Pflichtveröffentlichung gemäà §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...
Pflichtveröffentlichung gemäà §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...
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künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft. Die Bieterin schließt jedoch nicht aus, dass<br />
sich ihre <strong>Abs</strong>ichten durch notwendige unternehmerische Maßnahmen in Zukunft ändern<br />
könnten.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage wiedergegebenen <strong>Abs</strong>ichten<br />
der Bieterin im Hinblick auf die Ludwig Beck AG. Die Verwaltung der Ludwig Beck AG ist<br />
daran interessiert, langfristig orientierte Investoren zu gewinnen, die die Geschäftstätigkeit<br />
und die Strategie der Ludwig Beck AG unterstützen. Dies ist bei der Bieterin angabengemäß<br />
der Fall, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat davon ausgehen, dass die Interessen der Ludwig<br />
Beck AG und der Bieterin im Einklang zueinander stehen.<br />
IV.2 Voraussichtliche Folgen eines Angebots für die Arbeitnehmer der Ludwig Beck<br />
AG, ihre Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen<br />
Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Ludwig Beck AG – Gruppe sowie die bestehenden<br />
Arbeitnehmervertretungen innerhalb der Ludwig Beck AG – Gruppe werden von der Durchführung<br />
des Pflichtangebots nicht berührt und die Arbeitsverhältnisse bestehen mit demselben<br />
Arbeitgeber fort (kein Betriebsübergang). Die Inhalte der Arbeitsverträge der Arbeitnehmer<br />
mit Unternehmen der Ludwig Beck AG – Gruppe bleiben vom Vollzug des Pflichtangebots<br />
unberührt.<br />
Die Bieterin hat ausweislich Ziff. 7.3 der Angebotsunterlage derzeit keine <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick<br />
auf die Arbeitnehmer, die Arbeitnehmervertretungen oder die Beschäftigungsverhältnisse<br />
der Arbeitnehmer bei der Ludwig Beck AG – Gruppe. Insbesondere plant die Bieterin keine<br />
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die in der Angebotsunterlage ausgeführten <strong>Abs</strong>ichten<br />
der Bieterin, wonach das Angebot und dessen Vollzug keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
auf die Arbeitnehmer der Ludwig Beck AG – Gruppe hat.<br />
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