Herbst 2012 (6,96 MB) - Murau - RiS-Kommunal
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Unwetterschäden<br />
Bereits am 21. Juli <strong>2012</strong> war nach langen Regenfällen<br />
Hochwasser mit Überschwemmung der Murpromenade<br />
zu beobachten.<br />
Am 29. Juli ging dann abermals Starkregen, diesmal<br />
auch von Hagelschlag begleitet, über die Region<br />
<strong>Murau</strong> nieder, sodass die Straßen nach Ranten und<br />
St. Georgen ob <strong>Murau</strong> aufgrund von Hangrutschungen<br />
und Vermurungen gesperrt werden mussten. Viele<br />
Keller wurden überschwemmt, da der Hagel die<br />
Kanäle verstopfte und so das Wasser nicht mehr abrinnen<br />
konnte. Auch am Lärchberg verursachten Hangrutschungen<br />
Schäden an der Straße und auf angrenzenden<br />
Wiesen. Im Gemeindegebiet von <strong>Murau</strong> wurden<br />
auch einige Hektar Windwurf festgestellt.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Murau</strong> spricht allen Feuerwehrmännern<br />
und -frauen der FF <strong>Murau</strong> Dank<br />
und Anerkennung aus, die bis tief in die Nacht an<br />
der Beseitigung der Schäden gearbeitet haben.<br />
Gleichzeitig wird auch der FF Steir.-Kärnt. Laßnitz<br />
und FF Katsch an der Mur ein herzliches<br />
Danke für die Assistenzleistung ausgesprochen!<br />
Was tun bei Unwetterschäden?<br />
• Alle Schäden fotografieren<br />
• Bei der eigenen Versicherung Meldung erstatten<br />
• Antrag auf Privatschadensausweis stellen<br />
Voraussetzung:<br />
Schaden höher als € 1.000,–,<br />
Waldschäden mind. 0,3 ha oder 1000 m²<br />
wo: bei der Gemeinde<br />
ODER Internetantrag unter<br />
www.agrar.steiermark.at, Privatschaden<br />
• Merkblätter liegen in der Gemeinde auf<br />
Fristen – Schadensmeldung<br />
1) Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen,<br />
Inventar: 2 Monate ab Schadenseintritt<br />
2) Alle anderen Schäden:<br />
6 Monate ab Schadenseintritt<br />
Was geschieht dann?<br />
• Antrag kommt zur Bezirkshauptmannschaft, die<br />
einen Sachverständigen mit der Schätzung des<br />
Schadens beauftragt.<br />
• Von der festgestellten NETTO-Schadenssumme<br />
wird die erhaltene Versicherungsleistung abgezogen,<br />
davon errechnet sich der Auszahlungsbetrag aus dem<br />
Katastrophenfond.<br />
• Von diesem Betrag wird ein Entschädigungsprozentsatz<br />
ausbezahlt:<br />
Gebäudeschäden 50 %<br />
Behebung von Erdrutsch-Schäden durch<br />
Sicherung und Tiefendrainagen 40 %<br />
Sämtliche sonstige Schäden 30 %<br />
• Voraussetzung: Vorlage von Rechnungen, Fotos<br />
(wenn möglich digital), unterfertigte Verpflichtungserklärung,<br />
Auszahlungsbeleg über<br />
Versicherungssumme<br />
• Danach Auszahlung des Betrages entweder durch<br />
BH oder Amt der Steiermärk. Landesregierung<br />
Wichtig<br />
• Verfall der Entschädigung nach 3 Jahren, wenn<br />
Entschädigungsbeträge nicht in Anspruch<br />
genommen werden;<br />
• Rückforderung oder Reduzierung bei Verschweigen<br />
oder falschen Angaben von förderrelevanten<br />
Tatsachen;<br />
Zuständig in der Stadtgemeinde <strong>Murau</strong>:<br />
Mag. Alfred Baltzer, Tel: 03532-2228-24<br />
Oktober <strong>2012</strong> MURAUER 9