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SEP_Teil I_Beschluss_4.Fortschreibung_Stand Januar 2012

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Schulentwicklungsplan - <strong>Teil</strong> I - <strong>Stand</strong>: <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong><br />

Landkreis Oberhavel<br />

3. Planungsräume und Planungsgebiete<br />

3.1 Allgemein<br />

Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind insbesondere bei der Zuordnung<br />

der Schulangebote zur zentralörtlichen Gliederung des Landes zu beachten<br />

(§ 102 Absatz 1 Satz 3 BbgSchulG).<br />

Aktuell gilt der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März<br />

2009. Zur räumlichen Ordnung der Daseinsvorsorge wird im LEP B-B ein flächendeckendes<br />

System Zentraler Orte mit 3 Stufen (Metropole, Oberzentren, Mittelzentren),<br />

die als räumlich-funktionale Schwerpunkte komplexe Funktionen für ihr jeweiliges<br />

Umland erfüllen, abschließend festgelegt. Die Grundversorgung wird innerhalb der<br />

amtsfreien Gemeinden und Ämter abgesichert.<br />

Die sachlichen <strong>Teil</strong>pläne der Regionalen Planungsgemeinschaften zur zentralörtlichen<br />

Gliederung werden vom LEP B-B verdrängt und sind daher nicht mehr anwendbar.<br />

Als Zentrale Orte werden im Landkreis Oberhavel nachfolgende Städte festgesetzt:<br />

- Oranienburg, Hennigsdorf als Mittelzentren<br />

- Gransee, Zehdenick als Mittelzentren in Funktionsteilung<br />

Die landesplanerische Festsetzung von Grundzentren ist nicht mehr vorgesehen. Da<br />

mit der Gemeindegebietsreform in der Regel die Grundzentren die umliegenden<br />

Gemeinden des grundzentralen Verflechtungsbereiches eingemeindet haben, sind<br />

nach Auffassung des Landes Gebietskörperschaften entstanden, die die Nahversorgung<br />

(Grundversorgung) der Bürger in den verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge<br />

in ausreichendem Maße als Selbstverwaltungsaufgabe sichern können.<br />

Nach dem LEP B-B sind die neuen Großgemeinden den ehemaligen Selbstversorgergemeinden<br />

mit vergleichbarer Einwohnerzahl gleichgestellt.<br />

Eine differenzierte Vorgabe der vorzuhaltenden schulischen Einrichtungen gibt es im<br />

LEP B-B nicht.<br />

3.2 Festlegung Planungsräume und Planungsgebiete<br />

Die bereits in der 3. Fortschreibung vorgenommene Einteilung des Kreisgebietes in<br />

zwei Planungsräume wird beibehalten.<br />

Wegen der höheren Bevölkerungsdichte in Verbindung mit einer größeren Schulnetzdichte<br />

für jede Schulform im Planungsraum I wird dieser zusätzlich in drei Planungsgebiete<br />

(vormals Mikroterritorien) gegliedert. Während der Planungsraum II<br />

gleichzeitig auch Planungsgebiet 4 ist.<br />

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