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Herbst 2012 (6,96 MB) - Murau - RiS-Kommunal

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Unwetterschäden<br />

Bereits am 21. Juli <strong>2012</strong> war nach langen Regenfällen<br />

Hochwasser mit Überschwemmung der Murpromenade<br />

zu beobachten.<br />

Am 29. Juli ging dann abermals Starkregen, diesmal<br />

auch von Hagelschlag begleitet, über die Region<br />

<strong>Murau</strong> nieder, sodass die Straßen nach Ranten und<br />

St. Georgen ob <strong>Murau</strong> aufgrund von Hangrutschungen<br />

und Vermurungen gesperrt werden mussten. Viele<br />

Keller wurden überschwemmt, da der Hagel die<br />

Kanäle verstopfte und so das Wasser nicht mehr abrinnen<br />

konnte. Auch am Lärchberg verursachten Hangrutschungen<br />

Schäden an der Straße und auf angrenzenden<br />

Wiesen. Im Gemeindegebiet von <strong>Murau</strong> wurden<br />

auch einige Hektar Windwurf festgestellt.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Murau</strong> spricht allen Feuerwehrmännern<br />

und -frauen der FF <strong>Murau</strong> Dank<br />

und Anerkennung aus, die bis tief in die Nacht an<br />

der Beseitigung der Schäden gearbeitet haben.<br />

Gleichzeitig wird auch der FF Steir.-Kärnt. Laßnitz<br />

und FF Katsch an der Mur ein herzliches<br />

Danke für die Assistenzleistung ausgesprochen!<br />

Was tun bei Unwetterschäden?<br />

• Alle Schäden fotografieren<br />

• Bei der eigenen Versicherung Meldung erstatten<br />

• Antrag auf Privatschadensausweis stellen<br />

Voraussetzung:<br />

Schaden höher als € 1.000,–,<br />

Waldschäden mind. 0,3 ha oder 1000 m²<br />

wo: bei der Gemeinde<br />

ODER Internetantrag unter<br />

www.agrar.steiermark.at, Privatschaden<br />

• Merkblätter liegen in der Gemeinde auf<br />

Fristen – Schadensmeldung<br />

1) Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen,<br />

Inventar: 2 Monate ab Schadenseintritt<br />

2) Alle anderen Schäden:<br />

6 Monate ab Schadenseintritt<br />

Was geschieht dann?<br />

• Antrag kommt zur Bezirkshauptmannschaft, die<br />

einen Sachverständigen mit der Schätzung des<br />

Schadens beauftragt.<br />

• Von der festgestellten NETTO-Schadenssumme<br />

wird die erhaltene Versicherungsleistung abgezogen,<br />

davon errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem<br />

Katastrophenfond.<br />

• Von diesem Betrag wird ein Entschädigungsprozentsatz<br />

ausbezahlt:<br />

Gebäudeschäden 50 %<br />

Behebung von Erdrutsch-Schäden durch<br />

Sicherung und Tiefendrainagen 40 %<br />

Sämtliche sonstige Schäden 30 %<br />

• Voraussetzung: Vorlage von Rechnungen, Fotos<br />

(wenn möglich digital), unterfertigte Verpflichtungserklärung,<br />

Auszahlungsbeleg über<br />

Versicherungssumme<br />

• Danach Auszahlung des Betrages entweder durch<br />

BH oder Amt der Steiermärk. Landesregierung<br />

Wichtig<br />

• Verfall der Entschädigung nach 3 Jahren, wenn<br />

Entschädigungsbeträge nicht in Anspruch<br />

genommen werden;<br />

• Rückforderung oder Reduzierung bei Verschweigen<br />

oder falschen Angaben von förderrelevanten<br />

Tatsachen;<br />

Zuständig in der Stadtgemeinde <strong>Murau</strong>:<br />

Mag. Alfred Baltzer, Tel: 03532-2228-24<br />

Oktober <strong>2012</strong> MURAUER 9

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