Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien I ... - BMELV
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III.Besondere <strong>Haltung</strong>sbedingungen - vorübergehende <strong>Haltung</strong><br />
1. Unterbringungsbedingungen für <strong>die</strong> vorübergehende <strong>Haltung</strong> <strong>von</strong> <strong>Reptilien</strong> im Großund<br />
Einzelh<strong>an</strong>del<br />
Die Bedingungen für <strong>die</strong> Dauerhaltung (Abschnitt II Punkte 1 bis 5 ) werden mit folgenden<br />
Modifikationen <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt:<br />
Die meisten importierten <strong>Reptilien</strong>arten werden direkt der Natur entnommen und sind häufig<br />
<strong>von</strong> Parasiten befallen. Deshalb ist bei der <strong>Haltung</strong> <strong>von</strong> Wildfängen Sauberkeit oberster<br />
Grundsatz. Großhändler-Terrarien sind aus <strong>die</strong>sem Grund so hygienisch wie möglich zu unterhalten;<br />
ästhetische Aspekte spielen bei der Ausstattung eine untergeordnete Rolle. Die<br />
Funktionalität der Ausstattung der Terrarien muß jedoch gewahrt bleiben.<br />
Bei Händlern wird erfahrungsgemäß eine größere Zahl <strong>von</strong> Exemplaren vorübergehend untergebracht.<br />
Deshalb k<strong>an</strong>n der Platzbedarf pro Tier reduziert und gemäß der Formel für <strong>die</strong><br />
Dauerhaltung unter Berücksichtigung der zulässigen modifizierten Besatzdichte (s.u.) und des<br />
gruppenspezifischen Geltungsbereiches (s.u.) berechnet werden. Es wird jeweils das größte<br />
Tier (KRL, GL, PL) für <strong>die</strong> Berechnungen <strong>an</strong>genommen. Große Tiere außerhalb des<br />
gruppenspezifischen Geltungsbereiches sind entsprechend den für <strong>die</strong> Dauerhaltung vorgebenen<br />
Flächenbedarf unterzubringen.<br />
[Z.B. L<strong>an</strong>dschildkröten: 8 PL x ½ 8 PL. Die Formel gilt bei Privathaltern für 2 Tiere, beim<br />
Händler im Geltungsbereich <strong>von</strong> PL = 10 cm bis PL = 25 cm vorübergehend für den doppelten<br />
Besatz, also für 4 Tiere. Der Platzbedarf für jedes Tier ist somit ein Viertel der Fläche, <strong>die</strong> sich<br />
aus der Formel ergibt. Für Tiere mit PL = 20 cm ergibt <strong>die</strong>s beispielsweise einen<br />
Flächenbedarf unter Händlerbedingungen <strong>von</strong> 0,32 m² pro Tier.]<br />
Richtwerte für <strong>die</strong> Mindestabmessungen der Terrarien ergeben sich aus den jeweiligen Formeln<br />
, wobei folgende absoluten Terrarien-Mindestabmessungen (Länge, Breite, Höhe)<br />
grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen:<br />
Schildkröten, Echsen und Schl<strong>an</strong>gen:<br />
Bodenbewohner: 0,30 m x 0,20 m x 0,20 m<br />
Baumbewohner:0,30 m x 0,20 m x 0,30 m<br />
Krokodile:<br />
0,50 m x 0,30 m x 0,30 m<br />
Jungtieraufzucht: gemäß Abschnitt II. (z. B. Kleinstterrarien für <strong>die</strong> Aufzucht <strong>von</strong> Chamäleons<br />
und Schl<strong>an</strong>gen).<br />
. . .