SEP_Teil I_Beschluss_4.Fortschreibung_Stand Januar 2012
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Schulentwicklungsplan - <strong>Teil</strong> I - <strong>Stand</strong>: <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong><br />
Landkreis Oberhavel<br />
3. Planungsräume und Planungsgebiete<br />
3.1 Allgemein<br />
Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind insbesondere bei der Zuordnung<br />
der Schulangebote zur zentralörtlichen Gliederung des Landes zu beachten<br />
(§ 102 Absatz 1 Satz 3 BbgSchulG).<br />
Aktuell gilt der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März<br />
2009. Zur räumlichen Ordnung der Daseinsvorsorge wird im LEP B-B ein flächendeckendes<br />
System Zentraler Orte mit 3 Stufen (Metropole, Oberzentren, Mittelzentren),<br />
die als räumlich-funktionale Schwerpunkte komplexe Funktionen für ihr jeweiliges<br />
Umland erfüllen, abschließend festgelegt. Die Grundversorgung wird innerhalb der<br />
amtsfreien Gemeinden und Ämter abgesichert.<br />
Die sachlichen <strong>Teil</strong>pläne der Regionalen Planungsgemeinschaften zur zentralörtlichen<br />
Gliederung werden vom LEP B-B verdrängt und sind daher nicht mehr anwendbar.<br />
Als Zentrale Orte werden im Landkreis Oberhavel nachfolgende Städte festgesetzt:<br />
- Oranienburg, Hennigsdorf als Mittelzentren<br />
- Gransee, Zehdenick als Mittelzentren in Funktionsteilung<br />
Die landesplanerische Festsetzung von Grundzentren ist nicht mehr vorgesehen. Da<br />
mit der Gemeindegebietsreform in der Regel die Grundzentren die umliegenden<br />
Gemeinden des grundzentralen Verflechtungsbereiches eingemeindet haben, sind<br />
nach Auffassung des Landes Gebietskörperschaften entstanden, die die Nahversorgung<br />
(Grundversorgung) der Bürger in den verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge<br />
in ausreichendem Maße als Selbstverwaltungsaufgabe sichern können.<br />
Nach dem LEP B-B sind die neuen Großgemeinden den ehemaligen Selbstversorgergemeinden<br />
mit vergleichbarer Einwohnerzahl gleichgestellt.<br />
Eine differenzierte Vorgabe der vorzuhaltenden schulischen Einrichtungen gibt es im<br />
LEP B-B nicht.<br />
3.2 Festlegung Planungsräume und Planungsgebiete<br />
Die bereits in der 3. Fortschreibung vorgenommene Einteilung des Kreisgebietes in<br />
zwei Planungsräume wird beibehalten.<br />
Wegen der höheren Bevölkerungsdichte in Verbindung mit einer größeren Schulnetzdichte<br />
für jede Schulform im Planungsraum I wird dieser zusätzlich in drei Planungsgebiete<br />
(vormals Mikroterritorien) gegliedert. Während der Planungsraum II<br />
gleichzeitig auch Planungsgebiet 4 ist.<br />
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