Das aktuelle Magazin können Sie als PDF herunterladen. - FESV ...
Das aktuelle Magazin können Sie als PDF herunterladen. - FESV ...
Das aktuelle Magazin können Sie als PDF herunterladen. - FESV ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nepper, Schlepper,<br />
Bauernfänger<br />
Neulich im Kuhwald:<br />
Es ist kurz nach 11 Uhr, an der Tür klingelt es auf<br />
einmal Sturm. Ich öffne die Tür und eine Frau mit<br />
kurzen dunklen Haaren steht vor mir. <strong>Sie</strong> sagte,<br />
dass <strong>Sie</strong> wegen der Elektrizitätsermäßigung da sei.<br />
Da ich keine Zeit habe, entgegne ich der Dame,<br />
dass ich kein Interesse habe und schließe die Tür.<br />
Mir kommt dies sehr merkwürdig vor. Ich hatte<br />
noch nie gehört, dass die Stromanbieter Mitarbeiter<br />
von Tür zu Tür schicken.<br />
Stellungnahme <strong>FESV</strong>:<br />
Nach Rücksprache bei den Stromanbietern (Mainova<br />
und Süwag) wurde uns bestätigt, dass diese<br />
keine Mitarbeiter im Außendienst haben, welche<br />
Ermäßigungen etc. anbieten. Bitte seien <strong>Sie</strong> vorsichtig<br />
und lassen <strong>Sie</strong> niemanden in Ihre Wohnung.<br />
Die Tricks und Kniffe der Kriminellen werden immer<br />
ausgefeilter. Sollten <strong>Sie</strong> sich nicht sicher sein, wenden<br />
<strong>Sie</strong> sich an uns oder die nächste Polizeidienststelle.<br />
Was tun wenn ein Nutzer/Mitglied stirbt?<br />
Es ist selbstverständlich, dass die Trauer über den<br />
Tod eines lieben Menschen alles andere unwichtig<br />
erscheinen lässt.<br />
Trotzdem – bitte informieren <strong>Sie</strong> uns möglichst<br />
schnell über das Ableben unseres Nutzers/Mitgliedes.<br />
Wir benötigen für die Nachlassabwicklung in<br />
der Genossenschaft<br />
• eine Sterbeurkunde<br />
• einen Erbschein oder ein Testament<br />
(Kopie ist ausreichend)<br />
denn wir müssen wissen, ob die Mitgliedschaft auf<br />
den oder die Erben übergeht oder ob die Mitgliedschaft<br />
zum 31.12. des Sterbejahres endet.<br />
Wollen <strong>Sie</strong> <strong>als</strong> Ehe- oder Lebenspartner des verstorbenen<br />
Mitglieds weiter in der Genossenschaftswohnung<br />
wohnen bleiben, teilen <strong>Sie</strong> uns dies<br />
schriftlich mit. Der Nutzungsvertrag und die Mitgliedschaft<br />
werden auf <strong>Sie</strong> umgeschrieben. Sollte<br />
das verstorbene Mitglied Kinder haben, benötigen<br />
wir eine Abtretungs- bzw. Erbverzichtserklärung<br />
der Kinder.<br />
Die eventuelle Auflösung der Wohnung und die<br />
Rückgabe an die Genossenschaft liegen in der Verantwortung<br />
des/der Erben, d.h., <strong>Sie</strong> müssen die<br />
Wohnung schriftlich kündigen.<br />
Als hinterbliebener Ehegatte sollten <strong>Sie</strong> noch beachten,<br />
dass ein gemeinsam erteilter Freistellungsauftrag<br />
für Kapitalerträge zum Ende des Sterbejahres<br />
seine Wirkung verliert. Damit Ihnen die Dividende<br />
ohne Abzug ausgezahlt werden kann, müssen <strong>Sie</strong><br />
einen neuen Freistellungsauftrag erteilen. <strong>Das</strong> notwendige<br />
Formular erhalten <strong>Sie</strong> von uns.<br />
Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem<br />
Todesfall hilft Ihnen unsere Mitarbeiterin Melanie<br />
Lipp unter Telefon 069/71 71 89-30 gerne weiter.