Pflichtveröffentlichung gemäà §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...
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III.4 Bewertung der angebotenen Gegenleistung durch Vorstand und Aufsichtsrat der<br />
Ludwig Beck AG<br />
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich intensiv mit der Frage der Angemessenheit der Höhe<br />
der von der Bieterin den Aktionären der Ludwig Beck AG offerierten Gegenleistung auseinandergesetzt.<br />
Dabei haben sie alle ihnen vorliegenden Erkenntnisquellen, so auch die historischen<br />
Börsenkurse der Ludwig Beck AG – Aktie, ausgeschöpft. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
haben kein Bewertungsgutachten und keine Fairness-Opinion zum Wert der Ludwig Beck<br />
AG und des daraus abzuleitenden Wertes einer Ludwig Beck AG – Aktie eingeholt. Die Einholung<br />
solcher Gutachten war aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich.<br />
Vielmehr bieten die historischen Börsenkurse nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
einen nachvollziehbaren und sachgerechten Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit<br />
der Gegenleistung. Die historischen Börsenkurse spiegeln nach Auffassung<br />
des Vorstands und des Aufsichtsrats aufgrund des hohen Streubesitzes sowie der in der<br />
Ludwig Beck AG – Aktie bestehenden Liquidität und des Handelsvolumens den inneren Wert<br />
der Aktien zutreffend wider. Umstände, die Zweifel an dem Maßstab "historische Börsenkurse"<br />
begründen könnten, etwa eine Marktenge oder Manipulationen durch Marktteilnehmer,<br />
sind für Vorstand und Aufsichtsrat nicht ersichtlich.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat haben auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dass die historischen<br />
Börsenkurse nicht den inneren Wert der Aktien und des Unternehmens der Ludwig<br />
Beck AG widerspiegeln könnten.<br />
Aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist es sachgerecht, die von der Bieterin angebotene<br />
Gegenleistung mit dem Drei-Monats-Durchschnittskurs, also dem volumengewichteten<br />
Durchschnittskurs in den letzten drei Monaten vor der Bekanntgabe der Kontrollerlangung,<br />
zu vergleichen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von knapp 20 % auf den<br />
Drei-Monats-Durchschnittskurs, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung sind,<br />
dass die angebotene Gegenleistung angemessen ist.<br />
III.5 Finanzierung des Angebots<br />
Die Bieterin hat nach ihren eigenen Angaben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um<br />
sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung die zur<br />
vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Sie werde<br />
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