SEP_Teil I_Beschluss_4.Fortschreibung_Stand Januar 2012
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Schulentwicklungsplan - <strong>Teil</strong> I - <strong>Stand</strong>: <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong><br />
Landkreis Oberhavel<br />
Für den Bereich der Sekundarstufe - I – Schulen gestalten sich die Pendlerbeziehungen<br />
wie folgt:<br />
Wohnort im<br />
Schulort im<br />
Planungsraum I<br />
Schulort im<br />
Planungsraum II<br />
gesamt<br />
Planungsraum I 4.743 10 4.753<br />
Planungsraum II 137 865 1.002<br />
andere 85 2 87<br />
gesamt 4.702 1.090 5.842<br />
Der Anteil der Schüler, die im Planungsraum I wohnen und im Planungsraum II<br />
eine weiterführende allgemein bildende Schule der Sekundarstufe I besuchen, ist<br />
relativ gering (0,2 %).<br />
Höher ist der Anteil der Schüler, die im Planungsraum II wohnen und im Planungsraum<br />
I beschult werden. Diese 137 Schüler entsprechen 13,7 % von Schülern mit<br />
Wohnort im Planungsraum II.<br />
Zu berücksichtigen ist auch die Zahl von 85 einpendelnden Schülern aus anderen<br />
Landkreisen des Landes Brandenburg und aus Berlin (durchschnittlich etwa 21<br />
Schüler pro Jahrgangsstufe).<br />
Umgekehrt pendeln Schüler, die im Landkreis Oberhavel wohnen, zum Schulbesuch<br />
in andere Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg aus.<br />
Für die 3 Schulformen Gesamtschule, Gymnasium und Oberschule sind das 160<br />
Schüler im Schuljahr 2009/10.<br />
Diese Zahl umfasst beide Sekundarstufen.<br />
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung<br />
des Landes Berlin besuchten sowohl im Schuljahr 2009/10 als auch im Schuljahr<br />
2010/11 jeweils ca. 1.000 Schüler in beiden Sekundarstufen aus dem Landkreis<br />
Oberhavel Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft (ohne Förderschulen<br />
für geistig Behinderte und Waldorfschule) in Berlin.<br />
Wie bereits in der 3. Fortschreibung festgestellt wurde, ist die Zahl der Auspendler<br />
über die Kreisgrenze hinweg wesentlich größer, als die Anzahl der Einpendler.<br />
Zusammenfassend reduzieren sich alle Annahmen auf folgende Punkte:<br />
• Schüler, die im Planungsraum I wohnen und dort an einer Grundschule lernen,<br />
gehen in der Regel auch an eine weiterführende allgemein bildende Schule<br />
der Sekundarstufe I im Planungsraum I.<br />
• Schüler, die im Planungsraum II wohnen und dort an einer Grund- oder Oberschule<br />
(Primarstufe) lernen, gehen dann auch an eine weiterführende allgemein<br />
bildende Schule der Sekundarstufe I im Planungsraum II. Ausgenommen<br />
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