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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...

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Pflichtveröffentlichung<br />

gemäß §§ <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 1, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 1<br />

i.V.m. § 39 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

Gemeinsame Stellungnahme<br />

des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft<br />

gemäß § <strong>27</strong> des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

zum Pflichtangebot der<br />

INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

Schloßweg <strong>14</strong><br />

91244 Reichenschwand<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

__________________________________________________________________<br />

Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft - Aktien:<br />

ISIN DE0005199905 (WKN 519 990)<br />

„Zum Verkauf eingereichte Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft<br />

- Aktien“: ISIN DE000A0Z1HF7 (WKN A0Z1 HF)<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

I. Allgemeine Hinweise ................................................................................................................ 4<br />

I.1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................ 5<br />

I.2 Tatsächliche Grundlagen dieser Stellungnahme ............................................................. 5<br />

I.3 Veröffentlichung dieser Stellungnahme ............................................................................ 5<br />

I.4 Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der Ludwig Beck AG .......................................... 6<br />

II. Informationen zur Zielgesellschaft und zur Bieterin ............................................................. 6<br />

II.1 Informationen zur Zielgesellschaft ..................................................................................... 6<br />

II.1.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse .......................................................... 6<br />

II.1.2 Geschäftstätigkeit ............................................................................................................ 7<br />

II.1.3 Organe und Arbeitnehmer .............................................................................................. 8<br />

II.2 Informationen zur Bieterin und mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen .................. 9<br />

II.2.1 Die Bieterin ....................................................................................................................... 9<br />

II.2.2 Hans Rudolf Wöhrl ........................................................................................................ 10<br />

II.2.3 Mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen .................................................... 11<br />

III. Stellungnahme zur angebotenen Gegenleistung ................................................................ 11<br />

III.1 Art und Höhe der Gegenleistung ...................................................................................... 11<br />

III.2 Gesetzliche Mindestpreise ................................................................................................ 11<br />

III.2.1 Gewichteter Durchschnittsbörsenkurs ....................................................................... 12<br />

III.2.2 Vorerwerbspreis ............................................................................................................ 12<br />

III.3 Vergleich mit historischen Börsenkursen ....................................................................... 15<br />

III.4<br />

Bewertung der angebotenen Gegenleistung durch Vorstand und Aufsichtsrat der<br />

Ludwig Beck AG ................................................................................................................ 18<br />

III.5 Finanzierung des Angebots .............................................................................................. 18<br />

IV.<br />

Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen des Angebots für die Zielgesellschaft,<br />

die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen und die<br />

Standorte der Gesellschaft .................................................................................................... 19<br />

IV.1 Voraussichtliche Folgen für die Ludwig Beck AG .......................................................... 19<br />

IV.2<br />

IV.3<br />

IV.4<br />

Voraussichtliche Folgen eines Angebots für die Arbeitnehmer der Ludwig Beck AG,<br />

ihre Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen .................................................... 20<br />

Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Standorte der Ludwig<br />

Beck AG .............................................................................................................................. 21<br />

Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Aktionäre der Ludwig<br />

Beck AG .............................................................................................................................. 21<br />

IV.4.1 Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots........................................................ 21<br />

IV.4.2 Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots ............................................... 25<br />

V. Stellungnahme zu den von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Zielen .................. 26<br />

V.1 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit, die<br />

2


Verwendung des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck AG<br />

............................................................................................................................................. 26<br />

V.2 Strukturverändernde und sonstige wichtige Maßnahmen ............................................ <strong>27</strong><br />

VI. Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Ludwig Beck<br />

AG ............................................................................................................................................. <strong>27</strong><br />

VI.1 Vorstand .............................................................................................................................. <strong>27</strong><br />

VI.2 Aufsichtsrat......................................................................................................................... 28<br />

VII.<br />

<strong>Abs</strong>icht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, das Angebot anzunehmen<br />

.................................................................................................................................................. 28<br />

VIII. Empfehlung ............................................................................................................................. 29<br />

3


I. Allgemeine Hinweise<br />

Die INTRO-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Reichenschwand, Bundesrepublik Deutschland,<br />

geschäftsansässig Schloßweg <strong>14</strong>, 91244 Reichenschwand, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 1940 (nachfolgend auch die "Bieterin"), hat am 19.<br />

Mai 2009 gemäß § 35 <strong>Abs</strong>. 2 und § <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 2 und 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und<br />

Übernahmegesetzes ("WpÜG") die Angebotsunterlage im Sinne von § 11 WpÜG für das<br />

Pflichtangebot der Bieterin (nachfolgend auch die "Angebotsunterlage") an die Aktionäre<br />

der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft mit Sitz in München,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100 213, geschäftsansässig<br />

Marienplatz 11, 80331 München, (nachfolgend auch die "Zielgesellschaft"<br />

oder die "Ludwig Beck AG" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die "Ludwig<br />

Beck AG – Gruppe") veröffentlicht.<br />

Das Angebot ist auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien mit der<br />

ISIN DE0005199905 / WKN 519 990 mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von<br />

gerundet € 2,56 je Aktie und einer Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2009 zu<br />

einem Preis von € 11,90 je Ludwig Beck AG – Aktie gerichtet. Der Vorstand der Ludwig Beck<br />

AG hat die Angebotsunterlage am 19. Mai 2009 erhalten und unverzüglich an den Aufsichtsrat<br />

und den Betriebsrat der Ludwig Beck AG weitergeleitet.<br />

Für alle weiteren Informationen und Einzelheiten zum Pflichtangebot, insbesondere den Hintergrund,<br />

den wesentlichen Bestimmungen, der Bieterin sowie den Bedingungen, den Annahmefristen<br />

und den Annahme- sowie Abwicklungsmodalitäten des Angebots werden die<br />

Aktionäre der Ludwig Beck AG auf die Ausführungen der Bieterin in der Angebotsunterlage<br />

verwiesen. Die Angebotsunterlage ist durch Bekanntgabe im Internet unter<br />

http://www.introgroup.de veröffentlicht und wird bei der INTRO-Verwaltungs GmbH, Schloßweg<br />

<strong>14</strong>, 91244 Reichenschwand, Telefon: +49 (0) 91 51 86 93 648 oder Telefax an +49 (0)<br />

91 51 86 93 650, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG haben das Angebot sorgfältig erörtert und<br />

geben hiermit gemäß § <strong>27</strong> WpÜG die folgende gemeinsame Stellungnahme, die in der gemeinsamen<br />

Sitzung des Aufsichtsrats und des Vorstands am 28. Mai 2009 einstimmig verabschiedet<br />

wurde, zu dem Angebot ab:<br />

4


I.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Nach § <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 1, 39 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft<br />

eine begründete Stellungnahme zu einem Pflichtangebot abzugeben. Die Stellungnahme<br />

kann auch, wie vorliegend vorgesehen, gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

abgegeben werden.<br />

Darüber hinaus kann der Betriebsrat der Zielgesellschaft gemäß § <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG dem<br />

Vorstand eine Stellungnahme zu dem Angebot übermitteln. Der Betriebsrat der Ludwig Beck<br />

AG hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.<br />

I.2 Tatsächliche Grundlagen dieser Stellungnahme<br />

Alle Angaben, die in dieser Stellungnahme enthalten sind, einschließlich Prognosen, Vermutungen,<br />

Werturteilen und in die Zukunft gerichteten Aussagen und <strong>Abs</strong>ichten, beruhen auf<br />

den dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zum Datum der Veröffentlichung dieser Stellungnahme<br />

vorliegenden Informationen und geben deren zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzungen<br />

und <strong>Abs</strong>ichten wieder. Diese können sich nach dem Datum der Abgabe der<br />

Stellungnahme ändern. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie diese Stellungnahme<br />

nur aktualisieren werden, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland verpflichtet sein sollten.<br />

Die in dieser Stellungnahme enthaltenen Informationen über die Bieterin, die mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen sowie mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden Personen beruhen auf<br />

den in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und anderen öffentlich zugänglichen<br />

Informationen. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass es unmöglich ist, die<br />

von der Bieterin geäußerten <strong>Abs</strong>ichten zu überprüfen oder deren Umsetzung zu gewährleisten.<br />

I.3 Veröffentlichung dieser Stellungnahme<br />

Diese Stellungnahme wird gemäß §§ <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 3, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 1 WpÜG durch Bekanntmachung<br />

im Internet auf der Website der Gesellschaft unter http://www.ludwigbeck.com sowie<br />

durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Stellungnahmen<br />

des Vorstands und des Aufsichtsrats zu etwaigen Änderungen des Angebots werden in gleicher<br />

Weise veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Stellungnahme sowie etwaiger Stellungnahmen<br />

zu Änderungen des Angebots erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.<br />

5


I.4 Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der Ludwig Beck AG<br />

Jeder Aktionär der Ludwig Beck AG muss in eigener Verantwortung die Angebotsunterlage<br />

zur Kenntnis nehmen und unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner persönlichen<br />

Situation seine Entscheidung über die Annahme des Angebots treffen. Die Wertungen des<br />

Vorstands und des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG in dieser Stellungnahme sind für die<br />

Ludwig Beck AG – Aktionäre nicht bindend. Es obliegt jedem Aktionär, auf Grundlage der<br />

ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, insbesondere der von der Bieterin erstellten<br />

und veröffentlichten Angebotsunterlage, selbst zu entscheiden, ob er das Angebot annimmt<br />

oder nicht. Ferner weisen Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG ausdrücklich<br />

darauf hin, dass die in dieser Stellungnahme enthaltene Darstellung des Angebots keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass für die Bedingungen und Bestimmungen<br />

des Angebots allein die Regelungen der Angebotsunterlage maßgeblich sind.<br />

II.<br />

Informationen zur Zielgesellschaft und zur Bieterin<br />

II.1<br />

Informationen zur Zielgesellschaft<br />

II.1.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse<br />

Die Ludwig Beck AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit dem Sitz in München.<br />

Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100 213 eingetragen.<br />

Das Grundkapital der Ludwig Beck AG beläuft sich zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme auf<br />

€ 9.446.117,50. Es ist eingeteilt in 3.695.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien<br />

mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet € 2,56 je Aktie.<br />

Sämtliche auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil<br />

am Grundkapital von gerundet € 2,56 je Aktie sind stimmberechtigt; nicht stimmberechtigte<br />

Aktien bestehen bei der Zielgesellschaft nicht.<br />

Die Aktien der Ludwig Beck AG sind im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

(Prime Standard) und der Bayerischen Börse München unter der ISIN DE0005199905 /<br />

WKN 519 990 zum Handel zugelassen. Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen<br />

Stückaktien der Ludwig Beck AG werden an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett-<br />

Handel sowie im XETRA-Handel gehandelt. Zudem werden die Aktien im Freiverkehr an den<br />

Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart gehandelt. Die Aktien sind in<br />

den CDAX Index und in den Technology All Share Index der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

6


aufgenommen worden. Darüber hinaus gehört die Ludwig Beck AG mit weiteren 21 großen<br />

Einzelhandelsunternehmen zum Branchenindex "Prime Retail" der Deutschen Börse AG.<br />

Nach § 5 <strong>Abs</strong>. 3 der <strong>Satz</strong>ung der Ludwig Beck AG ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2010 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig<br />

oder mehrmals um bis zu insgesamt € 3.433.586,10 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber<br />

lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht<br />

der Aktionäre bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt € 3.000.000,--<br />

auszuschließen, um die neuen Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von<br />

Beteiligungen an Unternehmen auszugeben. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um das Grundkapital<br />

der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu weitere € 2.556,10 durch Ausgabe<br />

neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag zu erhöhen, der den Börsenpreis<br />

der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags<br />

durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 4 AktG).<br />

Das Grundkapital ist ferner um bis zu € 4.290.000,-- bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />

wird durch Ausgabe von bis zu 1.678.102 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit<br />

Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Ausgabe nur insoweit durchgeführt,<br />

wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses<br />

der Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 ausgegeben werden, von<br />

ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch<br />

gemacht.<br />

Zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme hält die Ludwig Beck AG keine eigenen Aktien.<br />

II.1.2 Geschäftstätigkeit<br />

Gegenstand des Unternehmens der Ludwig Beck AG ist die Fortführung des vormals von der<br />

Kommanditgesellschaft in Firma Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier KG mit<br />

dem Sitz in München unter dieser Firma betriebenen Unternehmens sowie der sonstige Vertrieb<br />

von Waren aller Art, insbesondere Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung,<br />

Hartwaren und anderen Waren, auch im Versandwege. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle<br />

Geschäfte zu betreiben und alle Handlungen vorzunehmen, die dem Zweck des Unternehmens<br />

dienlich sein können. In diesem Rahmen kann sie sich an anderen Unternehmen beteiligen<br />

und kann deren Geschäftsführung und/oder Vertretung übernehmen. Die Gesell-<br />

7


schaft kann auch die Herstellung der von ihr vertriebenen Waren aufnehmen. Die Gesellschaft<br />

kann unter gleicher und anderer Firma Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.<br />

Die Ludwig Beck AG ist eines der führenden Handelsunternehmen Deutschlands. Die namengebende<br />

Lage des Stammhauses am Münchener Marienplatz gilt als eine der geschäftlich<br />

attraktivsten im "Land". Das Konzept "Kaufhaus der Sinne" setzt auf Qualität, Kompetenz,<br />

einen einzigartigen Sortiment-Mix und eine individuelle Präsentation. Der Sortimentschwerpunkt<br />

liegt bei Damen-, Herren- und Kinderbekleidung und zielt auf Kundengruppen,<br />

die marken- und modebewusst einkaufen. Eine Alleinstellung hat Ludwig Beck in den Nischenbereichen<br />

Tonträger für Jazz und klassische Musik. Die ständige Modernisierung und<br />

gezielte Anpassung des Sortiments an neue Trends ist ein wesentlicher Faktor für das Umsatzwachstum<br />

der Gesellschaft. Die Ludwig Beck AG möchte auch weiterhin diese Stärken<br />

nutzen.<br />

II.1.3 Organe und Arbeitnehmer<br />

a) Der Vorstand der Ludwig Beck AG besteht gegenwärtig aus den Herren<br />

- Dieter Münch (CFO, verantwortlich für Finanzen, Investor Relations und Personal)<br />

sowie<br />

- Oliver Haller (COO, verantwortlich für Einkauf, Verkauf und Marketing).<br />

b) Der Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern<br />

(§ 10 Ziff. 1 <strong>Satz</strong> 1 der <strong>Satz</strong>ung). Aufsichtsratsmitglieder sind:<br />

- Herr Dr. Joachim Hausser (Aufsichtsratsvorsitzender, Kaufmann, München),<br />

- Herr Gerhard Wöhrl (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Kaufmann, Nürnberg),<br />

- Herr Christian Greiner (Kaufmann, Nürnberg),<br />

- Herr Dr. Lutz Helmig (Kaufmann, Fulda),<br />

- Frau Gabriele Keitel (kaufmännische Angestellte, München) und<br />

- Frau Felicitas Uhl (Kassiererin, München).<br />

8


Herr Gerhard Wöhrl ist der Bruder von Herrn Hans Rudolf Wöhrl und zugleich Vorstand<br />

der Rudolf Wöhrl AG, die nach der Bieterin zweitgrößte Aktionärin der Zielgesellschaft<br />

ist. Weder die Bieterin noch mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen im Sinne des § 2<br />

<strong>Abs</strong>. 5 WpÜG stimmen sich nach Angaben der Bieterin mit Herrn Gerhard Wöhrl oder<br />

der Rudolf Wöhrl AG im Sinne des § 30 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG ab; die beiden letztgenannten<br />

sind angabengemäß auch keine mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen im<br />

Sinne des § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG.<br />

Das Aufsichtsratsmitglied Christian Greiner ist zugleich gesamtvertretungsberechtigter<br />

Geschäftsführer der Bieterin. Aufgrund dieses Doppelmandats hält es Herr Christian<br />

Greiner für nicht ausgeschlossen, dass in seiner Person ein Interessenkonflikt im Zusammenhang<br />

mit der Abgabe dieser Stellungnahme bestehen könnte. Das Aufsichtsratsmitglied<br />

Christian Greiner hat deshalb zwar an der Aufsichtsratssitzung vom<br />

28. Mai 2009, in der über die Verabschiedung der Stellungnahme Beschluss gefasst<br />

wurde, teilgenommen, er hat sich an der <strong>Abs</strong>timmung allerdings nicht beteiligt.<br />

Der Aufsichtsrat ist drittelparitätisch besetzt, d.h. der Aufsichtsrat setzt sich aus vier<br />

Vertretern der Anteilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen (§ 10<br />

Ziff. 1 <strong>Satz</strong> 2 der <strong>Satz</strong>ung).<br />

Arbeitnehmervertreterinnen sind Frau Gabriele Keitel und Frau Felicitas Uhl. Herr Hans<br />

Rudolf Wöhrl ist Ersatzmitglied der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats.<br />

c) Im Konzernverbund der Ludwig Beck AG sind im Verlauf des Jahres 2008 durchschnittlich<br />

538 Arbeitnehmer beschäftigt gewesen.<br />

II.2<br />

Informationen zur Bieterin und mit ihr Gemeinsam Handelnden Personen<br />

II.2.1 Die Bieterin<br />

Die Bieterin, die INTRO-Verwaltungs GmbH, ist ausweislich der Angebotsunterlage eine Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Reichenschwand,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 1940. Das Stammkapital<br />

der INTRO-Verwaltungs GmbH beträgt zur Zeit € 125.000 und ist voll eingezahlt.<br />

Die Geschäftsadresse der INTRO-Verwaltungs GmbH lautet Schloßweg <strong>14</strong>, 91244 Reichenschwand.<br />

Die Gesellschaft ist im Internet unter http://www.introgroup.de zu erreichen.<br />

9


<strong>Satz</strong>ungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung,<br />

die Verwaltung sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen, sowie<br />

die Erbringung von Beratungsleistungen für andere Unternehmen, ausgenommen die Steuer-<br />

und Rechtsberatung. Die Bieterin ist eine Beteiligungsholding ihres Alleingesellschafters<br />

Hans Rudolf Wöhrl. Neben der Beteiligung an der Ludwig Beck AG hält die Bieterin verschiedene<br />

Unternehmensbeteiligungen, die - soweit es sich um Tochterunternehmen handelt<br />

- in Anlage 2 zur Angebotsunterlage aufgeführt sind.<br />

Die Bieterin betreibt neben dem Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, dem Halten<br />

verschiedener Beteiligungen und der Abgabe des Pflichtangebots kein eigenes operatives<br />

Geschäft und beschäftigt neben drei Geschäftsführern vier Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft<br />

und eine Aushilfe.<br />

Die Bieterin wird wie folgt vertreten:<br />

- Hans Rudolf Wöhrl, einzelvertretungsbefugt,<br />

- Peter Oncken, gesamtvertretungsbefugt mit einem anderen Geschäftsführer und<br />

- Christian Greiner, gesamtvertretungsbefugt mit einem anderen Geschäftsführer.<br />

Daneben ist Helga Möschel Prokura erteilt. Sie ist zusammen mit einem anderen Geschäftsführer<br />

vertretungsbefugt.<br />

II.2.2 Hans Rudolf Wöhrl<br />

Hans Rudolf Wöhrl ist Alleingesellschafter und neben zwei anderen gesamtvertretungsberechtigten<br />

Geschäftsführern einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Bieterin.<br />

Über die Bieterin kontrolliert Hans Rudolf Wöhrl derzeit mittelbar die bereits durch die Bieterin<br />

erworbenen Stückaktien der Ludwig Beck AG. Hans Rudolf Wöhrl sind nach § 30 <strong>Abs</strong>. 1<br />

<strong>Satz</strong> 1 Nr. 1 WpÜG Stimmrechte aus den der Bieterin unmittelbar gehörenden Ludwig Beck<br />

AG – Aktien zuzurechnen. Hans Rudolf Wöhrl werden nach Angaben der Bieterin 1.485.253<br />

Ludwig Beck AG – Aktien zugerechnet, was rund 40,20 % des derzeit bestehenden Grundkapitals<br />

und der bestehenden Stimmrechte entspricht.<br />

Daneben kontrolliert Hans Rudolf Wöhrl unter anderem die Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs<br />

GmbH, eine mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Person (vgl. Ziff. II Nr. 2.3). Des Weite-<br />

10


en hält Hans Rudolf Wöhrl direkt oder indirekt verschiedene andere Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen<br />

an Unternehmen.<br />

Hans Rudolf Wöhrl hat (derzeit) keine Organstellung bei der Zielgesellschaft inne. Er ist allerdings<br />

Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG.<br />

II.2.3 Mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen<br />

Hans Rudolf Wöhrl ist eine mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Person im Sinne von § 2<br />

<strong>Abs</strong>. 5 WpÜG.<br />

Außerdem sind nach § 2 <strong>Abs</strong>. 5 <strong>Satz</strong> 1 und <strong>Satz</strong> 3 WpÜG alle (weiteren) Tochterunternehmen<br />

von Hans Rudolf Wöhrl im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>. 6 WpÜG mit der Bieterin Gemeinsam<br />

Handelnde Personen. Dazu gehören die Zielgesellschaft und deren Tochtergesellschaften<br />

zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage nicht.<br />

Die mit der Bieterin im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG Gemeinsam Handelnden Personen gehen<br />

aus Anlage 2 zur Angebotsunterlage hervor. Daneben gibt es angabengemäß keine<br />

weiteren mit der Bieterin im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG Gemeinsam Handelnde Personen.<br />

III.<br />

Stellungnahme zur angebotenen Gegenleistung<br />

III.1 Art und Höhe der Gegenleistung<br />

Das Angebot sieht als Gegenleistung eine Geldleistung in Höhe von € 11,90 in bar je Ludwig<br />

Beck AG – Aktie vor. Eine Gegenleistung in Aktien wird nicht angeboten.<br />

III.2 Gesetzliche Mindestpreise<br />

Soweit Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG dies aufgrund der ihnen zustehenden<br />

Informationen beurteilen können, steht der Angebotspreis in Einklang mit § 31 WpÜG i.V.m.<br />

§§ 3 ff. der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten<br />

und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung<br />

und zur Abgabe eines Angebots ("WpÜG-AngebotsVO") und genügt damit den<br />

Anforderungen an die gesetzliche Mindestgegenleistung, die dem höheren der beiden nachfolgend<br />

unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Schwellenwerte zu entsprechen hat:<br />

11


III.2.1 Gewichteter Durchschnittsbörsenkurs<br />

Nach § 5 WpÜG-AngebotsVO muss der Angebotspreis mindestens dem gewichteten durchschnittlichen<br />

inländischen Börsenkurs der Ludwig Beck AG - Aktien während der letzten drei<br />

Monate vor der am 6. Mai 2009 erfolgten Veröffentlichung der Kontrollerlangung entsprechen<br />

("Drei-Monats-Durchschnittskurs"). Der gewichtete durchschnittliche inländische<br />

Börsenkurs ist der nach Umsätzen gewichtete Durchschnittskurs, der von der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden "BaFin") ermittelt wird. Der von der BaFin<br />

ermittelte Drei-Monats-Durchschnittskurs der Ludwig Beck AG – Aktie betrug ausweislich der<br />

Angebotsunterlage zum Stichtag 5. Mai 2009 € 9,94.<br />

III.2.2 Vorerwerbspreis<br />

Eine weitere gesetzliche Untergrenze für die anzubietende Gegenleistung bildet nach § 4<br />

WpÜG-AngebotsVO die höchste durch die Bieterin, eine mit ihr Gemeinsam Handelnde Person<br />

oder deren Tochterunternehmen gewährte oder vereinbarte Gegenleistung für den Erwerb<br />

von Ludwig Beck AG - Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung<br />

der Angebotsunterlage nach § 35 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 1 WpÜG ("Sechs-Monats-<br />

Höchstpreis").<br />

Die Bieterin hat in Ziff. 8.1.1.1 und Ziff. 4.4.2 der Angebotsunterlage hierzu Folgendes erklärt:<br />

„8.1.1 Vorerwerbe der Bieterin<br />

Nach § 4 WpÜG-AngebV hat die Gegenleistung mindestens den Wert der höchsten<br />

von der Bieterin, einer mit ihr Gemeinsam Handelnden Person oder deren<br />

Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb<br />

von Aktien der Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG innerhalb<br />

der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

(„Sechs-Monats-Höchstkurs“) gemäß § 35 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 1 WpÜG zu entsprechen.<br />

Aufgrund der innerhalb dieses Zeitraums vorgenommenen Aktienerwerbe<br />

(siehe hierzu Ziff. 4.4.2) durch die Bieterin, mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden<br />

Personen bzw. deren Tochterunternehmen beträgt dieser Mindestpreis<br />

EUR 11,90 je Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG - Aktie […]<br />

4.4.2 Vorerwerbe<br />

In den sechs Monaten vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung und in den<br />

12


sechs Monaten vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage haben die Bieterin,<br />

die mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen und deren Tochterunternehmen,<br />

insgesamt Stück 87.000 Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus<br />

Feldmeier AG-Aktien wie folgt erworben:<br />

Börslicher Erwerb durch die Bieterin:<br />

Datum Stück Kaufpreis Käufer<br />

(pro Stück)<br />

<strong>27</strong>.04.2009 5.125 11,00 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

<strong>27</strong>.04.2009 20.000 11,00 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

<strong>27</strong>.04.2009 200 10,75 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

<strong>27</strong>.04.2009 200 10,71 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

<strong>27</strong>.04.2009 178 11,00 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

<strong>27</strong>.04.2009 197 10,94 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

<strong>27</strong>.04.2009 1.100 10,95 INTRO-Verwaltungs GmbH<br />

SUMME <strong>27</strong>.000<br />

Erwerbe innerhalb des 6-Monats-Zeitraums durch Gemeinsam Handelnde Personen:<br />

19.11.2008 1.400 7,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.11.2008 720 7,65 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

26.11.2008 300 7,60 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

01.12.2008 4 7,60 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

03.12.2008 1.096 7,60 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

29.12.2008 12 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

29.12.2008 6.507 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

29.12.2008 1.300 8,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

29.12.2008 850 8,65 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

29.12.2008 1.300 8,65 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

02.01.2009 1.200 9,25 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

02.01.2009 700 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

07.01.2009 1.099 9,13 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

07.01.2009 1 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 1.100 9,09 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 800 9,05 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 1.000 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 1.000 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 203 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 1.000 9,25 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 100 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

13


09.01.2009 1.000 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

09.01.2009 1.100 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

<strong>14</strong>.01.2009 200 9,10 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

<strong>14</strong>.01.2009 1.500 9,18 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

<strong>14</strong>.01.2009 1.100 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

15.01.2009 430 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

15.01.2009 570 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

15.01.2009 530 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

15.01.2009 60 9,15 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

16.01.2009 230 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

16.01.2009 200 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

16.01.2009 670 9,44 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

16.01.2009 1.000 9,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.01.2009 600 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.01.2009 600 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.01.2009 600 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.01.2009 550 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.01.2009 400 8,95 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.01.2009 1.100 9,00 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

19.01.2009 150 9,21 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 450 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 350 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 200 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 650 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 300 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 100 8,90 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.012009 1.100 9,00 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 1.200 9,<strong>14</strong> Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

20.01.2009 650 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.01.2009 500 9,05 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.01.2009 750 9,20 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.01.2009 600 9,21 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.01.2009 500 9,20 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.01.2009 2.400 9,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.01.2009 1.100 9,31 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.01.2009 500 9,40 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

22.01.2009 500 9,20 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

22.01.2009 750 9,40 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

22.01.2009 1.000 9,35 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

22.01.2009 1.100 9,41 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

<strong>14</strong>


22.01.2009 750 9,25 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

22.01.2009 500 9,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

22.01.2009 1.100 9,44 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

26.01.2009 1 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

26.01.2009 1.499 9,30 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

26.01.2009 1.100 9,36 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.04.2009 2.000 10,45 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

21.04.2009 1.778 10,40 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

24.04.2009 <strong>14</strong>0 10,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

<strong>27</strong>.04.2009 200 10,70 Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH<br />

Summe 60.000<br />

Mit Aktienkauf- und Abtretungsvertrag vom 05. Mai 2009 hat die Bieterin von der<br />

ATON GmbH, Fulda, Bundesrepublik Deutschland, Stück 935.577 auf den Inhaber<br />

lautende nennwertlose Stückaktien der Zielgesellschaft (dies entspricht<br />

25,32 % am Grundkapital bzw. der Stimmrechte an der Zielgesellschaft) zu einem<br />

Preis von € 11,90 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie erworben.<br />

Mit Aktienkauf- und Abtretungsvertrag vom 05. Mai 2009 hat die Bieterin von der<br />

Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, Bundesrepublik<br />

Deutschland, Stück 110.451 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien<br />

der Zielgesellschaft (dies entspricht 2,99 % am Grundkapital bzw. der Stimmrechte<br />

an der Zielgesellschaft) zu einem Preis von € 11,90 je auf den Inhaber<br />

lautende nennwertlose Stückaktie erworben.<br />

Weder die Bieterin selbst, noch ihre Tochterunternehmen im Sinne von § 2 <strong>Abs</strong>.<br />

6 WpÜG, noch mit der Bieterin Gemeinsam Handelnde Personen im Sinne von<br />

§ 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG und deren Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der vorgenannten<br />

Erwerbe in dem 6-Monats-Zeitraum vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung<br />

und im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Kontrollerlangung<br />

am Mittwoch, den 06. Mai 2009 und der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

Vereinbarungen geschlossen, aufgrund derer sie die Übereignung von<br />

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG - Aktien verlangen können."<br />

Damit entspricht das Angebot der Bieterin dem Sechs-Monats-Höchstpreis und übersteigt<br />

den Drei-Monats-Durchschnittskurs. Es entspricht somit den gesetzlichen Mindestvorgaben.<br />

III.3 Vergleich mit historischen Börsenkursen<br />

15


Die Bieterin beurteilt die Angemessenheit des Angebotspreises anhand des Börsenpreises<br />

der Ludwig Beck AG – Aktie vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung am 6. Mai 2009. Sie<br />

ist der Auffassung, dass die historischen Börsenkurse eine geeignete Grundlage für die Beurteilung<br />

der Angemessenheit des Angebotspreises sind und führt hierzu in der Angebotsunterlage<br />

folgendes aus:<br />

„8.1.2 Angemessenheit der gebotenen Gegenleistung<br />

Die Bieterin hat die Angemessenheit des Angebotspreises nach dem Börsenpreis bestimmt,<br />

zu dem die nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus<br />

Feldmeier AG vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung am Mittwoch, den 06.<br />

Mai 2009, gehandelt wurden. Die Bieterin ist der Ansicht, dass diese historischen Börsenkurse<br />

eine geeignete Grundlage für die Bewertung der Angemessenheit des Angebotspreises<br />

darstellen.<br />

Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 6,25 % auf den Schlusskurs (elektronisches<br />

Handelssystem XETRA) zum Dienstag, den 05. Mai 2009, der EUR 11,20<br />

betrug (letzter Schlusskurs vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung) (Quelle:<br />

Deutsche Börse) und lag damit um EUR 0,70 über diesem Börsenkurs;<br />

Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 19,72 % auf den volumengewichteten<br />

Durchschnittsschlusskurs (gemäß § 31 <strong>Abs</strong>. 1 und <strong>Abs</strong>. 7 WpÜG i. V. mit<br />

§ 5 WpÜG-AngebV) vom Dienstag, den 05. Mai 2009, der EUR 9,94 betrug (Quelle:<br />

BaFin). Der Angebotspreis liegt somit EUR 1,96 über diesem volumengewichteten<br />

Durchschnittskurs.<br />

Sechs Monate vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs durch die Bieterin, d. h.<br />

am Dienstag, den 05. November 2008, betrug der Schlusskurs der auf den Inhaber<br />

lautenden nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus<br />

Feldmeier AG im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 7,35 (Quelle: Deutsche<br />

Börse). Der Angebotspreis liegt somit EUR 4,55 (entsprechend ca. 62 %) über diesem<br />

historischen Kurs.<br />

Aufgrund der Anfrage der ATON GmbH, Fulda, ob die Bieterin am Erwerb eines<br />

großen Aktienpaketes (Stück 935.577 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen<br />

Stückaktien der Zielgesellschaft) zu einem Preis von EUR 11,90 (je Aktie der Zielgesellschaft)<br />

interessiert sei, hat die Bieterin den bisherigen Börsenkursverlauf verfolgt<br />

und das Potential der Zielgesellschaft eingeschätzt und dann das Angebot der ATON<br />

16


GmbH, Fulda, zu einem Preis von EUR 11,90 je auf den Inhaber lautende nennwertlose<br />

Stückaktie der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG am 05.<br />

Mai 2009 angenommen.<br />

Zum gleichen Preis von EUR 11,90 (je Aktie der Zielgesellschaft) wurden dann<br />

auch Stück 110.451 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Zielgesellschaft<br />

von der Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand, erworben.<br />

Insgesamt enthält der Angebotspreis damit eine Prämie gegenüber der Bewertung der<br />

auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck<br />

- Textilhaus Feldmeier AG durch die Börse vor Veröffentlichung am Mittwoch, den 06.<br />

Mai 2009, dass die Bieterin über die Kontrolle über die Zielgesellschaft erworben hat.<br />

Nach Auffassung der Bieterin stellt der Vergleich von Angebotspreis und historischen<br />

Börsenkursen einen nachvollziehbaren und adäquaten Maßstab für die Beurteilung der<br />

Angemessenheit des Angebotspreises dar; daran ändert auch der Umstand nichts, dass<br />

die Bieterin selbst durch die Vorerwerbe (siehe Ziffer 4.4.2) den Angebotspreis definiert<br />

hat. Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG-Aktionäre konnten ihre Aktien<br />

zu diesen Kursen über die Börse veräußern und haben Ludwig Beck am Rathauseck<br />

- Textilhaus Feldmeier AG auch veräußert. Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen<br />

Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG wiesen<br />

und weisen bis zur Veröffentlichung dieses Angebots ein hinreichend hohes Maß an<br />

Streubesitz auf, weshalb das Handelsvolumen und die Liquidität der auf den Inhaber lautenden<br />

nennwertlosen Stückaktien der Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier<br />

AG ausreichend hoch waren und sind, damit der Börsenkurs als relevante Bezugsgröße<br />

dienen kann und auch der Preis für die beiden Paketerwerbe am 05. Mai<br />

2009 (siehe auch Ziffer 4.4.2) heranzuziehen war. Auch der Gesetzgeber misst dem<br />

Börsenkurs der Aktien von Zielgesellschaften eine maßgebliche Bedeutung für die Bewertung<br />

der Angemessenheit eines Angebots bei (vgl. § 31 <strong>Abs</strong>. 1 u. <strong>Abs</strong>. 7 WpÜG, §§ 4<br />

u. 5 der WpÜG-AngebV). Die Bieterin hält die Verwendung dieser Bewertungsmethode<br />

deshalb auch für dieses Pflichtangebot für angemessen. Die gewählte Prämie auf den<br />

Börsenkurs basiert auf einer individuellen Entscheidung der Bieterin, bei der sich diese<br />

u.a. von der Höhe der Prämie in anderen vergleichbaren Transaktionen hat leiten lassen;<br />

dies gilt insbesondere im Hinblick auf die außerbörslichen Vorerwerbe betreffend die Aktienkauf-<br />

und Abtretungsverträge vom 05. Mai 2009 sowohl mit der ATON GmbH, Fulda,<br />

als auch mit der Hans Rudolf Wöhrl Verwaltungs GmbH, Reichenschwand (siehe auch<br />

Ziffer 4.4.2) Die Bieterin hält den Angebotspreis in Anbetracht der Einhaltung der Mindestpreisvorschriften<br />

und der zuvor dargestellten Prämien auf den Börsenkurs für fair<br />

und angemessen.“<br />

17


III.4 Bewertung der angebotenen Gegenleistung durch Vorstand und Aufsichtsrat der<br />

Ludwig Beck AG<br />

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich intensiv mit der Frage der Angemessenheit der Höhe<br />

der von der Bieterin den Aktionären der Ludwig Beck AG offerierten Gegenleistung auseinandergesetzt.<br />

Dabei haben sie alle ihnen vorliegenden Erkenntnisquellen, so auch die historischen<br />

Börsenkurse der Ludwig Beck AG – Aktie, ausgeschöpft. Vorstand und Aufsichtsrat<br />

haben kein Bewertungsgutachten und keine Fairness-Opinion zum Wert der Ludwig Beck<br />

AG und des daraus abzuleitenden Wertes einer Ludwig Beck AG – Aktie eingeholt. Die Einholung<br />

solcher Gutachten war aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich.<br />

Vielmehr bieten die historischen Börsenkurse nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />

einen nachvollziehbaren und sachgerechten Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit<br />

der Gegenleistung. Die historischen Börsenkurse spiegeln nach Auffassung<br />

des Vorstands und des Aufsichtsrats aufgrund des hohen Streubesitzes sowie der in der<br />

Ludwig Beck AG – Aktie bestehenden Liquidität und des Handelsvolumens den inneren Wert<br />

der Aktien zutreffend wider. Umstände, die Zweifel an dem Maßstab "historische Börsenkurse"<br />

begründen könnten, etwa eine Marktenge oder Manipulationen durch Marktteilnehmer,<br />

sind für Vorstand und Aufsichtsrat nicht ersichtlich.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat haben auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dass die historischen<br />

Börsenkurse nicht den inneren Wert der Aktien und des Unternehmens der Ludwig<br />

Beck AG widerspiegeln könnten.<br />

Aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist es sachgerecht, die von der Bieterin angebotene<br />

Gegenleistung mit dem Drei-Monats-Durchschnittskurs, also dem volumengewichteten<br />

Durchschnittskurs in den letzten drei Monaten vor der Bekanntgabe der Kontrollerlangung,<br />

zu vergleichen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von knapp 20 % auf den<br />

Drei-Monats-Durchschnittskurs, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung sind,<br />

dass die angebotene Gegenleistung angemessen ist.<br />

III.5 Finanzierung des Angebots<br />

Die Bieterin hat nach ihren eigenen Angaben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um<br />

sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung die zur<br />

vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Sie werde<br />

18


die Finanzierung des Pflichtangebots ohne Aufnahme von Fremdkapital aus ihrem Guthaben<br />

bei Banken bestreiten.<br />

Die Gesamtanzahl der Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Pflichtangebot angenommen<br />

werden könnte, wird nach Angaben der Bieterin vor dem Ende der Annahmefrist 2.209.747<br />

Ludwig Beck AG – Aktien nicht übersteigen. Die maximale Zahlungsverpflichtung für die Bieterin<br />

beträgt somit angabengemäß € 26.295.989,30 (zuzüglich Transaktionsnebenkosten von<br />

maximal € 300.000,00).<br />

Die Commerzbank AG mit Sitz in Frankfurt am Main, ein von der Bieterin unabhängiges<br />

Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat mit Schreiben vom Donnerstag, den <strong>14</strong>. Mai<br />

2009 gemäß § 13 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 2 WpÜG bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen<br />

getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots<br />

notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung<br />

zur Verfügung stehen (vgl. Anlage 4 zur Angebotsunterlage).<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der Ludwig Beck AG haben keinen Anlass, an der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Finanzierungsbestätigung der Commerzbank AG oder an den Angaben der Bieterin<br />

zur Finanzierung des Angebots zu zweifeln.<br />

IV. Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen des Angebots für die Zielgesellschaft,<br />

die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen<br />

und die Standorte der Gesellschaft<br />

IV.1 Voraussichtliche Folgen für die Ludwig Beck AG<br />

Nachdem die Bieterin eine Beteiligung in Höhe von rund 40,20 % an der Ludwig Beck AG<br />

erworben hat, ist die Ludwig Beck AG ein nach den Vorschriften des WpÜG von der Bieterin<br />

kontrolliertes Unternehmen geworden. Die Bieterin sieht ihr Engagement als längerfristig an.<br />

Ausweislich Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage ist es das Ziel der Bieterin, die Geschäftstätigkeit<br />

der Ludwig Beck AG und ihrer Tochtergesellschaften aufrechtzuerhalten und auszubauen.<br />

Die Bieterin beabsichtigt keine Änderung der Geschäftstätigkeit und der Strategie der Ludwig<br />

Beck AG und der Ludwig Beck AG – Gruppe. Es sind insbesondere keine Maßnahmen vorgesehen,<br />

die die selbständige Entwicklung der Ludwig Beck AG und der Ludwig Beck AG –<br />

Gruppe beschränken würden. Die Bieterin hat nach ihren Angaben keine <strong>Abs</strong>ichten zur Verwendung<br />

des Vermögens der Zielgesellschaft und ebenso wenig <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick auf<br />

19


künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft. Die Bieterin schließt jedoch nicht aus, dass<br />

sich ihre <strong>Abs</strong>ichten durch notwendige unternehmerische Maßnahmen in Zukunft ändern<br />

könnten.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage wiedergegebenen <strong>Abs</strong>ichten<br />

der Bieterin im Hinblick auf die Ludwig Beck AG. Die Verwaltung der Ludwig Beck AG ist<br />

daran interessiert, langfristig orientierte Investoren zu gewinnen, die die Geschäftstätigkeit<br />

und die Strategie der Ludwig Beck AG unterstützen. Dies ist bei der Bieterin angabengemäß<br />

der Fall, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat davon ausgehen, dass die Interessen der Ludwig<br />

Beck AG und der Bieterin im Einklang zueinander stehen.<br />

IV.2 Voraussichtliche Folgen eines Angebots für die Arbeitnehmer der Ludwig Beck<br />

AG, ihre Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen<br />

Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Ludwig Beck AG – Gruppe sowie die bestehenden<br />

Arbeitnehmervertretungen innerhalb der Ludwig Beck AG – Gruppe werden von der Durchführung<br />

des Pflichtangebots nicht berührt und die Arbeitsverhältnisse bestehen mit demselben<br />

Arbeitgeber fort (kein Betriebsübergang). Die Inhalte der Arbeitsverträge der Arbeitnehmer<br />

mit Unternehmen der Ludwig Beck AG – Gruppe bleiben vom Vollzug des Pflichtangebots<br />

unberührt.<br />

Die Bieterin hat ausweislich Ziff. 7.3 der Angebotsunterlage derzeit keine <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick<br />

auf die Arbeitnehmer, die Arbeitnehmervertretungen oder die Beschäftigungsverhältnisse<br />

der Arbeitnehmer bei der Ludwig Beck AG – Gruppe. Insbesondere plant die Bieterin keine<br />

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage ausgeführten <strong>Abs</strong>ichten<br />

der Bieterin, wonach das Angebot und dessen Vollzug keine unmittelbaren Auswirkungen<br />

auf die Arbeitnehmer der Ludwig Beck AG – Gruppe hat.<br />

20


IV.3<br />

Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Standorte der<br />

Ludwig Beck AG<br />

Die Bieterin hat in ihrer Angebotsunterlage unter Ziff. 7.4 mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt,<br />

den Sitz der Zielgesellschaft zu verlegen. Ebenso wenig plant die Bieterin, Standorte<br />

wesentlicher Unternehmensteile der Zielgesellschaft zu schließen, zu verlegen oder neu<br />

auszurichten.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage dargestellten <strong>Abs</strong>ichten<br />

der Bieterin, wonach der Sitz der Gesellschaft nicht verlegt werden soll und auch keine Pläne<br />

zur Verlegung wesentlicher Unternehmensteile der Ludwig Beck AG – Gruppe an andere<br />

Standorte bestehen. Vorstand und Aufsichtsrat gehen deshalb davon aus, dass es keine<br />

wesentlichen Änderungen der Standortsituation der Gesellschaften der Ludwig Beck AG –<br />

Gruppe als Folge eines erfolgreichen Angebots geben wird.<br />

IV.4 Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Aktionäre der<br />

Ludwig Beck AG<br />

Die folgenden Informationen dienen dazu, die Aktionäre der Ludwig Beck AG bei der Bewertung<br />

der Konsequenzen einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu unterstützen.<br />

Die im Folgenden aufgeführten Aspekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jedem<br />

Aktionär der Ludwig Beck AG obliegt es in eigener Verantwortung, die Auswirkungen<br />

einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu evaluieren. Der Vorstand rät den Ludwig<br />

Beck AG – Aktionären, sich insoweit sachverständig beraten zu lassen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen weiter darauf hin, dass sie keine Einschätzung darüber<br />

abgeben und abgeben können, wie die steuerlichen Konsequenzen für den einzelnen Aktionär<br />

aussehen, einschließlich der Frage, ob die Annahme oder Nichtannahme des Angebots<br />

zu steuerlichen Nachteilen (insbesondere eine etwaige Steuerpflicht hinsichtlich eines Veräußerungsgewinns)<br />

führt. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären, vor einer<br />

Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots steuerliche Beratung<br />

einzuholen, bei der ihre persönliche Situation berücksichtigt wird.<br />

IV.4.1 Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots<br />

Aktionäre der Ludwig Beck AG, die das Angebot annehmen, verlieren bei Vollzug des Angebots<br />

mit der Übertragung der Aktien auf die Bieterin ihre Mitgliedschafts- und Vermögens-<br />

21


echte an der Ludwig Beck AG.<br />

Konkret bedeutet dies vor allem das Folgende:<br />

- Aktionäre der Ludwig Beck AG haben mit den Aktien, für die das Angebot angenommen<br />

wird, letztmalig für das am 31. Dezember 2008 abgelaufene Geschäftsjahr der Ludwig<br />

Beck AG am Bilanzgewinn der Ludwig Beck AG teilgenommen. Das Dividendenrecht für<br />

das Geschäftsjahr 2009 steht in diesem Fall der Bieterin zu, weil die ordentliche Hauptversammlung<br />

2010 der Ludwig Beck AG nach Ablauf der Annahmefrist stattfinden wird.<br />

- Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Pflichtangebot nicht angenommen wurde, werden<br />

weiter unter der ISIN DE0005199905 (WKN 519 990) gehandelt werden. Der gegenwärtige<br />

Kurs der Ludwig Beck AG – Aktie spiegelt möglicherweise den Umstand wider, dass<br />

die Bieterin am 6. Mai 2009 den Erwerb der Kontrolle im Sinne des WpÜG veröffentlicht<br />

und dieses Pflichtangebot öffentlich angekündigt hat. Es ist daher ungewiss, ob sich der<br />

Kurs der Ludwig Beck AG – Aktie nach Ablauf der Annahmefrist für das Pflichtangebot<br />

auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau halten wird.<br />

- Diejenigen Aktionäre, die das Angebot annehmen, profitieren nicht länger von einer<br />

möglicherweise günstigen Unternehmensentwicklung der Ludwig Beck AG und/oder einer<br />

günstigen Kursentwicklung der Ludwig Beck AG – Aktie.<br />

- Erwerben die Bieterin, mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen<br />

innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Anzahl sämtlicher, ihnen<br />

nach Ablauf der Annahmefrist zustehender Stimmrechte (§ 23 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 1 Nr. 2<br />

WpÜG) außerhalb der Börse Aktien der Ludwig Beck AG und wird hierfür wertmäßig eine<br />

höhere als die angebotene Gegenleistung gewährt oder vereinbart als die, die im<br />

Rahmen des Angebots angeboten wurde, ist die Bieterin verpflichtet, denjenigen Aktionären,<br />

die das Angebot angenommen haben, eine Gegenleistung in Höhe des jeweiligen<br />

Unterschiedsbetrages zu zahlen. Nach Ablauf dieser Nacherwerbsfrist von einem<br />

Jahr ab der Veröffentlichung gemäß § 23 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 1 Nr. 2 WpÜG besteht demgegenüber<br />

kein Anspruch der ehemaligen Ludwig Beck AG – Aktionäre, die das Angebot angenommen<br />

haben, auf entsprechende Nachbesserung des Angebotspreises, wenn die<br />

Bieterin, mit ihr Gemeinsam Handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen Aktien<br />

der Ludwig Beck AG zu einem höheren als dem im Rahmen des Angebots angebotenen<br />

Preis erwerben.<br />

22


- Diejenigen Ludwig Beck AG – Aktionäre, die das Angebot annehmen, nehmen an Abfindungszahlungen<br />

irgendwelcher Art nicht mehr teil, die kraft Gesetzes (gegebenenfalls in<br />

der dem Gesetz durch die Rechtsprechung gegebenen Auslegung) im Falle bestimmter,<br />

nach dem Vollzug des Angebots etwa umgesetzter Strukturmaßnahmen zu zahlen sind<br />

(insbesondere der <strong>Abs</strong>chluss eines Unternehmensvertrages, Squeeze-Out, Umwandlung,<br />

Eingliederung oder Delisting). Diese Abfindungszahlungen werden grundsätzlich<br />

nach dem Gesamtwert des jeweiligen Unternehmens bemessen und unterliegen der gerichtlichen<br />

Kontrolle im Rahmen von Spruchverfahren. Solche Abfindungszahlungen<br />

können höher oder niedriger als die von der Bieterin im Rahmen des Angebots angebotene<br />

Gegenleistung sein. Die anbietenden Aktionäre haben für den Fall, dass solche Abfindungszahlungen<br />

höher sind als der Preis, den die anbietenden Aktionäre im Rahmen<br />

des Angebots erhalten, keinen Anspruch auf solche Abfindungszahlungen oder etwaige<br />

zusätzliche Zahlungen.<br />

- Abhängig von der Annahmequote wird sich die Quote der im Streubesitz (so genannter<br />

Free Float) befindlichen Ludwig Beck AG – Aktien weiter verringern. Die Anzahl der<br />

Ludwig Beck AG – Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern, dass ein ordnungsgemäßer<br />

Börsenhandel in Ludwig Beck AG – Aktien nicht mehr gewährleistet ist<br />

oder sogar überhaupt kein Börsenhandel mehr stattfindet. Dies könnte dazu führen, dass<br />

Verkaufsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ferner könnte<br />

ein geringeres Handelsvolumen der nicht zum Verkauf eingereichten Ludwig Beck AG –<br />

Aktien zu größeren Kursschwankungen der Ludwig Beck AG – Aktie als in der Vergangenheit<br />

führen.<br />

- Abhängig von der Höhe ihrer Beteiligung an der Ludwig Beck AG könnte die Bieterin<br />

Reorganisations- und Strukturmaßnahmen ohne Zustimmung der Minderheitsaktionäre<br />

durchsetzen.<br />

- Sofern die Bieterin nach Durchführung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />

mindestens 95 % des Grundkapitals der Ludwig Beck AG hält, besteht die Möglichkeit,<br />

dass die Hauptversammlung der Ludwig Beck AG auf Verlangen der Bieterin nach<br />

§§ 3<strong>27</strong>a ff. AktG über eine Übertragung der Ludwig Beck AG – Aktien der Minderheitsaktionäre<br />

auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sogenannter<br />

aktienrechtlicher Squeeze-Out) beschließt. Sofern die Hauptversammlung einen<br />

entsprechenden Squeeze-Out-Beschluss fasst, würde dies zur Übertragung der im<br />

Streubesitz befindlichen Ludwig Beck AG – Aktien auf die Bieterin und zu einer Beendigung<br />

der Börsennotierung der Ludwig Beck AG – Aktien führen. Die Höhe der von der<br />

23


Bieterin an die Minderheitsaktionäre der Ludwig Beck AG zu zahlenden Barabfindung<br />

hängt von den Verhältnissen der Ludwig Beck AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung<br />

der Hauptversammlung über den Squeeze-Out ab. Die Angemessenheit der Höhe der<br />

Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Die angemessene<br />

Barabfindung könnte dem im Rahmen des Pflichtangebots festgelegten Angebotspreis<br />

entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein.<br />

- Falls der Bieterin nach Vollzug dieses Pflichtangebots mindestens 95 % des stimmberechtigten<br />

Grundkapitals gehören, können ihr auf ihren Antrag die übrigen stimmberechtigten<br />

Aktien der Ludwig Beck AG auch durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt<br />

a.M. gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung übertragen werden (§ 39a<br />

<strong>Abs</strong>. 1 WpÜG, sogenannter übernahmerechtlicher Squeeze-Out).<br />

Anders als im Falle des aktienrechtlichen Squeeze-Out ist im übernahmerechtlichen<br />

Ausschlussverfahren kein Hauptversammlungsbeschluss vorgesehen. Der Ausschluss<br />

erfolgt nach § 39a <strong>Abs</strong>. 4 und <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG vielmehr auf Antrag der Bieterin durch Beschluss<br />

des hierfür ausschließlich zuständigen Landgerichts Frankfurt a.M., wobei der<br />

Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist zu stellen ist.<br />

Im Falle eines übernahmerechtlichen Ausschlussverfahrens ist die Abfindung hinsichtlich<br />

ihrer Höhe als angemessen anzusehen, wenn sie der Höhe der Gegenleistung<br />

im Rahmen dieses Pflichtangebots entspricht und die Bieterin auf Grund des Angebots<br />

mindestens 90 % des von diesem Pflichtangebot betroffenen Grundkapitals erworben<br />

hat.<br />

- Für den Fall, dass der Bieterin nach Vollzug des Pflichtangebots mindestens 95 % des<br />

stimmberechtigten Grundkapitals gehören, haben die Aktionäre, die das Pflichtangebot<br />

nicht angenommen haben, das Recht, der Bieterin innerhalb von drei Monaten nach Ablauf<br />

der Annahmefrist ihre Aktien zu dem Preis des Pflichtangebots anzudienen (§ 39c<br />

<strong>Satz</strong> 1 WpÜG).<br />

- Nach Ziff. 13.7 der Angebotsunterlage ist ein Handel mit den "Zum Verkauf Eingereichten<br />

Ludwig Beck AG – Aktien" über die Börse nicht vorgesehen. Die Handelbarkeit<br />

der Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

24


IV.4.2 Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots<br />

Ludwig Beck AG – Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, bleiben unverändert Aktionäre<br />

der Ludwig Beck AG. Sie sollten jedoch das Folgende berücksichtigen:<br />

- Die Ludwig Beck AG – Aktien, für die das Angebot nicht angenommen worden ist, können<br />

zunächst weiter an der Börse gehandelt werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen,<br />

dass das Angebot an und die Nachfrage nach Ludwig Beck AG – Aktien nach<br />

erfolgreichem <strong>Abs</strong>chluss dieses Angebots geringer sein wird als heute und damit die Liquidität<br />

der Ludwig Beck AG – Aktien sinken könnte. Dies kann dazu führen, dass Kaufund<br />

Verkaufsorders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus<br />

könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität der Ludwig Beck AG – Aktien<br />

dazu führen, dass es zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit<br />

kommt. Sollte aufgrund einer geringeren Liquidität der Ludwig Beck AG – Aktien<br />

ein ordnungsgemäßer Handel nicht mehr gewährleistet sein, ist ein Widerruf der Notierung<br />

der Aktien an der Börse denkbar. Im Falle eines solchen Delisting würde es keinen<br />

öffentlichen Markt für den Handel von Ludwig Beck AG – Aktien mehr geben. Sollte<br />

es zu einer Beendigung der Börsennotierung der Ludwig Beck AG – Aktien kommen,<br />

könnte dies die Verkaufsmöglichkeit der Aktien erheblich einschränken.<br />

- Die Bieterin könnte nach Durchführung des Angebots und nach etwaigen weiteren Kapitalmaßnahmen<br />

über die notwendige qualifizierte Mehrheit der stimmberechtigten Aktien<br />

verfügen, um in der Hauptversammlung der Ludwig Beck AG unter bestimmten Einschränkungen<br />

wichtige gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen durchzusetzen, wie<br />

z.B. <strong>Satz</strong>ungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen (insbesondere Verschmelzungen<br />

und Formwechsel), Zustimmung zu Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsverträgen,<br />

Auflösung (einschließlich der sog. Übertragenden Auflösung) und<br />

die Abgabe wesentlicher Unternehmensteile. Ausweislich Ziff. 7.2 der Angebotsunterlage<br />

erwägt die Bieterin für den Fall, dass sie zusammen mit Gemeinsam Handelnden<br />

Personen 75 % des Grundkapitals und 75 % der Stimmen an der Ludwig Beck AG hält,<br />

die Durchführung gesellschafts- oder kapitalmarktrechtlicher Reorganisations- oder<br />

Strukturmaßnahmen, insbesondere die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung aus<br />

Genehmigtem Kapital unter Gewährung neuer Anteile an der Zielgesellschaft unter Ausschluss<br />

des Bezugsrechts der Aktionäre, den Ausschluss von Minderheitsaktionären<br />

gemäß § 39a WpÜG (übernahmerechtlicher Squeeze-Out), den Ausschluss von Minderheitsaktionären<br />

gemäß §§ 3<strong>27</strong>a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out), ein Delisting<br />

der Aktien der Zielgesellschaft oder ein Downgrading in ein anderes Marktsegment.<br />

25


- Bei einer Reihe von Maßnahmen, die die Bieterin kraft ihrer beherrschenden Stellung<br />

bei der Ludwig Beck AG durchführen oder durchsetzen könnte, muss den Aktionären<br />

der Ludwig Beck AG nicht zwingend ein wie auch immer gearteter Ausgleich angeboten<br />

werden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Maßnahmen einen<br />

nachteiligen Einfluss auf den Aktienkurs und/oder den rechnerisch aus dem Unternehmenswert<br />

hergeleiteten Wert der Ludwig Beck AG – Aktien haben könnten.<br />

- Generell ist die künftige Kursentwicklung der Ludwig Beck AG – Aktien nicht vorherzusagen.<br />

Sie unterliegt allen äußeren Einflüssen der Gesamtwirtschaftslage und ist von der<br />

künftigen Geschäftsentwicklung der Ludwig Beck AG – Gruppe abhängig. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass der gegenwärtige Kurs der Ludwig Beck AG – Aktie durch die Ankündigung<br />

der Bieterin zur Abgabe eines Übernahmeangebots beeinflusst ist und sich<br />

nicht notwendigerweise weiterhin auf dem derzeitigen Niveau halten wird.<br />

- Sofern die Bieterin über die erforderliche Mehrheit der Aktien verfügt, kann sie in der<br />

Hauptversammlung allein über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden. Es kann<br />

daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden, ob die bisherige<br />

Ausschüttungspolitik der Ludwig Beck AG fortgesetzt wird.<br />

V. Stellungnahme zu den von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Zielen<br />

V.1 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit, die Verwendung<br />

des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck<br />

AG<br />

Die Bieterin hat ihre <strong>Abs</strong>ichten betreffend die künftige Geschäftstätigkeit, die Verwendung<br />

des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck AG in Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage<br />

dargestellt.<br />

Danach beabsichtigt die Bieterin keine Änderung der Geschäftstätigkeit und der Strategie<br />

der Ludwig Beck AG und der Ludwig Beck AG – Gruppe. Es sind insbesondere keine Maßnahmen<br />

vorgesehen, die die selbständige Entwicklung der Ludwig Beck AG und der Ludwig<br />

Beck AG – Gruppe beschränken würden. Demzufolge soll der mit dem Pflichtangebot möglicherweise<br />

verbundene Erwerb weiterer Ludwig Beck AG – Aktien die künftige Geschäftstätigkeit<br />

der Bieterin unberührt lassen. Ferner hat die Bieterin angabegemäß keine <strong>Abs</strong>ichten<br />

zur Verwendung des Vermögens der Zielgesellschaft und ebenso wenig <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick<br />

auf künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft. Die Bieterin schließt jedoch nicht aus,<br />

26


dass sich ihre <strong>Abs</strong>ichten durch notwendige unternehmerische Maßnahmen in Zukunft ändern<br />

könnten.<br />

Nachdem die Bieterin eine Beteiligung in Höhe von rund 40,20 % an der Ludwig Beck AG<br />

erworben hat, ist die Ludwig Beck AG ein nach den Vorschriften des WpÜG von der Bieterin<br />

kontrolliertes Unternehmen geworden. Die Bieterin sieht ihr Engagement als längerfristig an.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage wiedergegebenen <strong>Abs</strong>ichten<br />

der Bieterin im Hinblick auf die Ludwig Beck AG. Die Verwaltung der Ludwig Beck AG ist<br />

daran interessiert, langfristig orientierte Investoren zu gewinnen, die die Geschäftstätigkeit<br />

und die Strategie der Ludwig Beck AG unterstützen. Dies ist bei der Bieterin angabengemäß<br />

der Fall, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat davon ausgehen, dass die Interessen der Ludwig<br />

Beck AG und der Bieterin im Einklang zueinander stehen.<br />

V.2 Strukturverändernde und sonstige wichtige Maßnahmen<br />

Die Bieterin erwägt für den Fall, dass sie zusammen mit Gemeinsam Handelnden Personen<br />

75 % des Grundkapitals und 75 % der Stimmen an der Ludwig Beck AG hält, die Durchführung<br />

gesellschafts- oder kapitalmarktrechtlicher Reorganisations- oder Strukturmaßnahmen<br />

(Ziff. 7.2 der Angebotsunterlage). Derartige Erwägungen sind im Falle der Erreichung vorgenannter<br />

Kapital- und Stimmrechtsmehrheiten nicht unüblich, zumal die Bieterin ausweislich<br />

der Angebotsunterlage über die finanziellen Mittel zur Durchführung strukturverändernder<br />

und sonstiger wichtiger Maßnahmen verfügt. Da gegenwärtig noch nicht absehbar ist, über<br />

welche Mehrheiten die Bieterin nach Durchführung des Pflichtangebots verfügt, ist es aus<br />

Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats gegenwärtig noch nicht erforderlich, sich mit den<br />

diesbezüglichen Erwägungen der Bieterin zu befassen.<br />

VI.<br />

Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Ludwig<br />

Beck AG<br />

VI.1 Vorstand<br />

Personelle Maßnahmen im Hinblick auf den Vorstand der Ludwig Beck AG sind ausweislich<br />

der Angebotsunterlage von der Bieterin nicht geplant.<br />

Die Mitglieder des Vorstands bestätigen, dass ihnen von der Bieterin oder einer mit der Bieterin<br />

Gemeinsam Handelnden Person oder deren Tochterunternehmen keine Geldleistungen<br />

<strong>27</strong>


oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot gewährt oder<br />

in Aussicht gestellt wurden.<br />

VI.2 Aufsichtsrat<br />

Die Beteiligung der Bieterin an der Ludwig Beck AG hat keine unmittelbaren Auswirkungen<br />

auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Ludwig Beck AG. Nach der <strong>Satz</strong>ung<br />

der Ludwig Beck AG setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammen, von<br />

denen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bieterin plant ausweislich der<br />

Angebotsunterlage im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Zielgesellschaft ihre bis<br />

dahin erworbenen Stimmrechte dergestalt einzusetzen, den Aufsichtsrat durch von ihr vorzuschlagende<br />

Personen teilweise neu zu besetzen und gegebenenfalls die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder<br />

insgesamt zu erhöhen oder zu verringern, sofern dies rechtlich zulässig<br />

ist.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bestätigen, dass ihnen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot<br />

von der Bieterin oder einer mit der Bieterin Gemeinsam Handelnden Personen oder<br />

deren Tochterunternehmen weder Geldleistungen noch sonstige geldwerte Vorteile gewährt<br />

oder in Aussicht gestellt wurden.<br />

VII.<br />

<strong>Abs</strong>icht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, das Angebot anzunehmen<br />

Von den beiden Vorstandsmitgliedern hält nur Herr Dieter Münch Aktien der Ludwig Beck<br />

AG. Herr Münch ist zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen,<br />

ob er das Angebot der Bieterin für die von ihm gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen<br />

oder nicht annehmen wird.<br />

Von den Aufsichtsratsmitgliedern hält lediglich Frau Gabriele Keitel Aktien der Ludwig Beck<br />

AG. Frau Keitel beabsichtigt, das Angebot der Bieterin für die von ihr gehaltenen Ludwig<br />

Beck AG – Aktien nicht anzunehmen.<br />

Das Aufsichtsratsmitglied Gerhard Wöhrl hat beherrschenden Einfluss auf die Rudolf Wöhrl<br />

AG, die Aktien der Ludwig Beck AG hält. Auch Herr Gerhard Wöhrl ist zum Zeitpunkt der<br />

Abgabe dieser Stellungnahme noch unentschlossen, ob er seinen beherrschenden Einfluss<br />

auf die Rudolf Wöhrl AG in solcher Weise ausüben wird, dass diese das Angebot der Bieterin<br />

für die von der Rudolf Wöhrl AG gehaltenen Ludwig Beck AG – Aktien annehmen oder<br />

28


nicht annehmen soll.<br />

VIII. Empfehlung<br />

Ausweislich der Angebotsunterlage ergeben sich für die Ludwig Beck AG und die Mitarbeiter<br />

der Ludwig Beck AG - Gruppe durch das Pflichtangebot der Bieterin auch im Falle dessen<br />

erfolgreicher Durchführung keine Nachteile. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der<br />

Angebotsunterlage wiedergegebenen <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die Ludwig Beck<br />

AG. Die Verwaltung der Ludwig Beck AG ist daran interessiert, langfristig orientierte Investoren<br />

zu gewinnen, die die Geschäftstätigkeit und die Strategie der Ludwig Beck AG unterstützen.<br />

Dies ist bei der Bieterin angabengemäß der Fall.<br />

In Anbetracht der Ausführungen in dieser Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung der<br />

Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin angebotene<br />

Gegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG. Inwieweit die Annahme<br />

oder Ablehnung des Angebots mit Blick auf die zukünftige Wertentwicklung der Ludwig<br />

Beck AG – Aktie für die Aktionäre der Ludwig Beck AG vor- oder nachteilhaft sein könnte,<br />

vermögen Vorstand und Aufsichtsrat nicht einzuschätzen. Vor dem Hintergrund, dass je<br />

nach individueller Situation, unter anderem der steuerlichen Situation, und Einschätzung die<br />

Annahme oder Nichtannahme des Angebots jeweils die für den einzelnen Ludwig Beck AG –<br />

Aktionär vorteilhaftere Handlungsalternative sein kann, geben Vorstand und Aufsichtsrat der<br />

Ludwig Beck AG keine Handlungsempfehlung ab. Jeder Ludwig Beck AG – Aktionär muss<br />

vielmehr unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner<br />

persönlichen Einschätzung über die künftige Entwicklung des Wertes und Börsenkurses der<br />

Ludwig Beck AG – Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen, ob und für wie viele<br />

Ludwig Beck AG – Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.<br />

München, den 29. Mai 2009<br />

Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft<br />

Der Vorstand<br />

Der Aufsichtsrat<br />

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