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Nepper, Schlepper,<br />

Bauernfänger<br />

Neulich im Kuhwald:<br />

Es ist kurz nach 11 Uhr, an der Tür klingelt es auf<br />

einmal Sturm. Ich öffne die Tür und eine Frau mit<br />

kurzen dunklen Haaren steht vor mir. <strong>Sie</strong> sagte,<br />

dass <strong>Sie</strong> wegen der Elektrizitätsermäßigung da sei.<br />

Da ich keine Zeit habe, entgegne ich der Dame,<br />

dass ich kein Interesse habe und schließe die Tür.<br />

Mir kommt dies sehr merkwürdig vor. Ich hatte<br />

noch nie gehört, dass die Stromanbieter Mitarbeiter<br />

von Tür zu Tür schicken.<br />

Stellungnahme <strong>FESV</strong>:<br />

Nach Rücksprache bei den Stromanbietern (Mainova<br />

und Süwag) wurde uns bestätigt, dass diese<br />

keine Mitarbeiter im Außendienst haben, welche<br />

Ermäßigungen etc. anbieten. Bitte seien <strong>Sie</strong> vorsichtig<br />

und lassen <strong>Sie</strong> niemanden in Ihre Wohnung.<br />

Die Tricks und Kniffe der Kriminellen werden immer<br />

ausgefeilter. Sollten <strong>Sie</strong> sich nicht sicher sein, wenden<br />

<strong>Sie</strong> sich an uns oder die nächste Polizeidienststelle.<br />

Was tun wenn ein Nutzer/Mitglied stirbt?<br />

Es ist selbstverständlich, dass die Trauer über den<br />

Tod eines lieben Menschen alles andere unwichtig<br />

erscheinen lässt.<br />

Trotzdem – bitte informieren <strong>Sie</strong> uns möglichst<br />

schnell über das Ableben unseres Nutzers/Mitgliedes.<br />

Wir benötigen für die Nachlassabwicklung in<br />

der Genossenschaft<br />

• eine Sterbeurkunde<br />

• einen Erbschein oder ein Testament<br />

(Kopie ist ausreichend)<br />

denn wir müssen wissen, ob die Mitgliedschaft auf<br />

den oder die Erben übergeht oder ob die Mitgliedschaft<br />

zum 31.12. des Sterbejahres endet.<br />

Wollen <strong>Sie</strong> <strong>als</strong> Ehe- oder Lebenspartner des verstorbenen<br />

Mitglieds weiter in der Genossenschaftswohnung<br />

wohnen bleiben, teilen <strong>Sie</strong> uns dies<br />

schriftlich mit. Der Nutzungsvertrag und die Mitgliedschaft<br />

werden auf <strong>Sie</strong> umgeschrieben. Sollte<br />

das verstorbene Mitglied Kinder haben, benötigen<br />

wir eine Abtretungs- bzw. Erbverzichtserklärung<br />

der Kinder.<br />

Die eventuelle Auflösung der Wohnung und die<br />

Rückgabe an die Genossenschaft liegen in der Verantwortung<br />

des/der Erben, d.h., <strong>Sie</strong> müssen die<br />

Wohnung schriftlich kündigen.<br />

Als hinterbliebener Ehegatte sollten <strong>Sie</strong> noch beachten,<br />

dass ein gemeinsam erteilter Freistellungsauftrag<br />

für Kapitalerträge zum Ende des Sterbejahres<br />

seine Wirkung verliert. Damit Ihnen die Dividende<br />

ohne Abzug ausgezahlt werden kann, müssen <strong>Sie</strong><br />

einen neuen Freistellungsauftrag erteilen. <strong>Das</strong> notwendige<br />

Formular erhalten <strong>Sie</strong> von uns.<br />

Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem<br />

Todesfall hilft Ihnen unsere Mitarbeiterin Melanie<br />

Lipp unter Telefon 069/71 71 89-30 gerne weiter.

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