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Entwicklungslinien öffentlicher Gesundheit in den Ländern der ...

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Die Entwicklung <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Län<strong>der</strong>n</strong> <strong>der</strong> westlichen Besatzungszonen und die <strong>der</strong> sowjetischen<br />

lief jedoch sehr bald ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>. Von <strong>den</strong> Besatzungsbehör<strong>den</strong> unterstützt,<br />

entwickelten sich unterschiedliche Konzepte mediz<strong>in</strong>ischer Versorgung, die<br />

sich u.a. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellung <strong>der</strong> Ärzte, <strong>der</strong> sozialen Sicherung und <strong>der</strong> ambulanten<br />

Versorgung nie<strong>der</strong>schlugen. E<strong>in</strong>er <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung des Individuums liegen<strong>den</strong><br />

Sorge um die persönliche <strong>Gesundheit</strong> (West) stand die Übernahme dieser Verantwortung<br />

durch <strong>den</strong> Staat (Ost) gegenüber. Während <strong>in</strong> <strong>den</strong> Westzonen und <strong>der</strong> BRD<br />

die Prävention e<strong>in</strong>er therapeutisch orientierten Mediz<strong>in</strong> nachgeordnet wurde, war<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> sowjetischen Zone und <strong>der</strong> DDR das Ziel des gesundheitspolitischen Handelns<br />

die vorbeugende <strong>Gesundheit</strong>sfürsorge zur Erhaltung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit<br />

des Individuums und zur Steigerung des „Lebensstandards des Volkes“, wobei die<br />

Therapie diesem Ziel nachgeordnet war. Auch <strong>in</strong> dem Bereich des <strong>Gesundheit</strong>sschutzes<br />

und <strong>der</strong> Organisation des Verwaltungssystems erfolgten unterschiedliche<br />

Entwicklungen. Während <strong>in</strong> <strong>der</strong> sowjetischen Besatzungszone die rechtlichen<br />

und organisatorischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen auf e<strong>in</strong> zentralstaatlich organisiertes<br />

Gesamtgesundheitswesen mit E<strong>in</strong>schluss <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Gesundheit</strong>ssicherung<br />

ausgerichtet wur<strong>den</strong>, blieb das GVG als fortwährendes Landesrecht <strong>in</strong> <strong>den</strong> westdeutschen<br />

<strong>Län<strong>der</strong>n</strong> bestehen. In <strong>den</strong> <strong>Län<strong>der</strong>n</strong> Berl<strong>in</strong>, Bremen, Hamburg, Hessen,<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen und Schleswig-Holste<strong>in</strong> wur<strong>den</strong> schon 1945 die staatlichen<br />

<strong>Gesundheit</strong>sämter <strong>in</strong> die Kommunalverwaltungen <strong>in</strong>tegriert, dies war jedoch eher<br />

e<strong>in</strong>e organisationsrechtliche als e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Kommunalisierung, da die Struktur<br />

des Amtes sowie dessen <strong>in</strong>haltlicher Auftrag unverän<strong>der</strong>t fortgeschrieben wurde.<br />

In <strong>den</strong> süddeutschen <strong>Län<strong>der</strong>n</strong> (Bayern, Ba<strong>den</strong>-Württemberg, Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz und<br />

Saarland) sowie <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen (bis 1975) blieben die gegebenen staatlichen<br />

Verwaltungsstrukturen auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Kreise und kreisfreien Städte bestehen.<br />

Auf dem Gebiet <strong>der</strong> sowjetischen Besatzungszone wurde bereits 1945 e<strong>in</strong>e deutsche<br />

Zentralverwaltung für das <strong>Gesundheit</strong>swesen geschaffen. Ab 1947 wur<strong>den</strong><br />

„Zen tralstellen für Hygiene“ e<strong>in</strong>gerichtet, <strong>der</strong> Aufbau <strong>der</strong> Hygiene<strong>in</strong>spektionen begann.<br />

<strong>Gesundheit</strong>sschutz wurde zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, dessen<br />

Wahrnehmung dem Staat und <strong>den</strong> gesellschaftlichen Organisationen übertragen<br />

ist. Mit <strong>der</strong> Etablierung <strong>der</strong> Bezirksstruktur 1952 konnte die zentralistische<br />

Organisation des gesamten Hygienewesens <strong>in</strong> <strong>der</strong> DDR durch Gründung <strong>der</strong> „Bezirks-Hygiene<strong>in</strong>stitute“<br />

bzw. <strong>der</strong> Kreis-Hygiene-Inspektionen organisatorisch abgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

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