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SEP_Teil I_Beschluss_4.Fortschreibung_Stand Januar 2012

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Schulentwicklungsplan - <strong>Teil</strong> I - <strong>Stand</strong>: <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong><br />

Landkreis Oberhavel<br />

Wenn das Land Brandenburg seine Planungen umsetzt, werden auch die Schulen<br />

in Hennigsdorf und Oranienburg geschlossen. Hierauf müssen sich die Schulträger<br />

der Grundschulen vorbereiten. Zum einen werden die Anforderungen an die<br />

räumliche und sachliche Ausstattung der aufnehmenden Schulen steigen. Zum<br />

anderen sinken die Klassengrößen.<br />

9.2 Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „emotionale<br />

und soziale Entwicklung“<br />

Die Zahl der Schüler in der Margeriten-Schule beträgt ca. 50 (vgl. Tabelle 8.3, <strong>Teil</strong><br />

II, S. 61). Die Schule soll den Bedarf für den gesamten Landkreis abdecken. Die<br />

Wohnorte der Schüler liegen hauptsächlich im Planungsraum I. Zurzeit besuchen<br />

6 Schüler mit dem Wohnort im Planungsraum II die Schule.<br />

Im Schuljahr 2010/11 besuchte 1 Schüler aus einem anderen Landkreis Brandenburgs<br />

diese Schule.<br />

Da die Margeritenschule in Hohen Neuendorf/OT Borgsdorf ausschließlich die Primarstufe<br />

umfasst, gehen die Schüler mit Beendigung der Primarstufe in andere<br />

Schulen über (Förderschulen oder weiterführende allgemein bildende Schulen).<br />

Sollte die UN-Behindertenrechtskonvention unter dem Schwerpunkt der Inklusion<br />

umgesetzt werden, wäre die Schließung der Margeriten-Schule die Konsequenz.<br />

Da der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden die angekündigten schulgesetzlichen<br />

Änderungen umzusetzen haben, ist die Beschulung der Förderschüler<br />

in Grundschulen zu sichern.<br />

9.3 Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige<br />

Entwicklung“<br />

Die Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“<br />

gliedert sich in bildungsspezifische Lernstufen (vgl. <strong>Teil</strong> II, Tab. 8.2, S. 60).<br />

Schüler mit einer geistigen Behinderung erfüllen in der Regel auch in der Schule<br />

mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ ihre Berufsschulpflicht.<br />

Des Weiteren können diese Schüler eine entsprechende Schule<br />

bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird, besuchen,<br />

wenn dort im begründeten Einzelfall eine bessere Förderung erfolgt.<br />

In den beiden Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel werden<br />

aktuell 88 Schüler unterrichtet. In der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt<br />

„geistige Entwicklung“ St. Johannesberg, die sich in freier Trägerschaft<br />

befindet, werden im Schuljahr 2010/11 65 Schüler beschult.<br />

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