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forSYSTEMS_2015-Fruehjahr

Franchise

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Management < 1<br />

von Christian Jacobs


2 > SYSTEME<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

F&C<br />

Das F&C zeichnet gemeinsam mit der<br />

Gesellschaft für Unternehmens- und<br />

Netzwerkevaluation mbH (GUN)<br />

fortlaufend Unternehmensnetzwerke<br />

F&C-Awards:<br />

Auszeichnungen<br />

für besonders hohe<br />

Partnerzufriedenheit<br />

(Franchisesysteme und Verbundgruppen)<br />

für<br />

Wirmachen<br />

besonders hohe Partnerbzw.<br />

Mitgliederzufriedenheit aus.<br />

In diesem Jahr konnten sich<br />

LustaufoLina<br />

folgende Unternehmen über die<br />

begehrte Auszeichnung freuen: Franchising und Cooperation (F&C)<br />

durch das Internationale Centrum für<br />

Werden Sie olina Partner.<br />

GOLD <strong>2015</strong><br />

Küche&Co GmbH ><br />

REDDY Küchen & ElektroWelt ><br />

Internationale Franchise Gesellschaft mbH<br />

Die Idee.<br />

Der Erfolg...<br />

Qualität aus einem Guss.<br />

Der Grundgedanke dieses Konzeptes ist es, die aktuelle Im-<br />

...kann so schön sein.<br />

Profitieren Sie von einem einzigartigen Konzept!<br />

GOLD 2014<br />

BabyOne Franchise- und Systemzentrale GmbH ><br />

GCM Gastro Concept management GmbH ><br />

(Systemname: Grillbar)<br />

Tiroler Bauernstandl ><br />

expert AG ><br />

BACKFACTORY GmbH ><br />

olina Franchise GmbH ><br />

Clever Fit GmbH ><br />

Rentas GmbH ><br />

Vom Fass AG ><br />

BackWerk Management GmbH ><br />

bisslandschaft zu kultivieren sowie Ihnen als Filialist die Mühen<br />

und Sorgen mit den Imbissständen abzunehmen. Wir, die<br />

GCM, fungieren als direkte und einzige Schnittstelle zwischen<br />

Ihnen und den Imbissbetreibern.<br />

Wir übernehmen die einzelnen Stellplätze vor Ihren Filialen,<br />

kümmern uns um die Arbeit, Bürokratie und Logistik und<br />

entlasten Sie somit erheblich. Neben dem ansehnlichen und<br />

einheitlichen Erscheinungsbild mit starkem Wiedererkennungswert,<br />

sichern wir zudem die Qualität der Ware und die<br />

Kompetenz des Personals.<br />

Ein neuer, optisch ansprechender Imbiss steigert die Attraktivität<br />

im Außenbereich und somit die Gesamtoptik des Marktes.<br />

Denn das Auge isst nicht nur mit – es kauft auch mit ein!<br />

Dafür stehen wir mit<br />

unserem Namen:<br />

• Niveauvoles und zeitgemäßes<br />

Erscheinungsbild.<br />

• Kompetenter und zentraler<br />

Ansprechpartner.<br />

• Garantierte Qualität der<br />

angebotenen Waren.<br />

• Hohe Servicefreundlichkeit.<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Thomas Jehne<br />

Fon: +49 (0) 221 - 77 87 14 10<br />

Fax: +49 (0) 221 - 77 87 14 15<br />

Email: info@grillbar.de<br />

www.grillbar.de<br />

Gastro Concept Management GmbH | Hansekai 3 | D-50735 Köln<br />

Fon + 49 (0) 221 - 77 87 14 10 | Email info@gcm-online.de<br />

Fax + 49 (0) 221 - 77 87 14 15 | Internet www.grillbar.de<br />

Die visionäre PartnerGroup für Filialisten<br />

SILBER 2014<br />

Engel & Völkers Residential GmbH ><br />

Accor Hospitality Germany GmbH ><br />

Bodystreet GmbH ><br />

Die Kriterien zur Vergabe der Awards sind einzusehen unter:<br />

www.franchising-und-cooperation.de/kompetenzen/awards<br />

Stand: April <strong>2015</strong>. Alle Angaben ohne Gewähr.


Editorial<br />

<strong>forSYSTEMS</strong> Winter 2014<br />

< 3<br />

Wissen aufbauen,<br />

weiterentwickeln<br />

und schützen<br />

– Innovation fördern<br />

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />

neben der starken Marke und dem überlegenen<br />

Produkt-/Leistungsprogramm stellt das Wissen<br />

einen elementaren Wettbewerbsvorteil für Unternehmen<br />

und Unternehmensnetzwerke dar.<br />

Neue Franchisenehmer bezahlen dafür eine<br />

Franchisegebühr (einmalig und fortlaufend).<br />

Das grundlegende Wissen und Handwerkszeug,<br />

einen neuen Standort erfolgreich aufzubauen,<br />

erlernt z.B. ein neuer Franchisenehmer im Rahmen<br />

der Start-up Schulung eines Systems. Vor,<br />

während und nach der Eröffnung des Geschäfts<br />

findet dabei ein eher einseitiger Wissenstransfer<br />

in Richtung des neuen Partners statt. Und dabei<br />

geht es nicht nur um Know-how, sondern insbesondere<br />

auch um das Know-do. Dieses Wissen<br />

über das erfolgreiche Führen eines Standortes<br />

ist mitunter über Jahre hinweg entstanden und<br />

mühsam durch Versuch und Irrtum durch den<br />

Franchisegeber immer weiter verbessert und<br />

verfeinert worden – häufig zunächst im Rahmen<br />

des oder der ersten Standorte des Franchisegebers,<br />

dann über die Pilotierung mit ersten Franchisenehmern<br />

und schließlich während des<br />

Rollouts.<br />

Dieses implizite Wissen – z.B. über Erfolgs- und<br />

Misserfolgsfaktoren, über Do´s und Dont´s –<br />

wird also fortlaufend und systematisch gesammelt.<br />

Um dies anderen Netzwerkpartnern zugänglich<br />

zu machen, wird es so weit wie möglich<br />

und soweit wie nötig expliziert, d.h. über ein Systemhandbuch,<br />

Anleitungen, Kataloge usw. zugänglich<br />

gemacht. Der Franchisegeber gibt sein<br />

Wissen in eine Richtung weiter, ohne dabei<br />

sicher sein zu können, wie lange der neue Franchisenehmer<br />

im System bleiben wird.<br />

Franchisenehmer können das System verlassen,<br />

sich möglicherweise mit diesem Wissen selbstständig<br />

machen, im schlimmsten Fall sogar zum<br />

Mitbewerber überwechseln. Das gilt aber auch<br />

für die Mitarbeiter: sie haben und mehren ihr implizites<br />

Wissen und geben es mitunter bewusst<br />

nicht weiter bzw. behalten möglichst viel davon<br />

für sich – helfen also nicht dabei, dies zu explizieren<br />

und anderen zugänglich zu machen. Warum?<br />

– Wissen bedeutet Macht! Wissen entscheidet<br />

mit darüber, ob ein Unternehmen sich<br />

gegenüber den Mitbewerbern am Markt durchsetzt.<br />

Der Schutz des System-Know-hows ist also sehr<br />

wichtig. In dieser Ausgabe finden Sie zahlreiche<br />

Anregungen, wie Sie das Know-how Ihres Systems<br />

schützen können.<br />

Doch genauso wichtig, wie das bestehende Wissen<br />

zu schützen, ist die Frage, wie man das Wissen<br />

des Systems vergrößern kann, um Geschäftsmodelle<br />

zu verändern und zu erneuern. Es mag<br />

noch einige geben, die sagen „das haben wir immer<br />

schon so gemacht“ oder „das haben wir<br />

noch nie so gemacht“. – „Wer heute alles so lässt,<br />

wie es ist, wird in 5 Jahren nicht mehr am Markt<br />

sein.“ – darüber sind sich heute die meisten<br />

Unternehmenslenker einig. Das „Ob“ ist also<br />

nicht wirklich die Frage, sondern eher das „Wie“<br />

Innovationsmanagement effektiv und effizient<br />

zu gestalten ist.<br />

In zahlreichen Unternehmen findet heute ein<br />

eher zufälliges Innovationsgeschehen statt, d.h.<br />

Aktivitäten im Rahmen des „Innovationsmanagements“<br />

laufen ad hoc ab, betreffen kurzfris-<br />

Dr. Martin Ahlert<br />

Herausgeber der <strong>forSYSTEMS</strong><br />

tige Änderungen mit einem Fokus lediglich auf<br />

Leistungen; die Aktivitäten sind unsystematisch<br />

und zufällig nach dem Prinzip „trial and error“;<br />

es erfolgt lediglich eine operative Optimierung<br />

einzelner Bausteine.<br />

Besser ist ein systematisches, strategisches Innovationsmanagement,<br />

d.h. eine langfristige und<br />

ganzheitliche Optimierung von Geschäftsmodellen<br />

und -prozessen unter Einbeziehung der Leistungen<br />

und der Kunden, bei der die Aktivitäten<br />

systematisch, geplant und experimentell ablaufen.<br />

Denn nur so kann der Zufall durch Irrtum<br />

(Wissen) ersetzt werden ersetzt werden. Aus Irrtümern<br />

kann man lernen, aus Zufall nicht.<br />

Es grüßt Sie herzlich<br />

Ihr Dr. Martin Ahlert | Herausgeber


4 > Inhalt<br />

Ausgabe Frühjahr <strong>2015</strong><br />

10 ><br />

Gesundheit ist messbar<br />

beweist Winfried Haymann, Feldenkrais-Therapeut<br />

03 > Dr. Martin Ahlert<br />

Editorial<br />

04 > Inhalt<br />

30 > Guido Dermann<br />

Ausblick, Impressum<br />

Know-how<br />

Wissensmanagement<br />

06 > Axel Mittelstaedt<br />

Das Wissen ist das Wertvollste<br />

– und muss gemanagt werden<br />

Gesundheit<br />

10 > Winfried Haymann<br />

Gesundheit ist messbar<br />

Recht<br />

18 > Christian Treumann<br />

Vertragliche und nachvertragliche<br />

Wettbewerbsverbote<br />

Unter dem Aspekt des Schutzes des<br />

Franchisegebers und seines<br />

Franchisesystems<br />

Den Status erkennen,<br />

die Potenziale aufzeigen<br />

Recht<br />

14 > Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />

Systemschutz bei<br />

Franchisesystemen<br />

Die große Bedeutung des Know-hows<br />

Kolumne<br />

22 > Earnest & Algernon<br />

Wissen<br />

Earnest & Algernon goes fremd


Inhalt < 5<br />

Ausgabe Winter 2014<br />

27 ><br />

Kent Hahne<br />

Am 11. Mai spricht auf dem<br />

DVF Franchise-Forum <strong>2015</strong><br />

Kent Hahne, Geschäftsführer apeiron,<br />

zum Thema: „Innovation, Inspiration,<br />

Werte“ im Rahmen der Business<br />

Community.<br />

Verbände<br />

Deutscher Franchise-Verband<br />

24 > DFV schärft sein Profil zur<br />

Wirtschaftswertegemeinschaft<br />

Franchise-Compliance-Deutschland<br />

Österreichischer Franchise-Verband<br />

28 > Der Österreichische<br />

Franchise-Verband<br />

ÖFV aktuell und Franchise-Wissen<br />

soll Ausrichtung professionalisieren<br />

25 > Termine <strong>2015</strong><br />

26 > DFV-Franchise-Forum <strong>2015</strong><br />

Mit neuen Formaten und den bewährten<br />

Auszeichnungen<br />

Systeme<br />

F&C<br />

02 > Internationales Centrum für<br />

Franchising und Cooperation (F&C)<br />

Auszeichnungen für besonders hohe<br />

Partnerzufriedenheit / F&C-Awards<br />

Business Community<br />

27 > Expertengespräche<br />

der Business Community<br />

Premium-Systeme<br />

31 > Premium-Systeme<br />

der Basis.Liste<br />

Kent Hahne zu Gast auf dem Franchise-Forum


6 > Wissensmanagement<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Axel Mittelstaedt<br />

Wissen schützen<br />

Das Wissen ist<br />

das Wertvollste<br />

– und muss gemanagt werden<br />

Mit Ausnahme der Menschen,<br />

die Sie lieben, ist das Wertvollste,<br />

das Sie haben, Ihr Wissen.<br />

Und das Wissen Ihrer Mitarbeiter.<br />

Damit es bestmöglich<br />

wirken kann, muss es gemanagt<br />

werden. Mit dem richtigen<br />

Wissensmanagement können<br />

die Produktion erfolgsrelevanten<br />

Wissens im Unternehmen und<br />

der Umgang damit zur Blüte<br />

gebracht werden. Zugleich<br />

werden die Möglichkeiten deutlich<br />

verbessert, es zu schützen<br />

und damit das unternehmenseigene<br />

intellektuelle Kapital und<br />

Eigentum zu maximieren. Das<br />

könnte sich lohnen – bis hin zur<br />

Unternehmensfinanzierung.


Wissensmanagement < 7<br />

Axel Mittelstaedt<br />

Wissen ist gerade für Franchisesysteme ein<br />

wesentlicher Bestandteil des werthaltigen Unternehmensvermögens.<br />

Es kommt dort in mannigfaltiger<br />

Form vor: Als Produktwissen, Markt -<br />

kenntnis, Kenntnis über wesentliche Stakeholder,<br />

market-approach-Wissen, Vertriebswissen,<br />

Prozesswissen, Risikowissen, Wissen aus Erfahrungen<br />

unterschiedlichster Art. Wird solch wertvolles<br />

Wissen optimal genutzt, zuvor aber seine<br />

Entstehung und Entwicklung wirksam unterstützt,<br />

seine Sicherung gewährleistet und der<br />

Zugriff auf Wissen effizient organisiert, fördert<br />

das die Wettbewerbsstärke des gesamten Franchisesystems<br />

und vermehrt seinen Unternehmenswert<br />

zugunsten aller Beteiligten.<br />

Der Transfer solchen Wissens vom Systemgeber<br />

zum Systemnehmer ist integrierender Bestandteil<br />

des Franchising: Das Überlassen von Knowhow<br />

ist unabdingbare Voraussetzung für die<br />

Qualifikation einer Kooperationsvereinbarung<br />

als Franchisevertrag.<br />

Franchising ist<br />

wissensintensiv<br />

Wissen ist nicht erst seit der Entwicklung unseres<br />

Gemeinwesens zur Wissensgesellschaft und<br />

der Wirtschaft zur Wissensökonomie die wesentliche<br />

„Ressource für Zukunft“. Franchising<br />

ist wissensintensiv: Es besteht im Wesentlichen<br />

darin, das besondere Wissen anzureichern und<br />

umzusetzen, das das jeweilige Franchisesystem<br />

ausmacht. Es liegt von daher auf der Hand, dass<br />

es vorteilhaft und für Franchisesysteme alternativlos<br />

ist, ihr Wissen und wissensbezogene Prozesse<br />

zu managen.<br />

Da das Wesen des Franchising überdies in dem<br />

Sinn schutzrechtsorientiert ist, dass durch Erwerb<br />

von Schutzrechten und Know-how-Schutz<br />

eine möglichst hohe Barriere sowohl gegen ungewollten<br />

Abfluss, als auch gegen Missbrauch<br />

wettbewerbsrelevanten Wissens errichtet werden<br />

muss, hat das Wissensmanagement in Franchisesystemen<br />

zusätzlich speziell schutzorientiert<br />

zu sein.<br />

Diese Schutzorientierung wird in meinem Aufsatz<br />

„IP-Management in Franchisesystemen“ (IP<br />

= Intellectual Property Management) fokussiert,<br />

der im „Jahrbuch Franchising“ 2010 veröffentlicht<br />

wurde. Dieser umfassenderen Thematik<br />

liegt der Umstand zugrunde, dass dem geistigen<br />

Eigentum in Franchisesystemen eine zentrale<br />

Rolle zukommt, vor allem in Form von Marken<br />

und Know-how. Aber auch technische Schutzrechte<br />

(Patente und Gebrauchsmuster) sind bisweilen<br />

von entscheidender Bedeutung für Franchisesysteme<br />

oder können es zumindest sein.<br />

Das Management von unternehmerisch relevantem<br />

Wissen ist eine zentrale Disziplin des IP-<br />

Managements – war es immer und ist es erst<br />

recht in Zeiten der Wissensgesellschaft und Wissensökonomie.<br />

Prozesse und Ziele des<br />

schutzorientierten Wissensmanagements<br />

> > Wettbewerbsrelevantes, erfolgskritisches Wissen<br />

aufbauen, das (auch) die Schützbarkeit<br />

des Unternehmens fördert und dazu bei -<br />

trägt, Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche<br />

Rechtspositionen zu erwerben.<br />

> > Wissensaustauschkultur im (Gesamt-)Unternehmen<br />

herstellen oder verbessern.<br />

> > Auch eine Kultur des Wissensaustauschs mit<br />

Stakeholdern (insbesondere Lieferanten und<br />

Franchisees).<br />

> > Wettbewerbsrelevantes, erfolgskritisches Wissen<br />

speichern, dokumentieren und sichern für<br />

geregelte Weitergabe und Nutzung.<br />

> > Wahrnehmung und Implementierung von<br />

Know-how-Schutz im Unternehmen als Aufgabe<br />

des Wissensmanagements verankern.<br />

> > Verhängnisvolle Wissensdefizite systematisch<br />

vermeiden bzw. beseitigen.<br />

> > Unkontrollierte Wissensabflüsse verhindern.<br />

Werden diese sieben wesentlichen Ziele des<br />

schutzorientierten Wissensmanagements erreicht,<br />

entsteht erheblicher unternehmerischer<br />

Nutzen. Gegenüber den Mitbewerbern wird damit<br />

ein bedeutsamer Wissensvorsprung erzielt.<br />

Wissen wird so systematisch vermehrt. Es wird<br />

zugleich unternehmensintern planmäßig verfügbar<br />

gemacht, so dass es sich ungehinderter<br />

weiterentfalten kann. Das Unternehmen entwickelt<br />

Sicherheit im Umgang mit Wissen und seiner<br />

Bewahrung. Letztlich entsteht eine neue Basis<br />

für die Finanzierung von Franchisesystemen<br />

„mittels immaterieller Bilanz“.<br />

Klima der Begeisterung für<br />

Wissenspartizipation<br />

Jedes Wissensmanagement, das gelingen und<br />

Nutzen bringen soll, muss im Unternehmen an<br />

günstigen Gegebenheiten anknüpfen können.<br />

Es muss ein Klima des „wir“ herrschen und nicht<br />

des „ich“. An die Stelle der Angst, sein eigenes<br />

Wissen zu offenbaren, das Kollegen oder Vorgesetzte<br />

„an Land ziehen“ und als ihr eigenes Wissen<br />

ausgeben könnten, sollte der Wunsch der<br />

Mitarbeiter treten, an einer blühenden Wissensproduktion<br />

im Unternehmen produktiv teilhaben<br />

zu können und diese – ohne jede Selbstverleugnung<br />

– nach eigenen Kräften zu fördern.<br />

Es sollte nicht geschehen, dass Mitarbeiter im<br />

Unternehmen bedeutendes Wissen oder gar Erfindungen<br />

zurückhalten, sozusagen als „Trumpf<br />

im Ärmel“, den sie in dem Augenblick ziehen,<br />

der ihnen die besten Vorteile verspricht, und<br />

also ohne Rücksicht auf die Belange des Unter-


8 > Wissensmanagement<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Axel Mittelstaedt<br />

Wissen schützen<br />

nehmens. Denn alle Mitarbeiter sollten erkennen,<br />

dass ihr Wert für das Unternehmen nicht so<br />

sehr darin besteht, einmal eine – womöglich<br />

wertvolle – Idee gehabt zu haben, sondern in der<br />

Fähigkeit, derartige Ideen hervorzubringen. Diese<br />

auf Wiederholung abzielende Fähigkeit wird<br />

gerade durch die Offenbarung der Idee für die<br />

Unternehmensführung erkennbar und unter<br />

Beweis gestellt. Und sie bleibt erhalten, auch<br />

wenn der „Trumpf aus dem Ärmel“ ist.<br />

Die Unternehmensführung ist somit gut beraten<br />

darüber nachzudenken, welche Maßnahmen ergriffen<br />

werden können, um im Unternehmen<br />

ein solches Klima der Begeisterung für Wissenspartizipation<br />

zu begründen, das Ängste abbaut,<br />

Engagement fördert und die Wissensproduktion<br />

und den Umgang mit Wissen im Unternehmen<br />

zu einer Blüte führt. In Franchisesystemen<br />

betrifft das nicht nur das Unternehmen des<br />

Franchisegebers – das allerdings im besonderen<br />

Maße –, sondern das „Gesamtunternehmen<br />

Franchisesystem“. Wenn solche Voraussetzungen<br />

geschaffen sind, können die Möglichkeiten<br />

und Mittel eines schutzorientierten Wissensmanagements<br />

wirkungsvoll „greifen“, von denen<br />

hier die Rede ist.<br />

Fortschrittsorientiertes<br />

Wissen schützen<br />

Im Zentrum des Franchising als Vertriebsform<br />

stehen zumeist Dienstleistungen und nichttechnische<br />

Produkte. Gleichwohl finden bei einem<br />

keineswegs zu vernachlässigenden Anteil von<br />

Franchisesystemen technisch-mechanische Gerätschaften<br />

Verwendung oder werden bestimmte<br />

Verfahren angewendet, die grundsätzlich Gegenstand<br />

der sog. technischen Schutzrechte<br />

sind oder sein können (Patente und Gebrauchsmuster).<br />

In ihnen verkörpert sich unternehmerisch<br />

relevantes Wissen, das einer stetigen Weiterentwicklung<br />

unterliegt.<br />

Kenntnisfortschritte werden insoweit wohl in<br />

erster Linie beim Franchisegeber entstehen,<br />

etwa im Rahmen von F&E-Anstrengungen zur<br />

Fortentwicklung von Maschinen, Gerätschaften<br />

und Prozessen. Aber es ist keineswegs ausgeschlossen,<br />

dass bedeutsame Ideen in Bezug darauf<br />

gerade auch in den Unternehmen der Franchisenehmer<br />

geboren werden, die derartige<br />

Gegenstände und Prozesse tagtäglich anwenden<br />

und dabei im besonderen Maß Erfahrungen<br />

sammeln.<br />

Soweit derartiges, fortschrittsorientiertes Wissen<br />

entsteht, liegt es im Interesse beider Partner<br />

von Franchiseverträgen, dass es bestmöglich genutzt<br />

wird und entstehende Erfindungen wirksam<br />

geschützt werden.<br />

Mitarbeiter werden<br />

Mit-Erfinder<br />

Technisch orientierte Unternehmen betreiben<br />

regelmäßig Forschungs- und Entwicklungsarbeiten,<br />

um ihre Produkte weiterzuentwickeln<br />

oder neue marktgängige Erzeugnisse hervorzubringen.<br />

Ein Ziel solcher Anstrengungen ist es<br />

auch, für dabei entstehende Erfindungen entsprechenden<br />

Rechtsschutz in Form von Patenten<br />

oder Gebrauchsmustern zu erwerben.<br />

Mitarbeiter, die bei der Entstehung von Erfindungen<br />

im Sinne des Patent- und Arbeitnehmererfinderrechts<br />

mitwirken, können dadurch<br />

Mit-Erfinder werden. Dafür genügt es, dass der<br />

jeweilige Mitarbeiter einen schöpferischen Beitrag<br />

zu der Erfindung leistet. Alsdann sind auf<br />

alle beteiligten Miterfinder die Vorschriften des<br />

Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbNErfG) anzuwenden.<br />

Darin liegt eine große Chance. Denn dessen Gesetzesvorschriften<br />

und die des Patentgesetzes<br />

(PatG) sehen nicht nur die Anerkennung der Erfindereigenschaft<br />

nach außen durch ausdrückliche<br />

Benennung der Miterfinder in Patentanmeldung<br />

und -register vor, sondern auch eine<br />

adäquate Vergütung nach Maßgabe des<br />

ArbNErfG. Damit werden die personalpolitisch<br />

wichtigen Motivatoren der Belohnung durch<br />

Statusförderung und pekuniäre Besserstellung<br />

aufgerufen.<br />

Jeder, der an einem betrieblichen Vorgang beteiligt<br />

ist, welcher zu einem Patent, einem Gebrauchsmuster<br />

oder auch nur einem wichtigen<br />

und technischen Verbesserungsvorschlag führen<br />

kann, hat damit ein gewichtiges Motiv, seinen<br />

persönlichen Beitrag zum technischen Fortschritt<br />

sichtbar werden und berücksichtigen zu<br />

lassen.<br />

„Daten-Freeze“ bringt<br />

Sicherheit<br />

Das kann durch geeignete Mittel des Wissensmanagements<br />

sichergestellt werden, z. B. durch<br />

den Einsatz einer geeigneten Wissensmanagement-Software,<br />

die u. a. die Erfassung, die Speicherung<br />

und Dokumentierung von Wissen im<br />

Intranet des Unternehmens steuert und den Zugang<br />

dazu organisiert. Hierbei ist es allerdings<br />

unverzichtbar, dass der jeweilige Mitarbeiter das<br />

von ihm geschaffene oder kreativ erweiterte<br />

Wissen nicht nur inhaltlich abspeichert, sondern<br />

der Intranet-Server die Eingabe auch mit<br />

Datum und Uhrzeit versieht.<br />

Dabei muss die Wissensmanagement-Software<br />

gewährleisten, dass die eingegebenen Daten einschließlich<br />

der Tages- und Uhrzeitangabe nach<br />

Abschluss der Eingabe nicht mehr verändert werden<br />

können (sog. „Daten-Freeze“), auch nicht<br />

durch den eingebenden Mitarbeiter. Denn nur so<br />

ist beweisbar, wer welches Wissen zu welchem<br />

Zeitpunkt gehabt und erfasst hat. Und nur unter<br />

der Voraussetzung, dass ihre Eingabe „betonfest“<br />

dokumentiert wird, werden Mitarbeiter bereit<br />

sein, einem Intranet ihr Wissen anzuvertrauen<br />

und unternehmensintern zu veröffentlichen.<br />

Ein solches „Daten-Freeze“ wird gegenwärtig<br />

von Anbietern von Wissensmanagement-Software<br />

noch nicht standardmäßig angeboten,<br />

wohl aber bisweilen optional.<br />

Auf diese Weise kann ein erfasster und gut dokumentierter<br />

Wissenstand im Unternehmen entstehen<br />

und gemanagt werden. Hierauf können<br />

Weiterentwicklungen des Wissens aufbauen, gerade<br />

auch durch den ursprünglichen Eingeber,<br />

der in der Zwischenzeit Gelegenheit gehabt haben<br />

wird, sein Wissen mit anderen Mitarbeitern<br />

des Unternehmens zu diskutieren und wachsen<br />

zu lassen.<br />

Unterstützt werden derartige Vorgänge durch ein<br />

hochstehendes Kreativitäts- und Innovationsmanagement<br />

im Unternehmen, durch Motivations-<br />

oder Anreizsysteme, um die Generierung<br />

und den Austausch von Wissen zu stimulieren<br />

und zu fördern. Weitere Maßnahmen, deren Darstellung<br />

den hier zur Verfügung stehenden Raum<br />

sprengen würde, bieten sich an.


Wissensmanagement < 9<br />

Axel Mittelstaedt<br />

Franchisegeber am Neuwissen<br />

beteiligen<br />

Keineswegs ist ausgeschlossen, dass bei einer<br />

intensiven Nutzung von Gerätschaften, die der<br />

Franchisegeber dem Franchisenehmer zur Verfügung<br />

stellt oder die der Franchisenehmer in<br />

Ausübung des Franchisegeschäfts einsetzt, im<br />

Unternehmen des Franchisenehmers in Bezug<br />

hierauf relevantes Wissen geschaffen wird. Soweit<br />

hierauf die Paragrafen des PatG und<br />

ArbNErfG anzuwenden sind, profitieren davon<br />

der Mitarbeiter des Franchisenehmers und der<br />

Franchisenehmer selbst, nicht jedoch der Franchisegeber,<br />

der womöglich von dem für das gesamte<br />

Franchisesystem und alle seine Glieder<br />

wichtigen neuen Wissen noch nicht einmal<br />

Kenntnis erhält.<br />

Für diese Situation erscheint es als sinnvoll oder<br />

gar unbedingt erforderlich, vertragliche Regelungen<br />

dafür vorzusehen, dass der betreffende<br />

Franchisenehmer seinerseits in seinem Unternehmen<br />

ein adäquates Wissensmanagement<br />

betreibt. Es sollte gesichert werden, dass auch<br />

der Franchisegeber an der wirtschaftlichen Bedeutung<br />

des Neuwissens beteiligt wird, welches<br />

beim Franchisenehmer entwickelt wird bzw.<br />

entsteht.<br />

Im Ergebnis könnte das darauf hinauslaufen,<br />

dass in Bezug auf das Wissensmanagement das<br />

gesamte Franchisesystem als ein insoweit einheitliches<br />

Unternehmen strukturiert wird. Die<br />

dadurch entstehenden Vorteile bewirken ggf.<br />

eine deutliche Verbesserung sowohl der Leistungen<br />

des Franchisesystems und seiner Substrukturen<br />

als auch des Zusammenhalts des<br />

Systems und der nachhaltigen Einbindung qualifizierter<br />

Franchisenehmer.<br />

Know-how-Schutz ist lebensnotwendig<br />

Jedes Unternehmen hat Wissen in Form firmeninternen<br />

Know-hows, das sowohl geschäftsmodell-<br />

als auch wertschöpfungsrelevant ist. Dies<br />

gilt bekanntlich in besonderem Maße für Franchisesysteme<br />

und ihnen angehörende Unternehmen.<br />

Für sie ist Know-how-Schutz lebensnotwendig.<br />

Speziell hierauf muss das Wissens -<br />

management in Franchisesystemen seinen Blick<br />

richten.<br />

Das gilt sowohl für Know-how, für das selbst<br />

kein Sonderrechtsschutz etwa nach PatG, Gebrauchsmustergesetz<br />

oder Designgesetz erlangt<br />

werden kann, als auch für das überaus wichtige<br />

vorbereitende und begleitende Wissen in Unternehmen,<br />

deren Mitarbeiter patentschutzfähige<br />

Arbeitsergebnisse schaffen.<br />

Für alle diese Fälle bietet es sich an, in Erwägung<br />

zu ziehen, dass auf das Schaffen neuen Wissens<br />

ähnliche rechtliche Regelungen (vertraglicher<br />

Art) Anwendung finden, die den Paragrafen des<br />

ArbNErfG entsprechen. Wird die konsequente<br />

Anwendung solcher Regelungen in den Unternehmen<br />

kombiniert und koordiniert mit einem<br />

qualifizierten Wissensmanagement in Franchisesystemen,<br />

können alle ihnen angehörenden<br />

Unternehmen und die in ihnen mitarbeitenden<br />

Arbeitnehmer davon spürbar profitieren.<br />

Die „immaterielle Bilanz“<br />

Ein qualifiziertes Wissensmanagement kann es<br />

Franchisesystemen und den angeschlossenen<br />

Unternehmen u. U. wesentlich erleichtern, ihre<br />

Finanzierung durch Dritte zu sichern.<br />

Ihnen ist zu empfehlen, eine „immaterielle<br />

Bilanz“ zu erstellen, in der die immateriellen<br />

Werte und Ressourcen des jeweiligen Unternehmens<br />

eingestellt sind, wie Marken und andere<br />

Schutzrechte. Im Falle eines qualifizierten Wissensmanagements<br />

sind auch dessen Merkmale<br />

und Funktionen in diese Bilanz einzustellen. Soweit<br />

das gemanagte Wissen wettbewerbsrelevant<br />

und erfolgskritisch ist und zusätzlich wirksamen<br />

rechtlichen Schutz genießt und überdies<br />

in einer Weise gemanagt wird, dass es die Wettbewerbsstärke<br />

des Unternehmens und seinen<br />

Wert bedeutsam mehrt, wird es finanzierende<br />

und/oder beteiligungswillige Stakeholder geneigt<br />

machen, das Franchisesystem zu unterstützen.<br />

Optimieren und absichern<br />

Ein schutzrechtsorientiertes Wissensmanagement<br />

in Franchisesystemen ist vorteilhaft und<br />

tut von daher not. Es kann aufbauen auf zahlreichen<br />

greifbaren Veröffentlichungen zum Wissensmanagement.<br />

Darüber hinaus ist die Brücke<br />

zum IP-Management zu schlagen. Auch hierzu<br />

werden Veröffentlichungen und Seminare angeboten.<br />

Entscheidend ist, das zweidimensionale Ziel anzustreben<br />

und zu erreichen: Das Wissensmanagement<br />

in Franchisesystemen zu optimieren<br />

und die dabei ablaufenden Prozesse und generierten<br />

Resultate bestmöglich rechtlich abzusichern.<br />

Axel Mittelstaedt | LADM Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />

Kontakt Telefon +49 221 94062-0, Fax +49 221 94062-62, a.mittelstaedt@ladm.com<br />

Adresse Richard-Strauss-Straße 3, 50931 Köln<br />

Website www.ladm.com


10 > Gesundheit<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Winfried Haymann<br />

Gesundheit messen<br />

Gesundheit<br />

ist messbar<br />

Den Status erkennen,<br />

die Potenziale aufzeigen<br />

Führungskräfte sehen sich zunehmend<br />

gesundheitlichen<br />

Belastungen ausgesetzt. Das<br />

Interesse an den nachhaltigen<br />

Faktoren, die ein Dasein<br />

in Gesundheit und Leistungsfähigkeit<br />

ermöglichen, steigt<br />

entsprechend. Welche Faktoren<br />

entscheiden über eine innere<br />

Gesundheit, die den äußeren<br />

Anforderungen des Berufslebens<br />

standhält und Ressourcen und<br />

Gesundheitspotentiale fördert,<br />

anstatt sie zu verbrauchen?<br />

In wissenschaftlichen und populärwissenschaftliche<br />

Studien und Ratgebern erscheinen beinahe<br />

täglich neue Definitionen von Gesundheit und<br />

Gesundheitsverhalten. Das ist nicht erstaunlich –<br />

in Sachen Gesundheit ist jeder Mensch sein eigener<br />

Experte. Das Wissen um physische und<br />

psychische Gesundheit wächst zwar in der Gesellschaft,<br />

hat aber die entscheidende Frage bisher<br />

nicht beantwortet: Wie kann man den eigenen<br />

Gesundheitsstatus fundiert messen? Das ist<br />

notwendig, um lebensstilmedizinische Maßnahmen<br />

und eine ausgleichende Lebensweise so<br />

miteinander zu verbinden, dass beispielsweise<br />

Erschöpfungs- und Burnout-Tendenzen auch<br />

langfristig vermieden werden können.<br />

Die „FührungsveranTWORTlichen“<br />

im biologischen<br />

System<br />

Es lohnt, einen Blick auf die „Führungsverantwortlichen“<br />

in einem biologischen System zu<br />

lenken. Der menschliche Organismus wird im<br />

Wesentlichen von drei komplexen Systemen gelenkt<br />

und am Leben gehalten.<br />

Das Zentrale Nervensystem (ZNS) steuert<br />

unser absichtliches Handeln durch Wahrnehmung<br />

und Bewegung unter Kontrolle unserer<br />

assoziativen Hirnanteile und Regelkreise. Ge-


Gesundheit < 11<br />

Winfried Haymann<br />

hirn und Rückenmark bilden dabei die maßgeblichen<br />

Strukturen. Wir fühlen und bewegen uns<br />

und handeln entsprechend unseren Absichten.<br />

Das Autonome Nervensystem (ANS) wird im<br />

Wesentlichen durch die Strukturen des Sympathikus<br />

und Parasympathikus dargestellt, die als<br />

Nervenbahnen parallel zur Wirbelsäule laufen<br />

und teilweise im Rückenmark liegen. Sie verbinden<br />

das Gehirn mit den inneren Organen und<br />

dem Magen-Darm-Trakt. Das ANS regelt alle inneren,<br />

nicht willkürlich beeinflussbaren Teilsysteme<br />

wie Blutdruck, Organtätigkeit, Herz-Kreis-<br />

System, Atmung, Schlaf, Regenerations- und<br />

Regulationsverhalten wie auch hormonelle<br />

Rhythmen und alle Stoffwechselaktivitäten. Entscheidend<br />

ist hierfür das komplexe Zusammenspiel<br />

von Sympathikus und Parasympathikus<br />

durch Aktivierung und Erholung für eine Gesundheit<br />

im Gleichgewicht.<br />

Die Psyche des Menschen hat vor allem bewertende<br />

und motivierende Funktionen. Sie<br />

prägt unsere inneren Einstellungen. Mit ihr handeln<br />

und entscheiden wir im Umgang mit uns<br />

selbst und mit anderen Menschen. Emotionale<br />

und soziale Kompetenzen erweisen sich dabei<br />

als sehr hilfreich.<br />

Herzratenvariabilität – ein<br />

zukunftsweisendes Phänomen<br />

Die naheliegende Frage für das interdiszipli näre<br />

Forschungsteam von Ärzten, Wissenschaftlern<br />

und Leistungstrainern von Autonom Health®<br />

war nun, wie das ANS die vielfältigen und ungeheuer<br />

komplexen Anforderungen eines lebendigen<br />

Organismus regeln kann. Die Antwort<br />

wurde in einer variablen und individuell unterschiedlichen<br />

Herzschlagfolge gefunden, auch<br />

Herzratenvariabilität (HRV) genannt.<br />

Hinter der HRV verbirgt sich ein Phänomen, das<br />

schon 200 Jahre n. Chr. bekannt war. Nämlich,<br />

dass ein starrer Pulsschlag auf ein rasches Lebensende<br />

hinweist. 1963 publizierten Hon und<br />

Lee, dass die Variabilität der Herzschlagfolge<br />

vor der Geburt klare Aussagen über den Gesundheitszustand<br />

des Neugeborenen erlaubt.<br />

Das „Phänomen HRV“ war wissenschaftlich<br />

etabliert.<br />

Weitere Forschungen mit verbesserter Hardund<br />

Software weisen seit den 1990er Jahren<br />

nach, dass das Herz, je zeitlich variabler es<br />

schlägt, desto besser die Anforderungen des Autonomen<br />

Nervensystem erfüllen kann. Anders<br />

gesagt: Das ANS sammelt die von Herzschlag zu<br />

Herzschlag notwendigen Anforderungen aus<br />

dem Körper und initiiert in der Folge das Herz,<br />

minimal langsamer oder schneller zu schlagen.<br />

Als HRV bezeichnet man heute die Fähigkeit des<br />

Herzens, den zeitlichen Abstand von einem<br />

Herzschlag zum nächsten flexibel zu ändern.<br />

Unsere Herzschläge reagieren damit unmittelbar<br />

auf alles, was wir gerade fühlen, denken, tun<br />

und erleben, was uns von innen und von außen<br />

beeinflusst. Je variabler sich das Herz dabei beschleunigen<br />

und entschleunigen kann, umso<br />

gesünder und biologisch jünger sind wir.<br />

Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Veröffentlichungen<br />

weisen nach, dass eine qualitativ<br />

hochwertige HRV-Messung als wesentlicher Indikator<br />

zur Früherkennung von gesundheitlichen<br />

Problemen angesehen werden kann. Standardisierte<br />

Messverfahren und wissenschaftlich<br />

definierte Grundlagen gewährleisten Eindeutigkeit<br />

und Vergleichbarkeit der erhobenen Daten<br />

einer Person. 2014 erschien dazu eine neue Leitlinie<br />

der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und<br />

Umweltmedizin und der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft,<br />

in der HRV-Messungen in Klinik<br />

und Praxis ausdrücklich befürwortet werden.<br />

Winfried Haymann<br />

Feldenkrais-Therapeut<br />

Winfried Haymann hat einen Bildungshintergrund<br />

aus der Architektur und Medizin. Nach<br />

langjähriger Ausbildung in körperorientierten<br />

Verfahren arbeitet er seit 1987 in Klinik und<br />

Praxis als Feldenkrais-Therapeut und -Trainer<br />

sowie zertifizierter Lebensfeuer ® Professional.<br />

Seine Tätigkeiten als Gesundheits-Coach und<br />

Therapeut sind geprägt durch die Schwerpunkte<br />

Gesundheitsdiagnostik und Bewegungslernen.<br />

Haymann hält Vorträge und gibt Seminare und<br />

Fortbildungen im In- und Ausland. Seine Praxis<br />

für aktive Gesundheit wurde 2014 in Osnabrück<br />

eröffnet.<br />

> > www.humanbasic.de


12 > Gesundheit<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Winfried Haymann<br />

Gesundheit messen<br />

Die 24-Stunden-HRV-Messung<br />

Erst Messungen über einen Zeitraum von 24<br />

Stunden oder länger zeigen die Arbeitsweise des<br />

Autonomen Nervensystems individuell auf und<br />

erlauben lebensstilmedizinische Empfehlungen.<br />

Dank neuer Messrecorder sind Messungen<br />

mit geringem Aufwand möglich geworden –<br />

ohne dass Alltagsaktivitäten eingeschränkt werden.<br />

Das leichte Gerät ist unter der Kleidung und<br />

auch nachts kaum zu spüren. Sogar Leistungssport<br />

kann man damit betreiben.<br />

Nach Abnahme des Gerätes werden die Messdaten<br />

mit einer hochspezialisierten Software berechnet<br />

und als bildhafte Darstellung visualisiert.<br />

In der 24-Stunden-HRV-Messung wird<br />

jeder einzelne Herzschlag gemessen und aufgezeichnet,<br />

wodurch die rund 100.000 Daten als<br />

Fakten objektiv und valide sind. Messungen dieser<br />

Qualität bieten den derzeit höchsten Standard<br />

in der Diagnostik der Herzratenvariabilität.<br />

Das Lebensfeuer<br />

Die 24-Stunden-HRV-Messung von Autonom<br />

Health® hat sich in unserer Arbeit seit Jahren als<br />

sensibles Instrumentarium von höchster Qualität<br />

erwiesen. In der Lebensfeuer® genannten<br />

grafischen Darstellung wird die variable Herzschlagfolge<br />

als Ausdruck der Aktivität des<br />

Autonomen Nervensystem eindrucksvoll als<br />

feuerähnliche Abbildung dargestellt. Ein dichtes,<br />

in der Basis starkes und hochflammendes<br />

Lebensfeuer® ist ein Hinweis auf Gesundheit. Je<br />

intensiver die Farben und je höher die Flammen,<br />

umso vitaler, gesünder und biologisch jünger<br />

ist der Mensch.<br />

Es ist aus unser Sicht empfehlenswert, eine HRV-<br />

Messung dieser Qualität als Teil eines Coaching-<br />

Gespräches durchzuführen. Nach einem ausführlichen<br />

Eingangsgespräch zwischen Coach<br />

und Klient wird der Messrecorder mit zwei Elektroden<br />

auf dem Brustkorb so befestigt, dass keine<br />

Einschränkungen in der Beweglichkeit entstehen<br />

können. Der Recorder wird nach wenigen<br />

Minuten quasi „vergessen“. Bis auf Duschzeiten<br />

bleibt der Recorder am Körper und zeichnet die<br />

Variabilität der Herzschläge auf. Bewusst können<br />

die zeitlichen Abstände nicht beeinflusst<br />

werden. Auch für sportlichen Aktivitäten oder<br />

beim Schlafen wird der Recorder nicht abgenommen.<br />

Nach 24-stündiger Messzeit wird der Recorder<br />

an den Coach zurückgegeben, die Messergebnisse<br />

durch die Software des Herstellers berechnet.<br />

Nur dem Coach sind die persönlichen Daten<br />

der Klienten bekannt und unterliegen<br />

strengem Datenschutz.<br />

Nach Auswertung und Beurteilung durch den<br />

Coach werden die Messergebnisse aufbereitet<br />

und als Lebensfeuer®-Bild mit den Klienten in einem<br />

abschließenden Gespräch erörtert. Grundlage<br />

des Gespräches und der nachfolgenden<br />

Empfehlungen ist ein Aktivitätsprotokoll, was<br />

die Klienten für die 24-Stunden-Messung anfertigen.<br />

Im Coaching werden die Messergebnisse<br />

mit den Erfahrungen und Notizen der Klienten<br />

während der Messung verglichen.<br />

In der Praxis und für eine umfassende Begleitung<br />

von Führungskräften haben sich Folgemessungen<br />

bewährt, die im Abstand von ein bis drei<br />

Monaten mit einem erheblichen geringeren<br />

Zeitaufwand stattfinden. In den Folgemessungen<br />

wird erkennbar, ob die Empfehlungen des<br />

Coaches im Hinblick auf körperliche Aktivitäten,<br />

Lebensstil, Schlaf- und Regenerationsverhalten<br />

bis hin zu Ernährungsgewohnheiten und zeitlicher<br />

Selbstorganisation bereits Wirkung zeigen.<br />

> > Das Ergebnis einer 24-Stunden-HRV-Messung mit einem ausgeprägten Lebensfeuer<br />

Winfried Haymann, Praxis für aktive Gesundheit<br />

Kontakt Telefon +49 (0) 541 99 89 66 66, E-Mail info@humanbasic.de<br />

Adresse Liebigstraße 29, 49074 Osnabrück<br />

Website www.humanbasic.de


Gesundheit<br />

Winfried Haymann<br />

< 13<br />

Nutzen für Führungskräfte<br />

Gesundheit als komplexes System ist wie Bildung,<br />

Natur und Wetter nicht machbar. Gesundung<br />

und Bewahren von Substanz und Reserven<br />

dagegen sehr wohl. Da Gesundheit wie alle komplexen<br />

Systeme sich fortwährend und selbstständig<br />

neu organisiert, können wir nur Rahmenbedingungen<br />

schaffen, innerhalb derer sich<br />

Gesundheit entwickeln und stabilisieren kann.<br />

Eine HRV-Messung kann erstmals eindeutig zeigen,<br />

welchen Gesundheitsstatus wir zum Zeitpunkt<br />

der Messung haben und welche Gesundheitspotentiale<br />

wir keinesfalls vernachlässigen<br />

sollten. Letzteres ist von Bedeutung für zukünftiges<br />

Verhalten und unterscheidet sich in dieser<br />

Hinsicht von rein medizinisch-diagnostischen<br />

Vorgehensweisen wie Organanamnesen oder<br />

bildgebenden Verfahren.<br />

Stärken und Reserven, die Qualität von Atmung<br />

und Schlaf und die Potentiale für Regulation und<br />

Regeneration lassen sich ebenso erkennen wie<br />

ungünstige Entwicklungen und die Auswirkungen<br />

von Kopfschmerzen, Müdigkeit, Erschöpfung<br />

oder fehlender Konzentration.<br />

Überaktivierung und Dauerstress gehen häufig<br />

mit fehlenden Ruhezeiten und fehlendem<br />

Bewusstsein für den eigenen Gesundheitsstatus<br />

einher. Eine objektive und valide HRV-Messung<br />

auf der Basis von individuellen Fakten überzeugt<br />

auch Menschen, die eine unbedingt notwendige<br />

Veränderungsbereitschaft mangels Kenntnis genauer<br />

Fakten bisher nicht herstellen konnten.<br />

Langfristig persönliche Erschöpfung mit wachsenden<br />

Burnout-Risiken zu vermeiden und<br />

gleichzeitig noch vorhandene Gesundheitpotentiale<br />

aufzuzeigen, gehört zu den Kernkompetenzen<br />

einer HRV-Messung. Mit einem<br />

erfahrenen und an Gesundung orientierten<br />

(salutogenetischen) Gesundheits-Coach lassen<br />

sich gemeinsam neue Wege finden, die eigene<br />

Gesundheit zu stärken, zu leben und nachhaltig<br />

zu bewahren.<br />

Gesundheit als wertvollste<br />

Ressource<br />

HRV-Messungen als Teil eines intensiven Gesundheits-Coachings<br />

können innere Landkarte<br />

und Wegweiser zugleich sein. Gesundheit als<br />

persönlicher und gesellschaftlicher Wert ist<br />

ohne emotionales und mentales Wohlbefinden<br />

nicht vorstellbar. Erst im Zusammenspiel von<br />

äußeren und inneren Funktionen im Organismus<br />

kann sich Gesundung entwickeln.<br />

Die Herzratenvariabilität als Spiegel der allgemeinen<br />

Anpassungsfähigkeit eines Organismus<br />

ist mit einer HRV-Messung objektiv und individuell<br />

messbar. Die HRV ist somit ein Maß für Gesundheit.<br />

Die gemessenen objektiven Daten<br />

können entscheidend helfen, Lebensstil und<br />

Gesundheitsverhalten neu auszurichten.<br />

Führungskräfte mit hoher Verantwortung für<br />

Mitarbeiter, Unternehmen und Gesellschaft treffen<br />

täglich Entscheidungen und müssen dabei<br />

selbst flexibel, konzentriert und belastbar bleiben.<br />

Es ist das gestörte Gleichgewicht von Aktivität<br />

und Ruhephasen, Actio und Reactio, das im<br />

beruflichen Alltag von Führungsverantwortlichen<br />

Substanz und Reserven verbraucht.<br />

Mit einer HRV-Messung bietet sich erstmals eine<br />

fundierte Möglichkeit, die eigene Gesundheit als<br />

wertvollste Ressource zu messen und neu zu bewerten.<br />

In der Verbindung mit einem lebensstilmedizinisch<br />

und salutogenetisch erfahrenen<br />

Coach lassen sich gezielt nachhaltige und für die<br />

Verbesserung der Gesundheit notwendige Veränderungen<br />

der persönlichen Lebensweise<br />

gestalten. Folgemessungen über persönlich signifikante<br />

Zeiträume und eigene positive Erfahrungen<br />

mit einem erfolgreichen persönlichen<br />

Gesundungprozess motivieren und überzeugen<br />

auch Menschen, die im Berufsleben eher faktenorientiert<br />

entscheiden müssen.<br />

Eine HRV-Messung, und das ist möglicherweise<br />

ihr größtes Plus, bietet beides: einen Status Quo<br />

und Aussagen, wie es weitergehen muss, damit<br />

vorhandene Potentiale erkannt, gefördert und<br />

entwickelt werden können.<br />

> > Das Ergebnis einer 24-Stunden-HRV-Messung der Diagnose Burnout


14 > Recht<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />

Know-how-Schutz in Systemen<br />

Dies zeigt, welche große Bedeutung dem Knowhow<br />

eines Franchisesystems schon immer zugekommen<br />

ist. Insofern muss jedes Franchisesystem<br />

darauf bedacht sein, dieses Know-how nicht<br />

nur zu schützen, sondern auch verhindern, dass<br />

nach Beendigung des Franchisevertrags dieses<br />

Know-how von einem ausgeschiedenen Franchisenehmer<br />

für eigene Zwecke oder solcher<br />

Dritter weiter genutzt wird.<br />

Systemschutz bei<br />

Franchisesystemen<br />

Die große Bedeutung des Know-hows<br />

Nach dem Ehrenkodex des<br />

Deutschen Franchise-Verbandes<br />

(DFV) verpflichtet sich ein Franchisenehmer<br />

zur Leistung von<br />

Franchise-Gebühren, wobei der<br />

Franchisegeber dem Franchisenehmer<br />

dafür als Gegenleistung<br />

auf der Grundlage des abgeschlossenen<br />

Franchisevertrages<br />

eine laufende technische und<br />

betriebswirtschaftliche Unterstützung,<br />

den Systemnamen<br />

und/oder die Marke und/oder<br />

andere gewerbliche Schutz- und<br />

Urheberrechte sowie das Knowhow,<br />

die wirtschaftlichen und<br />

technischen Methoden und das<br />

Geschäftsordnungssystem des<br />

Franchisesystems zur Verfügung<br />

zu stellen hat.<br />

Demgemäß wurde der so genannte „Franchise-<br />

GVO“ der Franchise-Begriff geprägt:<br />

> > Know-how: Die Gesamtheit von nicht patentierten<br />

praktischen Erkenntnissen, die auf Erfahrungen<br />

des Franchisegebers sowie Erprobungen<br />

durch diesen beruhen und die geheim,<br />

wesentlich und identifiziert sind.<br />

> > Geheim: Das Know-how muss in seiner Substanz,<br />

seiner Struktur oder der genauen Zusammensetzung<br />

seiner Teile nicht allgemein bekannt<br />

oder nicht leicht zugänglich sein, wobei<br />

der Begriff nicht in dem Sinne zu verstehen ist,<br />

dass jeder einzelne Teil des Know-hows außerhalb<br />

des Geschäfts des Franchisegebers unbekannt<br />

oder unerhältlich sein müsste.<br />

> > Wesentlich: Das Know-how umfasst Kenntnisse,<br />

die für den Verkauf von Waren oder die<br />

Einbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher,<br />

insbesondere für die Präsentation<br />

der zum Verkauf bestimmten Waren, die Bearbeitung<br />

von Erzeugnissen im Zusammenhang<br />

mit der Erbringung von Dienstleistungen, die<br />

Art und Weise der Kundenbedienung sowie die<br />

Führung des Geschäftes in verwaltungsmäßiger<br />

und finanzieller Hinsicht wichtig sind.<br />

> > Identifiziert: Das Know-how muss ausführlich<br />

genug beschrieben sein, um prüfen zu<br />

können, ob es die Merkmale des Geheimen<br />

und der Wesentlichkeit erfüllt.<br />

Das nützliche Know-how<br />

Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (Franchise-GVO)<br />

für Franchise-Vereinbarungen ging<br />

davon aus, dass das Know-how für den Franchisenehmer<br />

„nützlich“ sein muss. Darüber hinaus<br />

musste die Beschreibung des Know-hows entweder<br />

in der Franchise-Vereinbarung oder in einem<br />

besonderen Schriftstück niedergelegt oder in jeder<br />

anderen geeigneten Form vorgenommen<br />

werden. Damit wurde zugleich deutlich, dass<br />

Franchisesysteme daran zu messen waren, ob<br />

dem Franchisenehmer ein spezielles Know-how,<br />

nämlich die Geschäftsidee und/oder der Geschäftstyp<br />

zur Nutzung überlassen wurde.<br />

Bedeutsam und nützlich<br />

In der seit dem 1. Juni 2010 geltenden EU-Gruppenfreistellungsverordnung<br />

(EU-VO 330/2010)<br />

wird verlangt, dass das Know-how „bedeutsam“<br />

und „nützlich“ ist. Es muss also zukünftig eine<br />

„Bedeutsamkeits- und Nützlichkeitsprüfung“ erfolgen.<br />

In welcher nun diese beiden unbestimmten<br />

Rechtsbegriffe zu bestimmen sind, steht<br />

nicht fest. Bereits jetzt wird von den Gerichten<br />

gefordert, dass ein Know-how-Transfer zwischen<br />

Franchisegeber und Franchisenehmer nicht nur<br />

zu erfolgen hat, sondern der Franchisegeber<br />

auch darlegungs- und beweispflichtig dafür ist,<br />

dass das auf den Franchisenehmer transferierte<br />

Know-how für diesen von wirtschaftlichem Nutzen<br />

ist.<br />

Vertrag ohne Know-How-<br />

Transfer sittenwidrig?<br />

Wird kein angemessenes Know-how dem Franchisenehmer<br />

zur Verfügung gestellt, so stellt sich<br />

die Frage, ob nicht der abgeschlossene Franchisevertrag<br />

mangels eines ausgewogenen Verhältnisses<br />

von Leistung des Franchisegebers<br />

(Know-how-Transfer) und Leistung des Franchi-


Recht<br />

Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />

< 15<br />

geheim halten will und an deren Geheimhaltung<br />

ein berechtigtes wirtschaftliches<br />

Interesse besteht. Dazu gehören z.B. Kalkulationsunterlagen,<br />

Bezugsquellen, Angebot, aber<br />

auch das Know-how des Franchisesystems, also<br />

das Franchise-Handbuch.<br />

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen,<br />

die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetrieb stehen und nicht<br />

offenkundig sind, nach dem Willen des Geschäftsinhabers<br />

geheim gehalten werden sollen<br />

und bezüglich geehrter ein berechtigtes Interesse<br />

des Geschäftsinhabers an der Geheimhaltung<br />

anzuerkennen ist. Gerade bei Franchisesystemen<br />

muss sich jeder Franchisenehmer darüber<br />

im Klaren sein, das im Zweifel alle immer betrieblichen<br />

Kenntnisse und Vorgänge des Franchisesystems,<br />

deren Existenz außerhalb des<br />

Franchisesystems unbekannt ist und die einen<br />

Einfluss auf die Position des Franchisegebers im<br />

Wettbewerb haben können, nach dem Willen<br />

des Franchisegebers einzuhalten sind.<br />

senehmers (Franchise-Gebühren) gem. § 138 I<br />

BGB sittenwidrig ist. Die Rechtsprechung tendiert<br />

hier dazu, als Wertungsmaßstab auf Regelungen<br />

der Gruppenfreistellungsverordnung zurückzugreifen.<br />

Dies korrespondiert auch mit einer Entscheidung<br />

des OLG Oldenburg. Danach muss das<br />

Know-how eines Franchisesystems nicht nur bestehen,<br />

sondern aus der Dokumentation des<br />

Know-hows muss auch ableitbar sein, dass dieses<br />

für den Franchisenehmer von Nutzen ist.<br />

Wird also ein Franchisesystem durch dessen<br />

Know-how geprägt, wird dieses Know-how dem<br />

Franchisenehmer zum Betreiben seines Franchise-Outlets<br />

auf der Grundlage und für die Dauer<br />

des abgeschlossenen Franchisevertrages überlassen,<br />

so ist nur selbstverständlich, dass der<br />

Franchisegeber ein großes Interesse daran hat,<br />

dass diese dem Franchisenehmer zur Verfügung<br />

gestellte Know-how sowohl während<br />

der Vertragsdauer als auch nach Beendigung<br />

der vertraglichen Beziehungen geheim<br />

gehalten wird. Der Schutz des Know-hows ist<br />

damit ein wichtiges Element des Systemschutzes<br />

eines jeden Franchisesystems.<br />

Der Schutz des Know-hows<br />

eines Franchisesystems<br />

Der Systemschutz innerhalb eines Franchisesystems<br />

kann durch zahlreiche Regelungen des<br />

Franchisevertrages sichergestellt werden, wie<br />

etwa durch eine Regelung zur Geheimhaltung<br />

oder aber auch zur Bezugsbindung des Franchisenehmers.<br />

Und letztlich durch Regelungen zu<br />

den Rechtsfolgen der Beendigung eines Franchisevertrages,<br />

darüber hinaus durch die Regelungen<br />

des Markengesetzes, soweit es um die zugunsten<br />

des Franchisegebers eingetragene<br />

Marke geht, die einem Franchisenehmer jeweils<br />

nur für die Dauer des Franchisevertrages und das<br />

Betreiben des Franchise-Outlets zur Nutzung zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Geschäfts- und Betriebsgeheimnis ist jede<br />

Tatsache, die mit dem Geschäftsbetrieb<br />

des Franchisesystems zusammenhängt,<br />

der Allgemeinheit noch nicht bekannt (offenkundig)<br />

ist und die der Franchisegeber<br />

Geheimhaltung nach<br />

Vertragsende<br />

Die Verpflichtung des Franchisenehmers zu dieser<br />

Geheimhaltung ergibt sich nicht nur aus dem<br />

Franchisevertrag und dem für jedes Franchisesystem<br />

zwingend zu beachtenden Grundsätzen<br />

von Treu und Glauben, sondern auch aus einer<br />

analogen Anwendung von § 90 HGB, der eine<br />

entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung<br />

des Handelsvertreters statuiert. Gemäß Artikel 3<br />

IIa der GU-Gruppenfreistellungsverordnung für<br />

Franchise-Vereinbarungen konnte dem Franchisenehmer<br />

die Geheimhaltungsverpflichtung<br />

auch für die Zeit nach Beendigung des Franchisevertrages<br />

auferlegt werden. Nach der EU-<br />

Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale<br />

Vertriebsbindungen kann de lege lata eine solche<br />

nachvertragliche Geheimhaltungsverpflichtung<br />

jedoch nur noch für solches Know-how<br />

auferlegt werden, das nicht allgemein zugänglich<br />

ist. Mangelt es an diesem Kriterium, so erlischt<br />

die Geheimhaltungsverpflichtung mit Beendigung<br />

des Franchisevertrages. Der Franchisenehmer<br />

ist dann auch berechtigt, dieses Know-how<br />

weiterhin, d.h. nach Beendigung des Franchisevertrages<br />

zu nutzen.


16 > Recht<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />

Know-how-Schutz in Systemen<br />

Allerdings hat der Franchisenehmer trotz Allgemeinzugänglichkeit<br />

kein Recht, das Know-how<br />

bzw. Betriebsgeheimnis des Franchisesystems<br />

nach Beendigung des Franchisevertrages weiter<br />

zu verwerten, zu verwenden oder Dritten zu<br />

überlassen, wenn die Allgemeinzugänglichkeit<br />

dieses Know-hows auf eine Vertragsverletzung<br />

des Franchisenehmers zurückgeht, d.h. dieser<br />

das geheime Know-how über Betriebsgeheimnisse<br />

des Franchisesystems Dritten – ohne Einwilligung<br />

des Franchisegebers – offenbart hat.<br />

Schadensersatz bei<br />

Vertragsverletzung<br />

Die Dauer der nachvertraglichen Geheimhaltungsverpflichtung<br />

ist unabhängig von<br />

dem Grund der Beendigung des Franchisevertrages.<br />

Diese kennt keine zeitliche Schranke<br />

wird allein durch den Geheimhaltungszweck begrenzt.<br />

Geschützt wird jede unbefugte Weitergabe<br />

an Dritte, wobei für Handelsvertreter anerkannt<br />

ist, dass eine Weitergabe unbefugt ist,<br />

wenn sie der Berufsauffassung eines ordentlichen<br />

Kaufmanns widerspricht. Eine Verletzung<br />

der Geheimhaltungsverpflichtung kann nicht<br />

nur – wie im Vertragsmuster – die Verwirkung einer<br />

Vertragsstrafe auslösen, sondern stellt zugleich<br />

eine positive Vertragsverletzung dar, die<br />

den Franchisenehmer gemäß § 280 BGB zur<br />

Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Ebenso<br />

besteht gemäß § 823 I BGB unter dem Aspekt<br />

des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und<br />

ausgeübten Gewerbebetrieb ein Anspruch auf<br />

Beseitigung und Unterlassung.<br />

Zu ersetzen sind dem Franchisegeber alle durch<br />

die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung<br />

entstandenen Schäden. Ein dabei pflichtwidrig<br />

beim Franchisenehmer erzielter Gewinn kann<br />

gemäß § 687 II BGB abgeschöpft werden.<br />

Da der Franchisenehmer für das Handeln seiner<br />

Mitarbeiter gemäß § 278 BGB haftet, wird dieser<br />

zu seiner Absicherung, die Geheimhaltungs- und<br />

Schadensersatzverpflichtung auch seinen Mitarbeitern<br />

aufzuerlegen. Dies gilt aber nicht für alle<br />

Mitarbeiter, sondern ist eingeschränkt auf diejenigen,<br />

die typischerweise mit dem Know-how<br />

des Franchisesystems zu tun haben.<br />

Geheimhaltungserklärung<br />

vor Vertragsunterzeichnung<br />

Da auch bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen<br />

das Know-how des Franchisesystems<br />

einem potentiellen Franchisenehmer darzustellen<br />

ist, empfiehlt es sich insoweit bereits im<br />

Rahmen der Vertragsverhandlungen vom Franchisenehmer-Interessenten<br />

eine sog. Geheimhaltungserklärung<br />

unterzeichnen zu lassen, die<br />

dann auch den vertragliche Bereich umfasst und<br />

insoweit dem abgeschlossenen Franchisevertrag<br />

als Anlage beigefügt wird.<br />

Schutzrechte<br />

Jedem Franchisenehmer werden für die Dauer<br />

des Franchisevertrages zum Betreiben seines<br />

Franchise-Outlets die gewerblichen Schutzrechte<br />

des Franchisegebers zur Verfügung gestellt; in<br />

der Regel eine zugunsten des Franchisegebers<br />

eingetragene nationale oder internationale bzw.<br />

europäische Marke.<br />

Als gewerbliche Schutzrechte eines Franchisegebers<br />

versteht man die einem Franchisegeber für<br />

das System erteilten Patenten, Marken, Gebrauchs-<br />

oder Geschmacksmuster. Diese sowie<br />

eventuelle Urheberrechte stellen ein wesentliches<br />

Aktivum des Franchisesystems dar. Ihr<br />

Schutz muss das Anliegen sowohl des Franchisegebers<br />

als auch aller Franchisenehmer sein.<br />

Der Franchisegeber ist daher verpflichtet, alle Angriffe<br />

gegen die gewerblichen Schutzrechte abzuwenden.<br />

Die Franchisenehmer müssen ihrerseits<br />

den Franchisegeber bei der Abwehr von Verstößen<br />

gegen die gewerblichen Schutzrechte nicht<br />

nur unterstützen, sondern auch über alle Schutzrechtsverletzungen<br />

in ihrem Vertragsgebiet, aber<br />

auch wenn diese solche ansonsten in Erfahrung<br />

bringen, informieren.<br />

Regelungen bei<br />

Vertragsbeendigung<br />

Der Know-how-Schutz muss auch bei den Regelungen<br />

zur Beendigung des Franchisevertrages<br />

beachtet werden. Im Rahmen des Franchisevertrages<br />

muss insofern vereinbart werden, dass neben<br />

der Untersagung, weiterhin die Marke, Werbetexte,<br />

Werbemitteln, Drucksachen etc. des<br />

Franchisesystems zu nutzen zugleich der Franchisenehmer<br />

verpflichtet ist, alle seine Bezeichnungen<br />

unter der Marke des Systems im Telefonverzeichnis<br />

und sonstigen Verzeichnissen, wie<br />

Telefax oder Ort- und Branchenverzeichnissen<br />

zu löschen bzw. die Telefonnummer seines Franchise-Outlets<br />

auf den Franchisegeber zu übertragen.<br />

Entsprechendes gilt für die vom Franchisenehmer<br />

genutzten Domain oder aber auch entsprechende<br />

Werbeanzeigen, die vom Franchisenehmer<br />

unter der Marke des Systems in das Internet<br />

eingestellt wurden, sei es auf regionalen Marktplätzen<br />

oder aber bei Google. Verstöße sollten<br />

unter Vertragsstrafe gestellt werden, um so den<br />

ausgeschiedenen Franchisenehmer zur Löschung<br />

solcher Eintragungen zu verpflichten.<br />

Mit Beendigung des Franchisevertrages entfällt<br />

für den Franchisenehmer auch die Berechtigung,<br />

das Know-how des Franchisesystems weiter zu<br />

nutzen. Diese Know-how-Nutzung bezieht sich<br />

nicht nur auf etwaige Werbemittel und Werbetexte<br />

sowie das Logo des Franchisesystems und<br />

die Marke des Franchisegebers, sondern auch<br />

auf Geschäftsunterlagen, soweit auf diesen das<br />

Logo des Franchisesystems oder sonstige auf das<br />

Franchisesystem hindeutende Zusätze abgedruckt<br />

sind.<br />

Wird das Ladenlokal nicht vom Franchisenehmer<br />

zurückgegeben, etwa, weil dieser selbst den<br />

Mietvertrag abgeschlossen hat oder aber der<br />

Franchisegeber an dem Standort kein Interesse<br />

mehr hat, so muss der Franchisenehmer verpflichtet<br />

werden, das Innere und Äußere des Ladenlokals<br />

so abzuändern, dass eine Verwechslung<br />

mit einem Outlet des Franchisesystems<br />

ausgeschlossen ist. Unterbleibt dies und erweckt<br />

der Franchisenehmer weiterhin gegenüber Dritten<br />

den Eindruck, er sei nach wie vor Franchisenehmer,<br />

so kann dieser auf Unterlassung gem. §§<br />

3, 5 UWG in Anspruch genommen werden.<br />

Inventur für<br />

Warenübernahme<br />

Zugleich wird in Franchise-Verträgen vereinbart,<br />

dass der Franchisegeber den beim Franchisenehmer<br />

noch lagernden Warenbestand übernimmt,<br />

insbesondere wenn es sich um Eigenprodukte<br />

des Franchisesystems handelt, die mit der<br />

Marke des Systems gelabelt sind. Auf den Zeitpunkt<br />

der Vertragsbeendigung ist daher eine Inventur<br />

durchzuführen. Übernommen wird aber


Recht<br />

Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />

< 17<br />

der Warenbestand, der sich noch im verkaufsfähigen<br />

Zustand befindet.<br />

Ladeneinrichtung<br />

Durch die Ladeneinrichtung drückt sich das<br />

Know-how des Franchisesystems aus, insbesondere<br />

dessen Corporate Design. Insofern sollte im<br />

Rahmen des Franchisevertrages vereinbart werden,<br />

dass die Ladeneinrichtung vom Franchisenehmer<br />

zurückgenommen wird. Üblich ist eine<br />

Übernahme zum Zeitwert. Dazu sollte bereits im<br />

Rahmen des Franchisevertrages vereinbart werden,<br />

dass der Wert der Einrichtung durch einen<br />

Sachverständigen als Schiedsgutachter geschätzt<br />

wird.<br />

Vertragsstrafenregelung<br />

Um jeden Franchisenehmer deutlich zu machen,<br />

welche große Bedeutung dem Know-how des<br />

Franchisesystems und dessen Schutz zukommt,<br />

aber auch um diesen zu verpflichten, die ihm auferlegte<br />

Geheimhaltungsverpflichtung einzuhalten,<br />

ist es notwendig, dass der Franchisevertrag<br />

für Verstöße gegen diese Verpflichtungen auch<br />

eine Vertragsstrafenregelung enthält. Die Vertragsstrafe<br />

erweist sich somit als ein probates Mittel<br />

des Know-how- und Geheimhaltungsschutzes<br />

eines jeden Franchisesystems, ver hindert aber<br />

auch die unberechtigte Weiternutzung der Marke<br />

nach Beendigung des Franchisevertrages, die<br />

Verletzung eines vertrag lichen oder nachvertraglichen<br />

Wettbewerbsverbotes oder einer Geheimhaltungsverpflichtung.<br />

Allerdings erweist sich die Vereinbarung einer<br />

Vertragsstrafe immer wieder als ein Problem der<br />

Vertragsgestaltung. Hier kollidieren das Interesse<br />

des Franchisegebers nach einer möglichst hohen<br />

Vertragsstrafe für jeden Fall des Verstoßes der<br />

Geheimhaltungsverpflichtungen mit den Vorgaben<br />

der Rechtsprechung, dass eine Vertragsstrafe<br />

von der Höhe her dem jeweiligen Verschulden<br />

des Franchisenehmers und der Schwere des Vertragsverstoßes<br />

anzupassen ist. Andernfalls besteht<br />

die Gefahr, dass die Vertragsstrafenregelung<br />

wegen unangemessener Benachteiligung<br />

des Franchisenehmers gem. § 307 I 1 BGB unwirksam<br />

ist.<br />

Zweck einer Vertragsstrafe ist es zum einen, auf<br />

den Franchisenehmer Druck auszuüben, um<br />

diesen zur vertragsgerechten Erfüllung anzuhalten;<br />

zum anderen soll dem Franchisegeber im<br />

Verletzungsfalleine erleichterte Schadlosstellung<br />

ohne Einzelnachweis ermöglich werden. Deshalb<br />

muss ein angemessenes Verhältnis zwischen<br />

der Höhe der Strafe einerseits sowie dem<br />

Erfüllungsinteresse des Franchisegebers andererseits<br />

bestehen. Diese Interessenabwägung ist<br />

dann nicht ausgewogen, wenn die Höhe der Vertragsstrafe<br />

nicht mit der Schwere der Vertragsverletzung<br />

korrespondiert.<br />

Um flexibel auf die Vertragsverstöße und deren<br />

Schwere reagieren zu können, sieht das Vertragsmuster<br />

die Vereinbarung einer Vertragsstrafe<br />

nach dem so genannten „Hamburger Brauch“<br />

vor. Der Franchisegeber kann hier zunächst die<br />

Vertragsstrafe in Korrespondenz mit der Schwere<br />

des Verstoßes nach seinem Ermessen festsetzen,<br />

während der Franchisenehmer das Recht hat, die<br />

Höhe der Vertragsstrafe durch das zuständige<br />

Gericht überprüfen zu lassen. Dabei sind Schwere<br />

und Ausmaß der Zuwiderhandlung, der Sanktionscharakter<br />

der Vertragsstrafe und deren<br />

Zweck zu berücksichtigen, um einige der Bemessungskriterien<br />

für eine Vertragsstrafe nach dem<br />

Hamburger Brauch zu nennen.<br />

Aus diesem Grunde sind Vertragsstrafen auch auf<br />

einen für den Verstoß geltend zu machenden<br />

Schadensersatz anzurechnen, da andernfalls eine<br />

„Verdopplung“ der Schadenersatzverpflichtung<br />

des Franchisenehmers eintritt: dieser muss sowohl<br />

den dem Franchisegeber entstandenen<br />

Schaden ersetzen, als auch zusätzlich noch die<br />

Vertragsstrafe leisten. Insofern geht das Vertragsmuster<br />

davon aus, dass die Vertragsstrafe auf einen<br />

vom Franchisenehmer zu leistenden Schadenersatz<br />

anzurechnen ist. Auch insofern<br />

verstößt daher die Regelung des Vertragsmusters<br />

nicht gegen § 307 I 1 BGB.<br />

Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB<br />

ist allerdings die Vertragsstrafe nur insoweit auf<br />

den Schadensersatzanspruch anzurechnen, wie<br />

Interessenidentität besteht. Nach einer Entscheidung<br />

des Bundesgerichtshofes besteht zwischen<br />

dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe<br />

und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten,<br />

die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe<br />

entstanden sind, keine solche Identität, das<br />

heißt diese Kosten können zusätzlich erstattet<br />

verlangt werden.<br />

Umfassende Regelung nötig<br />

Der Systemschutz bei Franchisesystemen<br />

verlangt umfassende Regelung im Franchisevertrag,<br />

die durch gesetzliche Regelungen<br />

des Lauterkeits- sowie des Markenrecht<br />

ergänzt werden. Entscheidend ist<br />

aber immer, dass das Franchisesystem über<br />

ein Know-how verfügt, dass auch schützenswert<br />

ist – also ein Know-how, das für<br />

den Franchisenehmer und das Betreiben<br />

des Franchise-Outlets tatsächlich von Nutzen<br />

ist.<br />

Prof. Dr. Eckhard Flohr | LADM Rechtsanwälte<br />

Kontakt Telefon +43 (0) 5352 617530, Fax +43 (0) 5352 6175327, E-Mail e.flohr@ladm.com<br />

Adresse Büro Gasteig, Bärnbichl 11, A-6382 Gasteig/Kirchdorf i. T.<br />

Website www.ladm.com


18 > Recht<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Christian Treumann<br />

Wettbewerbsverbote<br />

Vertragliche und nachvertragliche<br />

Wettbewerbsverbote<br />

Unter dem Aspekt des Schutzes des Franchisegebers<br />

und seines Franchisesystems<br />

Das deutsche Recht und die deutsche Wirtschaftsordnung unterliegen<br />

dem Prinzip der Wettbewerbsfreiheit. Grundsätzlich ist jedem<br />

Marktteilnehmer gestattet, in wirtschaftlichen Wettbewerb zu<br />

anderen Unternehmen zu treten. Es sei denn, die wirtschaftliche<br />

Betätigung wird durch gesetzliche Verbote und/oder vertragliche<br />

Abreden eingeschränkt. Das Handeln als Marktteilnehmer muss<br />

sich genauso wie das zwischen Marktteilnehmern vereinbarte Beschränken<br />

des Wettbewerbes in die Rechtsordnung einbetten lassen<br />

und dem Lauterkeitsgebot des Wettbewerbsrechts unterordnen.<br />

Wettbewerbsverbote zwischen selbständigen im konkreten Fall sein; vielmehr geht damit<br />

Unternehmen sollen verhindern, dass eine Partei,<br />

je nach Ausgestaltung des Wettbewerbsverbotes<br />

während oder nach Beendigung des Vertrages<br />

in Wettbewerb zu der anderen Partei tritt,<br />

und dies u.a. unter Nutzung des Know-hows der<br />

auch regelmäßig einher, dass Auskunftsansprüche<br />

geltend gemacht werden können, über die<br />

die andere Vertragspartei Kenntnis über Geschäftsvorgänge<br />

erhalten kann, die unter Verletzung<br />

des Wettbewerbsverbotes erfolgen.<br />

anderen Partei. Es können vertragliche Wettbewerbsverbote<br />

auch gegenseitig ausgestaltet sein.<br />

Rechtsfolge eines Verstoßes gegen ein vertragliches<br />

oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot<br />

kann nicht nur die Verpflichtung zur Unterlassung<br />

jedweder Konkurrenztätigkeit einschließlich<br />

entsprechender Schadenersatzansprüche<br />

Wettbewerbsverbote<br />

Die Beziehung zwischen Franchisegeber und<br />

Franchisenehmer gestaltet sich regelmäßig als<br />

Dauerschuldverhältnis. Da es bei der Vereinbarung<br />

und der Einhaltung von vertraglichen und/<br />

oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten<br />

jedoch nicht um das Herbeiführen eines Erfolges<br />

geht, weil die Vertrags-„Erfüllung“ hier auf<br />

ein Unterlassen gerichtet ist, geht es bei Wettbewerbsverboten<br />

schon denklogisch nicht um die<br />

Erfüllung einer Pflicht, sondern um die Einhaltung<br />

einer „stetigen Phase finaler Passivität“.<br />

Dabei erschöpfen sich die aus einem vertraglichen<br />

Wettbewerbsverbot resultierenden Pflichten<br />

nicht ausschließlich in einem Unterlassen.<br />

Zur Effektuierung vertraglicher, aber insbesondere<br />

auch nachvertraglicher Wettbewerbs -<br />

ver bote können auch flankierende Aktivitäten<br />

geschuldet sein, wie z.B. die Herausgabe geheimzuhaltender<br />

Unterlagen (Systemhandbücher,<br />

Richtlinien etc.), sogar wenn diese formell<br />

im Eigentum des Franchisenehmers stehen sollten.<br />

Die Herausbildung von Wettbewerbsverboten<br />

ist also eine Konkretisierung des allgemeinen<br />

Gebotes, wonach die Durchführung von<br />

Verträgen nach „Treu und Glauben mit Rücksicht<br />

auf die Verkehrssitte“ (vgl. § 242 BGB) vorzunehmen<br />

ist, sich also so zu verhalten, dass die<br />

legitimen Integritätserwartungen der Parteien<br />

im Hinblick auf die jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen<br />

ausreichend Berücksichtigung finden<br />

und gewahrt werden.


Recht < 19<br />

Christian Treumann<br />

Der mit einem Wettbewerbsverbot zu erreichende<br />

Schutz des Know-how eines Franchisegebers<br />

ist umso umfassender, je intensiver sich die Kooperation<br />

zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer<br />

ausgestaltet und je mehr der Franchisegeber<br />

erworbenes Know-how dem<br />

Franchisenehmer zur Verfügung stellt.<br />

Ausstiegsstrategien<br />

Die Zulässigkeit und die Berechtigung von<br />

(nach-)vertraglichen Wettbewerbsverboten wer -<br />

den nicht zur Diskussion gestellt und sind anerkannt.<br />

Trotzdem müssen sich Franchisegeber<br />

bei Berufung auf ein solches vertragliches<br />

Wettbewerbsverbot regelmäßig mit dem dann<br />

erhobenen Einwand des Franchisenehmers auseinandersetzen,<br />

das vertragliche Wettbewerbsverbot<br />

sei unwirksam.<br />

Dies wird gerade dann gerne ins Feld geführt,<br />

wenn es einem „Noch-Franchisenehmer“ darum<br />

geht, während des bestehenden Vertragsverhältnisses<br />

bereits das Verlassen des Franchisesystems<br />

zu planen und unter Weiternutzung des<br />

systemspezifischen Know-hows dieselbe Geschäftstätigkeit<br />

wie unter der Zugehörigkeit zum<br />

Franchisesystem fortzusetzen. Dem Einwand<br />

der Unwirksamkeit vertraglicher Wettbewerbsverbote<br />

liegt daher oft genug eine durchdachte<br />

Ausstiegsstrategie eines Franchisenehmers zugrunde,<br />

der der Auffassung ist, das Know-how<br />

des Franchisesystems auch ohne Unterstützung<br />

der Systemzentrale weiternutzen zu können und<br />

sich in die Lage zu versetzen, unter Einsparung<br />

von Franchise-Gebühren das von ihm eingesetzte<br />

Know-how weiterzuverwenden.<br />

Unter etwas anderem Blickwinkel, aber mit gleicher<br />

Zielrichtung, wird auch bei den nachvertraglichen<br />

Wettbewerbsverboten insbesondere<br />

im Rahmen der Verfolgung einer Ausstiegsstrategie<br />

die Unwirksamkeit solcher Wettbewerbs-<br />

verbote geltend gemacht. Oft genug geht dies<br />

einher mit dem Ausspruch einer eigenen (vorgeschobenen)<br />

fristlosen Kündigung des Franchisenehmers,<br />

um sich dergestalt vom Franchisesystem<br />

zu lösen oder aber eine fristlose Kündigung<br />

wird - beispielsweise durch „Umflaggen“ des<br />

Franchisenehmers - provoziert. Ziel solcher Vorgehensweisen<br />

ist regelmäßig, unter Weiternutzung<br />

des Know-hows des Franchisesystems, oft<br />

genug auch unter Bedienung der mit der Marke<br />

des Franchisesystems geworbenen Kunden ein<br />

der Franchise vergleichbares Tätigkeitsfeld weiter<br />

zu bearbeiten.<br />

Dabei ist das Verbot, während der Vertragsdauer,<br />

wie es oft formuliert wird, selbst oder über Dritte<br />

mit dem Franchisegeber in Wettbewerb zu treten,<br />

letztlich auch ein Ausfluss der allgemeinen<br />

Interessenwahrungspflicht der Parteien, die es<br />

im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig<br />

zu beachten gilt.<br />

Christian Treumann | PF & P Rechtsanwälte | Büro Erfurt<br />

Kontakt Telefon +49 361 66 36 90-0, Fax +49 361 66 36 90-25, treumann@pfp-legal.de<br />

Adresse Anger 55/56, 99084 Erfurt<br />

Website www.pfp-legal.de


20 > Recht<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Christian Treumann<br />

Wettbewerbsverbote<br />

Zusätzlich sollte ein Franchisegeber im Rahmen<br />

seiner vertraglichen Gestaltung von der Möglichkeit<br />

der Ausgestaltung eines vertraglichen<br />

Wettbewerbsverbotes in seinen Franchise-Verträgen<br />

Gebrauch machen.<br />

Dabei muss dann bedacht werden, dass ein<br />

Franchisenehmer über das vertragliche Wettbewerbsverbot<br />

in seiner unternehmerischen Freiheit<br />

nicht zu engen Beschränkungen unterworfen<br />

wird. Gleichzeitig gilt zu beachten, dass über<br />

(nach-)vertragliche Wettbewerbsverbote in diesem<br />

Zusammenhang nicht nur das systemtypische<br />

Know-how geschützt werden sollte, sondern<br />

insbesondere bei Franchisesystemen, die<br />

bereits über eine etablierte Marke verfügen, der<br />

Markenbekanntheitsgrad sowie die Sogwirkung<br />

der Marke.<br />

Vertragliches<br />

Wettbewerbsverbot<br />

Die in zahlreichen Franchise-Verträgen vorzufindende<br />

vertragliche Wettbewerbsabrede stellt<br />

klar, dass es für eine Verletzung der Wettbewerbsabrede<br />

nicht darauf ankommt, ob der<br />

Franchisenehmer selbst oder über Dritte mit<br />

dem Franchisegeber in Wettbewerb tritt.<br />

Wie für das jeweilige Franchisesystem eine wirksame<br />

Klausel eines vertraglichen Wettbewerbsverbotes<br />

auszugestalten ist, ist auf der einen Seite<br />

immer von dem Umfang und der Art des zu<br />

schützenden Know-hows abhängig und auf der<br />

anderen Seite von den durch diesen Umfang gezogenen<br />

Grenzen, die sich bezogen auf die einzelnen<br />

Merkmale des Wettbewerbsverbotes aus<br />

den insoweit bestehenden gesetzlichen Regelungen<br />

ergeben.<br />

Informationen zum Thema Knowhow-Schutz<br />

entnehmen Sie bitte<br />

dem Artikel der vorherigen Seiten<br />

von Prof. Dr. Eckhard Flohr<br />

Wettbewerbsschutz und Schutz des Know-hows<br />

des Franchisesystems müssen im Zusammenhang<br />

betrachtet werden.<br />

Es ist desweiteren darauf zu achten, dass kartellrechtliche<br />

Vorgaben wie beispielsweise die<br />

grundsätzliche zeitliche Begrenzung auf die<br />

Dauer von fünf Jahren nach Artikel 5 a der Gruppenfreistellungsverordnung<br />

für vertikale Vertriebsbindungen<br />

beachtet werden, genauso aber<br />

auch die Grenzen beachtet werden, die die jeweiligen<br />

bürgerlich rechtlichen Vorschriften ziehen.<br />

Aus dem Wechselspiel zwischen Umfang und<br />

Art des systemtypischen Know-hows sowie der<br />

durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen<br />

der Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten<br />

sollte anhand der auszuarbeitenden, im Franchisevertrag<br />

niedergelegten Wettbewerbsklausel(n)<br />

dargelegt werden können, dass die Verpflichtung<br />

zur Unterlassung von Wettbewerb<br />

erforderlich ist, um die Identität, den Ruf, aber<br />

auch das Franchisesystem als Ganzes zu erhalten.<br />

Nachvertragliches<br />

Wettbewerbsverbot<br />

Dabei ist zwischen vertraglichen und nachvertraglichen<br />

Wettbewerbsverboten zu differenzieren,<br />

da die Zielrichtung im Hinblick auf den verpflichteten<br />

(ehemaligen) Franchisenehmer<br />

durchaus eine jeweils unterschiedliche ist. Dem<br />

Franchisegeber geht es beim vertraglichen wie<br />

beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot darum,<br />

sein Franchisesystem vor unbefugter Nachahmung<br />

zu schützen.<br />

Die nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkung<br />

des ehemaligen Franchisenehmers greift<br />

grundsätzlich in dessen über Art. 12 des Grundgesetzes<br />

geschützte Berufsfreiheit ein und ist<br />

nur dann nicht als sittenwidrig im Sinne von §<br />

138 BGB einzustufen, wenn sie erforderlich ist,<br />

um das Franchisesystem, aber auch andere<br />

Franchisenehmer, vor einer illoyalen Verwertung<br />

des während des Franchisevertrages er-<br />

worbenen Know-hows und damit der während<br />

der Partnerschaft erzielten Erfolge zu schützen.<br />

Zielrichtung der vertraglichen wie der nachvertraglichen<br />

Wettbewerbsverbote muss daher immer<br />

der Schutz des Franchisesystems sein, nicht<br />

jedoch ausgeschiedene Franchisenehmer daran<br />

zu hindern, als Marktteilnehmer wirtschaftlich<br />

tätig zu sein.<br />

Nach Beendigung eines Franchisevertrages darf<br />

einem Franchisenehmer nicht jede berufliche<br />

Tätigkeit, die dem Tätigkeitsbereich des Franchisesystems<br />

zugeordnet werden könnte, verboten<br />

sein. Es muss der Bezug zum jeweiligen Franchise-Konzept<br />

gegeben sein.<br />

Die im Zusammenhang mit vertraglichen und<br />

nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ergangenen<br />

Urteile zeigen, dass auch nachvertragliche<br />

Wettbewerbsverbote in Franchise-Verträgen<br />

grundsätzlich dem Sittenwidrigkeitsverdikt des<br />

§ 138 BGB standhalten, wenn die zu beachtenden<br />

Vorgaben eingehalten werden.<br />

Nach Beendigung eines Franchisevertrages werden<br />

die sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbote<br />

eingesetzt, damit ein ausgeschiedener<br />

Franchisenehmer für einen bestimmten<br />

Zeitraum sich nicht in der Branche als Wettbewerber<br />

betätigt. Auch und gerade beim nachvertraglichen<br />

Wettbewerbsverbot ist vor dem Hintergrund<br />

von Art. 12 GG (Berufsfreiheit) darauf<br />

zu achten, dass ausschließlich eine betriebsund<br />

systembezogene Wettbewerbstätigkeit untersagt<br />

werden kann. Anderenfalls könnte ein<br />

derartiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot<br />

dem Sittenwidrigkeitsverdikt des § 138 BGB<br />

unterfallen.<br />

Gesetzlich ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot<br />

in § 90 a Abs. 1 Satz 3 HGB für Handelsvertreter<br />

geregelt. Der BGH hat festgestellt<br />

(Urteil vom 12.11.1986, WM 1987, 512, 513<br />

(Aquella), dass ein Franchisegeber auch ohne<br />

ausdrückliche Vereinbarung im Rahmen des


Recht < 21<br />

Christian Treumann<br />

nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zur Zahlung<br />

einer Karenzentschädigung verpflichtet ist.<br />

Räumliche Beschränkung des<br />

Wettbewerbsverbots<br />

Zurecht wird vielfach argumentiert, dass auch<br />

und gerade im Rahmen von nachvertraglichen<br />

Wettbewerbsverboten eine räumliche Beschränkung<br />

des Verbotes auf das dem ehemaligen<br />

Franchisenehmer mit dem Franchisevertrag<br />

überlassene Vertragsgebiet nicht zu erfolgen hat,<br />

denn insoweit bestehe ein Schutzbedürfnis des<br />

Franchisegebers, dass ausgeschiedene Franchisenehmer<br />

nicht Umgehungstatbestände schaffen,<br />

beispielsweise indem der Konkurrenzbetrieb<br />

außerhalb des Vertragsgebietes oder<br />

-standortes, jedoch in unmittelbarer Nähe desselben<br />

etabliert wird.<br />

Denn nur so kann der Vielgestaltigkeit von franchise-typischen<br />

Vertragsleistungen und damit<br />

einem Franchisesystem insgesamt der erforderliche<br />

Schutz des Geschäftskonzeptes gegen unlautere<br />

Beeinträchtigungen gewährt werden, da<br />

es gerade bei werthaltigen Franchisesystemen<br />

nicht um den bloßen Vertrieb von Produkten<br />

und/oder Dienstleistungen geht, sondern regelmäßig<br />

um umfangreiche systemtypische Leistungen,<br />

die der ausgeschiedene Franchisenehmer<br />

durch die Zurverfügungstellung des<br />

Know-how erworben hat.<br />

Die Verhinderung einer konkurrierenden, nachvertraglichen<br />

Tätigkeit ist daher ein berechtigtes<br />

Interesse eines Franchisegebers zum Schutz seines<br />

Franchisesystems.<br />

Wirksamer Schutz und damit wirksamer Rechtsschutz<br />

eines Franchisesystems kann in diesen<br />

Fällen nur dann erreicht werden, wenn die mit<br />

den entsprechenden Fällen befassten Gerichte<br />

bereit und willens sind, sich mit den Besonderheiten<br />

des Franchising auseinanderzusetzen,<br />

denn nur bei Kenntnis dieser Besonderheiten<br />

und damit auch der im Franchise-Recht zu beachtenden<br />

grundlegenden Maßstäbe können<br />

von den jeweils mit der Materie befassten Gerichten<br />

die widerstreitenden Interessen der Parteien<br />

angemessen berücksichtigende Entscheidungen<br />

gefunden werden.<br />

Schutzwirkung<br />

Vertragliche wie nachvertragliche Wettbewerbsverbote<br />

dienen daher dem Interesse eines Franchisesystems,<br />

seine Identität, aber auch dessen<br />

Ruf und Image zu schützen. Sie bedürfen immer<br />

der Konkretisierung, wenn die Durchsetzung<br />

entsprechender Wettbewerbsunterlassungsverpflichtungen<br />

erfolgreich sein soll.<br />

Im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten<br />

ist einem Franchisegeber<br />

auch sein Anspruch auf Weiterführung der<br />

erworbenen Marktgeltung zuzusprechen, denn<br />

jeder ausgeschiedene Franchisenehmer unterliegt<br />

während des Bestehens des Vertragsverhältnisses<br />

der Verpflichtung, auf die Zugehörigkeit<br />

zu dem jeweiligen Franchisesystem hinzu -<br />

weisen.<br />

Vertragliche wie nachvertragliche Wettbewerbsverbote<br />

können eine wesentliche Säule im Rahmen<br />

des Schutzes von Franchisesystemen und<br />

deren Know-how sein. Diese Schutzwirkung<br />

kann jedoch nur dann entfaltet werden, wenn<br />

jeweils auf das einzelne Franchisesystem bezogen<br />

sorgfältig erwogen wird, welcher Art und<br />

welchen Umfang die Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten<br />

haben können, um einen möglichst<br />

effektiven Schutz des meistens mit hohen<br />

finanziellen und sonstigen Ressourcen beanspruchenden<br />

Aufwand aufgebauten Know-how<br />

zu erreichen. In diesen Schutzbereich fällt jedoch<br />

nicht nur das vom Franchisesystem entwickelte<br />

Know-how, sondern auch die regelmäßig<br />

ebenfalls unter erheblichem Einsatz aufgebaute<br />

Marke des Franchisegebers. Auch deren Freihaltung<br />

allein für das jeweilige Franchisesystem ist<br />

über die sorgfältige Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten<br />

zu schützen.<br />

Christian Treumann<br />

Rechtsanwalt<br />

Rechtsanwalt Treumann ist auf Franchise- und<br />

Vertriebsrecht spezialisiert. Er begleitet<br />

sowohl national als auch international<br />

agierende Franchisesysteme. Ein Schwerpunkt<br />

seiner Tätigkeit liegt dabei insbesondere auf<br />

der Beratung von Franchisesystemen, die in die<br />

Niederlande expandieren oder von den<br />

Niederlanden in den deutschsprachigen Raum<br />

expandieren wollen, aber auch allgemein auf<br />

der Begleitung von Franchisesystemen im<br />

Rahmen deren nationaler und internationaler<br />

Marktpositionierung.<br />

Rechtsanwalt Treumann ist Co-Autor zahlreicher<br />

Veröffentlichungen und Referent zu<br />

aktuellen Fragen des Franchise-Rechts.<br />

Er ist Vorstand der Town & Country Stiftung<br />

sowie Vorstand der Stiftung Kloster Volkenroda<br />

und Mitglied im Arbeitskreis Evangelischer<br />

Unternehmer (AEU).<br />

Sprachen: Deutsch, Englisch, Niederländisch,<br />

Französisch, Afrikaans<br />

> > www.pfp-legal.de


22 > Kolumne<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Earnest & Algernon<br />

Kolumne<br />

Earnest & Algernon<br />

– Ein „cultural companion“<br />

für Führungsverantwortliche<br />

aus Wirtschaft,<br />

Politik und Kultur<br />

Mit Earnest & Algernon wurde ein „cultural companion“ konzipiert, der sich mit der Entwicklung einer<br />

künftigen Gesellschaft befasst und als Begleiter für all jene versteht, die an dieser Entwicklung aktiv teilhaben<br />

wollen. Kern und Ursprung des companions bildet das zweimal jährlich erscheinende gleichnamige<br />

Magazin. Erstmalig erschienen im Herbst 2011, bietet es schon heute über 4000 Führungsverantwortlichen<br />

aus Kultur, Politik und Wirtschaft einen Einstieg in die Welt von Earnest & Algernon. Vertiefende<br />

Parcours, Veranstaltungen und Workshops zu jeder Ausgabe eröffnen den Lesern darüber hinaus eine<br />

Möglichkeit zur intensiven Auseinandersetzung mit den Themen und laden zu einer gemeinsamen Gestaltung<br />

von Zukunft ein.<br />

Weitere Informationen, Anmeldung zu Workshops, Veranstaltungen sowie Erwerb des Magazins unter<br />

> > www.earnestalgernon.de<br />

Wissen<br />

Earnest & Algernon goes fremd<br />

Earnest: Algernon, mein lieber Freund, welch<br />

Freude, dich zu sehen! Schön, dass du mich endlich<br />

einmal wieder besuchst – herzlich willkommen<br />

in Earnest’s Country Inn!<br />

Algernon: Ach Earnest, mein Guter, ich kann es<br />

selbst kaum glauben – nun ist es schon weit über<br />

ein Jahr her, dass du deinen Landgasthof eröffnet<br />

hast, und seit der Einweihung habe ich es<br />

kein einziges Mal geschafft, vorbei zu schauen.<br />

Nun freue ich mich aber auf das beste Sunday<br />

Roast Großbritanniens.<br />

Earnest: Oh ja, das kannst du wahrhaftig; unser<br />

Rezept haben wir seit deinem letzten Mal nämlich<br />

noch um einiges verfeinert.<br />

Algernon: Wunderbar, da bin ich aber neugierig!<br />

Aber als wahrer Freund will ich gleich ehrlich<br />

sein: letztens habe ich es endlich auch einmal zu<br />

dem Earnest’s Country Inn geschafft, den du vor<br />

einigen Monaten in Stadtnähe eröffnet hast.<br />

Earnest: Oh, tatsächlich! Wie hat es dir gefallen?<br />

Du weißt, ich lege sehr viel Wert auf deine Meinung!<br />

Algernon: Nun, da ich die gleiche Qualität erwartet<br />

hatte, wie bei meinem Essen hier vor gut einem<br />

Jahr, war ich doch etwas enttäuscht. Es war<br />

nicht schlecht; aber nicht zu vergleichen mit<br />

dem, was ich nach dem Auftakt deines Earnest’s<br />

Country Inns erwartet hätte!<br />

Earnest: Ach, Algernon, mein treuer Freund...<br />

(seufzt) Ich hatte befürchtet, dass du das sagen<br />

würdest. Du siehst, hier ist es rappelvoll: jeder<br />

Tisch ist besetzt, und das schon um die Uhrzeit<br />

und dann noch mitten auf dem Lande. Aber es<br />

ist schwieriger, als ich dachte, diesen Erfolg<br />

großflächig zu halten...<br />

Algernon: Mein Guter, mit deinem Konzept ist dir<br />

etwas ganz Einzigartiges gelungen, das auf eine<br />

enorme Nachfrage trifft. Deine jahrelange Erfahrung<br />

in der Landwirtschaft und all die Erkenntnisse,<br />

die du auf den unzähligen Lebensmittelmessen,<br />

Verköstigungen und Proben sammeln<br />

konntest, zahlen sich natürlich jetzt in jedem<br />

Bissen und jedem Schluck aus.<br />

Earnest: Ja, und ich war tatsächlich überzeugt,<br />

dass dieses Konzept so tragfähig wäre, dass es<br />

auch überregional funktionieren könnte; und<br />

meine mittlerweile drei Franchisenehmer schienen<br />

ebenso gedacht zu haben.<br />

Algernon: Davon bin auch ich fest überzeugt. Du<br />

musst nur Acht geben, dass deine Erfahrungen<br />

und Kenntnisse dir dabei nicht zum Verhängnis<br />

werden.<br />

Earnest: Oh Algernon, du sprichst wieder einmal<br />

in Rätseln... (verwirrt)<br />

Algernon: Nun, was ich meine ist, dass du darauf<br />

achten musst, dass du das Wissen, das den Kern<br />

deines Konzeptes ausmacht, auch teilst. (Nimmt<br />

einen Bissen von seiner Vorspeise) Und das<br />

scheint dir – der Qualität der Vorspeise zu urteilen<br />

– mit deinen Mitarbeitern vor Ort ja schon<br />

sehr gut gelungen zu sein. Sie ist einfach fabelhaft,<br />

der Dip noch feiner als bei meinem ersten<br />

Mal, wie ich behaupten würde!<br />

Earnest: Natürlich. Hier haben wir ja auch einen<br />

dynamischen und unmittelbaren Austausch: Der<br />

Koch erfährt vom Kellner, was der Gast sich<br />

wünscht, der Kellner offenbart dem Gast hin und<br />

wieder ein kleines Geheimrezept aus der Küche<br />

... Und so entsteht hier im Team eine Art kontinuierlicher<br />

Informations- und Erfahrungsaustausch,<br />

der uns immer besser werden lässt. Dazu<br />

kommen die regelmäßigen Seminare und verschiedene<br />

Fortbildungen, Impulse von außen<br />

sozusagen, die wir natürlich nutzen, um zum<br />

Beispiel unsere Rezepte weiterzuentwickeln.<br />

Algernon: Siehst du, und genau dieser Austausch<br />

sollte auch mit den anderen Earnest’s Country<br />

Inns stattfinden. Als Teil eines Franchisesystems<br />

beruht die Qualität deines Country Inns schließlich<br />

auch und vor allem auf der Qualität und<br />

dem Erfolg deiner Partner.<br />

Earnest: Aber wir teilen all das doch mit unseren<br />

Partnern. Das ist ja nun wirklich das geringste<br />

Problem im Zeitalter digitaler Technologien. Ob<br />

du es glaubst oder nicht; sogar bei uns auf dem<br />

Lande ist der Fortschritt mittlerweile angekommen!<br />

Jede kleinste Verfeinerung eines Rezepts


Kolumne < 23<br />

Earnest & Algernon<br />

wird sofort über unsere Cloud geteilt; entdecken<br />

wir eine hervorragende Zutat, werden all unsere<br />

Partner in die Bestellung eingebunden und innerhalb<br />

kürzester Zeit beliefert; und so könnte<br />

ich unendlich weiter aufzählen...<br />

Algernon: Das ist wichtig, mein guter Freund,<br />

denn das sind notwendige Rahmenbedingungen,<br />

die du schaffen musst. Aber findet Austausch<br />

in eurem System auch in beide Richtungen<br />

statt? Welche neuen Ideen und Impulse<br />

bringen deine Partner und ihre Mitarbeiter ins<br />

Gesamtsystem? Das solltest du dich in jedem<br />

Falle einmal fragen. Gerade im Aufeinandertreffen<br />

verschiedener Erfahrungen und Wissensbestände<br />

liegt der Mehrwert deines Systems und<br />

du solltest die Technologien dazu nutzen, ihn<br />

voll auszuschöpfen!<br />

Earnest: Das ist ein guter Denkanstoß. Ich fürchte,<br />

dass ich in der Beziehung bislang zu einseitig<br />

gedacht habe ...<br />

Algernon: Aber das ist nicht alles, denn es geht<br />

nicht nur um den Austausch von bloßem Wissen,<br />

von Daten, Fakten und Informationen. Diesen<br />

haben die neuen Technologien natürlich erheblich<br />

erleichtert. Die Gefahr ist allerdings,<br />

dass wir darüber die elementare Quelle von Wissen<br />

als eigentlichen Motor von Erfolg und Weiterentwicklung<br />

vernachlässigen. Um es an einem<br />

konkreten Beispiel zu erläutern: Es reicht<br />

sicherlich nicht, deinen Partnern und ihren Mitarbeitern<br />

Rezepte zur Verfügung zu stellen. Standardisierungen<br />

sind in deinem Falle – bis zu einem<br />

gewissen Grade – natürlich wichtig, keine<br />

Frage. Mindestens genauso wichtig ist allerdings,<br />

dass deine Partner lernen und verstehen,<br />

welche Werte dem gesamten Konzept zugrunde<br />

liegen und über welche Prozesse du zu deinen<br />

vorzüglichen Ergebnissen kommst. Es geht, um<br />

es anders zu formulieren, nicht nur um Wissensvermittlung,<br />

sondern vor allem auch um die<br />

Ausbildung von Fähigkeiten, Wissen selbst zu<br />

generieren und im zweiten Schritt auch weiterzugeben.<br />

Earnest: Hmmm ... auch hier muss ich dir natürlich<br />

wieder Recht geben. Mir scheint, dass ich<br />

diese beiden Dinge bislang vielleicht nicht genügend<br />

differenziert habe ...<br />

Algernon: Aber es ist ein wichtiger und wesentlicher<br />

Schritt, mein lernender Freund, dass du<br />

dies erkennst. Nun lass mich dir aber zu guter<br />

Letzt noch einen letzten Rat geben.<br />

Earnest: Zu gerne, Algernon – mir scheint, als<br />

würdest du mir gerade einmal wieder die Augen<br />

öffnen.<br />

Algernon: Wenn du dir bewusst gemacht hast,<br />

wie Wissen generiert und weitergegeben wird,<br />

dann solltest du auch die Strukturen dafür schaffen,<br />

dass dieser Prozess nicht nur auf und zwi-<br />

schen den höchsten Hierarchieebenen stattfindet.<br />

Jeden einzelnen Mitarbeiter einzubinden ist<br />

dir hier im Earnest’s Country Inn schon sehr gut<br />

gelungen, und das solltest du auch partnerübergreifend<br />

schaffen; mit regelmäßigen Tagungen<br />

bei einem immer wechselnden Partner zum Beispiel,<br />

oder auch über die Art von Seminaren und<br />

Fortbildungen, von denen du bereits sprachst.<br />

Meine Erfahrung ist allerdings – und damit will<br />

ich dir nun wirklich meinen letzten Rat geben –<br />

dass solche Seminare und Fortbildungen gar<br />

nicht immer und zwingend unmittelbar mit dem<br />

Alltagsgeschäft in Zusammenhang stehen müssen.<br />

Abstrakte Verbindungen und ungewöhnliche<br />

Parallelen bringen manchmal Prozesse in<br />

Gange, die Ungewöhnliches und Unerwartetes<br />

hervorbringen und neues Wissen entstehen lassen.<br />

Und Neues ist selbst – oder gerade – für ein<br />

so altes und traditionelles Geschäftsfeld wie deines<br />

ganz essentiell.<br />

Earnest: Mein lieber, lieber Algernon. Ich weiß<br />

nicht, wie ich dir für all die Anregungen danken<br />

kann!<br />

Algernon: Ach, da kommt mein Sunday Roast –<br />

wenn es nur halb so gut ist, wie ich es erinnere,<br />

dann ist das Dank genug, mein Freund! (lacht)<br />

> > www.earnestalgernon.de<br />

> > www.facebook.com/EarnestAlgernon


24 > Verbände<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Deutscher Franchise-Verband<br />

DFV Aktuell<br />

DFV schärft<br />

sein Profil zur<br />

Wirtschaftswertegemeinschaft<br />

Franchise-Compliance-Deutschland<br />

soll Ausrichtung professionalisieren


Verbände < 25<br />

Deutscher Franchise-Verband<br />

Sein Profil als Qualitätsgemeinschaft will der<br />

Deutsche Franchise-Verband (DFV) weiter<br />

schärfen und ausbauen. Die Schaffung einer<br />

Franchise-Compliance-Deutschland (FCD) ist<br />

nach Auffassung des DFV der richtige Ansatz,<br />

um die strategische Ausrichtung der Franchisewirtschaft<br />

in Deutschland weiter zu professionalisieren<br />

und die Nachhaltigkeit dieses Unternehmensmodells<br />

zu stärken.<br />

Die Kultur einer Wirtschaftswertegemeinschaft,<br />

organisiert im DFV, ist geprägt von:<br />

> > Verhaltensnormen, Regeln<br />

> > Denk- und Handlungsweisen<br />

> > Wertevorstellungen (Überzeugungen)<br />

> > Geschichten und Legenden (Was macht die<br />

Einzigartigkeit von Franchising aus?)<br />

Dabei unterscheidet sich die Verbands- bzw.<br />

Wirtschaftskultur zu anderen Wirtschaftsbereichen,<br />

Gruppen, Unternehmen und Geschäftsmodellen.<br />

Die eindeutige Vorbildfunktion der<br />

Franchisegeber ist dabei eine zentrale Rolle bei<br />

der Förderung und Herausbildung der Gemeinschaftskultur<br />

des DFV und hat prägenden Einfluss<br />

auf die Wirtschaftskultur des Franchisings<br />

insgesamt.<br />

Gemeinschaftsphilosophie<br />

als Grundlage<br />

Je größer der DFV ist, je mehr Unternehmen und<br />

Personen der Wirtschaftswertegemeinschaft angehören,<br />

desto größer ist die Eigendynamik in<br />

der Wirtschaftskultur des Franchisings – und<br />

umso wichtiger ist die Übereinstimmung der<br />

Corporate Identity und der Gemeinschaftsphilosophie.<br />

Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns<br />

der Verbandsmitglieder ist die Gemeinschaftsphilosophie,<br />

die Einfluss auf die Unternehmenskultur<br />

der einzelnen Mitglieder hat. Die Gemeinschaftsphilosophie<br />

kann als eine globale<br />

Weltanschauung der Mitglieder gesehen werden.<br />

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ im DFV hat<br />

sich zur Aufgabe gemacht, die Werte der Franchisewirtschaft<br />

herauszuarbeiten und zu definieren.<br />

Dabei sollen auch die Mitglieder des<br />

DFV durch die im Frühsommer <strong>2015</strong> stattfindende<br />

Befragungen in die Diskussion mit einbezogen<br />

werden.<br />

Fairer Umgang als unabdingbare<br />

Voraussetzung<br />

Die dem DFV als assoziierte Experten angeschlossenen<br />

Mitglieder sind Teil der Franchisewirtschaft<br />

und unterstützen deren Interessen<br />

und Ziele. Mit dieser Zielsetzung sind Verhaltensweisen<br />

unvereinbar, die sich zum Zwecke<br />

der Verfolgung von Individualinteressen gegen<br />

die Franchisewirtschaft oder wesentliche Teile –<br />

wie zum Beispiel gegen einen oder mehrere<br />

Franchisegeber und/oder Franchisenehmer –<br />

desselben richten.<br />

Ein lauterer und fairer Umgang ist daher unabdingbare<br />

Voraussetzung für eine gedeihliche<br />

Zusammenarbeit. Deshalb definiert der Berater-<br />

Kodex einen entsprechenden Handlungs rahmen,<br />

der den Beitrag des Beraters für die<br />

Franchisewirtschaft in einen ethisch unter -<br />

nehme rischen Kontext setzt.<br />

Franchisenehmer-Kodex wird<br />

FCD-Bestandteil<br />

Der Franchisenehmer-Kodex wird Bestandteil<br />

der Franchise-Compliance Deutschland (FCD).<br />

Das Ziel dieses Kodexes ist, Franchisenehmern<br />

einen Praxisleitfaden zur Verfügung zu stellen<br />

und zu vermitteln, was von Franchisenehmern<br />

erwartet werden kann. Der Franchisegeber und<br />

der Franchisenehmer tragen füreinander in ihrer<br />

Franchisepartnerschaft Verantwortung.<br />

Um die Verantwortlichkeiten unter einer gemeinsamen<br />

Marke zu dokumentieren, wurde<br />

der Ethikkodex des DFV entwickelt. Dessen Verhaltensregeln<br />

sollen nachhaltiges unternehmerisches<br />

Handeln fördern und gemeinsam das<br />

Franchisesystem zum Erfolg führen. Der Franchisenehmer-Kodex<br />

geht im speziellen auf Verhaltensregeln<br />

ein, die für den Franchisenehmer<br />

erforderlich sind, um seinen eigenen Beitrag für<br />

das partnerschaftliche Miteinander zu leisten.<br />

Termine Deutsches Franchise-Institut <strong>2015</strong><br />

DFV Termine <strong>2015</strong><br />

Mo-Do 15.-18.06.<br />

55. Schule des Franchising<br />

DAS Intensivseminar für Ihren Franchise-Erfolg<br />

Mo-Fr, 15.06.<strong>2015</strong> - 29.01.2016 Franchise-Manager (IHK) - <strong>2015</strong><br />

ihK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager<br />

Mo-Do 23.-26.11.<strong>2015</strong><br />

56. Schule des Franchising<br />

DAS Intensivseminar für Ihren Franchise-Erfolg<br />

Di 21.04. Sprechtag an der IHK Hannover<br />

DFV berät Franchisegeber und<br />

-Nehmer-Interessenten<br />

11.-13.05. Franchise-Forum<br />

(Mo-Mi) mit DFV-Awards


26 > Verbände<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Deutscher Franchise-Verband<br />

DFV Aktuell<br />

Mit neuen Formaten wartet das<br />

Franchise-Forum des Deutschen<br />

Franchise-Verbandes (DFV)<br />

auf, wenn sich die Franchisewirtschaft<br />

vom 11. bis 13. Mai <strong>2015</strong><br />

in Berlin trifft.<br />

DFV-Franchise-<br />

Forum <strong>2015</strong><br />

Mit neuen Formaten und den<br />

bewährten Auszeichnungen<br />

Im „Franchise-Barcamp“ (12. Mai) haben alle Teilnehmer erstmals die Möglichkeit, das Programm<br />

selbst zu gestalten, Themen einzubringen und zu diskutieren, was sie bewegt. So entsteht<br />

mehr Raum für den Wissenstransfer zwischen den einzelnen Franchisesystemen sowie für den persönlichen<br />

Dialog.<br />

Am 13. Mai werden mit Prof. Franz-Josef Esch, dem „Markenpapst“ im deutschsprachigen Raum,<br />

Dr. Markus Merk, dem dreifachen Weltschiedsrichter und Zahnmediziner, sowie Karl Brauckmann,<br />

Geschäftsführer und Leiter Franchisevergabe bei BackWerk, drei erfahrene Persönlichkeiten Vorträge<br />

halten.<br />

Auf der Abendgala am 12. Mai im „Wintergarten Varieté“ erwartet die Gäste Klassik-, Breakdanceund<br />

Akrobatik-Perlen aus der umjubelten Show „Breakin’ Mozart“. Für weitere Unterhaltung wird<br />

DJ John Munich begleitet von Live-Sängern sorgen. Durch die Veranstaltung führt die Moderatorin<br />

Sabrina Ziegler.<br />

Auszeichnung der Besten als Höhepunkt<br />

Höhepunkt der Abendgala wird erneut die Auszeichnung der besten DFV-Franchisesysteme sein. Mit<br />

den Franchise-Awards ehrt der Verband deutschsprachige Franchisesysteme, die sich durch Spitzenleistungen<br />

in der Franchisewirtschaft verdient gemacht haben. An DFV-Mitgliedsunternehmen werden<br />

Preise in fünf Kategorien vergeben:<br />

Zusätzlich wird auch das am nachhaltigsten agierende Franchisesystem mit dem Green Franchise<br />

Award geehrt. Am diesem Wettbewerb können alle deutschsprachigen Franchisesysteme teilnehmen,<br />

auch DFV-Nichtmitglieder.<br />

Die Teilnehmer sollten konkrete Nachhaltigkeitsziele, -strategien, -konzeptionen und -Maßnahmen<br />

vorweisen können sowie diese in ihrer Organisation nachweisbar umsetzen. Entscheidend sind dabei<br />

die Glaubwürdigkeit des Engagements sowie die Sinnhaftigkeit der einzelnen Maßnahmen.<br />

Die Franchisesysteme Town & Country Franchise Lizenzgeber GmbH und Sonnentor Kräuterhandels<br />

GmbH haben 2013 und 2014 eindrucksvoll bewiesen, wie man ein Franchisesystem nachhaltig<br />

führt und diese Aspekte in seinem Franchisesystem ganzheitlich und nachweislich integriert.


Verbände<br />

Deutscher Franchise-Verband<br />

< 27<br />

Expertengespräche<br />

der<br />

Business Community<br />

Kent Hahne zu Gast<br />

auf dem Franchise-Forum<br />

Das jährlich stattfindende<br />

Franchise-Forum<br />

lädt als größte deutsche<br />

Franchiseveranstaltung<br />

die Repräsentanten der<br />

Franchisewirtschaft vom<br />

11. bis 13. Mai <strong>2015</strong><br />

nach Berlin ein.<br />

Im Pullman Schweizerhof veranstaltet die Business Community des Deutschen Franchise-Verbandes<br />

(DFV) ihr Expertengespräch mit Strategie-Partnern gleich zum Auftakt.<br />

Am 11. Mai spricht Kent Hahne, Geschäftsführer<br />

apeiron, ab 14 Uhr zum Thema: „Innovation,<br />

Inspiration, Werte.“ Der Investor Hahne gilt<br />

als Visionär und Idealist. Er steht seit Jahren für<br />

erfolgreiches Franchising, ob als jüngster<br />

McDonald’s-Franchisenehmer, Franchisenehmer<br />

bei L’Osteria oder Gründer von Vapiano und<br />

GinYuu. Exklusiv spricht er bei den Expertengesprächen<br />

über seine Inspiration, Werte und seinen<br />

persönlichen Antrieb.<br />

Nachfolgend geht es ab 15.30 Uhr um „Erfolgsstrategien für Systementwicklung“. Hier werden diese<br />

Fragen debattiert:<br />

> > Wie kann ich Risiken richtig bewerten und absichern?<br />

> > Wie kann ich meine Franchisenehmer gezielt weiterentwickeln?<br />

> > Wie kann ich meine Partnerbetreuung und Kommunikation effizient gestalten?<br />

Ab 16.45 Uhr stehen unter dem Titel „Shared Economy – Noch erfolgreicher am Markt werden“ diese<br />

Bereiche im Fokus:<br />

> > Wie kann ich Know-how und Erfahrungen noch besser nutzbar machen?<br />

> > Wie kann ich Kokonsum für mein System nutzen?<br />

> > Klassische Franchise-Tugenden: Coworking, Sourcing, Sharing, Contacts & Barcamps?


28 > Verbände<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

Österreichischer Franchise-Verband<br />

ÖFV Aktuell<br />

Der Österreichische<br />

Franchise-Verband<br />

ÖFV-Aktuell<br />

Neue Services und Lösungen<br />

Europay bietet Ihnen als langjähriger und professioneller Partner der Franchisebranche exklusive Vorteile. Als<br />

Spezialist für Bankomatkassen werden Ihnen neueste Technologien, z. B. kontaktloses Bezahlen sowie kostenfreie<br />

und umfassende Beratung zum kartengestützten Zahlungsverkehr aus einer Hand geboten. Mit Europay<br />

profitieren Sie von der gesamten Bandbreite des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Überzeugen Sie sich von den<br />

Kostenersparnissen durch ein Vergleichsangebot anhand Ihrer letzten Abrechnung.<br />

> > Ansprechpartner und Kontakt: Kay Fuchs | Tel. +49 351-285657-33<br />

Andreas Haider<br />

Präsident des ÖFV<br />

„Die Märkte sind im Umbruch, die Zeit der dynamischen<br />

Gesamtmarktentwicklung ist ins Stocken geraten und<br />

die Ausgaben der verfügbaren Haushaltseinkommen<br />

verlagern sich. Noch trotzt die Franchise-Szene diesen<br />

Entwicklungen. Umso wichtiger ist es, gerade jetzt über<br />

die eigene Unternehmensausrichtung, innovative Chancen<br />

und kreative Ideen nachzudenken. Es liegt in der Verantwortung<br />

des Managements die Trends recht zeitig zu<br />

erkennen und die darin liegenden Potentiale nachhaltig zu<br />

nutzen. Als Ihre Interessensvertretung sehen wir uns in<br />

der Verantwortung Ihnen neue Impulse, praxisrelevante<br />

Methoden und kreative Ideen vorzustellen, um gemeinsam<br />

in eine erfolgreiche Zukunft zu gehen. Genau das wollen<br />

wir bei der diesjährigen Franchise Convention Austria<br />

– der größten Franchise-Veranstaltung des Landes für<br />

Unternehmer - unter dem Motto „Next Generation<br />

Franchise. Neues DENKEN. Neues TUN.“ leisten.“<br />

Programm & Anmeldung auf www.franchise.at<br />

Wattline optimiert die Energiekosten Ihres Unternehmens nachhaltig. Dazu werden die aktuellen<br />

Verbrauchsdaten durchleuchtet, Ihr Verbrauchsverhalten analysiert, die Energiemarktlage sondiert<br />

und der optimale Energieliefervertrag gefunden. Mit Wattline profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung<br />

und einer hervorragenden Marktstellung. Seit 15 Jahren werden erfolgreich die Energiemengen<br />

der Kunden im wattline Energiepool gebündelt.<br />

Als führender Dienstleister für Gewerbe- und Industriekunden hat Wattline<br />

ein gewachsenes Partner-Netzwerk, detaillierte Marktkenntnis und Experten<br />

Know-how.<br />

Energie intelligent optimiert. Für Ihren Geschäftserfolg.<br />

> > Ansprechpartner und Kontakt: Peter Langeder | Tel. +43 (0)662-831117-13<br />

Aktuelles aus den Franchise-Zentralen<br />

clever fit expandiert in Österreich. Mit der Gründung der clever fit Zweigniederlassung in Österreich<br />

haben wir den nächsten, logischen Schritt für<br />

den nachhaltigen Marktausbau in Österreich unternommen,<br />

erläutert Country Manager, Ing.<br />

Mag. Klaus Kurth. Wir eröffnen in Kürze unseren<br />

vierten Österreichischen Standort und konzentrieren<br />

uns durch die verstärkte Zusammenarbeit<br />

im Österreichischen Franchisenetzwerk künftig<br />

auf neue Lizenznehmer in Form von Start-Up<br />

Gründungen sowie bestehende Fitnessstudio-<br />

Betreiber (neue Anlagen sowie auch Transformation bestehender Anlagen), die von den Erfolgsfaktoren<br />

unseres Systems langfristig profitieren.<br />

> > Ansprechpartner und Kontakt: Klaus Kurth, Mobil +43 (0)664 243 7512, klaus.kurth@clever-fit.at<br />

Strategie Partner<br />

des Österreichischen<br />

Franchise-Verbandes<br />

Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH<br />

Führende Prüfungs- und Beratungsgesellschaft,<br />

Wirtschaftsprüfung für KMU<br />

EFM Versicherungsmakler AG<br />

Individuelle Versicherungspakete zur Absicherung<br />

von Geschäfts-und Unternehmerrisiken<br />

Goalcampus<br />

Virtueller Coach, der<br />

Franchisenehmer noch erfolgreicher macht<br />

und dabei die Systemzentrale spürbar entlastet


ÖFV Termine <strong>2015</strong> im Überblick<br />

Verbände < 29<br />

Österreichischer Franchise-Verband<br />

15./16.04. Franchise Convention und Franchise-Gala <strong>2015</strong><br />

08.10. Benchmarkday bei BackWerk<br />

24.11. Franchise Arena in Wien Thema “Expansion aus eigener Kraft.<br />

Wachstum mit Mulit-Unit Operators“<br />

Franchise-Wissen<br />

LernQuadrat feiert zehnjähriges Jubiläum<br />

Im Apothekertrakt in Schönbrunn feierte Lern-<br />

Quadrat das zehnjährige Bestehen seiner Marke.<br />

Pro Jahr hilft das führende österreichische Nachhilfeinstitut<br />

bis zu 10.000 Schülern auf dem Weg<br />

zu besseren Noten.<br />

> > Infos zu Lizenzen: Mag. Karin Kucera,<br />

Mobil +43 (0)664 845 88 52<br />

www.lernquadrat.at<br />

Ankerbrot setzt bei Filialexpansion auf Franchise<br />

und will in den nächsten Jahren weiter<br />

wachsen. Geplant sind weitere Standorte in Österreich,<br />

aber auch eine Vergrößerung des Filialnetzes<br />

in der Slowakei und Tschechien.<br />

> > Mehr über ANKER Franchise:<br />

franchise@ankerbrot.at<br />

Informationen<br />

zum Franchising allgemein, den aktuellen ÖFV<br />

Themen, sowie zu den ÖFV Veranstaltungen erhalten<br />

Sie bei Karin Helm:<br />

> > Tel. +43 664 2159596 | karin.helm@franchise.at<br />

Share Economy – tauglich für<br />

die Gewinnung neuer Franchise-Partner?<br />

Share Economy ist in aller Munde und verändert<br />

seit geraumer Zeit ganze Branchen. Der Begriff<br />

mag zwar hip erscheinen, im Franchising wird er<br />

aber letztlich seit Anbeginn praktiziert. Wie bei<br />

der Taxivermittlung „Uber“ oder der Vermittlung<br />

von Privatunterkünften „Airbnb“, die gemeinsame<br />

Marke schafft Vertrauen, die einheitlichen<br />

Prozesse sowie Services begeistern die Kunden<br />

und das Teilen von Know-how fördert den Erfolg.<br />

Der Begriff Share Economy wurde von dem Harvard-Ökonomen<br />

Professor Martin Weitzman geprägt<br />

und besagt im Wesentlichen, dass sich der<br />

Wohlstand für alle erhöht, je mehr unter allen<br />

Marktteilnehmern geteilt wird. Was in der B2C<br />

Szene bereits variantenreich funktioniert, hat<br />

nun auch seinen Siegeszug ins B2B angetreten.<br />

Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, wie<br />

Crowd Invest, Cloud Computing und Share Recruiting,<br />

setzt Impulse und schafft neue Wachstumspotenziale.<br />

Am 11. März wurde anlässlich<br />

des 3. Bonner Tages der Franchiseexpansion<br />

eine weitere Share Economy Innovation vorgestellt<br />

– cleverheads Franchise (https://franchise.cleverheads.eu).<br />

Die Web 2.0 Plattform<br />

eröffnet den Zugang zu vorqualifizierten Franchise-Interessenten<br />

und ermöglicht die Refinanzierung<br />

eigener Recruiting-Kosten. cleverheads<br />

Franchise schafft damit eine intelligente<br />

Perspektive für eines der brennendsten Themen<br />

im Franchising – dem Auffinden passender<br />

Franchise-Unternehmer.<br />

Das Franchising bietet noch unzählige Ansatzpunkte<br />

für Share Economy. Es bleibt also spannend,<br />

wie kreativ sich die Systemzentralen in<br />

diesem Umfeld engagieren werden.<br />

Susanne Seifert<br />

Generalsekretärin des ÖFV<br />

„Die österreichische Franchise-Wirtschaft zeigt sich<br />

äußerst dynamisch. Junge Systeme mit kreativen<br />

Geschäftsmodellen drängen auf den Markt und beleben<br />

die Szene. Da heißt es wachsam bleiben, Entwicklungen<br />

frühzeitig erkennen und die richtigen Weichen für das<br />

eigene Unternehmen stellen.<br />

Die Franchise Convention Austria <strong>2015</strong> (15./16. April)<br />

steht unter dem Motto „Next Generation Franchise.<br />

Neues Denken. Neues Tun.“. Der angebotenen Themenvielfalt<br />

werden wir uns mit Vorträgen, Podiumsdiskussion,<br />

Workshops, interaktivem Arbeiten und einem World<br />

Café widmen. Am 15. April beleuchten wir das Thema<br />

„Going International“ aus strategischer, rechtlicher und<br />

steuerrechtlicher Perspektive. Der 16. April bietet einen<br />

Mix aus den Themen Onlinehandel, Franchise-Partner<br />

Gewinnung, -Führung und –Ausbildung. Im Rahmen eines<br />

World Café werden Antworten auf die brennendsten<br />

Fragen des Franchisings gemeinsam erarbeitet und als<br />

Abschluss erleben Sie die mitreißende Keynote des<br />

Wirtschaftsmentalisten Norman Alexander.<br />

Seien Sie dabei uns lassen Sie sich inspirieren!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Programm & Anmeldung auf www.franchise.at“<br />

GOVECS GmbH<br />

Elektroroller, inklusive der<br />

gesamten Serviceleistung<br />

INVENT Marketing und Tourismus GmbH<br />

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für Mitarbeiter, Franchisepartner und<br />

Kunden<br />

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Neukundengewinnung!


30 > Vorschau<br />

< Frühjahr <strong>2015</strong> ><br />

auf die nächste Ausgabe<br />

… wir erreichen Sie.<br />

Impressum<br />

Zum Abschluss …<br />

<strong>forSYSTEMS</strong> ist eine eingetragene Marke<br />

beim Deutschen Marken- und Patenamt.<br />

Aktuelle Auflage: 2.000 Exemplare<br />

Die <strong>forSYSTEMS</strong> erscheint bis zu 4x pro Jahr,<br />

die nächste Ausgabe erscheint im Juni <strong>2015</strong>.<br />

Herausgeber: Basis Liste GmbH<br />

Postfach 1151 | 48302 Senden<br />

Tel. +49 (0) 25 97 222 91 40-0 | Fax +49 (0) 25 97 222 91 40-9<br />

Geschäftsführer Dr. Martin Ahlert<br />

HRB 12163 AG Coesfeld | USt.-IdNr.: DE 269 6841 89<br />

Redaktion <strong>forSYSTEMS</strong>: Basis Liste GmbH<br />

Chefredaktion: Guido Dermann<br />

Wüllnerstraße 3 | 48149 Münster<br />

Tel. +49 (0) 251 3900-132 | Fax +49 (0) 251 3900-159<br />

E-Mail: redaktion@forsystems.pro<br />

Anzeigenleitung: Guido Dermann<br />

Wüllnerstraße 3 | 48149 Münster<br />

Tel. +49 (0) 251 3900-132 | Fax +49 (0) 251 3900-159<br />

E-Mail: gd@forsystems.pro<br />

Für die Akquise neuer Franchisenehmer bietet<br />

sich den Systemen zahlreiche Möglichkeiten,<br />

sich zu präsentieren, im Magazin und im Internet<br />

als Premium-Systeme der Basis.Liste. In diese<br />

Liste werden ausschließlich nachgewiesenermaßen<br />

gute Systeme aufgenommen. Jedes<br />

aktive System im deutschsprachigen Raum, welches<br />

Systemnehmer sucht und von seiner Qualität<br />

überzeugt ist, kann sich nach einem erfolgreichen<br />

Check dort auflisten lassen.<br />

Aber wie finden dann die Systemnehmer ihre<br />

Arbeitskräfte? Die Systeme sind sehr unterschiedlich<br />

im Personalbereich strukturiert, einige<br />

Systeme kommen mit wenigen Festangestellten<br />

aus, parallel sind oft viele Arbeitskräfte im<br />

Einsatz, die auf Minijobbasis arbeiten. Welche<br />

Rolle spielen Zeitarbeit mit Equal Pay und die<br />

neue gesetzliche Regelung zum Mindestlohn bei<br />

den Franchisesystemen?<br />

Diesen Fragen wollen wir uns in der nächsten<br />

Ausgabe widmen. Dazu sollen Personaler zu<br />

Wort kommen wie auch bekannte Onlinestellenbörsen<br />

werden von uns befragt, im Juni werden<br />

wir Sie dann mit der Ausgabe <strong>forSYSTEMS</strong><br />

Sommer <strong>2015</strong> versorgen.<br />

Als Fachmagazin wollen wir Systemgeber bei<br />

der Erreichung ihrer Ziele unterstützen. Auch in<br />

<strong>2015</strong> werden wir unser inhaltliches Konzept fortführen<br />

und sie bei Ihren Alltagsfragen begleiten<br />

und Ihnen die eine oder andere Idee liefern.<br />

Haben Sie Anregungen und Wünsche, wenden<br />

Sie sich gerne direkt an mich!<br />

Guido Dermann<br />

Chefredakteur<br />

Bildquellen: Alle genutzten Bilder wurden uns von den<br />

genannten Systemen bzw. Personen zur Verfügung gestellt,<br />

weitere Quelle: Shutterstock.<br />

Konzeption und Gestaltung:<br />

Agentur Livingpage® GmbH & Co. KG, Münster,<br />

> > www.livingpage.com<br />

Druck: Griebsch & Rochol, Hamm<br />

> > www.grd.de<br />

Hinweis: Artikel, bei denen der Autor namentlich genannt<br />

ist, spiegeln ggf. die persönliche Meinung des Autors wider.<br />

Wir drucken<br />

Zeitschriften, Kataloge,<br />

Magazine, Broschüren und<br />

Prospekte im Bogenoffsetund<br />

Digitaldruck.<br />

www.grd.de<br />

Gabelsbergerstraße 1· 59069 Hamm · Tel. 02385 931-0<br />

> Marketing


Premium-Systeme<br />

der Basis.Liste<br />

Systeme < 31<br />

Premium-Systeme der Basis.Liste<br />

Weitere Informationen finden Sie unter:<br />

> > www.systemwissen.info/premium-systeme<br />

Gründer und potenzielle Franchisenehmer wünschen sich auf der Suche<br />

nach geeigneten Franchisesystemen vor allem zwei Dinge: Information<br />

und Transparenz. Genau diese Anforderungen erfüllen die Premium-Systeme<br />

der Basis.Liste. Durch die Veröffentlichung der wichtigsten Ergebnisse<br />

einer Franchisenehmer-Befragung liefern diese Systeme ihren potenziellen<br />

Partnern wichtige Informationen. So misst die Globalzufriedenheit<br />

die allgemeine Zufriedenheit der Franchisenehmer mit dem System. Ein<br />

GUT (Silber) in diesem Bereich ist die Voraussetzung für die Aufnahme in<br />

den Premium-Bereich. Die Note für die Weiterempfehlung und die Wiederwahl<br />

wird mithilfe der Fragen „Würden Sie Ihren Franchisegeber in Ihrem<br />

Freundes- und Bekanntenkreis weiterempfehlen?“ bzw. „Würden Sie<br />

sich aufgrund Ihrer Erfahrungen noch einmal dafür entscheiden, Partner<br />

Ihres Systems zu werden?“ ermittelt. Dabei gilt: Je größer der Anteil der Befragten,<br />

die diese Frage mit „Ja“ beantworten, desto besser die Note.<br />

Award<br />

Globalzufriedenheit<br />

Weiterempfehlung<br />

Wiederwahl<br />

Award<br />

Globalzufriedenheit<br />

Weiterempfehlung<br />

Wiederwahl<br />

ACCOR Hospitality Germany GmbH<br />

Hotelgewerbe<br />

Apollo-Optik<br />

Einzelhandel, Optiker<br />

BabyOne<br />

Babyfachmarkt<br />

BACK-FACTORY<br />

Backshopsystem<br />

BackWerk<br />

Backshopsystem<br />

Bodystreet<br />

Fitnessstudio<br />

carriere & more private Akademie<br />

Bildungsträger<br />

DAS FUTTERHAUS<br />

Tiernahrung und –zubehör<br />

Duden - Institut für Lerntherapie<br />

Bildung<br />

Engel & Völkers<br />

Immobilien<br />

hagebaumarkt<br />

Baumarkt<br />

HOL‘AB!<br />

Getränkemarkt<br />

ISOTEC<br />

Immobiliensanierung<br />

Jannys Eis<br />

Systemgastronomie<br />

Joey‘s Pizza<br />

Systemgastronomie<br />

New Horizons<br />

Computer-Schulungscenter<br />

Nordsee<br />

Systemgastronomie<br />

PIRTEK<br />

Hydraulikservice<br />

Premio (GDHS)<br />

Auto- und Reifenservice<br />

Quick (GDHS)<br />

Reifendiscount<br />

Rainbow International<br />

Sanierung & Reinigung<br />

RE/MAX Bayern<br />

Immobilien<br />

REDDY Küchen<br />

Küchen<br />

Rentas<br />

Werkzeugvermietung und Service<br />

Sanifair<br />

Dienstleister Autobahnraststätten<br />

Schülerhilfe!<br />

Nachhilfe<br />

Stagecoach<br />

Freizeit-Theaterschulen<br />

TeeGschwendner<br />

Teefachgeschäfte<br />

TERRES Marketing + Consulting<br />

Handel<br />

Town & Country Haus<br />

Hausbau<br />

keine<br />

Angabe<br />

Kamps<br />

Backshopsystem<br />

Locatec Ortungstechnik GmbH<br />

Leck- und Leitungsortung<br />

McDonald‘s Deutschland<br />

Systemgastronomie<br />

Mister Minit<br />

Dienstleistungen<br />

keine<br />

Angabe<br />

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 03/<strong>2015</strong><br />

Unimarkt<br />

Handel<br />

VOM FASS<br />

Handel mit Weinen u.a.<br />

ZOO & Co.<br />

tierführender Zoofachhandel


Franchise<br />

Steuerberatung für Franchisesysteme<br />

Individuell vor Ort – systematisch für ganz Deutschland<br />

Die ETL-Gruppe leistet seit über 35 Jahren betriebswirtschaftliche<br />

und steuerliche Beratung für System-Geber und System-Nehmer<br />

an mehr als 700 Standorten in folgenden Branchen:<br />

Hotellerie | Gastronomie | Dienstleistung | Einzelhandel | Handwerk<br />

Ihre Vorteile als System-Geber<br />

• Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Strategieberatung<br />

• Präsenz in ganz Deutschland – wir erreichen jeden System-<br />

Partner persönlich<br />

• Rechnungswesen nach einheitlichen Vorgaben des System-<br />

Gebers<br />

• Systemindividuelle BWA mit Steuerrücklagenberechnung,<br />

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• Systemindividuelles ETL-Cockpit mit System- und Branchenvergleich<br />

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Ihre Vorteile als System-Nehmer<br />

• Existenzgründung / Fördermittel-Finanzierung<br />

• Optimale Steuergestaltung<br />

• Lohnsteuer- und Abgabenoptimierung<br />

• Systemindividuelle ETL-Cockpit: BWA mit Steuerrücklagenberechnung,<br />

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• Sicherheit vor Betriebsprüfungen<br />

• Persönliche Vor-Ort-Betreuung<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

ETL Franchise GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Jörn Grote · (030) 2264 3210<br />

Mauerstraße 86-88 · 10117 Berlin<br />

www.ETL-Franchise.de<br />

www.ETL.de

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