Pflichtveröffentlichung gemäà §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...
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oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot gewährt oder<br />
in Aussicht gestellt wurden.<br />
VI.2 Aufsichtsrat<br />
Die Beteiligung der Bieterin an der Ludwig Beck AG hat keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG. Nach der <strong>Satz</strong>ung<br />
der Ludwig Beck AG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammen, von<br />
denen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bieterin plant ausweislich der<br />
Angebotsunterlage im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Zielgesellschaft ihre bis<br />
dahin erworbenen Stimmrechte dergestalt einzusetzen, den Aufsichtsrat durch von ihr vorzuschlagende<br />
Personen teilweise neu zu besetzen und gegebenenfalls die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder<br />
insgesamt zu erhöhen oder zu verringern, sofern dies rechtlich zulässig<br />
ist.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigen, dass ihnen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot<br />
von der Bieterin oder einer mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden Personen oder<br />
deren Tochterunternehmen weder Geldleistungen noch sonstige geldwerte Vorteile gewährt<br />
oder in Aussicht gestellt wurden.<br />
VII.<br />
<strong>Abs</strong>icht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, das Angebot anzunehmen<br />
Von den beiden Vorstandsmitgliedern hält nur Herr Dieter Münch Aktien der Ludwig Beck<br />
AG. Herr Münch ist zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen,<br />
ob er das Angebot der Bieterin für die von ihm gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen<br />
oder nicht annehmen wird.<br />
Von den Aufsichtsratsmitgliedern hält lediglich Frau Gabriele Keitel Aktien der Ludwig Beck<br />
AG. Frau Keitel beabsichtigt, das Angebot der Bieterin für die von ihr gehaltenen Ludwig<br />
Beck AG – Aktien nicht anzunehmen.<br />
Das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Wöhrl hat beherrschenden Einfluss auf die Rudolf Wöhrl<br />
AG, die Aktien der Ludwig Beck AG hält. Auch Herr Gerhard Wöhrl ist zum Zeitpunkt der<br />
Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen, ob er seinen beherrschenden Einfluss<br />
auf die Rudolf Wöhrl AG in solcher Weise ausüben wird, dass diese das Angebot der Bieterin<br />
für die von der Rudolf Wöhrl AG gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen oder<br />
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