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Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien I ... - BMELV

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Sichtschutzeinrichtungen innerhalb eines Geheges oder zwischen einzelnen Gehegen können<br />

erforderlich sein.<br />

4. Vergesellschaftung<br />

Um sozialen Streß bei Paar- und Gruppenhaltung zu vermeiden, muß auf <strong>die</strong> natürliche Sozialstruktur<br />

geachtet werden, wobei im Terrarium jedoch nicht immer <strong>die</strong> natürliche Sozialstruktur,<br />

z. B. mit einem domin<strong>an</strong>ten und mehreren r<strong>an</strong>gniederen Männchen in einer<br />

Gruppe, möglich ist. Auch müssen individuelle Unterschiede der Tiere bei der Vergesellschaftung<br />

berücksichtigt werden. Es k<strong>an</strong>n erforderlich sein, mehrere Futterstellen einzurichten.<br />

Eine Vergesellschaftung verschiedener Arten mit gleichen Biotop<strong>an</strong>sprüchen ist möglich;<br />

<strong>die</strong> Tiere dürfen sich jedoch gegenseitig nicht negativ beeinflussen.<br />

5. Terrariengröße<br />

Allgemeingültige Angaben zur Gehegegröße können nicht gemacht werden. Die Maße<br />

sollten sich auf <strong>die</strong> Kopf-Rumpf-Länge, Körperlänge oder P<strong>an</strong>zerlänge beziehen und den<br />

natürlichen Bewegungsbedarf <strong>an</strong>gemessen berücksichtigen. Im speziellen Teil werden<br />

dazu Richtwerte gen<strong>an</strong>nt.<br />

Sind bauliche Veränderungen zur Erfüllung der Richtwerte nötig, so ist <strong>die</strong>s bei der Festlegung<br />

<strong>von</strong> Überg<strong>an</strong>gszeiten entsprechend zu berücksichtigen. Bei größeren Um- und Neubauten<br />

ist <strong>von</strong> ca. 5 Jahren, <strong>von</strong> Pl<strong>an</strong>ungsbeginn <strong>an</strong>, auszugehen.<br />

6. Pflege<br />

Eine artgemäße Pflege schließt Grundnormen der Sauberkeit und Hygiene, eine regelmäßige<br />

Gesundheitskontrolle und erforderlich werdende Beh<strong>an</strong>dlungsmaßnahmen ein.<br />

7. Sonderbedingungen<br />

Für Quar<strong>an</strong>täne und Beh<strong>an</strong>dlung erkr<strong>an</strong>kter Tiere sowie bei der Simulation <strong>von</strong> Ruhephasen<br />

und der Aufzucht <strong>von</strong> Jungtieren können besondere <strong>Haltung</strong>sbedingungen erforderlich<br />

sein.<br />

Für <strong>die</strong> vorübergende <strong>Haltung</strong> <strong>von</strong> <strong>Reptilien</strong> im Groß- und Einzelh<strong>an</strong>del sind <strong>die</strong> unter<br />

Punkt III.1 aufgeführten Ausnahmen bei der Raumzumessung und der sozialen<br />

Zusammensetzung tolerierbar. Anforderungen <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Haltung</strong> im Rahmen <strong>von</strong><br />

<strong>Reptilien</strong>börsen sind unter Punkt III.2 dargestellt.<br />

Sonderbedingungen für <strong>die</strong> <strong>Haltung</strong> <strong>von</strong> <strong>Reptilien</strong> in Zirkussen und Schaustellungen, einschließlich<br />

W<strong>an</strong>derschaustellungen, werden abgelehnt.

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