
hochstehendes Kreativitäts- und Innovationsmanagement<br />
im Unternehmen, durch Motivations-<br />
oder Anreizsysteme, um die Generierung<br />
und den Austausch von Wissen zu stimulieren<br />
und zu fördern. Weitere Maßnahmen, deren Darstellung<br />
den hier zur Verfügung stehenden Raum<br />
sprengen würde, bieten sich an.
Wissensmanagement < 9<br />
Axel Mittelstaedt<br />
Franchisegeber am Neuwissen<br />
beteiligen<br />
Keineswegs ist ausgeschlossen, dass bei einer<br />
intensiven Nutzung von Gerätschaften, die der<br />
Franchisegeber dem Franchisenehmer zur Verfügung<br />
stellt oder die der Franchisenehmer in<br />
Ausübung des Franchisegeschäfts einsetzt, im<br />
Unternehmen des Franchisenehmers in Bezug<br />
hierauf relevantes Wissen geschaffen wird. Soweit<br />
hierauf die Paragrafen des PatG und<br />
ArbNErfG anzuwenden sind, profitieren davon<br />
der Mitarbeiter des Franchisenehmers und der<br />
Franchisenehmer selbst, nicht jedoch der Franchisegeber,<br />
der womöglich von dem für das gesamte<br />
Franchisesystem und alle seine Glieder<br />
wichtigen neuen Wissen noch nicht einmal<br />
Kenntnis erhält.<br />
Für diese Situation erscheint es als sinnvoll oder<br />
gar unbedingt erforderlich, vertragliche Regelungen<br />
dafür vorzusehen, dass der betreffende<br />
Franchisenehmer seinerseits in seinem Unternehmen<br />
ein adäquates Wissensmanagement<br />
betreibt. Es sollte gesichert werden, dass auch<br />
der Franchisegeber an der wirtschaftlichen Bedeutung<br />
des Neuwissens beteiligt wird, welches<br />
beim Franchisenehmer entwickelt wird bzw.<br />
entsteht.<br />
Im Ergebnis könnte das darauf hinauslaufen,<br />
dass in Bezug auf das Wissensmanagement das<br />
gesamte Franchisesystem als ein insoweit einheitliches<br />
Unternehmen strukturiert wird. Die<br />
dadurch entstehenden Vorteile bewirken ggf.<br />
eine deutliche Verbesserung sowohl der Leistungen<br />
des Franchisesystems und seiner Substrukturen<br />
als auch des Zusammenhalts des<br />
Systems und der nachhaltigen Einbindung qualifizierter<br />
Franchisenehmer.<br />
Know-how-Schutz ist lebensnotwendig<br />
Jedes Unternehmen hat Wissen in Form firmeninternen<br />
Know-hows, das sowohl geschäftsmodell-<br />
als auch wertschöpfungsrelevant ist. Dies<br />
gilt bekanntlich in besonderem Maße für Franchisesysteme<br />
und ihnen angehörende Unternehmen.<br />
Für sie ist Know-how-Schutz lebensnotwendig.<br />
Speziell hierauf muss das Wissens -<br />
management in Franchisesystemen seinen Blick<br />
richten.<br />
Das gilt sowohl für Know-how, für das selbst<br />
kein Sonderrechtsschutz etwa nach PatG, Gebrauchsmustergesetz<br />
oder Designgesetz erlangt<br />
werden kann, als auch für das überaus wichtige<br />
vorbereitende und begleitende Wissen in Unternehmen,<br />
deren Mitarbeiter patentschutzfähige<br />
Arbeitsergebnisse schaffen.<br />
Für alle diese Fälle bietet es sich an, in Erwägung<br />
zu ziehen, dass auf das Schaffen neuen Wissens<br />
ähnliche rechtliche Regelungen (vertraglicher<br />
Art) Anwendung finden, die den Paragrafen des<br />
ArbNErfG entsprechen. Wird die konsequente<br />
Anwendung solcher Regelungen in den Unternehmen<br />
kombiniert und koordiniert mit einem<br />
qualifizierten Wissensmanagement in Franchisesystemen,<br />
können alle ihnen angehörenden<br />
Unternehmen und die in ihnen mitarbeitenden<br />
Arbeitnehmer davon spürbar profitieren.<br />
Die „immaterielle Bilanz“<br />
Ein qualifiziertes Wissensmanagement kann es<br />
Franchisesystemen und den angeschlossenen<br />
Unternehmen u. U. wesentlich erleichtern, ihre<br />
Finanzierung durch Dritte zu sichern.<br />
Ihnen ist zu empfehlen, eine „immaterielle<br />
Bilanz“ zu erstellen, in der die immateriellen<br />
Werte und Ressourcen des jeweiligen Unternehmens<br />
eingestellt sind, wie Marken und andere<br />
Schutzrechte. Im Falle eines qualifizierten Wissensmanagements<br />
sind auch dessen Merkmale<br />
und Funktionen in diese Bilanz einzustellen. Soweit<br />
das gemanagte Wissen wettbewerbsrelevant<br />
und erfolgskritisch ist und zusätzlich wirksamen<br />
rechtlichen Schutz genießt und überdies<br />
in einer Weise gemanagt wird, dass es die Wettbewerbsstärke<br />
des Unternehmens und seinen<br />
Wert bedeutsam mehrt, wird es finanzierende<br />
und/oder beteiligungswillige Stakeholder geneigt<br />
machen, das Franchisesystem zu unterstützen.<br />
Optimieren und absichern<br />
Ein schutzrechtsorientiertes Wissensmanagement<br />
in Franchisesystemen ist vorteilhaft und<br />
tut von daher not. Es kann aufbauen auf zahlreichen<br />
greifbaren Veröffentlichungen zum Wissensmanagement.<br />
Darüber hinaus ist die Brücke<br />
zum IP-Management zu schlagen. Auch hierzu<br />
werden Veröffentlichungen und Seminare angeboten.<br />
Entscheidend ist, das zweidimensionale Ziel anzustreben<br />
und zu erreichen: Das Wissensmanagement<br />
in Franchisesystemen zu optimieren<br />
und die dabei ablaufenden Prozesse und generierten<br />
Resultate bestmöglich rechtlich abzusichern.<br />
Axel Mittelstaedt | LADM Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />
Kontakt Telefon +49 221 94062-0, Fax +49 221 94062-62, a.mittelstaedt@ladm.com<br />
Adresse Richard-Strauss-Straße 3, 50931 Köln<br />
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10 > Gesundheit<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Winfried Haymann<br />
Gesundheit messen<br />
Gesundheit<br />
ist messbar<br />
Den Status erkennen,<br />
die Potenziale aufzeigen<br />
Führungskräfte sehen sich zunehmend<br />
gesundheitlichen<br />
Belastungen ausgesetzt. Das<br />
Interesse an den nachhaltigen<br />
Faktoren, die ein Dasein<br />
in Gesundheit und Leistungsfähigkeit<br />
ermöglichen, steigt<br />
entsprechend. Welche Faktoren<br />
entscheiden über eine innere<br />
Gesundheit, die den äußeren<br />
Anforderungen des Berufslebens<br />
standhält und Ressourcen und<br />
Gesundheitspotentiale fördert,<br />
anstatt sie zu verbrauchen?<br />
In wissenschaftlichen und populärwissenschaftliche<br />
Studien und Ratgebern erscheinen beinahe<br />
täglich neue Definitionen von Gesundheit und<br />
Gesundheitsverhalten. Das ist nicht erstaunlich –<br />
in Sachen Gesundheit ist jeder Mensch sein eigener<br />
Experte. Das Wissen um physische und<br />
psychische Gesundheit wächst zwar in der Gesellschaft,<br />
hat aber die entscheidende Frage bisher<br />
nicht beantwortet: Wie kann man den eigenen<br />
Gesundheitsstatus fundiert messen? Das ist<br />
notwendig, um lebensstilmedizinische Maßnahmen<br />
und eine ausgleichende Lebensweise so<br />
miteinander zu verbinden, dass beispielsweise<br />
Erschöpfungs- und Burnout-Tendenzen auch<br />
langfristig vermieden werden können.<br />
Die „FührungsveranTWORTlichen“<br />
im biologischen<br />
System<br />
Es lohnt, einen Blick auf die „Führungsverantwortlichen“<br />
in einem biologischen System zu<br />
lenken. Der menschliche Organismus wird im<br />
Wesentlichen von drei komplexen Systemen gelenkt<br />
und am Leben gehalten.<br />
Das Zentrale Nervensystem (ZNS) steuert<br />
unser absichtliches Handeln durch Wahrnehmung<br />
und Bewegung unter Kontrolle unserer<br />
assoziativen Hirnanteile und Regelkreise. Ge-
Gesundheit < 11<br />
Winfried Haymann<br />
hirn und Rückenmark bilden dabei die maßgeblichen<br />
Strukturen. Wir fühlen und bewegen uns<br />
und handeln entsprechend unseren Absichten.<br />
Das Autonome Nervensystem (ANS) wird im<br />
Wesentlichen durch die Strukturen des Sympathikus<br />
und Parasympathikus dargestellt, die als<br />
Nervenbahnen parallel zur Wirbelsäule laufen<br />
und teilweise im Rückenmark liegen. Sie verbinden<br />
das Gehirn mit den inneren Organen und<br />
dem Magen-Darm-Trakt. Das ANS regelt alle inneren,<br />
nicht willkürlich beeinflussbaren Teilsysteme<br />
wie Blutdruck, Organtätigkeit, Herz-Kreis-<br />
System, Atmung, Schlaf, Regenerations- und<br />
Regulationsverhalten wie auch hormonelle<br />
Rhythmen und alle Stoffwechselaktivitäten. Entscheidend<br />
ist hierfür das komplexe Zusammenspiel<br />
von Sympathikus und Parasympathikus<br />
durch Aktivierung und Erholung für eine Gesundheit<br />
im Gleichgewicht.<br />
Die Psyche des Menschen hat vor allem bewertende<br />
und motivierende Funktionen. Sie<br />
prägt unsere inneren Einstellungen. Mit ihr handeln<br />
und entscheiden wir im Umgang mit uns<br />
selbst und mit anderen Menschen. Emotionale<br />
und soziale Kompetenzen erweisen sich dabei<br />
als sehr hilfreich.<br />
Herzratenvariabilität – ein<br />
zukunftsweisendes Phänomen<br />
Die naheliegende Frage für das interdiszipli näre<br />
Forschungsteam von Ärzten, Wissenschaftlern<br />
und Leistungstrainern von Autonom Health®<br />
war nun, wie das ANS die vielfältigen und ungeheuer<br />
komplexen Anforderungen eines lebendigen<br />
Organismus regeln kann. Die Antwort<br />
wurde in einer variablen und individuell unterschiedlichen<br />
Herzschlagfolge gefunden, auch<br />
Herzratenvariabilität (HRV) genannt.<br />
Hinter der HRV verbirgt sich ein Phänomen, das<br />
schon 200 Jahre n. Chr. bekannt war. Nämlich,<br />
dass ein starrer Pulsschlag auf ein rasches Lebensende<br />
hinweist. 1963 publizierten Hon und<br />
Lee, dass die Variabilität der Herzschlagfolge<br />
vor der Geburt klare Aussagen über den Gesundheitszustand<br />
des Neugeborenen erlaubt.<br />
Das „Phänomen HRV“ war wissenschaftlich<br />
etabliert.<br />
Weitere Forschungen mit verbesserter Hardund<br />
Software weisen seit den 1990er Jahren<br />
nach, dass das Herz, je zeitlich variabler es<br />
schlägt, desto besser die Anforderungen des Autonomen<br />
Nervensystem erfüllen kann. Anders<br />
gesagt: Das ANS sammelt die von Herzschlag zu<br />
Herzschlag notwendigen Anforderungen aus<br />
dem Körper und initiiert in der Folge das Herz,<br />
minimal langsamer oder schneller zu schlagen.<br />
Als HRV bezeichnet man heute die Fähigkeit des<br />
Herzens, den zeitlichen Abstand von einem<br />
Herzschlag zum nächsten flexibel zu ändern.<br />
Unsere Herzschläge reagieren damit unmittelbar<br />
auf alles, was wir gerade fühlen, denken, tun<br />
und erleben, was uns von innen und von außen<br />
beeinflusst. Je variabler sich das Herz dabei beschleunigen<br />
und entschleunigen kann, umso<br />
gesünder und biologisch jünger sind wir.<br />
Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Veröffentlichungen<br />
weisen nach, dass eine qualitativ<br />
hochwertige HRV-Messung als wesentlicher Indikator<br />
zur Früherkennung von gesundheitlichen<br />
Problemen angesehen werden kann. Standardisierte<br />
Messverfahren und wissenschaftlich<br />
definierte Grundlagen gewährleisten Eindeutigkeit<br />
und Vergleichbarkeit der erhobenen Daten<br />
einer Person. 2014 erschien dazu eine neue Leitlinie<br />
der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und<br />
Umweltmedizin und der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft,<br />
in der HRV-Messungen in Klinik<br />
und Praxis ausdrücklich befürwortet werden.<br />
Winfried Haymann<br />
Feldenkrais-Therapeut<br />
Winfried Haymann hat einen Bildungshintergrund<br />
aus der Architektur und Medizin. Nach<br />
langjähriger Ausbildung in körperorientierten<br />
Verfahren arbeitet er seit 1987 in Klinik und<br />
Praxis als Feldenkrais-Therapeut und -Trainer<br />
sowie zertifizierter Lebensfeuer ® Professional.<br />
Seine Tätigkeiten als Gesundheits-Coach und<br />
Therapeut sind geprägt durch die Schwerpunkte<br />
Gesundheitsdiagnostik und Bewegungslernen.<br />
Haymann hält Vorträge und gibt Seminare und<br />
Fortbildungen im In- und Ausland. Seine Praxis<br />
für aktive Gesundheit wurde 2014 in Osnabrück<br />
eröffnet.<br />
> > www.humanbasic.de
12 > Gesundheit<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Winfried Haymann<br />
Gesundheit messen<br />
Die 24-Stunden-HRV-Messung<br />
Erst Messungen über einen Zeitraum von 24<br />
Stunden oder länger zeigen die Arbeitsweise des<br />
Autonomen Nervensystems individuell auf und<br />
erlauben lebensstilmedizinische Empfehlungen.<br />
Dank neuer Messrecorder sind Messungen<br />
mit geringem Aufwand möglich geworden –<br />
ohne dass Alltagsaktivitäten eingeschränkt werden.<br />
Das leichte Gerät ist unter der Kleidung und<br />
auch nachts kaum zu spüren. Sogar Leistungssport<br />
kann man damit betreiben.<br />
Nach Abnahme des Gerätes werden die Messdaten<br />
mit einer hochspezialisierten Software berechnet<br />
und als bildhafte Darstellung visualisiert.<br />
In der 24-Stunden-HRV-Messung wird<br />
jeder einzelne Herzschlag gemessen und aufgezeichnet,<br />
wodurch die rund 100.000 Daten als<br />
Fakten objektiv und valide sind. Messungen dieser<br />
Qualität bieten den derzeit höchsten Standard<br />
in der Diagnostik der Herzratenvariabilität.<br />
Das Lebensfeuer<br />
Die 24-Stunden-HRV-Messung von Autonom<br />
Health® hat sich in unserer Arbeit seit Jahren als<br />
sensibles Instrumentarium von höchster Qualität<br />
erwiesen. In der Lebensfeuer® genannten<br />
grafischen Darstellung wird die variable Herzschlagfolge<br />
als Ausdruck der Aktivität des<br />
Autonomen Nervensystem eindrucksvoll als<br />
feuerähnliche Abbildung dargestellt. Ein dichtes,<br />
in der Basis starkes und hochflammendes<br />
Lebensfeuer® ist ein Hinweis auf Gesundheit. Je<br />
intensiver die Farben und je höher die Flammen,<br />
umso vitaler, gesünder und biologisch jünger<br />
ist der Mensch.<br />
Es ist aus unser Sicht empfehlenswert, eine HRV-<br />
Messung dieser Qualität als Teil eines Coaching-<br />
Gespräches durchzuführen. Nach einem ausführlichen<br />
Eingangsgespräch zwischen Coach<br />
und Klient wird der Messrecorder mit zwei Elektroden<br />
auf dem Brustkorb so befestigt, dass keine<br />
Einschränkungen in der Beweglichkeit entstehen<br />
können. Der Recorder wird nach wenigen<br />
Minuten quasi „vergessen“. Bis auf Duschzeiten<br />
bleibt der Recorder am Körper und zeichnet die<br />
Variabilität der Herzschläge auf. Bewusst können<br />
die zeitlichen Abstände nicht beeinflusst<br />
werden. Auch für sportlichen Aktivitäten oder<br />
beim Schlafen wird der Recorder nicht abgenommen.<br />
Nach 24-stündiger Messzeit wird der Recorder<br />
an den Coach zurückgegeben, die Messergebnisse<br />
durch die Software des Herstellers berechnet.<br />
Nur dem Coach sind die persönlichen Daten<br />
der Klienten bekannt und unterliegen<br />
strengem Datenschutz.<br />
Nach Auswertung und Beurteilung durch den<br />
Coach werden die Messergebnisse aufbereitet<br />
und als Lebensfeuer®-Bild mit den Klienten in einem<br />
abschließenden Gespräch erörtert. Grundlage<br />
des Gespräches und der nachfolgenden<br />
Empfehlungen ist ein Aktivitätsprotokoll, was<br />
die Klienten für die 24-Stunden-Messung anfertigen.<br />
Im Coaching werden die Messergebnisse<br />
mit den Erfahrungen und Notizen der Klienten<br />
während der Messung verglichen.<br />
In der Praxis und für eine umfassende Begleitung<br />
von Führungskräften haben sich Folgemessungen<br />
bewährt, die im Abstand von ein bis drei<br />
Monaten mit einem erheblichen geringeren<br />
Zeitaufwand stattfinden. In den Folgemessungen<br />
wird erkennbar, ob die Empfehlungen des<br />
Coaches im Hinblick auf körperliche Aktivitäten,<br />
Lebensstil, Schlaf- und Regenerationsverhalten<br />
bis hin zu Ernährungsgewohnheiten und zeitlicher<br />
Selbstorganisation bereits Wirkung zeigen.<br />
> > Das Ergebnis einer 24-Stunden-HRV-Messung mit einem ausgeprägten Lebensfeuer<br />
Winfried Haymann, Praxis für aktive Gesundheit<br />
Kontakt Telefon +49 (0) 541 99 89 66 66, E-Mail info@humanbasic.de<br />
Adresse Liebigstraße 29, 49074 Osnabrück<br />
Website www.humanbasic.de
Gesundheit<br />
Winfried Haymann<br />
< 13<br />
Nutzen für Führungskräfte<br />
Gesundheit als komplexes System ist wie Bildung,<br />
Natur und Wetter nicht machbar. Gesundung<br />
und Bewahren von Substanz und Reserven<br />
dagegen sehr wohl. Da Gesundheit wie alle komplexen<br />
Systeme sich fortwährend und selbstständig<br />
neu organisiert, können wir nur Rahmenbedingungen<br />
schaffen, innerhalb derer sich<br />
Gesundheit entwickeln und stabilisieren kann.<br />
Eine HRV-Messung kann erstmals eindeutig zeigen,<br />
welchen Gesundheitsstatus wir zum Zeitpunkt<br />
der Messung haben und welche Gesundheitspotentiale<br />
wir keinesfalls vernachlässigen<br />
sollten. Letzteres ist von Bedeutung für zukünftiges<br />
Verhalten und unterscheidet sich in dieser<br />
Hinsicht von rein medizinisch-diagnostischen<br />
Vorgehensweisen wie Organanamnesen oder<br />
bildgebenden Verfahren.<br />
Stärken und Reserven, die Qualität von Atmung<br />
und Schlaf und die Potentiale für Regulation und<br />
Regeneration lassen sich ebenso erkennen wie<br />
ungünstige Entwicklungen und die Auswirkungen<br />
von Kopfschmerzen, Müdigkeit, Erschöpfung<br />
oder fehlender Konzentration.<br />
Überaktivierung und Dauerstress gehen häufig<br />
mit fehlenden Ruhezeiten und fehlendem<br />
Bewusstsein für den eigenen Gesundheitsstatus<br />
einher. Eine objektive und valide HRV-Messung<br />
auf der Basis von individuellen Fakten überzeugt<br />
auch Menschen, die eine unbedingt notwendige<br />
Veränderungsbereitschaft mangels Kenntnis genauer<br />
Fakten bisher nicht herstellen konnten.<br />
Langfristig persönliche Erschöpfung mit wachsenden<br />
Burnout-Risiken zu vermeiden und<br />
gleichzeitig noch vorhandene Gesundheitpotentiale<br />
aufzuzeigen, gehört zu den Kernkompetenzen<br />
einer HRV-Messung. Mit einem<br />
erfahrenen und an Gesundung orientierten<br />
(salutogenetischen) Gesundheits-Coach lassen<br />
sich gemeinsam neue Wege finden, die eigene<br />
Gesundheit zu stärken, zu leben und nachhaltig<br />
zu bewahren.<br />
Gesundheit als wertvollste<br />
Ressource<br />
HRV-Messungen als Teil eines intensiven Gesundheits-Coachings<br />
können innere Landkarte<br />
und Wegweiser zugleich sein. Gesundheit als<br />
persönlicher und gesellschaftlicher Wert ist<br />
ohne emotionales und mentales Wohlbefinden<br />
nicht vorstellbar. Erst im Zusammenspiel von<br />
äußeren und inneren Funktionen im Organismus<br />
kann sich Gesundung entwickeln.<br />
Die Herzratenvariabilität als Spiegel der allgemeinen<br />
Anpassungsfähigkeit eines Organismus<br />
ist mit einer HRV-Messung objektiv und individuell<br />
messbar. Die HRV ist somit ein Maß für Gesundheit.<br />
Die gemessenen objektiven Daten<br />
können entscheidend helfen, Lebensstil und<br />
Gesundheitsverhalten neu auszurichten.<br />
Führungskräfte mit hoher Verantwortung für<br />
Mitarbeiter, Unternehmen und Gesellschaft treffen<br />
täglich Entscheidungen und müssen dabei<br />
selbst flexibel, konzentriert und belastbar bleiben.<br />
Es ist das gestörte Gleichgewicht von Aktivität<br />
und Ruhephasen, Actio und Reactio, das im<br />
beruflichen Alltag von Führungsverantwortlichen<br />
Substanz und Reserven verbraucht.<br />
Mit einer HRV-Messung bietet sich erstmals eine<br />
fundierte Möglichkeit, die eigene Gesundheit als<br />
wertvollste Ressource zu messen und neu zu bewerten.<br />
In der Verbindung mit einem lebensstilmedizinisch<br />
und salutogenetisch erfahrenen<br />
Coach lassen sich gezielt nachhaltige und für die<br />
Verbesserung der Gesundheit notwendige Veränderungen<br />
der persönlichen Lebensweise<br />
gestalten. Folgemessungen über persönlich signifikante<br />
Zeiträume und eigene positive Erfahrungen<br />
mit einem erfolgreichen persönlichen<br />
Gesundungprozess motivieren und überzeugen<br />
auch Menschen, die im Berufsleben eher faktenorientiert<br />
entscheiden müssen.<br />
Eine HRV-Messung, und das ist möglicherweise<br />
ihr größtes Plus, bietet beides: einen Status Quo<br />
und Aussagen, wie es weitergehen muss, damit<br />
vorhandene Potentiale erkannt, gefördert und<br />
entwickelt werden können.<br />
> > Das Ergebnis einer 24-Stunden-HRV-Messung der Diagnose Burnout
14 > Recht<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />
Know-how-Schutz in Systemen<br />
Dies zeigt, welche große Bedeutung dem Knowhow<br />
eines Franchisesystems schon immer zugekommen<br />
ist. Insofern muss jedes Franchisesystem<br />
darauf bedacht sein, dieses Know-how nicht<br />
nur zu schützen, sondern auch verhindern, dass<br />
nach Beendigung des Franchisevertrags dieses<br />
Know-how von einem ausgeschiedenen Franchisenehmer<br />
für eigene Zwecke oder solcher<br />
Dritter weiter genutzt wird.<br />
Systemschutz bei<br />
Franchisesystemen<br />
Die große Bedeutung des Know-hows<br />
Nach dem Ehrenkodex des<br />
Deutschen Franchise-Verbandes<br />
(DFV) verpflichtet sich ein Franchisenehmer<br />
zur Leistung von<br />
Franchise-Gebühren, wobei der<br />
Franchisegeber dem Franchisenehmer<br />
dafür als Gegenleistung<br />
auf der Grundlage des abgeschlossenen<br />
Franchisevertrages<br />
eine laufende technische und<br />
betriebswirtschaftliche Unterstützung,<br />
den Systemnamen<br />
und/oder die Marke und/oder<br />
andere gewerbliche Schutz- und<br />
Urheberrechte sowie das Knowhow,<br />
die wirtschaftlichen und<br />
technischen Methoden und das<br />
Geschäftsordnungssystem des<br />
Franchisesystems zur Verfügung<br />
zu stellen hat.<br />
Demgemäß wurde der so genannte „Franchise-<br />
GVO“ der Franchise-Begriff geprägt:<br />
> > Know-how: Die Gesamtheit von nicht patentierten<br />
praktischen Erkenntnissen, die auf Erfahrungen<br />
des Franchisegebers sowie Erprobungen<br />
durch diesen beruhen und die geheim,<br />
wesentlich und identifiziert sind.<br />
> > Geheim: Das Know-how muss in seiner Substanz,<br />
seiner Struktur oder der genauen Zusammensetzung<br />
seiner Teile nicht allgemein bekannt<br />
oder nicht leicht zugänglich sein, wobei<br />
der Begriff nicht in dem Sinne zu verstehen ist,<br />
dass jeder einzelne Teil des Know-hows außerhalb<br />
des Geschäfts des Franchisegebers unbekannt<br />
oder unerhältlich sein müsste.<br />
> > Wesentlich: Das Know-how umfasst Kenntnisse,<br />
die für den Verkauf von Waren oder die<br />
Einbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher,<br />
insbesondere für die Präsentation<br />
der zum Verkauf bestimmten Waren, die Bearbeitung<br />
von Erzeugnissen im Zusammenhang<br />
mit der Erbringung von Dienstleistungen, die<br />
Art und Weise der Kundenbedienung sowie die<br />
Führung des Geschäftes in verwaltungsmäßiger<br />
und finanzieller Hinsicht wichtig sind.<br />
> > Identifiziert: Das Know-how muss ausführlich<br />
genug beschrieben sein, um prüfen zu<br />
können, ob es die Merkmale des Geheimen<br />
und der Wesentlichkeit erfüllt.<br />
Das nützliche Know-how<br />
Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (Franchise-GVO)<br />
für Franchise-Vereinbarungen ging<br />
davon aus, dass das Know-how für den Franchisenehmer<br />
„nützlich“ sein muss. Darüber hinaus<br />
musste die Beschreibung des Know-hows entweder<br />
in der Franchise-Vereinbarung oder in einem<br />
besonderen Schriftstück niedergelegt oder in jeder<br />
anderen geeigneten Form vorgenommen<br />
werden. Damit wurde zugleich deutlich, dass<br />
Franchisesysteme daran zu messen waren, ob<br />
dem Franchisenehmer ein spezielles Know-how,<br />
nämlich die Geschäftsidee und/oder der Geschäftstyp<br />
zur Nutzung überlassen wurde.<br />
Bedeutsam und nützlich<br />
In der seit dem 1. Juni 2010 geltenden EU-Gruppenfreistellungsverordnung<br />
(EU-VO 330/2010)<br />
wird verlangt, dass das Know-how „bedeutsam“<br />
und „nützlich“ ist. Es muss also zukünftig eine<br />
„Bedeutsamkeits- und Nützlichkeitsprüfung“ erfolgen.<br />
In welcher nun diese beiden unbestimmten<br />
Rechtsbegriffe zu bestimmen sind, steht<br />
nicht fest. Bereits jetzt wird von den Gerichten<br />
gefordert, dass ein Know-how-Transfer zwischen<br />
Franchisegeber und Franchisenehmer nicht nur<br />
zu erfolgen hat, sondern der Franchisegeber<br />
auch darlegungs- und beweispflichtig dafür ist,<br />
dass das auf den Franchisenehmer transferierte<br />
Know-how für diesen von wirtschaftlichem Nutzen<br />
ist.<br />
Vertrag ohne Know-How-<br />
Transfer sittenwidrig?<br />
Wird kein angemessenes Know-how dem Franchisenehmer<br />
zur Verfügung gestellt, so stellt sich<br />
die Frage, ob nicht der abgeschlossene Franchisevertrag<br />
mangels eines ausgewogenen Verhältnisses<br />
von Leistung des Franchisegebers<br />
(Know-how-Transfer) und Leistung des Franchi-
Recht<br />
Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />
< 15<br />
geheim halten will und an deren Geheimhaltung<br />
ein berechtigtes wirtschaftliches<br />
Interesse besteht. Dazu gehören z.B. Kalkulationsunterlagen,<br />
Bezugsquellen, Angebot, aber<br />
auch das Know-how des Franchisesystems, also<br />
das Franchise-Handbuch.<br />
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen,<br />
die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb stehen und nicht<br />
offenkundig sind, nach dem Willen des Geschäftsinhabers<br />
geheim gehalten werden sollen<br />
und bezüglich geehrter ein berechtigtes Interesse<br />
des Geschäftsinhabers an der Geheimhaltung<br />
anzuerkennen ist. Gerade bei Franchisesystemen<br />
muss sich jeder Franchisenehmer darüber<br />
im Klaren sein, das im Zweifel alle immer betrieblichen<br />
Kenntnisse und Vorgänge des Franchisesystems,<br />
deren Existenz außerhalb des<br />
Franchisesystems unbekannt ist und die einen<br />
Einfluss auf die Position des Franchisegebers im<br />
Wettbewerb haben können, nach dem Willen<br />
des Franchisegebers einzuhalten sind.<br />
senehmers (Franchise-Gebühren) gem. § 138 I<br />
BGB sittenwidrig ist. Die Rechtsprechung tendiert<br />
hier dazu, als Wertungsmaßstab auf Regelungen<br />
der Gruppenfreistellungsverordnung zurückzugreifen.<br />
Dies korrespondiert auch mit einer Entscheidung<br />
des OLG Oldenburg. Danach muss das<br />
Know-how eines Franchisesystems nicht nur bestehen,<br />
sondern aus der Dokumentation des<br />
Know-hows muss auch ableitbar sein, dass dieses<br />
für den Franchisenehmer von Nutzen ist.<br />
Wird also ein Franchisesystem durch dessen<br />
Know-how geprägt, wird dieses Know-how dem<br />
Franchisenehmer zum Betreiben seines Franchise-Outlets<br />
auf der Grundlage und für die Dauer<br />
des abgeschlossenen Franchisevertrages überlassen,<br />
so ist nur selbstverständlich, dass der<br />
Franchisegeber ein großes Interesse daran hat,<br />
dass diese dem Franchisenehmer zur Verfügung<br />
gestellte Know-how sowohl während<br />
der Vertragsdauer als auch nach Beendigung<br />
der vertraglichen Beziehungen geheim<br />
gehalten wird. Der Schutz des Know-hows ist<br />
damit ein wichtiges Element des Systemschutzes<br />
eines jeden Franchisesystems.<br />
Der Schutz des Know-hows<br />
eines Franchisesystems<br />
Der Systemschutz innerhalb eines Franchisesystems<br />
kann durch zahlreiche Regelungen des<br />
Franchisevertrages sichergestellt werden, wie<br />
etwa durch eine Regelung zur Geheimhaltung<br />
oder aber auch zur Bezugsbindung des Franchisenehmers.<br />
Und letztlich durch Regelungen zu<br />
den Rechtsfolgen der Beendigung eines Franchisevertrages,<br />
darüber hinaus durch die Regelungen<br />
des Markengesetzes, soweit es um die zugunsten<br />
des Franchisegebers eingetragene<br />
Marke geht, die einem Franchisenehmer jeweils<br />
nur für die Dauer des Franchisevertrages und das<br />
Betreiben des Franchise-Outlets zur Nutzung zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
Geschäfts- und Betriebsgeheimnis ist jede<br />
Tatsache, die mit dem Geschäftsbetrieb<br />
des Franchisesystems zusammenhängt,<br />
der Allgemeinheit noch nicht bekannt (offenkundig)<br />
ist und die der Franchisegeber<br />
Geheimhaltung nach<br />
Vertragsende<br />
Die Verpflichtung des Franchisenehmers zu dieser<br />
Geheimhaltung ergibt sich nicht nur aus dem<br />
Franchisevertrag und dem für jedes Franchisesystem<br />
zwingend zu beachtenden Grundsätzen<br />
von Treu und Glauben, sondern auch aus einer<br />
analogen Anwendung von § 90 HGB, der eine<br />
entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung<br />
des Handelsvertreters statuiert. Gemäß Artikel 3<br />
IIa der GU-Gruppenfreistellungsverordnung für<br />
Franchise-Vereinbarungen konnte dem Franchisenehmer<br />
die Geheimhaltungsverpflichtung<br />
auch für die Zeit nach Beendigung des Franchisevertrages<br />
auferlegt werden. Nach der EU-<br />
Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale<br />
Vertriebsbindungen kann de lege lata eine solche<br />
nachvertragliche Geheimhaltungsverpflichtung<br />
jedoch nur noch für solches Know-how<br />
auferlegt werden, das nicht allgemein zugänglich<br />
ist. Mangelt es an diesem Kriterium, so erlischt<br />
die Geheimhaltungsverpflichtung mit Beendigung<br />
des Franchisevertrages. Der Franchisenehmer<br />
ist dann auch berechtigt, dieses Know-how<br />
weiterhin, d.h. nach Beendigung des Franchisevertrages<br />
zu nutzen.
16 > Recht<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />
Know-how-Schutz in Systemen<br />
Allerdings hat der Franchisenehmer trotz Allgemeinzugänglichkeit<br />
kein Recht, das Know-how<br />
bzw. Betriebsgeheimnis des Franchisesystems<br />
nach Beendigung des Franchisevertrages weiter<br />
zu verwerten, zu verwenden oder Dritten zu<br />
überlassen, wenn die Allgemeinzugänglichkeit<br />
dieses Know-hows auf eine Vertragsverletzung<br />
des Franchisenehmers zurückgeht, d.h. dieser<br />
das geheime Know-how über Betriebsgeheimnisse<br />
des Franchisesystems Dritten – ohne Einwilligung<br />
des Franchisegebers – offenbart hat.<br />
Schadensersatz bei<br />
Vertragsverletzung<br />
Die Dauer der nachvertraglichen Geheimhaltungsverpflichtung<br />
ist unabhängig von<br />
dem Grund der Beendigung des Franchisevertrages.<br />
Diese kennt keine zeitliche Schranke<br />
wird allein durch den Geheimhaltungszweck begrenzt.<br />
Geschützt wird jede unbefugte Weitergabe<br />
an Dritte, wobei für Handelsvertreter anerkannt<br />
ist, dass eine Weitergabe unbefugt ist,<br />
wenn sie der Berufsauffassung eines ordentlichen<br />
Kaufmanns widerspricht. Eine Verletzung<br />
der Geheimhaltungsverpflichtung kann nicht<br />
nur – wie im Vertragsmuster – die Verwirkung einer<br />
Vertragsstrafe auslösen, sondern stellt zugleich<br />
eine positive Vertragsverletzung dar, die<br />
den Franchisenehmer gemäß § 280 BGB zur<br />
Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Ebenso<br />
besteht gemäß § 823 I BGB unter dem Aspekt<br />
des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und<br />
ausgeübten Gewerbebetrieb ein Anspruch auf<br />
Beseitigung und Unterlassung.<br />
Zu ersetzen sind dem Franchisegeber alle durch<br />
die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung<br />
entstandenen Schäden. Ein dabei pflichtwidrig<br />
beim Franchisenehmer erzielter Gewinn kann<br />
gemäß § 687 II BGB abgeschöpft werden.<br />
Da der Franchisenehmer für das Handeln seiner<br />
Mitarbeiter gemäß § 278 BGB haftet, wird dieser<br />
zu seiner Absicherung, die Geheimhaltungs- und<br />
Schadensersatzverpflichtung auch seinen Mitarbeitern<br />
aufzuerlegen. Dies gilt aber nicht für alle<br />
Mitarbeiter, sondern ist eingeschränkt auf diejenigen,<br />
die typischerweise mit dem Know-how<br />
des Franchisesystems zu tun haben.<br />
Geheimhaltungserklärung<br />
vor Vertragsunterzeichnung<br />
Da auch bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen<br />
das Know-how des Franchisesystems<br />
einem potentiellen Franchisenehmer darzustellen<br />
ist, empfiehlt es sich insoweit bereits im<br />
Rahmen der Vertragsverhandlungen vom Franchisenehmer-Interessenten<br />
eine sog. Geheimhaltungserklärung<br />
unterzeichnen zu lassen, die<br />
dann auch den vertragliche Bereich umfasst und<br />
insoweit dem abgeschlossenen Franchisevertrag<br />
als Anlage beigefügt wird.<br />
Schutzrechte<br />
Jedem Franchisenehmer werden für die Dauer<br />
des Franchisevertrages zum Betreiben seines<br />
Franchise-Outlets die gewerblichen Schutzrechte<br />
des Franchisegebers zur Verfügung gestellt; in<br />
der Regel eine zugunsten des Franchisegebers<br />
eingetragene nationale oder internationale bzw.<br />
europäische Marke.<br />
Als gewerbliche Schutzrechte eines Franchisegebers<br />
versteht man die einem Franchisegeber für<br />
das System erteilten Patenten, Marken, Gebrauchs-<br />
oder Geschmacksmuster. Diese sowie<br />
eventuelle Urheberrechte stellen ein wesentliches<br />
Aktivum des Franchisesystems dar. Ihr<br />
Schutz muss das Anliegen sowohl des Franchisegebers<br />
als auch aller Franchisenehmer sein.<br />
Der Franchisegeber ist daher verpflichtet, alle Angriffe<br />
gegen die gewerblichen Schutzrechte abzuwenden.<br />
Die Franchisenehmer müssen ihrerseits<br />
den Franchisegeber bei der Abwehr von Verstößen<br />
gegen die gewerblichen Schutzrechte nicht<br />
nur unterstützen, sondern auch über alle Schutzrechtsverletzungen<br />
in ihrem Vertragsgebiet, aber<br />
auch wenn diese solche ansonsten in Erfahrung<br />
bringen, informieren.<br />
Regelungen bei<br />
Vertragsbeendigung<br />
Der Know-how-Schutz muss auch bei den Regelungen<br />
zur Beendigung des Franchisevertrages<br />
beachtet werden. Im Rahmen des Franchisevertrages<br />
muss insofern vereinbart werden, dass neben<br />
der Untersagung, weiterhin die Marke, Werbetexte,<br />
Werbemitteln, Drucksachen etc. des<br />
Franchisesystems zu nutzen zugleich der Franchisenehmer<br />
verpflichtet ist, alle seine Bezeichnungen<br />
unter der Marke des Systems im Telefonverzeichnis<br />
und sonstigen Verzeichnissen, wie<br />
Telefax oder Ort- und Branchenverzeichnissen<br />
zu löschen bzw. die Telefonnummer seines Franchise-Outlets<br />
auf den Franchisegeber zu übertragen.<br />
Entsprechendes gilt für die vom Franchisenehmer<br />
genutzten Domain oder aber auch entsprechende<br />
Werbeanzeigen, die vom Franchisenehmer<br />
unter der Marke des Systems in das Internet<br />
eingestellt wurden, sei es auf regionalen Marktplätzen<br />
oder aber bei Google. Verstöße sollten<br />
unter Vertragsstrafe gestellt werden, um so den<br />
ausgeschiedenen Franchisenehmer zur Löschung<br />
solcher Eintragungen zu verpflichten.<br />
Mit Beendigung des Franchisevertrages entfällt<br />
für den Franchisenehmer auch die Berechtigung,<br />
das Know-how des Franchisesystems weiter zu<br />
nutzen. Diese Know-how-Nutzung bezieht sich<br />
nicht nur auf etwaige Werbemittel und Werbetexte<br />
sowie das Logo des Franchisesystems und<br />
die Marke des Franchisegebers, sondern auch<br />
auf Geschäftsunterlagen, soweit auf diesen das<br />
Logo des Franchisesystems oder sonstige auf das<br />
Franchisesystem hindeutende Zusätze abgedruckt<br />
sind.<br />
Wird das Ladenlokal nicht vom Franchisenehmer<br />
zurückgegeben, etwa, weil dieser selbst den<br />
Mietvertrag abgeschlossen hat oder aber der<br />
Franchisegeber an dem Standort kein Interesse<br />
mehr hat, so muss der Franchisenehmer verpflichtet<br />
werden, das Innere und Äußere des Ladenlokals<br />
so abzuändern, dass eine Verwechslung<br />
mit einem Outlet des Franchisesystems<br />
ausgeschlossen ist. Unterbleibt dies und erweckt<br />
der Franchisenehmer weiterhin gegenüber Dritten<br />
den Eindruck, er sei nach wie vor Franchisenehmer,<br />
so kann dieser auf Unterlassung gem. §§<br />
3, 5 UWG in Anspruch genommen werden.<br />
Inventur für<br />
Warenübernahme<br />
Zugleich wird in Franchise-Verträgen vereinbart,<br />
dass der Franchisegeber den beim Franchisenehmer<br />
noch lagernden Warenbestand übernimmt,<br />
insbesondere wenn es sich um Eigenprodukte<br />
des Franchisesystems handelt, die mit der<br />
Marke des Systems gelabelt sind. Auf den Zeitpunkt<br />
der Vertragsbeendigung ist daher eine Inventur<br />
durchzuführen. Übernommen wird aber
Recht<br />
Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />
< 17<br />
der Warenbestand, der sich noch im verkaufsfähigen<br />
Zustand befindet.<br />
Ladeneinrichtung<br />
Durch die Ladeneinrichtung drückt sich das<br />
Know-how des Franchisesystems aus, insbesondere<br />
dessen Corporate Design. Insofern sollte im<br />
Rahmen des Franchisevertrages vereinbart werden,<br />
dass die Ladeneinrichtung vom Franchisenehmer<br />
zurückgenommen wird. Üblich ist eine<br />
Übernahme zum Zeitwert. Dazu sollte bereits im<br />
Rahmen des Franchisevertrages vereinbart werden,<br />
dass der Wert der Einrichtung durch einen<br />
Sachverständigen als Schiedsgutachter geschätzt<br />
wird.<br />
Vertragsstrafenregelung<br />
Um jeden Franchisenehmer deutlich zu machen,<br />
welche große Bedeutung dem Know-how des<br />
Franchisesystems und dessen Schutz zukommt,<br />
aber auch um diesen zu verpflichten, die ihm auferlegte<br />
Geheimhaltungsverpflichtung einzuhalten,<br />
ist es notwendig, dass der Franchisevertrag<br />
für Verstöße gegen diese Verpflichtungen auch<br />
eine Vertragsstrafenregelung enthält. Die Vertragsstrafe<br />
erweist sich somit als ein probates Mittel<br />
des Know-how- und Geheimhaltungsschutzes<br />
eines jeden Franchisesystems, ver hindert aber<br />
auch die unberechtigte Weiternutzung der Marke<br />
nach Beendigung des Franchisevertrages, die<br />
Verletzung eines vertrag lichen oder nachvertraglichen<br />
Wettbewerbsverbotes oder einer Geheimhaltungsverpflichtung.<br />
Allerdings erweist sich die Vereinbarung einer<br />
Vertragsstrafe immer wieder als ein Problem der<br />
Vertragsgestaltung. Hier kollidieren das Interesse<br />
des Franchisegebers nach einer möglichst hohen<br />
Vertragsstrafe für jeden Fall des Verstoßes der<br />
Geheimhaltungsverpflichtungen mit den Vorgaben<br />
der Rechtsprechung, dass eine Vertragsstrafe<br />
von der Höhe her dem jeweiligen Verschulden<br />
des Franchisenehmers und der Schwere des Vertragsverstoßes<br />
anzupassen ist. Andernfalls besteht<br />
die Gefahr, dass die Vertragsstrafenregelung<br />
wegen unangemessener Benachteiligung<br />
des Franchisenehmers gem. § 307 I 1 BGB unwirksam<br />
ist.<br />
Zweck einer Vertragsstrafe ist es zum einen, auf<br />
den Franchisenehmer Druck auszuüben, um<br />
diesen zur vertragsgerechten Erfüllung anzuhalten;<br />
zum anderen soll dem Franchisegeber im<br />
Verletzungsfalleine erleichterte Schadlosstellung<br />
ohne Einzelnachweis ermöglich werden. Deshalb<br />
muss ein angemessenes Verhältnis zwischen<br />
der Höhe der Strafe einerseits sowie dem<br />
Erfüllungsinteresse des Franchisegebers andererseits<br />
bestehen. Diese Interessenabwägung ist<br />
dann nicht ausgewogen, wenn die Höhe der Vertragsstrafe<br />
nicht mit der Schwere der Vertragsverletzung<br />
korrespondiert.<br />
Um flexibel auf die Vertragsverstöße und deren<br />
Schwere reagieren zu können, sieht das Vertragsmuster<br />
die Vereinbarung einer Vertragsstrafe<br />
nach dem so genannten „Hamburger Brauch“<br />
vor. Der Franchisegeber kann hier zunächst die<br />
Vertragsstrafe in Korrespondenz mit der Schwere<br />
des Verstoßes nach seinem Ermessen festsetzen,<br />
während der Franchisenehmer das Recht hat, die<br />
Höhe der Vertragsstrafe durch das zuständige<br />
Gericht überprüfen zu lassen. Dabei sind Schwere<br />
und Ausmaß der Zuwiderhandlung, der Sanktionscharakter<br />
der Vertragsstrafe und deren<br />
Zweck zu berücksichtigen, um einige der Bemessungskriterien<br />
für eine Vertragsstrafe nach dem<br />
Hamburger Brauch zu nennen.<br />
Aus diesem Grunde sind Vertragsstrafen auch auf<br />
einen für den Verstoß geltend zu machenden<br />
Schadensersatz anzurechnen, da andernfalls eine<br />
„Verdopplung“ der Schadenersatzverpflichtung<br />
des Franchisenehmers eintritt: dieser muss sowohl<br />
den dem Franchisegeber entstandenen<br />
Schaden ersetzen, als auch zusätzlich noch die<br />
Vertragsstrafe leisten. Insofern geht das Vertragsmuster<br />
davon aus, dass die Vertragsstrafe auf einen<br />
vom Franchisenehmer zu leistenden Schadenersatz<br />
anzurechnen ist. Auch insofern<br />
verstößt daher die Regelung des Vertragsmusters<br />
nicht gegen § 307 I 1 BGB.<br />
Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB<br />
ist allerdings die Vertragsstrafe nur insoweit auf<br />
den Schadensersatzanspruch anzurechnen, wie<br />
Interessenidentität besteht. Nach einer Entscheidung<br />
des Bundesgerichtshofes besteht zwischen<br />
dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe<br />
und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten,<br />
die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe<br />
entstanden sind, keine solche Identität, das<br />
heißt diese Kosten können zusätzlich erstattet<br />
verlangt werden.<br />
Umfassende Regelung nötig<br />
Der Systemschutz bei Franchisesystemen<br />
verlangt umfassende Regelung im Franchisevertrag,<br />
die durch gesetzliche Regelungen<br />
des Lauterkeits- sowie des Markenrecht<br />
ergänzt werden. Entscheidend ist<br />
aber immer, dass das Franchisesystem über<br />
ein Know-how verfügt, dass auch schützenswert<br />
ist – also ein Know-how, das für<br />
den Franchisenehmer und das Betreiben<br />
des Franchise-Outlets tatsächlich von Nutzen<br />
ist.<br />
Prof. Dr. Eckhard Flohr | LADM Rechtsanwälte<br />
Kontakt Telefon +43 (0) 5352 617530, Fax +43 (0) 5352 6175327, E-Mail e.flohr@ladm.com<br />
Adresse Büro Gasteig, Bärnbichl 11, A-6382 Gasteig/Kirchdorf i. T.<br />
Website www.ladm.com
18 > Recht<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Christian Treumann<br />
Wettbewerbsverbote<br />
Vertragliche und nachvertragliche<br />
Wettbewerbsverbote<br />
Unter dem Aspekt des Schutzes des Franchisegebers<br />
und seines Franchisesystems<br />
Das deutsche Recht und die deutsche Wirtschaftsordnung unterliegen<br />
dem Prinzip der Wettbewerbsfreiheit. Grundsätzlich ist jedem<br />
Marktteilnehmer gestattet, in wirtschaftlichen Wettbewerb zu<br />
anderen Unternehmen zu treten. Es sei denn, die wirtschaftliche<br />
Betätigung wird durch gesetzliche Verbote und/oder vertragliche<br />
Abreden eingeschränkt. Das Handeln als Marktteilnehmer muss<br />
sich genauso wie das zwischen Marktteilnehmern vereinbarte Beschränken<br />
des Wettbewerbes in die Rechtsordnung einbetten lassen<br />
und dem Lauterkeitsgebot des Wettbewerbsrechts unterordnen.<br />
Wettbewerbsverbote zwischen selbständigen im konkreten Fall sein; vielmehr geht damit<br />
Unternehmen sollen verhindern, dass eine Partei,<br />
je nach Ausgestaltung des Wettbewerbsverbotes<br />
während oder nach Beendigung des Vertrages<br />
in Wettbewerb zu der anderen Partei tritt,<br />
und dies u.a. unter Nutzung des Know-hows der<br />
auch regelmäßig einher, dass Auskunftsansprüche<br />
geltend gemacht werden können, über die<br />
die andere Vertragspartei Kenntnis über Geschäftsvorgänge<br />
erhalten kann, die unter Verletzung<br />
des Wettbewerbsverbotes erfolgen.<br />
anderen Partei. Es können vertragliche Wettbewerbsverbote<br />
auch gegenseitig ausgestaltet sein.<br />
Rechtsfolge eines Verstoßes gegen ein vertragliches<br />
oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot<br />
kann nicht nur die Verpflichtung zur Unterlassung<br />
jedweder Konkurrenztätigkeit einschließlich<br />
entsprechender Schadenersatzansprüche<br />
Wettbewerbsverbote<br />
Die Beziehung zwischen Franchisegeber und<br />
Franchisenehmer gestaltet sich regelmäßig als<br />
Dauerschuldverhältnis. Da es bei der Vereinbarung<br />
und der Einhaltung von vertraglichen und/<br />
oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten<br />
jedoch nicht um das Herbeiführen eines Erfolges<br />
geht, weil die Vertrags-„Erfüllung“ hier auf<br />
ein Unterlassen gerichtet ist, geht es bei Wettbewerbsverboten<br />
schon denklogisch nicht um die<br />
Erfüllung einer Pflicht, sondern um die Einhaltung<br />
einer „stetigen Phase finaler Passivität“.<br />
Dabei erschöpfen sich die aus einem vertraglichen<br />
Wettbewerbsverbot resultierenden Pflichten<br />
nicht ausschließlich in einem Unterlassen.<br />
Zur Effektuierung vertraglicher, aber insbesondere<br />
auch nachvertraglicher Wettbewerbs -<br />
ver bote können auch flankierende Aktivitäten<br />
geschuldet sein, wie z.B. die Herausgabe geheimzuhaltender<br />
Unterlagen (Systemhandbücher,<br />
Richtlinien etc.), sogar wenn diese formell<br />
im Eigentum des Franchisenehmers stehen sollten.<br />
Die Herausbildung von Wettbewerbsverboten<br />
ist also eine Konkretisierung des allgemeinen<br />
Gebotes, wonach die Durchführung von<br />
Verträgen nach „Treu und Glauben mit Rücksicht<br />
auf die Verkehrssitte“ (vgl. § 242 BGB) vorzunehmen<br />
ist, sich also so zu verhalten, dass die<br />
legitimen Integritätserwartungen der Parteien<br />
im Hinblick auf die jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen<br />
ausreichend Berücksichtigung finden<br />
und gewahrt werden.
Recht < 19<br />
Christian Treumann<br />
Der mit einem Wettbewerbsverbot zu erreichende<br />
Schutz des Know-how eines Franchisegebers<br />
ist umso umfassender, je intensiver sich die Kooperation<br />
zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer<br />
ausgestaltet und je mehr der Franchisegeber<br />
erworbenes Know-how dem<br />
Franchisenehmer zur Verfügung stellt.<br />
Ausstiegsstrategien<br />
Die Zulässigkeit und die Berechtigung von<br />
(nach-)vertraglichen Wettbewerbsverboten wer -<br />
den nicht zur Diskussion gestellt und sind anerkannt.<br />
Trotzdem müssen sich Franchisegeber<br />
bei Berufung auf ein solches vertragliches<br />
Wettbewerbsverbot regelmäßig mit dem dann<br />
erhobenen Einwand des Franchisenehmers auseinandersetzen,<br />
das vertragliche Wettbewerbsverbot<br />
sei unwirksam.<br />
Dies wird gerade dann gerne ins Feld geführt,<br />
wenn es einem „Noch-Franchisenehmer“ darum<br />
geht, während des bestehenden Vertragsverhältnisses<br />
bereits das Verlassen des Franchisesystems<br />
zu planen und unter Weiternutzung des<br />
systemspezifischen Know-hows dieselbe Geschäftstätigkeit<br />
wie unter der Zugehörigkeit zum<br />
Franchisesystem fortzusetzen. Dem Einwand<br />
der Unwirksamkeit vertraglicher Wettbewerbsverbote<br />
liegt daher oft genug eine durchdachte<br />
Ausstiegsstrategie eines Franchisenehmers zugrunde,<br />
der der Auffassung ist, das Know-how<br />
des Franchisesystems auch ohne Unterstützung<br />
der Systemzentrale weiternutzen zu können und<br />
sich in die Lage zu versetzen, unter Einsparung<br />
von Franchise-Gebühren das von ihm eingesetzte<br />
Know-how weiterzuverwenden.<br />
Unter etwas anderem Blickwinkel, aber mit gleicher<br />
Zielrichtung, wird auch bei den nachvertraglichen<br />
Wettbewerbsverboten insbesondere<br />
im Rahmen der Verfolgung einer Ausstiegsstrategie<br />
die Unwirksamkeit solcher Wettbewerbs-<br />
verbote geltend gemacht. Oft genug geht dies<br />
einher mit dem Ausspruch einer eigenen (vorgeschobenen)<br />
fristlosen Kündigung des Franchisenehmers,<br />
um sich dergestalt vom Franchisesystem<br />
zu lösen oder aber eine fristlose Kündigung<br />
wird - beispielsweise durch „Umflaggen“ des<br />
Franchisenehmers - provoziert. Ziel solcher Vorgehensweisen<br />
ist regelmäßig, unter Weiternutzung<br />
des Know-hows des Franchisesystems, oft<br />
genug auch unter Bedienung der mit der Marke<br />
des Franchisesystems geworbenen Kunden ein<br />
der Franchise vergleichbares Tätigkeitsfeld weiter<br />
zu bearbeiten.<br />
Dabei ist das Verbot, während der Vertragsdauer,<br />
wie es oft formuliert wird, selbst oder über Dritte<br />
mit dem Franchisegeber in Wettbewerb zu treten,<br />
letztlich auch ein Ausfluss der allgemeinen<br />
Interessenwahrungspflicht der Parteien, die es<br />
im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig<br />
zu beachten gilt.<br />
Christian Treumann | PF & P Rechtsanwälte | Büro Erfurt<br />
Kontakt Telefon +49 361 66 36 90-0, Fax +49 361 66 36 90-25, treumann@pfp-legal.de<br />
Adresse Anger 55/56, 99084 Erfurt<br />
Website www.pfp-legal.de
20 > Recht<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Christian Treumann<br />
Wettbewerbsverbote<br />
Zusätzlich sollte ein Franchisegeber im Rahmen<br />
seiner vertraglichen Gestaltung von der Möglichkeit<br />
der Ausgestaltung eines vertraglichen<br />
Wettbewerbsverbotes in seinen Franchise-Verträgen<br />
Gebrauch machen.<br />
Dabei muss dann bedacht werden, dass ein<br />
Franchisenehmer über das vertragliche Wettbewerbsverbot<br />
in seiner unternehmerischen Freiheit<br />
nicht zu engen Beschränkungen unterworfen<br />
wird. Gleichzeitig gilt zu beachten, dass über<br />
(nach-)vertragliche Wettbewerbsverbote in diesem<br />
Zusammenhang nicht nur das systemtypische<br />
Know-how geschützt werden sollte, sondern<br />
insbesondere bei Franchisesystemen, die<br />
bereits über eine etablierte Marke verfügen, der<br />
Markenbekanntheitsgrad sowie die Sogwirkung<br />
der Marke.<br />
Vertragliches<br />
Wettbewerbsverbot<br />
Die in zahlreichen Franchise-Verträgen vorzufindende<br />
vertragliche Wettbewerbsabrede stellt<br />
klar, dass es für eine Verletzung der Wettbewerbsabrede<br />
nicht darauf ankommt, ob der<br />
Franchisenehmer selbst oder über Dritte mit<br />
dem Franchisegeber in Wettbewerb tritt.<br />
Wie für das jeweilige Franchisesystem eine wirksame<br />
Klausel eines vertraglichen Wettbewerbsverbotes<br />
auszugestalten ist, ist auf der einen Seite<br />
immer von dem Umfang und der Art des zu<br />
schützenden Know-hows abhängig und auf der<br />
anderen Seite von den durch diesen Umfang gezogenen<br />
Grenzen, die sich bezogen auf die einzelnen<br />
Merkmale des Wettbewerbsverbotes aus<br />
den insoweit bestehenden gesetzlichen Regelungen<br />
ergeben.<br />
Informationen zum Thema Knowhow-Schutz<br />
entnehmen Sie bitte<br />
dem Artikel der vorherigen Seiten<br />
von Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />
Wettbewerbsschutz und Schutz des Know-hows<br />
des Franchisesystems müssen im Zusammenhang<br />
betrachtet werden.<br />
Es ist desweiteren darauf zu achten, dass kartellrechtliche<br />
Vorgaben wie beispielsweise die<br />
grundsätzliche zeitliche Begrenzung auf die<br />
Dauer von fünf Jahren nach Artikel 5 a der Gruppenfreistellungsverordnung<br />
für vertikale Vertriebsbindungen<br />
beachtet werden, genauso aber<br />
auch die Grenzen beachtet werden, die die jeweiligen<br />
bürgerlich rechtlichen Vorschriften ziehen.<br />
Aus dem Wechselspiel zwischen Umfang und<br />
Art des systemtypischen Know-hows sowie der<br />
durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen<br />
der Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten<br />
sollte anhand der auszuarbeitenden, im Franchisevertrag<br />
niedergelegten Wettbewerbsklausel(n)<br />
dargelegt werden können, dass die Verpflichtung<br />
zur Unterlassung von Wettbewerb<br />
erforderlich ist, um die Identität, den Ruf, aber<br />
auch das Franchisesystem als Ganzes zu erhalten.<br />
Nachvertragliches<br />
Wettbewerbsverbot<br />
Dabei ist zwischen vertraglichen und nachvertraglichen<br />
Wettbewerbsverboten zu differenzieren,<br />
da die Zielrichtung im Hinblick auf den verpflichteten<br />
(ehemaligen) Franchisenehmer<br />
durchaus eine jeweils unterschiedliche ist. Dem<br />
Franchisegeber geht es beim vertraglichen wie<br />
beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot darum,<br />
sein Franchisesystem vor unbefugter Nachahmung<br />
zu schützen.<br />
Die nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkung<br />
des ehemaligen Franchisenehmers greift<br />
grundsätzlich in dessen über Art. 12 des Grundgesetzes<br />
geschützte Berufsfreiheit ein und ist<br />
nur dann nicht als sittenwidrig im Sinne von §<br />
138 BGB einzustufen, wenn sie erforderlich ist,<br />
um das Franchisesystem, aber auch andere<br />
Franchisenehmer, vor einer illoyalen Verwertung<br />
des während des Franchisevertrages er-<br />
worbenen Know-hows und damit der während<br />
der Partnerschaft erzielten Erfolge zu schützen.<br />
Zielrichtung der vertraglichen wie der nachvertraglichen<br />
Wettbewerbsverbote muss daher immer<br />
der Schutz des Franchisesystems sein, nicht<br />
jedoch ausgeschiedene Franchisenehmer daran<br />
zu hindern, als Marktteilnehmer wirtschaftlich<br />
tätig zu sein.<br />
Nach Beendigung eines Franchisevertrages darf<br />
einem Franchisenehmer nicht jede berufliche<br />
Tätigkeit, die dem Tätigkeitsbereich des Franchisesystems<br />
zugeordnet werden könnte, verboten<br />
sein. Es muss der Bezug zum jeweiligen Franchise-Konzept<br />
gegeben sein.<br />
Die im Zusammenhang mit vertraglichen und<br />
nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ergangenen<br />
Urteile zeigen, dass auch nachvertragliche<br />
Wettbewerbsverbote in Franchise-Verträgen<br />
grundsätzlich dem Sittenwidrigkeitsverdikt des<br />
§ 138 BGB standhalten, wenn die zu beachtenden<br />
Vorgaben eingehalten werden.<br />
Nach Beendigung eines Franchisevertrages werden<br />
die sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote<br />
eingesetzt, damit ein ausgeschiedener<br />
Franchisenehmer für einen bestimmten<br />
Zeitraum sich nicht in der Branche als Wettbewerber<br />
betätigt. Auch und gerade beim nachvertraglichen<br />
Wettbewerbsverbot ist vor dem Hintergrund<br />
von Art. 12 GG (Berufsfreiheit) darauf<br />
zu achten, dass ausschließlich eine betriebsund<br />
systembezogene Wettbewerbstätigkeit untersagt<br />
werden kann. Anderenfalls könnte ein<br />
derartiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot<br />
dem Sittenwidrigkeitsverdikt des § 138 BGB<br />
unterfallen.<br />
Gesetzlich ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot<br />
in § 90 a Abs. 1 Satz 3 HGB für Handelsvertreter<br />
geregelt. Der BGH hat festgestellt<br />
(Urteil vom 12.11.1986, WM 1987, 512, 513<br />
(Aquella), dass ein Franchisegeber auch ohne<br />
ausdrückliche Vereinbarung im Rahmen des
Recht < 21<br />
Christian Treumann<br />
nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zur Zahlung<br />
einer Karenzentschädigung verpflichtet ist.<br />
Räumliche Beschränkung des<br />
Wettbewerbsverbots<br />
Zurecht wird vielfach argumentiert, dass auch<br />
und gerade im Rahmen von nachvertraglichen<br />
Wettbewerbsverboten eine räumliche Beschränkung<br />
des Verbotes auf das dem ehemaligen<br />
Franchisenehmer mit dem Franchisevertrag<br />
überlassene Vertragsgebiet nicht zu erfolgen hat,<br />
denn insoweit bestehe ein Schutzbedürfnis des<br />
Franchisegebers, dass ausgeschiedene Franchisenehmer<br />
nicht Umgehungstatbestände schaffen,<br />
beispielsweise indem der Konkurrenzbetrieb<br />
außerhalb des Vertragsgebietes oder<br />
-standortes, jedoch in unmittelbarer Nähe desselben<br />
etabliert wird.<br />
Denn nur so kann der Vielgestaltigkeit von franchise-typischen<br />
Vertragsleistungen und damit<br />
einem Franchisesystem insgesamt der erforderliche<br />
Schutz des Geschäftskonzeptes gegen unlautere<br />
Beeinträchtigungen gewährt werden, da<br />
es gerade bei werthaltigen Franchisesystemen<br />
nicht um den bloßen Vertrieb von Produkten<br />
und/oder Dienstleistungen geht, sondern regelmäßig<br />
um umfangreiche systemtypische Leistungen,<br />
die der ausgeschiedene Franchisenehmer<br />
durch die Zurverfügungstellung des<br />
Know-how erworben hat.<br />
Die Verhinderung einer konkurrierenden, nachvertraglichen<br />
Tätigkeit ist daher ein berechtigtes<br />
Interesse eines Franchisegebers zum Schutz seines<br />
Franchisesystems.<br />
Wirksamer Schutz und damit wirksamer Rechtsschutz<br />
eines Franchisesystems kann in diesen<br />
Fällen nur dann erreicht werden, wenn die mit<br />
den entsprechenden Fällen befassten Gerichte<br />
bereit und willens sind, sich mit den Besonderheiten<br />
des Franchising auseinanderzusetzen,<br />
denn nur bei Kenntnis dieser Besonderheiten<br />
und damit auch der im Franchise-Recht zu beachtenden<br />
grundlegenden Maßstäbe können<br />
von den jeweils mit der Materie befassten Gerichten<br />
die widerstreitenden Interessen der Parteien<br />
angemessen berücksichtigende Entscheidungen<br />
gefunden werden.<br />
Schutzwirkung<br />
Vertragliche wie nachvertragliche Wettbewerbsverbote<br />
dienen daher dem Interesse eines Franchisesystems,<br />
seine Identität, aber auch dessen<br />
Ruf und Image zu schützen. Sie bedürfen immer<br />
der Konkretisierung, wenn die Durchsetzung<br />
entsprechender Wettbewerbsunterlassungsverpflichtungen<br />
erfolgreich sein soll.<br />
Im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten<br />
ist einem Franchisegeber<br />
auch sein Anspruch auf Weiterführung der<br />
erworbenen Marktgeltung zuzusprechen, denn<br />
jeder ausgeschiedene Franchisenehmer unterliegt<br />
während des Bestehens des Vertragsverhältnisses<br />
der Verpflichtung, auf die Zugehörigkeit<br />
zu dem jeweiligen Franchisesystem hinzu -<br />
weisen.<br />
Vertragliche wie nachvertragliche Wettbewerbsverbote<br />
können eine wesentliche Säule im Rahmen<br />
des Schutzes von Franchisesystemen und<br />
deren Know-how sein. Diese Schutzwirkung<br />
kann jedoch nur dann entfaltet werden, wenn<br />
jeweils auf das einzelne Franchisesystem bezogen<br />
sorgfältig erwogen wird, welcher Art und<br />
welchen Umfang die Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten<br />
haben können, um einen möglichst<br />
effektiven Schutz des meistens mit hohen<br />
finanziellen und sonstigen Ressourcen beanspruchenden<br />
Aufwand aufgebauten Know-how<br />
zu erreichen. In diesen Schutzbereich fällt jedoch<br />
nicht nur das vom Franchisesystem entwickelte<br />
Know-how, sondern auch die regelmäßig<br />
ebenfalls unter erheblichem Einsatz aufgebaute<br />
Marke des Franchisegebers. Auch deren Freihaltung<br />
allein für das jeweilige Franchisesystem ist<br />
über die sorgfältige Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten<br />
zu schützen.<br />
Christian Treumann<br />
Rechtsanwalt<br />
Rechtsanwalt Treumann ist auf Franchise- und<br />
Vertriebsrecht spezialisiert. Er begleitet<br />
sowohl national als auch international<br />
agierende Franchisesysteme. Ein Schwerpunkt<br />
seiner Tätigkeit liegt dabei insbesondere auf<br />
der Beratung von Franchisesystemen, die in die<br />
Niederlande expandieren oder von den<br />
Niederlanden in den deutschsprachigen Raum<br />
expandieren wollen, aber auch allgemein auf<br />
der Begleitung von Franchisesystemen im<br />
Rahmen deren nationaler und internationaler<br />
Marktpositionierung.<br />
Rechtsanwalt Treumann ist Co-Autor zahlreicher<br />
Veröffentlichungen und Referent zu<br />
aktuellen Fragen des Franchise-Rechts.<br />
Er ist Vorstand der Town & Country Stiftung<br />
sowie Vorstand der Stiftung Kloster Volkenroda<br />
und Mitglied im Arbeitskreis Evangelischer<br />
Unternehmer (AEU).<br />
Sprachen: Deutsch, Englisch, Niederländisch,<br />
Französisch, Afrikaans<br />
> > www.pfp-legal.de
22 > Kolumne<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Earnest & Algernon<br />
Kolumne<br />
Earnest & Algernon<br />
– Ein „cultural companion“<br />
für Führungsverantwortliche<br />
aus Wirtschaft,<br />
Politik und Kultur<br />
Mit Earnest & Algernon wurde ein „cultural companion“ konzipiert, der sich mit der Entwicklung einer<br />
künftigen Gesellschaft befasst und als Begleiter für all jene versteht, die an dieser Entwicklung aktiv teilhaben<br />
wollen. Kern und Ursprung des companions bildet das zweimal jährlich erscheinende gleichnamige<br />
Magazin. Erstmalig erschienen im Herbst 2011, bietet es schon heute über 4000 Führungsverantwortlichen<br />
aus Kultur, Politik und Wirtschaft einen Einstieg in die Welt von Earnest & Algernon. Vertiefende<br />
Parcours, Veranstaltungen und Workshops zu jeder Ausgabe eröffnen den Lesern darüber hinaus eine<br />
Möglichkeit zur intensiven Auseinandersetzung mit den Themen und laden zu einer gemeinsamen Gestaltung<br />
von Zukunft ein.<br />
Weitere Informationen, Anmeldung zu Workshops, Veranstaltungen sowie Erwerb des Magazins unter<br />
> > www.earnestalgernon.de<br />
Wissen<br />
Earnest & Algernon goes fremd<br />
Earnest: Algernon, mein lieber Freund, welch<br />
Freude, dich zu sehen! Schön, dass du mich endlich<br />
einmal wieder besuchst – herzlich willkommen<br />
in Earnest’s Country Inn!<br />
Algernon: Ach Earnest, mein Guter, ich kann es<br />
selbst kaum glauben – nun ist es schon weit über<br />
ein Jahr her, dass du deinen Landgasthof eröffnet<br />
hast, und seit der Einweihung habe ich es<br />
kein einziges Mal geschafft, vorbei zu schauen.<br />
Nun freue ich mich aber auf das beste Sunday<br />
Roast Großbritanniens.<br />
Earnest: Oh ja, das kannst du wahrhaftig; unser<br />
Rezept haben wir seit deinem letzten Mal nämlich<br />
noch um einiges verfeinert.<br />
Algernon: Wunderbar, da bin ich aber neugierig!<br />
Aber als wahrer Freund will ich gleich ehrlich<br />
sein: letztens habe ich es endlich auch einmal zu<br />
dem Earnest’s Country Inn geschafft, den du vor<br />
einigen Monaten in Stadtnähe eröffnet hast.<br />
Earnest: Oh, tatsächlich! Wie hat es dir gefallen?<br />
Du weißt, ich lege sehr viel Wert auf deine Meinung!<br />
Algernon: Nun, da ich die gleiche Qualität erwartet<br />
hatte, wie bei meinem Essen hier vor gut einem<br />
Jahr, war ich doch etwas enttäuscht. Es war<br />
nicht schlecht; aber nicht zu vergleichen mit<br />
dem, was ich nach dem Auftakt deines Earnest’s<br />
Country Inns erwartet hätte!<br />
Earnest: Ach, Algernon, mein treuer Freund...<br />
(seufzt) Ich hatte befürchtet, dass du das sagen<br />
würdest. Du siehst, hier ist es rappelvoll: jeder<br />
Tisch ist besetzt, und das schon um die Uhrzeit<br />
und dann noch mitten auf dem Lande. Aber es<br />
ist schwieriger, als ich dachte, diesen Erfolg<br />
großflächig zu halten...<br />
Algernon: Mein Guter, mit deinem Konzept ist dir<br />
etwas ganz Einzigartiges gelungen, das auf eine<br />
enorme Nachfrage trifft. Deine jahrelange Erfahrung<br />
in der Landwirtschaft und all die Erkenntnisse,<br />
die du auf den unzähligen Lebensmittelmessen,<br />
Verköstigungen und Proben sammeln<br />
konntest, zahlen sich natürlich jetzt in jedem<br />
Bissen und jedem Schluck aus.<br />
Earnest: Ja, und ich war tatsächlich überzeugt,<br />
dass dieses Konzept so tragfähig wäre, dass es<br />
auch überregional funktionieren könnte; und<br />
meine mittlerweile drei Franchisenehmer schienen<br />
ebenso gedacht zu haben.<br />
Algernon: Davon bin auch ich fest überzeugt. Du<br />
musst nur Acht geben, dass deine Erfahrungen<br />
und Kenntnisse dir dabei nicht zum Verhängnis<br />
werden.<br />
Earnest: Oh Algernon, du sprichst wieder einmal<br />
in Rätseln... (verwirrt)<br />
Algernon: Nun, was ich meine ist, dass du darauf<br />
achten musst, dass du das Wissen, das den Kern<br />
deines Konzeptes ausmacht, auch teilst. (Nimmt<br />
einen Bissen von seiner Vorspeise) Und das<br />
scheint dir – der Qualität der Vorspeise zu urteilen<br />
– mit deinen Mitarbeitern vor Ort ja schon<br />
sehr gut gelungen zu sein. Sie ist einfach fabelhaft,<br />
der Dip noch feiner als bei meinem ersten<br />
Mal, wie ich behaupten würde!<br />
Earnest: Natürlich. Hier haben wir ja auch einen<br />
dynamischen und unmittelbaren Austausch: Der<br />
Koch erfährt vom Kellner, was der Gast sich<br />
wünscht, der Kellner offenbart dem Gast hin und<br />
wieder ein kleines Geheimrezept aus der Küche<br />
... Und so entsteht hier im Team eine Art kontinuierlicher<br />
Informations- und Erfahrungsaustausch,<br />
der uns immer besser werden lässt. Dazu<br />
kommen die regelmäßigen Seminare und verschiedene<br />
Fortbildungen, Impulse von außen<br />
sozusagen, die wir natürlich nutzen, um zum<br />
Beispiel unsere Rezepte weiterzuentwickeln.<br />
Algernon: Siehst du, und genau dieser Austausch<br />
sollte auch mit den anderen Earnest’s Country<br />
Inns stattfinden. Als Teil eines Franchisesystems<br />
beruht die Qualität deines Country Inns schließlich<br />
auch und vor allem auf der Qualität und<br />
dem Erfolg deiner Partner.<br />
Earnest: Aber wir teilen all das doch mit unseren<br />
Partnern. Das ist ja nun wirklich das geringste<br />
Problem im Zeitalter digitaler Technologien. Ob<br />
du es glaubst oder nicht; sogar bei uns auf dem<br />
Lande ist der Fortschritt mittlerweile angekommen!<br />
Jede kleinste Verfeinerung eines Rezepts
Kolumne < 23<br />
Earnest & Algernon<br />
wird sofort über unsere Cloud geteilt; entdecken<br />
wir eine hervorragende Zutat, werden all unsere<br />
Partner in die Bestellung eingebunden und innerhalb<br />
kürzester Zeit beliefert; und so könnte<br />
ich unendlich weiter aufzählen...<br />
Algernon: Das ist wichtig, mein guter Freund,<br />
denn das sind notwendige Rahmenbedingungen,<br />
die du schaffen musst. Aber findet Austausch<br />
in eurem System auch in beide Richtungen<br />
statt? Welche neuen Ideen und Impulse<br />
bringen deine Partner und ihre Mitarbeiter ins<br />
Gesamtsystem? Das solltest du dich in jedem<br />
Falle einmal fragen. Gerade im Aufeinandertreffen<br />
verschiedener Erfahrungen und Wissensbestände<br />
liegt der Mehrwert deines Systems und<br />
du solltest die Technologien dazu nutzen, ihn<br />
voll auszuschöpfen!<br />
Earnest: Das ist ein guter Denkanstoß. Ich fürchte,<br />
dass ich in der Beziehung bislang zu einseitig<br />
gedacht habe ...<br />
Algernon: Aber das ist nicht alles, denn es geht<br />
nicht nur um den Austausch von bloßem Wissen,<br />
von Daten, Fakten und Informationen. Diesen<br />
haben die neuen Technologien natürlich erheblich<br />
erleichtert. Die Gefahr ist allerdings,<br />
dass wir darüber die elementare Quelle von Wissen<br />
als eigentlichen Motor von Erfolg und Weiterentwicklung<br />
vernachlässigen. Um es an einem<br />
konkreten Beispiel zu erläutern: Es reicht<br />
sicherlich nicht, deinen Partnern und ihren Mitarbeitern<br />
Rezepte zur Verfügung zu stellen. Standardisierungen<br />
sind in deinem Falle – bis zu einem<br />
gewissen Grade – natürlich wichtig, keine<br />
Frage. Mindestens genauso wichtig ist allerdings,<br />
dass deine Partner lernen und verstehen,<br />
welche Werte dem gesamten Konzept zugrunde<br />
liegen und über welche Prozesse du zu deinen<br />
vorzüglichen Ergebnissen kommst. Es geht, um<br />
es anders zu formulieren, nicht nur um Wissensvermittlung,<br />
sondern vor allem auch um die<br />
Ausbildung von Fähigkeiten, Wissen selbst zu<br />
generieren und im zweiten Schritt auch weiterzugeben.<br />
Earnest: Hmmm ... auch hier muss ich dir natürlich<br />
wieder Recht geben. Mir scheint, dass ich<br />
diese beiden Dinge bislang vielleicht nicht genügend<br />
differenziert habe ...<br />
Algernon: Aber es ist ein wichtiger und wesentlicher<br />
Schritt, mein lernender Freund, dass du<br />
dies erkennst. Nun lass mich dir aber zu guter<br />
Letzt noch einen letzten Rat geben.<br />
Earnest: Zu gerne, Algernon – mir scheint, als<br />
würdest du mir gerade einmal wieder die Augen<br />
öffnen.<br />
Algernon: Wenn du dir bewusst gemacht hast,<br />
wie Wissen generiert und weitergegeben wird,<br />
dann solltest du auch die Strukturen dafür schaffen,<br />
dass dieser Prozess nicht nur auf und zwi-<br />
schen den höchsten Hierarchieebenen stattfindet.<br />
Jeden einzelnen Mitarbeiter einzubinden ist<br />
dir hier im Earnest’s Country Inn schon sehr gut<br />
gelungen, und das solltest du auch partnerübergreifend<br />
schaffen; mit regelmäßigen Tagungen<br />
bei einem immer wechselnden Partner zum Beispiel,<br />
oder auch über die Art von Seminaren und<br />
Fortbildungen, von denen du bereits sprachst.<br />
Meine Erfahrung ist allerdings – und damit will<br />
ich dir nun wirklich meinen letzten Rat geben –<br />
dass solche Seminare und Fortbildungen gar<br />
nicht immer und zwingend unmittelbar mit dem<br />
Alltagsgeschäft in Zusammenhang stehen müssen.<br />
Abstrakte Verbindungen und ungewöhnliche<br />
Parallelen bringen manchmal Prozesse in<br />
Gange, die Ungewöhnliches und Unerwartetes<br />
hervorbringen und neues Wissen entstehen lassen.<br />
Und Neues ist selbst – oder gerade – für ein<br />
so altes und traditionelles Geschäftsfeld wie deines<br />
ganz essentiell.<br />
Earnest: Mein lieber, lieber Algernon. Ich weiß<br />
nicht, wie ich dir für all die Anregungen danken<br />
kann!<br />
Algernon: Ach, da kommt mein Sunday Roast –<br />
wenn es nur halb so gut ist, wie ich es erinnere,<br />
dann ist das Dank genug, mein Freund! (lacht)<br />
> > www.earnestalgernon.de<br />
> > www.facebook.com/EarnestAlgernon
24 > Verbände<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Deutscher Franchise-Verband<br />
DFV Aktuell<br />
DFV schärft<br />
sein Profil zur<br />
Wirtschaftswertegemeinschaft<br />
Franchise-Compliance-Deutschland<br />
soll Ausrichtung professionalisieren
Verbände < 25<br />
Deutscher Franchise-Verband<br />
Sein Profil als Qualitätsgemeinschaft will der<br />
Deutsche Franchise-Verband (DFV) weiter<br />
schärfen und ausbauen. Die Schaffung einer<br />
Franchise-Compliance-Deutschland (FCD) ist<br />
nach Auffassung des DFV der richtige Ansatz,<br />
um die strategische Ausrichtung der Franchisewirtschaft<br />
in Deutschland weiter zu professionalisieren<br />
und die Nachhaltigkeit dieses Unternehmensmodells<br />
zu stärken.<br />
Die Kultur einer Wirtschaftswertegemeinschaft,<br />
organisiert im DFV, ist geprägt von:<br />
> > Verhaltensnormen, Regeln<br />
> > Denk- und Handlungsweisen<br />
> > Wertevorstellungen (Überzeugungen)<br />
> > Geschichten und Legenden (Was macht die<br />
Einzigartigkeit von Franchising aus?)<br />
Dabei unterscheidet sich die Verbands- bzw.<br />
Wirtschaftskultur zu anderen Wirtschaftsbereichen,<br />
Gruppen, Unternehmen und Geschäftsmodellen.<br />
Die eindeutige Vorbildfunktion der<br />
Franchisegeber ist dabei eine zentrale Rolle bei<br />
der Förderung und Herausbildung der Gemeinschaftskultur<br />
des DFV und hat prägenden Einfluss<br />
auf die Wirtschaftskultur des Franchisings<br />
insgesamt.<br />
Gemeinschaftsphilosophie<br />
als Grundlage<br />
Je größer der DFV ist, je mehr Unternehmen und<br />
Personen der Wirtschaftswertegemeinschaft angehören,<br />
desto größer ist die Eigendynamik in<br />
der Wirtschaftskultur des Franchisings – und<br />
umso wichtiger ist die Übereinstimmung der<br />
Corporate Identity und der Gemeinschaftsphilosophie.<br />
Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns<br />
der Verbandsmitglieder ist die Gemeinschaftsphilosophie,<br />
die Einfluss auf die Unternehmenskultur<br />
der einzelnen Mitglieder hat. Die Gemeinschaftsphilosophie<br />
kann als eine globale<br />
Weltanschauung der Mitglieder gesehen werden.<br />
Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ im DFV hat<br />
sich zur Aufgabe gemacht, die Werte der Franchisewirtschaft<br />
herauszuarbeiten und zu definieren.<br />
Dabei sollen auch die Mitglieder des<br />
DFV durch die im Frühsommer <strong>2015</strong> stattfindende<br />
Befragungen in die Diskussion mit einbezogen<br />
werden.<br />
Fairer Umgang als unabdingbare<br />
Voraussetzung<br />
Die dem DFV als assoziierte Experten angeschlossenen<br />
Mitglieder sind Teil der Franchisewirtschaft<br />
und unterstützen deren Interessen<br />
und Ziele. Mit dieser Zielsetzung sind Verhaltensweisen<br />
unvereinbar, die sich zum Zwecke<br />
der Verfolgung von Individualinteressen gegen<br />
die Franchisewirtschaft oder wesentliche Teile –<br />
wie zum Beispiel gegen einen oder mehrere<br />
Franchisegeber und/oder Franchisenehmer –<br />
desselben richten.<br />
Ein lauterer und fairer Umgang ist daher unabdingbare<br />
Voraussetzung für eine gedeihliche<br />
Zusammenarbeit. Deshalb definiert der Berater-<br />
Kodex einen entsprechenden Handlungs rahmen,<br />
der den Beitrag des Beraters für die<br />
Franchisewirtschaft in einen ethisch unter -<br />
nehme rischen Kontext setzt.<br />
Franchisenehmer-Kodex wird<br />
FCD-Bestandteil<br />
Der Franchisenehmer-Kodex wird Bestandteil<br />
der Franchise-Compliance Deutschland (FCD).<br />
Das Ziel dieses Kodexes ist, Franchisenehmern<br />
einen Praxisleitfaden zur Verfügung zu stellen<br />
und zu vermitteln, was von Franchisenehmern<br />
erwartet werden kann. Der Franchisegeber und<br />
der Franchisenehmer tragen füreinander in ihrer<br />
Franchisepartnerschaft Verantwortung.<br />
Um die Verantwortlichkeiten unter einer gemeinsamen<br />
Marke zu dokumentieren, wurde<br />
der Ethikkodex des DFV entwickelt. Dessen Verhaltensregeln<br />
sollen nachhaltiges unternehmerisches<br />
Handeln fördern und gemeinsam das<br />
Franchisesystem zum Erfolg führen. Der Franchisenehmer-Kodex<br />
geht im speziellen auf Verhaltensregeln<br />
ein, die für den Franchisenehmer<br />
erforderlich sind, um seinen eigenen Beitrag für<br />
das partnerschaftliche Miteinander zu leisten.<br />
Termine Deutsches Franchise-Institut <strong>2015</strong><br />
DFV Termine <strong>2015</strong><br />
Mo-Do 15.-18.06.<br />
55. Schule des Franchising<br />
DAS Intensivseminar für Ihren Franchise-Erfolg<br />
Mo-Fr, 15.06.<strong>2015</strong> - 29.01.2016 Franchise-Manager (IHK) - <strong>2015</strong><br />
ihK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager<br />
Mo-Do 23.-26.11.<strong>2015</strong><br />
56. Schule des Franchising<br />
DAS Intensivseminar für Ihren Franchise-Erfolg<br />
Di 21.04. Sprechtag an der IHK Hannover<br />
DFV berät Franchisegeber und<br />
-Nehmer-Interessenten<br />
11.-13.05. Franchise-Forum<br />
(Mo-Mi) mit DFV-Awards
26 > Verbände<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Deutscher Franchise-Verband<br />
DFV Aktuell<br />
Mit neuen Formaten wartet das<br />
Franchise-Forum des Deutschen<br />
Franchise-Verbandes (DFV)<br />
auf, wenn sich die Franchisewirtschaft<br />
vom 11. bis 13. Mai <strong>2015</strong><br />
in Berlin trifft.<br />
DFV-Franchise-<br />
Forum <strong>2015</strong><br />
Mit neuen Formaten und den<br />
bewährten Auszeichnungen<br />
Im „Franchise-Barcamp“ (12. Mai) haben alle Teilnehmer erstmals die Möglichkeit, das Programm<br />
selbst zu gestalten, Themen einzubringen und zu diskutieren, was sie bewegt. So entsteht<br />
mehr Raum für den Wissenstransfer zwischen den einzelnen Franchisesystemen sowie für den persönlichen<br />
Dialog.<br />
Am 13. Mai werden mit Prof. Franz-Josef Esch, dem „Markenpapst“ im deutschsprachigen Raum,<br />
Dr. Markus Merk, dem dreifachen Weltschiedsrichter und Zahnmediziner, sowie Karl Brauckmann,<br />
Geschäftsführer und Leiter Franchisevergabe bei BackWerk, drei erfahrene Persönlichkeiten Vorträge<br />
halten.<br />
Auf der Abendgala am 12. Mai im „Wintergarten Varieté“ erwartet die Gäste Klassik-, Breakdanceund<br />
Akrobatik-Perlen aus der umjubelten Show „Breakin’ Mozart“. Für weitere Unterhaltung wird<br />
DJ John Munich begleitet von Live-Sängern sorgen. Durch die Veranstaltung führt die Moderatorin<br />
Sabrina Ziegler.<br />
Auszeichnung der Besten als Höhepunkt<br />
Höhepunkt der Abendgala wird erneut die Auszeichnung der besten DFV-Franchisesysteme sein. Mit<br />
den Franchise-Awards ehrt der Verband deutschsprachige Franchisesysteme, die sich durch Spitzenleistungen<br />
in der Franchisewirtschaft verdient gemacht haben. An DFV-Mitgliedsunternehmen werden<br />
Preise in fünf Kategorien vergeben:<br />
Zusätzlich wird auch das am nachhaltigsten agierende Franchisesystem mit dem Green Franchise<br />
Award geehrt. Am diesem Wettbewerb können alle deutschsprachigen Franchisesysteme teilnehmen,<br />
auch DFV-Nichtmitglieder.<br />
Die Teilnehmer sollten konkrete Nachhaltigkeitsziele, -strategien, -konzeptionen und -Maßnahmen<br />
vorweisen können sowie diese in ihrer Organisation nachweisbar umsetzen. Entscheidend sind dabei<br />
die Glaubwürdigkeit des Engagements sowie die Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen.<br />
Die Franchisesysteme Town & Country Franchise Lizenzgeber GmbH und Sonnentor Kräuterhandels<br />
GmbH haben 2013 und 2014 eindrucksvoll bewiesen, wie man ein Franchisesystem nachhaltig<br />
führt und diese Aspekte in seinem Franchisesystem ganzheitlich und nachweislich integriert.
Verbände<br />
Deutscher Franchise-Verband<br />
< 27<br />
Expertengespräche<br />
der<br />
Business Community<br />
Kent Hahne zu Gast<br />
auf dem Franchise-Forum<br />
Das jährlich stattfindende<br />
Franchise-Forum<br />
lädt als größte deutsche<br />
Franchiseveranstaltung<br />
die Repräsentanten der<br />
Franchisewirtschaft vom<br />
11. bis 13. Mai <strong>2015</strong><br />
nach Berlin ein.<br />
Im Pullman Schweizerhof veranstaltet die Business Community des Deutschen Franchise-Verbandes<br />
(DFV) ihr Expertengespräch mit Strategie-Partnern gleich zum Auftakt.<br />
Am 11. Mai spricht Kent Hahne, Geschäftsführer<br />
apeiron, ab 14 Uhr zum Thema: „Innovation,<br />
Inspiration, Werte.“ Der Investor Hahne gilt<br />
als Visionär und Idealist. Er steht seit Jahren für<br />
erfolgreiches Franchising, ob als jüngster<br />
McDonald’s-Franchisenehmer, Franchisenehmer<br />
bei L’Osteria oder Gründer von Vapiano und<br />
GinYuu. Exklusiv spricht er bei den Expertengesprächen<br />
über seine Inspiration, Werte und seinen<br />
persönlichen Antrieb.<br />
Nachfolgend geht es ab 15.30 Uhr um „Erfolgsstrategien für Systementwicklung“. Hier werden diese<br />
Fragen debattiert:<br />
> > Wie kann ich Risiken richtig bewerten und absichern?<br />
> > Wie kann ich meine Franchisenehmer gezielt weiterentwickeln?<br />
> > Wie kann ich meine Partnerbetreuung und Kommunikation effizient gestalten?<br />
Ab 16.45 Uhr stehen unter dem Titel „Shared Economy – Noch erfolgreicher am Markt werden“ diese<br />
Bereiche im Fokus:<br />
> > Wie kann ich Know-how und Erfahrungen noch besser nutzbar machen?<br />
> > Wie kann ich Kokonsum für mein System nutzen?<br />
> > Klassische Franchise-Tugenden: Coworking, Sourcing, Sharing, Contacts & Barcamps?
28 > Verbände<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
Österreichischer Franchise-Verband<br />
ÖFV Aktuell<br />
Der Österreichische<br />
Franchise-Verband<br />
ÖFV-Aktuell<br />
Neue Services und Lösungen<br />
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Andreas Haider<br />
Präsident des ÖFV<br />
„Die Märkte sind im Umbruch, die Zeit der dynamischen<br />
Gesamtmarktentwicklung ist ins Stocken geraten und<br />
die Ausgaben der verfügbaren Haushaltseinkommen<br />
verlagern sich. Noch trotzt die Franchise-Szene diesen<br />
Entwicklungen. Umso wichtiger ist es, gerade jetzt über<br />
die eigene Unternehmensausrichtung, innovative Chancen<br />
und kreative Ideen nachzudenken. Es liegt in der Verantwortung<br />
des Managements die Trends recht zeitig zu<br />
erkennen und die darin liegenden Potentiale nachhaltig zu<br />
nutzen. Als Ihre Interessensvertretung sehen wir uns in<br />
der Verantwortung Ihnen neue Impulse, praxisrelevante<br />
Methoden und kreative Ideen vorzustellen, um gemeinsam<br />
in eine erfolgreiche Zukunft zu gehen. Genau das wollen<br />
wir bei der diesjährigen Franchise Convention Austria<br />
– der größten Franchise-Veranstaltung des Landes für<br />
Unternehmer - unter dem Motto „Next Generation<br />
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Aktuelles aus den Franchise-Zentralen<br />
clever fit expandiert in Österreich. Mit der Gründung der clever fit Zweigniederlassung in Österreich<br />
haben wir den nächsten, logischen Schritt für<br />
den nachhaltigen Marktausbau in Österreich unternommen,<br />
erläutert Country Manager, Ing.<br />
Mag. Klaus Kurth. Wir eröffnen in Kürze unseren<br />
vierten Österreichischen Standort und konzentrieren<br />
uns durch die verstärkte Zusammenarbeit<br />
im Österreichischen Franchisenetzwerk künftig<br />
auf neue Lizenznehmer in Form von Start-Up<br />
Gründungen sowie bestehende Fitnessstudio-<br />
Betreiber (neue Anlagen sowie auch Transformation bestehender Anlagen), die von den Erfolgsfaktoren<br />
unseres Systems langfristig profitieren.<br />
> > Ansprechpartner und Kontakt: Klaus Kurth, Mobil +43 (0)664 243 7512, klaus.kurth@clever-fit.at<br />
Strategie Partner<br />
des Österreichischen<br />
Franchise-Verbandes<br />
Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH<br />
Führende Prüfungs- und Beratungsgesellschaft,<br />
Wirtschaftsprüfung für KMU<br />
EFM Versicherungsmakler AG<br />
Individuelle Versicherungspakete zur Absicherung<br />
von Geschäfts-und Unternehmerrisiken<br />
Goalcampus<br />
Virtueller Coach, der<br />
Franchisenehmer noch erfolgreicher macht<br />
und dabei die Systemzentrale spürbar entlastet
ÖFV Termine <strong>2015</strong> im Überblick<br />
Verbände < 29<br />
Österreichischer Franchise-Verband<br />
15./16.04. Franchise Convention und Franchise-Gala <strong>2015</strong><br />
08.10. Benchmarkday bei BackWerk<br />
24.11. Franchise Arena in Wien Thema “Expansion aus eigener Kraft.<br />
Wachstum mit Mulit-Unit Operators“<br />
Franchise-Wissen<br />
LernQuadrat feiert zehnjähriges Jubiläum<br />
Im Apothekertrakt in Schönbrunn feierte Lern-<br />
Quadrat das zehnjährige Bestehen seiner Marke.<br />
Pro Jahr hilft das führende österreichische Nachhilfeinstitut<br />
bis zu 10.000 Schülern auf dem Weg<br />
zu besseren Noten.<br />
> > Infos zu Lizenzen: Mag. Karin Kucera,<br />
Mobil +43 (0)664 845 88 52<br />
www.lernquadrat.at<br />
Ankerbrot setzt bei Filialexpansion auf Franchise<br />
und will in den nächsten Jahren weiter<br />
wachsen. Geplant sind weitere Standorte in Österreich,<br />
aber auch eine Vergrößerung des Filialnetzes<br />
in der Slowakei und Tschechien.<br />
> > Mehr über ANKER Franchise:<br />
franchise@ankerbrot.at<br />
Informationen<br />
zum Franchising allgemein, den aktuellen ÖFV<br />
Themen, sowie zu den ÖFV Veranstaltungen erhalten<br />
Sie bei Karin Helm:<br />
> > Tel. +43 664 2159596 | karin.helm@franchise.at<br />
Share Economy – tauglich für<br />
die Gewinnung neuer Franchise-Partner?<br />
Share Economy ist in aller Munde und verändert<br />
seit geraumer Zeit ganze Branchen. Der Begriff<br />
mag zwar hip erscheinen, im Franchising wird er<br />
aber letztlich seit Anbeginn praktiziert. Wie bei<br />
der Taxivermittlung „Uber“ oder der Vermittlung<br />
von Privatunterkünften „Airbnb“, die gemeinsame<br />
Marke schafft Vertrauen, die einheitlichen<br />
Prozesse sowie Services begeistern die Kunden<br />
und das Teilen von Know-how fördert den Erfolg.<br />
Der Begriff Share Economy wurde von dem Harvard-Ökonomen<br />
Professor Martin Weitzman geprägt<br />
und besagt im Wesentlichen, dass sich der<br />
Wohlstand für alle erhöht, je mehr unter allen<br />
Marktteilnehmern geteilt wird. Was in der B2C<br />
Szene bereits variantenreich funktioniert, hat<br />
nun auch seinen Siegeszug ins B2B angetreten.<br />
Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, wie<br />
Crowd Invest, Cloud Computing und Share Recruiting,<br />
setzt Impulse und schafft neue Wachstumspotenziale.<br />
Am 11. März wurde anlässlich<br />
des 3. Bonner Tages der Franchiseexpansion<br />
eine weitere Share Economy Innovation vorgestellt<br />
– cleverheads Franchise (https://franchise.cleverheads.eu).<br />
Die Web 2.0 Plattform<br />
eröffnet den Zugang zu vorqualifizierten Franchise-Interessenten<br />
und ermöglicht die Refinanzierung<br />
eigener Recruiting-Kosten. cleverheads<br />
Franchise schafft damit eine intelligente<br />
Perspektive für eines der brennendsten Themen<br />
im Franchising – dem Auffinden passender<br />
Franchise-Unternehmer.<br />
Das Franchising bietet noch unzählige Ansatzpunkte<br />
für Share Economy. Es bleibt also spannend,<br />
wie kreativ sich die Systemzentralen in<br />
diesem Umfeld engagieren werden.<br />
Susanne Seifert<br />
Generalsekretärin des ÖFV<br />
„Die österreichische Franchise-Wirtschaft zeigt sich<br />
äußerst dynamisch. Junge Systeme mit kreativen<br />
Geschäftsmodellen drängen auf den Markt und beleben<br />
die Szene. Da heißt es wachsam bleiben, Entwicklungen<br />
frühzeitig erkennen und die richtigen Weichen für das<br />
eigene Unternehmen stellen.<br />
Die Franchise Convention Austria <strong>2015</strong> (15./16. April)<br />
steht unter dem Motto „Next Generation Franchise.<br />
Neues Denken. Neues Tun.“. Der angebotenen Themenvielfalt<br />
werden wir uns mit Vorträgen, Podiumsdiskussion,<br />
Workshops, interaktivem Arbeiten und einem World<br />
Café widmen. Am 15. April beleuchten wir das Thema<br />
„Going International“ aus strategischer, rechtlicher und<br />
steuerrechtlicher Perspektive. Der 16. April bietet einen<br />
Mix aus den Themen Onlinehandel, Franchise-Partner<br />
Gewinnung, -Führung und –Ausbildung. Im Rahmen eines<br />
World Café werden Antworten auf die brennendsten<br />
Fragen des Franchisings gemeinsam erarbeitet und als<br />
Abschluss erleben Sie die mitreißende Keynote des<br />
Wirtschaftsmentalisten Norman Alexander.<br />
Seien Sie dabei uns lassen Sie sich inspirieren!<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
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für Mitarbeiter, Franchisepartner und<br />
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Neukundengewinnung!
30 > Vorschau<br />
< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />
auf die nächste Ausgabe<br />
… wir erreichen Sie.<br />
Impressum<br />
Zum Abschluss …<br />
<strong>forSYSTEMS</strong> ist eine eingetragene Marke<br />
beim Deutschen Marken- und Patenamt.<br />
Aktuelle Auflage: 2.000 Exemplare<br />
Die <strong>forSYSTEMS</strong> erscheint bis zu 4x pro Jahr,<br />
die nächste Ausgabe erscheint im Juni <strong>2015</strong>.<br />
Herausgeber: Basis Liste GmbH<br />
Postfach 1151 | 48302 Senden<br />
Tel. +49 (0) 25 97 222 91 40-0 | Fax +49 (0) 25 97 222 91 40-9<br />
Geschäftsführer Dr. Martin Ahlert<br />
HRB 12163 AG Coesfeld | USt.-IdNr.: DE 269 6841 89<br />
Redaktion <strong>forSYSTEMS</strong>: Basis Liste GmbH<br />
Chefredaktion: Guido Dermann<br />
Wüllnerstraße 3 | 48149 Münster<br />
Tel. +49 (0) 251 3900-132 | Fax +49 (0) 251 3900-159<br />
E-Mail: redaktion@forsystems.pro<br />
Anzeigenleitung: Guido Dermann<br />
Wüllnerstraße 3 | 48149 Münster<br />
Tel. +49 (0) 251 3900-132 | Fax +49 (0) 251 3900-159<br />
E-Mail: gd@forsystems.pro<br />
Für die Akquise neuer Franchisenehmer bietet<br />
sich den Systemen zahlreiche Möglichkeiten,<br />
sich zu präsentieren, im Magazin und im Internet<br />
als Premium-Systeme der Basis.Liste. In diese<br />
Liste werden ausschließlich nachgewiesenermaßen<br />
gute Systeme aufgenommen. Jedes<br />
aktive System im deutschsprachigen Raum, welches<br />
Systemnehmer sucht und von seiner Qualität<br />
überzeugt ist, kann sich nach einem erfolgreichen<br />
Check dort auflisten lassen.<br />
Aber wie finden dann die Systemnehmer ihre<br />
Arbeitskräfte? Die Systeme sind sehr unterschiedlich<br />
im Personalbereich strukturiert, einige<br />
Systeme kommen mit wenigen Festangestellten<br />
aus, parallel sind oft viele Arbeitskräfte im<br />
Einsatz, die auf Minijobbasis arbeiten. Welche<br />
Rolle spielen Zeitarbeit mit Equal Pay und die<br />
neue gesetzliche Regelung zum Mindestlohn bei<br />
den Franchisesystemen?<br />
Diesen Fragen wollen wir uns in der nächsten<br />
Ausgabe widmen. Dazu sollen Personaler zu<br />
Wort kommen wie auch bekannte Onlinestellenbörsen<br />
werden von uns befragt, im Juni werden<br />
wir Sie dann mit der Ausgabe <strong>forSYSTEMS</strong><br />
Sommer <strong>2015</strong> versorgen.<br />
Als Fachmagazin wollen wir Systemgeber bei<br />
der Erreichung ihrer Ziele unterstützen. Auch in<br />
<strong>2015</strong> werden wir unser inhaltliches Konzept fortführen<br />
und sie bei Ihren Alltagsfragen begleiten<br />
und Ihnen die eine oder andere Idee liefern.<br />
Haben Sie Anregungen und Wünsche, wenden<br />
Sie sich gerne direkt an mich!<br />
Guido Dermann<br />
Chefredakteur<br />
Bildquellen: Alle genutzten Bilder wurden uns von den<br />
genannten Systemen bzw. Personen zur Verfügung gestellt,<br />
weitere Quelle: Shutterstock.<br />
Konzeption und Gestaltung:<br />
Agentur Livingpage® GmbH & Co. KG, Münster,<br />
> > www.livingpage.com<br />
Druck: Griebsch & Rochol, Hamm<br />
> > www.grd.de<br />
Hinweis: Artikel, bei denen der Autor namentlich genannt<br />
ist, spiegeln ggf. die persönliche Meinung des Autors wider.<br />
Wir drucken<br />
Zeitschriften, Kataloge,<br />
Magazine, Broschüren und<br />
Prospekte im Bogenoffsetund<br />
Digitaldruck.<br />
www.grd.de<br />
Gabelsbergerstraße 1· 59069 Hamm · Tel. 02385 931-0<br />
> Marketing
Premium-Systeme<br />
der Basis.Liste<br />
Systeme < 31<br />
Premium-Systeme der Basis.Liste<br />
Weitere Informationen finden Sie unter:<br />
> > www.systemwissen.info/premium-systeme<br />
Gründer und potenzielle Franchisenehmer wünschen sich auf der Suche<br />
nach geeigneten Franchisesystemen vor allem zwei Dinge: Information<br />
und Transparenz. Genau diese Anforderungen erfüllen die Premium-Systeme<br />
der Basis.Liste. Durch die Veröffentlichung der wichtigsten Ergebnisse<br />
einer Franchisenehmer-Befragung liefern diese Systeme ihren potenziellen<br />
Partnern wichtige Informationen. So misst die Globalzufriedenheit<br />
die allgemeine Zufriedenheit der Franchisenehmer mit dem System. Ein<br />
GUT (Silber) in diesem Bereich ist die Voraussetzung für die Aufnahme in<br />
den Premium-Bereich. Die Note für die Weiterempfehlung und die Wiederwahl<br />
wird mithilfe der Fragen „Würden Sie Ihren Franchisegeber in Ihrem<br />
Freundes- und Bekanntenkreis weiterempfehlen?“ bzw. „Würden Sie<br />
sich aufgrund Ihrer Erfahrungen noch einmal dafür entscheiden, Partner<br />
Ihres Systems zu werden?“ ermittelt. Dabei gilt: Je größer der Anteil der Befragten,<br />
die diese Frage mit „Ja“ beantworten, desto besser die Note.<br />
Award<br />
Globalzufriedenheit<br />
Weiterempfehlung<br />
Wiederwahl<br />
Award<br />
Globalzufriedenheit<br />
Weiterempfehlung<br />
Wiederwahl<br />
ACCOR Hospitality Germany GmbH<br />
Hotelgewerbe<br />
Apollo-Optik<br />
Einzelhandel, Optiker<br />
BabyOne<br />
Babyfachmarkt<br />
BACK-FACTORY<br />
Backshopsystem<br />
BackWerk<br />
Backshopsystem<br />
Bodystreet<br />
Fitnessstudio<br />
carriere & more private Akademie<br />
Bildungsträger<br />
DAS FUTTERHAUS<br />
Tiernahrung und –zubehör<br />
Duden - Institut für Lerntherapie<br />
Bildung<br />
Engel & Völkers<br />
Immobilien<br />
hagebaumarkt<br />
Baumarkt<br />
HOL‘AB!<br />
Getränkemarkt<br />
ISOTEC<br />
Immobiliensanierung<br />
Jannys Eis<br />
Systemgastronomie<br />
Joey‘s Pizza<br />
Systemgastronomie<br />
New Horizons<br />
Computer-Schulungscenter<br />
Nordsee<br />
Systemgastronomie<br />
PIRTEK<br />
Hydraulikservice<br />
Premio (GDHS)<br />
Auto- und Reifenservice<br />
Quick (GDHS)<br />
Reifendiscount<br />
Rainbow International<br />
Sanierung & Reinigung<br />
RE/MAX Bayern<br />
Immobilien<br />
REDDY Küchen<br />
Küchen<br />
Rentas<br />
Werkzeugvermietung und Service<br />
Sanifair<br />
Dienstleister Autobahnraststätten<br />
Schülerhilfe!<br />
Nachhilfe<br />
Stagecoach<br />
Freizeit-Theaterschulen<br />
TeeGschwendner<br />
Teefachgeschäfte<br />
TERRES Marketing + Consulting<br />
Handel<br />
Town & Country Haus<br />
Hausbau<br />
keine<br />
Angabe<br />
Kamps<br />
Backshopsystem<br />
Locatec Ortungstechnik GmbH<br />
Leck- und Leitungsortung<br />
McDonald‘s Deutschland<br />
Systemgastronomie<br />
Mister Minit<br />
Dienstleistungen<br />
keine<br />
Angabe<br />
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 03/<strong>2015</strong><br />
Unimarkt<br />
Handel<br />
VOM FASS<br />
Handel mit Weinen u.a.<br />
ZOO & Co.<br />
tierführender Zoofachhandel
Franchise<br />
Steuerberatung für Franchisesysteme<br />
Individuell vor Ort – systematisch für ganz Deutschland<br />
Die ETL-Gruppe leistet seit über 35 Jahren betriebswirtschaftliche<br />
und steuerliche Beratung für System-Geber und System-Nehmer<br />
an mehr als 700 Standorten in folgenden Branchen:<br />
Hotellerie | Gastronomie | Dienstleistung | Einzelhandel | Handwerk<br />
Ihre Vorteile als System-Geber<br />
• Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Strategieberatung<br />
• Präsenz in ganz Deutschland – wir erreichen jeden System-<br />
Partner persönlich<br />
• Rechnungswesen nach einheitlichen Vorgaben des System-<br />
Gebers<br />
• Systemindividuelle BWA mit Steuerrücklagenberechnung,<br />
Steuerprognose und Liquiditätsanalyse<br />
• Systemindividuelles ETL-Cockpit mit System- und Branchenvergleich<br />
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Tablet.<br />
Ihre Vorteile als System-Nehmer<br />
• Existenzgründung / Fördermittel-Finanzierung<br />
• Optimale Steuergestaltung<br />
• Lohnsteuer- und Abgabenoptimierung<br />
• Systemindividuelle ETL-Cockpit: BWA mit Steuerrücklagenberechnung,<br />
Steuerprognose und Liquiditätsanalyse<br />
• Sicherheit vor Betriebsprüfungen<br />
• Persönliche Vor-Ort-Betreuung<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
ETL Franchise GmbH<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
Jörn Grote · (030) 2264 3210<br />
Mauerstraße 86-88 · 10117 Berlin<br />
www.ETL-Franchise.de<br />
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