Pflichtveröffentlichung gemäà §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...
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Pflichtveröffentlichung<br />
gemäß §§ <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 1, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 1<br />
i.V.m. § 39 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />
Gemeinsame Stellungnahme<br />
des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft<br />
gemäß § <strong>27</strong> des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />
zum Pflichtangebot der<br />
INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
Schloßweg <strong>14</strong><br />
91244 Reichenschwand<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
__________________________________________________________________<br />
Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Aktien:<br />
ISIN DE0005199905 (WKN 519 990)<br />
„Zum Verkauf eingereichte Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft<br />
- Aktien“: ISIN DE000A0Z1HF7 (WKN A0Z1 HF)<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Allgemeine Hinweise ................................................................................................................ 4<br />
I.1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................ 5<br />
I.2 Tatsächliche Grundlagen dieser Stellungnahme ............................................................. 5<br />
I.3 Veröffentlichung dieser Stellungnahme ............................................................................ 5<br />
I.4 Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der Ludwig Beck AG .......................................... 6<br />
II. Informationen zur Zielgesellschaft und zur Bieterin ............................................................. 6<br />
II.1 Informationen zur Zielgesellschaft ..................................................................................... 6<br />
II.1.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse .......................................................... 6<br />
II.1.2 Geschäftstätigkeit ............................................................................................................ 7<br />
II.1.3 Organe und Arbeitnehmer .............................................................................................. 8<br />
II.2 Informationen zur Bieterin und mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen .................. 9<br />
II.2.1 Die Bieterin ....................................................................................................................... 9<br />
II.2.2 Hans Rudolf Wöhrl ........................................................................................................ 10<br />
II.2.3 Mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen .................................................... 11<br />
III. Stellungnahme zur angebotenen Gegenleistung ................................................................ 11<br />
III.1 Art und Höhe der Gegenleistung ...................................................................................... 11<br />
III.2 Gesetzliche Mindestpreise ................................................................................................ 11<br />
III.2.1 Gewichteter Durchschnittsbörsenkurs ....................................................................... 12<br />
III.2.2 Vorerwerbspreis ............................................................................................................ 12<br />
III.3 Vergleich mit historischen Börsenkursen ....................................................................... 15<br />
III.4<br />
Bewertung der angebotenen Gegenleistung durch Vorstand und Aufsichtsrat der<br />
Ludwig Beck AG ................................................................................................................ 18<br />
III.5 Finanzierung des Angebots .............................................................................................. 18<br />
IV.<br />
Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen des Angebots für die Zielgesellschaft,<br />
die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen und die<br />
Standorte der Gesellschaft .................................................................................................... 19<br />
IV.1 Voraussichtliche Folgen für die Ludwig Beck AG .......................................................... 19<br />
IV.2<br />
IV.3<br />
IV.4<br />
Voraussichtliche Folgen eines Angebots für die Arbeitnehmer der Ludwig Beck AG,<br />
ihre Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen .................................................... 20<br />
Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Standorte der Ludwig<br />
Beck AG .............................................................................................................................. 21<br />
Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Aktionäre der Ludwig<br />
Beck AG .............................................................................................................................. 21<br />
IV.4.1 Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots........................................................ 21<br />
IV.4.2 Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots ............................................... 25<br />
V. Stellungnahme zu den von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Zielen .................. 26<br />
V.1 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit, die<br />
2
Verwendung des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck AG<br />
............................................................................................................................................. 26<br />
V.2 Strukturverändernde und sonstige wichtige Maßnahmen ............................................ <strong>27</strong><br />
VI. Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Ludwig Beck<br />
AG ............................................................................................................................................. <strong>27</strong><br />
VI.1 Vorstand .............................................................................................................................. <strong>27</strong><br />
VI.2 Aufsichtsrat......................................................................................................................... 28<br />
VII.<br />
<strong>Abs</strong>icht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, das Angebot anzunehmen<br />
.................................................................................................................................................. 28<br />
VIII. Empfehlung ............................................................................................................................. 29<br />
3
I. Allgemeine Hinweise<br />
Die INTRO-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Reichenschwand, Bundesrepublik Deutschland,<br />
geschäftsansässig Schloßweg <strong>14</strong>, 91244 Reichenschwand, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 1940 (nachfolgend auch die "Bieterin"), hat am 19.<br />
Mai 2009 gemäß § 35 <strong>Abs</strong>. 2 und § <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 2 und 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und<br />
Übernahmegesetzes ("WpÜG") die Angebotsunterlage im Sinne von § 11 WpÜG für das<br />
Pflichtangebot der Bieterin (nachfolgend auch die "Angebotsunterlage") an die Aktionäre<br />
der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft mit Sitz in München,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100 213, geschäftsansässig<br />
Marienplatz 11, 80331 München, (nachfolgend auch die "Zielgesellschaft"<br />
oder die "Ludwig Beck AG" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die "Ludwig<br />
Beck AG – Gruppe") veröffentlicht.<br />
Das Angebot ist auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien mit der<br />
ISIN DE0005199905 / WKN 519 990 mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von<br />
gerundet € 2,56 je Aktie und einer Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2009 zu<br />
einem Preis von € 11,90 je Ludwig Beck AG – Aktie gerichtet. Der Vorstand der Ludwig Beck<br />
AG hat die Angebotsunterlage am 19. Mai 2009 erhalten und unverzüglich an den Aufsichtsrat<br />
und den Betriebsrat der Ludwig Beck AG weitergeleitet.<br />
Für alle weiteren Informationen und Einzelheiten zum Pflichtangebot, insbesondere den Hintergrund,<br />
den wesentlichen Bestimmungen, der Bieterin sowie den Bedingungen, den Annahmefristen<br />
und den Annahme- sowie Abwicklungsmodalitäten des Angebots werden die<br />
Aktionäre der Ludwig Beck AG auf die Ausführungen der Bieterin in der Angebotsunterlage<br />
verwiesen. Die Angebotsunterlage ist durch Bekanntgabe im Internet unter<br />
http://www.introgroup.de veröffentlicht und wird bei der INTRO-Verwaltungs GmbH, Schloßweg<br />
<strong>14</strong>, 91244 Reichenschwand, Telefon: +49 (0) 91 51 86 93 648 oder Telefax an +49 (0)<br />
91 51 86 93 650, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG haben das Angebot sorgfältig erörtert und<br />
geben hiermit gemäß § <strong>27</strong> WpÜG die folgende gemeinsame Stellungnahme, die in der gemeinsamen<br />
Sitzung des Aufsichtsrats und des Vorstands am 28. Mai 2009 einstimmig verabschiedet<br />
wurde, zu dem Angebot ab:<br />
4
I.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Nach § <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 1, 39 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft<br />
eine begründete Stellungnahme zu einem Pflichtangebot abzugeben. Die Stellungnahme<br />
kann auch, wie vorliegend vorgesehen, gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
abgegeben werden.<br />
Darüber hinaus kann der Betriebsrat der Zielgesellschaft gemäß § <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG dem<br />
Vorstand eine Stellungnahme zu dem Angebot übermitteln. Der Betriebsrat der Ludwig Beck<br />
AG hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.<br />
I.2 Tatsächliche Grundlagen dieser Stellungnahme<br />
Alle Angaben, die in dieser Stellungnahme enthalten sind, einschließlich Prognosen, Vermutungen,<br />
Werturteilen und in die Zukunft gerichteten Aussagen und <strong>Abs</strong>ichten, beruhen auf<br />
den dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zum Datum der Veröffentlichung dieser Stellungnahme<br />
vorliegenden Informationen und geben deren zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzungen<br />
und <strong>Abs</strong>ichten wieder. Diese können sich nach dem Datum der Abgabe der<br />
Stellungnahme ändern. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie diese Stellungnahme<br />
nur aktualisieren werden, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland verpflichtet sein sollten.<br />
Die in dieser Stellungnahme enthaltenen Informationen über die Bieterin, die mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen sowie mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden Personen beruhen auf<br />
den in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und anderen öffentlich zugänglichen<br />
Informationen. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass es unmöglich ist, die<br />
von der Bieterin geäußerten <strong>Abs</strong>ichten zu überprüfen oder deren Umsetzung zu gewährleisten.<br />
I.3 Veröffentlichung dieser Stellungnahme<br />
Diese Stellungnahme wird gemäß §§ <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 3, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 1 WpÜG durch Bekanntmachung<br />
im Internet auf der Website der Gesellschaft unter http://www.ludwigbeck.com sowie<br />
durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Stellungnahmen<br />
des Vorstands und des Aufsichtsrats zu etwaigen Änderungen des Angebots werden in gleicher<br />
Weise veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Stellungnahme sowie etwaiger Stellungnahmen<br />
zu Änderungen des Angebots erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.<br />
5
I.4 Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der Ludwig Beck AG<br />
Jeder Aktionär der Ludwig Beck AG muss in eigener Verantwortung die Angebotsunterlage<br />
zur Kenntnis nehmen und unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner persönlichen<br />
Situation seine Entscheidung über die Annahme des Angebots treffen. Die Wertungen des<br />
Vorstands und des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG in dieser Stellungnahme sind für die<br />
Ludwig Beck AG – Aktionäre nicht bindend. Es obliegt jedem Aktionär, auf Grundlage der<br />
ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, insbesondere der von der Bieterin erstellten<br />
und veröffentlichten Angebotsunterlage, selbst zu entscheiden, ob er das Angebot annimmt<br />
oder nicht. Ferner weisen Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG ausdrücklich<br />
darauf hin, dass die in dieser Stellungnahme enthaltene Darstellung des Angebots keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass für die Bedingungen und Bestimmungen<br />
des Angebots allein die Regelungen der Angebotsunterlage maßgeblich sind.<br />
II.<br />
Informationen zur Zielgesellschaft und zur Bieterin<br />
II.1<br />
Informationen zur Zielgesellschaft<br />
II.1.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse<br />
Die Ludwig Beck AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit dem Sitz in München.<br />
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100 213 eingetragen.<br />
Das Grundkapital der Ludwig Beck AG beläuft sich zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme auf<br />
€ 9.446.117,50. Es ist eingeteilt in 3.695.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien<br />
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet € 2,56 je Aktie.<br />
Sämtliche auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil<br />
am Grundkapital von gerundet € 2,56 je Aktie sind stimmberechtigt; nicht stimmberechtigte<br />
Aktien bestehen bei der Zielgesellschaft nicht.<br />
Die Aktien der Ludwig Beck AG sind im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
(Prime Standard) und der Bayerischen Börse München unter der ISIN DE0005199905 /<br />
WKN 519 990 zum Handel zugelassen. Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen<br />
Stückaktien der Ludwig Beck AG werden an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett-<br />
Handel sowie im XETRA-Handel gehandelt. Zudem werden die Aktien im Freiverkehr an den<br />
Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart gehandelt. Die Aktien sind in<br />
den CDAX Index und in den Technology All Share Index der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
6
aufgenommen worden. Darüber hinaus gehört die Ludwig Beck AG mit weiteren 21 großen<br />
Einzelhandelsunternehmen zum Branchenindex "Prime Retail" der Deutschen Börse AG.<br />
Nach § 5 <strong>Abs</strong>. 3 der <strong>Satz</strong>ung der Ludwig Beck AG ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2010 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig<br />
oder mehrmals um bis zu insgesamt € 3.433.586,10 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber<br />
lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht<br />
der Aktionäre bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt € 3.000.000,--<br />
auszuschließen, um die neuen Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von<br />
Beteiligungen an Unternehmen auszugeben. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um das Grundkapital<br />
der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu weitere € 2.556,10 durch Ausgabe<br />
neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag zu erhöhen, der den Börsenpreis<br />
der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags<br />
durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 4 AktG).<br />
Das Grundkapital ist ferner um bis zu € 4.290.000,-- bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />
wird durch Ausgabe von bis zu 1.678.102 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit<br />
Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Ausgabe nur insoweit durchgeführt,<br />
wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses<br />
der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 ausgegeben werden, von<br />
ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch<br />
gemacht.<br />
Zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme hält die Ludwig Beck AG keine eigenen Aktien.<br />
II.1.2 Geschäftstätigkeit<br />
Gegenstand des Unternehmens der Ludwig Beck AG ist die Fortführung des vormals von der<br />
Kommanditgesellschaft in Firma Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier KG mit<br />
dem Sitz in München unter dieser Firma betriebenen Unternehmens sowie der sonstige Vertrieb<br />
von Waren aller Art, insbesondere Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung,<br />
Hartwaren und anderen Waren, auch im Versandwege. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle<br />
Geschäfte zu betreiben und alle Handlungen vorzunehmen, die dem Zweck des Unternehmens<br />
dienlich sein können. In diesem Rahmen kann sie sich an anderen Unternehmen beteiligen<br />
und kann deren Geschäftsführung und/oder Vertretung übernehmen. Die Gesell-<br />
7
schaft kann auch die Herstellung der von ihr vertriebenen Waren aufnehmen. Die Gesellschaft<br />
kann unter gleicher und anderer Firma Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.<br />
Die Ludwig Beck AG ist eines der führenden Handelsunternehmen Deutschlands. Die namengebende<br />
Lage des Stammhauses am Münchener Marienplatz gilt als eine der geschäftlich<br />
attraktivsten im "Land". Das Konzept "Kaufhaus der Sinne" setzt auf Qualität, Kompetenz,<br />
einen einzigartigen Sortiment-Mix und eine individuelle Präsentation. Der Sortimentschwerpunkt<br />
liegt bei Damen-, Herren- und Kinderbekleidung und zielt auf Kundengruppen,<br />
die marken- und modebewusst einkaufen. Eine Alleinstellung hat Ludwig Beck in den Nischenbereichen<br />
Tonträger für Jazz und klassische Musik. Die ständige Modernisierung und<br />
gezielte Anpassung des Sortiments an neue Trends ist ein wesentlicher Faktor für das Umsatzwachstum<br />
der Gesellschaft. Die Ludwig Beck AG möchte auch weiterhin diese Stärken<br />
nutzen.<br />
II.1.3 Organe und Arbeitnehmer<br />
a) Der Vorstand der Ludwig Beck AG besteht gegenwärtig aus den Herren<br />
- Dieter Münch (CFO, verantwortlich für Finanzen, Investor Relations und Personal)<br />
sowie<br />
- Oliver Haller (COO, verantwortlich für Einkauf, Verkauf und Marketing).<br />
b) Der Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern<br />
(§ 10 Ziff. 1 <strong>Satz</strong> 1 der <strong>Satz</strong>ung). Aufsichtsratsmitglieder sind:<br />
- Herr Dr. Joachim Hausser (Aufsichtsratsvorsitzender, Kaufmann, München),<br />
- Herr Gerhard Wöhrl (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Kaufmann, Nürnberg),<br />
- Herr Christian Greiner (Kaufmann, Nürnberg),<br />
- Herr Dr. Lutz Helmig (Kaufmann, Fulda),<br />
- Frau Gabriele Keitel (kaufmännische Angestellte, München) und<br />
- Frau Felicitas Uhl (Kassiererin, München).<br />
8
Herr Gerhard Wöhrl ist der Bruder von Herrn Hans Rudolf Wöhrl und zugleich Vorstand<br />
der Rudolf Wöhrl AG, die nach der Bieterin zweitgrößte Aktionärin der Zielgesellschaft<br />
ist. Weder die Bieterin noch mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen im Sinne des § 2<br />
<strong>Abs</strong>. 5 WpÜG stimmen sich nach Angaben der Bieterin mit Herrn Gerhard Wöhrl oder<br />
der Rudolf Wöhrl AG im Sinne des § 30 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG ab; die beiden letztgenannten<br />
sind angabengemäß auch keine mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen im<br />
Sinne des § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG.<br />
Das Aufsichtsratsmitglied Christian Greiner ist zugleich gesamtvertretungsberechtigter<br />
Geschäftsführer der Bieterin. Aufgrund dieses Doppelmandats hält es Herr Christian<br />
Greiner für nicht ausgeschlossen, dass in seiner Person ein Interessenkonflikt im Zusammenhang<br />
mit der Abgabe dieser Stellungnahme bestehen könnte. Das Aufsichtsratsmitglied<br />
Christian Greiner hat deshalb zwar an der Aufsichtsratssitzung vom<br />
28. Mai 2009, in der über die Verabschiedung der Stellungnahme Beschluss gefasst<br />
wurde, teilgenommen, er hat sich an der <strong>Abs</strong>timmung allerdings nicht beteiligt.<br />
Der Aufsichtsrat ist drittelparitätisch besetzt, d.h. der Aufsichtsrat setzt sich aus vier<br />
Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen (§ 10<br />
Ziff. 1 <strong>Satz</strong> 2 der <strong>Satz</strong>ung).<br />
Arbeitnehmervertreterinnen sind Frau Gabriele Keitel und Frau Felicitas Uhl. Herr Hans<br />
Rudolf Wöhrl ist Ersatzmitglied der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats.<br />
c) Im Konzernverbund der Ludwig Beck AG sind im Verlauf des Jahres 2008 durchschnittlich<br />
538 Arbeitnehmer beschäftigt gewesen.<br />
II.2<br />
Informationen zur Bieterin und mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen<br />
II.2.1 Die Bieterin<br />
Die Bieterin, die INTRO-Verwaltungs GmbH, ist ausweislich der Angebotsunterlage eine Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Reichenschwand,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 1940. Das Stammkapital<br />
der INTRO-Verwaltungs GmbH beträgt zur Zeit € 125.000 und ist voll eingezahlt.<br />
Die Geschäftsadresse der INTRO-Verwaltungs GmbH lautet Schloßweg <strong>14</strong>, 91244 Reichenschwand.<br />
Die Gesellschaft ist im Internet unter http://www.introgroup.de zu erreichen.<br />
9
<strong>Satz</strong>ungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung,<br />
die Verwaltung sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen, sowie<br />
die Erbringung von Beratungsleistungen für andere Unternehmen, ausgenommen die Steuer-<br />
und Rechtsberatung. Die Bieterin ist eine Beteiligungsholding ihres Alleingesellschafters<br />
Hans Rudolf Wöhrl. Neben der Beteiligung an der Ludwig Beck AG hält die Bieterin verschiedene<br />
Unternehmensbeteiligungen, die - soweit es sich um Tochterunternehmen handelt<br />
- in Anlage 2 zur Angebotsunterlage aufgeführt sind.<br />
Die Bieterin betreibt neben dem Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, dem Halten<br />
verschiedener Beteiligungen und der Abgabe des Pflichtangebots kein eigenes operatives<br />
Geschäft und beschäftigt neben drei Geschäftsführern vier Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft<br />
und eine Aushilfe.<br />
Die Bieterin wird wie folgt vertreten:<br />
- Hans Rudolf Wöhrl, einzelvertretungsbefugt,<br />
- Peter Oncken, gesamtvertretungsbefugt mit einem anderen Geschäftsführer und<br />
- Christian Greiner, gesamtvertretungsbefugt mit einem anderen Geschäftsführer.<br />
Daneben ist Helga Möschel Prokura erteilt. Sie ist zusammen mit einem anderen Geschäftsführer<br />
vertretungsbefugt.<br />
II.2.2 Hans Rudolf Wöhrl<br />
Hans Rudolf Wöhrl ist Alleingesellschafter und neben zwei anderen gesamtvertretungsberechtigten<br />
Geschäftsführern einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Bieterin.<br />
Über die Bieterin kontrolliert Hans Rudolf Wöhrl derzeit mittelbar die bereits durch die Bieterin<br />
erworbenen Stückaktien der Ludwig Beck AG. Hans Rudolf Wöhrl sind nach § 30 <strong>Abs</strong>. 1<br />
<strong>Satz</strong> 1 Nr. 1 WpÜG Stimmrechte aus den der Bieterin unmittelbar gehörenden Ludwig Beck<br />
AG – Aktien zuzurechnen. Hans Rudolf Wöhrl werden nach Angaben der Bieterin 1.485.253<br />
Ludwig Beck AG – Aktien zugerechnet, was rund 40,20 % des derzeit bestehenden Grundkapitals<br />
und der bestehenden Stimmrechte entspricht.<br />
Daneben kontrolliert Hans Rudolf Wöhrl unter anderem die Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs<br />
GmbH, eine mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Person (vgl. Ziff. II Nr. 2.3). Des Weite-<br />
10
en hält Hans Rudolf Wöhrl direkt oder indirekt verschiedene andere Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen<br />
an Unternehmen.<br />
Hans Rudolf Wöhrl hat (derzeit) keine Organstellung bei der Zielgesellschaft inne. Er ist allerdings<br />
Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG.<br />
II.2.3 Mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen<br />
Hans Rudolf Wöhrl ist eine mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Person im Sinne von § 2<br />
<strong>Abs</strong>. 5 WpÜG.<br />
Außerdem sind nach § 2 <strong>Abs</strong>. 5 <strong>Satz</strong> 1 und <strong>Satz</strong> 3 WpÜG alle (weiteren) Tochterunternehmen<br />
von Hans Rudolf Wöhrl im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>. 6 WpÜG mit der Bieterin Gemeinsam<br />
Handelnde Personen. Dazu gehören die Zielgesellschaft und deren Tochtergesellschaften<br />
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage nicht.<br />
Die mit der Bieterin im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG Gemeinsam Handelnden Personen gehen<br />
aus Anlage 2 zur Angebotsunterlage hervor. Daneben gibt es angabengemäß keine<br />
weiteren mit der Bieterin im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG Gemeinsam Handelnde Personen.<br />
III.<br />
Stellungnahme zur angebotenen Gegenleistung<br />
III.1 Art und Höhe der Gegenleistung<br />
Das Angebot sieht als Gegenleistung eine Geldleistung in Höhe von € 11,90 in bar je Ludwig<br />
Beck AG – Aktie vor. Eine Gegenleistung in Aktien wird nicht angeboten.<br />
III.2 Gesetzliche Mindestpreise<br />
Soweit Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG dies aufgrund der ihnen zustehenden<br />
Informationen beurteilen können, steht der Angebotspreis in Einklang mit § 31 WpÜG i.V.m.<br />
§§ 3 ff. der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten<br />
und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung<br />
und zur Abgabe eines Angebots ("WpÜG-AngebotsVO") und genügt damit den<br />
Anforderungen an die gesetzliche Mindestgegenleistung, die dem höheren der beiden nachfolgend<br />
unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Schwellenwerte zu entsprechen hat:<br />
11
III.2.1 Gewichteter Durchschnittsbörsenkurs<br />
Nach § 5 WpÜG-AngebotsVO muss der Angebotspreis mindestens dem gewichteten durchschnittlichen<br />
inländischen Börsenkurs der Ludwig Beck AG - Aktien während der letzten drei<br />
Monate vor der am 6. Mai 2009 erfolgten Veröffentlichung der Kontrollerlangung entsprechen<br />
("Drei-Monats-Durchschnittskurs"). Der gewichtete durchschnittliche inländische<br />
Börsenkurs ist der nach Umsätzen gewichtete Durchschnittskurs, der von der Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden "BaFin") ermittelt wird. Der von der BaFin<br />
ermittelte Drei-Monats-Durchschnittskurs der Ludwig Beck AG – Aktie betrug ausweislich der<br />
Angebotsunterlage zum Stichtag 5. Mai 2009 € 9,94.<br />
III.2.2 Vorerwerbspreis<br />
Eine weitere gesetzliche Untergrenze für die anzubietende Gegenleistung bildet nach § 4<br />
WpÜG-AngebotsVO die höchste durch die Bieterin, eine mit ihr Gemeinsam Handelnde Person<br />
oder deren Tochterunternehmen gewährte oder vereinbarte Gegenleistung für den Erwerb<br />
von Ludwig Beck AG - Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung<br />
der Angebotsunterlage nach § 35 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 1 WpÜG ("Sechs-Monats-<br />
Höchstpreis").<br />
Die Bieterin hat in Ziff. 8.1.1.1 und Ziff. 4.4.2 der Angebotsunterlage hierzu Folgendes erklärt:<br />
„8.1.1 Vorerwerbe der Bieterin<br />
Nach § 4 WpÜG-AngebV hat die Gegenleistung mindestens den Wert der höchsten<br />
von der Bieterin, einer mit ihr Gemeinsam Handelnden Person oder deren<br />
Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb<br />
von Aktien der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG innerhalb<br />
der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />
(„Sechs-Monats-Höchstkurs“) gemäß § 35 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 1 WpÜG zu entsprechen.<br />
Aufgrund der innerhalb dieses Zeitraums vorgenommenen Aktienerwerbe<br />
(siehe hierzu Ziff. 4.4.2) durch die Bieterin, mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden<br />
Personen bzw. deren Tochterunternehmen beträgt dieser Mindestpreis<br />
EUR 11,90 je Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG - Aktie […]<br />
4.4.2 Vorerwerbe<br />
In den sechs Monaten vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung und in den<br />
12
sechs Monaten vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage haben die Bieterin,<br />
die mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen und deren Tochterunternehmen,<br />
insgesamt Stück 87.000 Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus<br />
Feldmeier AG-Aktien wie folgt erworben:<br />
Börslicher Erwerb durch die Bieterin:<br />
Datum Stück Kaufpreis Käufer<br />
(pro Stück)<br />
<strong>27</strong>.04.2009 5.125 11,00 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
<strong>27</strong>.04.2009 20.000 11,00 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
<strong>27</strong>.04.2009 200 10,75 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
<strong>27</strong>.04.2009 200 10,71 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
<strong>27</strong>.04.2009 178 11,00 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
<strong>27</strong>.04.2009 197 10,94 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
<strong>27</strong>.04.2009 1.100 10,95 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />
SUMME <strong>27</strong>.000<br />
Erwerbe innerhalb des 6-Monats-Zeitraums durch Gemeinsam Handelnde Personen:<br />
19.11.2008 1.400 7,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.11.2008 720 7,65 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
26.11.2008 300 7,60 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
01.12.2008 4 7,60 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
03.12.2008 1.096 7,60 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
29.12.2008 12 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
29.12.2008 6.507 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
29.12.2008 1.300 8,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
29.12.2008 850 8,65 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
29.12.2008 1.300 8,65 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
02.01.2009 1.200 9,25 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
02.01.2009 700 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
07.01.2009 1.099 9,13 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
07.01.2009 1 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 1.100 9,09 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 800 9,05 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 1.000 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 1.000 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 203 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 1.000 9,25 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 100 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
13
09.01.2009 1.000 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
09.01.2009 1.100 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
<strong>14</strong>.01.2009 200 9,10 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
<strong>14</strong>.01.2009 1.500 9,18 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
<strong>14</strong>.01.2009 1.100 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
15.01.2009 430 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
15.01.2009 570 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
15.01.2009 530 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
15.01.2009 60 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
16.01.2009 230 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
16.01.2009 200 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
16.01.2009 670 9,44 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
16.01.2009 1.000 9,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.01.2009 600 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.01.2009 600 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.01.2009 600 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.01.2009 550 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.01.2009 400 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.01.2009 1.100 9,00 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
19.01.2009 150 9,21 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 450 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 350 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 200 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 300 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 100 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.012009 1.100 9,00 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 1.200 9,<strong>14</strong> Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
20.01.2009 650 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.01.2009 500 9,05 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.01.2009 750 9,20 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.01.2009 600 9,21 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.01.2009 500 9,20 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.01.2009 2.400 9,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.01.2009 1.100 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.01.2009 500 9,40 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
22.01.2009 500 9,20 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
22.01.2009 750 9,40 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
22.01.2009 1.000 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
22.01.2009 1.100 9,41 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
<strong>14</strong>
22.01.2009 750 9,25 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
22.01.2009 500 9,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
22.01.2009 1.100 9,44 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
26.01.2009 1 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
26.01.2009 1.499 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
26.01.2009 1.100 9,36 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.04.2009 2.000 10,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
21.04.2009 1.778 10,40 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
24.04.2009 <strong>14</strong>0 10,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
<strong>27</strong>.04.2009 200 10,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />
Summe 60.000<br />
Mit Aktienkauf- und Abtretungsvertrag vom 05. Mai 2009 hat die Bieterin von der<br />
ATON GmbH, Fulda, Bundesrepublik Deutschland, Stück 935.577 auf den Inhaber<br />
lautende nennwertlose Stückaktien der Zielgesellschaft (dies entspricht<br />
25,32 % am Grundkapital bzw. der Stimmrechte an der Zielgesellschaft) zu einem<br />
Preis von € 11,90 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie erworben.<br />
Mit Aktienkauf- und Abtretungsvertrag vom 05. Mai 2009 hat die Bieterin von der<br />
Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, Bundesrepublik<br />
Deutschland, Stück 110.451 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien<br />
der Zielgesellschaft (dies entspricht 2,99 % am Grundkapital bzw. der Stimmrechte<br />
an der Zielgesellschaft) zu einem Preis von € 11,90 je auf den Inhaber<br />
lautende nennwertlose Stückaktie erworben.<br />
Weder die Bieterin selbst, noch ihre Tochterunternehmen im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>.<br />
6 WpÜG, noch mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen im Sinne von<br />
§ 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG und deren Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der vorgenannten<br />
Erwerbe in dem 6-Monats-Zeitraum vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung<br />
und im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Kontrollerlangung<br />
am Mittwoch, den 06. Mai 2009 und der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />
Vereinbarungen geschlossen, aufgrund derer sie die Übereignung von<br />
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG - Aktien verlangen können."<br />
Damit entspricht das Angebot der Bieterin dem Sechs-Monats-Höchstpreis und übersteigt<br />
den Drei-Monats-Durchschnittskurs. Es entspricht somit den gesetzlichen Mindestvorgaben.<br />
III.3 Vergleich mit historischen Börsenkursen<br />
15
Die Bieterin beurteilt die Angemessenheit des Angebotspreises anhand des Börsenpreises<br />
der Ludwig Beck AG – Aktie vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung am 6. Mai 2009. Sie<br />
ist der Auffassung, dass die historischen Börsenkurse eine geeignete Grundlage für die Beurteilung<br />
der Angemessenheit des Angebotspreises sind und führt hierzu in der Angebotsunterlage<br />
folgendes aus:<br />
„8.1.2 Angemessenheit der gebotenen Gegenleistung<br />
Die Bieterin hat die Angemessenheit des Angebotspreises nach dem Börsenpreis bestimmt,<br />
zu dem die nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus<br />
Feldmeier AG vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung am Mittwoch, den 06.<br />
Mai 2009, gehandelt wurden. Die Bieterin ist der Ansicht, dass diese historischen Börsenkurse<br />
eine geeignete Grundlage für die Bewertung der Angemessenheit des Angebotspreises<br />
darstellen.<br />
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 6,25 % auf den Schlusskurs (elektronisches<br />
Handelssystem XETRA) zum Dienstag, den 05. Mai 2009, der EUR 11,20<br />
betrug (letzter Schlusskurs vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung) (Quelle:<br />
Deutsche Börse) und lag damit um EUR 0,70 über diesem Börsenkurs;<br />
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 19,72 % auf den volumengewichteten<br />
Durchschnittsschlusskurs (gemäß § 31 <strong>Abs</strong>. 1 und <strong>Abs</strong>. 7 WpÜG i. V. mit<br />
§ 5 WpÜG-AngebV) vom Dienstag, den 05. Mai 2009, der EUR 9,94 betrug (Quelle:<br />
BaFin). Der Angebotspreis liegt somit EUR 1,96 über diesem volumengewichteten<br />
Durchschnittskurs.<br />
Sechs Monate vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs durch die Bieterin, d. h.<br />
am Dienstag, den 05. November 2008, betrug der Schlusskurs der auf den Inhaber<br />
lautenden nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus<br />
Feldmeier AG im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 7,35 (Quelle: Deutsche<br />
Börse). Der Angebotspreis liegt somit EUR 4,55 (entsprechend ca. 62 %) über diesem<br />
historischen Kurs.<br />
Aufgrund der Anfrage der ATON GmbH, Fulda, ob die Bieterin am Erwerb eines<br />
großen Aktienpaketes (Stück 935.577 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen<br />
Stückaktien der Zielgesellschaft) zu einem Preis von EUR 11,90 (je Aktie der Zielgesellschaft)<br />
interessiert sei, hat die Bieterin den bisherigen Börsenkursverlauf verfolgt<br />
und das Potential der Zielgesellschaft eingeschätzt und dann das Angebot der ATON<br />
16
GmbH, Fulda, zu einem Preis von EUR 11,90 je auf den Inhaber lautende nennwertlose<br />
Stückaktie der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG am 05.<br />
Mai 2009 angenommen.<br />
Zum gleichen Preis von EUR 11,90 (je Aktie der Zielgesellschaft) wurden dann<br />
auch Stück 110.451 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Zielgesellschaft<br />
von der Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, erworben.<br />
Insgesamt enthält der Angebotspreis damit eine Prämie gegenüber der Bewertung der<br />
auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck<br />
- Textilhaus Feldmeier AG durch die Börse vor Veröffentlichung am Mittwoch, den 06.<br />
Mai 2009, dass die Bieterin über die Kontrolle über die Zielgesellschaft erworben hat.<br />
Nach Auffassung der Bieterin stellt der Vergleich von Angebotspreis und historischen<br />
Börsenkursen einen nachvollziehbaren und adäquaten Maßstab für die Beurteilung der<br />
Angemessenheit des Angebotspreises dar; daran ändert auch der Umstand nichts, dass<br />
die Bieterin selbst durch die Vorerwerbe (siehe Ziffer 4.4.2) den Angebotspreis definiert<br />
hat. Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG-Aktionäre konnten ihre Aktien<br />
zu diesen Kursen über die Börse veräußern und haben Ludwig Beck am Rathauseck<br />
- Textilhaus Feldmeier AG auch veräußert. Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen<br />
Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG wiesen<br />
und weisen bis zur Veröffentlichung dieses Angebots ein hinreichend hohes Maß an<br />
Streubesitz auf, weshalb das Handelsvolumen und die Liquidität der auf den Inhaber lautenden<br />
nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier<br />
AG ausreichend hoch waren und sind, damit der Börsenkurs als relevante Bezugsgröße<br />
dienen kann und auch der Preis für die beiden Paketerwerbe am 05. Mai<br />
2009 (siehe auch Ziffer 4.4.2) heranzuziehen war. Auch der Gesetzgeber misst dem<br />
Börsenkurs der Aktien von Zielgesellschaften eine maßgebliche Bedeutung für die Bewertung<br />
der Angemessenheit eines Angebots bei (vgl. § 31 <strong>Abs</strong>. 1 u. <strong>Abs</strong>. 7 WpÜG, §§ 4<br />
u. 5 der WpÜG-AngebV). Die Bieterin hält die Verwendung dieser Bewertungsmethode<br />
deshalb auch für dieses Pflichtangebot für angemessen. Die gewählte Prämie auf den<br />
Börsenkurs basiert auf einer individuellen Entscheidung der Bieterin, bei der sich diese<br />
u.a. von der Höhe der Prämie in anderen vergleichbaren Transaktionen hat leiten lassen;<br />
dies gilt insbesondere im Hinblick auf die außerbörslichen Vorerwerbe betreffend die Aktienkauf-<br />
und Abtretungsverträge vom 05. Mai 2009 sowohl mit der ATON GmbH, Fulda,<br />
als auch mit der Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand (siehe auch<br />
Ziffer 4.4.2) Die Bieterin hält den Angebotspreis in Anbetracht der Einhaltung der Mindestpreisvorschriften<br />
und der zuvor dargestellten Prämien auf den Börsenkurs für fair<br />
und angemessen.“<br />
17
III.4 Bewertung der angebotenen Gegenleistung durch Vorstand und Aufsichtsrat der<br />
Ludwig Beck AG<br />
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich intensiv mit der Frage der Angemessenheit der Höhe<br />
der von der Bieterin den Aktionären der Ludwig Beck AG offerierten Gegenleistung auseinandergesetzt.<br />
Dabei haben sie alle ihnen vorliegenden Erkenntnisquellen, so auch die historischen<br />
Börsenkurse der Ludwig Beck AG – Aktie, ausgeschöpft. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
haben kein Bewertungsgutachten und keine Fairness-Opinion zum Wert der Ludwig Beck<br />
AG und des daraus abzuleitenden Wertes einer Ludwig Beck AG – Aktie eingeholt. Die Einholung<br />
solcher Gutachten war aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich.<br />
Vielmehr bieten die historischen Börsenkurse nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
einen nachvollziehbaren und sachgerechten Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit<br />
der Gegenleistung. Die historischen Börsenkurse spiegeln nach Auffassung<br />
des Vorstands und des Aufsichtsrats aufgrund des hohen Streubesitzes sowie der in der<br />
Ludwig Beck AG – Aktie bestehenden Liquidität und des Handelsvolumens den inneren Wert<br />
der Aktien zutreffend wider. Umstände, die Zweifel an dem Maßstab "historische Börsenkurse"<br />
begründen könnten, etwa eine Marktenge oder Manipulationen durch Marktteilnehmer,<br />
sind für Vorstand und Aufsichtsrat nicht ersichtlich.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat haben auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dass die historischen<br />
Börsenkurse nicht den inneren Wert der Aktien und des Unternehmens der Ludwig<br />
Beck AG widerspiegeln könnten.<br />
Aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist es sachgerecht, die von der Bieterin angebotene<br />
Gegenleistung mit dem Drei-Monats-Durchschnittskurs, also dem volumengewichteten<br />
Durchschnittskurs in den letzten drei Monaten vor der Bekanntgabe der Kontrollerlangung,<br />
zu vergleichen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von knapp 20 % auf den<br />
Drei-Monats-Durchschnittskurs, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung sind,<br />
dass die angebotene Gegenleistung angemessen ist.<br />
III.5 Finanzierung des Angebots<br />
Die Bieterin hat nach ihren eigenen Angaben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um<br />
sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung die zur<br />
vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Sie werde<br />
18
die Finanzierung des Pflichtangebots ohne Aufnahme von Fremdkapital aus ihrem Guthaben<br />
bei Banken bestreiten.<br />
Die Gesamtanzahl der Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Pflichtangebot angenommen<br />
werden könnte, wird nach Angaben der Bieterin vor dem Ende der Annahmefrist 2.209.747<br />
Ludwig Beck AG – Aktien nicht übersteigen. Die maximale Zahlungsverpflichtung für die Bieterin<br />
beträgt somit angabengemäß € 26.295.989,30 (zuzüglich Transaktionsnebenkosten von<br />
maximal € 300.000,00).<br />
Die Commerzbank AG mit Sitz in Frankfurt am Main, ein von der Bieterin unabhängiges<br />
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat mit Schreiben vom Donnerstag, den <strong>14</strong>. Mai<br />
2009 gemäß § 13 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 2 WpÜG bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen<br />
getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots<br />
notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung<br />
zur Verfügung stehen (vgl. Anlage 4 zur Angebotsunterlage).<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG haben keinen Anlass, an der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Finanzierungsbestätigung der Commerzbank AG oder an den Angaben der Bieterin<br />
zur Finanzierung des Angebots zu zweifeln.<br />
IV. Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen des Angebots für die Zielgesellschaft,<br />
die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen<br />
und die Standorte der Gesellschaft<br />
IV.1 Voraussichtliche Folgen für die Ludwig Beck AG<br />
Nachdem die Bieterin eine Beteiligung in Höhe von rund 40,20 % an der Ludwig Beck AG<br />
erworben hat, ist die Ludwig Beck AG ein nach den Vorschriften des WpÜG von der Bieterin<br />
kontrolliertes Unternehmen geworden. Die Bieterin sieht ihr Engagement als längerfristig an.<br />
Ausweislich Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage ist es das Ziel der Bieterin, die Geschäftstätigkeit<br />
der Ludwig Beck AG und ihrer Tochtergesellschaften aufrechtzuerhalten und auszubauen.<br />
Die Bieterin beabsichtigt keine Änderung der Geschäftstätigkeit und der Strategie der Ludwig<br />
Beck AG und der Ludwig Beck AG – Gruppe. Es sind insbesondere keine Maßnahmen vorgesehen,<br />
die die selbständige Entwicklung der Ludwig Beck AG und der Ludwig Beck AG –<br />
Gruppe beschränken würden. Die Bieterin hat nach ihren Angaben keine <strong>Abs</strong>ichten zur Verwendung<br />
des Vermögens der Zielgesellschaft und ebenso wenig <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick auf<br />
19
künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft. Die Bieterin schließt jedoch nicht aus, dass<br />
sich ihre <strong>Abs</strong>ichten durch notwendige unternehmerische Maßnahmen in Zukunft ändern<br />
könnten.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage wiedergegebenen <strong>Abs</strong>ichten<br />
der Bieterin im Hinblick auf die Ludwig Beck AG. Die Verwaltung der Ludwig Beck AG ist<br />
daran interessiert, langfristig orientierte Investoren zu gewinnen, die die Geschäftstätigkeit<br />
und die Strategie der Ludwig Beck AG unterstützen. Dies ist bei der Bieterin angabengemäß<br />
der Fall, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat davon ausgehen, dass die Interessen der Ludwig<br />
Beck AG und der Bieterin im Einklang zueinander stehen.<br />
IV.2 Voraussichtliche Folgen eines Angebots für die Arbeitnehmer der Ludwig Beck<br />
AG, ihre Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen<br />
Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Ludwig Beck AG – Gruppe sowie die bestehenden<br />
Arbeitnehmervertretungen innerhalb der Ludwig Beck AG – Gruppe werden von der Durchführung<br />
des Pflichtangebots nicht berührt und die Arbeitsverhältnisse bestehen mit demselben<br />
Arbeitgeber fort (kein Betriebsübergang). Die Inhalte der Arbeitsverträge der Arbeitnehmer<br />
mit Unternehmen der Ludwig Beck AG – Gruppe bleiben vom Vollzug des Pflichtangebots<br />
unberührt.<br />
Die Bieterin hat ausweislich Ziff. 7.3 der Angebotsunterlage derzeit keine <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick<br />
auf die Arbeitnehmer, die Arbeitnehmervertretungen oder die Beschäftigungsverhältnisse<br />
der Arbeitnehmer bei der Ludwig Beck AG – Gruppe. Insbesondere plant die Bieterin keine<br />
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage ausgeführten <strong>Abs</strong>ichten<br />
der Bieterin, wonach das Angebot und dessen Vollzug keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
auf die Arbeitnehmer der Ludwig Beck AG – Gruppe hat.<br />
20
IV.3<br />
Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Standorte der<br />
Ludwig Beck AG<br />
Die Bieterin hat in ihrer Angebotsunterlage unter Ziff. 7.4 mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt,<br />
den Sitz der Zielgesellschaft zu verlegen. Ebenso wenig plant die Bieterin, Standorte<br />
wesentlicher Unternehmensteile der Zielgesellschaft zu schließen, zu verlegen oder neu<br />
auszurichten.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage dargestellten <strong>Abs</strong>ichten<br />
der Bieterin, wonach der Sitz der Gesellschaft nicht verlegt werden soll und auch keine Pläne<br />
zur Verlegung wesentlicher Unternehmensteile der Ludwig Beck AG – Gruppe an andere<br />
Standorte bestehen. Vorstand und Aufsichtsrat gehen deshalb davon aus, dass es keine<br />
wesentlichen Änderungen der Standortsituation der Gesellschaften der Ludwig Beck AG –<br />
Gruppe als Folge eines erfolgreichen Angebots geben wird.<br />
IV.4 Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Aktionäre der<br />
Ludwig Beck AG<br />
Die folgenden Informationen dienen dazu, die Aktionäre der Ludwig Beck AG bei der Bewertung<br />
der Konsequenzen einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu unterstützen.<br />
Die im Folgenden aufgeführten Aspekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jedem<br />
Aktionär der Ludwig Beck AG obliegt es in eigener Verantwortung, die Auswirkungen<br />
einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu evaluieren. Der Vorstand rät den Ludwig<br />
Beck AG – Aktionären, sich insoweit sachverständig beraten zu lassen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen weiter darauf hin, dass sie keine Einschätzung darüber<br />
abgeben und abgeben können, wie die steuerlichen Konsequenzen für den einzelnen Aktionär<br />
aussehen, einschließlich der Frage, ob die Annahme oder Nichtannahme des Angebots<br />
zu steuerlichen Nachteilen (insbesondere eine etwaige Steuerpflicht hinsichtlich eines Veräußerungsgewinns)<br />
führt. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären, vor einer<br />
Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots steuerliche Beratung<br />
einzuholen, bei der ihre persönliche Situation berücksichtigt wird.<br />
IV.4.1 Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots<br />
Aktionäre der Ludwig Beck AG, die das Angebot annehmen, verlieren bei Vollzug des Angebots<br />
mit der Übertragung der Aktien auf die Bieterin ihre Mitgliedschafts- und Vermögens-<br />
21
echte an der Ludwig Beck AG.<br />
Konkret bedeutet dies vor allem das Folgende:<br />
- Aktionäre der Ludwig Beck AG haben mit den Aktien, für die das Angebot angenommen<br />
wird, letztmalig für das am 31. Dezember 2008 abgelaufene Geschäftsjahr der Ludwig<br />
Beck AG am Bilanzgewinn der Ludwig Beck AG teilgenommen. Das Dividendenrecht für<br />
das Geschäftsjahr 2009 steht in diesem Fall der Bieterin zu, weil die ordentliche Hauptversammlung<br />
2010 der Ludwig Beck AG nach Ablauf der Annahmefrist stattfinden wird.<br />
- Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Pflichtangebot nicht angenommen wurde, werden<br />
weiter unter der ISIN DE0005199905 (WKN 519 990) gehandelt werden. Der gegenwärtige<br />
Kurs der Ludwig Beck AG – Aktie spiegelt möglicherweise den Umstand wider, dass<br />
die Bieterin am 6. Mai 2009 den Erwerb der Kontrolle im Sinne des WpÜG veröffentlicht<br />
und dieses Pflichtangebot öffentlich angekündigt hat. Es ist daher ungewiss, ob sich der<br />
Kurs der Ludwig Beck AG – Aktie nach Ablauf der Annahmefrist für das Pflichtangebot<br />
auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau halten wird.<br />
- Diejenigen Aktionäre, die das Angebot annehmen, profitieren nicht länger von einer<br />
möglicherweise günstigen Unternehmensentwicklung der Ludwig Beck AG und/oder einer<br />
günstigen Kursentwicklung der Ludwig Beck AG – Aktie.<br />
- Erwerben die Bieterin, mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen<br />
innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Anzahl sämtlicher, ihnen<br />
nach Ablauf der Annahmefrist zustehender Stimmrechte (§ 23 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 1 Nr. 2<br />
WpÜG) außerhalb der Börse Aktien der Ludwig Beck AG und wird hierfür wertmäßig eine<br />
höhere als die angebotene Gegenleistung gewährt oder vereinbart als die, die im<br />
Rahmen des Angebots angeboten wurde, ist die Bieterin verpflichtet, denjenigen Aktionären,<br />
die das Angebot angenommen haben, eine Gegenleistung in Höhe des jeweiligen<br />
Unterschiedsbetrages zu zahlen. Nach Ablauf dieser Nacherwerbsfrist von einem<br />
Jahr ab der Veröffentlichung gemäß § 23 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 1 Nr. 2 WpÜG besteht demgegenüber<br />
kein Anspruch der ehemaligen Ludwig Beck AG – Aktionäre, die das Angebot angenommen<br />
haben, auf entsprechende Nachbesserung des Angebotspreises, wenn die<br />
Bieterin, mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen Aktien<br />
der Ludwig Beck AG zu einem höheren als dem im Rahmen des Angebots angebotenen<br />
Preis erwerben.<br />
22
- Diejenigen Ludwig Beck AG – Aktionäre, die das Angebot annehmen, nehmen an Abfindungszahlungen<br />
irgendwelcher Art nicht mehr teil, die kraft Gesetzes (gegebenenfalls in<br />
der dem Gesetz durch die Rechtsprechung gegebenen Auslegung) im Falle bestimmter,<br />
nach dem Vollzug des Angebots etwa umgesetzter Strukturmaßnahmen zu zahlen sind<br />
(insbesondere der <strong>Abs</strong>chluss eines Unternehmensvertrages, Squeeze-Out, Umwandlung,<br />
Eingliederung oder Delisting). Diese Abfindungszahlungen werden grundsätzlich<br />
nach dem Gesamtwert des jeweiligen Unternehmens bemessen und unterliegen der gerichtlichen<br />
Kontrolle im Rahmen von Spruchverfahren. Solche Abfindungszahlungen<br />
können höher oder niedriger als die von der Bieterin im Rahmen des Angebots angebotene<br />
Gegenleistung sein. Die anbietenden Aktionäre haben für den Fall, dass solche Abfindungszahlungen<br />
höher sind als der Preis, den die anbietenden Aktionäre im Rahmen<br />
des Angebots erhalten, keinen Anspruch auf solche Abfindungszahlungen oder etwaige<br />
zusätzliche Zahlungen.<br />
- Abhängig von der Annahmequote wird sich die Quote der im Streubesitz (so genannter<br />
Free Float) befindlichen Ludwig Beck AG – Aktien weiter verringern. Die Anzahl der<br />
Ludwig Beck AG – Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern, dass ein ordnungsgemäßer<br />
Börsenhandel in Ludwig Beck AG – Aktien nicht mehr gewährleistet ist<br />
oder sogar überhaupt kein Börsenhandel mehr stattfindet. Dies könnte dazu führen, dass<br />
Verkaufsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ferner könnte<br />
ein geringeres Handelsvolumen der nicht zum Verkauf eingereichten Ludwig Beck AG –<br />
Aktien zu größeren Kursschwankungen der Ludwig Beck AG – Aktie als in der Vergangenheit<br />
führen.<br />
- Abhängig von der Höhe ihrer Beteiligung an der Ludwig Beck AG könnte die Bieterin<br />
Reorganisations- und Strukturmaßnahmen ohne Zustimmung der Minderheitsaktionäre<br />
durchsetzen.<br />
- Sofern die Bieterin nach Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />
mindestens 95 % des Grundkapitals der Ludwig Beck AG hält, besteht die Möglichkeit,<br />
dass die Hauptversammlung der Ludwig Beck AG auf Verlangen der Bieterin nach<br />
§§ 3<strong>27</strong>a ff. AktG über eine Übertragung der Ludwig Beck AG – Aktien der Minderheitsaktionäre<br />
auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenannter<br />
aktienrechtlicher Squeeze-Out) beschließt. Sofern die Hauptversammlung einen<br />
entsprechenden Squeeze-Out-Beschluss fasst, würde dies zur Übertragung der im<br />
Streubesitz befindlichen Ludwig Beck AG – Aktien auf die Bieterin und zu einer Beendigung<br />
der Börsennotierung der Ludwig Beck AG – Aktien führen. Die Höhe der von der<br />
23
Bieterin an die Minderheitsaktionäre der Ludwig Beck AG zu zahlenden Barabfindung<br />
hängt von den Verhältnissen der Ludwig Beck AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />
der Hauptversammlung über den Squeeze-Out ab. Die Angemessenheit der Höhe der<br />
Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Die angemessene<br />
Barabfindung könnte dem im Rahmen des Pflichtangebots festgelegten Angebotspreis<br />
entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein.<br />
- Falls der Bieterin nach Vollzug dieses Pflichtangebots mindestens 95 % des stimmberechtigten<br />
Grundkapitals gehören, können ihr auf ihren Antrag die übrigen stimmberechtigten<br />
Aktien der Ludwig Beck AG auch durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt<br />
a.M. gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung übertragen werden (§ 39a<br />
<strong>Abs</strong>. 1 WpÜG, sogenannter übernahmerechtlicher Squeeze-Out).<br />
Anders als im Falle des aktienrechtlichen Squeeze-Out ist im übernahmerechtlichen<br />
Ausschlussverfahren kein Hauptversammlungsbeschluss vorgesehen. Der Ausschluss<br />
erfolgt nach § 39a <strong>Abs</strong>. 4 und <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG vielmehr auf Antrag der Bieterin durch Beschluss<br />
des hierfür ausschließlich zuständigen Landgerichts Frankfurt a.M., wobei der<br />
Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist zu stellen ist.<br />
Im Falle eines übernahmerechtlichen Ausschlussverfahrens ist die Abfindung hinsichtlich<br />
ihrer Höhe als angemessen anzusehen, wenn sie der Höhe der Gegenleistung<br />
im Rahmen dieses Pflichtangebots entspricht und die Bieterin auf Grund des Angebots<br />
mindestens 90 % des von diesem Pflichtangebot betroffenen Grundkapitals erworben<br />
hat.<br />
- Für den Fall, dass der Bieterin nach Vollzug des Pflichtangebots mindestens 95 % des<br />
stimmberechtigten Grundkapitals gehören, haben die Aktionäre, die das Pflichtangebot<br />
nicht angenommen haben, das Recht, der Bieterin innerhalb von drei Monaten nach Ablauf<br />
der Annahmefrist ihre Aktien zu dem Preis des Pflichtangebots anzudienen (§ 39c<br />
<strong>Satz</strong> 1 WpÜG).<br />
- Nach Ziff. 13.7 der Angebotsunterlage ist ein Handel mit den "Zum Verkauf Eingereichten<br />
Ludwig Beck AG – Aktien" über die Börse nicht vorgesehen. Die Handelbarkeit<br />
der Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
24
IV.4.2 Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots<br />
Ludwig Beck AG – Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, bleiben unverändert Aktionäre<br />
der Ludwig Beck AG. Sie sollten jedoch das Folgende berücksichtigen:<br />
- Die Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Angebot nicht angenommen worden ist, können<br />
zunächst weiter an der Börse gehandelt werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen,<br />
dass das Angebot an und die Nachfrage nach Ludwig Beck AG – Aktien nach<br />
erfolgreichem <strong>Abs</strong>chluss dieses Angebots geringer sein wird als heute und damit die Liquidität<br />
der Ludwig Beck AG – Aktien sinken könnte. Dies kann dazu führen, dass Kaufund<br />
Verkaufsorders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus<br />
könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität der Ludwig Beck AG – Aktien<br />
dazu führen, dass es zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit<br />
kommt. Sollte aufgrund einer geringeren Liquidität der Ludwig Beck AG – Aktien<br />
ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr gewährleistet sein, ist ein Widerruf der Notierung<br />
der Aktien an der Börse denkbar. Im Falle eines solchen Delisting würde es keinen<br />
öffentlichen Markt für den Handel von Ludwig Beck AG – Aktien mehr geben. Sollte<br />
es zu einer Beendigung der Börsennotierung der Ludwig Beck AG – Aktien kommen,<br />
könnte dies die Verkaufsmöglichkeit der Aktien erheblich einschränken.<br />
- Die Bieterin könnte nach Durchführung des Angebots und nach etwaigen weiteren Kapitalmaßnahmen<br />
über die notwendige qualifizierte Mehrheit der stimmberechtigten Aktien<br />
verfügen, um in der Hauptversammlung der Ludwig Beck AG unter bestimmten Einschränkungen<br />
wichtige gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen durchzusetzen, wie<br />
z.B. <strong>Satz</strong>ungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen (insbesondere Verschmelzungen<br />
und Formwechsel), Zustimmung zu Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsverträgen,<br />
Auflösung (einschließlich der sog. Übertragenden Auflösung) und<br />
die Abgabe wesentlicher Unternehmensteile. Ausweislich Ziff. 7.2 der Angebotsunterlage<br />
erwägt die Bieterin für den Fall, dass sie zusammen mit Gemeinsam Handelnden<br />
Personen 75 % des Grundkapitals und 75 % der Stimmen an der Ludwig Beck AG hält,<br />
die Durchführung gesellschafts- oder kapitalmarktrechtlicher Reorganisations- oder<br />
Strukturmaßnahmen, insbesondere die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung aus<br />
Genehmigtem Kapital unter Gewährung neuer Anteile an der Zielgesellschaft unter Ausschluss<br />
des Bezugsrechts der Aktionäre, den Ausschluss von Minderheitsaktionären<br />
gemäß § 39a WpÜG (übernahmerechtlicher Squeeze-Out), den Ausschluss von Minderheitsaktionären<br />
gemäß §§ 3<strong>27</strong>a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out), ein Delisting<br />
der Aktien der Zielgesellschaft oder ein Downgrading in ein anderes Marktsegment.<br />
25
- Bei einer Reihe von Maßnahmen, die die Bieterin kraft ihrer beherrschenden Stellung<br />
bei der Ludwig Beck AG durchführen oder durchsetzen könnte, muss den Aktionären<br />
der Ludwig Beck AG nicht zwingend ein wie auch immer gearteter Ausgleich angeboten<br />
werden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Maßnahmen einen<br />
nachteiligen Einfluss auf den Aktienkurs und/oder den rechnerisch aus dem Unternehmenswert<br />
hergeleiteten Wert der Ludwig Beck AG – Aktien haben könnten.<br />
- Generell ist die künftige Kursentwicklung der Ludwig Beck AG – Aktien nicht vorherzusagen.<br />
Sie unterliegt allen äußeren Einflüssen der Gesamtwirtschaftslage und ist von der<br />
künftigen Geschäftsentwicklung der Ludwig Beck AG – Gruppe abhängig. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass der gegenwärtige Kurs der Ludwig Beck AG – Aktie durch die Ankündigung<br />
der Bieterin zur Abgabe eines Übernahmeangebots beeinflusst ist und sich<br />
nicht notwendigerweise weiterhin auf dem derzeitigen Niveau halten wird.<br />
- Sofern die Bieterin über die erforderliche Mehrheit der Aktien verfügt, kann sie in der<br />
Hauptversammlung allein über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden. Es kann<br />
daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden, ob die bisherige<br />
Ausschüttungspolitik der Ludwig Beck AG fortgesetzt wird.<br />
V. Stellungnahme zu den von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Zielen<br />
V.1 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit, die Verwendung<br />
des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck<br />
AG<br />
Die Bieterin hat ihre <strong>Abs</strong>ichten betreffend die künftige Geschäftstätigkeit, die Verwendung<br />
des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck AG in Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage<br />
dargestellt.<br />
Danach beabsichtigt die Bieterin keine Änderung der Geschäftstätigkeit und der Strategie<br />
der Ludwig Beck AG und der Ludwig Beck AG – Gruppe. Es sind insbesondere keine Maßnahmen<br />
vorgesehen, die die selbständige Entwicklung der Ludwig Beck AG und der Ludwig<br />
Beck AG – Gruppe beschränken würden. Demzufolge soll der mit dem Pflichtangebot möglicherweise<br />
verbundene Erwerb weiterer Ludwig Beck AG – Aktien die künftige Geschäftstätigkeit<br />
der Bieterin unberührt lassen. Ferner hat die Bieterin angabegemäß keine <strong>Abs</strong>ichten<br />
zur Verwendung des Vermögens der Zielgesellschaft und ebenso wenig <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick<br />
auf künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft. Die Bieterin schließt jedoch nicht aus,<br />
26
dass sich ihre <strong>Abs</strong>ichten durch notwendige unternehmerische Maßnahmen in Zukunft ändern<br />
könnten.<br />
Nachdem die Bieterin eine Beteiligung in Höhe von rund 40,20 % an der Ludwig Beck AG<br />
erworben hat, ist die Ludwig Beck AG ein nach den Vorschriften des WpÜG von der Bieterin<br />
kontrolliertes Unternehmen geworden. Die Bieterin sieht ihr Engagement als längerfristig an.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage wiedergegebenen <strong>Abs</strong>ichten<br />
der Bieterin im Hinblick auf die Ludwig Beck AG. Die Verwaltung der Ludwig Beck AG ist<br />
daran interessiert, langfristig orientierte Investoren zu gewinnen, die die Geschäftstätigkeit<br />
und die Strategie der Ludwig Beck AG unterstützen. Dies ist bei der Bieterin angabengemäß<br />
der Fall, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat davon ausgehen, dass die Interessen der Ludwig<br />
Beck AG und der Bieterin im Einklang zueinander stehen.<br />
V.2 Strukturverändernde und sonstige wichtige Maßnahmen<br />
Die Bieterin erwägt für den Fall, dass sie zusammen mit Gemeinsam Handelnden Personen<br />
75 % des Grundkapitals und 75 % der Stimmen an der Ludwig Beck AG hält, die Durchführung<br />
gesellschafts- oder kapitalmarktrechtlicher Reorganisations- oder Strukturmaßnahmen<br />
(Ziff. 7.2 der Angebotsunterlage). Derartige Erwägungen sind im Falle der Erreichung vorgenannter<br />
Kapital- und Stimmrechtsmehrheiten nicht unüblich, zumal die Bieterin ausweislich<br />
der Angebotsunterlage über die finanziellen Mittel zur Durchführung strukturverändernder<br />
und sonstiger wichtiger Maßnahmen verfügt. Da gegenwärtig noch nicht absehbar ist, über<br />
welche Mehrheiten die Bieterin nach Durchführung des Pflichtangebots verfügt, ist es aus<br />
Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats gegenwärtig noch nicht erforderlich, sich mit den<br />
diesbezüglichen Erwägungen der Bieterin zu befassen.<br />
VI.<br />
Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Ludwig<br />
Beck AG<br />
VI.1 Vorstand<br />
Personelle Maßnahmen im Hinblick auf den Vorstand der Ludwig Beck AG sind ausweislich<br />
der Angebotsunterlage von der Bieterin nicht geplant.<br />
Die Mitglieder des Vorstands bestätigen, dass ihnen von der Bieterin oder einer mit der Bieterin<br />
Gemeinsam Handelnden Person oder deren Tochterunternehmen keine Geldleistungen<br />
<strong>27</strong>
oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot gewährt oder<br />
in Aussicht gestellt wurden.<br />
VI.2 Aufsichtsrat<br />
Die Beteiligung der Bieterin an der Ludwig Beck AG hat keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG. Nach der <strong>Satz</strong>ung<br />
der Ludwig Beck AG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammen, von<br />
denen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bieterin plant ausweislich der<br />
Angebotsunterlage im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Zielgesellschaft ihre bis<br />
dahin erworbenen Stimmrechte dergestalt einzusetzen, den Aufsichtsrat durch von ihr vorzuschlagende<br />
Personen teilweise neu zu besetzen und gegebenenfalls die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder<br />
insgesamt zu erhöhen oder zu verringern, sofern dies rechtlich zulässig<br />
ist.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigen, dass ihnen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot<br />
von der Bieterin oder einer mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden Personen oder<br />
deren Tochterunternehmen weder Geldleistungen noch sonstige geldwerte Vorteile gewährt<br />
oder in Aussicht gestellt wurden.<br />
VII.<br />
<strong>Abs</strong>icht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, das Angebot anzunehmen<br />
Von den beiden Vorstandsmitgliedern hält nur Herr Dieter Münch Aktien der Ludwig Beck<br />
AG. Herr Münch ist zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen,<br />
ob er das Angebot der Bieterin für die von ihm gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen<br />
oder nicht annehmen wird.<br />
Von den Aufsichtsratsmitgliedern hält lediglich Frau Gabriele Keitel Aktien der Ludwig Beck<br />
AG. Frau Keitel beabsichtigt, das Angebot der Bieterin für die von ihr gehaltenen Ludwig<br />
Beck AG – Aktien nicht anzunehmen.<br />
Das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Wöhrl hat beherrschenden Einfluss auf die Rudolf Wöhrl<br />
AG, die Aktien der Ludwig Beck AG hält. Auch Herr Gerhard Wöhrl ist zum Zeitpunkt der<br />
Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen, ob er seinen beherrschenden Einfluss<br />
auf die Rudolf Wöhrl AG in solcher Weise ausüben wird, dass diese das Angebot der Bieterin<br />
für die von der Rudolf Wöhrl AG gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen oder<br />
28
nicht annehmen soll.<br />
VIII. Empfehlung<br />
Ausweislich der Angebotsunterlage ergeben sich für die Ludwig Beck AG und die Mitarbeiter<br />
der Ludwig Beck AG - Gruppe durch das Pflichtangebot der Bieterin auch im Falle dessen<br />
erfolgreicher Durchführung keine Nachteile. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der<br />
Angebotsunterlage wiedergegebenen <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die Ludwig Beck<br />
AG. Die Verwaltung der Ludwig Beck AG ist daran interessiert, langfristig orientierte Investoren<br />
zu gewinnen, die die Geschäftstätigkeit und die Strategie der Ludwig Beck AG unterstützen.<br />
Dies ist bei der Bieterin angabengemäß der Fall.<br />
In Anbetracht der Ausführungen in dieser Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung der<br />
Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin angebotene<br />
Gegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG. Inwieweit die Annahme<br />
oder Ablehnung des Angebots mit Blick auf die zukünftige Wertentwicklung der Ludwig<br />
Beck AG – Aktie für die Aktionäre der Ludwig Beck AG vor- oder nachteilhaft sein könnte,<br />
vermögen Vorstand und Aufsichtsrat nicht einzuschätzen. Vor dem Hintergrund, dass je<br />
nach individueller Situation, unter anderem der steuerlichen Situation, und Einschätzung die<br />
Annahme oder Nichtannahme des Angebots jeweils die für den einzelnen Ludwig Beck AG –<br />
Aktionär vorteilhaftere Handlungsalternative sein kann, geben Vorstand und Aufsichtsrat der<br />
Ludwig Beck AG keine Handlungsempfehlung ab. Jeder Ludwig Beck AG – Aktionär muss<br />
vielmehr unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner<br />
persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Wertes und Börsenkurses der<br />
Ludwig Beck AG – Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen, ob und für wie viele<br />
Ludwig Beck AG – Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.<br />
München, den 29. Mai 2009<br />
Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft<br />
Der Vorstand<br />
Der Aufsichtsrat<br />
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