Natur- und Umweltschutz in Vorarlberg
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3. Steuerung des <strong>Natur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltschutz</strong>es<br />
3.1. Umweltrelevante Gesetze<br />
In der Geme<strong>in</strong>wohlabwägung gemäß dem Gesetz über <strong>Natur</strong>schutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung<br />
wird der Sollzustand 2015 berücksichtigt. Die Geme<strong>in</strong>wohlabwägungen s<strong>in</strong>d<br />
nachvollziehbar.<br />
Flächendeckende Inventare <strong>und</strong> Entwicklungskonzepte im S<strong>in</strong>ne der §§ 6 <strong>und</strong> 7 GNL liegen<br />
vor, wobei der „gute ökologische Zustand“ berücksichtigt ist.<br />
Die Richtl<strong>in</strong>ien für die Vorschreibung von ökologischen Ausgleichszahlungen werden<br />
weiterentwickelt. Die <strong>Natur</strong>schutzabgabe ist zu sichern <strong>und</strong> als Lenkungs<strong>in</strong>strument weiter<br />
zu entwickeln.<br />
3.2. Management<strong>in</strong>strumente<br />
Auf Zusammenarbeit <strong>und</strong> Vernetzung aller Zuständigen wird großer Wert gelegt.<br />
<strong>Natur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltschutz</strong> hat e<strong>in</strong> Mehrjahresprogramm mit klaren Zielsetzungen, mit<br />
Ressourcenplanung <strong>und</strong> Erfolgskontrolle.<br />
In Schutzgebieten wird e<strong>in</strong> funktionierendes <strong>Natur</strong>schutzmanagement e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
3.3. Förderungen<br />
<strong>Natur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltschutz</strong>ziele s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> sämtliche Förderprogramme <strong>in</strong>tegriert <strong>und</strong> werden<br />
umgesetzt. Die Förderungs<strong>in</strong>strumente des Landes berücksichtigen <strong>in</strong> allen Bereichen die<br />
<strong>Natur</strong>schutzziele. Damit dies ermöglicht wird, soll bei der Gewährung von Leistungsabgeltungen<br />
vermehrt von e<strong>in</strong>er maßnahmenorientierten Vorgangsweise auf e<strong>in</strong>e ergebnisorientierte<br />
Leistungsabgeltung unter objektivem Interessenabgleich umgestellt werden.<br />
Dabei werden der Nutzen <strong>und</strong> die Folgewirkungen beachtet. Für nachträglich bewilligte<br />
Projekte nach dem Gesetz über <strong>Natur</strong>schutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung gibt es ke<strong>in</strong>e<br />
Förderungen.<br />
<strong>Natur</strong>schutz ist e<strong>in</strong> starker Partner bei der Erstellung nationaler Förderungsprogramme<br />
bzw. EU-Programmgestaltungen.<br />
3.4. Integrierter <strong>Natur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltschutz</strong><br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Handlungsanleitungen für die Umsetzung des <strong>in</strong>tegrierten <strong>Natur</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Umweltschutz</strong>es werden aufbereitet <strong>und</strong> kommuniziert.