SEP_Teil I_Beschluss_4.Fortschreibung_Stand Januar 2012
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Schulentwicklungsplan - <strong>Teil</strong> I - <strong>Stand</strong>: <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong><br />
Landkreis Oberhavel<br />
Wenn das Land Brandenburg seine Planungen umsetzt, werden auch die Schulen<br />
in Hennigsdorf und Oranienburg geschlossen. Hierauf müssen sich die Schulträger<br />
der Grundschulen vorbereiten. Zum einen werden die Anforderungen an die<br />
räumliche und sachliche Ausstattung der aufnehmenden Schulen steigen. Zum<br />
anderen sinken die Klassengrößen.<br />
9.2 Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „emotionale<br />
und soziale Entwicklung“<br />
Die Zahl der Schüler in der Margeriten-Schule beträgt ca. 50 (vgl. Tabelle 8.3, <strong>Teil</strong><br />
II, S. 61). Die Schule soll den Bedarf für den gesamten Landkreis abdecken. Die<br />
Wohnorte der Schüler liegen hauptsächlich im Planungsraum I. Zurzeit besuchen<br />
6 Schüler mit dem Wohnort im Planungsraum II die Schule.<br />
Im Schuljahr 2010/11 besuchte 1 Schüler aus einem anderen Landkreis Brandenburgs<br />
diese Schule.<br />
Da die Margeritenschule in Hohen Neuendorf/OT Borgsdorf ausschließlich die Primarstufe<br />
umfasst, gehen die Schüler mit Beendigung der Primarstufe in andere<br />
Schulen über (Förderschulen oder weiterführende allgemein bildende Schulen).<br />
Sollte die UN-Behindertenrechtskonvention unter dem Schwerpunkt der Inklusion<br />
umgesetzt werden, wäre die Schließung der Margeriten-Schule die Konsequenz.<br />
Da der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden die angekündigten schulgesetzlichen<br />
Änderungen umzusetzen haben, ist die Beschulung der Förderschüler<br />
in Grundschulen zu sichern.<br />
9.3 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige<br />
Entwicklung“<br />
Die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“<br />
gliedert sich in bildungsspezifische Lernstufen (vgl. <strong>Teil</strong> II, Tab. 8.2, S. 60).<br />
Schüler mit einer geistigen Behinderung erfüllen in der Regel auch in der Schule<br />
mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ ihre Berufsschulpflicht.<br />
Des Weiteren können diese Schüler eine entsprechende Schule<br />
bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird, besuchen,<br />
wenn dort im begründeten Einzelfall eine bessere Förderung erfolgt.<br />
In den beiden Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel werden<br />
aktuell 88 Schüler unterrichtet. In der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt<br />
„geistige Entwicklung“ St. Johannesberg, die sich in freier Trägerschaft<br />
befindet, werden im Schuljahr 2010/11 65 Schüler beschult.<br />
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