Berlin – Einwanderungsstadt ‚under construction'? Von der ...
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310 Frank Gesemann<br />
ertragen. Unsere Stadt kann nicht auch noch Zäune ertragen, die wir selbst errichten“ (zitiert<br />
nach Auslän<strong>der</strong>beauftragter 1983: 4f.).<br />
In <strong>der</strong> öffentlichen Wahrnehmung wurde die <strong>Berlin</strong>er Integrationspolitik vor allem durch<br />
die langjährige Auslän<strong>der</strong>beauftragte des Senats, Barbara John, geprägt. Diese hat das Amt<br />
<strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>- bzw. Integrationsbeauftragten in den einundzwanzigeinhalb Jahren ihrer<br />
Tätigkeit vor allem durch ihr persönliches Engagement geprägt und ihm ein hohes Maß an<br />
nationaler und internationaler Anerkennung verschafft. Zu den Schwerpunkten des Amts<br />
gehörten eine umfangreiche Rechts- und Sozialberatung für Zuwan<strong>der</strong>er, eine vielfältige<br />
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Herstellung und Pflege intensiver Kontakte zu<br />
den Migrantenorganisationen und die finanzielle För<strong>der</strong>ung von Projekten und Selbsthilfeinitiativen<br />
zur Unterstützung <strong>der</strong> Integration von Zuwan<strong>der</strong>ern. Politische Akzente hat die<br />
Auslän<strong>der</strong>beauftragte des Senats vor allem in den Bereichen Einbürgerung, 8 Antidiskriminierungspolitik<br />
9 und interkulturelle Öffnung <strong>der</strong> Verwaltung 10 gesetzt.<br />
Eine dritte Phase <strong>der</strong> <strong>Berlin</strong>er Integrationspolitik beginnt im Jahr 2003 <strong>–</strong> mit dem<br />
Wechsel im Amt des Integrationsbeauftragten von Barbara John zu Günter Piening. Zu den<br />
neuen integrationspolitischen Akzenten gehören <strong>der</strong> Aufbau eines Landesbeirates für Migrations-<br />
und Integrationsfragen, die Einrichtung einer Senatsleitstelle gegen Diskriminierung<br />
aus ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Gründen, die Umsetzung des Programms<br />
zur Bekämpfung von Rechtextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus,<br />
die Neugestaltung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>kriterien zur Unterstützung integrationspolitischer Aktivitäten,<br />
die Intensivierung eines kritischen Dialogs mit dem Islam, die Entwicklung quartiersbezogener<br />
Integrationsansätze, die Durchführung von Bundes- und EU-Projekten zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Migranten, zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
Integrationsmöglichkeiten für Flüchtlinge, zur Entwicklung von Integrationsindikatoren<br />
und zur „Intensivierung des gesellschaftlichen Dialogs über die Perspektiven <strong>der</strong> <strong>Einwan<strong>der</strong>ungsstadt</strong><br />
<strong>Berlin</strong>“ (Beauftragter für Integration und Migration 2004: 2).<br />
Die <strong>Berlin</strong>er Integrationspolitik wird seitdem vor allem durch die Diskussion über Gesamtkonzepte,<br />
Monitoringsysteme und Integrationsindikatoren geprägt. Integrationspolitik<br />
wird als Querschnittsaufgabe definiert, „als breites Feld von ineinan<strong>der</strong> verzahnten Gleichstellungspolitiken,<br />
von Strategien zur Aktivierung <strong>der</strong> Migrantinnen und Migranten und<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Partizipationschancen, zur interkulturellen Öffnung von Regeldiensten und<br />
Verwaltungen sowie zur Entwicklung interkultureller Kompetenz“ (Beauftragter für Integration<br />
und Migration 2004: 4). Im Zuge <strong>der</strong> Neuausrichtung <strong>der</strong> <strong>Berlin</strong>er Integrationspolitik<br />
wird zudem die Frage aufgeworfen, „welche Rolle … eine mit nur mäßiger Weisungsmacht<br />
ausgestattete Querschnittseinrichtung wie <strong>der</strong> Senatsbeauftragte für Integration und Migration<br />
überhaupt spielen kann“. Gefunden wird die Antwort in einer Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
Institution in Richtung „strategischer Steuerung“, „ohne die Vorteile einer Querschnittseinrichtung<br />
aufzugeben“ (Beauftragter für Integration und Migration 2005: 4f.). 11<br />
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Barbara John plädierte bereits Mitte <strong>der</strong> achtziger Jahre für einen „Rechtsanspruch auf Einbürgerung“ und<br />
schrieb <strong>der</strong> Einbürgerung eine „Schlüsselfunktion“ im Integrationsprozess zu (John 1985: 3); siehe auch John<br />
(1991).<br />
Im Jahr 1991 wurde von <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>beauftragten des Senats eine Arbeitsgruppe ‚Antidiskriminierung und<br />
Gewaltprävention‘ eingerichtet, die Betroffenen Beratung und Unterstützung anbot.<br />
Siehe hierzu John/Caemmerer (2001).<br />
Laut Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Februar 2007 ist <strong>der</strong> Integrationsbeauftragte zuständig für „Angelegenheiten<br />
<strong>der</strong> Integrations- und Migrationspolitik von grundsätzlicher o<strong>der</strong> übergreifen<strong>der</strong> Bedeutung;