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Das Stadtmagazin

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Mietpreisbremse und Bestellerprinzip, was bedeutet das?<br />

1. Mietpreisbremse<br />

Bisher gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich<br />

der Miethöhe. Angefangen in den<br />

Groß- und Universitätsstädten sind seit Jahren<br />

wegen der dort fehlenden Wohnungen<br />

erhebliche Mietsteigerungen bei Neuvermietungen<br />

festzustellen. Nun sind auch die<br />

Kleinstädte betroffen.<br />

<strong>Das</strong> führt dazu, dass Normal- und Geringverdiener<br />

die Miete nicht mehr zahlen können<br />

und aus beliebten Wohnlagen verdrängt<br />

werden. Dem will der Gesetzgeber jetzt eine<br />

Riegel vorschieben: Bei Neuvermietungen<br />

ab Sommer darf die Miete künftig höchstens<br />

10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

liegen. Voraussetzung ist allerdings, dass<br />

das Mietobjekt in einem durch das jeweilige<br />

Bundesland ausgewiesenen Gebiet mit angespanntem<br />

Wohnungsmarkt liegt.<br />

Keine Regel ohne Ausnahme: Ausgenommen<br />

von der Beschränkung sind Mietverträge<br />

die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen<br />

wurden, Erstbezüge von Neubauten so-<br />

wie Verträge über umfassend modernisierte<br />

Wohnungen. Wer also bereits in einer überteuerten<br />

Wohnung lebt, hat keinen Anspruch<br />

auf ein Absenken der Miete.<br />

2. Bestellerprinzip<br />

Änderungen erfahren auch die Maklergebühren<br />

bei der Wohnungsvermittlung. Aktuell<br />

zahlt der Mieter die Gebühr, dies auch dann,<br />

wenn er die Leistungen des Maklers gar nicht<br />

wünscht oder benötigt und im Regelfall der<br />

Vermieter den Makler beauftragt hat.<br />

Ab Sommer soll hier das „Bestellerprinzip“-<br />

gelten. Wer den Makler bestellt, der muss<br />

ihn auch bezahlen. Diese Regelung wird ausschließlich<br />

für die Vermietung von Wohnungen<br />

und Häuser gelten, nicht aber bei einem<br />

Verkauf. Hier kann nach wie vor frei bestimmt<br />

werden, wer den Makler bezahlen muss.<br />

Wer sich zukünftig für ein Mietobjekt entscheidet,<br />

sollte darauf achten, dass eine evtl.<br />

anfallende Maklerprovision des Vermieters<br />

nicht auf die Miete „aufgeschlagen“ wird.<br />

Wie immer gilt: Ob und inwieweit die neuen<br />

Regelungen auf einen Mietvertrag Anwendung<br />

finden oder nicht, muss stets im Einzelfall<br />

überprüft werden.<br />

Wir beraten Sie gerne.<br />

Sandra Moorkamp – Rechtsanwältin,<br />

Schwerpunkt: Mietrecht, Allgemeines<br />

Zivilrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht<br />

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