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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...

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oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot gewährt oder<br />

in Aussicht gestellt wurden.<br />

VI.2 Aufsichtsrat<br />

Die Beteiligung der Bieterin an der Ludwig Beck AG hat keine unmittelbaren Auswirkungen<br />

auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG. Nach der <strong>Satz</strong>ung<br />

der Ludwig Beck AG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammen, von<br />

denen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bieterin plant ausweislich der<br />

Angebotsunterlage im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Zielgesellschaft ihre bis<br />

dahin erworbenen Stimmrechte dergestalt einzusetzen, den Aufsichtsrat durch von ihr vorzuschlagende<br />

Personen teilweise neu zu besetzen und gegebenenfalls die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder<br />

insgesamt zu erhöhen oder zu verringern, sofern dies rechtlich zulässig<br />

ist.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigen, dass ihnen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot<br />

von der Bieterin oder einer mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden Personen oder<br />

deren Tochterunternehmen weder Geldleistungen noch sonstige geldwerte Vorteile gewährt<br />

oder in Aussicht gestellt wurden.<br />

VII.<br />

<strong>Abs</strong>icht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, das Angebot anzunehmen<br />

Von den beiden Vorstandsmitgliedern hält nur Herr Dieter Münch Aktien der Ludwig Beck<br />

AG. Herr Münch ist zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen,<br />

ob er das Angebot der Bieterin für die von ihm gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen<br />

oder nicht annehmen wird.<br />

Von den Aufsichtsratsmitgliedern hält lediglich Frau Gabriele Keitel Aktien der Ludwig Beck<br />

AG. Frau Keitel beabsichtigt, das Angebot der Bieterin für die von ihr gehaltenen Ludwig<br />

Beck AG – Aktien nicht anzunehmen.<br />

Das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Wöhrl hat beherrschenden Einfluss auf die Rudolf Wöhrl<br />

AG, die Aktien der Ludwig Beck AG hält. Auch Herr Gerhard Wöhrl ist zum Zeitpunkt der<br />

Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen, ob er seinen beherrschenden Einfluss<br />

auf die Rudolf Wöhrl AG in solcher Weise ausüben wird, dass diese das Angebot der Bieterin<br />

für die von der Rudolf Wöhrl AG gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen oder<br />

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