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Wem gehören die Grundstücke in den <strong>Sie</strong>dlungsteilen des <strong>FESV</strong>?<br />

Die Grundstücke in Ffm - Rödelheim und<br />

Ffm - Ginnheim gehören dem <strong>FESV</strong>.<br />

In der Kuhwaldsiedlung ist das St. Katharinen- und<br />

Weißfrauenstift Eigentümerin der Grundstücke<br />

auf denen die Wohngebäude des <strong>FESV</strong> stehen.<br />

Der <strong>FESV</strong> zahlt an die Stiftung, die zuverlässig an<br />

langfristigen Verträgen festhält und Verkäufe ihrer<br />

Liegenschaften nicht vornimmt, Erbbauzinsen. Ein<br />

Ankauf der Grundstücke durch den <strong>FESV</strong> ist nicht<br />

möglich.<br />

In Frankfurt am Main Nied stellt sich die Sachlage<br />

anders dar. Zum einen läuft der Erbbauvertrag mit<br />

dem BEV noch bis zum Jahr 2050, andererseits hat<br />

der <strong>FESV</strong> bereits eine Reihe von Grundstücken erworben.<br />

Es handelt sich hier fast ausschließlich um<br />

die Grundstücke, auf denen Einfamilien-Reihenhäuser<br />

stehen.<br />

Anders ist es bei den Grundstücken der <strong>Sie</strong>dlungsteile<br />

Frankfurt – Nied und Sachsenhausen. Hier<br />

gehören die Grundstücke dem Bundeseisenbahnvermögen.<br />

Der Erbbauvertrag für Sachsenhausen<br />

läuft im Jahr 2021 aus. Der <strong>FESV</strong> bemüht sich, bisher<br />

ohne Erfolg, eine Verlängerung des Erbbaurechtes<br />

zu erreichen. Der Ankauf der Grundstücke<br />

in Sachsenhausen ist wegen der Höhe der Grundstückspreise<br />

für die Genossenschaft nicht möglich.<br />

Diese Reihenhäuser wurden weitgehend an die<br />

Bewohner, oder im Falle leerstehender Häuser, an<br />

interessierte Mitglieder verkauft. Mit den Käufern<br />

wurden für die Grundstücke „Erbbaurechtsverträge“<br />

mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlossen.<br />

Die zu zahlenden Erbbauzinsen entlasten die<br />

Genossenschaft.<br />

Für die noch nicht im Besitz der Genossenschaft<br />

befindlichen Grundstücke sind dagegen Erbbauzinsen<br />

an das BEV zu zahlen. Diese Kosten können<br />

nicht an die Nutzer der Wohnungen weitergegeben<br />

werden.

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