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Pfarrblatt Nr. 5 - Pfarrei Heitenried

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Region<br />

Volksabstimmung zum revidierten Kirchenstatut<br />

Am 9. Juni wird abgestimmt<br />

Die Versammlung der katholischen kirchlichen<br />

Körperschaft des Kantons Freiburg hat eine<br />

überarbeitete Fassung der Teilrevision des Kirchenstatuts<br />

am 23. März verabschiedet. Am 9.<br />

Juni sind alle stimmberechtigen Freiburger Katholikinnen<br />

und Katholiken aufgerufen, im Rahmen<br />

einer Volksabstimmung zu den Änderungen<br />

Stellung zu nehmen. Doch was beinhalten die<br />

Veränderungen? – Ein Überblick.<br />

Finanzausgleich: Der Finanzausgleich soll in Zukunft<br />

nach dem Vorbild der Gemeinden geregelt<br />

werden und stützt sich auf die finanziellen Ressourcen<br />

der <strong>Pfarrei</strong>en. Damit wird eine Verbesserung der<br />

Solidarität zwischen reicheren und weniger reichen<br />

<strong>Pfarrei</strong>en angestrebt. Die Gesamtsumme des Finanzausgleichs<br />

soll dabei 2,5% der Ressourcen aller <strong>Pfarrei</strong>en<br />

betragen (Art. 42–45).<br />

<strong>Pfarrei</strong>register: Eine neue Informatikplattform<br />

soll geschaffen werden, um die notwendigen Daten<br />

für die <strong>Pfarrei</strong>register (Mitgliederregister, Stimmregister<br />

und Register der Steuerpflichtigen) zu zentralisieren.<br />

Auf ihr sollen die Daten der Kantonalen<br />

Steuerverwaltung und der kürzlich vom Kanton<br />

eingeführten Plattform Fri-Pers zusammengeführt<br />

werden (Art. 6, 6a, 6b).<br />

Berücksichtigung der Seelsorgeeinheiten: Im<br />

derzeitigen Kirchenstatut kommen die Seelsorgeeinheiten,<br />

die seit 2004 schrittweise geschaffen<br />

wurden, noch nicht vor. Das soll sich nun ändern.<br />

So werden z. B. ihnen entsprechende staatskirchenrechtliche<br />

Strukturen definiert sowie die juristische<br />

Form festgelegt, die die <strong>Pfarrei</strong>en miteinander verbindet<br />

(alle Änderungen in Art. 35–38d und 50).<br />

Delegierte in der kirchlichen Versammlung: Die<br />

Wahl der Delegierten wird vereinfacht. Die <strong>Pfarrei</strong>versammlungen<br />

sollen ihre Kandidaten bezeichnen,<br />

aus denen dann durch die Delegiertenversammlung<br />

der Seelsorgeeinheit bzw. durch deren Administrationsrat<br />

die <strong>Pfarrei</strong>vertreter gewählt wird/werden.<br />

Neu ist auch die klare Definition, dass alle Delegierten<br />

ihren Wohnsitz im Kanton Freiburg haben müssen<br />

(Art. 54 und 55).<br />

Ausgabenbremse: Wenn die Steuereinnahmen insgesamt<br />

zurückgehen, müssen auch die Ausgaben<br />

der kantonalen Körperschaft zurückgehen. Zu diesem<br />

Zweck wird eine Ausgabenbremse vorgeschlagen,<br />

die an die gesamte Steuermasse aller <strong>Pfarrei</strong>en<br />

gebunden wird. Der über die Beiträge der <strong>Pfarrei</strong>en<br />

finanzierte Voranschlag der katholischen kirchlichen<br />

Körperschaft darf 12,5 % der Gesamtheit der von<br />

den <strong>Pfarrei</strong>en in Rechnung gestellten Steuern nicht<br />

übersteigen (Art. 70a).<br />

Kirchenaustritte: Das Bundesgericht hat kürzlich<br />

Urteile zu Kirchenaustritten gefällt. Diese wurden<br />

auch in der Revision des Kirchenstatuts berücksichtigt,<br />

indem im Artikel über Kirchenaustritte der Begriff<br />

„römisch-katholische Kirche“ nicht mehr verwendet<br />

wird (Art. 8).<br />

Neues Verfahren für Teilrevisionen: Teilrevisionen<br />

des Kirchenstatuts sollen flexibler gestaltet werden.<br />

Revisionen, die von der Kirchenversammlung veranlasst<br />

werden, können demnach auf Verlangen einer<br />

kirchlichen Volksabstimmung unterbreitet werden<br />

(fakultatives Referendum). In allen anderen Fällen<br />

bleibt das obligatorische Referendum bestehen<br />

(Art. 82 Abs. 2).<br />

Information: Die Informationspflicht wird bestärkt,<br />

die hauptsächlich dem Exekutivrat obliegt (Art. 58,<br />

58a und 62).<br />

Sowohl die Kirchenversammlung wie auch der<br />

Exekutivrat empfehlen Ihnen, die Revision anzunehmen<br />

und am 9. Juni mit „Ja“ zu stimmen.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf der Website<br />

www.cath-fr.ch/abstimmung_statut<br />

<br />

Christina Mönkehues<br />

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