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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 ...

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- Bei einer Reihe von Maßnahmen, die die Bieterin kraft ihrer beherrschenden Stellung<br />

bei der Ludwig Beck AG durchführen oder durchsetzen könnte, muss den Aktionären<br />

der Ludwig Beck AG nicht zwingend ein wie auch immer gearteter Ausgleich angeboten<br />

werden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Maßnahmen einen<br />

nachteiligen Einfluss auf den Aktienkurs und/oder den rechnerisch aus dem Unternehmenswert<br />

hergeleiteten Wert der Ludwig Beck AG – Aktien haben könnten.<br />

- Generell ist die künftige Kursentwicklung der Ludwig Beck AG – Aktien nicht vorherzusagen.<br />

Sie unterliegt allen äußeren Einflüssen der Gesamtwirtschaftslage und ist von der<br />

künftigen Geschäftsentwicklung der Ludwig Beck AG – Gruppe abhängig. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass der gegenwärtige Kurs der Ludwig Beck AG – Aktie durch die Ankündigung<br />

der Bieterin zur Abgabe eines Übernahmeangebots beeinflusst ist und sich<br />

nicht notwendigerweise weiterhin auf dem derzeitigen Niveau halten wird.<br />

- Sofern die Bieterin über die erforderliche Mehrheit der Aktien verfügt, kann sie in der<br />

Hauptversammlung allein über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden. Es kann<br />

daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden, ob die bisherige<br />

Ausschüttungspolitik der Ludwig Beck AG fortgesetzt wird.<br />

V. Stellungnahme zu den von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Zielen<br />

V.1 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit, die Verwendung<br />

des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck<br />

AG<br />

Die Bieterin hat ihre <strong>Abs</strong>ichten betreffend die künftige Geschäftstätigkeit, die Verwendung<br />

des Vermögens und die künftigen Verpflichtungen der Ludwig Beck AG in Ziff. 7.1 der Angebotsunterlage<br />

dargestellt.<br />

Danach beabsichtigt die Bieterin keine Änderung der Geschäftstätigkeit und der Strategie<br />

der Ludwig Beck AG und der Ludwig Beck AG – Gruppe. Es sind insbesondere keine Maßnahmen<br />

vorgesehen, die die selbständige Entwicklung der Ludwig Beck AG und der Ludwig<br />

Beck AG – Gruppe beschränken würden. Demzufolge soll der mit dem Pflichtangebot möglicherweise<br />

verbundene Erwerb weiterer Ludwig Beck AG – Aktien die künftige Geschäftstätigkeit<br />

der Bieterin unberührt lassen. Ferner hat die Bieterin angabegemäß keine <strong>Abs</strong>ichten<br />

zur Verwendung des Vermögens der Zielgesellschaft und ebenso wenig <strong>Abs</strong>ichten im Hinblick<br />

auf künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft. Die Bieterin schließt jedoch nicht aus,<br />

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