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<strong>GRK</strong><br />

Friedrichshafner Str. 124-126<br />

6. Bauabschnitt<br />

März 2011


Die Geschichte von<br />

Hoffmans Gärten<br />

Wer ist eigentlich „Hoffman“?<br />

Genau wissen wir das nicht.<br />

Wir wissen jedoch, dass er ein talentierter<br />

Zeichner war. Denn sein Skizzenbuch haben<br />

wir auf einem der Dachböden entdeckt.<br />

Herr Hoffman muss hier gelebt haben, denn<br />

fünf Skizzen sind eindeutig dem Grundstück<br />

und der nahen Umgebung zuzuordnen.<br />

Zum Beispiel ist ein Torbogen der Anlage zu<br />

erkennen oder die Gärten der Nachbarschaft.<br />

Mit seiner fließenden Handschrift hat er uns<br />

auch kleine Momentaufnahmen im<br />

geschriebenen Wort hinterlassen.<br />

Herr Hoffman wusste, wie schön es sich hier wohnt.<br />

Das spürt man auf jeder Seite. So werden<br />

seine Impressionen zu unseren Visionen.<br />

Sein Erleben zu unserem Ziel.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Das Vorwort – <strong>GRK</strong>-Holding AG 3<br />

I. Das angebotene Objekt im Überblick 4<br />

II. Übernahme der Prospektverantwortung 6<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 8<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage 16<br />

V. Der Standort Leipzig 22<br />

VI. Die Lage 30<br />

VII. Das Objekt 38<br />

VIII. Grundrisse 42<br />

IX. Die Baubeschreibung 48<br />

X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle 56<br />

XI. Rechtliche Verhältnisse 58<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse 62<br />

XIII. Referenzen – Außenansichten/Innenansichten 70<br />

Teil 1 - Kaufvertragsangebot 72<br />

Teil 2 - Teilungserklärung 86<br />

2 Inhaltsverzeichnis


Das Vorwort<br />

Die Renaissance der Wohnimmobilien<br />

Ungeachtet der ab 2012 sinkenden Bevölkerung wird<br />

die Wohnraumnachfrage mittelfristig weiter wachsen,<br />

insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsräumen.<br />

Ursachen hierfür sind der steigende Wohnflächen­<br />

bedarf pro Einwohner und die zunehmende Zahl der<br />

Singlehaushalte. Zudem blieb die Neubautätigkeit im<br />

Bereich Wohnimmobilien weit hinter dem Bedarf<br />

zurück. So wird sich die Nachfrage zunehmend auf<br />

den vorhandenen Wohnungsbestand konzentrieren,<br />

d. h. auf die Erhaltung und Modernisierung des Alt­<br />

baubestandes. Ein deutliches Indiz für die Attraktivität<br />

des deutschen Wohnimmobilienmarktes ist sicherlich,<br />

dass ausländische Investoren in den vergangenen drei<br />

Jahren über 25 Mrd. Euro für Investitionen in deut­<br />

sche Wohnimmobilien ausgegeben haben.<br />

Auf Erfolgskurs: Das neue Leipzig<br />

Dank umfassender Investitionen verfügt die traditions­<br />

reiche Universitäts­ und Messestadt heute über eine<br />

hochmoderne Infrastruktur und zählt zu den attrak­<br />

tivsten Wirtschaftsstandorten in Deutsch land. Unter­<br />

nehmen wie Porsche, BMW, DHL und Amazon haben<br />

das Potenzial der sächsischen Metropole früh<br />

Vorwort<br />

erkannt und mit ihren großflächigen Gewerbeansied­<br />

lungen bereits viele Tausend neuer Arbeitsplätze<br />

geschaffen. Dass sich der Flughafen Leipzig/Halle zu<br />

einem internationalen Drehkreuz im Luftverkehr ent­<br />

wickelt und die Leipziger Messe wieder Weltrang<br />

genießt, sind zwei weitere Belege für den spürbaren<br />

Aufwärtstrend, von dem die ganze Metropolregion<br />

profitiert.<br />

Wohnklassiker in grüner Lage<br />

Mit dem Denkmal­Sanierungsprojekt „Hoffmans Gär­<br />

ten“ im Leipziger Stadtteil Mockau entsteht ein<br />

attraktives Wohnungsangebot, das den Traum vieler<br />

Menschen erfüllt: Citynahes Wohnen unweit des<br />

Arbeitsplatzes in einem lebenswerten, von Grün<br />

geprägtem Umfeld. Nach der Sanierung werden die<br />

Wohnklassiker für fast jeden Flächenbedarf die pas­<br />

sende Lösung bieten – von der Zwei­Zimmer­Wohnung<br />

mit Loggia bis zum Familiendomizil mit vier Zimmern<br />

und Balkon. Dank Sonder­AfA gemäß § 7 i / § 10 f EStG<br />

ist der Immobilienerwerb in dieser guten Lage für<br />

Kapitalanleger wie für Eigennutzer auch in steuerlicher<br />

Hinsicht attraktiv.<br />

Der Zeitpunkt ist überaus günstig<br />

Wer jetzt in Leipzig Wohneigentum erwirbt, kann<br />

gleichzeitig von günstigen Kaufpreisen und immer<br />

noch historisch niedrigen Zinsen profitieren. Ein<br />

Anstieg der Zinsen, der Kaufpreise und damit auch<br />

der Mieten ist zu erwarten. Dies macht den Immobi­<br />

lienerwerb in „Hoffmans Gärten“ zu einer perspekti­<br />

visch sinnvollen Entscheidung – auch als Baustein der<br />

privaten Altersvorsorge. Ob Sie hier als Eigennutzer<br />

später mietfrei den Ruhestand genießen oder sich als<br />

Kapitalanleger eine zusätzliche „Immobilienrente“<br />

sichern möchten: Mit langjähriger Erfahrung und<br />

individueller Betreuung begleiten wir Sie bei der<br />

Umsetzung Ihrer Ziele.<br />

Das vorliegende Exposé informiert Sie über alle<br />

Details unseres Angebotes. Sprechen Sie uns an, wenn<br />

Sie Fragen haben oder ein persönliches<br />

Informationsgespräch wünschen.<br />

März 2011<br />

<strong>GRK</strong>­Holding AG<br />

3


1. Das angebotene Objekt im Überblick<br />

Art des Objekts<br />

Bestandsimmobilie (Wohnen) mit Umnutzungs­/Sanierungs­/Modernisierungsbedarf für weitere Wohnnutzung zur langfristigen Vermietung bzw. Nutzung<br />

nach Teilung in Wohnungseigentum. Zudem kann die Erwerberin bzw. der Erwerber auf Wunsch einem Mietpool beitreten.<br />

Lage des Objekts<br />

04357 Leipzig, Friedrichshafner Straße 124 und 126<br />

Anzahl der Einheiten<br />

7 Wohnungen mit 5 Wohnungen im 1. OG (davon 1 Wohnung als Maisonetten über 1. OG/DG), 2 Wohnungen im DG und 1 Gewerbeeinheit im EG<br />

Verkäufer<br />

Gartenhöfe GmbH, Leipzig<br />

Qualitätskontrolle<br />

Ein öffentlich vereidigter Sachverständiger oder der TÜV­Nord übernehmen die technische Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />

Kaufpreise<br />

– EUR 1.990/m²<br />

– Außenstellplatz: 5 Stellplätze zu je EUR 4.500,00; Stellplätze sind den Wohnungen nicht fest zugeordnet<br />

Kaufpreisaufteilung<br />

Siehe separate Kaufpreisliste (vgl. Prospekt Seite 18)<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

Ca. 5,0 % des Kaufpreises<br />

4 I. Das angebotene Objekt im Überblick


Abschreibung<br />

1. Für Kapitalanleger:<br />

Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />

– 8 Jahre x 9,0 %, 4 Jahre x 7,0 % des Sanierungsaufwands gem. § 7i EStG (Sonder­AfA für denkmalgeschützte Immobilien )<br />

– 50 Jahre x 2,0 % auf Altsubstanz gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare AfA)<br />

2.Für Eigennutzer:<br />

Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />

– 10 Jahre x 9,0 % des Sanierungsaufwandes gem. § 10 f EStG (Sonder­AfA für denkmalgeschützte Immobilien)<br />

Vermietung<br />

1. Ausgaben:<br />

– Wohngeld (davon u. a. nicht umlegbar):<br />

– Instandhaltung: 0,25 €/m²/Monat<br />

– WEG­Verwaltung: 17,00 € zzgl. 19,0 % USt./Monat/WE (20,23 € brutto)<br />

– Optional wird der Abschluss eines Mietpool­GbR­Vertrages angeboten<br />

– Vermietungsleistung: im Rahmen des Mietpools werden Maklergebühren vom Mietpool getragen<br />

– Sondereigentumsverwaltung: 12,00 € zzgl. 19,0 % USt./Monat/WE (14,28 € brutto)<br />

2.Einnahmen:<br />

– Wohnungen: Nach Marktsituation und Mietverhandlung; optional Mietpool­GbR (voraussichtlich 5,20 €/m² Zielmiete,<br />

davon werden voraussichtlich 4,90€/m² im Rahmen des Mietpools monatlich ausgeschüttet, Restbetragsausschüttung erfolgt jeweils am Jahresende)<br />

– Stellplätze: Nach Marktsituation und Mietverhandlung, voraussichtlich ca. 20,00 € /Stellplatz, kein Mietpool<br />

Rechte aus dem Erwerb der Vermögensanlage<br />

– Der Erwerber erwirbt Eigentum an einer Wohnung gemäß Wohnungseigentumsgesetz sowie den Anspruch auf Verwaltungsdienstleistungen gem. Teilungserklärung<br />

(siehe Anlage II, Gemeinschaftsordnung)<br />

– Kaufpreiszahlung erfolgt gemäß Makler­ und Bauträgerverordnung<br />

– Erhöhte Absetzungen gemäß §§ 7 i bzw. 10 f EStG können voraussichtlich realisiert werden<br />

– Zu weiteren Details wird auf die Kapitel „Steuerliche Verhältnisse“ und „Rechtliche Verhältnisse“ verwiesen<br />

I. Das angebotene Objekt im Überblick<br />

5


Prospektherausgeber<br />

Gartenhöfe GmbH<br />

Ein Unternehmen der<br />

<strong>GRK</strong>­Holding AG<br />

Prinz­Eugen­Str. 31<br />

04277 Leipzig<br />

Tel 0341 / 22 22 ­ 60<br />

Fax 0341 / 22 22 ­ 622<br />

www.<strong>grk</strong>­<strong>holding</strong>.com<br />

„… und ich genoss die Verführung<br />

des Lavendel.“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

II. Übernahme der Prospektverantwortung<br />

Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge­<br />

sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />

und die Sanierung einer Eigentumswohnung ist die<br />

Firma Gartenhöfe GmbH, Prinz­Eugen­Str. 31, 04277<br />

Leipzig. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handels­<br />

register des Amtsgerichts Leipzig unter der HR­Num­<br />

mer HRB 23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet.<br />

Das Stammkapital beläuft sich auf 25.000,00 Euro.<br />

Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht,<br />

geb. am 04.10.1967, von den Bestimmungen des § 181<br />

BGB befreit. Alleingesellschafterin der Gartenhöfe<br />

GmbH ist die Firma <strong>GRK</strong>­Holding AG, Prinz­Eugen­<br />

Straße 31, 04277 Leipzig, zugleich Initiatorin dieses<br />

Prospekts.<br />

Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am 21.08.1965,<br />

Herr Torsten Kracht, geb. am 04.10.1967 und Herr Andre­<br />

as Rühle, geb. am 16.10.1976, alle alleinvertretungsbe­<br />

rechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB<br />

befreit. Das Stammkapital beläuft sich auf 1.000.000,00<br />

EUR. Die Handelsregisternummer lautet HRB 22568<br />

(Amtsgericht Leipzig). Die <strong>GRK</strong>­Holding AG wurde am<br />

29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH gegründet und am<br />

02.06.2006 in eine AG umgewandelt. Für den Inhalt<br />

dieses Prospektes trägt der Prospektherausgeber die<br />

Verantwortung. Der Geschäftsführer des Prospekthe­<br />

rausgebers ist zu gleich dinglich uneingeschränkt<br />

zeichnungsberechtigt für das Objekt. Der Prospekt<br />

informiert den Investor nach Überzeugung des Pro­<br />

spektherausgebers wahrheitsgemäß, sorgfältig und<br />

vollständig über alle Umstände, die für die Entschei­<br />

dung des Investors über die angebotene Investition<br />

von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können.<br />

Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt<br />

beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass<br />

gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />

Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Der<br />

Prospektherausgeber steht für die wahrheitsgemäße<br />

und vollständige Beantwortung entsprechender Fra­<br />

gen interessierten Investoren bzw. deren Beratern<br />

jederzeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung<br />

kann für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenom­<br />

menen zusätzlichen EDV­Berechnungen bzw. über<br />

den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen über­<br />

nommen werden, da diese vom Prospektherausgeber<br />

nicht geprüft wurden bzw. diesem i. d. R. nicht<br />

bekannt sind. Der Prospektherausgeber überprüft<br />

auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des Inves­<br />

tors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten<br />

wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

Es sind nur die bis zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />

bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßge­<br />

bend. Planungs­ und Berechnungsgrundlagen stehen<br />

unter dem Vorbehalt der jederzeit möglichen Verän­<br />

derung. Die derzeitige Bau­, Verwaltungs­ und<br />

Finanzverwaltungspraxis sowie die Rechtsprechung<br />

können sich verändern. Eine Haftung für den Eintritt<br />

von Kosten­, Ertrags­ und Steuerprognosen sowie für<br />

die zukünftige Entwicklung der Finanzierungs­ und<br />

Bewirtschaftungskosten kann nicht übernommen<br />

werden. Eventuell im Prospekt enthaltene Illustra­<br />

tionen und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />

Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als<br />

wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung.<br />

Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />

hiervon abweichen.<br />

6 II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick


Die Realisierung von Planungen steht unter dem<br />

Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens der<br />

entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben ausschließlich<br />

die notariell beurkundeten Verträge.<br />

Die Namensnennung der gesetzlichen Vertreter<br />

der Gesellschaften erfolgt ausschließlich zur Information<br />

der Vertretungsverhältnisse.<br />

Eine persönliche Vertrauenswerbung mit den<br />

genannten Personen wird damit nicht bezweckt.<br />

Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />

Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichende<br />

Angaben darf und kann nur der Prospektherausgeber<br />

machen. Dritte, insbesondere mit dem Vertrieb<br />

und der Vermittlung befasste Personen, sind<br />

hierzu nicht befugt.<br />

II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick<br />

Der Prospekt besteht aus zwei Teilen. Da auch die<br />

abzuschließenden Verträge Veränderungen in<br />

sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />

können, besitzen nur die letztendlichen wechselseitig<br />

abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. Die im<br />

Exposé enthaltenen Angaben und Angebote sind<br />

demnach unverbindlich.<br />

Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Prospektaufbau und –inhalt orientieren<br />

sich am IDW­S­4­Standard der Wirtschaftsprüfer<br />

(Stand 18.05.2006). Der Prospektherausgeber versichert,<br />

dass er nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen<br />

Umstände im Prospekt vollständig und richtig<br />

aufgeklärt hat. Trotz gewissenhafter Prüfungen<br />

und sorgfältiger Erarbeitungen können Irrtümer<br />

jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der Prospekt wurde im März 2011 erstellt und herausgegeben.<br />

7


„Vor meinen Augen färbte<br />

sich die Wiese grün“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Risiken ­ Hinweise zur Kapitalanlage<br />

A. Allgemeines Risiko eines Immobilieneigentümers<br />

Das allgemeine Risiko besteht in einer gewissen<br />

Abhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen<br />

und allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen.<br />

Dass auch eine Immobilieninvestition den allgemei­<br />

nen marktwirtschaftlichen Spielregeln von Angebot<br />

und Nachfrage unterliegt, wurde in der Vergangen­<br />

heit deutlich.<br />

B. Standortrisiko<br />

Mitentscheidend für den Wertzuwachs einer<br />

Immobilie ist die Entwicklung des Standorts,<br />

wobei sowohl die Entwicklung der Stadt insge­<br />

samt als auch die Entwicklung des jeweiligen<br />

Stadtteils eine entsprechende Rolle spielt.<br />

Berücksichtigt werden müssen diesbezüglich Kompo­<br />

nenten wie Arbeitslosenquote oder Industrieansied­<br />

lungen, die in starkem Maß Einfluss darauf haben, ob<br />

sich Leipzig langfristig gesehen zum Aktivraum<br />

(Zuwanderung: es ziehen mehr Leute nach Leipzig)<br />

oder Passivraum (Abwanderung: es ziehen mehr<br />

Leute aus Leipzig weg) entwickelt.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich feststellen,<br />

dass die nach den politischen Veränderungen von<br />

1989 zu beobachtende Minimierung der Einwohner­<br />

zahl nicht mehr gegeben ist und aktuell mehr Zu­ als<br />

Wegzüge zu verzeichnen sind.<br />

C. Mietausfallrisiko<br />

Der Investor trägt grundsätzlich das Vermietungsrisi­<br />

ko. Dieses besteht zum einen in der Möglichkeit, dass<br />

die Wohnung des Investors ganz oder vorübergehend<br />

nicht vermietet werden kann.<br />

Zum anderen kann es aufgrund mangelnder Zah­<br />

lungsfähigkeit des jeweiligen Mieters zu Mietausfäl­<br />

len und darüber hinausgehenden finanziellen Bela­<br />

stungen kommen. Dieses Risiko kann durch Beitritt zu<br />

einem Mietpool vermindert werden, da dann das<br />

Mietausfallrisiko gleichmäßig auf alle Mitglieder des<br />

Pools verteilt wird.<br />

An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewie­<br />

sen, dass vom Verkäufer keinerlei Mietgarantien<br />

übernommen werden. Ebensowenig bewirkt der Bei­<br />

tritt eines Investors zum Mietpool einen gänzlichen<br />

Ausschluss des Mietausfallrisikos. Das Risiko des Miet­<br />

ausfalls beinhaltet die vollständige Miete, mithin<br />

auch die umlagefähigen Nebenkosten, sowie etwaige<br />

Rechtsverfolgungskosten.<br />

D. Qualität der Verwaltung<br />

Die nachlässige Verwaltung einer Immobilie kann zu<br />

Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit<br />

sowie eventuell zu erhöhten Reparaturaufwendun­<br />

gen führen. Darüber hinaus entscheidet der Verwal­<br />

ter über die Auswahl der Mieter. Deren Bonität und<br />

Umgang mit der Mietsache sind für die Werthaltig­<br />

8 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


keit der Immobilie von großer Bedeutung. Sofern<br />

hierauf nicht in gebotenem Maß geachtet wird,<br />

besteht das Risiko des Mietausfalls und einer unzurei­<br />

chenden Anschlussvermietung bei Mieterwechsel.<br />

E. Instandhaltungsrücklage<br />

Die Instandhaltungsrücklage stellt eine finanzielle<br />

Reserve der Wohnungseigentümergemeinschaft dar,<br />

auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann,<br />

um Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (Dach,<br />

Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) zu beauf­<br />

tragen und entsprechend zu bezahlen, ohne den ein­<br />

zelnen Investor per Sonderumlage finanziell zu bela­<br />

sten und eventuell zu überfordern.<br />

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wurde anfäng­<br />

lich mit ca. 3,00 € pro m² Wohnfläche p. a. angenom­<br />

men. Dieser Wert wurde nicht auf Basis der voraussicht­<br />

lichen Restlebenszeit der Verschleißteile ermittelt und<br />

entspricht nicht der in § 28 Abs. 2 II Berechnungsver­<br />

ordnung genannten Instandhaltungsrücklage. Sie<br />

könnte demnach unter Umständen langfristig gesehen<br />

zu gering bemessen sein. Für diesen Fall sind etwaige<br />

zusätzliche Instandhaltungskosten vom Investor zu tra­<br />

gen (Sonderumlage).<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Im Übrigen entscheiden in der Folge die Wohnungsei­<br />

gentümer auf der jährlich abzuhaltenden Eigentümer­<br />

versammlung über die tatsächliche Höhe der Instand­<br />

haltungsrücklage. Diese kann per Beschluss der Eigen­<br />

tümerversammlung erhöht, aber auch verringert wer­<br />

den. Innerhalb eines Zeitraums von 15 bis 40 Jahren<br />

muss damit gerechnet werden, dass das Ergreifen von<br />

grundlegenden Maßnahmen zur Instandsetzung bzw.<br />

Modernisierung des Wohngebäudes vonnöten sein<br />

kann.<br />

Bedingt werden diese Maßnahmen z. B. durch den<br />

Ersatz von Verschleißbauteilen oder die Angleichung<br />

des Wohngebäudes an etwaige geänderte Wohnbe­<br />

dürfnisse oder Vorstellungen potenzieller Mieter.<br />

Unter Umständen ist denkbar, dass der Einsatz erhebli­<br />

cher zusätzlicher finanzieller Mittel für die Modernisie­<br />

rung und Instandhaltung bereits vor Ablauf von 15 Jah­<br />

ren erforderlich wird. Die durch die Durchführung der<br />

vorgenannten Maßnahmen entstehenden Kosten sind<br />

in der Regel durch die erwirtschaftete Instandhaltungs­<br />

rücklage nicht zu begleichen, sodass der dadurch nicht<br />

abgedeckte Kostenanteil per Sonderumlage auf die<br />

einzelnen Eigentümer (Investoren) umgelegt werden<br />

muss.<br />

Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Investor das Risi­<br />

ko von Instandsetzungsmaßnahmen am Sondereigen­<br />

tum (Wohneinheit) grundsätzlich allein trägt, soweit er<br />

nicht vom Mieter oder einem Dritten Ersatz verlangen<br />

kann. Diesbezüglich ist dem Investor zwingend anzura­<br />

ten, eine eigenständige Rücklage in Form einer Sparan­<br />

lage anzulegen, die wiederum in der Rentabilitätsbe­<br />

rechnung zu berücksichtigen ist.<br />

F. Finanzierungsrisiko<br />

Zur Finanzierung einer Immobilieninvestition ist in der<br />

Regel die Inanspruchnahme von Fremdmitteln vonnö­<br />

ten. Für den Fall der Vereinbarung eines Disagios<br />

(Unterschiedsbetrag zwischen Netto­ und Bruttofremd­<br />

mitteln) wird für die erste Zinsfestschreibungsperiode<br />

der Zinssatz reduziert. Da das Disagio steuerlich sofort<br />

abgeschrieben werden kann und außerdem den Nomi­<br />

nalzinssatz senkt, liegt hierin ein Vorteil.<br />

„... besonnen atmete der Tag ...“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

9


Dem steht jedoch der Nachteil einer höheren Kredit­<br />

aufnahme (in Höhe der Bruttofremdmittel) gegen­<br />

über, sofern das Disagio nicht aus Eigenmitteln des<br />

Investors bezahlt, sondern mitfinanziert wird, da das<br />

Brutto­ und nicht nur das Nettodarlehen vom Investor<br />

zu verzinsen und zu tilgen ist. Nach Ablauf der ersten<br />

Zinsfestschreibungsperiode wird die finanzierende<br />

Bank anhand der marktüblichen Zinssätze die Kondi­<br />

tionen für das gewährte Darlehen neu festlegen. Der<br />

dann geltende Zinssatz kann unter Umständen höher<br />

bemessen sein als derjenige der ersten Zinsfestschrei­<br />

bungsperiode.<br />

In einem solchen Fall kann sich eine liquiditätsmäßige<br />

Verschlechterung im Verhältnis zu den Mieteinnah­<br />

men ergeben. Soweit der für eine eventuelle Darle­<br />

hensfinanzierung zu leistende Kapitaleinsatz die<br />

Miet­einnahmen übersteigt, muss der Investor die sich<br />

ergebene Unterdeckung, die sich bei Mietausfall ent­<br />

sprechend erhöht, aus eigenen Mitteln aufbringen. Ist<br />

er hierzu nicht in der Lage, besteht die Gefahr des<br />

Verlusts des eingesetzten Eigenkapitals und des mit<br />

der Immobilie geschaffenen Wertes.<br />

G. Risiken aus steuerrechtlicher Sicht<br />

Modernisierungskosten (§§ 7 i und 10 f EStG)<br />

Die in der Kaufpreisliste (vgl. Prospekt S. 18) ausge­<br />

wiesenen Modernisierungskosten werden seitens der<br />

zuständigen Gemeindebehörde nicht oder nicht in<br />

voller Höhe in die Bemessungsgrundlage für die<br />

erhöhten Absetzungen nach § 7 i EStG (Kapitalanle­<br />

ger) bzw. für den Sonderausgabenabzug nach § 10 f<br />

EStG (Eigennutzer) einbezogen. In der Regel wird die<br />

notwendige endgültige Bescheinigung der zuständi­<br />

gen Gemeindebehörde über die begünstigten Maß­<br />

nahmen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />

erteilt.<br />

Es kann daher auch keine endgültige Aussage dar­<br />

über getroffen werden, ob die erhöhten Absetzun­<br />

gen bzw. der Sonderausgabenabzug eintreten und<br />

wenn ja, in welcher Höhe. Ein Ausgleich der aus die­<br />

sem Risiko evtl. entstehenden Nachteile für den Anle­<br />

ger ist nicht vorgesehen. Soweit mit Baumaßnahmen<br />

vor rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages­<br />

über Wohnungseigentum begonnen wird, fließen<br />

diese Baumaßnahmen nicht in die Bemessungsgrund­<br />

lage nach §§ 7 i EStG bzw. 10 f EStG ein.<br />

Für Anleger, die die Eigentumswohnung erst nach<br />

Beginn der Baumaßnahmen erwerben, kommen die<br />

erhöhten Absetzungen bzw. der Sonderausgabenab­<br />

zug nicht oder nicht in der angegebenen Höhe zum<br />

10 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Zuge.<br />

Die vom Initiator vorgenommene Aufteilung des<br />

Kaufpreises auf die Kategorien Grundstücksanteil,<br />

Anteil Altbausubstanz und Modernisierungs­/Herstel­<br />

lungskosten, die in diesem Prospekt (Kaufpreisliste)<br />

abgedruckt ist, kann durch eine spätere Außenprü­<br />

fung der Finanzverwaltung eventuell korrigiert wer­<br />

den. Damit könnte sich für Kapitalanleger die Bemes­<br />

sungsgrundlage der erhöhten Absetzungen gemäß §<br />

7 i EStG (Modernisierungskosten) zugunsten der<br />

Bemessungsgrundlage der Normalabschreibungen<br />

gemäß § 7 Abs. 4 EStG (Altbausubstanz) verringern,<br />

sodass sich das Abschreibungsvolumen in den ersten<br />

12 Jahren (Begünstigungszeitraum) gegenüber den<br />

Prospektangaben verringert. Während beim Kapital­<br />

anleger das Abschreibungsvolumen in die Jahre nach<br />

Ablauf des Begünstigungszeitraumes verschoben<br />

wird, reduziert sich der Sonderausgabenabzug beim<br />

Eigennutzer endgültig.<br />

Insbesondere besteht seitens der Dachgeschosswoh­<br />

nungen das Risiko, dass die Finanzverwaltung entge­<br />

gen der Bescheinigung der zuständigen Sanierungs­<br />

behörde einen Neubau annimmt. Das hat zur Folge,<br />

dass Abschreibungen gem. §§ 7 i EStG (Kapitalanle­


ger) bzw. 10 f EStG (Eigennutzer) nicht gewährt wer­<br />

den. Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Moderni­<br />

sierungskosten und Neubau wird auf das Kapitel<br />

„Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.<br />

Beschränkung des Verlustausgleichs (§ 15 b EStG)<br />

Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanleger in<br />

der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme der<br />

erhöhten Absetzungen gem. § 7 i EStG und durch die<br />

Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein­<br />

künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />

höher sind als 10,0 % des von ihm eingesetzten Eigen­<br />

kapitals. Wird vom Initiator eine modellhafte Gestal­<br />

tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />

die Verluste nach § 15 b EStG weder mit anderen Ein­<br />

künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />

Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden.<br />

Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen<br />

werden. Die Verluste mindern die positiven Einkünf­<br />

te, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus der<br />

Vermietung dieser Eigentumswohnung erzielt wer­<br />

den. Nach der Gesetzesbegründung zum § 15 b EStG<br />

sowie einem vorliegenden Schreiben des Bundesmini­<br />

steriums für Finanzen zählt das vorliegende Angebot<br />

des Initiators nicht als Steuerstundungsmodell, weil<br />

keine modellhafte Gestaltung vorliegt.<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann vor,<br />

wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer Eigen­<br />

tumswohnung mittels eines vorgefertigten Konzepts<br />

eine oder mehrere Nebenleistungen zum Zweck der<br />

Erzielung steuerlicher Vorteile angeboten werden.<br />

Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich<br />

auf den Erwerb von Eigentumswohnungen ohne<br />

Nebenleistungen. Das Angebot zum Beitritt in die<br />

Mietpool­GbR stellt keine Nebenleistung dar, weil<br />

kein zusätzliches Entgelt anfällt (weiterhin wird auf<br />

das Kapitel 12 „Steuerliche Betrachtung“ verwiesen).<br />

H. Nicht im Kaufpreis enthaltene Kosten<br />

Beim Erwerb einer Immobilie muss der Käufer beach­<br />

ten, dass folgende Kostenstellen nicht im Kaufpreis<br />

enthalten sind:<br />

1. Kosten/Zinsen einer seitens des Investors bean­<br />

spruchten Finanzierung des Kaufpreises<br />

2. Kosten für die von dem finanzierenden Kreditinsti­<br />

tut eventuell geforderten Zusatzsicherheiten; hierzu<br />

können unter anderem Aufwendungen für die Stel­<br />

lung einer Ausfallgarantie zählen, z. B. eine Kapital­<br />

oder Risikolebensversicherung<br />

3. Erwerbsnebenkosten wie Notargebühren, Grund­<br />

buchgebühren und Grunderwerbssteuer; die zu kal­<br />

kulierende Grunderwerbssteuer (auf Kaufpreis) liegt<br />

bei ca. 3,5 %, die Kosten für Notar und Grundbuch­<br />

amt (auf Gesamtpreis/Kaufvertragsabwicklung) be­<br />

laufen sich auf ca. 1,5 %<br />

4. sämtliche Haus­ und Grundstücksaufwendungen<br />

(Strom, Gas, Heizung, Wasser, Versicherung usw.), die<br />

nach Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten entste­<br />

hen, sowie Folgebetreuungskosten; Kapitalanleger<br />

können Nebenkosten im gesetzlichen Rahmen auf<br />

den entsprechenden Mieter umlegen<br />

5. Kosten der Verwaltung des Gemeinschafts­ und des<br />

Sondereigentums<br />

6. Gebühren von Rechtsanwälten, Steuerberatern<br />

und Wirtschaftsprüfern, die möglicherweise im Inte­<br />

resse des Investors beauftragt werden sollten<br />

11


12<br />

I. Im Kaufpreis enthaltene Kosten<br />

Der Kaufpreis beinhaltet nicht nur die Kosten für<br />

Grundstück, Gebäude und Sanierung desselben, son­<br />

dern auch die für die Durchführung der Investition<br />

erforderlichen Dienstleistungs­ und Funktionsträger­<br />

gebühren (z. B. Konzeption, Vertrieb und Marketing).<br />

In der Regel betragen die vorbezeichneten Kosten<br />

etwa 15,0 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.<br />

Aus diesem Grund wird ein Investor bei der Weiter­<br />

veräußerung seiner Immobilie zunächst nicht den<br />

kaufvertraglich vereinbarten Preis erzielen können.<br />

Hierzu ist es erforderlich, dass der nicht exakt zu pro­<br />

gnostizierende Wertzuwachs der Immobilie zunächst<br />

die im Kaufpreis enthaltenen Dienstleistungs­ und<br />

Funktionsträgergebühren kompensiert. Kurzfristige<br />

Spekulationsgewinne bilden von daher die abso­<br />

lute Ausnahme und sollten nicht im Mittelpunkt<br />

der Zielstellung des Investments stehen.<br />

J. Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ­<br />

gers/Verkäufers<br />

Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ­<br />

gers/Verkäufers während der Durchführung der Bau­<br />

maßnahme kann wirtschaftliche Nachteile mit sich<br />

bringen. Ungeachtet einer möglichen Insolvenz des<br />

Verkäufers hat der Käufer nach der Bildung des<br />

Wohn­ und Teileigentums sowie der Eintragung einer<br />

Auflassungsvormerkung im Grundbuch die rechtliche<br />

Sicherheit bezüglich des Eigentumserwerbs des Ver­<br />

tragsgegenstandes.<br />

Herstellungsansprüche können dann allerdings nur<br />

bedingt oder gar nicht durchgesetzt werden. Dies hat<br />

zur Folge, dass der Investor in Übereinkunft mit den<br />

übrigen Investoren die noch notwendigen Moderni­<br />

sierungs­ und Ausbauleistungen eigenverantwortlich<br />

ausführen lassen muss.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten können, soweit<br />

sie den bereits entrichteten Kaufpreis übersteigen,<br />

gegenüber dem Bauträger/Verkäufer geltend ge­<br />

macht werden. Beachtet werden muss aber, dass<br />

selbst bei einer rechtskräftig festgestellten Zahlungs­<br />

schuld des Bauträgers/Verkäufers aufgrund von Insol­<br />

venz eine vollständige Befriedigung des Käufers in<br />

aller Regel nicht zu erreichen ist.<br />

Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ­<br />

gers/Verkäufers kann weiter dazu führen, dass die<br />

Baumaßnahme erheblich verspätet fertiggestellt<br />

wird. Kommt es im Zuge der eigenständigen Durch­<br />

führung des Bauvorhabens zuzüglich zur Insolvenz<br />

bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträgers zu Abstim­<br />

mungsschwierigkeiten mit den weiteren Investoren,<br />

kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Fer­<br />

tigstellung des Bauvorhabens zur Gänze scheitert.<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Sowohl im Fall der verspäteten Fertigstellung (hier<br />

allerdings nur bis zur Beendigung der Baumaßnah­<br />

me) als auch bei Nichtrealisierung des Projekts müsste<br />

der Investor Zinsen und Tilgung für die gegebenen­<br />

falls bereits anteilig oder vollständig in Anspruch<br />

genommene Kaufpreisfinanzierung entrichten, ohne<br />

dass dem Erträge gegenüberstehen.<br />

Der oben dargestellte mögliche Schadenseintritt bei<br />

vorliegender Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des<br />

Bauträgers/Verkäufers wird dadurch minimiert, dass<br />

die Zahlungen des Käufers unter Beachtung der<br />

Erwerbersicherung nach der Makler­ und Bauträger­<br />

verordnung (MaBV) erfolgen. Das bedeutet, dass der<br />

Erwerber nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat,<br />

wie durch den Verkäufer auch Bauleistungen<br />

erbracht wurden.<br />

Darüber hinaus ist der Käufer unabhängig vom etwai­<br />

gen Baufortschritt erst dann zu Zahlungen verpflich­<br />

tet, wenn sein Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />

durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung in<br />

das Grundbuch gesichert ist. Der durch die MaBV<br />

gewährte Schutz vor einer Überzahlung bezieht sich<br />

allerdings nur auf den originären Kaufpreis. Entste­<br />

hen dagegen gegenüber dem Verkäufer weiterge­<br />

hende Ansprüche (z. B. Verzögerungsschäden), trägt<br />

der Investor das alleinige Risiko des Forderungsaus­<br />

falls, da wie bereits oben beschrieben eine vollständi­<br />

ge Erfüllung der Zahlungsschuld durch den Verkäufer<br />

bei Insolvenz in aller Regel ausscheidet.<br />

Weiterhin wird ausdrücklich festgestellt, dass die dar­<br />

gestellten Risiken nicht abschließend sind. Unter<br />

Berücksichtigung allgemeiner Erfahrungsgrundsätze<br />

wurden hier die wesentlichen Risiken aufgeführt.<br />

Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Ent­<br />

scheidung bezüglich einer Immobilieninvestition<br />

neben den behandelten investitionsspezifischen Risi­<br />

ken auch die persönlichen und individuellen Verhält­<br />

nisse des Erwerbers (Alter, Einnahmesicherheit etc.)<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 13


14<br />

Chancen ­ Hinweise zur Kapitalanlage<br />

Die nachstehend dargestellten Chancen können sich<br />

im Realisierungsfall auf den Ertrags­ und Vermögens­<br />

wert der Investition auswirken.<br />

A. Immobilieninvestition<br />

Anlagen in Immobilien gelten von jeher als besonders<br />

krisen­ und inflationssicher, da sie ein hohes Maß an<br />

Wertbeständigkeit gewährleisten. Immobilien erfül­<br />

len die wichtigsten Kriterien für einen langfristigen<br />

Vermögensaufbau wie Sicherheit, Rentabilität und<br />

Wertzuwachs und sind von daher seit Generationen<br />

eine der beliebtesten Investitionen zur Altersvorsor­<br />

ge.<br />

B. Investitionsstandort<br />

Das oben Gesagte gilt insbesondere dann, wenn sich<br />

die Immobilie durch einen überdurchschnittlich guten<br />

Standort auszeichnet.<br />

Erhebliche Chancen für Immobilieninvestitionen in<br />

Leipzig ergeben sich aus dem im Vergleich zu ande­<br />

ren deutschen Großstädten niedrigen Kaufpreis für<br />

Eigentumswohnungen und dem sich durch bedeuten­<br />

de Industrieansiedlungen wie Porsche, BMW, Ama­<br />

zon oder das DHL­Luftfrachtzentrum weiter fortset­<br />

zenden Wirtschaftswachstum.<br />

C. Baukosten<br />

Der Investor erwirbt seine Eigentumswohnung schlüs­<br />

selfertig zum Festpreis; von der Gefahr eintretender<br />

Preiserhöhungen ist er demnach befreit. Zahlungen<br />

an den Verkäufer/Bauträger erfolgen ausschließlich<br />

unter Beachtung der Erwerbersicherung nach der<br />

Makler­ und Bauträgerverordnung. Das bedeutet,<br />

dass Forderungen des Verkäufers/Bauträgers gegen­<br />

über dem Investor nur entsprechend den bereits<br />

erbrachten Leistungen erhoben werden.<br />

D. Erhaltung der Altbausubstanz<br />

Unter Erhaltung der bauhistorischen Vergangenheit<br />

der Immobilie wird mit einer hochwertigen Sanierung<br />

den heutigen Komfortbedürfnissen, Raumprogram­<br />

men und Wohnwünschen Rechnung getragen. Dieses<br />

Zusammenspiel trägt wesentlich zum Wertzuwachs d<br />

er Immobilie bei, wobei insbesondere die einmalige<br />

Altbausubstanz Leipzigs, die sich in dem Investment­<br />

objekt exemplarisch widerspiegelt, als Garant für die<br />

Nachhaltigkeit der Investition wirkt.<br />

E. Investitionsperspektive<br />

Die Investitionsperspektive von Immobilienkapitalan­<br />

lagen ist langfristig ausgerichtet. Kurzfristige Speku­<br />

lationsgewinne bilden die Ausnahme und sollten<br />

nicht das Ziel einer solchen Investition sein. Auch die<br />

steuerlichen Vergünstigungen, die vielfach mit einer<br />

Immobilieninvestition verknüpft sind, können nicht<br />

das Hauptmotiv für die Anlageentscheidung bilden,<br />

da Steuervorteile lediglich einen Investitionsanreiz<br />

schaffen, während sich die Immobilie über Jahrzehn­<br />

te auf dem Mieter­ und Käufermarkt bewähren muss.<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Eine Immobilieninvestition stellt vielmehr ein sach­<br />

wertunterlegtes, arbeitsunabhängiges Zusatzeinkom­<br />

men für die familiäre Zukunftssicherung oder Alters­<br />

vorsorge dar. Aufgrund der demografischen Entwick­<br />

lung ist heute allgemein anerkannt, dass die gesetzli­<br />

che Rentenversicherung allein nicht mehr ausreicht,<br />

um den erarbeiteten Lebensstandard im Rentenalter<br />

zu erhalten. Die entstehende Versorgungslücke muss<br />

durch private Altersvorsorge geschlossen werden.<br />

Die auf Dauer ausgerichtete Immobilieninvestition<br />

bildet einen wesentlichen Baustein für den gesicher­<br />

ten Vermögensaufbau und die private Altersversor­<br />

gung.<br />

Eine Immobilieninvestition stellt vielmehr ein sach­<br />

wertunterlegtes, arbeitsunabhängiges Zusatzeinkom­<br />

men für die familiäre Zukunftssicherung oder Alters­<br />

vorsorge dar.<br />

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist heute<br />

allgemein anerkannt, dass die gesetzliche Rentenver­<br />

sicherung allein nicht mehr ausreicht, um den erarbei­<br />

teten Lebensstandard im Rentenalter zu erhalten. Die<br />

entstehende Versorgungslücke muss durch private<br />

Altersvorsorge geschlossen werden.<br />

Die auf Dauer ausgerichtete Immobilieninvestition<br />

bildet einen wesentlichen Baustein für den gesicher­<br />

ten Vermögensaufbau und die private Altersversor­<br />

gung.<br />

F. Steuerliche Perspektive<br />

Neben den allgemeinen Vorteilen eines Immobilien­<br />

investments ergeben sich bei dem vorliegenden<br />

Angebot sowohl in der Investitions­ als auch in der<br />

Vermietungsphase steuerliche Auswirkungen, die die<br />

Wirtschaftlichkeit der Investition bei entsprechender<br />

Steuerprogression positiv beeinflussen.<br />

G. Kumulation der Risiken & Chancen<br />

In einer ausgewogenen Betrachtung von Risiken und<br />

Chancen weißt der Prospektherausgeber an dieser<br />

Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es im Rahmen des<br />

Immobilienerwerbes durch zukünftig auftretende<br />

negative Einflüsse wie z. B. niedrigere Mieteinnah­<br />

men, nicht von der Instandhaltungsrücklage über­<br />

nommene Aufwendungen oder ungünstigere<br />

Anschlussfinanzierungen u. U. zu Investitionsverlu­<br />

sten kommen kann.<br />

Neben den Chancen, welche eine Immobilieninvestiti­<br />

on bietet, sollten die vorgenannten Risiken und ggf.<br />

individuelle Einflüsse für den einzelnen Investor aus<br />

unserer Empfehlung heraus zusätzlich von einem ver­<br />

trauten und fachkompetenten Dritten in steuerlicher,<br />

juristischer und wirtschaftlicher Hinsicht überprüft<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 15<br />

werden.


Nach der Revitalisierung werden die solide<br />

gebauten und gut erhaltenen Architekturklassiker<br />

hohe Wohnqualität in einem zauberhaften<br />

gärtnerischen Ambiente bieten.<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Beschreibung des Objektes<br />

Es handelt sich um eine Wohnanlage aus den 50er<br />

Jahren in der Friedrichshafner Straße 124 und 126 in<br />

04357 Leipzig. Die Anlage umfasst mit den von die­<br />

sem Prospekt dargestellten Wohnungen insgesamt<br />

191 Wohneinheiten in der Essener (118 Wohneinheiten<br />

und 2 Gewerbeeinheiten) und der angrenzenden<br />

Friedrichshafner Straße (69 Wohneinheiten und 2<br />

Gewerbeeinheiten). Der bauliche Zustand ist altersge­<br />

mäß, die geplanten Sanierungsmaßnahmen tragen<br />

dem Rechnung. Hinsichtlich der konkreten Maßnah­<br />

men wird auf die Bau­ und Ausstattungsbeschreibung<br />

verwiesen, die der Teilungserklärung als Anlage VI<br />

beigefügt ist. Die Anlage steht unter Denkmalschutz.<br />

Die Baumaßnahmen werden mit der Denkmalschutz­<br />

behörde abgestimmt. Der Käufer wird die derzeit im<br />

Grundbuch in Abteilung III eingetragene Grund­<br />

schuld nicht übernehmen. Der Bauträger wird im Rah­<br />

men der Realisierung des Projektes ggf. Dienstbarkei­<br />

ten zur Eintragung bringen. Seitens der Stadt Leipzig<br />

existieren Planungen, die Essener Straße als Teil des<br />

Vorhabens “Mittleren Ring Leipzig” auszubauen.<br />

Wesentliche Grundlagen des<br />

steuerlichen Konzepts<br />

Die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Kon­<br />

zepts werden gesondert im Abschnitt „Steuerliche<br />

Verhältnisse“ dargestellt.<br />

Vertrag und Vertragspartner<br />

Der Erwerber schließt einen Kaufvertrag ab, der<br />

Modernisierungs­ und Sanierungspflichten der Ver­<br />

käuferin, der Gartenhöfe GmbH als Vertragspartnerin<br />

des Käufers, umfasst. Im Ergebnis verpflichtet sich die<br />

Objektgesellschaft zur Übergabe einer schlüsselfertig<br />

sanierten und modernisierten Wohnung. Sämtliche<br />

Kostensteigerungs­ und Baurisiken trägt hierbei die<br />

Verkäuferin. Alle Zahlungen des Erwerbers erfolgen<br />

unter Beachtung der Regularien der Makler­ und Bau­<br />

trägerverordnung (MaBV). So ist sichergestellt, dass<br />

der Erwerber lediglich Zahlungen leistet, die durch<br />

Baumaßnahmen werthaltig unterlegt sind (Zahlung<br />

gemäß Baufortschritt).<br />

Nach Übergabe sollen die einzelnen Wohnungen von<br />

der <strong>GRK</strong> Hausverwaltungs GmbH Leipzig verwaltet<br />

werden. Eine gute Verwaltung trägt maßgeblich<br />

dazu bei, dass eine Immobilie – und besonders eine<br />

qualitativ hochwertige Immobilie – langfristig ihren<br />

Wert erhält bzw. steigert. Die Verwaltung ist nicht<br />

nur für Instandhaltungs­ und Pflegemaßnahmen<br />

zuständig, sondern trägt entscheidend dazu bei, dass<br />

die Eigentümergemeinschaft ihre letztendlich gleich<br />

gelagerten Interessen auch gemeinsam in den Eigen­<br />

tümerversammlungen durchsetzt. Der verantwor­<br />

tungsvolle Umgang mit der Instandhaltungsrücklage<br />

zur Sicherstellung erforderlicher Instandsetzungen<br />

am Gemeinschaftseigentum, z. B. dem Dach oder der<br />

Fassade, ist eine weitere, ganz wesentliche Aufgabe<br />

für die Verwaltung der Immobilie.<br />

16 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Objekt<br />

Das Wohnensemble „Hoffmans Gärten“ wurde in<br />

den 1950er Jahren errichtet. Es handelt sich um frei­<br />

stehende, viergeschossige Gebäude inkl. Dachge­<br />

schoss mit einer Deckenhöhe von ca. 2,70 m. Die aus<br />

Ziegelmauerwerk in traditioneller Bauweise erstellten<br />

Gebäude sind typisch für ihren Zweck und den Zeit­<br />

punkt ihrer Errichtung. Die vorhandenen Dachge­<br />

schosse eignen sich auf Grund der Dachneigung und<br />

in ihrem Flächenangebot sehr gut für die Herrich­<br />

tung. Die Häuser sind komplett teilunterkellert.<br />

Im 6. Bauabschnitt befinden sich 7 Wohnungen, 1<br />

Gewerbeeinheit und 5 Stellplätze. Die Wohneinhei­<br />

ten weisen eine Größe zwischen 62,72 m² und 106,72<br />

m² Wohnfläche auf.<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt, den gesamten Komplex<br />

umfassend zu sanieren und zu modernisieren und an<br />

Kapitalanleger bzw. Eigennutzer zu veräußern.<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Die gesamte Liegenschaft steht unter Denkmalschutz.<br />

Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, die erhöhten<br />

Absetzungen bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />

gem. § 7 i EStG (Kapitalanleger) bzw. die Steuerbe­<br />

günstigung gem. § 10 f EStG (Eigennutzer) in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

Die geplanten exklusiven Wohneigentumseinheiten<br />

sind für Investoren geeignet, die die Wohnungen<br />

langfristig vermieten oder selbst beziehen wollen.<br />

Diese Investoren erwerben eine individuelle Kapital­<br />

anleger­Eigentumswohnung, die eine langfristige,<br />

werthaltige Chance zur Vermögensbildung bzw.<br />

Altersversorgung bietet. Hierfür ist es erforderlich,<br />

dass die Erwerber die im Prospekt dargestellten Risi­<br />

ken kennen und vor dem Hintergrund ihrer eigenen,<br />

individuellen Situation einschätzen können.<br />

Es wird daher empfohlen, in jedem Falle individuellen<br />

Rat durch kompetente Fachleute einzuholen, bevor<br />

das Engagement realisiert wird. Die Einzelfinanzie­<br />

rung des jeweiligen Kaufpreises ist ausschließlich<br />

Angelegenheit des einzelnen Käufers. Unabdingbare<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöh­<br />

ten Absetzungen gemäß § 7 i EStG bzw. der Steuerbe­<br />

günstigungen gemäß § 10 f EStG ist, dass erst nach<br />

Abschluss des Kaufvertrages durch den potenziellen<br />

Käufer mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Bau­<br />

maßnahmen, die vorher durchgeführt werden, sind<br />

bei Vermietung nur noch im Rahmen der 2,0% igen<br />

linearen Abschreibung steuerlich begünstigt.<br />

Abnahme und Verwaltung des Sondereigentums<br />

obliegen dem Käufer und können freihändig an eine<br />

Fachfirma vergeben werden.<br />

17


Kaufpreisliste<br />

Friedrichshafner Str. 124 ­ 126 / 6. Bauabschnitt<br />

Nr. Ein­ Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs­/ Gesamt­ m²gang<br />

in m² Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />

anteilig<br />

1 124 1.OG 70,04 13.395,66 € 18.826,33 € 107.157,60 € 139.379,60 € 1.990,00 €<br />

2 124 1. OG/DG 106,72 20.410,98 € 28.685,70 € 163.276,12 € 212.372,80 € 1.990,00 €<br />

3 124 1. OG 68,78 13.154,68 € 18.487,65 € 105.229,87 € 136.872,20 € 1.990,00 €<br />

4 124 DG 62,72 11.995,66 € 16.858,76 € 95.958,38 € 124.812,80 € 1.990,00 €<br />

5 126 1. OG 82,15 15.711,79 € 22.081,43 € 125.685,28 € 163.478,50 € 1.990,00 €<br />

6 126 1. OG 90,76 17.358,51 € 24.395,75 € 138.858,14 € 180.612,40 € 1.990,00 €<br />

8 126 DG 99,20 18.972,72 € 26.664,37 € 151.770,91 € 197.408,00 € 1.990,00 €<br />

18 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Individuelle Beratung<br />

Jedes vermögensbildende finanzielle Engagement<br />

birgt Chancen und Risiken. Dies gilt auch für Investi­<br />

tionen in Immobilien. Im Kapitel „Wesentliche Risiken<br />

der Vermögensanlage“ werden Fallstellungen<br />

beschrieben, die gegen die Chance einer nachhaltig<br />

profitablen Immobilieninvestition abzuwägen sind.<br />

Naturgemäß können an dieser Stelle nicht sämtliche<br />

relevanten Fragestellungen behandelt werden. Es<br />

handelt sich somit um keine abschließende Darstel­<br />

lung, die eine sorgfältige, individuelle Analyse der<br />

Verhältnisse bei jedem einzelnen Investor ersetzen<br />

kann.<br />

Eine kompetente Einzelfallberatung ist unerlässlich,<br />

um die Entscheidung für die Investition in das Objekt<br />

vorzubereiten und zu unterlegen. Hierbei gilt es zu<br />

berücksichtigen, dass die denkbaren Risiken auch<br />

gehäuft auftreten können, was bei entsprechend<br />

hoher Fremdfinanzierung im Extremfall auch zu<br />

einem Vermögensverfall des Investors führen kann,<br />

wenn die Mieteinnahmen aus der Immobilie die Aus­<br />

gaben nicht mehr decken können.<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis und wird für die Son­<br />

dereigentumseinheit nebst Miteigentumsanteil aus­<br />

gewiesen. Desweiteren erfolgt eine Untergliederung<br />

bei der Sondereigentumseinheit auf den Anteil an<br />

Grund und Boden, auf den Anteil an der Altbausub­<br />

stanz sowie auf den Anteil für die Instandsetzungs­<br />

und Modernisierungsarbeiten.<br />

Die steuerliche Anerkennung der Aufteilung wird<br />

vom Verkäufer nicht garantiert. Der Verkäufer wird<br />

jedoch den Erwerber durch eine sachgerechte Aus­<br />

kunftserteilung gegenüber der Finanzverwaltung<br />

unterstützen.<br />

Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für die<br />

vertragsgemäße Herstellung, insbesondere Anschluss­<br />

kosten für Ver­ und Entsorgungsleitungen, Anlieger­<br />

und Erschließungskosten. Im Kaufpreis enthalten sind<br />

die Kosten der Projektierung, des Marketings und des<br />

Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die Innen­<br />

provision in Höhe von 13,5 % des Kaufpreises (zzgl.<br />

MwSt.), die der Veräußerer bezahlt.<br />

Nicht Bestandteil des Kaufpreises sind sämtliche<br />

Gebühren (z. B. Grundbuch), Steuern (z. B. für Grund­<br />

erwerb) und Kosten im Zusammen­<br />

hang mit dem Abschluss und der<br />

Durchführung dieses Vertrages (z. B.<br />

Notar), die Kosten der Finanzierung<br />

des Kaufpreises durch den Käufer<br />

(z. B. Bankbearbeitungs­ und Schätz­<br />

kosten), Darlehens­ und eventuelle Bereitstellungs­<br />

und/oder Zwischenfinanzierungszinsen, Grundschuld­<br />

bestellungen etc. sowie Mehrkosten für Sonder­<br />

wunscharbeiten. Diese Kosten trägt der Käufer selbst<br />

und gesondert.<br />

Grundvoraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises<br />

ist die Absendung einer notariellen Bestätigung, dass<br />

die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grund­<br />

buch eingetragen ist, alle zur Rechtswirksamkeit und<br />

zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmi­<br />

gungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen vor­<br />

liegen und die Freistellung des Vertragsgegenstandes<br />

von allen Grundbuchlasten, die nicht übernommen<br />

werden, gesichert ist. Zudem muss die Baugenehmi­<br />

gung erteilt worden sein. In diesem letztgenannten<br />

Fall müssen nach Eingang der Bestätigung beim Käu­<br />

fer mindestens 14 Tage vergangen sein, bevor die Fäl­<br />

ligkeit eintritt.<br />

19


„Den ganzen Tag lang glücklich sein,<br />

ach wie lieb ich dich –<br />

mein umgrüntes Heim“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

Die Kaufpreiszahlung erfolgt in Raten in Anlehnung<br />

an die Vorschriften der MaBV.<br />

Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsen<br />

in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />

Der Käufer übernimmt keine grundbuchlichen Belas­<br />

tungen, die nicht zur Ver­ oder Entsorgung der Immo­<br />

bilie oder als Wegerechtssicherung erforderlich sind.<br />

Hausverwaltungsvertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum<br />

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />

obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigen­<br />

tums einem Verwalter. Der Verkäufer hat dazu<br />

lt. der im Teil 2 des Prospektes abgedruckten<br />

Teilungserklärung die Firma <strong>GRK</strong> Hausverwal­<br />

tungs GmbH Leipzig zum ersten Verwalter<br />

bestellt, beauftragt und bevollmächtigt.<br />

Der Verwalter wurde für die Dauer von drei Jahren lt.<br />

Teilungserklärung bestellt. In die Gemeinschaftsord­<br />

nung tritt der einzelne Erwerber rechtlich ohne wei­<br />

tere Erklärung ein, sobald er Wohnungseigentümer<br />

wird, wirtschaftlich Kraft Kaufvertrag mit Übergang<br />

von Besitz, Nutzen und Lasten – ohne dass es weiterer<br />

Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.<br />

Rechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen<br />

den einzelnen Wohnungseigentümern einerseits und<br />

dem WEG­Verwalter andererseits.<br />

Der WEG­Verwalter sorgt für die rechtzeitige Erstel­<br />

lung des Wirtschaftsplanes und die ordnungsgemäße<br />

Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die ein­<br />

zelnen Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte und<br />

Pflichten ergeben sich aus der Teilungserklärung, der<br />

Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung.<br />

Die Hausverwaltung verwaltet demnach die von der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft zu bildende<br />

Instandhaltungsrücklage und beruft die WEG­Ver­<br />

sammlungen ein. Eine Umlage der Verwalterkosten<br />

und Instandhaltungsrücklage auf die Mieter ist nicht<br />

möglich.<br />

Sondereigentumsverwaltung<br />

Der Erwerber kann auf Wunsch die Firma GKR Haus­<br />

verwaltungs GmbH auch mit der Sondereigentums­<br />

verwaltung beauftragen, wenn er nicht der Mietpool­<br />

GbR beitritt. Ein Muster des Verwaltervertrages wird<br />

auf Wunsch ausgehändigt.<br />

Mietpool­GbR­Vertrag/Vereinbarung<br />

über Mietenverwaltung<br />

Die Gartenhöfe GmbH bietet den Käufern den Beitritt<br />

zu einer Mietpool­GbR an. Die Geschäftsführung der<br />

Mietpool­GbR wird von der Firma GKR Hausverwal­<br />

tungs GmbH wahrgenommen. Mit dem Eintritt in die<br />

Mietpool­GbR ist die Verwaltung des Sondereigen­<br />

tums verbunden. Der Eintritt in die Mietpool­GbR<br />

erfolgt mit Besitz­, Nutzen­ und Lastenwechsel auf<br />

den Investor. Eine Kündigung ist erstmals mit einer<br />

Frist von drei Monaten zum 31.12.2015 möglich.<br />

Mit dem Beitritt bietet sich dem Käufer die Möglich­<br />

keit, das Einnahmeausfallrisiko durch einen denkba­<br />

ren Leerstand durch die Solidargemeinschaft der<br />

Mietpool­Gesellschafter tragen zu lassen. Im Gegen­<br />

zug trägt der Erwerber die Einnahmeausfallrisiken<br />

der anderen Gesellschafter mit.<br />

20 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Gepoolt werden die nachfolgenden aufgeführten<br />

Erträge und Aufwendungen:<br />

Erträge:<br />

– Mieteinnahmen<br />

– Betriebs­ und Heizkosten<br />

– Guthaben aus Wohngeldabrechnungen (Investor ist<br />

zum Ausgleich der Nachzahlung aus Wohngeldab­<br />

rechnung verpflichtet)<br />

Aufwendungen:<br />

– Betriebs­ und Heizkosten<br />

– Zahlungen Hausgelder an WEG­Verwalter<br />

– Überweisungen der Grundsteuer gem. Abgaben­<br />

bescheid<br />

– Begleichung der Reparaturaufwendungen im<br />

Sondereigentum<br />

– Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausste­<br />

henden Forderungen<br />

– Verwaltergebühren<br />

– Kontoführungsgebühren<br />

– Maklergebühren<br />

Der Mietpoolverwalter übernimmt u. a. folgende<br />

Aufgaben:<br />

– Abschluss und Kündigung von Mietverträgen ein­<br />

schließlich der Übergabe und der Abgabe der<br />

Wohnungen;<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

– Überwachung des Mieteingangs;<br />

– Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautio­<br />

nen, Bankbürgschaften oder ähnlichen Sicherhei­<br />

ten;<br />

– Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;<br />

– Ermittlung der Heiz­ und Warmwasserkosten nach<br />

der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst<br />

und Abrechnung der Kosten mit den Mietern;<br />

– pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffen­<br />

den Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach<br />

vorheriger Prüfung;<br />

– Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Gerä­<br />

ten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und<br />

die Ausstattung des Hausmeisters;<br />

– im Rahmen der technischen Verwaltung wird die<br />

laufende Überwachung des baulichen Zustandes<br />

und für notwendige Reparaturmaßnahmen, der<br />

Abschluss von Wartungsverträgen und die Aufstel­<br />

lung periodischer Instandhaltungspläne entspre­<br />

chend den Beschlüssen der Wohnungseigentümer­<br />

gemeinschaft vorgenommen.<br />

Zur Bewirtschaftung des Mietpools ist der Verwalter<br />

berechtigt, das Konto des Mietpools bis zu einer hal­<br />

ben Jahresnettomieteinnahme aller beteiligten Woh­<br />

nungen zu überziehen. Kommt der Investor seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht<br />

nach, werden die fälligen Beträge (monatliche Zahlun­<br />

gen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlun­<br />

gen nach Aufforderungen der Mietpoolverwaltung<br />

mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datum auf dem<br />

Aufforderungsschreiben) ohne nochmalige Mahnung<br />

mit 5,0% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.<br />

Sofern der Investor nicht an der jährlichen vom WEG­<br />

Verwalter einberufenen Eigentümerversammlung<br />

teilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den<br />

Eigentümer zu vertreten und insofern sein Stimm­<br />

recht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Inve­<br />

stors einen Anwalt seiner Wahl zu bevollmächtigen.<br />

Weiterveräußerung der Immobilie<br />

Im Falle einer Weiterveräußerung der Vermögensanla­<br />

ge durch den Erwerber (z. B. durch Verkauf, Schenkung<br />

etc.) entstehen Nebenkosten wie z. B. Notariatsgebüh­<br />

ren, Kosten der Löschung von Eintragungen im Grund­<br />

buch, ggf. Maklerkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädi­<br />

gungsleistungen an die finanzierende Bank. Die Ent­<br />

scheidung zur Übertragung wird vom Anleger getrof­<br />

fen.<br />

„Vor meinen Augen färbte<br />

sich die Wiese grün“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

21


V. Leipzig – Motor einer dynamischen Metropolregion<br />

Leipzig. Wachsend attraktiv.<br />

Allerlei ist nicht ohne Grund eine bekannte Leipziger<br />

Spezialität. Denn diese Stadt auf einen einzigen Nen­<br />

ner zu bringen, scheint fast unmöglich. Unbestritten<br />

gilt Leipzig als „heimliche Hauptstadt Mitteldeutsch­<br />

lands“. Selbst sieht sich die Metropole je nach Anlass<br />

als Musik­, Auto­, Wissenschafts­, Kunst­, Medien­<br />

oder Sportsstadt. Bedeutende Messestadt ist man<br />

sowieso – und das bereits seit 1190. Auch die Universi­<br />

tät zählt als „Alma mater lipsiensis“ mit über 600 Jah­<br />

ren Historie zu den traditionsreichsten im gesamten<br />

deutschen Sprachraum. Und vor allem hat die friedli­<br />

che Revolution von 1989 hier nicht nur ihren Ursprung,<br />

sie wird auch im kollektiven Gedächtnis der Stadt<br />

lebendig gehalten.<br />

Sogar die Zukunft hat für Leipzig schon feste Termine<br />

gesetzt: das Jahr 2015 wird ganz im Zeichen von 1000<br />

Jahren stolzer Stadtgeschichte stehen, zur Feier der<br />

ersten urkundlichen Erwähnung anno 1015. Kurz: Leip­<br />

zig lockt – heute bereits rund 520.000 Menschen als<br />

Einwohner und über 2 Millionen Besucher pro Jahr.<br />

Leipzig zieht an. Auch immer mehr Neubürger.<br />

Positiv zeigt sich auch die Bevölkerungsentwicklung<br />

Leipzigs. Allein seit 2005 wuchs die Stadt um rund<br />

20.000 Einwohner. Eine Studie des Deutschen Instituts<br />

für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Mai 2010 setzt<br />

Leipzig aktuell auf Platz drei der Deutschen Städte mit<br />

dem größten prozentualen Bevölkerungszuwachs.<br />

Und nach einer Prognose der Bertelsmann­Stiftung<br />

aus dem Jahr 2008 wird die Einwohnerzahl bis 2020<br />

um mindestens weitere 4 % steigen. Die Gründe dafür<br />

sind mindestens so vielfältig, wie die Fassetten dieser<br />

Mitteldeutschen Metropole selbst.<br />

Ein hoher Lebenswert und eine wachsende Zahl an<br />

modernen Arbeitsplätze sind natürlich starke Argu­<br />

mente. Auf die Arbeit folgt in Leipzig allerdings<br />

immer ein besonders inspirierendes Ambiente zum<br />

Genießen. Tag und Nacht und für jeden Geschmack.<br />

Denn mit Sicherheit steht Leipzig auch für einen Spit­<br />

zenplatz in Sachen Kultur, Architektur, Nightlife und<br />

Weltoffenheit.<br />

Infrastruktur mit Ultramoderne.<br />

Zentral in Europa gelegen, ist Leipzig in einen der<br />

stärksten Wirtschaftsräume des Kontinents eingebun­<br />

den. Im Umkreis von 100 Kilometern leben hier 6,8<br />

Millionen Menschen. Und rund um Leipzig konzen­<br />

triert sich ein wesentlicher Teil aller Industrieansied­<br />

lungen und der Wirtschaftskraft der neuen Bundeslän­<br />

der. Die Infrastruktur der Stadt zählt spätestens seit<br />

der Jahrtausendwende zur modernsten in Deutsch­<br />

land.<br />

So gilt das Angebot des öffentlichen Nachverkehrs<br />

innerhalb der Stadt sowie ins weitere Umland nicht<br />

nur unter Experten als vorbildlich. Autobahn, Airport<br />

und einer der größten Bahnhöfe Europas verbinden<br />

Leipzig dazu komfortabel mit anderen Wirtschafts­<br />

zentren in Deutschland und Europa. Berlin zum Bei­<br />

spiel ist mit dem ICE gerade mal eine Stunde entfernt.<br />

Wobei die Attraktivität Leipzigs als Einkaufsstadt<br />

einem Vergleich mit der Hauptstadt durchaus stand­<br />

halten kann.<br />

22 V. Der Standort Leipzig


525.000<br />

520.000<br />

515.000<br />

510.000<br />

505.000<br />

500.000<br />

495.000<br />

490.000<br />

Dynamische Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung in<br />

Leipzig Bevölkerungsentwicklung in absoluten Zahlen in Leipzig in absoluten Zahlen<br />

502.651<br />

So ist der Hauptbahnhof auch eine der anziehendsten<br />

Einkaufsmeilen im weiten Umkreis – täglich geöffnet<br />

von 8 bis 22 Uhr. Nach Einschätzung der Einzelhan­<br />

delsspezialisten von Jones Lang LaSalle ist Leipzig<br />

neben Berlin der wichtigste Handelsstandort im<br />

gesamten Osten Deutschlands.<br />

Lifezig! Das heißt Lebensfreude ohne<br />

Sperrstunde.<br />

Gewandhaus­Konzerte, Bachfest, das „Classic­Open“<br />

Festival oder die Kunstszene der „Neuen Leipziger<br />

Schule“ sind weltbekannte Chiffren für Hochkultur<br />

aus und in Leipzig. Aber auch die hiesigen Kneipen­<br />

meilen und die vitale Clubszene haben einen legendä­<br />

ren Ruf bei Gästen wie Einheimischen. Zehntausende<br />

V. Der Standort Leipzig<br />

506.578<br />

510.512<br />

515.469<br />

518.862<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

519.664<br />

Quelle: Stadt Leipzig<br />

Studenten machen Leipzig außerdem zu einer jungen<br />

und spannenden Stadt.<br />

Von der Oper bis zur „Underground­Kultur“ in der<br />

Morizbastei sind es nur ein paar Schritte. Und in der<br />

historischen Innenstadt finden sich neben Galerien,<br />

Museen und Restaurants für jeden Geschmack auch<br />

viele Kabarett­ und Kleinkunstbühnen.<br />

Fast jeden Abend kann man Rock oder Jazz live erle­<br />

ben – ob Newcomer im Szeneladen oder Weltstars in<br />

der Arena. Das „Schauspielviertel“ präsentiert sich als<br />

eine weitere vitale Symbiose aus Theater und Künst­<br />

lerkneipen. Kein Wunder also, dass Friedrich Schiller<br />

1785 hier in Leipzig seine „Ode an die Freude“ schrieb.<br />

Und in warmen Sommernächten stellt sich auf den vie­<br />

len Freisitzen oder in den Gartenlokalen ein fast schon<br />

mediterranes Flair ein. Oft bis in den frühen Morgen.<br />

Schließlich ist Sperrstunde in Leipzig ein Fremdwort.<br />

Musikstadt mit Bestnoten.<br />

Leipzigs musikalische Tradition hat einen guten Klang<br />

in aller Welt – und die Namen der Komponisten, die in<br />

dieser Stadt wirkten, bilden alleine schon einen Kanon<br />

der Musikgeschichte: ob Johann Sebastian Bach, Felix<br />

Mendelssohn, Gustav Mahler, Clara und Robert Schu­<br />

mann, Albert Lortzing, Hanns Eisler oder Richard Wag­<br />

ner. Dessen 200. Geburtstag wird hier übrigens 2013<br />

ganz groß gefeiert – denn: Richard ist Leipziger! Wer<br />

möchte, kann auf der „Leipziger Notenspur“ auch<br />

eine klangvolle PartiTour zu Fuß zu den Wohnstätten<br />

23


Leipzig<br />

Chemnitz<br />

Dresden<br />

berühmter Musiker quer durch die Innenstadt unter­<br />

nehmen. Gepflegt wird in Leipzig aber nicht nur ein<br />

großes Erbe, sondern ganz besonders das Erleben von<br />

24 V. Der Standort Leipzig<br />

Musik.<br />

Im Gewandhaus – derzeit unter Leitung des Stardiri­<br />

genten Riccardo Chailly – spielt ein Orchester von<br />

Weltrang. Der berühmte Thomanerchor, gegründet<br />

bereits 1212, tritt heute in Leipzig an der historischen<br />

Wirkungsstätte Bachs auf: der Thomaskirche. Und in<br />

der Leipzig Oper kommen schon seit 1693 große<br />

Werke und Gefühle zur Aufführung.<br />

Zur Spielstätte gehören heute auch Ballett, Musikali­<br />

sche Komödie sowie eine Repertoire von Barock bis<br />

Moderne. Nicht zu vergessen der MDR Klangkörper<br />

mit Orchesterchef Jun Märkl und zahlreichen Gastspie­<br />

len internationaler Maestros.<br />

Geschichte, Grün und Gründerzeit.<br />

Mit über 15.600 Kulturdenkmälern, davon rund 80<br />

Prozent Gründerzeithäuser, ist Leipzig ganz offen­<br />

sichtlich Deutschlands Denkmalhauptstadt. Allein<br />

schon das Waldstraßenviertel nordwestlich der Innen­<br />

stadt gilt als eines der größten zusammenhängenden<br />

Gründerzeitviertel weltweit. Und sowohl quantitativ<br />

wie qualitativ findet man in Leipzig auch einen der


größten Reichtümer an Bauten des Jugendstils. Charak­<br />

teristisch für das Zentrum ist die einzigartige Komposi­<br />

tion aus insgesamt 28 Passagen und Durchgangshöfen<br />

mit der Mädler­Passage als bekanntestem Vertreter.<br />

Und direkt vor deren Eingang gibt sich mit dem Alten<br />

Rathaus auch eines der ältesten und schönsten Renais­<br />

sance­Gebäude Deutschlands die Ehre.<br />

Überhaupt ist Leipzig eine Stadt der kurzen und kom­<br />

fortablen Wege. Tradition und Moderne, Kultur­ und<br />

Geschäftsleben aber auch Arbeit und Erholung liegen<br />

hier so nahe beieinander, wie in kaum einer anderen<br />

Großstadt. So sind es von den Einkaufstempeln der<br />

Innenstadt bis zur Liegewiese im Park gerade mal 10<br />

Minuten – zu Fuß wohlgemerkt.<br />

Urbane Qualitäten nach zeitgemäßen Ansprüchen prä­<br />

gen aber auch die Leipziger Ortsteile über die City hin­<br />

aus – mit verkehrsberuhigte Zonen, einladenden Ein­<br />

kaufspassagen und lebendigen Stadtteilzentren.<br />

V. Der Standort Leipzig<br />

Hier kann die Seele parken.<br />

Parks, Wälder und Gartenanlagen machen etwa ein<br />

Drittel von Leipzigs Stadtfläche aus. Mit dem Auen­<br />

wald als grüne Lunge bietet Leipzig dazu auch mehr als<br />

„nur“ einen breiten Streifen Natur quer durch die<br />

Stadt: hier liegt mit knapp 2.000 Hektar eines der größ­<br />

ten innerstädtischen Auenwaldgebiete Mitteleuropas<br />

praktisch vor der Haustür.<br />

Als weitere Oase in der City lockt der große Clara­Zet­<br />

kin­Park. Oder das Rosental, eine der beliebtesten<br />

historischen Parkanlagen in Leipzig. Oder AGRA­Park,<br />

Wildpark, Friedenspark, Schlosspark Lützschena... Und<br />

wenn’s auf naturnahe Weltreise gehen soll: der Leipzi­<br />

ger Zoo ist einer der schönsten und größten Europas.<br />

Einen ganz besonderen Akzent setzt Leipzig außerdem<br />

mit Wasser. Freigelegte, einst überbaute, Flussläufe rei­<br />

chen bis ans Zentrum heran. Einer Bootstour auf dem<br />

Karl­Heine­Kanal und der Weißen Elster, vorbei an<br />

Industriedenkmälern des 19. Jahrhunderts, steht also<br />

nichts im Wege. Und wer mehr Wasser will, findet im<br />

Süden der Stadt das Leipziger Neuseenland – z. B. mit<br />

langen Sandständen am Cospudener See. Nicht mehr<br />

lange übrigens, und die gesamte Seenlandschaft süd­<br />

lich der Stadt wird eine beeindruckende Fläche von<br />

rund 70 km² einnehmen.<br />

Messe, Presse und moderne Medien<br />

Seit über 800 Jahren besitzt Leipzig das Marktrecht –<br />

und seit 1497 gibt es die Leipziger Messe. Als nach der<br />

Wiedervereinigung 1990 die großen Universalmessen<br />

im Frühjahr und im Herbst obsolet wurden, begann<br />

eine neue Ära: die Leipziger Messe GmbH starte. Mit<br />

der Eröffnung des modernsten Ausstellungs­ und Kon­<br />

gresszentrums in Deutschland im Jahr 1996 setzte sich<br />

auch ein neues Messekonzept durch: spezialisierte<br />

Fachmessen und national wie international führende<br />

Branchenmessen. Buchmesse, Automobil International,<br />

Games Convention Online sind da nur einige Namen.<br />

25


Mit jährlich ca. 40 Messen und 120 Kongressen hat sich<br />

Leipzig heute unter den zehn führenden Messeplät­<br />

zen Deutschlands etabliert. Wo so viel passiert, sind<br />

natürlich auch die Medien präsent. Schon immer übri­<br />

gens: die „Einkommenden Zeitungen“ erschienen ab<br />

Juli 1650 in Leipzig gelten damit als die weltweit erste<br />

Tageszeitung.<br />

Zum Weltruhm von Leipzig als Buch­ und Verlagsstadt<br />

trugen auch Namen wie Baedeker, Reclam und Brock­<br />

haus bei. Heute definieren MDR, Mediacity, das Deut­<br />

sche Literaturinstitut, die Leipziger Verlags­ und Druk­<br />

kereigesellschaft (Mediengruppe Madsack), Private TV<br />

und Radioanbieter wie u.a. die PSR Mediengruppe,<br />

Deutsche Bücherei und über 50 Buchverlage die<br />

Medienstadt Leipzig.<br />

Seit der ersten Erhebung zum Medienstandort im Jahr<br />

2002 stieg die Zahl der Medienunternehmen in der<br />

Stadt von 1.350 auf über 2.050. Jüngstes Bespiel: der<br />

renommierte Zweitausendeins­Verlag verlegt im Som­<br />

mer 2011 seine Zentrale von Frankfurt/Main nach Leip­<br />

zig<br />

Handel, Wandel, Wirtschaft.<br />

Seit der industriellen Revolution war Leipzig nicht nur<br />

ein einflussreicher Handelsplatz sondern auch bedeu­<br />

tender Industriestandort. Verlagswesen, Maschinen­<br />

bau, Textilindustrie und polygrafische Betriebe bilde­<br />

ten das wirtschaftliche Rückgrat der Stadt. Seit Mitte<br />

der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts ist die Stadt mit<br />

ihrem Potenzial wieder ein sehr gefragter Standort.<br />

„Boomtown“ hieß damals das Synonym für Leipzig.<br />

Und auf größere Industrieansiedlungen wie Siemens,<br />

Porsche und BMW folgten rasch ICT Unternehmen wie<br />

PC­Ware, Softline AG oder Primacom. Auch die Unister<br />

Holding, einer der größten deutschen E­Business­<br />

Anbieter, hat heute in Leipzig ihren Hauptsitz. Nicht<br />

zu vergessen mit der European Energy Exchange (EEX)<br />

die größte Energiebörse Kontinentaleuropas.<br />

Weitere große Namen und Arbeitgeber sind Amazon,<br />

der MDR, das Bundesverwaltungsgericht, das Universi­<br />

tätsklinikum und der Energieversorger VNG ­ Ver­<br />

bundnetz Gas. Ein immer stärker gefragter Energieträ­<br />

ger der Stadt ist zudem Ideenreichtum: Mindestens<br />

30.000 Leipziger arbeiten in der so genannten Kreativ­<br />

wirtschaft, vom Designer bis zum Medienmanager.<br />

Parallel dazu etabliert sich Leipzig aktuell zu einem<br />

führenden Logistik­ und Dienstleistungszentrum.<br />

Initialzündung dafür war 2008 die Entscheidung der<br />

DHL am Flughafen Leipzig ihr internationales Luft­<br />

fracht­Drehkreuz einzurichten, wovon auch viele<br />

transportorientierte Zulieferer und Produzenten<br />

unmittelbar profitieren.<br />

... und Wissenschaft, die Schule macht.<br />

Heute ist Leipzig Sitz von ca. 150 Instituten, Kliniken<br />

und Hochschulen – von der Medienakademie über die<br />

Leipzig School of Design oder der Hochschule für<br />

Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) bis zur BIO<br />

CITY. Die Universität Leipzig mit allein schon 26.000<br />

Studenten und 9.000 Mitarbeitern genießt Weltruf.<br />

Hier unterrichteten unter anderem Werner Heisen­<br />

berg, Ernst Bloch, Gustav Hertz oder Gotthold Ephra­<br />

im Lessing.<br />

Und hier studierte von Friedrich Nietzsche über Nova­<br />

lis, Leibniz, Goethe, Robert Schumann, Carl Friedrich<br />

von Weizsäcker, Hans­Dietrich Genscher und Angela<br />

Merkel praktisch ein who­is­who der deutschen Kultur<br />

und Geschichte. Leipzig beherbergt außerdem drei<br />

Max­Planck­Institute, das Fraunhofer­Institut für Zell­<br />

therapie und Immunologie (IZI) sowie das Fraunhofer­<br />

Zentrum für Mittel­ und Osteuropa.<br />

26 V. Der Standort Leipzig


Die Handelshochschule Leipzig (HHL) zählt mittlerwei­<br />

le zu den besten Business Schools Deutschlands. Und<br />

ein sprichwörtlich neue Kunststil entspringt der Hoch­<br />

schule für Grafik und Buchkunst: Neo Rauch, Kaes­<br />

berg, Tim Eitel, Matthias Weischer oder Rosa Loy sind<br />

hier die Namen, mit denen Leipzig international neu<br />

Schule und jede Menge Furore macht.<br />

V. Der Standort Leipzig<br />

Manches kann man freilich nicht kaufen.<br />

Aber genießen.<br />

Es ist die besondere Atmosphäre eines Ortes, an dem<br />

Begegnung, Ideenaustausch und Freude am Neuen<br />

seit Jahrhunderten gepflegt werden. Leipzig ist auf<br />

viele Arten eben einzigartig. Hier treffen große<br />

Geschichte auf moderne Dynamik, sächsische Gemüt­<br />

lichkeit auf High­Tech­Business und klassische Kultur<br />

auf Avantgarde. Vor nicht allzu langer Zeit kürte die<br />

New York Times Leipzig zu den „Places to Go in 2010“.<br />

Wir sagen heute: Willkommen in einer der vitalsten<br />

Städte Deutschlands!<br />

27


Leipzig im Spiegel der Presse ...<br />

28 V. Der Standort Leipzig


V. Der Standort Leipzig<br />

… jede gute Nachricht spricht für sich<br />

29


33<br />

18<br />

31<br />

8<br />

19<br />

20<br />

23<br />

7<br />

17<br />

21<br />

24<br />

14<br />

16<br />

22<br />

12<br />

13<br />

11<br />

9<br />

10<br />

7<br />

6<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

15<br />

29<br />

30<br />

28<br />

27<br />

26<br />

32<br />

8<br />

34<br />

25<br />

v. l. Hauptbahnhof, Alte Nikolaischule, Neues Rathaus, Rosental<br />

1. Hauptbahnhof<br />

2. Schwanenteich<br />

3. Opernhaus<br />

4. Augustusplatz<br />

5. Neues Gewandhaus<br />

6. MDR­Hochhaus<br />

7. Universitäten<br />

8. BG Geschäftsstelle<br />

9. Bildermuseum<br />

10. Altes Rathaus<br />

11. Neues Rathaus<br />

12. Johannapark<br />

13. Bundesverwaltungsgericht<br />

14. Clara­Zetkin­Park<br />

15. Bayerischer Bahnhof<br />

16. Rennbahn Scheibenholz<br />

17. Die Nonne<br />

18. Elsterbecken (Weiße Elster)<br />

19. Red Bull Arena<br />

20. Festwiese<br />

21. Arena Leipzig<br />

22. Zoo Leipzig<br />

23. Rosental<br />

24. Naturschutzgebiet Leipziger<br />

Ratsholz<br />

25. Völkerschlachtdenkmal<br />

26. Russische Gedächtniskirche<br />

27. Deutsche Bücherei<br />

28. Botanischer Garten<br />

29. Medien­Center/Media­City<br />

30. MDR­Sendezentrum<br />

31. Kleinmessegelände<br />

32. Altes Messegelände<br />

33. Flughafen Halle/Leipzig<br />

34. „Hoffmans Gärten“,<br />

Friedrichshafner Straße<br />

30 VI. Die Lage


VI. Die Lage – in jeder Hinsicht vorteilhaft<br />

Der Stadtteil Leipzig­Mockau<br />

Mockau ist ein Stadtteil im Norden Leipzigs –<br />

zwischen der Bundesstraße B2 und der Autobahn A14<br />

gelegen. Nördlich des Stadtteils befindet sich die<br />

Neue Messe Leipzig. Im Westen grenzt Mockau an<br />

den Stadtteil Euritzsch, im Osten an Thekla und im<br />

Süden an Schönefeld­Abtnaundorf/Schönefeld­Ost.<br />

Viele der insgesamt 278 Leipziger Kleingartenanlagen<br />

liegen in Mockau und tragen zum hohen Grünflächen­<br />

anteil des Stadtteils bei. Im Osten liegt die Parthen­<br />

aue – die letzte historische Kulturlandschaft in der<br />

Leipziger Region, die nicht durch den Braunkohleta­<br />

gebau und massive Flussregulierung umgestaltet<br />

wurde.<br />

Der Stadtteil Mockau wurde bereits um 1200 gegrün­<br />

det. Die heutige Wohnbesiedlung in Mockau wird<br />

auf Grund der Streckenführung der früheren Wah­<br />

VI. Die Lage<br />

ren­Schönefelder­Verbindungsbahn geteilt. Mockau­<br />

Nord und Mockau­Süd haben sich im 20. Jahrhundert<br />

weitgehend unabhängig voneinander entwickelt.<br />

Mockau­Süd war zunächst der bevölkerungsreichste<br />

Teil. Seit den 1870er Jahren hatte sich hier eine grün­<br />

derzeitliche Mietshausbebauung und seit den 1890er<br />

Jahren ein Industrie­ und Gewerbegebiet herausge­<br />

bildet. In den zwanziger Jahren entstand ein äußerst<br />

qualitätsvoller kommunaler Wohnungsbau. Der Nor­<br />

den ist geprägt durch die vor allem in der zweiten<br />

Hälfte der dreißiger Jahre in einem erstaunlichen<br />

Tempo errichtete Randsiedlung und durch die beiden<br />

ab Mitte der siebziger Jahre errichteten Anlagen des<br />

komplexen Wohnungsbaus Mockau­West und Mok­<br />

kau­Ost.<br />

Kurze Wege zum Arbeitsplatz<br />

Bei der letzten baulichen Umgestaltung auf Mockau­<br />

er Gebiet handelt es sich um das einstige Flughafen­<br />

gelände. Der Flughafen Leipzig­Mockau wurde 1913<br />

in Betrieb genommen. 1972 startete das letzte Ver­<br />

kehrsflugzeug in Mockau. Bis 1990 wurde der Flugha­<br />

fen noch vom Agrarflug und als Sportflugplatz weiter<br />

genutzt. In den Jahren 1991 bis 1995 wurde dann auf<br />

dem Gelände des früheren Flughafens mit dem Ver­<br />

sandzentrum der Quelle GmbH eines der größten<br />

Investitionsvorhaben in den ostdeutschen Bundes­<br />

ländern realisiert. Der 2,2 Millionen Quadratmeter<br />

große Gebäudekomplex wurde derzeit von der Leip­<br />

ziger Logistikpark GmbH erworben, welche den<br />

attraktiven Standort revitalisiert, zeitnah Logistik<br />

ansiedeln und damit hunderte von Arbeits­<br />

plätzen schaffen wird. Daran angrenzend<br />

befindet sich das Gelände der Neuen Leipzi­<br />

ger Messe mit ihrer spektakulären zentralen<br />

Glashalle und dem Congress Center.<br />

Die innovativen Produktionsstätten des<br />

BMW­Werkes und das neue Logistikzentrum<br />

des weltgrößten Interneteinzelhändlers<br />

Amazon liegen ebenfalls auf Gewerbegebie­<br />

ten in ummittelbarer Nachbarschaft von Mockau.<br />

Über die A14 sind weitere Großgewerbezonen in<br />

Nähe des neuen Flughafens in wenigen Minuten zu<br />

erreichen. Hier sind unter anderem das DHL und die<br />

Porsche Werke angesiedelt. Die Nähe zu vielen wich­<br />

tigen Hauptarbeitgebern der Stadt und die kurzen<br />

Wege in die pulsierende Leipziger City gehören zu<br />

31


„Über‘n Garten in die Lüfte,<br />

spür ich blumig zarte Düfte,<br />

oh mein Mockau, du bist mein“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

Ein lebenswertes grünes Wohnumfeld<br />

Hoher Wohn­ und Freizeitwert<br />

Am Objektstandort Essener Straße/Friedrichshafener<br />

Straße kann man schon vom Fenster oder Balkon aus<br />

das grüne Umfeld genießen: Der Blick fällt auf die<br />

schönen Außenanlagen mit altem Baumbestand<br />

sowie auf die rückwärtigen, üppig begrünten Gärten.<br />

Wer aktive Naherholung sucht, findet sie direkt vor<br />

der Tür. In unmittelbarer Nachbarschaft an der<br />

Friedrichshafener Straße befindet sich die traditions­<br />

reiche Kleingartenanlage „Nordstern e. V.“, die im<br />

Jahr 2008 ihr einhundertjähriges Bestehen feiert.<br />

Die nächste öffentliche Grünanlage ist der Abtnaun­<br />

dorfer Park, den man die Kleingartenanlagen „Par­<br />

thenaue“ und „Mockau Mitte“ entlang flanierend,<br />

über die verkehrsberuhigte Beuthstraße in 8 bis 10<br />

Minuten erreicht. Mit dem Rad sind es nur 3 Minuten.<br />

Durch diese weitläufige Grünoase, zwischen 1752 und<br />

1755 als Rittergutspark angelegt, führt unter anderem<br />

ein 23 Kilometer langer, gut beschilderter Rad­ und<br />

Wanderweg. Auf diesem lässt sich in beliebigen Etap­<br />

pen, am Flüsschen Parthe entlang, die Parthenaue<br />

erkunden – eine ursprüngliche Auenlandschaft mit<br />

Wäldern, Sumpfwiesen und Feldern.<br />

Zu den heutigen Sehenswürdigkeiten im Abtnaun­<br />

dorfer Park, der im Jahre 1800 zu einem Landschafts­<br />

garten im englischen Stil umgestaltet wurde, gehört<br />

der noch aus dieser Zeit stammende Teich mit Insel<br />

und Tempel sowie das ab 1998 sanierte Schloss, mit<br />

dem das 1893 abgerissene einstige Herrenhaus ersetzt<br />

wurde. Eine Bogenbrücke über die Parthe und eine<br />

Kastanienallee, an deren Endpunkt einst ein Mauso­<br />

leum lag, sind ebenfalls Relikte der ursprünglichen<br />

Parkgestaltung.<br />

32 VI. Die Lage


Vielfältige Freizeitmöglichkeiten<br />

Zu jeder Jahreszeit attraktiv<br />

Ebenfalls fußläufig bequem erreichbar sind das<br />

Freibad Sommerfeld und die unter Naturfreunden<br />

sehr beliebte Alternative – der auch als „Naturbad<br />

Nordost“ bekannte Baggersee.<br />

Im direkten Objektumfeld findet sich darüber hinaus<br />

die Stadtteilbibliothek und der Kletterturm Mockau.<br />

Dieser Anziehungspunkt für Jung und Alt, ein aus­<br />

gedienter Wasserturm, bietet für Kinder ab 7 Jahren<br />

attraktive Programme an der Kletterwand. Auch<br />

ausgewachsene Kletterer finden sich hier gerne zum<br />

Training ein.<br />

VI. Die Lage<br />

Sport und Spaß im Verein<br />

Der Mockauer SV Lok Nordost bietet kleinen und gro­<br />

ßen Leichtathleten eine sportliche Heimat und führt<br />

für aktive Volleyball­ und Fußball­Fans jeweils eine<br />

eigene Abteilung. Beim TuS Leipzig­Mockau e. V.<br />

wird schon seit Mitte der 1920er Jahre Handball groß<br />

geschrieben, Abteilungen für Badminton, Tennis, Vol­<br />

leyball und Turnen ergänzen das Vereinsangebot.<br />

Wer gerne das Tanzbein schwingt, ist im 1. Leipziger<br />

Rock n’ Roll­Club „Alpha 69“ e. V. gut aufgehoben,<br />

der von der Sportjugend Sachsen für seine vorbildli­<br />

che Jugendarbeit ausgezeichnet wurde. Von Angebo­<br />

ten für „Tanzminis“ ab vier Jahren über diverse Show­<br />

Dance Kurse bis zum Fitness & Dance­Angebot für<br />

Tanzsportfreunde ohne Altersbegrenzung – der<br />

bunte Trainingsplan dieses Vereins<br />

bietet für jeden etwas. Auch das Tanzcentrum in der<br />

Essener Straße ist bei Hobbytänzern eine beliebte<br />

Adresse. Neben Tanzkursen finden hier auch Tanzpar­<br />

tys und ähnliche Veranstaltungen statt.<br />

Ideal für vergnügliche Ausflüge<br />

Dank der zentrumsnahen Lage und guten Verkehrs­<br />

anbindung von Mockau liegen auch die Freizeitange­<br />

bote in der Leipziger City und im weiteren Umfeld in<br />

komfortabler Nähe, vom Gewandhaus über den Zoo­<br />

logischen Garten bis zur Sachsen­Therme. Über die<br />

A14 und die neue A38 ist sogar der südlich von Leip­<br />

zig liegende „Belantis“ Vergnügungspark, Ost­<br />

deutschlands größter Freizeitpark, in kürzester Zeit<br />

erreichbar.<br />

33


Naturnahe Lage mit urbaner Infrastruktur<br />

Gut versorgt, bestens angebunden<br />

In Mockau­Nord bleibt kaum ein Wunsch offen: Zu<br />

Fuß gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten für den<br />

täglichen Bedarf bietet – neben vielen anderen Ein­<br />

kaufsmöglichkeiten des Facheinzelhandels – direkt<br />

„um die Ecke“ das Mockau­Center, in dem auch wich­<br />

tige Dienstleistungen (Apotheke/Ärztehaus, Versiche­<br />

rungsanbieter u. v. m.) zu finden sind. Der Standort<br />

dieses Stadtteil­Centers – nach der Wende das erste<br />

seiner Art in Leipzig – ist auch als „Mockauer Post“<br />

bekannt, da sich gegenüber früher ein größeres Post­<br />

amt befand.<br />

Für den wöchentlichen Großeinkauf bietet sich der<br />

Sachsenpark an der nahe gelegenen Leipziger Messe<br />

an. Zur guten Infrastruktur des Objektumfeldes gehö­<br />

ren Kindertagesstätten und viele schulische Einrich­<br />

tungen – von der Grundschule bis zur Berufschule.<br />

Pluspunkt Mobilität<br />

Neben einem Taxistand bietet die Haltestelle „Mok­<br />

kau Post“ auch Zustiegsmöglichkeiten in das effizien­<br />

te städtische Bus­ und Straßenbahn­Verkehrsnetz. So<br />

gelangt man in kürzester Zeit ins Herz der Metropole<br />

Leipzig oder startet vom Hauptbahnhof bequem zu<br />

umweltbewussten und preisgünstigen Fernreisen per<br />

Schiene. – Als besonders fortschrittlichen Service für<br />

Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.<br />

B. aus Altersgründen, durch sonstige körperliche<br />

Beeinträchtigungen) bieten die Leipziger Verkehrsbe­<br />

triebe (LVB) einen kostenlosen Begleitdienst an.<br />

Dieser richtungweisende Service trägt dazu bei, dass<br />

Mobilität in Leipzig auch künftig ein wertvolles Allge­<br />

meingut bleibt. Mit dem nahen Autobahn­Anschluss<br />

„Leizpig Nordost“ zur A14 ist die Objektlage für<br />

Urlaubsreisen per Pkw ebenso ideal wie für Außen­<br />

dienst­Tätigkeiten. Auch für den täglichen Weg zum<br />

Arbeitsplatz bietet die verkehrstechnische Anbindung<br />

von Mockau optimale Voraussetzungen, die Anfahrt<br />

möglichst kurz zu halten. Einfache Rechnung: Jede<br />

pro Tag gesparte Minute Anfahrtszeit zum Arbeits­<br />

platz bedeutet jährlich viele Stunden mehr Freizeit –<br />

für eigene Hobbies oder im Kreis der Familie.<br />

34 VI. Die Lage


9<br />

VI. Die Lage<br />

2<br />

10<br />

1<br />

4<br />

3<br />

Eingebettet in ein grünes Umfeld vereint die Lage des Stadtteils Mockau wesentliche Vorzüge: Naturnahe Wohnqualität, unmittelbare Nähe zur City und schneller<br />

Zugang in die Peripherie der Metropole Leipzig sowie zur Kleingartenanlage Nordstern und Abtnaundorfer Park.<br />

5<br />

6<br />

8<br />

7<br />

1. Essener Straße<br />

2. Friedrichshafner Straße<br />

3. Mockau­Center/Stadtteilbibliothek/<br />

Nahverkehrsanschluss<br />

4. Kletterturm Mockau<br />

5. Kleingartenanlage „Parthenaue“<br />

6. Kleingartenanlage „Mockau Mitte“<br />

7. Naturbad Nordost (Baggersee)<br />

8. Sachsen­Therme<br />

9. Neue Messe<br />

10. Autobahn A14<br />

Friedrichshafner Straße 124­126<br />

35


Freiflächenplan<br />

37


VII. Das Objekt – Leben in „Hoffmans Gärten“<br />

Junge Architekturklassiker mit Charme<br />

Bei den Objekten in der Friedrichshafner Straße 104<br />

bis 122 handelt es sich um dreigeschossige Wohnhäu­<br />

ser, die 1953 in solider Bauausführung erstellt wurden<br />

und mit ihrer gut erhaltenen Bausubstanz für eine<br />

anspruchsvolle Modernisierung prädestiniert sind. Die<br />

10 komplett unterkellerten Gebäude sind Teil eines<br />

denkmalgeschützten Ensembles auf der Nordseite der<br />

Essener Straße, das sich als geschlossenene architekto­<br />

nische Einheit bis zur Friedrichshafner Straße fort­<br />

setzt.<br />

Kennzeichnend für die neoklassizistische Anmutung<br />

der Wohnhäuser ist die klare Formensprache mit<br />

geraden Linien und ausbalancierten Formen, wie sie<br />

insbesondere in der Symmetrie der Fassaden und in<br />

der Gesamtkomposition zum Ausdruck kommt.<br />

Ansprechend gegliedert werden die Außenfassaden<br />

durch markante Standerker, vorgesetzte Balkone,<br />

Gesimse und weitere Zierelemenente aus Sandstein,<br />

Stuck und Naturstein.<br />

Das bei der Errichtung der Gebäude geschaffene<br />

Angebot an familienfreundlich proportionierten<br />

Wohnungen mit klaren Grundrissen darf auch nach<br />

heutigen Maßstäben als fortschrittlich gelten.<br />

Ansicht Rückfassade mit den Eingängen Friedrichshafner Straße 124­126<br />

In Einzelfällen werden die Wohnungsgrundrisse im<br />

Zuge der Sanierung auf heutige Raumbedürfnisse hin<br />

optimiert. Ziel der umfassenden Revitalisierung ist es,<br />

den über die Jahre etwas verblassten stillen Zauber<br />

dieser Architekturklassiker zu neuem Leben zu<br />

erwecken. So werden in enger Abstimmung mit den<br />

Denkmalbehörden alle stilgebenden Elemente der<br />

Fassadengestaltung sorgsam restauriert oder<br />

originalgetreu neu hergestellt. Im Zusammenhang<br />

mit dem Ausbau der Dachgeschosse und der Sanie­<br />

rung der Dachstühle erhalten die Dächer eine neue<br />

stilgerechte Eindeckung, die zum Einbau vorgesehe­<br />

nen neuen Isolier­Holzfenster entsprechen dem<br />

historischen Vorbild.<br />

Um das vorhandene Wohnflächenangebot zusätzlich<br />

aufzuwerten, werden die Balkone zur üppig grünen<br />

Gartenseite hin durch weitere große Wohnbalkone<br />

ergänzt. So werden einige der Eigentumswohnungen<br />

gleich über zwei Freisitze mit Blick ins Grüne verfügen.<br />

38 VII. Das Objekt


Idyllisch eingebettet ins Grün<br />

Prägend für das stimmungsvolle Wohnambiente ist<br />

die eingewachsene Lage der Wohnhäuser auf dem<br />

weitläufigen Grundstück. Zur Friedrichshafner Straße<br />

hin sind die Gebäude mit ihren schön gestalteten<br />

Außenanlagen durch überwiegend alten Baumbe­<br />

stand abgeschirmt. Zwei von den Wohngebäuden<br />

eingefasste romantische Torbögen eröffnen den<br />

Zugang in die Gartenidylle auf der rückwärtigen<br />

Gebäudeseite, wo die Bewohner von der Privatheit<br />

und Abgeschlossenheit einer großzügigen Grünoase<br />

empfangen werden.<br />

Hier kann man des Sommers Sonne genießen oder<br />

unter großen alten Bäumen ein schattiges Plätzchen<br />

finden. Neben einer Spielfläche für Kinder sind auch<br />

Fahrradstellplätze in die Gartenlandschaft integriert.<br />

Auf dem Grundstück befinden sich Kfz­Stellplatzflä­<br />

chen mit Zufahrt über die Friedrichshafner Straße.<br />

VII. Das Objekt<br />

Umfassende technische Modernisierung<br />

Wie die Sanierung der Außenfassaden erfolgt auch<br />

die Innensanierung mit größter Sorgfalt und hohem<br />

Qualitätsanspruch. Sämtliche Putzflächen werden<br />

überprüft und bei Bedarf fachgerecht ausgebessert<br />

oder erneuert. Arbeiten wie die Erneuerung der<br />

Innenfensterbänke oder die farbliche Gestaltung der<br />

Treppenhäuser werden entsprechend den denkmal­<br />

pflegerischen Auflagen vorgenommen.<br />

Vorhandene Wohnungseingangs­ und ­innentüren,<br />

die nicht neuwertig aufgearbeitet werden können,<br />

werden durch Nachbauten nach historischem Vorbild<br />

ersetzt. Die Sanierung der Fußböden umfasst einen<br />

Höhenausgleich und eine zusätzliche Trittschalldäm­<br />

mung. Danach wird in den Wohnräumen ein Echt­<br />

holzparkett aus Eiche verlegt. In den Bädern, Duschen<br />

und Küchen kommen hochwertige Fliesen zum Einsatz.<br />

Optional wird in den Küchen auch Echtholz­Parkett<br />

verlegt.<br />

Darüber hinaus wird insbesondere durch die Moder­<br />

nisierung der Haustechnik gewährleistet, dass die<br />

Eigentumswohnungen nach der Sanierung zeitgemä­<br />

ßen Wohnkomfort bieten. Hierzu gehört die kom­<br />

plette Erneuerung der Sanitär­ und Elektroinstallatio­<br />

nen sowie der Einbau einer videogestützten Wech­<br />

selsprech­ und Türöffneranlage und moderner Tele­<br />

kommunikationsanschlüsse. Außerdem erhalten die<br />

Gebäude eine effiziente, zeit­ und witterungsgesteu­<br />

erte Gasheizungsanlage mit zentraler Wärmeerzeu­<br />

gung und Warmwasseraufbereitung. So werden<br />

Umweltbelastungen wie Wohnnebenkosten auf ein<br />

denkbar niedriges Niveau reduziert.<br />

39


Ein vielseitiges, attraktives<br />

Wohnungsangebot<br />

Ob Sie gerne unter dem Dach wohnen oder eben­<br />

erdig – ob Sie eine geräumige 2­ oder 3­Zimmer­Woh­<br />

nung suchen: Die Auswahl an Eigentumswohnungen<br />

im 6. Bauabschnitt „Hoffmans Gärten“ bietet mit Flä­<br />

chen von ca. 62 bis 106 m 2 verschiedene Lösungen.<br />

Sie lieben das Leben auf zwei Etagen? Selbst diesen<br />

Wunsch können Sie sich hier mit ­­­ der originellen<br />

zweigeschossigen Maisonette­Wohnung im 1. Ober­<br />

geschoss/Dachgeschoss erfüllen.<br />

Seitenansicht, im Vordergrund: Essener Straße 124<br />

Dank der gradlinigen Grundrisse präsentiert sich<br />

jedes der Eigentumsdomizile als attraktive lichte<br />

Wohnwelt mit großzügiger Raumwirkung. Die Klar­<br />

heit der Grundrisse strahlt Modernität aus und bietet<br />

für jeden Einrichtungsstil ein stimmiges Ambiente.<br />

Die Wohnbalkone und Loggien erweitern den<br />

Lebensraum ins Freie und laden nicht nur sonntags<br />

zum Frühstück ein. Auch zur lauschigen Gartenoase<br />

hinter dem Haus sind es nur wenige Schritte.<br />

Ob Sie aus dem Fenster schauen oder auf den Balkon<br />

treten – Ihr Blick schweift in Baumwipfel und Garten­<br />

landschaften. Dieses naturnahe Wohnerlebnis ist ein<br />

Vorzug der angebotenen Wohnungen, der – zu jeder<br />

Jahreszeit neu – Lebensqualität und liebenswerte Per­<br />

spektiven bietet.<br />

40 VII. Das Objekt


Bauliche Highlights<br />

Balkone<br />

Nicht nur die Aufarbeitung von bereits bestehenden<br />

Balkonen, sondern auch die Anbringung neuer Bal­<br />

konanlagen bzw. die Errichtung von Loggien und Ter­<br />

rassen (EG und DG) steigert die Attraktivität des<br />

Objektes. Zusätzlich wird auf jedem Balkon eine Bal­<br />

konleuchte installiert.<br />

Treppenhaus<br />

Die Visitenkarte eines Hauses. Originale Wohnungs­<br />

eingangstüren, aufgearbeitet nach den Maßgaben<br />

des Denkmalschutzes, und elegante Treppenläufer<br />

sind in unseren Objekten ebenso zu finden wie stilvol­<br />

le Leuchten. Auch die Briefkastenanlage wird entwe­<br />

der in Messing oder Holz ausgeführt, je nach dem<br />

Charakter des Hauses.<br />

Bäder<br />

Die mit hochwertigen Keramikfliesen gestalteten<br />

Bäder sind ein beliebtes Highlight. Sanitärkeramik in<br />

Markenqualität und verchromte Accessoires – dem<br />

Volumen der Wohnungsgröße angepasst – runden<br />

den ästhetischen Rahmen von Badkultur ab.<br />

VII. Das Objekt<br />

Wohnräume<br />

Wir verlegen ganz bewusst Parkett, den zeitlosen und<br />

wertbeständigen Naturboden. Neben der zeitlosen<br />

Schönheit der Hölzer verbreitet der Parkettfußboden<br />

Wärme und Behaglichkeit.<br />

Haustechnik<br />

In allen Wohn­ und Schlafräumen werden Anschlüsse<br />

für Telefon und Fernseh­/Radio­Empfang konzipiert.<br />

Deutsche Markenfabrikate bei der Auswahl der Steck­<br />

dosen und Schalter und videogestützte Wechsel­<br />

sprechanlagen mit Eingangsüberwachung spiegeln<br />

den hohen technischen Standard wider.<br />

Wohnungsmix<br />

Die Wohnungsgrößen sind so strukturiert, dass heuti­<br />

gen Wohnbedürfnissen mit modernen Raumpro­<br />

grammen Rechnung getragen wird. Dabei fühlen sich<br />

Singles ebenso angesprochen wie Familien mit Kin­<br />

dern.<br />

Außenanlagen<br />

Die Außenanlagen sind geprägt von Grünflächen mit<br />

standortgerechter Bepflanzung. Wo immer es die<br />

gärtnerische Gestaltung zulässt, werden mit einer<br />

Reihe von Extras (Grillplatz, Sandkasten, Mobiliar)<br />

attraktive Ruheinseln geschaffen. Nicht nur neu<br />

angelegte Wege aus Steinpflaster, sondern auch Pol­<br />

lerleuchten mit Dämmerungsschalter und Bewe­<br />

gungsmelder ergänzen das komfortable Ambiente.<br />

Oberirdische Stellplätze gehören ebenso wie über­<br />

dachte Fahrrad­Abstellplätze zu den großzügigen<br />

Außenanlagen.<br />

„So sehr lieb ich dieses Sein,<br />

hier geh ich durch, hier ist mein Heim“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

41


Friedrichshafner Straße 124­126<br />

Kellergeschoss<br />

Friedrichshafner Straße 126 Friedrichshafner Straße 124<br />

42 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Friedrichshafner Straße 126 Friedrichshafner Straße 124<br />

Friedrichshafner Straße 124­126<br />

Erdgeschoss<br />

43


Friedrichshafner Straße 124<br />

1. Obergeschoss<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124­126)<br />

Wohnung 3 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 68,78 m2 3<br />

Wohnung 2 1. OG/DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 106,72 m2 44 VIII. Grundrisse<br />

1<br />

2<br />

Wohnung 1 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 70,04 m2


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 4 DG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 62,72 m2 4<br />

2<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124­126)<br />

Wohnung 2 1.OG/DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 106,72 m2 Friedrichshafner Straße 124<br />

Dachgeschoss<br />

45


Friedrichshafner Straße 126<br />

1. Obergeschoss<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124­126)<br />

Wohnung 6 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 90,76 m2 6<br />

Wohnung 6 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 82,15 m2 46 VIII. Grundrisse<br />

5


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 8 DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 99,20 m2 8<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124­126)<br />

Friedrichshafner Straße 126<br />

Dachgeschoss<br />

47


Animation Hoffmans Gärten 3. Bauabschnitt<br />

48 IX. Die Baubeschreibung


IX. Die Baubeschreibung<br />

Vorbemerkung<br />

Die geplante Sanierung soll zum einen den heutigen<br />

Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen und Wohn­<br />

wünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhi­<br />

storische Vergangenheit, die sich in aufwendigen und<br />

handwerklich anspruchsvollen Details manifestiert,<br />

erhalten und ablesbar bleiben.<br />

Durch historisch und bautechnisch bedingte Gegeben­<br />

heiten sowie die häufig sehr detaillierten Forderun­<br />

gen des Denkmalschutzes können trotz der hohen<br />

Ausstattungsstandards und der angestrebten Sanie­<br />

rungsqualität in Teilbereichen die heute geltenden<br />

Normen für Neubauten nicht immer erreicht werden.<br />

Vor Beginn der Sanierung des Gebäudes werden alle<br />

Mauerwerks­ und Holzbauteile durch einen Sachver­<br />

ständigen auf Schädlings­ und Pilzbefall untersucht.<br />

Dabei erfolgt sowohl eine Bestandserfassung als auch<br />

die Untersuchung der Bauteile auf Schädlings­ und<br />

Pilzbefall. Darauf aufbauend wird ein entsprechendes<br />

Gutachten erstellt, in dem alle erforderlichen Maß­<br />

nahmen zum Austausch der entsprechend befallenen<br />

bzw. beschädigten Bauteile beschrieben werden.<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

Zur zusätzlichen Sicherung der fachgerechten Ausfüh­<br />

rung dieser Leistungen wird der Sachverständige die<br />

gesamten Holzschutz­ und Schädlingsbefallsbeseiti­<br />

gungen baubegleitend prüfen und beratend überwa­<br />

chen.<br />

Abbruch/Entsorgung<br />

Es erfolgen Abbruch, Ausbau und Entsorgung von<br />

nicht mehr benötigten Bauteilen, Einbauten und<br />

Wohnungseinrichtungen. Die gesamten vorhandenen<br />

Elektro­, Heiz­ und Sanitärinstallationen werden aus­<br />

gebaut und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Soweit erforderlich, werden Bauteile, die wieder im<br />

Gebäude verwendet werden sollen, sachgerecht<br />

sichergestellt und eingelagert.<br />

Keller/Grundmauern<br />

Die Sanierung des Kellers beinhaltet die Trockenle­<br />

gung Fläche mittels Vertikalsperrung an den Außen­<br />

wänden sowie Horizontalsperrung an den Außen­ und<br />

Innenwänden durch die jeweils geeigneten Verfahren.<br />

Nach Abschluss der Trockenlegung und der erforderli­<br />

chen Verfüllarbeiten im Außenbereich erfolgt die<br />

Wiederherstellung von Gehweg und Straße einschließ­<br />

lich der auflagenfreien Abnahme gegenüber der<br />

zuständigen Behörde. Alternativ kann die Trockenle­<br />

gung aller Kellerwände durch ein aktives elektrisches<br />

System „Matrolan“ oder gleichwertig erfolgen. Sämt­<br />

liche gemauerte Kellerwände werden vom Putz<br />

befreit, sandgestrahlt und gereinigt. Das Mauerwerk<br />

wird gegebenenfalls saniert und wenn erforderlich<br />

zusätzlich verfugt. Je nach Zustand wird der vorhande­<br />

ne Klinkerkellerboden aufgearbeitet oder wenn nötig<br />

entfernt und durch neues Pflaster ersetzt. Die Keller­<br />

treppe wird ebenfalls aufgearbeitet, repariert und<br />

gegebenenfalls mit einem Fliesenbelag versehen. Die<br />

einzelnen Kellerräume werden durch Abtrennungen<br />

aus dem System „Käuferle“ (oder gleichwertig) gemäß<br />

Planung hergestellt. Zum Heizraum wird eine T­30­<br />

Stahltür eingebaut.<br />

49


Alle sich im Keller befindlichen alten Grundleitungen<br />

werden mittels Kamerabefahrung auf etwaige Schä­<br />

den untersucht und falls erforderlich saniert oder<br />

erneuert.<br />

Dach<br />

Soweit die vorhandenen Bauteile des Dachstuhls<br />

sanierungsfähig sind, werden sie zur weiteren dauer­<br />

haften Nutzung überarbeitet und behandelt.<br />

Der Dachstuhl wird nach den Regeln der Zimmer­<br />

mannskunst, den Planungsunterlagen und entspre­<br />

chend den Anforderungen des Denkmalschutzes<br />

saniert. Erneuerungen bzw. Ergänzungen des Dach­<br />

stuhls erfolgen durch Bauteile, die einen vorbeugen­<br />

den Holzschutz erhalten und den Vorschriften für<br />

Anwendungen im Innenbereich entsprechen.<br />

Für den Ausbau des Dachgeschosses wird der Dach­<br />

stuhl gemäß den statischen Erfordernissen dimensio­<br />

niert und gegebenenfalls statisch verstärkt.<br />

Zwischen den Sparren wird eine hochwertige, den<br />

heutigen DIN­Berechnungen entsprechende Wärme­<br />

dämmung und Dampfbremse (gemäß Herstellervor­<br />

schrift) eingebracht.<br />

Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett ent­<br />

fernt und nach den Vorgaben des Denkmalschutzes<br />

erneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage der<br />

Baupläne. Dies beinhaltet die Neueindeckung inklusi­<br />

ve aller erforderlichen Teilleistungen wie Lattung,<br />

Dampfsperre, Ziegel­ und Deckungsart, Verblechun­<br />

gen, Wärmedämmungen, Dachdurchführungen,<br />

Kamin­ und Entlüftungsanschlüsse, Abdichtung der<br />

Dachterrassen und deren Einfassungen, Einbau von<br />

Dachflächenfenstern, Herstellung von Dachausstie­<br />

gen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrin­<br />

nen und Fallrohren etc. All diese Arbeiten werden<br />

gemäß den einschlägigen Richtlinien und DIN­Vor­<br />

schriften ausgeführt. Als Dachflächenfenster kommen<br />

Markenfenster wie Velux, Roto oder gleichwertig<br />

zum Einsatz, die als normale Belichtungsfenster oder<br />

als Ausstiegsfenster (gegebenenfalls für den zweiten<br />

Rettungsweg) Verwendung finden. Wenn erforder­<br />

lich, erfolgt der Einbau einer RWA­Öffnung im Trep­<br />

penhauskopf als Rauchabzugsanlage gemäß SächsBO.<br />

Alle am Gebäude befindlichen Entwässerungen und<br />

Abdichtungen aus Blech werden denkmalschutzge­<br />

recht, jedoch meist aus Titanzink hergestellt. Dies<br />

umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen,<br />

Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen<br />

etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse und<br />

Erker erfolgt ebenfalls nach den Auflagen des Denk­<br />

malschutzes.<br />

Außenputz/Fassade<br />

Die Fassade des Gebäudes wird gemäß den Vorgaben<br />

des Denkmalschutzamtes durch Reinigung, Reparatu­<br />

ren, Neuverfugung und Wiederherstellung der origi­<br />

nalen Stuckelemente entsprechend vorhandenen<br />

Ansichten überarbeitet bzw. neu hergestellt. Ausbes­<br />

serungen bestehender Schäden erfolgen im Rahmen<br />

der denkmalpflegerischen Auflagen. Vorhandener<br />

und nicht tragfähiger Außenputz wird abgeschlagen<br />

und neu aufgebracht. Restaurierung und Sanierung<br />

von Sand­ bzw. Natursteinteilen werden nach den<br />

Vorgaben des Architekten und des Denkmalschutzes<br />

vorgenommen. Nicht sanierungsfähige oder fehlende<br />

Schmuck­ und Stuckelemente werden entsprechend<br />

der denkmalpflegerischen Auflagen ergänzt bzw.<br />

50 IX. Die Baubeschreibung<br />

erneuert.


Innenputz<br />

In sämtlichen Räumen des Gebäudes wird eine Über­<br />

prüfung der vorhandenen Putze auf ihre Verwend­<br />

barkeit vorgenommen. Wenn erforderlich, werden<br />

Hohlstellen oder ganze Flächen abgeschlagen und<br />

mit den entsprechenden Putzarten (Kalkgips, Kalkze­<br />

ment, Sanierputz etc.) neu hergestellt. Gegebenen­<br />

falls erfolgt das Spachteln der Flächen. Zu erhaltende<br />

Deckenflächen werden fachmännisch überarbeitet<br />

und glatt gespachtelt.<br />

Malerarbeiten/Stuck<br />

In den Wohnräumen werden sämtliche Wandflächen<br />

nach den entsprechenden Vorarbeiten (Putzarbeiten,<br />

Spachtel­ und Grundierungsarbeiten) mit Raufaserta­<br />

pete tapeziert und zweimal deckend mit wischfester<br />

Innendispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken<br />

werden nach erfolgter Vorbereitung gespachtelt und<br />

deckend gestrichen.<br />

Für das Treppenhaus wird nach entsprechenden<br />

Befunduntersuchungen in Abstimmung mit dem<br />

Denkmalschutz ein Farbkonzept erarbeitet und fach­<br />

gerecht umgesetzt.<br />

Der Fassadenanstrich erfolgt nach historischem Vor­<br />

bild und Festlegungen des Denkmalschutzes.<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

Fenster<br />

Sofern der Denkmalschutz nicht ausdrücklich die Auf­<br />

arbeitung und Reparatur der vorhandenen Holzkas­<br />

tenfenster fordert, werden diese aus dem Gebäude<br />

entfernt und entsorgt. In Abstimmung mit dem Denk­<br />

malschutzamt werden neue Holzfenster entspre­<br />

chend dem histori­<br />

schen Vorbild aus­<br />

gewählt und einge­<br />

baut. Die Festle­<br />

gung der jeweiligen<br />

Fenstergliederung,<br />

Profilierung und der farblichen Endbehandlung<br />

erfolgt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes. Es<br />

kommen Fenster der Schallschutzklasse II entspre­<br />

chend DIN 1055 für Windlasten, DIN 1055 für Horizon­<br />

tallasten sowie DIN 18056 für Vertikallasten zum Ein­<br />

satz. Sollten dem keine funktionellen und bautechni­<br />

schen Gründe entgegenstehen, erhalten alle Fenster<br />

mit Ausnahme der Dachflächenfenster und Oberlich­<br />

ter Dreh­Kipp­Beschläge.<br />

Die Treppenhausfenster werden fachmännisch<br />

gemäß den Auflagen des Denkmalschutzamtes auf­<br />

gearbeitet, neu verglast und farblich gestaltet. Sämt­<br />

liche Kellerfenster werden in Abstimmung mit dem<br />

Referat für Denkmalschutz erneuert.<br />

Innenfensterbänke<br />

Die Innenfensterbänke werden entweder aus Mar­<br />

mor (Jura oder Carrera) oder entsprechend dem histo­<br />

rischen Bestand und den Forderungen des Denkmal­<br />

schutzes aus profiliertem Holz gefertigt und einge­<br />

baut.<br />

Stahlbau­ und Schlosserarbeiten<br />

Gemäß den statischen Vorgaben erfolgt gege­<br />

benenfalls der Einbau von Stahlträgern zur<br />

Verstärkung der Konstruktion im Dachstuhl­<br />

und Deckenbereich. Das gilt ebenfalls für das<br />

Umsetzen der geplanten Grundrissvarianten in den<br />

einzelnen Geschossen.<br />

Die hofseitige Balkonanlage wird in einer verzinkten<br />

Stahlkonstruktion hergestellt. Diese wird entspre­<br />

chend den Planungsunterlagen und in Abstimmung<br />

mit dem Denkmalschutz errichtet und gegebenenfalls<br />

farblich gestaltet. Weiterhin erfolgt die schlossermäs­<br />

sige Aufarbeitung bzw. Ergänzung von vorhandenen<br />

sowie notwendigen Geländern und Handläufen. Die<br />

Lieferung und der Einbau einer Briefkastenanlage im<br />

Treppenhaus erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit<br />

dem Referat Denkmalschutz. Für das gesamte Gebäu­<br />

de wird eine Schließanlage installiert.<br />

51


Grundrissänderungen/Dachgeschossausbau<br />

Alle vorgesehenen Grundrissänderungen gemäß den<br />

Planungsunterlagen werden durch Abbruch nicht<br />

mehr benötigter Wände einschließlich aller statisch<br />

erforderlichen Maßnahmen und durch die Herstel­<br />

lung neuer Wände durch konventionelle Mauern<br />

oder Trockenbau umgesetzt. Gegebenenfalls werden<br />

die Türöffnungsmaße zum Einbau neuer Innentüren<br />

angepasst. Wo es sich durch statisch notwendige<br />

Unterzüge erforderlich macht, werden Unterhang­<br />

decken (Trockenbau) eingezogen. In Bädern und<br />

Küchen erfolgt grundsätzlich der Einbau von Unter­<br />

hangdecken. Bestehende oder neu zu errichtende<br />

Wohnungstrennwände werden entsprechend den<br />

Schallschutzanforderungen ausgebildet.<br />

Der Ausbau des Dachgeschosses entsprechend den<br />

Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigung<br />

aller erforderlichen DIN­Normen und bauordnungs­<br />

rechtlichen Anforderungen sowie der Vorgaben des<br />

Denkmalschutzes vorgenommen. Der gesamte Aus­<br />

bau erfolgt in moderner Trockenbauweise (System<br />

„Knauf“, „Rigips“ oder gleichwertig) unter Zugrun­<br />

delegen aller Wärmeschutz­, Schallschutz­ und DIN­<br />

Richtlinien. Die Ausstattung ergibt sich analog der<br />

beschriebenen Wohnungseinheiten.<br />

Die Wohnung 2 wird über zwei Wohnetagen geführt,<br />

die mit einer innenliegenden Treppe verbunden ist.<br />

Heizungsinstallation<br />

Es erfolgt der Einbau einer modernen, zeit­ und wit­<br />

terungsgesteuerten Heizungsanlage mit zentraler<br />

Wärmeerzeugung und Warmwasseraufbereitung –<br />

gasgefeuert – Fabrikat Viessmann oder gleichwertig.<br />

Der für die Installation der neuen Heizanlage not­<br />

wendige Schornstein wird durch den fachgerechten<br />

Einzug von Edelstahlrohren saniert. Sofern sich das<br />

Objekt in einem Fernwärmevorranggebiet befindet,<br />

erfolgt die Beheizung über eine Fernwärmeüberga­<br />

bestation. In diesem Fall entfällt die Schornsteinsanie­<br />

rung.<br />

Alle Heizleitungen bzw. Heizkörperverrohrungen<br />

werden in Kupfer oder Kunststoff ausgeführt und<br />

grundsätzlich unter Putz oder im Fußboden verlegt.<br />

Die Raumheizflächen werden aufgrund einer Wärme­<br />

bedarfsberechnung ermittelt und in Form von Ventil­<br />

heizkörpern in Kompaktform ausgeführt. In den<br />

Bädern erfolgt der Einbau von Handtuchheizkörpern.<br />

Der Wärmemengenverbrauch wird wohnungsweise<br />

mithilfe entsprechender Messeinrichtungen erfasst.<br />

Sanitärinstallationen<br />

Die Sanitärinstallationen werden komplett neu ein­<br />

gebaut entsprechend den Planungsunterlagen sowie<br />

den erforderlichen Anschlüssen an das öffentliche<br />

Versorgungsnetz. Sämtliche Abwasserleitungen wer­<br />

den aus Gussrohrleitungen bzw. HT­Kunststoffrohren<br />

gemäß den technischen Vorschriften schallgedämmt<br />

eingebaut. Alle Kaltwasser­, Warmwasser­ und Zirku­<br />

lationsleitungen werden entsprechend den Vorgaben<br />

des Planungsingenieurs aus Mehrschicht­Verbund­<br />

rohr einschließlich Wärmedämmung laut Wärme­<br />

schutzverordnung in das Gebäude eingebaut.<br />

Die Küchen erhalten analog zu den Planungsunterla­<br />

gen Abflussleitungen sowie Warm­ und Kaltwasser­<br />

anschlüsse sowie gegebenenfalls Waschmaschinenan­<br />

schlüsse. Um eine wohnungsbezogene Verbrauchser­<br />

fassung zu garantieren, werden für alle Einheiten<br />

eigene Kalt­ und Warmwasserzählstellen mit separa­<br />

ten Absperreinrichtungen eingerichtet. Allgemeine<br />

Wasserentnahmestellen, z. B. im Keller oder Garten,<br />

werden ebenfalls mit eigenen Zählvorrichtungen aus­<br />

gestattet.<br />

52 IX. Die Baubeschreibung


Sanitärobjekte<br />

Sämtliche neu im Gebäude zu installierenden Sanitär­<br />

objekte werden entsprechend den Planungsunterla­<br />

gen eingebaut. Alle WCs werden in Vorwandmon­<br />

tage installiert. Als Sanitärobjekte kommen nachfol­<br />

gende Markenfabrikate zur Anwendung: WCs,<br />

Waschbecken und Wannen der Firma Keramag, Kal­<br />

dewei oder gleichwertig. Die Armaturen werden in<br />

verchromter Ausführung, Model „Eurodisc“ von<br />

Grohe oder gleichwertig, montiert. Die Badausstat­<br />

tung wird mit Lotionsspender, Bürste, Papierhalter<br />

sowie einem Handtuchhalter, ebenfalls in verchrom­<br />

ter Ausführung, komplettiert.<br />

Elektroinstallation<br />

Das gesamte Gebäude erhält komplett neue Elek­<br />

troinstallationen entsprechend den Vorschriften der<br />

VDE in Anlehnung an den Ausstattungsgrad II. Die<br />

Neuverlegung aller Licht­ und Stromleitungen in den<br />

Wohnungen und dem Treppenhaus erfolgt unter<br />

Putz einschließlich des Einbaus von Schalter­ und<br />

Steckdosenmaterial des Herstellers Busch/Jäger, Typ<br />

Duro 2000 SI oder vergleichbar. Im Keller wird die<br />

Installation auf Putz sowie der Einbau einer ausrei­<br />

chenden Anzahl von Steckdosen, Schaltern und<br />

Leuchten vorgenommen. Es erfolgt der Anschluss von<br />

Geräten und technischen Anlagen, die neu in das<br />

Gebäude installiert werden bzw. deren Funktionen<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

erforderlich sind. Das Gebäude wird mit einer Video­<br />

und Wechselsprechanlage sowie mit Leuchtkörpern<br />

(Berliner Leuchten) im gesamten Treppenhaus in<br />

Abstimmung mit dem Architekten und dem Denkmal­<br />

schutzamt ausgestattet. In jeder Wohnung wird<br />

neben der Eingangstür ein Monitor mit Wechsel­<br />

sprecheinrichtung und Türöffner installiert. Weiter­<br />

hin wird ein Leerrohrnetz inklusive Verkabelung für<br />

den Anschluss an das Telefon­ und Kabelnetz einge­<br />

baut. Für alle Wohn­ und Schlafräume werden TV­<br />

und Telefonanschlüsse eingerichtet. Sämtliche Balko­<br />

ne und Dachterrassen erhalten jeweils eine Steckdose<br />

sowie eine von innen zu schaltende Außenlampe<br />

nach Vorgabe des Architekten und in Abstimmung<br />

mit dem Denkmalschutz. Die Haus­ und Außenleuch­<br />

ten werden in Abstimmung mit dem Architekten und<br />

dem Denkmalschutz montiert und über Dämme­<br />

rungsschalter mit Bewegungsmelder betätigt. Alle<br />

Gemeinschaftseinrichtungen erhalten separate Zähl­<br />

vorrichtungen.<br />

Bodenbeläge/Fliesenlegerarbeiten<br />

Nach Abschluss der eventuell erforderlichen Holz­<br />

schutzmaßnahmen werden die gesamten Böden<br />

komplett überarbeitet, defekte Teile ausgewechselt<br />

und ein Höhenausgleich eingebracht. Um den neuen<br />

Bodenaufbau zu gewährleisten, kann es statisch<br />

erforderlich sein, Deckenbalken zu verstärken. Dies<br />

erfolgt entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten<br />

und nach den Vorgaben des Statikers. Als weiterer<br />

Aufbau wird eine Trittschalldämmung und ca. 3,5 cm<br />

starker Estrich oder Gussasphalt auf die entsprechend<br />

vorbereiteten Böden aufgebracht. Darauf wird in<br />

allen Räumen außer Bad, WC, Dusche und Küchen<br />

Echtholzparkett aus Eiche, Stärke mindestens 13 mm<br />

einschließlich Sockelleisten, verlegt. Für den Fall, dass<br />

aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes<br />

Bestandparkett erhalten werden soll, wird dieses ent­<br />

sprechend den Gegebenheiten aufgearbeitet,<br />

geschliffen und neu versiegelt.<br />

In Bädern, WCs und Duschräumen werden nach not­<br />

wendigen Vorleistungen wie Wandabdichtungen und<br />

systemorientierten Abdichtarbeiten unter Duschen<br />

und Badewannen die Böden und Wände entspre­<br />

chend den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und<br />

53


nach Vorgaben des Architekten mit Fliesen ausgestat­<br />

tet. Dies beinhaltet auch die Herstellung aller not­<br />

wendigen dauerelastischen Wartungsfugen.<br />

In den Bädern und WCs kommen an den Wänden<br />

großformatige Platten in Natursteinoptik Sandstein<br />

zum Einsatz. Die Böden werden mit Granit Padang­<br />

Dark belegt. (Ausstellungspreis jeweils ca. 50,00 €/m²<br />

inkl. MwSt.). Die Küche erhält im Arbeitsbereich<br />

einen Wandspiegel von ca. 60 cm Höhe aus Fliesen<br />

Fabrikat „Avila­Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00<br />

€/m² inkl. MwSt.). Der Küchenfußboden wird nach<br />

Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten mit<br />

keramischen Fliesen, Fabrikat „Avila­Arena“ (Ausstel­<br />

lungspreis ca. 35,00 €/m² inkl. MwSt.) sowie Sockelflie­<br />

sen belegt.<br />

Außen­ und Innentüren<br />

Die bestehenden Gebäudeaußentüren werden fach­<br />

männisch und nach den Vorgaben des Referates<br />

Denkmalschutz aufgearbeitet bzw. entsprechend<br />

dem historischen Vorbild als neue Türen nachgefer­<br />

tigt. Die Hauseingangstür wird mit einem elektri­<br />

schen Türöffnungssystem versehen.<br />

Die bestehenden Wohnungseingangstüren werden<br />

nach Möglichkeit gemäß den Auflagen des Bauord­<br />

nungsamtes bzw. des Referates Denkmalschutz auf­<br />

gearbeitet, neu verglast und mit Lippendichtungen,<br />

Zylinderschlössern und neuen Drückergarnituren ver­<br />

sehen. Sollten teilweise die Türen nicht aufarbei­<br />

tungsfähig oder nicht mehr vorhanden sein, so wer­<br />

den sie entsprechend dem historischen Vorbild als<br />

neue Türen nachgefertigt. Die Wohnungseingangstü­<br />

ren im Dachgeschoss werden gemäß den bauord­<br />

nungsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorgaben<br />

des Denkmalschutzes passend zu den anderen Woh­<br />

nungseingangstüren nachgebaut.<br />

Sofern Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Ein­<br />

heiten noch vorhanden und aufarbeitungswürdig<br />

sind, werden diese fachgerecht aufgearbeitet und<br />

restauriert bzw. fehlende Türen entsprechend den<br />

historischen Vorbildern nachgebaut. Bei Einbau<br />

neuer Innentüren werden diese als Röhrenspantüren<br />

in Weiß mit angedeuteter Kassettenprofilierung<br />

(Fabrikat Hilzinger oder gleichwertig) und zeitgemä­<br />

ßen Beschlägen ausgeführt.<br />

Treppenhaus<br />

Das Treppenhaus wird entsprechend dem Befund im<br />

Putz ausgebessert bzw. bei Bedarf neu verputzt und<br />

ganzflächig gespachtelt. Die Gestaltung der Decken<br />

und Wände erfolgt nach einem zu erstellenden Farb­<br />

konzept unter Berücksichtigung der Vorgaben des<br />

Denkmalschutzes. Der Fliesenbelag im Hauseingangs­<br />

bereich ist nach Möglichkeit zu erhalten und entspre­<br />

chend zu ergänzen. Sollte er nicht mehr erhaltungsfä­<br />

hig sein, werden nach Bemusterung mit dem Denk­<br />

malschutz passende neue Fliesen gelegt. Die Treppen­<br />

anlage selbst soll wieder in den historischen Zustand<br />

versetzt werden. Das geschieht durch die den Aufla­<br />

gen des Referats Denkmalschutz entsprechende Auf­<br />

arbeitung vorhandener Bauteile. Fehlende bzw.<br />

defekte Teile werden entsprechend dem historischen<br />

Vorbild nachgefertigt. Die Treppenstufen werden<br />

substanzschonend geschliffen sowie anschließend<br />

lasiert und versiegelt. Sämtliche anderen Holzteile<br />

werden passend dazu lasiert und lackiert. Auch diese<br />

Gestaltung erfolgt gemäß den Anforderungen des<br />

Denkmalschutzes. Treppenläufe und Podeste werden<br />

mit einem gekettelten Teppichläufer (ca. 1 m breit)<br />

belegt und durch Messingschienen befestigt.<br />

54 IX. Die Baubeschreibung


Außenanlagen/Hofflächen<br />

Die Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächen­<br />

plan der Baugenehmigung sowie den Auflagen des<br />

Denkmalschutzes ausgeführt. Alle Pflasterflächen<br />

werden nach Bemusterung durch den Denkmalschutz<br />

und nach Vorgabe des Architekten aus Betonstein­<br />

pflaster einschließlich Borden hergestellt. Die Außen­<br />

beleuchtung erfolgt durch Pollerleuchten, die über<br />

einen Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelder<br />

betätigt werden.<br />

Planung/Projektsteuerung/Nebenkosten<br />

Bei einer derartigen Baumaßnahme fallen neben den<br />

allgemein üblichen Planungs­ und Architektenhono­<br />

raren sowie Baugenehmigungsgebühren weitere<br />

Kosten an. Das betrifft unter anderem verschiedene<br />

Abnahme­ und Prüfgebühren (Brandschutz, Statik<br />

etc.), die von den jeweiligen Prüfern bzw. Ämtern<br />

erhoben werden.<br />

Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses<br />

(Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasser­<br />

anschluss) und die eventuelle Erneuerung eines Gas­<br />

versorgungsanschlusses fallen zusätzliche Kosten an.<br />

Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfer­<br />

tigen Übergabe des Objektes sind im Festpreis enthal­<br />

ten.<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

Ausführungsvorschriften nach DIN<br />

Soweit dies im Rahmen einer denkmalgerechten<br />

Komplettsanierung möglich ist, werden bei allen<br />

durchzuführenden Modernisierungs­, Instandset­<br />

zungs­, Aus­ und Umbauarbeiten die jeweiligen DIN­<br />

Vorschriften der neuesten Fassung eingehalten und<br />

berücksichtigt sowie alle darin aufgeführten und<br />

erwähnten weiteren DIN­Vorschriften und Richtlinien<br />

umgesetzt.<br />

Hinweise/Vorbehalte<br />

Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hinge­<br />

wiesen, dass sich der Liefer­ und Leistungsumfang<br />

ausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungen<br />

bezieht. In den Prospektplänen dargestellte Einrich­<br />

tungsgegenstände, Möbel, Küchen, Waschmaschinen<br />

etc. sind nur Gestaltungsbeispiele und nicht im Liefer­<br />

umfang enthalten.<br />

55


X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

Qualitätssicherung durch den Bauträger und den TÜV<br />

als Partner der externen Qualitätskontrolle<br />

Ein Architektenteam mit ausgewiesenen Altbauspe­<br />

zialisten bietet Gewähr für die Umsetzung der hohen<br />

<strong>GRK</strong>­Standards am Bauobjekt. Die fachmännische<br />

Bauüberwachung stellt sicher, dass die Bauaus­<br />

führung der Baubeschreibung dieses Prospektes<br />

entspricht und sowohl die einschlägigen technischen<br />

Vorschriften als auch die vertraglich gefassten<br />

Vorgaben einhält.<br />

Als zusätzliches Instrument der Qualitätssicherung<br />

dient die Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

durch einen unabhängigen Dritten, einen öffentlich<br />

vereidigten Sachverständigen oder den TÜV Nord<br />

56 X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

MPA.<br />

Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt durch<br />

den jeweiligen Käufer, der hierfür gern einen Sach­<br />

verständigen seiner Wahl hinzuziehen kann.<br />

Die <strong>GRK</strong>­Holding AG wurde ISO 9001 zertifiziert.


X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

57


XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

Allgemeines<br />

Der Erwerb einer Wohnung im Objekt „Friedrichshaf­<br />

ner Straße“ erfordert den Abschluss eines Kaufvertra­<br />

ges mit der Verkäuferin und Bauträgerin, der Objekt­<br />

gesellschaft Gartenhöfe GmbH, der auf einer Teilungs­<br />

erklärung basiert. Zudem tritt der Käufer in einen<br />

noch abzuschließenden Wohnungseigentums­Verwal­<br />

tungsvertrag ein.<br />

Die Verkäuferin ist Eigentümerin des betroffenen<br />

Grundbesitzes und der aufstehenden Gebäude. Das<br />

Gesamtareal ist mit einem Gebäudekomplex aus den<br />

50er Jahren bebaut, der als Wohnraum genutzt<br />

wurde. Die Liegenschaft ist im Grundbuch von Mok­<br />

kau (Amtsgericht Leipzig), Flurstück 103/1 verzeichnet.<br />

Die Wohnungsgrundbücher wurden im Grundbuch<br />

von Mockau, Blatt 5038 und 5044 angelegt.<br />

Die Veräußerung einzelner Wohneinheiten<br />

erfolgt gemäß der notariell beurkundeten<br />

Teilungserklärung, UR­Nr. 2200/2010 und<br />

dem Nachtrag UR­Nr. 697/2011 des Notars<br />

Dr. Matthias Wagner. Der Erwerber<br />

schließt durch Abgabe des Kaufvertragsan<br />

gebots an die Gartenhöfe GmbH – das diese annimmt<br />

– einen Kauf­ bzw. Bauträgervertrag über WEG­<br />

Eigentum ab.<br />

Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufprei­<br />

ses nach den Regularien der Makler­ und Bauträger­<br />

verordnung.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, das Kaufobjekt ent­<br />

sprechend den kaufvertraglichen Verpflichtungen zu<br />

errichten und Eigentum und Besitz auf den Käufer zu<br />

übertragen. Bau­ und Ausstattungsbeschreibung sind in<br />

der Teilungserklärung im Teil 2 des Prospektes geregelt.<br />

Kaufvertragliche Regelungen<br />

Der Kauf­ und Bauträgervertrag kommt durch ein<br />

Angebot des Käufers an die Objektgesellschaft Gar­<br />

tenhöfe GmbH und Annahme dieses Angebotes<br />

durch die Objektgesellschaft zustande. Der Erwerber<br />

bzw. Investor schuldet als Gegenleistung den Kauf­<br />

preis.<br />

Der vom Käufer zu entrichtende Kaufpreis wird fällig,<br />

58 XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

wenn<br />

a) die Auflassungsvormerkung für den Käufer im<br />

Grundbuch eingetragen ist,<br />

b) alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des<br />

Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen<br />

und das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufs­<br />

recht nach SächsDSchG vorliegen,<br />

c) die Freistellung des Vertragsgegenstandes von<br />

allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvor­<br />

merkung des Käufers im Rang vorgehen oder<br />

gleichstehen und die nicht übernommen werden<br />

sollen, gesichert ist, und zwar für den Fall, dass<br />

das Bauvorhaben nicht vollendet wird.


Der Kaufpreis ist in folgenden Raten zu zahlen:<br />

1. Rate – bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen ­ 30,0% des Kaufpreises abzüglich 5,0% Sicherheitseinbehalt,<br />

somit 25,0% des Kaufpreises.<br />

Der danach verbleibenden Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren Raten<br />

zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden Von­Hundert­Sätzen<br />

des Gesamtkaufpreises fest:<br />

28,0% – nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />

5,6% – für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />

2,1% – für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />

2,1% – für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />

2,1% – für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />

7,0% – für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />

4,2% – für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />

2,1% – für den Estrich<br />

2,8% – für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />

8,4% – nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />

2,1% – für die Fassadenarbeiten<br />

3,5% – nach vollständiger Fertigstellung zuzüglich 5% Sicherheitseinbehalt, somit 8,5%.<br />

Gemäß § 623 a Abs. 3 BGB ist dem Käufer für die rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne<br />

wesentliche Mängel eine Sicherheit in Höhe von 5,0% des Kaufpreises zu stellen. Die Sicherheitsleistung<br />

XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

wird durch Einbehalt dergestalt erbracht, dass der<br />

Käufer von der ersten Kaufpreisrate den Gesamt­<br />

betrag der Sicherheit einbehält. Der Zahlungsplan<br />

ist dementsprechend angepasst. Der einbehaltene<br />

Betrag ist nach vollständiger Fertigstellung des<br />

Bauvorhabens mit der letzten Kaufpreisrate an den<br />

Verkäufer zu entrichten.<br />

Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufge­<br />

führten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />

Vom­Hundert­Satz anteilig auf die übrigen Raten ver­<br />

teilt. Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu errech­<br />

nende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird<br />

mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung fällig.<br />

Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzen und Lasten von<br />

dem Zeitpunkt an über, ab dem dieser den Vertrags­<br />

gegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benut­<br />

zen darf. Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet,<br />

wenn die Abnahme durchgeführt ist und er Käufer<br />

alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet<br />

hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet. Mit<br />

Besitzübergang tritt der Erwerber in sämtliche Ver­<br />

pflichtungen ein, die sich für ihn aus der Gemein­<br />

59


schaftsordnung und Teilungserklärung ergeben. Hin­<br />

sichtlich der aufgeführten Regelungen aus dem Kauf­<br />

vertrag, der Gewährleistungsansprüche des Erwerbers<br />

und anderer Regelungen wird auf das im Prospekt Teil<br />

II abgedruckte Kaufvertragsangebot verwiesen. Der<br />

Rücktritt vom Vertrag ist entsprechend den gesetzli­<br />

chen Regelungen möglich. Für den Fall der Inanspruch­<br />

nahme wird auf das besondere Schriftformerfordernis<br />

entsprechend IX „Rücktritt“ lt. Kaufvertragsangebot,<br />

abgedruckt im Teil II des Prospektes, verwiesen.<br />

Teilungserklärung<br />

Die Teilungserklärung ist im Teil II des Prospektes mit<br />

Ausnahme der Grundrisse und Lagepläne abgedruckt.<br />

Grundrisse und Lagepläne werden auf Wunsch des<br />

Erwerbers/Investors dem Teil II des Prospektes beige­<br />

legt.<br />

Mietpool­GbR/Verwaltung des Gemeinschafts­<br />

und Sondereigentums<br />

Es wird auf die Ausführungen im Prospekt Seite 16<br />

und 17 sowie auf den in der Teilungserklärung verein­<br />

barten Mietpool­GbR­Vertrag, abgedruckt im Teil II<br />

des Prospektes, verwiesen.<br />

Beendigung der Vermögensanlage<br />

Der Erwerber kann durch Weiterverkauf des Objekts<br />

bzw. Schenkung oder Vererbung oder ggf. Rück­<br />

abwicklung des Kaufvertrags die Vermögensanlage<br />

beenden. Es wird auf die vorstehenden Ausführun­<br />

gen zu den steuerlichen Verhältnissen und zu den<br />

wesentlichen Risiken der Vermögensanlage verwie­<br />

sen. Die Höhe eines Veräußerungserlöses hängt ab<br />

u. a. vom Zustand der Immobilie, den Marktverhält­<br />

nissen und dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen<br />

der Verkauf stattfinden soll.<br />

Angaben zum Prospektherausgeber,<br />

Verkäufer und Vertragspartner<br />

Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge­<br />

sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />

und Sanierung einer Eigentumswohnung ist die Firma<br />

Gartenhöfe GmbH, Prinz­Eugen­Str. 31, 04277 Leipzig.<br />

Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Leipzig unter der HR­Nummer HRB<br />

23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet. Das<br />

Stammkapital beläuft sich auf 25.000,00 Euro. Alleini­<br />

ger Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht, geb. am<br />

04.10.1967. Alleingesellschafterin ist die <strong>GRK</strong>­Holding<br />

AG. Sie ist zugleich Initiatorin dieses Prosepekts.<br />

Die Koordination des Vorhabens obliegt der <strong>GRK</strong>­<br />

Holding AG, Prinz­Eugen­Straße 31, 04277 Leipzig.<br />

Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am<br />

21.08.1965, Herr Torsten Kracht, geb. am 04.10.1967<br />

und Herr Andreas Rühle, geb. am 16.10.1976. Das<br />

Stammkapital beläuft sich auf 1.000.000 EUR. Die<br />

Handelsregisternummer lautet HRB 22568 (Amtsge­<br />

richt Leipzig). Die <strong>GRK</strong>­Holding AG wurde am<br />

29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH gegründet und<br />

am 02.06.2006 in eine AG umgewandelt.<br />

Die Unternehmensgruppe <strong>GRK</strong> ist seit vielen Jahren<br />

als Projektinitiator, Bauträger und Finanzdienstleister<br />

von Wohnimmobilien­Projekten für gewerbliche und<br />

institutionelle Anleger sowie für Privatkunden tätig.<br />

Ein Hauptschwerpunkt ist die Sanierung denkmalge­<br />

schützter Wohnimmobilien. Die kaufmännische Pro­<br />

jektleitung wird von Herrn Torsten Kracht, postalisch<br />

erreichbar über Gartenhöfe GmbH, Prinz­Eugen­Str.<br />

31, 04277 Leipzig, wahrgenommen. Die technische<br />

Projektleitung obliegt Herrn Roland Meißner, posta­<br />

lisch ebenfalls erreichbar über Gartenhöfe GmbH,<br />

Prinz­Eugen­Str. 31, 04277 Leipzig.<br />

60 XI. Rechtliche Verhältnisse


Die projektverantwortlichen Mitarbeiter der Unter­<br />

nehmensgruppe Torsten Kracht und Roland Meißner<br />

verfügen über langjährige Berufserfahrungen mit<br />

Immobilienprojekten.<br />

Die technische Bauabnahme des Gemeinschafts­<br />

eigentums erfolgt durch einen öffentlich vereidigten<br />

Sachverständigen oder den TÜV­Nord.<br />

Die Planung obliegt dem Architekturbüro Homuth,<br />

Leipzig.<br />

Die Unternehmen Gartenhöfe GmbH und <strong>GRK</strong>­Hol­<br />

ding AG sind personell und organisatorisch mitein­<br />

ander verflochten. Die <strong>GRK</strong>­Holding AG hält 100,0 %<br />

der Gesellschaftsanteile der Gartenhöfe GmbH.<br />

XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Objektverwaltung soll der <strong>GRK</strong> Hausverwaltung<br />

GmbH Leipzig (Handelsregisternummer HRB 15104/<br />

Amtsgericht Leipzig, erstmalige Eintragung am<br />

09.11.1998), übertragen werden. Geschäftsführer der<br />

Gesellschaft ist Herr Daniel Komar, geb. am<br />

08.01.1978. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 EUR.<br />

Herr Steffen Göpel ist an den Unternehmen <strong>GRK</strong>­<br />

Holding AG und <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH Leipzig<br />

beteiligt.<br />

61


XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Das Angebot richtet sich an Investoren, die die zu<br />

modernisierenden Wohnungseigentumseinheiten<br />

nebst Außenstellplätzen zum Zweck der langfristigen<br />

Vermietung bzw. Selbstnutzung erwerben wollen. Es<br />

gelten unterschiedliche steuerrechtliche Grundsätze<br />

für den Erwerb der Immobilie und deren Nutzung<br />

einerseits für den Investor als Vermieter (z. B. Ein­<br />

kunftserzielung, Abgrenzung zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel, private Veräußerungsgeschäfte)<br />

und andererseits für den Investor als Selbstnutzer<br />

(z. B. Sonderausgabenabzug, Veräußerungen). Diese<br />

werden im Nachfolgenden getrennt dargestellt. Bei<br />

einer späteren etwaigen Schenkung der Eigentums­<br />

wohnung gelten für die Investoren unabhängig von<br />

der Nutzung die gleichen steuerrechtlichen Grundsät­<br />

ze. Diese werden im Anschluss übergreifend erläu­<br />

tert.<br />

Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />

Voraussetzungen für die Anerkennung der Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur<br />

Fremdvermietung ist nur dann einkommensteuerlich<br />

relevant, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gese­<br />

hen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (nachfolgend<br />

„Einkunftserzielungsabsicht“ genannt).<br />

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />

wird grundsätzlich vom Vorliegen der Einkunftserzie­<br />

lungsabsicht ausgegangen (BMF­Schreiben vom<br />

08.10.2004, BStBl. I S. 933).<br />

Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondere<br />

Umstände gegen eine auf Dauer angelegte Vermie­<br />

tungstätigkeit sprechen. Solche Umstände können<br />

z. B. sein: der Abschluss von Zeitmietverträgen, der<br />

Abschluss einer kurzfristigen Fremdfinanzierung oder<br />

die Veräußerung bzw. die Selbstnutzung der Immobi­<br />

lie innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in der Regel<br />

innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung.<br />

Solche Umstände führen nur dann zur Nichtanerken­<br />

nung der Einkünfte aus Vermietung und Verpach­<br />

tung, wenn für den Zeitraum der Nutzung kein Über­<br />

schuss erzielt worden ist.<br />

Erwirbt ein Investor eine Eigentumswohnung, ohne<br />

entschieden zu haben, ob er die Wohnung dauerhaft<br />

vermieten oder selbst nutzen will, spricht dies eben­<br />

falls gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Die Ein­<br />

kunftserzielungsabsicht beginnt dann in der Regel<br />

durch den Entschluss des Investors zur dauerhaften<br />

Vermietung, erkennbar durch Inserate oder Einschal­<br />

tung eines Maklers.<br />

Solange der Investor sich ernsthaft bemüht, die Woh­<br />

nung zu vermieten – also auch bei längerem oder vor­<br />

übergehendem Leerstand – ist von einer Einkunftser­<br />

zielungsabsicht auszugehen.<br />

Darüber hinaus ist für die Einkunftserzielungsabsicht<br />

und die Anerkennung von Werbungskosten die Höhe<br />

des erzielten Mietzinses maßgeblich.<br />

62 XII. Steuerliche Verhältnisse


Wird ein Mietzins von mehr als 75,0 % der ortsübli­<br />

chen Marktmiete vereinbart, ist von einer Einkunfts­<br />

erzielungsabsicht auszugehen.<br />

Wird ein Mietzins von weniger als 75,0 % und mehr<br />

als 56,0 % der ortsüblichen Marktmiete vereinbart, ist<br />

die Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Über­<br />

schussprognose zu prüfen. Die Werbungskosten sind<br />

in voller Höhe abziehbar, wenn für die Dauer der Ver­<br />

mögensnutzung ein Überschuss erzielt wird. Wird für<br />

die Dauer der Vermögensnutzung kein Überschuss<br />

erzielt, wird in Höhe der Differenz zwischen dem ver­<br />

einbarten Mietzins und der ortsüblichen Marktmiete<br />

eine unentgeltliche Vermietung angenommen mit<br />

der Folge, dass die Werbungskosten in Höhe dieses<br />

Anteils nicht abziehbar sind.<br />

Wird ein Mietzins von weniger als 56,0 % der ortsüb­<br />

lichen Marktmiete vereinbart, wird in Höhe der Diffe­<br />

renz zur ortsüblichen Marktmiete ohne weitere Prü­<br />

fung eine unentgeltliche Vermietung angenommen<br />

mit der Folge, dass die auf den unentgeltlichen Teil<br />

entfallenden Werbungskosten nicht abziehbar sind.<br />

Den Investor trifft in jedem Fall die objektive Beweis­<br />

last über das Vorliegen der Einkunftserzielungsab­<br />

sicht. Deshalb sollte sich jeder Investor eine Über­<br />

schussprognose durch einen Steuerberater erstellen<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

lassen. Dadurch kann das Risiko der späteren Nichtan­<br />

erkennung der Einkünfte bei einer nicht von vornher­<br />

ein beabsichtigten späteren Eigennutzung oder Ver­<br />

äußerung gemindert werden.<br />

Die Überschussprognose ist für die Dauer der voraus­<br />

sichtlichen Vermögensnutzung zu erstellen: bei einer<br />

befristeten Vermietung für die Dauer der Befristung,<br />

bei einer langfristigen Vermietung für die Dauer von 30<br />

Jahren. Bei der Ermittlung des Überschusses ist von den<br />

Ergebnissen auszugehen, wie sie sich aus den einkom­<br />

mensteuerrechtlichen Vorschriften ergeben werden.<br />

Private Veräußerungsgewinne sind nicht in die Progno­<br />

se einzubeziehen. Erhöhte oder degressive Abschrei­<br />

bungen sind nur bei befristeter Vermietung anzuset­<br />

zen.<br />

Einkunftsermittlung<br />

Ist die Vermietung der Eigentumswohnung durch den<br />

Investor auf Dauer angelegt und wird für die Dauer<br />

der Vermögensnutzung ein Überschuss erzielt, sind<br />

die Ergebnisse den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung gem. § 21 EStG zuzurechnen und unter­<br />

liegen der Einkommensbesteuerung.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als<br />

Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die<br />

Werbungskosten (§ 9 EStG). Zu den Einnahmen sind<br />

u. a. der Mietzins und etwaige Zinsen aus der Instand­<br />

haltungsrücklage zu rechnen. Zu den Werbungskos­<br />

ten sind u. a. Abschreibungen auf Anschaffungs­ bzw.<br />

Herstellungskosten, Finanzierungskosten, Verwal­<br />

tungskosten für das Sondereigentum und für das<br />

Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungskosten,<br />

sonstige nicht auf den Mieter umlegbare Betriebsko­<br />

sten, Notar­ und Gerichtskosten für die Grundschuld­<br />

bestellung zu rechnen.<br />

Die Bildung der Instandhaltungsrücklage durch Ein­<br />

zahlung auf das Verwalterkonto zählt nicht zu den<br />

sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern erst<br />

deren späterer tatsächlicher Verbrauch.<br />

Instandsetzungskosten, die in den ersten drei Jahren<br />

nach der Anschaffung der Eigentumswohnung anfal­<br />

len und 15,0 % der Anschaffungskosten übersteigen,<br />

sind anschaffungsnahe Herstellungskosten und nach<br />

den gleichen Grundsätzen wie die Anschaffungskos­<br />

ten abzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Nach<br />

Ablauf der drei Jahre sind anfallende Instandsetzungs­<br />

kosten nach den Grundsätzen des BMF­Schreibens<br />

63


vom 18.07.2003 (BStBl. I, S. 386) in Anschaffungsko­<br />

sten, Herstellungskosten und ErhaLtungsaufwendun­<br />

gen abzugrenzen. In die Abgrenzung sind Erhal­<br />

tungsaufwendungen, die jährlich üblicherweise anfal­<br />

len, nicht mit einzubeziehen.<br />

Ein im Rahmen der Finanzierung der Eigentumswoh­<br />

nung geleistetes Damnum bzw. Disagio ist gem. § 11<br />

Abs. 2 Satz 4 EStG in Höhe von 5,0 % der Darlehens­<br />

summe als Werbungskosten sofort abzugsfähig,<br />

wenn ein Zinsfestschreibungszeitraum von minde­<br />

stens fünf Jahren vereinbart wird.<br />

Zu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung<br />

sind der Kaufpreis, die Notar­ und Gerichtskosten auf<br />

den Eigentumserwerb und die Grunderwerbsteuer zu<br />

rechnen. Die Anschaffungskosten sind im notariellen<br />

Kaufvertrag aufgeteilt für die Eigentumswohnung<br />

auf Grundstücksanteil, Altbausubstanz, Modernisie­<br />

rungskosten und Küche sowie für den Außenstell­<br />

platz auf Grundstücksanteil und Herstellungskosten­<br />

anteil.<br />

Die vorgenannte Aufteilung beruht auf einer woh­<br />

nungsspezifischen Baukostenzuweisung. Die Auftei­<br />

lung wird vom Verkäufer nicht garantiert und steht<br />

unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />

Finanzverwaltung. Die vom Käufer zu tragenden<br />

Kosten (Notar­ und Gerichtskosten, Grunderwerb­<br />

steuer) sind im gleichen Verhältnis auf Grund und<br />

Boden sowie Altbausubstanz etc. aufzuteilen.<br />

Die Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz wer­<br />

den gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG jährlich in Höhe von<br />

2,0 % beginnend mit dem Übergang von Nutzen und<br />

Lasten abgeschrieben.<br />

Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die<br />

Modernisierungs­ und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

eines Denkmals entfällt, kann eine erhöhte Abschrei­<br />

bung in Höhe von 9,0 % p. a. in den ersten acht Jah­<br />

ren und in Höhe von 7,0 % p. a. im neunten bis zwölf­<br />

ten Jahr alternativ zur linearen Abschreibung von<br />

2,0 % in Anspruch genommen werden (§ 7 i EStG).<br />

Die Abschreibung erfolgt ab dem Jahr, in dem die<br />

Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden (in der<br />

Regel identisch mit dem Nutzen­ und Lastenwechsel),<br />

und in den elf darauf folgenden Jahren. Vorausset­<br />

zung ist darüber hinaus, dass mit den durchzuführen­<br />

den Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des nota­<br />

riellen Kaufvertrages begonnen wird und eine ent­<br />

sprechende Bescheinigung der zuständigen Gemein­<br />

debehörde vorliegt. Da das Finanzamt in der Regel<br />

die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Alt­<br />

bausubstanz bzw. auf die begünstigten Modernisie­<br />

rungskosten überprüft, können sich gegebenenfalls<br />

zwischen den im Kaufvertrag genannten Modernisie­<br />

rungskosten und den steuerlich begünstigten Auf­<br />

wendungen Abweichungen ergeben. Seitens der<br />

Finanzverwaltung wird insbesondere geprüft, ob<br />

durch die Modernisierungsmaßnahmen kein anderes<br />

Wirtschaftsgut oder kein Neubau entsteht. Entsteht<br />

durch die Modernisierungsmaßnahmen ein anderes<br />

Wirtschaftsgut oder ein Neubau, ist die Inanspruch­<br />

nahme von erhöhten Absetzungen gem. § 7 i EStG<br />

ausgeschlossen.<br />

Nach den Verwaltungsanweisungen kann<br />

– ein anderes Wirtschaftsgut entstehen, wenn das<br />

bisherige Wirtschaftsgut so tiefgreifend umgestal­<br />

tet wird, dass die eingefügten neuen Teile der<br />

Gesamtsache das Gepräge geben;<br />

– ein Neubau entstehen, wenn mehr als die Hälfte<br />

der tragenden Gebäudeteile ersetzt werden.<br />

Für Baumaßnahmen am Dachgeschoss werden diese<br />

Grundsätze gesondert geprüft (BMF­Schreiben vom<br />

10.07.1996, BStBl V , S. 689). Durch die Einzelbetrach­<br />

tung besteht insbesondere das Risiko, dass die Finanz­<br />

verwaltung – entgegen einer zu erteilenden Beschei­<br />

nigung für Maßnahmen gem. §§ 7 h, 7 i bzw. 10 f/EStG<br />

– einen Neubau annimmt.<br />

64 XII. Steuerliche Verhältnisse


Nach der im Prospekt abgedruckten Baubeschreibung<br />

und der Umsetzung solcher Projekte in der jüngsten<br />

Vergangenheit geht der Projektinitiator nicht von der<br />

Entstehung eines anderen Wirtschaftsguts oder eines<br />

Neubaus aus. Eine Garantie kann jedoch hierfür nicht<br />

übernommen werden.<br />

Nicht in Anspruch genommene erhöhte Abschreibun­<br />

gen können in späteren Veranlagungsräumen nicht<br />

nachgeholt werden.<br />

Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und<br />

gewerblichem Grundstückshandel Investoren, die<br />

mehrere Immobilien besitzen oder erwerben und mit<br />

dem vorliegenden Angebot eine weitere Eigentums­<br />

wohnung zum Zweck der Vermietung anschaffen,<br />

sollten bei einer späteren etwaigen Veräußerung da­<br />

rauf achten, dass sie die Grenzen der privaten Vermö­<br />

gensverwaltung nicht überschreiten. Die Grenze der<br />

privaten Vermögensverwaltung wird überschritten,<br />

wenn innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der<br />

Anschaffung bzw. Herstellung, in der Regel in einem<br />

Zeitraum von fünf Jahren, mehr als drei Objekte ver­<br />

äußert werden (nachfolgend „Drei­Objekte­Grenze“<br />

genannt). Objekte i. S. der „Drei­Objekte­Grenze“<br />

sind Grundstücke jeglicher Art. Auf die Größe, den<br />

Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objektes<br />

kommt es nicht an.<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbst­<br />

ständig nutzbar und veräußerbar ist, stellt ein Objekt<br />

i. S. der „Drei­Objekte­Grenze“ dar, auch wenn meh­<br />

rere Eigentumswohnungen nach Vertragsabschluss<br />

baulich zu einem Objekt zusammengefasst werden.<br />

Auch ein im Teileigentum stehender Garagenstell­<br />

platz stellt ein selbstständiges Objekt dar, wenn die­<br />

ser nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf einer<br />

Wohnung veräußert wird.<br />

Als Objekte i. S. der „Drei­Objekte­Grenze“ zählen<br />

auch Grundstücksveräußerungen, die innerhalb eines<br />

Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung<br />

bzw. Herstellung erfolgen, wenn besondere Umstän­<br />

de darauf schließen lassen, dass zum Zeitpunkt der<br />

Anschaffung oder Herstellung eine Veräußerungsab­<br />

sicht vorgelegen hat.<br />

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Die seitens der Finanzverwaltung (BMF­Schreiben<br />

vom 24.02.2004, BStBl. I, S. 434) und der Rechtspre­<br />

chung aufgestellten Grundsätze zur Abgrenzung zwi­<br />

schen privater Vermögensverwaltung und gewerbli­<br />

chem Grundstückshandel, insbesondere zur „Drei­<br />

Objekte­Grenze“ sind kompliziert und unübersicht­<br />

lich. Deshalb sollten Investoren, die beabsichtigen,<br />

ihre Eigentumswohnung zu veräußern, vor Verwirkli­<br />

chung des Rechtsgeschäfts einen Steuerberater beur­<br />

teilen lassen, ob die Grenzen der privaten Vermö­<br />

gensverwaltung eingehalten oder überschritten wer­<br />

den.<br />

Werden die Grenzen der privaten Vermögensverwal­<br />

tung überschritten, hat das zur Folge, dass seitens des<br />

Investors mit dem Entschluss zur Einkunftserzielung<br />

ein gewerbliches Unternehmen im Umfang des i. S.<br />

der „Drei­Objekte­Grenze“ veräußerten Grundbesit­<br />

zes begründet wird. Die Einkünfte unterliegen dann<br />

nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der<br />

Gewerbesteuer.<br />

Nur bebaute Objekte, die über einen längeren Zeit­<br />

raum von mindestens zehn Jahren vermietet worden<br />

sind, gehören nicht zu Objekten i. S. der „Drei­Objek­<br />

te­Grenze“. Bei solchen Objekten rechnet auch die<br />

Veräußerung noch zur privaten Vermögensverwal­<br />

tung.<br />

Grundstücksveräußerungen<br />

Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />

im Privatvermögen, u. a. Eigentumswohnungen,<br />

bleibt einkommensteuerfrei, wenn die Veräußerung<br />

nach Ablauf einer zehnjährigen Haltefrist (Spekulati­<br />

onsfrist i. S. des § 23 Abs. 1 EStG) erfolgt.<br />

65


Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertra­<br />

ges zu laufen. Erfolgt hingegen die Grundstücksver­<br />

äußerung innerhalb der Zehnjahresfrist, so werden<br />

entstehende Veräußerungsgewinne als „Einkünfte<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften“ besteuert<br />

(§ 23 EStG).<br />

Der Veräußerungsgewinn bzw. ­verlust ermittelt sich<br />

grundsätzlich als Differenz zwischen dem Veräuße­<br />

rungspreis und den Anschaffungs­ und Herstellungs­<br />

kosten abzüglich etwaiger Veräußerungskosten (§ 23<br />

Abs. 3 S. 1 EStG). Die Anschaffungs­ bzw. Herstellungs­<br />

kosten mindern sich um in Anspruch genommene<br />

Abschreibungen (lineare, degressive und erhöhte).<br />

Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

bleiben steuerfrei, soweit der erzielte Gesamtgewinn<br />

aus diesen Geschäften nicht mehr als EUR 512,00<br />

beträgt.<br />

Die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

dürfen mit positiven Einkünften aus anderen Ein­<br />

kunftsarten nicht ausgeglichen werden. Die Verluste<br />

mindern nach Maßgabe des § 10 d EStG die positiven<br />

Einkünfte, die der Investor im unmittelbar vorange­<br />

gangenen Kalenderjahr oder in den folgenden Kalen­<br />

derjahren aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

erzielt hat oder erzielt.<br />

Verlustverrechnung<br />

Investoren, die die Eigentumswohnung zum Zweck<br />

der langfristigen Vermietung erwerben, können in<br />

den ersten Jahren Verluste auf Grund der Inanspruch­<br />

nahme erhöhter Abschreibungen auf Modernisie­<br />

rungskosten oder einer höheren Fremdfinanzierung<br />

erzielen. Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />

mit anderen Einkünften aus Vermietung und Ver­<br />

pachtung oder mit anderen Einkunftsarten ausgegli­<br />

chen werden, können gem. § 10 d EStG bis zu einem<br />

Betrag von EUR 511.500,00/bei Ehegatten bis zu<br />

einem Betrag von EUR 1.023.000,00 in das vorange­<br />

gangene Kalenderjahr zurückgetragen werden<br />

(§ 10 d Abs. S 1 EStG).<br />

Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht<br />

nach § 10 d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen worden sind,<br />

sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis<br />

zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.<br />

EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />

EUR) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60,0 % des<br />

1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei zusammen veran­<br />

lagten Ehegatten übersteigenden Gesamtbetrages<br />

der Einkünfte abzuziehen.<br />

Auf Antrag des Investors gegenüber dem zuständi­<br />

gen Wohnsitzfinanzamt kann von dem Verlustrück­<br />

trag ganz oder teilweise abgesehen werden.<br />

Die Höhe des Verlustrücktrages ist im Antrag anzuge­<br />

ben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanle­<br />

ger in der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme<br />

der erhöhten Absetzungen gem. § 7 i EStG und durch<br />

die Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein­<br />

künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />

höher sind als 10,0 % des von ihm eingesetzten Eigen­<br />

66 XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

kapitals.<br />

Wird vom Projektinitiator eine modellhafte Gestal­<br />

tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />

die Verluste nach § 15 b EStG weder mit anderen Ein­<br />

künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />

Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abge­<br />

zogen werden. Die Verluste mindern die positiven Ein­<br />

künfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />

der Vermietung dieser Eigentumswohnung erzielt<br />

werden.<br />

Nach der Gesetzesbegründung zum § 15 b EStG sowie<br />

eines vorliegenden BMF­Schreibens zählt das vorlie­<br />

gende Angebot des Projektinitiators nicht als Steuer­<br />

stundungsmodell, weil keine modellhafte Gestaltung<br />

vorliegt. Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann<br />

vor, wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer<br />

Eigentumswohnung mittels vorgefertigtem Konzept


eine oder mehrere Nebenleistungen mit zusätzlich<br />

vereinbartem Entgelt zum Zweck der Erzielung steu­<br />

erlicher Vorteile angeboten werden.<br />

Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich auf<br />

den Erwerb von Eigentumswohnungen. Das Angebot<br />

zum Beitritt in die Mietpool­GbR stellt keine zusätz­<br />

lichen Nebenleistungen dar, wie kein zusätzliches Ent­<br />

gelt und keine Vorauszahlung für ein Jahr anfällt.<br />

Andere Steuerbelastungen<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung –<br />

sofern die Grenzen der privaten Vermögensverwal­<br />

tung nicht überschritten werden und ein gewerb­<br />

licher Grundstückshandel nicht angenommen wird –<br />

unterliegen nicht der Gewerbesteuer.<br />

Die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von<br />

Grundstücken und Grundstücksteilen sind nach § 4<br />

Nr. 12 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />

Sonderausgabenabzug<br />

Investoren, die eine denkmalgeschützte oder in<br />

einem Entwicklungsgebiet gelegene Eigentumswoh­<br />

nung mit dem Ziel der Eigennutzung erwerben, kön­<br />

nen Modernisierungskosten im Kalenderjahr des<br />

Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen und in den<br />

neun darauf folgenden Jahren jeweils bis zu 9,0 %<br />

wie Sonderausgaben abziehen (§ 10 f EStG).<br />

Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgabe ist,<br />

dass alle Erfordernisse des § 7 i EStG erfüllt sind. Es<br />

wird insofern auf die Ausführungen zum § 7 i EStG<br />

(A.2. „Einkunftsermittlung“) verwiesen. Der Sonder­<br />

ausgabenabzug wird nur insoweit gewährt, wie in<br />

dem jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eige­<br />

nen Wohnzwecken genutzt wird (§ 10 f Abs. 1 Satz 2<br />

EStG). Grundlage für die Aufteilung der Anschaf­<br />

fungskosten in Modernisierungskosten und in andere<br />

Kosten sind die Angaben des Bauträgers im Kaufver­<br />

tragsangebot. Diese stehen unter dem Vorbehalt der<br />

Anerkennung durch die Finanzverwaltung. Insofern<br />

wird ebenfalls auf die Ausführungen zu §§ 7 i, 7 h<br />

EStG (A. 2. „Einkunftsermittlung“) verwiesen.<br />

Die Steuervergünstigung nach § 10 f Einkommensteu­<br />

ergesetz kann nur einmal gewährt werden.<br />

Bei Ehegatten können diese insgesamt für zwei<br />

Objekte in Anspruch genommen werden.<br />

Grundstücksveräußerungen<br />

Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />

im Privatvermögen, u. a. Eigentumswohnungen,<br />

bleibt auch innerhalb der 10­jährigen Spekulationfrist<br />

einkommensteuerfrei (Vgl. hierzu die Ausführungen<br />

zu A. 3. „Private Veräußerungsgeschäfte“), wenn das<br />

Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung und<br />

Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräu­<br />

ßerung und in den beiden vorangegangenen Jahren<br />

zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.<br />

Die Voraussetzungen der Nutzung zu eigenen Wohn­<br />

zwecken innerhalb der oben genannten Fristen sind<br />

u. a. nicht erfüllt bei kurzfristiger Vermietung, bei<br />

Vermietung an Kinder und andere Angehörige, bei<br />

Nutzung von Teilen der Wohnung als Arbeitszimmer.<br />

Bei der Ausnahme zur Besteuerung von privaten Ver­<br />

äußerungsgeschäften kommt es also stets auf die aus­<br />

schließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken an.<br />

67


Für den Fall, dass die ausschließliche Nutzung zu<br />

eigenen Wohnzwecken innerhalb der oben genann­<br />

ten Fristen nicht erfüllt ist, wird auf die Rechtsfolgen<br />

zu A. 3. „Private Veräußerungsgeschäfte“ verwiesen.<br />

Gemeinsame Vorschriften für<br />

Immobilienerwerber<br />

Einkommensteuervorauszahlung/Eintragung eines<br />

Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste oder<br />

der Sonderausgabenabzug können bereits im Ein­<br />

kommensteuer­ und Vorauszahlungsverfahren (§ 37<br />

EStG) oder in Form eines Freibetrages auf der Lohn­<br />

steuerkarte (§ 39 a Abs. 1 EStG) berücksichtigt wer­<br />

den.<br />

Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume, die nach der<br />

Fertigstellung oder der Anschaffung der Immobilie<br />

beginnen. Der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte<br />

kann mit Wirkung ab dem der Antragstellung folgen­<br />

den Monat eingetragen werden.<br />

Bei Antragstellung bis zum 31.01. tritt Rückwirkung auf<br />

den 01.01. des Kalenderjahres ein. Deshalb empfiehlt es<br />

sich, den Antrag bis spätestens zum 31.01. eines Kalen­<br />

derjahres zu stellen.<br />

Nach dem 30.11. kann ein Antrag für das laufende Jahr<br />

nicht mehr gestellt werden.<br />

Der Antrag auf Eintragung eines Freibetrages muss<br />

allerdings alle Einkünfte aus Vermietung und Ver­<br />

pachtung des Investors enthalten, sodass auch positi­<br />

ve und negative Einkünfte aus anderen Objekten zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Entsprechend dem Grunderwerbsteuergesetz unter­<br />

liegt der Erwerb von inländischen Grundstücken der<br />

Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufprei­<br />

ses auf Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanie­<br />

rungskosten sowie Außenstellplatz, soweit das Bun­<br />

desland seine Kompetenz zur Bestimmung des Steu­<br />

ersatzes nicht ausgeübt hat.<br />

Grundsteuer<br />

Auf den Grundbesitz der Eigentumswohnung ist<br />

Grundsteuer zu entrichten. Die Grundsteuer ist von<br />

der Höhe des Einheitswertes der Eigentumswohnung,<br />

der Steuermesszahl (z. Z. 2,6 v. T. für die ersten<br />

38.346,89 EUR des Einheitswertes und darüber hinaus<br />

3,5 v. T. des Einheitswertes) und vom Hebesatz der<br />

jeweiligen Gemeinde abhängig. Der Hebesatz der<br />

Stadt Leipzig beträgt z. Zt. für Grundstücke (Grund­<br />

steuer B) 500,0 %.<br />

Kapitalanleger können die Grundsteuer auf die Mie­<br />

ter umlegen.<br />

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer<br />

Der Übergang eines Grundstücks auf Grund eines Erb­<br />

falls oder einer Schenkung unter Lebenden unterliegt<br />

gem. § 1 ErbStG der Steuerpflicht. Die Bewertung des<br />

Grundbesitzes für die Erbschaft­ und Schenkungsteuer<br />

erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG für Wohnungseigen­<br />

tum nach dem Ertragswertverfahren gem. § 93 i. V.<br />

mit § 78 ff. Bewertungsgesetz. Nach diesen Vorschrif­<br />

ten wird für die Bewertung bebauter Grundstücke der<br />

Ertragswert angesetzt.<br />

Dieser bestimmt sich nach dem 12,5­fachen der zum<br />

Besteuerungszeitraum vereinbarten Jahresmiete, ver­<br />

mindert um die Wertminderung wegen Alters (0,5 %<br />

pro vollendetes Jahr ab Bezugsfertigkeit, höchstens<br />

jedoch insgesamt 25,0 %).<br />

In Erbschaftsfällen sind nach Auffassung der Finanz­<br />

verwaltung von dem oben beschriebenen Grundbe­<br />

sitzwert der Immobilie die Verbindlichkeiten abzuzie­<br />

hen. Soweit die Verbindlichkeiten den Grundbesitz­<br />

wert übersteigen, führt dies zu einer Reduzierung des<br />

übrigen steuerpflichtigen Nachlassvermögens.<br />

68 XII. Steuerliche Verhältnisse


Die Finanzverwaltung sieht in der Zuwendung eines<br />

Grundstücks bei gleichzeitiger anteiliger Schulden­<br />

übernahme durch den Beschenkten eine so genannte<br />

„gemischte Schenkung“ (BMF­Schreiben vom<br />

09.11.1989, BStBl. I 1989, 445). Der Steuerwert der<br />

Schenkung ist abhängig von der Höhe des Grundbe­<br />

sitzwertes des Grundstücks und dem Verhältnis der<br />

vorhandenen Schulden zur Höhe des Grundstücksver­<br />

kehrswertes. Er entspricht im Höchstfall nahezu dem<br />

anteiligen Grundbesitzwert, nämlich dann, wenn nur<br />

geringe Schulden übernommen werden müssen. Der<br />

Steuerwert mindert sich entsprechend der Höhe der zu<br />

übernehmenden Schulden.<br />

Danach wird die Erbschaft­ oder Schenkungsteuer<br />

durch die Miete, die Höhe der Verbindlichkeiten und<br />

das Alter des Gebäudes im Zeitpunkt der Besteuerung<br />

sowie durch sonstige Guthaben und Beteiligungen<br />

beeinflusst. Die Höhe der Erbschaft­ und Schenkung­<br />

steuer ist ferner von möglichen Freibeträgen und der<br />

Höhe der Steuersätze in den unterschiedlichen Steu­<br />

erklassen abhängig.<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Schlussbemerkung<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />

zum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlich nur<br />

unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbe­<br />

dingungen des jeweiligen Investors ableiten. Zur Ana­<br />

lyse der steuerlichen Auswirkungen der Investitions­<br />

entscheidung wird daher durch einen potenziellen<br />

Investor üblicherweise der Rat einer mit seinen per­<br />

sönlichen Verhältnissen vertrauten Person eingeholt.<br />

Mit diesem Berater des Investors werden in der Regel<br />

auch später anstehende Entscheidungen, wie eine<br />

Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />

an veränderte Marktstrukturen oder eine Veräuße­<br />

rung der Immobilie und die sich daraus ergebenden<br />

steuerlichen Konsequenzen, besprochen.<br />

Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />

derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der<br />

Rechtsprechung und der Äußerungen der Finanzver­<br />

waltung und der Literatur. Es besteht allerdings die<br />

Möglichkeit, dass sich in der Investitions­ bzw. Nut­<br />

zungsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

insbesondere die Steuergesetze, die Rechtsprechung,<br />

die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Steuersätze – unter Umständen auch kurzfristig –<br />

ändern.<br />

Diese Änderungen können positive oder negative<br />

Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis des<br />

Gesellschafters haben.<br />

Auf Grund der möglichen Änderung von steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen stehen die dargestellten steu­<br />

erlichen Folgen unter dem Vorbehalt der Anerken­<br />

nung durch die Finanzverwaltung, sodass insoweit<br />

keine Haftung übernommen werden kann.<br />

69


XIII. Referenzen Außenansichten<br />

70 XIII. Referenzen – Außenansichten/Innenansichten


Innenansichten<br />

XIII. Referenzen – Außenansichten/Innenansichten<br />

71


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Kaufvertrag<br />

Teil A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

Teil B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

I. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

(1) Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

(2) Teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

II. Verkauf/Beitritt zum Mietpool . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

III. Bauverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

IV. Kaufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />

V. Kaufpreisfälligkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />

VI. Abnahme/Besitzübergang/Eintritt in die Eigentümergemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

VII. Erschließungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

IX. Rücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

X. Grundbuchvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung . . . . . . . . . . . . . 81<br />

(2) Lastenfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

(3) Auflassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

XI. Finanzierungsmitwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

XII. Abwicklung, Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

XIII. Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84<br />

XIV. Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />

Teil C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

(1) Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

(2) Abschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

2. Teilungserklärung<br />

Urkundenrolle Nummer 2200 / 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

II. Aufteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

III. Verhältnis der Eigentümer untereinander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

IV. Grundbucherklärungen, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

V. Vollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

VI. Verwalterbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

VIII. Verweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

Anlage I Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89<br />

Anlage II Gemeinschaftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

Nachtrag - Urkundenrolle Nummer 697 / 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />

Vertrag einer Mietpollgesellschaft bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96<br />

Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .101<br />

Objektmerkblatt für den Erwerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102<br />

I. Einzugsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102<br />

II. Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />

Prospektherausgeber: Gartenhöfe GmbH · Ein Unternehmen der <strong>GRK</strong>-Holding AG · Prinz-Eugen-Str. 31 · 04277 Leipzig · Tel. 0341 / 22 22 60 · Fax 0341 / 22 22 - 622 · www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com


Urkundenrolle Nummer / 2011<br />

Heute, am __________________________<br />

erschien/-en vor mir,<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

Objekt: Leipzig, Friedrichshafner Str. 124-126, WE/SP<br />

Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />

Notar in<br />

in meiner Geschäftsstelle in<br />

1.<br />

Frau ______________________________,<br />

geboren am ________________________ ,<br />

wohnhaft in ___________________________________________________,<br />

ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />

ausgestellt am ___________________ von ___________________________,<br />

2.<br />

Herr ______________________________,<br />

geboren am ________________________ ,<br />

wohnhaft in ___________________________________________________,<br />

ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />

ausgestellt am ___________________ von ___________________________.<br />

– nachstehend (mehrere gemeinsam) auch „der Anbietende“ genannt –.<br />

Der beurkundende Notar konnte das Grundbuch des Vertragsgegenstandes nicht einsehen. Auf die<br />

damit verbundenen Risiken wurde hingewiesen.<br />

Der/Die Erschienene/-n entbindet/entbinden den Notar von seiner Pflicht zur Grundbucheinsicht und<br />

befreit / befreien ihn von jeglicher diesbezüglicher Haftung.<br />

Er/Sie bat/-en gleichwohl um sofortige Beurkundung.<br />

1. Kaufvertrag<br />

Der Notar befragte nach einer Vorbefassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Diese wurde verneint.<br />

Der Notar erläuterte, dass gemäß § 17 Abs. 2 a BeurkG dem Verbraucher (hier der Anbieter) ausreichend<br />

Gelegenheit gegeben werden soll, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen,<br />

was bei Grundstücksgeschäften im Regelfall dadurch geschehen soll, dass dem Verbraucher<br />

der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäftes zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung<br />

gestellt wird.<br />

Der Anbieter erklärte dazu, dass ihm der Angebotstext im Entwurf und der Text der nachstehend<br />

näher bezeichneten Teilungserklärung samt Aufteilungsplan seit ______________ vorliegt, er weitere<br />

Zeit zur Auseinandersetzung nicht benötigt und er die Beurkundung zum heutigen Termin ausdrücklich<br />

wünscht.<br />

Auf Ansuchen des/der Erschienenen beurkunde ich seinen/ihren Erklärungen entsprechend folgendes<br />

Frau ____________________________________ und<br />

Herr ____________________________________<br />

Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />

Teil A<br />

– nachstehend (mehrere auch gemeinsam) „der Käufer” genannt –<br />

macht/machen hiermit der<br />

Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289<br />

Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

- im Folgenden „der Verkäufer“ genannt –<br />

I.<br />

das nachfolgende übertragbare Angebot zum Abschluss des in Teil B. aufgeführten Bauträgerkaufvertrages.<br />

73


1. Kaufvertrag<br />

74<br />

An das Angebot hält sich der Käufer bis zum ____________ unwiderruflich gebunden.<br />

II.<br />

Nach Ablauf der Frist erlischt lediglich die Bindung an das Angebot, nicht jedoch das Angebot, das<br />

dann in stets widerruflicher Weise fortbesteht. Mit Ablauf des ___________ erlischt das Angebot end-<br />

gültig.<br />

Der Notar wies den Käufer ausdrücklich auf das Erfordernis eines Widerrufs in dem vorgenannten<br />

Zeitraum hin, um das Angebot erlöschen lassen zu können. Der Notar wies den Käufer auf die Recht-<br />

sprechung des BGH zur Länge von Bindungsfristen hin.<br />

Der Widerruf ist schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erklären, eine Abschrift an den Notar Dr.<br />

Matthias Wagner mit Amtssitz in Leipzig wird erbeten.<br />

Die Annahme des Angebots ist nur zulässig, solange dieses vom Anbietenden nicht schriftlich widerrufen<br />

wurde.<br />

Der Widerruf gilt als am Tag der Absendung wirksam geworden (Datum des Poststempels entscheidend).<br />

Wurde die Widerrufserklärung am Tag der Angebotsannahme abgesandt, ist der Widerruf<br />

damit vorrangig und die Angebotsannahme nicht wirksam.<br />

Zur Wirksamkeit der Annahme genügt deren Erklärung, unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten<br />

Bedingungen, zu notariellem Protokoll allerdings nur vor dem Notar Dr. Matthias Wagner,<br />

ohne dass es Zugangs der Annahmeerklärung beim Anbietenden bedarf.<br />

Der Notar Dr. Matthias Wagner wird jedoch beauftragt, dem Anbietenden eine Ausfertigung der<br />

Annahmeerklärung zu übersenden.<br />

In der Annahmeerklärung muss der Verkäufer allen gemäß dem in nachstehendem Teil B niedergelegten<br />

Kaufvertragstext von ihm zu erteilenden Vollmachten und abzugebenden einseitigen Erklärungen,<br />

insbesondere Grundbuchanträgen und Eintragungsbewilligungen, beitreten bzw. diese als<br />

auch in seinem Namen abgegeben bestätigen.<br />

III.<br />

Mit dem Vollzug des Vertrages wird der die Annahme beurkundende Notar (Notar Dr. Matthias Wagner<br />

mit Amtssitz in Leipzig) beauftragt.<br />

Alle im nachfolgenden Teil B für den Notar erteilten Vollmachten gelten ausschließlich für diesen,<br />

dessen Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger.<br />

I. Vorbemerkung<br />

(1) Grundbesitz<br />

Teil B<br />

a)<br />

Der Verkäufer ist als Eigentümer des folgenden, im Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mokkau,<br />

Blatt 5038 bis 5044 eingetragenen Grundbesitzes:<br />

Gemarkung Mockau<br />

Flurstück 103/1<br />

Fläche 1.649 m²<br />

Lage Friedrichshafner Str. 124-126<br />

eingetragen.<br />

Dieser Grundbesitz ist derzeit wie folgt belastet:<br />

Abteilung II: /1 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungslei-<br />

tungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/2<br />

/2 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrecht) für den<br />

jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/3<br />

/3 Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />

Flurstück 103/2<br />

/4Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />

Flurstück 103/3<br />

Abteilung III: /1 EUR 9.290.000,00 - Grundschuld ohne Brief für die Eurohypo Aktiengesell-<br />

schaft, Eschborn.


)<br />

Der Verkäufer behält sich vor, Grundschulden zur Finanzierung des Bauvorhabens zu bestellen. Das<br />

Grundstück ist mit zwei unter Denkmalschutz stehenden Mehrfamilienwohnhäusern bebaut.<br />

Die Baugenehmigung für die beabsichtigte Sanierung ist nach Versicherung des Verkäufers erteilt.<br />

(2) Teilung<br />

a)<br />

Mit Urkunde vom 17.09.2010 des Notars Dr. Matthias Wagner, UR-Nr. 2200/2010, der auch die Baubeschreibung<br />

als Anlage VI beigefügt ist, sowie Nachtragsurkunde vom 10.03.2011 des Notars Dr. Matthias<br />

Wagner, UR-Nr. 697/2011 – nachfolgend „Teilungserklärung“–, hat der Verkäufer das vorbezeichnete<br />

Grundstück samt den zu sanierenden und modernisierenden zwei Mehrfamilienhäusern nach § 8<br />

WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />

Grundlage der Teilung sind die der Teilungserklärung als Anlage III. beigefügte Lageplan und die als<br />

Anlage IV. beigefügte Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Leipzig – Amt für Bauordnung und<br />

Denkmalpflege vom 25.02.2010, AZ: 63.40-AB/2010-003-SG sowie die der Nachtragsurkunde als Anlage<br />

I beigefügte Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Leipzig – Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

vom 09.03.2011, AZ: 63.40-AB/2011-002-SG. Die Teilungserklärung ist im Grundbuch vollzogen;<br />

die Nachtragsurkunde ist nicht im Grundbuch vollzogen.<br />

b)<br />

Die Beteiligten verweisen auf die Teilungserklärung mit allen Anlagen, die hier in beglaubigter<br />

Abschrift vorliegt. Sie machen damit den Inhalt dieser Urkunde zum Inhalt ihrer heute beurkundeten<br />

Erklärungen.<br />

Der Inhalt der Verweisungsurkunde ist ihnen bekannt, Pläne wurden ihnen zur Durchsicht vorgelegt<br />

und von ihnen genehmigt. Die Beteiligten verzichten auf das Vorlesen und das Beiheften zur heutigen<br />

Urkunde.<br />

c)<br />

Mit der Teilungserklärung wird u.a. folgendes Wohnungs-/Teileigentum gebildet:<br />

________/1000 Miteigentumsanteil am vorbezeichneten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum<br />

an der Wohnung Nr. ______ im _______-geschoss des Hauses Friedrichshafner Str. 124+126 und<br />

dem mit der gleichen Nummer in Aufteilungsplan bezeichneten Kelleraum im Kellergeschoss.<br />

d)<br />

***Der Verkäufer hat sich in der Teilungserklärung vorbehalten, die dort gebildeten Sondernutzungs-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

1. Kaufvertrag<br />

rechte an den Kfz-Stellplätzen in den Weiterveräußerungsverträgen einem Sondereigentum zuzuordnen.<br />

Der Verkäufer ordnet hiermit der Wohnung Nr. *** das Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz<br />

im Freien, in dem in der Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten Freiflächenplan mit Stellplatz<br />

Nr. SNR *** bezeichnet, zu und bewilligt und beantragt die Eintragung im Grundbuch.<br />

II. Verkauf/Beitritt zum Mietpool<br />

1.<br />

Die Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig (Verkäufer)<br />

_______________________________________________<br />

verkauft hiermit an die/den dies annehmende/-n<br />

_______________________________________________(Käufer)<br />

zum Eigentum/zum Miteigentum zu je 1/2<br />

das in Abschnitt I.2.c) näher bezeichnete Wohnungseigentum ***(samt Sondernutzungsrecht nach<br />

Abschnitt I.2.d) mit allen zugehörigen Rechten und den damit verbundenen Pflichten, sämtlichen<br />

Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör einschließlich der nach Abschnitt III noch zu erbringenden<br />

Bauleistung<br />

– nachstehend auch „Vertragsgegenstand“ genannt –.<br />

2.<br />

Der Verkäufer hat mit dem Verwalter der Wohnanlage einen Mietpool in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts gegründet. Eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages dieser Mietpoolgesellschaft<br />

samt Anlage (Muster „Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht“<br />

sowie Objektmerkblatt für den Erwerber und Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools) ist der<br />

Teilungserklärung als Anlage VII bzw. der Nachtragsurkunde als Anlage II beigefügt.<br />

Nach § 4 dieses Gesellschaftsvertrages kann der Käufer dieser Mietpoolgesellschaft durch Erklärung<br />

gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, der <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH, beitreten.<br />

Mit Beitritt zum Mietpool wird zwischen dem Mietpoolverwalter (geschäftsführender Gesellschafter)<br />

und dem Poolmitglied die dem Gesellschaftsvertrag als Anlage beigefügte Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht<br />

geschlossen.<br />

Dazu erklärt der Käufer gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter der Mietpoolgesellschaft:<br />

75


1. Kaufvertrag<br />

Hiermit wird, bedingt durch Annahme des Angebots auf Abschluss des Bauträgervertrages durch den<br />

Verkäufer, der Beitritt zur Mietpoolgesellschaft erklärt.<br />

III. Bauverpflichtung<br />

1.<br />

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Wohnanlage und insbesondere das vertragsgegenständliche Woh-<br />

nungseigentum entsprechend der in der Teilungserklärung niedergelegten Baubeschreibung und den<br />

Bauplänen, die dem Aufteilungsplan entsprechen, herzustellen und auszustatten. Dabei wird auf die<br />

weitgehende Erhaltung der Altbausubstanz Wert gelegt.<br />

Bei Zweifeln über die zu erbringenden Leistungen geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor.<br />

Soweit Leistungen in der Baubeschreibung nicht im Detail beschrieben sind, ist der Verkäufer ermächtigt,<br />

den Inhalt der Leistungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.<br />

Die Darstellung der Umgebung des Kaufobjektes oder angrenzender Bereiche ist nur insoweit verbindlich,<br />

als sie den Gesamtcharakter der Bebauung und die Bebauungsdichte beschreibt.<br />

2.<br />

Der Verkäufer hat die Leistungen nach den Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei unter<br />

Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften und unter Verwendung normgerechter Baustoffe zu<br />

erbringen, soweit sich aus der Baubeschreibung und den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes<br />

ergibt.<br />

Abweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten sind oder<br />

wenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer zumutbar<br />

sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des Käufers<br />

betreffen oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen sind, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßen<br />

Gebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Abweichungen dürfen<br />

Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht mindern.<br />

Hinsichtlich der Wohn- und Nutzflächen sind die sich aus den Einzeichnungen in den Plänen ergebenden<br />

Flächengrößen, errechnet nach der II. BerechnungsVO i. d. F. der WohnFlVO, maßgebend. Balkone<br />

und Terrassen sind dabei mit 50,0% berücksichtigt.<br />

Für Abweichungen haftet der Verkäufer nur dann, wenn sie nicht durch Sonderwünsche des Käufers<br />

veranlasst sind und soweit sie von der vorgenannten Flächengröße mehr als drei vom Hundert nach<br />

76<br />

unten abweichen.<br />

3.<br />

Um dem Flair und dem Charakter des Gebäudes gerecht zu werden, wird die vorhandene Gebäudesubstanz<br />

und Gebäudeausstattung soweit wie möglich erhalten bleiben. Dabei wird von den Vertragsbeteiligten<br />

bewusst hingenommen, dass durch die in der Baubeschreibung vorgesehene Erhaltung<br />

und Aufarbeitung vorhandener Bau- und Gebäudeteile nicht Komfort, Qualität und Funktionalität<br />

eines Neubaus erreicht werden.<br />

Insoweit werden auch Abweichungen von der DIN-Norm zwingend und ausdrücklich von den Vertragsbeteiligten<br />

akzeptiert. Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten wird klargestellt, dass sich die zu<br />

erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der o. g. Baubeschreibung aufgeführt<br />

sind.<br />

4.<br />

Für Einbauten und Ausstattung des Vertragsgegenstandes ist allein die Baubeschreibung maßgebend,<br />

die Vorrang vor Plänen und Zeichnungen hat.<br />

5.<br />

Ein Anspruch auf Übernahme von Sonderwünschen besteht nicht. Eigenleistungen des Käufers sind<br />

vor Besitzübergang nur nach Genehmigung des Verkäufers und in Abstimmung mit diesem zulässig;<br />

Gleiches gilt für Arbeiten durch vom Käufer beauftragte Dritte. Der Käufer darf die Baustelle auf eigene<br />

Gefahr betreten, um sich vom Bautenstand zu überzeugen und sich über die Ausführung seiner<br />

genehmigten Sonderwünsche zu informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten.<br />

6.<br />

Der Verkäufer strebt an, den Vertragsgegenstand bis spätestens 31.10.2012 bezugsfertig herzustellen.<br />

Er verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand bis spätestens 30.11.2012 vollständig fertigzustellen.<br />

Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises bzw. einer oder mehrerer Kaufpreisraten in Verzug,<br />

so verlängert sich die Fristen des Verkäufers zur vollständigen Fertigstellung des Vertragsgegenstandes<br />

um den Zeitraum des Verzuges.<br />

Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt werden, hat sie<br />

der Verkäufer zu geeigneter Zeit unverzüglich zu erbringen.<br />

Die Abnahme des Vertragsgegenstandes bei Bezugsfertigkeit wird dadurch nicht berührt. Behinderungen<br />

bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes aus Umständen, die der Verkäufer nicht zu ver-


treten hat, z. B. höhere Gewalt, Streik, Ausführung von Sonderwünschen, verlängern die Herstellungs-<br />

frist um die Dauer der Behinderung.<br />

IV. Kaufpreis<br />

1.<br />

Der Kaufpreis beträgt _____________________ €,<br />

– in Worten: ___________________________________________________ Euro –.<br />

Hiervon entfallen auf<br />

- das Grundstück ____________________ €,<br />

- die Altbausubstanz ____________________ €,<br />

- die Sanierungsleistungen ____________________ €,<br />

- Kfz-Stellplatz ____________________ €.<br />

2.<br />

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch das<br />

Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt. Die Vertragsparteien<br />

sind darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist und das Finanzamt jederzeit eine<br />

andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seine Erfüllungsgehilfen haften für<br />

diese Aufteilung. Bei der Bewertung des Dachgeschosses durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

der Stadt Leipzig ist ein anderer Bewertungsansatz möglich und es können andere<br />

Abschreibungsgrundsätze gelten, da die Bauleistungen nicht als Sanierungsleistungen anerkannt<br />

werden könnten.<br />

3.<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zulasten des Verkäufers.<br />

4.<br />

Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.<br />

V. Kaufpreisfälligkeit<br />

1.<br />

Erste Grundvoraussetzung für die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreiszahlungen ist die Bestätigung durch<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

den vollzugsbeauftragten Notar, dass<br />

1. Kaufvertrag<br />

a)<br />

die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nur nach den in Abschnitt I genannten Belastungen<br />

und eventuell solchen weiteren Belastungen, die vom Käufer zu übernehmen sind (z. B. Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechte,<br />

etwaige Dienstbarkeiten) am Vertragsgegenstand im Grundbuch<br />

eingetragen ist,<br />

b)<br />

alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen und<br />

das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht nach SächsDSchG vorliegen,<br />

c)<br />

die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvormerkung<br />

des Käufers im Rang vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen,<br />

gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />

Die Freistellung des Vertragsgegenstandes von Grundpfandrechten ist gesichert, wenn eine Freistellungsverpflichtung<br />

des jeweiligen Gläubigers mit dem Inhalt vorliegt, dass die nicht zu übernehmenden<br />

Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet<br />

wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nach<br />

Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />

durch den Käufer; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubiger<br />

vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum<br />

anteiligen Wert des Vertragsgegenstandes zurückzuzahlen.<br />

Diese Erklärung muss dem Käufer ausgehändigt werden. Der vollzugsbeauftragte Notar wird beauftragt,<br />

die Bestätigung dem Käufer mit einfachem Brief an die letzte ihm vom Käufer bekannt gegebene<br />

Anschrift zu versenden; der Verkäufer erhält eine Abschrift.<br />

2.<br />

Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung<br />

erteilt worden ist. Deren Vorliegen hat der Verkäufer dem Käufer mit der Erklärung unter I. (1b)<br />

bereits angezeigt.<br />

3.<br />

Wegen der nach § 632 a Abs. 3 BGB i.V. mit § 1 Satz 3 der Verordnung über die Abschlagszahlung bei<br />

Bauträgerverträgen dem Käufer zu leistenden Sicherheit in Höhe von 5 v. H. des Kaufpreises für die<br />

rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel stellt der Verkäufer folgen-<br />

77


1. Kaufvertrag<br />

des Verlangen gemäß § 632 a Abs. 3 Satz 3 BGB, mit dem der Ratenzahlungsplan der MaBV entspre-<br />

chend modifiziert wird:<br />

Die Sicherheitsleistung ist durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Käufer von der ersten<br />

Kaufpreisrate den Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält.<br />

Sollte sich durch spätere Vertragsänderungen der Kaufpreis um mehr als 10,0 % erhöhen, ist die<br />

dadurch zu gewährende weitere Sicherheit in Höhe von 5,0 % des Erhöhungsbetrages durch Zurückbehalt<br />

von den danach fälligen Raten zu erbringen.<br />

Der Kaufpreis ist somit in folgenden Raten zu zahlen:<br />

1. Rate – bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen – 30,0% des Kaufpreises abzüglich 5,0% Sicherheitseinbehalt,<br />

somit 25,0% des Kaufpreises.<br />

Der danach verbleibende Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren<br />

Raten zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden<br />

Vom-Hundert-Sätzen des Gesamtkaufpreises fest:<br />

- 28,0% - nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />

- 5,6% - für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />

- 2,1% - für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />

- 2,1% - für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />

- 2,1% - für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />

- 7,0% - für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />

- 4,2% - für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />

- 2,1% - für den Estrich<br />

- 2,8% - für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />

- 8,4% - nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />

- 2,1% - für die Fassadenarbeiten<br />

- 3,5% - nach vollständiger Fertigstellung<br />

Die als Sicherheit einbehaltenen Beträge sind zur Zahlung fällig, wenn das Vertragsobjekt rechzeitig<br />

und ohne wesentliche Mängel fertiggestellt ist. Ist dies nicht der Fall, bestimmt sich die Fälligkeit nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufgeführten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />

Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt.<br />

78<br />

Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird<br />

mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung fällig.<br />

Der Verkäufer ist jederzeit befugt, die sofortige Auszahlung des zurückbehaltenen Betrages zu verlangen,<br />

wenn er dem Käufer eine entsprechende Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen<br />

eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers nach § 632 a<br />

Abs. 4 BGB aushändigt.<br />

4.<br />

Die jeweiligen Raten gemäß vorstehender Nr. 3 sind innerhalb von vierzehn Tagen fällig, nachdem<br />

a)<br />

die Mitteilung des vollzugsbeauftragten Notars über das Vorliegen der von ihm zu prüfenden Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

dem Käufer zugegangen oder beim Zustellungspostamt hinterlegt ist,<br />

b)<br />

der Verkäufer den Käufer schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat und dieser Zahlungsaufforderung<br />

zum Nachweis des zugrunde liegenden Baufortschrittes eine Bautenstandsbescheinigung des Bauleiters<br />

beigefügt hat; in der Zahlungsaufforderung ist anzugeben, aus welchen Vonhundertsätzen des<br />

Ratenplanes der MaBV sich die jeweils eingeforderte Rate zusammensetzt.<br />

5.<br />

Die Zahlungen haben schuldbefreiend auf das vom Gläubiger der nicht übernommenen Grundpfandrechte<br />

im Zusammenhang mit der Lastenfreistellungserklärung benannte Konto in dem insoweit<br />

benannten Umfang zu erfolgen, ansonsten auf das vom Verkäufer benannte Objektkonto.<br />

Im Falle der Aufnahme einer Bauträgerfinanzierung wird der Verkäufer seinen Kaufpreisanspruch in<br />

voller Höhe an diesen Gläubiger abtreten; trotz Abtretung steht ihm dann ein Anspruch auf Leistung<br />

an den Gläubiger zu.<br />

Er ist insbesondere berechtigt, Zwangsvollstreckung im eigenen Namen mit dem Ziel der Zahlung an<br />

den Gläubiger zu betreiben.<br />

6.<br />

Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der einzelnen Raten nicht, kommt er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB<br />

ohne Mahnung in Verzug.<br />

Er muss dann die jeweiligen Raten mit dem gesetzlichen Verzugszins verzinsen.


VI. Abnahme/Besitzübergang/Eintritt in die Eigentümergemeinschaft<br />

1.<br />

Die Vertragsteile verpflichten sich gegenseitig zur Abnahme nach bezugsfertiger Herstellung des Vertragsgegenstandes.<br />

Dies gilt für Gemeinschaftseigentum nur, soweit es ausschließlich im Bereich des<br />

Sondereigentums des Käufers liegt oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen ist.<br />

Sonstiges Gemeinschaftseigentum ist nach vollständiger Fertigstellung von der zukünftigen Eigentümergemeinschaft,<br />

bestehend aus sämtlichen Käufern der Wohnanlage, abzunehmen, gegebenenfalls<br />

durch einen gemeinsamen Vertreter. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die erst nach bezugsfertiger<br />

Herstellung zu erbringen sind, werden nach Fertigstellung abgenommen.<br />

Bei der Abnahme findet eine gemeinsame Besichtigung des Vertragsgegenstandes statt, über die eine<br />

von Verkäufer und Käufer zu unterzeichnende Niederschrift angefertigt wird. Hierin sind alle Mängel<br />

und ausstehenden Leistungen aufzunehmen, auch soweit hierüber Streit besteht.<br />

Der Abnahmetermin ist dem Käufer mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Erscheint<br />

der Käufer zu diesem Termin nicht, obwohl der Vertragsgegenstand abnahmefähig ist, so gilt der Vertragsgegenstand<br />

als abgenommen.<br />

Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer den Vertragsgegenstand schon vor der Übergabe ohne<br />

Zustimmung des Verkäufers bezieht. Teilabnahmen einzelner Gewerke finden nicht statt, es sei denn,<br />

eine Teilabnahme ist wegen einer Eigenleistung des Käufers erforderlich.<br />

Für den Fall, dass der Käufer bei der Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums nicht persönlich<br />

erscheint oder sich durch einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten vertreten lässt, beauftragt<br />

und bevollmächtigt er bereits jetzt den Verwalter der Wohnanlage zu seiner Vertretung.<br />

2.<br />

Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzungen und Lasten, insbesondere auch die laufenden Steuern und<br />

öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung<br />

sowie die Verkehrssicherungspflicht des Vertragsgegenstandes von dem Zeitpunkt an über, ab dem<br />

dieser den Vertragsgegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benutzen darf.<br />

Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle<br />

zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet.<br />

3.<br />

Der Käufer tritt vom Tage des Besitzüberganges an in sämtliche Verpflichtungen ein, die sich für ihn<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

1. Kaufvertrag<br />

aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ergeben. Bezüglich der schuldrechtlichen Verpflichtungen<br />

verpflichtet er sich, diese einem eventuellen Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung<br />

ebenfalls aufzuerlegen.<br />

Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab Besitzübergabe<br />

für die Eigentümerversammlung.<br />

S t i m m r e c h t s v o l l m a c h t<br />

Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz hat bis zur Besitzübergabe der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt<br />

der Käufer zu zahlen.<br />

VII. Erschließungskosten<br />

Der Verkäufer trägt alle Kosten für Erschließungs , Versorgungs und Abwasseranlagen, die bis heute<br />

vollständig errichtet sind oder anlässlich der Durchführung des vorliegenden Bauvorhabens vorgesehen<br />

sind, und zwar im Zeitpunkt der Genehmigung des Bauplanes bzw. der Entstehung des Baurechts<br />

nach dem Anzeigeverfahren der Landesbauordnung. Dies umfasst die Kosten für Hausanschlüsse<br />

sowie ggf. die Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Etwaige Rückerstattungen von<br />

Vorausleistungen stehen ebenfalls dem Verkäufer zu.<br />

Alle sonstigen Erschließungskosten im Sinne des Baugesetzbuches und nach Landesrecht und kommunalem<br />

Satzungsrecht trägt der Käufer.<br />

VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln<br />

1.<br />

Dem Käufer sind die Lage des Grundstückes und der derzeitige Zustand des daraufstehenden Gebäudes<br />

und der Außenanlage sowie die Grundrisse nach eingehender Besichtigung hinreichend genug<br />

bekannt.<br />

Gebäudeteile, für die der Verkäufer nach dem sich aus der Baubeschreibung und den Bauplänen ergebenden<br />

Leistungsumfang keine Arbeiten schuldet, werden in dem derzeitigen, dem Käufer bekannten<br />

gebrauchten Zustand erworben.<br />

Eine Haftung des Verkäufers wegen der Größe und der Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und der<br />

79


1. Kaufvertrag<br />

nach der Baubeschreibung unverändert bleibenden Altbausubstanz wird ausgeschlossen mit Ausnah-<br />

me der gesetzlichen Haftung für Grundstücksmängel, wegen derer das Gebäude dort nicht bestim-<br />

mungsgemäß genutzt werden kann, oder wenn die Beschaffenheit des Grundstücks zu Sachmängeln<br />

am Bauwerk führt.<br />

Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.<br />

Für Mängel der vom Verkäufer gemäß Abschnitt III. dieser Urkunde in Verbindung mit der in Bezug<br />

genommenen Baubeschreibung und den Bauplänen geschuldeten Arbeiten gelten die Bestimmungen<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Werkvertrag.<br />

Für Mängel an Sachen, die keine Bauleistungen sind, gilt Kaufvertragsrecht. Garantien für besondere<br />

Eigenschaften werden durch den Verkäufer nicht übernommen.<br />

Die vorbezeichneten Mängelansprüche verjähren nach dem Werkvertragsrecht im Allgemeinen in<br />

fünf Jahren, nach dem Kaufrecht im Allgemeinen in zwei Jahren.<br />

Mängelrechte des Käufers für Sonderwünsche bestehen gegenüber dem Verkäufer nicht, es sei denn,<br />

dieser hat die Sonderwünsche selbst ausgeführt. Hieran ändert sich durch die Aufnahme eines diese<br />

Leistungen betreffenden Mangels im Übergabeprotokoll nichts.<br />

Die Beteiligten sind darüber einig, dass die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes<br />

durch den Käufer beginnen. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums, das nicht vom Käufer<br />

allein abzunehmen ist, beginnen die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />

2.<br />

Sicherungshalber tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten Architekten, Bauhandwerker,<br />

Zulieferer und alle sonst mit dem Bau befassten Dritten zustehenden Ansprüche auf Nacherfüllung,<br />

Selbstvornahme und Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen mangelhafter Leistungen<br />

an den Käufer ab.<br />

Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer werden von der Abtretung nicht berührt; insbesondere<br />

können sie auch ohne vorherige Geltendmachung der Ansprüche gegen die Dritten geltend<br />

gemacht werden. Die Abtretungen werden erst wirksam, wenn der Verkäufer mit seinen entsprechenden<br />

Verpflichtungen in Verzug ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener<br />

Fristsetzung nicht nachkommt oder die Ansprüche gegen den Verkäufer nicht mehr bestehen. Der<br />

Verkäufer bleibt berechtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen auf eigene Kosten durchzusetzen.<br />

3.<br />

Der Verkäufer hat dem Käufer den Vertragsgegenstand frei von im Grundbuch eingetragenen Belas-<br />

80<br />

tungen zu beschaffen, soweit sie nicht der Kaufpreisfinanzierung des Käufers dienen oder aufgrund<br />

heutiger Urkunde zur Eintragung gelangen oder vom Käufer aufgrund heutiger Urkunde übernommen<br />

werden. Baulasten und im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Käufer<br />

übernommen; solche sind dem Verkäufer nicht bekannt.<br />

Der Verkäufer versichert, dass er keine Eintragungen in das Baulastenverzeichnis veranlasst hat. Die<br />

Beteiligten wurden auf die Möglichkeit hingewiesen, das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen.<br />

4.<br />

Miet- und Pachtverhältnisse am Vertragsgegenstand bestehen nach Angabe des Verkäufers nicht.<br />

IX. Rücktritt<br />

Soweit der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutreten<br />

oder Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen, wird dieses Recht insoweit<br />

beschränkt, dass die entsprechenden Erklärungen dem Käufer durch eingeschriebenen Brief übermittelt<br />

werden müssen und erst dann abgegeben werden dürfen, wenn vom Käufer eventuell bereits<br />

gezahlte Kaufpreisteile zurückgezahlt oder bei dem vollzugsbeauftragten Notar hinterlegt sind.<br />

X. Grundbuchvollzug<br />

(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung<br />

Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zunächst, die in Abschnitt I. (2) d) vorgenommene<br />

Zuweisung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch einzutragen.<br />

Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zur Sicherung des in Abschnitt II begründeten<br />

Anspruchs auf Übertragung des Eigentums, eine Vormerkung nach § 883 BGB zugunsten des Käufers<br />

in das Grundbuch des Vertragsgegenstandes einzutragen.<br />

Der Käufer bewilligt und beantragt, die Vormerkung Zug um Zug mit Eigentumsübergang auf ihn<br />

wieder zu löschen, vorausgesetzt, dass ohne seine Zustimmung Zwischeneintragungen nicht erfolgt<br />

sind.<br />

Der Käufer ermächtigt ferner den vollziehenden Notar, die Löschungserklärungen für diese Vormerkung<br />

abzugeben. Dem Grundbuchamt gegenüber ist diese Vollmacht unbeschränkt.<br />

Im Innenverhältnis wird der Notar jedoch angewiesen, von dieser Ermächtigung nur Gebrauch zu


machen, sofern der Käufer oder der Verkäufer die Rückabwicklung dieses Vertrages wegen Leistungs-<br />

störungen betreiben und die jeweils andere Vertragspartei auf entsprechende schriftliche Anfrage<br />

des Notars dem nicht binnen eines Monats ab Absendung der Anfrage schriftlich widersprochen hat<br />

und die Rückzahlung bereits gezahlter Kaufpreisteile oder Hinterlegung auf Notaranderkonto gesichert<br />

ist.<br />

Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am<br />

Vertragsgegenstand erst erfolgen kann, nachdem die Teilungserklärung im Grundbuch vollzogen und<br />

somit die Grundbücher für das Wohnungs-/Teileigentum angelegt sind.<br />

(2) Lastenfreistellung<br />

Allen zur Lastenfreistellung erforderlichen Löschungs- und Freigabeerklärungen stimmen die Vertragsteile<br />

zu und beantragen deren Vollzug im Grundbuch, soweit Eigenberechtigung vorliegt, bewilligen<br />

sie die Löschung.<br />

(3) Auflassung<br />

Die Einigung über den Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes auf den Käufer (Auflassung) ist<br />

zu erklären, wenn der Vertragsgegenstand vollständig fertiggestellt und übergeben ist, der geschuldete<br />

Kaufpreis bezahlt ist.<br />

Der Käufer kann die Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen,<br />

wenn das Unvermögen des Verkäufers zur Fertigstellung der Baumaßnahme feststeht, Zug<br />

um Zug gegen Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Kaufpreisteils.<br />

XI. Finanzierungsmitwirkung<br />

1.<br />

Die Beschaffung der zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Darlehen ist ausschließliche<br />

Sache des Käufers. Der Verkäufer wird die dazu erforderlichen technischen Unterlagen zur Verfügung<br />

stellen und entsprechend den nachstehenden Vereinbarungen mitwirken. Eine Finanzierungsberatung<br />

durch den Verkäufer ist nicht erfolgt und wird nicht geschuldet.<br />

2.<br />

Der Käufer beabsichtigt, zur Bezahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten Darlehen bei<br />

Kreditinstituten aufzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich demgemäß, bei der Bestellung vollstreckbarer<br />

Grundpfandrechte schon vor Eigentumsumschreibung als derzeitiger Eigentümer des<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

1. Kaufvertrag<br />

Kaufgegenstandes mitzuwirken, wenn die Bestellung vor dem vollziehenden Notar erfolgt oder dieser<br />

mit dem Vollzug der Urkunde/-n beauftragt wird und wenn in den Bestellungsurkunden die nachstehend<br />

unter Ziffer 3 a), b), c) und d) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden.<br />

3.<br />

In der/den Bestellungsurkunde/-n müssen die folgenden, von den Beteiligten bereits jetzt getroffenen<br />

Vereinbarungen wiedergegeben werden:<br />

a) Sicherungsabrede<br />

Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, darf der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundpfandrecht<br />

nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung<br />

auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat.<br />

Sollte das Grundpfandrecht zurückzugewähren sein, so kann nur seine Löschung verlangt werden,<br />

nicht Abtretung oder Verzicht.<br />

Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb<br />

oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in<br />

jedem Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als<br />

neuen Sicherungsgeber.<br />

b) Zahlungsanweisung<br />

Soweit der Kaufpreis nicht zur Freistellung des Kaufgegenstandes von eingetragenen Belastungen zu<br />

verwenden ist, sind Zahlungen gemäß a) bis zur Höhe des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers<br />

zu leisten.<br />

c) Persönliche Zahlungspflichten, Kosten<br />

Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung keinerlei persönliche<br />

Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen<br />

Folgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen.<br />

d) Fortbestand der Grundschuld<br />

Das bestellte Grundpfandrecht soll nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben.<br />

Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, die mit ihm zu tun haben, werden hiermit<br />

mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall aber ab Eigentumsumschreibung, auf den<br />

81


1. Kaufvertrag<br />

Käufer übertragen. Die entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.<br />

4.<br />

Die Beteiligten wurden von dem beurkundenden Notar hingewiesen, dass eine Belastung des Vertragsgegenstandes<br />

zugunsten der Finanzierungsgläubiger erst möglich ist, wenn die Grundbücher für<br />

den Vertragsgegenstand angelegt sind.<br />

XII. Abwicklung, Vollmachten<br />

1.<br />

Die Vertragsteile beauftragen und ermächtigen den vollziehenden Notar, Anträge aus dieser Urkunde<br />

insgesamt oder einzeln zu stellen, einzuschränken, ganz oder teilweise zurückzunehmen und<br />

Erklärungen in dieser Urkunde zu ändern, klarzustellen und zu ergänzen, soweit dies zur Durchführung<br />

des Vertrages erforderlich ist.<br />

Soweit in dieser Urkunde nichts anderes vereinbart ist, beauftragen die Vertragsteile unter gleichzeitiger<br />

Antragstellung den Notar, Genehmigungen, Negativzeugnisse sowie alle zum Vollzug dieser<br />

Urkunde erforderlichen Unterlagen einzuholen.<br />

Genehmigungen – auch von Vertragsteilen oder sonstigen Personen – gelten mit dem Eingang bei<br />

dem Notar den Beteiligten als zugegangen und sind somit wirksam, soweit nicht nachstehend anderes<br />

geregelt ist.<br />

Versagende, bedingte oder mit Auflagen versehene behördliche Bescheide sind den Beteiligten selbst<br />

zuzustellen. Der Notar ist zu ihrer Empfangnahme nicht berechtigt. Ihm ist eine Abschrift zuzustellen.<br />

2.<br />

Der Käufer erteilt dem Verkäufer Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten, in<br />

seinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB folgende Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen vorzunehmen:<br />

2.1.<br />

die Auflassungserklärung für den Vertragsgegenstand abzugeben und entgegenzunehmen, überhaupt<br />

alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde erforderlich<br />

oder zweckmäßig sind;<br />

2.2.<br />

die Belastung des Vertragsgegenstandes mit Dienstbarkeiten vorzunehmen (z. B. Versorgungsleitun-<br />

82<br />

gen, Abwasserkanäle, Antennenanlagen, Abstandsflächen), wobei die Vollmacht auch das Recht<br />

umfasst, mit der Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers hinter solche Lasten im Rang zurückzutreten.<br />

Vorstehendes gilt sinngemäß für Baulasten;<br />

2.3.<br />

die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zur URNr. 2200/2010 des Notars Dr. Matthias Wagner<br />

in Leipzig vom 17.09.2010 und etwaige Nachträge hierzu beliebig zu ändern und zu ergänzen<br />

sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen gegenüber<br />

dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Der Käufer erklärt unwiderruflich seine Zustimmung<br />

a)<br />

zur Zusammenlegung, weiteren Aufteilung oder räumlichen Veränderung von anderen Wohnungs-<br />

/Teileigentumseinheiten,<br />

b)<br />

zu baulichen Veränderungen, auch soweit sie außerhalb des Sondereigentums sichtbar sind oder das<br />

gemeinschaftliche Eigentum betreffen, wenn diese baulichen Veränderungen die Sicherheit des<br />

gemeinschaftlichen Eigentums und das kaufgegenständliche Wohnungs-/Teileigentum nicht beeinträchtigen,<br />

c)<br />

zur Bestellung und Zuordnung von Nebenräumen, die noch im Gemeinschaftseigentum stehen, als<br />

Sondernutzungsrechte zu einzelnen Wohnungseigentumseinheiten.<br />

d)<br />

Größe und Anzahl der Wohnungen zu ändern und im Sondereigentum stehende Nutzflächen zu<br />

Wohnflächen bzw. Wohnflächen zu Nutzflächen sowie im Sondereigentum stehende Flächen in<br />

Gemeinschaftseigentum und in Gemeinschaftseigentum stehende Flächen in Sondereigentum umzuwandeln<br />

sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen<br />

gegenüber Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Im Außenverhältnis ist diese Vollmacht uneingeschränkt; im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte<br />

insofern beschränkt, dass Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfang des<br />

Sondereigentums des Käufers sowie der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teile des Gemeinschaftseigentums<br />

nicht beeinträchtigen dürfen und der Umfang des gemeinschaftlich genutzten<br />

Gemeinschaftseigentums nicht unzumutbar beeinträchtigt werden darf.


Kosten dürfen dem Käufer durch etwaige Änderungen nicht entstehen. Die Vollmacht erlischt, wenn<br />

sämtliche Wohnungs- und Teileigentumseinheiten im vertragsgegenständlichen Anwesen vom Ver-<br />

käufer verkauft sind und diese Käufer sämtlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind,<br />

jedoch frühestens mit Vollzug sämtlicher aufgrund dieser Vollmacht etwa erklärten Änderungen der<br />

vorgenannten Teilungserklärung im Grundbuch.<br />

2.4.<br />

Die vorstehenden Vollmachten gelten auch für die Gesamtrechtsnachfolger der Vollmachtgeber, sind<br />

unwiderruflich und erlöschen mit Eigentumsumschreibung auf den Käufer mit Ausnahme der Voll-<br />

macht nach 2.3., die wie dort niedergelegt erlischt.<br />

3.<br />

Ergänzend bevollmächtigen beide Vertragsparteien die Notariatsangestellten Frau Rosmarie Fuchs,<br />

Frau Annett Heinrich, Frau Ilona Brauer und Frau Anja Keller, im Hause des vollziehenden Notars, und<br />

zwar jede für sich allein, die Auflassung und alle sonstigen zur Durchführung des Vertrages und ggf.<br />

seiner Rückabwicklung erforderlichen Erklärungen, auch Abänderungen und Ergänzungen, abzugeben<br />

und entgegenzunehmen.<br />

Die Bevollmächtigten werden angewiesen, die Auflassung erst zu erklären, nachdem der Verkäufer<br />

die vollständige Zahlung des Kaufpreises schriftlich bestätigt hat. Die Bevollmächtigten können für<br />

alle Beteiligten zugleich und für deren Gesamtrechtsnachfolger handeln und sind berechtigt, Untervollmacht<br />

zu erteilen. Die Vollmacht endet sechs Monate nach Umschreibung des Eigentums im<br />

Grundbuch.<br />

4.<br />

Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer – bei mehreren Käufern jeden einzeln –, den Kaufgegenstand<br />

mit Grundpfandrechten (auch in vollstreckbarer Form gemäß § 800 ZPO) in Höhe von bis zu<br />

120,0 % des Kaufpreises nebst beliebigen Zinsen und Nebenleistungen zu belasten und alle in diesem<br />

Zusammenhang erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen Gericht und Gläubiger gegenüber<br />

abzugeben, einschließlich der Verpfändung der Auflassungsvormerkung, und die Vollmachtgeber bei<br />

allen dazu erforderlichen Rechtshandlungen zu vertreten.<br />

Diese Vollmacht gilt nur dann, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde die in Abschnitt XI.<br />

Ziffer 3 a), b), c) und d) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden. Die Vollmacht gilt auch<br />

für den Abschluss von Sicherungsvereinbarungen im Umfang der Vereinbarungen unter vorgenanntem<br />

a).<br />

Übt der Käufer die Vollmacht nicht vor dem vollzugsbeauftragten Notar aus, gilt diese weiterhin nur<br />

dann, wenn der vollzugsbeauftragte Notar mit dem Vollzug der Urkunde beauftragt wird und die<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

1. Kaufvertrag<br />

vorbenannten Notariatsangestellten bevollmächtigt werden, die Grundpfandrechtsbestellungsurkunde<br />

erforderlichenfalls zu ändern, zu berichtigen oder zu ergänzen und alle in diesem Zusammenhang<br />

erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und die Vollmachtgeber<br />

bei allen dazu erforderlichen Rechtshandlungen zu vertreten.<br />

Mehrere Käufer bevollmächtigen sich untereinander mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, für<br />

jeden Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung der vorstehenden Grundpfandrechte auch persönliche<br />

Schuldhafterklärungen (Schuldanerkenntnisse) mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstrekkung<br />

bis zur vorgenannten Höhe abzugeben und mit der Auflassungsvormerkung des Käufers im<br />

Rang hinter diese Grundpfandrechte zurückzutreten oder entsprechende Rangbestimmungen vorzunehmen.<br />

Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich und für deren Gesamtrechtsnachfolger<br />

handeln und sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht endet sechs Monate nach<br />

Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.<br />

5.<br />

Sämtliche vorstehenden Vollmachten sind dem Grundbuchamt gegenüber nicht beschränkt und<br />

unabhängig vom Vorliegen etwa erforderlicher Genehmigungen. Sie können nur bei der Amtsstelle<br />

des vollziehenden Notars oder dessen Sozius ausgeübt werden.<br />

Von der Finanzierungsvollmacht nach Abs. 4. kann vor jedem Notar in Deutschland Gebrauch<br />

gemacht werden. Die bevollmächtigten Notarangestellten handeln ausschließlich auf deren Weisung<br />

und werden, soweit gesetzlich möglich, von jeder persönlichen Haftung freigestellt. Ein Auftrag ist<br />

mit dieser Vollmacht nicht verbunden.<br />

XIII. Schlussbestimmungen<br />

a)<br />

Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle<br />

Beurkundung vorgeschrieben ist.<br />

b)<br />

Soweit eine Vereinbarung dieses Vertrages rechtsunwirksam ist oder wird, wird die Gültigkeit der<br />

übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt.<br />

Die ungültige Vereinbarung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der<br />

Vertragsteile bei Abschluss des Vertrages entspricht oder möglichst nahe kommt.<br />

83


1. Kaufvertrag<br />

c)<br />

Der aufgrund heutiger Urkunde begründete Anspruch auf Verschaffung des Eigentums und dinglicher<br />

Rechte verjährt in 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ebenso der Kaufpreisanspruch<br />

des Verkäufers.<br />

d)<br />

Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes seinem Sonderrechtsnachfolger<br />

alle noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzuerlegen und ihn mit<br />

Weitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen, dass Sonderrechtsnachfolger die in diesem<br />

Vertrag vorgesehenen Vollmachten ebenfalls erteilen.<br />

e)<br />

Der Verkäufer stellt ausdrücklich fest, dass er keine Haftung für die Richtigkeit von steuerlichen und<br />

rechtlichen Auskünften sowie für Finanzierungsberechnungen im Zusammenhang mit den Vorverhandlungen<br />

zu diesem Vertrag übernimmt.<br />

Die Beteiligten sind darüber einig, dass eine Prüfung der steuerlichen Folgen dieses Vertrages in jeder<br />

Hinsicht (sowohl hinsichtlich steuerlicher Nachteile als auch hinsichtlich möglicher Steuervergünstigungen)<br />

ausschließlich ihnen selbst obliegt.<br />

Die Beteiligten erklären, dass der Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen keinerlei steuerliche Beratung<br />

durchgeführt haben. Somit wird seitens des Verkäufers auch keinerlei Haftung für steuerliche<br />

Folgen dieses Vertrages für den Käufer übernommen.<br />

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten stehen ausschließlich dem Käufer zu. Der Verkäufer haftet<br />

jedoch nicht für das Eintreten der vom Käufer erwarteten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.<br />

f)<br />

Soweit in dieser Urkunde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt<br />

dies nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist.<br />

Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen bleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte<br />

Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf<br />

einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen, unberührt.<br />

g)<br />

Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.<br />

Zurückbehaltungsrechte können nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.<br />

84<br />

h)<br />

Nach Hinweis des Notars auf das Widerrufsrecht bei verbundenen Verbraucherverträgen erklären die<br />

Vertragsteile, dass der Verkäufer dem Käufer kein Darlehen zum Erwerb des Vertragsgegenstandes<br />

gewährt und der Darlehensgeber des Käufers den Erwerb nicht über die Darlehensgewährung hinaus<br />

durch Zusammenwirken mit dem Verkäufer fördert.<br />

XIV. Hinweise<br />

Die Vertragsteile wurden vom Notar auf Folgendes hingewiesen:<br />

1)<br />

der Vertrag ist nur bei vollständiger und richtiger Beurkundung aller Vereinbarungen wirksam;<br />

2)<br />

die Vertragsteile haften gesamtschuldnerisch für Grunderwerbsteuern und Gebühren. Der Vertragsgegenstand<br />

haftet für rückständige Steuern, Abgaben und öffentliche Lasten;<br />

3)<br />

der Rechtsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch. Hierzu müssen vorliegen:<br />

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;<br />

b) alle erforderlichen Genehmigungen;<br />

c) Vorkaufrechtsverzichtserklärungen.<br />

4)<br />

Die Zahlung des Kaufpreises vor lastenfreiem Eigentumsübergang und die Eigentumsübertragung vor<br />

vollständiger Kaufpreiszahlung können mit Gefahren verbunden sein.<br />

Die Vertragsteile belassen es bei der in der Makler- und Bauträgerverordnung vorgesehenen Zahlungsweise<br />

nach Baufortschritt.<br />

5)<br />

Dieser Vertrag unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung.<br />

6)<br />

Eine steuerliche Beratung durch den Notar erfolgte nicht.


(1) Kosten<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

Teil C<br />

Die Kosten dieser Urkunde, der Annahmeerklärung, der Auflassung, des Vollzuges des Vertrages und<br />

die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.<br />

Die Kosten der Freistellung des Vertragsgegenstandes von vom Käufer nicht übernommenen Belastungen<br />

trägt der Verkäufer.<br />

(2) Abschriften<br />

Von dieser Urkunde erhalten unmittelbar<br />

- der Verkäufer eine Ausfertigung und eine einfache Kopie<br />

- der Käufer eine beglaubigte Abschrift<br />

- die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt eine einfache Abschrift<br />

(mit Veräußerungsanzeige)<br />

- im Falle des Beitritts des Käufers zum Mietpool – die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH (Geschäftsanschrift:<br />

04317 Leipzig, Oststr. 2) eine Ausfertigung.<br />

bei Angebot bei Fremdnotar:<br />

Der Notar Dr. Matthias Wagner, Rosentalgasse 1-3, 04105 Leipzig als vollzugsbeauftragter Notar<br />

erhält:<br />

einfache Abschriften<br />

- für die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />

- für die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

- für die Akten des vollziehenden Notars<br />

beglaubigte Abschriften<br />

- für Finanzierungsgläubiger des Käufers<br />

Ausfertigungen<br />

- eine ausgestellt auf das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt<br />

- eine ausgestellt auf den Notar Dr. Matthias Wagner mit Amtssitz in Leipzig.<br />

bei Angebot bei Vollzugsnotar:<br />

Nach Annahme erhalten:<br />

einfache Abschriften<br />

- die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />

- die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

beglaubigte Abschriften<br />

- Finanzierungsgläubiger des Käufers<br />

Ausfertigung<br />

- das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt.<br />

1. Kaufvertrag<br />

Diese Niederschrift wurde der/dem/den Erschienenen vom<br />

Notar vorgelesen, von ihr/ihm/ihnen genehmigt und von<br />

ihr/ihm/ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unter<br />

schrieben:<br />

85


2. Teilungserklärung<br />

Urkundenrolle Nummer 2200 / 2010<br />

(Akt.-Nr. 10/824)<br />

Heute, am siebzehnten September zweitausendzehn<br />

– 17.09.2010 –<br />

erschien vor mir,<br />

Dr. Matthias Wagner<br />

Notar<br />

mit dem Amtssitz in Leipzig,<br />

in meinen Amtsräumen in 04105 Leipzig, Rosentalgasse 1-3:<br />

Frau Kerstin Schröder, geborene Thieme, geboren am 02. November 1973,<br />

geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

von Person bekannt,<br />

hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 12.02.2010 - UR-Nr. 275/2010 -<br />

des amtierenden Notars, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in beglaubigter Abschrift<br />

beigefügt wird, für die<br />

Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />

Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.<br />

Auf Ansuchen beurkunde ich den Erklärungen der Erschienenen gemäß, was folgt:<br />

I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen<br />

1.<br />

Die Gartenhöfe GmbH (nachstehend auch „der Eigentümer“ genannt) ist Eigentümer des Flurstückes<br />

103/1 der Gemarkung Mockau, Fläche 1.649 m², gelegen in der Friedrichshafner Straße 124-126 und eingetragen<br />

im Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mockau, Blatt 3064.<br />

Dieser Grundbesitz ist wie folgt belastet:<br />

Abteilung II: /2 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungslei-<br />

86<br />

tungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/2<br />

/3 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrecht) für den<br />

jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/3<br />

/4Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />

Flurstück 103/2<br />

/5 Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />

Flurstück 103/3<br />

Abteilung III: /1 EUR 9.290.000,00 - Grundschuld ohne Brief für die Eurohypo Aktiengesellschaft,<br />

Eschborn.<br />

2.<br />

Das Grundstück ist mit zwei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut (Friedrichshafner Str.<br />

124 und 126).<br />

3.<br />

Die Mehrfamilienwohnhäuser werden gemäß der dieser Urkunde als Anlage VI. beigefügten Baubeschreibung<br />

saniert und modernisiert und nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />

Grundlage der Teilung sind der dieser Urkunde als Anlage III. beigefügte Lageplan und die als Anlage<br />

IV. beigefügte Abgeschlossenheitsbescheinigung (Aufteilungsplan) der Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung<br />

und Denkmalpflege vom 25.02.2010, AZ: 63.40-AB/2010-003-SG. Die Baugenehmigung liegt<br />

bereits vor. Der Eigentümer versichert, dass die zur Erteilung der Baugenehmigung eingereichten<br />

Pläne den dieser Urkunde als Anlage IV. beigefügten Plänen entsprechen.<br />

4.<br />

Der Eigentümer hat mit der <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104, Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Oststraße 2,<br />

eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit dem Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Str.<br />

124/126, Leipzig bürgerlichen Rechts“ – Mietpool – gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft<br />

ist dieser Urkunde als Anlage VII. (einschließlich des dem Gesellschaftsvertrag als Anlage<br />

beigefügten Musters „Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht“ sowie des<br />

Objektmerkblattes für den Erwerber und der Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools) beigefügt.<br />

Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungs-/Teileigentümers zur Vermietung<br />

seiner Wohnung/Gewerbe in der aus o. g. Grundbesitz zu bildenden Wohnanlage für den Fall eines<br />

zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der jeweiligen Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligten<br />

Wohnungseigentümer/Teileigentümer gleichmäßig zu verteilen.


II. Aufteilung<br />

Der Eigentümer teilt sein Eigentum an dem in Abschnitt I. Ziffer 2. letzter Satz näher bezeichneten<br />

Grundbesitz (nachstehend „Grundstück“ genannt) nach dem ungefähren Verhältnis der Wohn- bzw.<br />

Nutzfläche in Miteigentumsanteile auf und schränkt sein Miteigentum in der Weise ein, dass mit<br />

einem jeden Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum an einer bestimmten in sich abgeschlos-<br />

senen Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teilei-<br />

gentum) verbunden wird; und zwar erfolgt die Aufteilung so, wie sich dies aus der dieser Urkunde als<br />

Anlage I beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem eingangs genannten Aufteilungsplan<br />

ergibt.<br />

III. Verhältnis der Eigentümer untereinander<br />

Für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander gelten die Bestimmungen der §§ 10-29 WEG<br />

mit den Änderungen und Ergänzungen gemäß der dieser Urkunde als Anlage II beigefügten Gemein-<br />

schaftsordnung.<br />

IV. Grundbucherklärungen, Kosten<br />

Der Eigentümer bewilligt und beantragt, in die anzulegenden Grundbücher einzutragen:<br />

a)<br />

die Aufteilung gemäß Ziffer II.,<br />

b)<br />

die als Gegenstand des Sondereigentums festgelegte Gemeinschaftsordnung gemäß Ziffer III. dieser<br />

Urkunde und einschließlich des dort unter § 2 Ziffer 6.) erklärten aufschiebend bedingten Ausschlusses<br />

der Wohnungs-/Teileigentümer vom Mitgebrauch von Teilen des Gemeinschaftseigentums. Um<br />

Vollzugsmitteilung an den beurkundenden Notar wird gebeten.<br />

V. Vollmacht<br />

Der Eigentümer bevollmächtigt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB den amtierenden<br />

Notar, für ihn alle Handlungen vorzunehmen, die zur Durchführung des Rechtsgeschäftes<br />

erforderlich oder zweckdienlich sind. Der Notar wird insbesondere ermächtigt, die Grundbucherklärungen<br />

getrennt oder inhaltlich beschränkt dem Grundbuchamt zum Vollzug vorzulegen, sie zu<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

ergänzen, abzuändern und ganz oder teilweise zurückzuziehen und nach Vorliegen des amtlichen<br />

Fortführungsnachweises nach erfolgter Vermessung den aufgeteilten Grundbesitz in grundbuchmäßiger<br />

Form zu bezeichnen.<br />

Entsprechende Vollmacht wird den Mitarbeitern des Notars, Frau Annett Heinrich, Frau Rosmarie<br />

Fuchs und Frau Ilona Brauer, erteilt einschließlich der Befugnis, hierzu diese Urkunde zu ändern und<br />

zu ergänzen.<br />

VI. Verwalterbestellung<br />

Als erster Verwalter wird bestellt<br />

<strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104<br />

Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Oststraße 2,<br />

und zwar für die Dauer von drei Jahren ab Entstehung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

(Eintragung der Auflassungsvormerkung des ersten Erwerbers und dessen Inbesitznahme des<br />

Wohnungsgeigentums).<br />

VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen<br />

Die zu dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen bleiben vorbehalten, sollen<br />

von dem Notar eingeholt und mit Eingang bei ihm wirksam werden.<br />

Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundenen Kosten trägt der Eigentümer.<br />

Von dieser Urkunde erhalten:<br />

beglaubigte Abschrift<br />

- der Eigentümer (7 x)<br />

- der Verwalter<br />

Ausfertigung<br />

- das Grundbuchamt<br />

einfache Abschrift mit Aufteilungsplan<br />

- das Finanzamt, Bewertungsstelle.<br />

87


2. Teilungserklärung<br />

VIII. Verweisung<br />

Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />

wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />

Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar der Er-schienenen vorgelesen, Pläne<br />

zur Durchsicht vorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />

gez. Kerstin Schröder gez. Dr. Wagner, Notar – LS –<br />

Anlage I<br />

Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten gemäß Ziffer II. der Teilungserklärung<br />

Friedrichshafner Str. 124-126<br />

Wohnung Nr. 1<br />

74,14/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auf-<br />

teilungsplan mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />

schoss;<br />

Wohnung Nr. 2<br />

112,97/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 3<br />

129,86/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 4<br />

65,87/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />

88<br />

schoss;<br />

Wohnung Nr. 5<br />

134,52/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 6<br />

74,20/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 7<br />

408,44/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 7 bezeichneten Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und den mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen im Kellergeschoss.<br />

Anlage II<br />

Gemeinschaftsordnung<br />

§ 1<br />

Grundsatz/Bezeichnung<br />

Das Verhältnis der Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentümer) untereinander bestimmt sich<br />

nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt<br />

ist.<br />

Die Gemeinschaftsordnung ist Inhalt des jeweils mit den einzelnen Miteigentumsanteilen verbundenen<br />

Sondereigentums. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wirkt für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />

der Sondereigentümer.<br />

Die nachstehenden Bestimmungen zu „Wohnungseigentum“ gelten entsprechend für „Teileigemtum“.


Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führt die Bezeichnung „Wohnungseigentümergemein-<br />

schaft Friedrichshafner Str. 124/126 in Leipzig“.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen/Sondernutzungsrechte<br />

1.<br />

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil<br />

an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />

2.<br />

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes<br />

in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />

3.<br />

Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen der Gebäude,<br />

die nicht im Sondereigentum stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehört auch das jeweils vorhandene<br />

Verwaltungsvermögen.<br />

4.<br />

Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung bezeichneten Räume sowie die zu<br />

diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden<br />

können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes<br />

Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus<br />

beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.<br />

5.<br />

Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums<br />

unter Ausschluss der übrigen Eigentümer allein zu nutzen. Auf Sondernutzungsrechte finden<br />

grundsätzlich, soweit zulässig, die Bestimmungen über Sondereigentum entsprechende Anwendung.<br />

6.<br />

Der Gewerbeeinheit Nr. 7 wird hiermit das alleinige Sondernutzungsrecht an der in dem dieser Teilungserklärung<br />

als Anlage V. beigefügten Plan rot umrandet und mit „SNR zu GE 7“ gekennzeichneten<br />

Terrasse zugewiesen. Soweit der Ausübungsbereich des Sondernutzungsrechtes sich auf dem Flurstück<br />

Nr. 224 a der Gemarkung Mockau befindet, wird das Sondernutzungsrecht an einer noch zugunsten<br />

des Flurstückes Nr. 103/1 der Gemarkung Mockau und zu Lasten des Flurstückes Nr. 224 a der<br />

Gemarkung Mockau einzutragenden Grunddienstbarkeit betreffend die Nutzung der vorbeschriebenen<br />

Fläche bestellt. Die in dieser Urkunde bevollmächtigten Mitarbeiter des amtierenden Notars wer-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

den je einzeln bevollmächtigt, den Ausübungsbereich des Sondernutzungsrechts bezogen auf die<br />

Grunddienstbarkeit festzustellen und alle für den Grundbuchvollzug erforderlichen und zweckdienlichen<br />

Erklärungen abzugeben. Die übrigen Wohnungseigentümer sind vom Mitgebrauch ausgeschlossen.<br />

Zur zukünftigen Begründung von Sondernutzungsrechten werden die Wohnungseigentümer<br />

vom Mitgebrauch der Kfz-Stellplätze, die in dem dieser Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten<br />

Plan mit "SNR 8", "SNR 9", "SNR 10", "SNR 11" und "SNR 12" gekennzeichnet sind, jeweils aufschiebend<br />

bedingt darauf ausgeschlossen werden, dass einzelne dieser Stellplätze bis zum Verkauf der<br />

letzten Sondereigentumseinheit und Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch jeweils<br />

einem Miteigentümer zu alleinigen Nutzung als Kfz-Stellplatz (Sondernutzungsrecht) in Form des §<br />

29 I S. 2 GBO zugewiesen wird.<br />

Zuweisungsberechtigt ist der die heutige Teilungserklärung abgebende Eigentümer. Er kann dieses<br />

Recht durch notariell beglaubigte Erklärung übertragen. Erfolgt keine Zuweisung bis zum Stichtag,<br />

unterfallen die nicht zugewiesenen Stellplätze dem Gemeingebrauch.<br />

§ 3<br />

Zweckbestimmung und Nutzung des Wohnungseigentums<br />

1.<br />

Alle in dieser Teilungserklärung und ihren Anlagen als Wohnungen bezeichneten Sondereigentumseinheiten<br />

dienen ausschließlich Wohnzwecken. Eine andere Nutzung, insbesondere zur Ausübung<br />

eines Gewerbes oder als freiberufliche Praxis oder als Büro, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des<br />

Verwalters zulässig; diese kann unter Auflagen und/oder jederzeit widerruflich erteilt und darf nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />

2.<br />

Das Wohnungseigentum kann ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet werden. Eine Vermietung<br />

oder Verpachtung ist dem Verwalter anzuzeigen. Im Falle der Vermietung oder Verpachtung hat<br />

der Vermieter bzw. Verpächter die Einhaltung der sich aus der Gemeinschaftsordnung ergebenden<br />

Verpflichtungen auch dem Mieter oder Pächter aufzuerlegen und dies auf Verlangen dem Verwalter<br />

nachzuweisen.<br />

§ 4<br />

Übertragung des Wohnungseigentums<br />

1.<br />

Das Wohnungseigentum ist frei veräußerlich und vererblich.<br />

89


2. Teilungserklärung<br />

Insbesondere bedarf es für die Veräußerung nicht der Zustimmung des Verwalters. Die Person des<br />

Erwerbers und das Datum des Besitzüberganges sind dem Verwalter jedoch unverzüglich anzuzeigen.<br />

Der Veräußerer kann die Auszahlung seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage und an dem son-<br />

stigen Verwaltungsvermögen nicht verlangen. Seine Ansprüche gehen auf den Erwerber über.<br />

2.<br />

Die aufgrund dieser Urkunde und ihrer Anlagen geschaffene Sach- und Rechtslage soll auch dann für<br />

den Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers gelten, wenn sie nicht schon aufgrund der Eintragung<br />

im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums dinglich wirkt. Die Wohnungseigentümer sind<br />

daher verpflichtet, im Falle der Übertragung ihres Wohnungseigentums die Rechte und Pflichten<br />

ihrem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen zu verpflichten, dessen Nachfolger im Eigentum in<br />

gleicher Weise zu binden, damit gewährleistet ist, dass die jeweiligen Wohnungseigentümer in demselben<br />

Rechte- und Pflichtenverhältnis stehen.<br />

§ 5<br />

Instandhaltung und Instandsetzung des Wohnungseigentums<br />

1.<br />

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu unterhalten,<br />

instand zu halten und instand zu setzen:<br />

a)<br />

die Gegenstände, die sein Sondereigentum sind und die seinem Sondernutzungsrecht unterliegen<br />

oder von ihm allein genutzt werden,<br />

b)<br />

die Wohnungseingangs , Balkon und Terrassentüren – einschließlich Rahmen – und die gesamten zu<br />

den im Sondereigentum stehenden Räumen gehörenden Fenster – inklusive Behebung von Glasschäden<br />

– sowie Rollläden, Markisen, Jalousetten.<br />

Hinsichtlich der Wohnungseingangtüren, Außenfenster, Markisen etc. ist auf ein einheitliches Bild der<br />

Wohnanlage zu achten.<br />

2.<br />

Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

der anderen Wohnungseigentümer ausgeführt werden, wenn und soweit Einwirkungen auf das<br />

gemeinschaftliche Eigentum oder auf fremdes Sondereigentum nicht von vornherein ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

90<br />

3.<br />

Das Gemeinschaftseigentum ist von allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu unterhalten, instand<br />

zu halten und instand zu setzen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung<br />

Sache eines einzelnen Wohnungseigentümers ist. Die Durchführung obliegt dem Verwalter.<br />

§ 6<br />

Wiederaufbau und Wiederherstellungspflicht<br />

Aufhebungsverfahren<br />

1.<br />

Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so sind alle Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet,<br />

den vor Eintritt des Schadens bestehenden Zustand wiederherzustellen, wenn die Kosten<br />

der Wiederherstellung durch Versicherungen oder durch sonstige Ansprüche gegen Dritte voll<br />

gedeckt sind. Anderenfalls kann Wiederherstellung des früheren Zustandes nur verlangt werden,<br />

wenn die Mittel hierfür innerhalb angemessener Frist zu zumutbaren Bedingungen aufgebracht werden<br />

können.<br />

2.<br />

Besteht eine Pflicht zur Wiederherstellung nicht, so ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, die<br />

Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen. Der Anspruch auf Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn<br />

sich einer der anderen Wohnungseigentümer oder ein Dritter bereit erklärt, das Wohnungseigentum<br />

des die Aufhebung verlangenden Wohnungseigentümers zum Schätzwerte zu übernehmen und<br />

gegen die Übernahme durch ihn keine begründeten Bedenken bestehen.<br />

§ 7<br />

Lasten und Kosten<br />

1.<br />

Die Wohnungseigentümer haben die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, die Kosten der<br />

Instandhaltung und der Benutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen im Verhältnis der nach den<br />

Bestimmungen der zweiten BerechnungsVO, eingefügt in der Fassung der WohnFlVO, in der jeweils<br />

gültigen Fassung zu ermittelnden Wohn-/Nutzflächen zu tragen, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />

Die Wohnungseigentümer können einzelne Kosten und Lasten nach dem Grund ihrer Entstehung<br />

oder der Art ihrer Berechnung aufteilen, wenn und soweit der Anteil der Sondereigentümer durch<br />

Verbrauchszähler oder in sonstiger Weise einfach und zuverlässig ermittelt werden kann. Dies gilt insbesondere<br />

für die Benutzungs- und Verbrauchsgebühren, die Kosten für Wasser und Beheizung.


Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Rücklagen für die Instandsetzung und Instandhaltung<br />

des gemeinschaftlichen Eigentums anzusammeln. Die Eigentümerversammlung entscheidet über die<br />

Höhe, die Anlage und die Verwendung der Rücklagen.<br />

2.<br />

Die Wohnanlage wird mit Warmwasserzentralheizung mit Gasbefeuerung beheizt. Die Kosten der<br />

Beheizung und Warmwasserversorgung werden zu 30,0 % von den Wohnungseigentümern im Verhältnis<br />

ihrer beheizten Wohnflächen/Nutzflächen und zu 70,0% nach dem tatsächlichen, durch entsprechende<br />

Messgeräte zu ermittelnden Verbrauch getragen. Den Wohnungseigentümern bleibt vorbehalten,<br />

eine andere, nach der Heizkostenverordnung zulässige Regelung zu beschließen.<br />

§ 8<br />

Wirtschaftsplan und Vorauszahlung<br />

Der Verwalter hat für jedes Wirtschaftsjahr im voraus einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der von der<br />

Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan gilt so lange, bis ein neuer Wirtschaftsplan<br />

beschlossen worden ist. Die Wohnungseigentümer haben auf die im genehmigten Wirtschaftsplan<br />

ausgewiesenen Lasten und Kosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten, die am dritten Werktag<br />

eines jeden Monats zur kostenfreien Zahlung auf das Wohngeldkonto fällig sind. Zahlt ein Wohnungseigentümer<br />

diesen Vorschuss bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Weiteres in Verzug.<br />

§ 9<br />

Versicherungen<br />

Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, für das Gemeinschaftseigentum folgende Versicherungen<br />

abzuschließen:<br />

- Versicherung gegen die Inanspruchnahme aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,<br />

- Gebäudebrandversicherung zum Neuwert,<br />

- Versicherung gegen Sturm- und Leitungswasserschäden.<br />

Die Eigentümerversammlung kann den Abschluss weiterer Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum<br />

beschließen. Sachversicherungen ist der Neuwert des versicherten Gegenstandes auf gleitender<br />

Basis nach Bauvollendung zugrunde zu legen; Haftpflichtversicherungen sind in angemessener<br />

Höhe abzuschließen.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

§ 10<br />

Eigentümerversammlung<br />

2. Teilungserklärung<br />

Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach dieser Gemeinschaftsordnung<br />

die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung<br />

in der Eigentümerversammlung geordnet. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

der anwesenden Wohnungseigentümer gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gemeinschaftsordnung<br />

etwas anderes vorsehen.<br />

Das Stimmrecht bestimmt sich nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen. Steht<br />

ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt<br />

werden. Der Verwalter ist verpflichtet, die Eigentümerversammlung einmal jährlich unter Angabe<br />

der Tagesordnung einzuberufen. Die Versammlung hat am Ort der Anlage stattzufinden.<br />

Die Einberufung erfolgt schriftlich. Die Einberufungsfrist soll, wenn nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit<br />

vorliegt, mindestens zwei Wochen nach Absendung der Einladung betragen. Den Zeitpunkt<br />

der Versammlung bestimmt der Verwalter. Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die<br />

Absendung der Einladung an die dem Verwalter zuletzt genannte Anschrift jedes Wohnungseigentümers.<br />

Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile<br />

anwesend oder vertreten ist. Vertretungsvollmachten müssen dem Verwalter schriftlich vorgelegt<br />

werden. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat der Verwalter eine Zweitversammlung mit<br />

gleichem Gegenstand einzuberufen; diese ist in jedem Fall beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung<br />

besonders hinzuweisen. Diese kann mit der Ersteinladung verbunden werden (Eventualeinberufung).<br />

§ 11<br />

Verwalter<br />

Über Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit. Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus §§ 27 und 28 WEG. Er ist<br />

außerdem berechtigt und verpflichtet,<br />

a)<br />

die das gemeinschaftliche Eigentum betreffenden Mängelansprüche geltend zu machen,<br />

b)<br />

die der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung dienenden Verträge und sonstigen Rechts-<br />

91


2. Teilungserklärung<br />

geschäfte abzuschließen,<br />

c)<br />

die von den Wohnungseigentümern beschlossenen und die unaufschiebbaren Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen,<br />

d)<br />

die gemeinschaftlichen Versicherungen abzuschließen,<br />

e)<br />

Ansprüche für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich geltend<br />

zu machen.<br />

Die Wohnungseigentümer haben dem Verwalter auf Verlangen die zur Wahrnehmung seiner Befugnisse<br />

erforderliche Vollmacht zu erteilen.<br />

Die Vergütung des Verwalters tragen die Wohnungseigentümer zu gleichen Teilen.<br />

§ 12<br />

Schlussbestimmungen<br />

Ist oder wird eine Bestimmung dieser Gemeinschaftsordnung unwirksam, so soll dadurch die Wirksamkeit<br />

im übrigen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist alsdann, soweit gesetzlich<br />

zulässig, durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung durch wirksame, dem sachlichen<br />

Inhalt nach möglichst unveränderte Bestimmungen zu ersetzen.<br />

Sofern im Wohnungseigentumsgesetz oder in dieser Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt<br />

ist, entscheidet die Eigentümerversammlung über Änderungen der Gemeinschaftsordnung einstimmig.<br />

92<br />

– Ende der Anlage –<br />

Urkundenrolle Nr. 697 / 2011<br />

Akt.-Nr. 1100346<br />

Nachtrag<br />

Heute, den 10. März 2011 erschienen gleichzeitig vor mir<br />

Dr. Matthias Wagner<br />

Notar<br />

mit dem Amtssitz in Leipzig<br />

in meiner Geschäftsstelle in 04105 Leipzig, Rosentalgasse 1-3,<br />

1. Als Eigentümer/Verkäufer:<br />

Frau Kerstin Schröder, geborene Thieme, geboren am 02. November 1973,<br />

geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

von Person bekannt,<br />

hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 12.02.2010<br />

– UR-Nr. 275/2010 – des amtierenden Notars, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in<br />

beglaubigter Abschrift beigefügt wird, für die<br />

Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />

Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.<br />

2. Als Käufer:<br />

(Kaufvertrag vom 08.10.2010 – UR-Nr. 2342/2010)<br />

Herr Hans-Joachim Weidlich, geboren am 26. September 1953, und<br />

Frau Kerstin Weidlich, geborene Reußner, geboren am 22. Februar 1955,<br />

04551 Borsdorf OT Panitzsch, Fliederweg 6,<br />

von Person bekannt.<br />

3. Als Finanzierungsgläubiger des Käufers:<br />

(Grundschuldbestellung vom 08.10.2010 – UR-Nr. 2343/2010)<br />

(AZ der Bank: 706 2832384 001)<br />

Herr Hans-Joachim Weidlich, vorgenannt,


handelnd zugleich als vollmachtloser Vertreter für die<br />

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG<br />

mit dem Sitz in Frankfurt am Main,<br />

Geschäftsanschrift: Torstr. 49 in 10119 Berlin,<br />

wozu Genehmigungserklärung in notariell beglaubigter Form nachzureichen ist, die mit Eingang<br />

beim amtierenden Notar allen Beteiligten als zugegangen gilt.<br />

Die Erschienenen erklärten zur öffentlichen Beurkundung:<br />

I. Bezugnahme<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

NACHTRAG<br />

zur Teilungserklärung vom 17.09.2010<br />

Die Beteiligten nehmen Bezug auf die Teilungserklärung vom 17.09.2010 – UR-Nr. 2200/2010 – des<br />

amtierenden Notars.<br />

Es wird gemäß § 13 a BeurkG verwiesen auf diese Urkunde. Sie liegt im Termin urschriftlich vor. Die<br />

Beteiligten haben Abschriften erhalten. Sie erklären, dass ihnen der Inhalt in allen Teilen bekannt ist.<br />

Auf neuerliches Verlesen und Beifügen von Abschriften der Verweisungsurkunde zu dieser Niederschrift<br />

wird verzichtet.<br />

Die Teilungserklärung ist im Grundbuch vollzogen. Die Wohnungsgrundbücher wurde am 30.11.2010<br />

zum Grundbuch von Mockau, Blatt 5038 bis 5044 angelegt.<br />

II. Änderungen<br />

1. Aufteilung<br />

Bei Bauausführung hat sich eine Änderung der Anzahl der Wohnungen ergeben.<br />

Es werden nunmehr statt 6 Wohneinheiten insgesamt 7 Wohneinheiten errichtet.<br />

Die Gewerbeeinheit bleibt bestehen.<br />

Demzufolge wird die Teilungserklärung vom 17.09.2010 wie folgt geändert:<br />

Der Eigentümer teilt sein Eigentum an dem Grundbesitz Fl.St.-Nr. 103/1 der Gemarkung Mockau nach<br />

dem ungefähren Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzfläche in Miteigentumsanteile auf und schränkt sein<br />

2. Teilungserklärung<br />

Miteigentum in der Weise ein, dass mit einem jeden Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum<br />

an einer bestimmten in sich abgeschlossenen Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwecken<br />

dienenden Räumen (Teileigentum) verbunden wird.<br />

Die Aufteilung erfolgt in Verbindung mit dem dieser Urkunde als Anlage I beigefügten Aufteilungsplan<br />

wie folgt:<br />

Wohnung Nr. 1<br />

72,49/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 2<br />

110,45/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 3<br />

71,18/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 4<br />

64,91/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 5<br />

85,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 6<br />

93,93/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auf-<br />

93


2. Teilungserklärung<br />

teilungsplan mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Gewerbeeinheit Nr. 7<br />

399,34/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 7 bezeichneten Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 124-126 und den mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 8<br />

102,67/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 8 bezeichneten Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss.<br />

2. Mietpool<br />

Gemäß Ziff. I. 4. der Teilungserklärung wurde eine Mietpoolgesellschaft gegründet.<br />

Das Objektmerkblatt für den Erwerber sowie die Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools<br />

wurde geändert und sind in der neuen Fassung dieser Urkunde als Anlage II beigefügt.<br />

3. Im Übrigen bleibt es bei den Bestimmungen in der Teilungserklärung vom 17.09.2010.<br />

III. Grundbucherklärungen<br />

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

vom 09.03.2011 (AZ: 63.40-AB/2011-002-SG) mit anliegenden Aufteilungsplänen Nr. 3 und Nr. 5 bis Nr.<br />

9 und Nr. 11 wird hiermit zum Bestandteil der Teilungserklärung erklärt und ist als Anlage I beigefügt.<br />

Bezüglich der Aufteilungspläne Nr. 1 (Lageplan), Nr. 2 (Lageplan mit Baumbestand), Nr. 4 (Grundriss<br />

Erdgeschoss) und Nr. 10 (Ansicht Nord) haben sich keine Änderungen ergeben und es wird insoweit<br />

auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 25.02.2010 (AZ: 63.40-AB/2010-003-SG) verwiesen. Diese<br />

Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Teilungserklärung vom 17.09.2010 – UR-Nr. 2200/2010 – als<br />

Anlage IV beigefügt, welche dem Grundbuchamt bereits vorliegt.<br />

Grundbuchvollzug wird bewilligt und beantragt.<br />

94<br />

IV. Schlussbestimmungen<br />

Der Notar ist ermächtigt und beauftragt alle für diesen Vertrag und seine Durchführung erforderlichen<br />

Genehmigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen einzuholen, entgegenzunehmen, mitzuteilen und<br />

bekanntzumachen und befugt, über alle Grundbuchanträge und -erklärungen zu disponieren, diese<br />

zu ändern oder zu ergänzen und Anträge zurückzunehmen.<br />

Der Käufer erteilt dem Verkäufer - nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. VI. 3. c) des Kaufvertrages<br />

vom 08.10.2010 (UR-Nr. 2342/2010) - Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten,<br />

in seinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Teilungserklärung,<br />

die heutige Nachtragsurkunde und ggf. etwaige weitere Nachträge hierzu beliebig zu ändern<br />

und zu ergänzen sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen<br />

gegenüber dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Die Beteiligten bevollmächtigen ferner die Angestellten des amtierenden Notars, insbesondere Frau<br />

Annett Heinrich, Frau Rosmarie Fuchs, Frau Ilona Brauer und Frau Anja Keller, je einzeln und befreit<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB, erforderliche Erklärungen zur Änderung, Ergänzung und zur<br />

Durchführung dieses Vertrages abzugeben.<br />

Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundene Kosten trägt der Eigentümer.<br />

Von dieser Urkunde erhalten:<br />

beglaubigte Abschrift<br />

- der Eigentümer (10 x)<br />

- der Käufer<br />

- der Verwalter<br />

Ausfertigung<br />

- das Grundbuchamt.<br />

Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />

wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />

Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar den Erschienenen vorgelesen, Pläne zur<br />

Durchsicht vorgelegt, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />

gez. Kerstin Weidlich gez. H.-J. Weidlich gez. Kerstin Schröder<br />

gez. Dr. Wagner, Notar - LS -


Vertrag einer Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes<br />

Die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH, nachfolgend „der Mietpoolverwalter“ genannt, und die Gartenhö-<br />

fe GmbH nachfolgend „der Verkäufer“ genannt, gründen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und<br />

vereinbaren deren Gesellschaftsvertrag wie folgt:<br />

§ 1 Rechtsform, Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />

(1)<br />

Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />

(2)<br />

Sie führt den Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig“<br />

(3)<br />

Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.<br />

(4)<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet mit dem auf den Beginn der<br />

Gesellschaft folgenden 31. Dezember.<br />

§ 2 Zweck<br />

Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungseigentümers hinsichtlich der Vermietung<br />

seiner Wohnung in der o. g. Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer gleichmäßig zu verteilen.<br />

§ 3 Gesellschafter<br />

Die Gründungsgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sind:<br />

Gartenhöfe GmbH und die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH.<br />

Der Verkäufer scheidet aus der Gesellschaft anteilig bei Verkauf der Wohneinheiten mit Übergang<br />

von Besitz/Nutzen/Lasten aus.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

§ 4 Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />

2. Teilungserklärung<br />

(1)<br />

Der Gesellschaft können die künftigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer der Wohnungen Wohnanlage<br />

Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig beitreten.<br />

(2)<br />

Der Beitritt weiterer Gesellschafter erfolgt ohne weiteren Gesellschafterbeschluss durch Erklärung des<br />

Beitretenden gegenüber dem Mietpoolverwalter. Der Beitritt ist aufschiebend bedingt durch den<br />

Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung oder Teileigentumseinheit in dieser Anlage<br />

auf den Beitretenden. Der Beitritt ist bis zum Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung<br />

von dem jeweiligen Eigentümer zu erklären.<br />

(3)<br />

Selbstnutzende Eigentümer können der Gesellschaft nicht als Gesellschafter beitreten.<br />

(4)<br />

Nach dem in § 4 Abs. 2 Satz 3 benanntem Zeitpunkt können Eigentümer i. S. d. § 4 Abs.1 der Gesellschaft<br />

vorbehaltlich der Entrichtung einer Eintrittsgebühr jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres beitreten.<br />

Die Höhe der Eintrittsgebühr berechnet sich aus der Rücklage der Gesellschaft zum 31.12. des<br />

dem Beitritt vorhergehenden Geschäftsjahres je qm der bereits eingebrachten Nutzfläche, multipliziert<br />

um die Nutzfläche der neu eingebrachten Sondereigentumseinheit. Das Vorgenannte gilt für<br />

Selbstnutzer, soweit diese die Eigennutzung der Wohneinheit aufgeben, und für Zweit- und Folgeerwerber,<br />

die das Wohnungseigentum nicht von einem Mitglied der Gesellschaft erwerben, entsprechend.<br />

Der Beitritt des in diesem Absatz behandelten Personenkreises hat durch eine entsprechende<br />

schriftliche Erklärung des Beitretenden gegenüber dem Mietpoolverwalter zu erfolgen. Die Zustimmung<br />

des Mietpoolverwalters ist Wirksamkeitsvoraussetzung für den Beitritt. Der Beitritt steht unter<br />

der aufschiebenden Bedingung der Entrichtung der Eintrittsgebühr.<br />

(5)<br />

Für den Fall, dass der Weiterveräußernde den entsprechenden Gesellschaftsanteil nicht an den Zweiterwerber<br />

übertragen hat, kann der Zweiterwerber mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem<br />

Mietpoolverwalter vorbehaltlich der Entrichtung einer Eintrittsgebühr beitreten. Die Höhe der Eintrittsgebühr<br />

richtet sich nach § 4 Abs. 4 Satz 2. § 4 Abs. 4 Satz 6 findet entsprechende Anwendung.<br />

(6)<br />

Zweiterwerber, die das Wohneigentum von einem Mitglied der Gesellschaft erwerben, werden zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbes des wirtschaftlichen Eigentums (Übergang Besitz, Nutzen und Lasten) Mitglied<br />

der Gesellschaft, soweit der Weiterveräußernde ihnen entsprechend § 14 Abs. 6 den entspre-<br />

95


2. Teilungserklärung<br />

chenden Gesellschaftsanteil übertragen hat. Eine Eintrittsgebühr hat der Zweiterwerber im vorge-<br />

nannten Fall nicht zu entrichten. Dieser Eintritt ist auch unterjährig möglich.<br />

§ 5 Beginn<br />

Die Gesellschaft beginnt mit der Übergabe der ersten Wohnungseigentums- oder Teileigentumsein-<br />

heit der Wohnanlage Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig durch den Verkäufer an einen Erwer-<br />

ber, der Mitglied der Gesellschaft ist, sofern zu diesem Zeitpunkt 50,0 % der Gesamtnutzfläche in die<br />

Mietpoolgesellschaft eingebracht sind. Der Beginn der Poolausschüttung erfolgt gemäß vertraglicher<br />

Regelung zwischen Verkäufer und Erwerber.<br />

(1)<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist ausschließlich der<br />

Mietpoolverwalter berechtigt. Zum Mietpoolverwalter wird die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />

bestimmt.<br />

(2)<br />

Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen. Zur<br />

persönlichen Verpflichtung der Gesellschafter ist der Mietpoolverwalter nicht befugt.<br />

(3)<br />

Die Gesellschafter beauftragen den Mietpoolverwalter neben der Verwaltung der Mietpoolgesellschaft<br />

als solches mit der Verwaltung ihres Sondereigentums gemäß Aufgabenkatalog. Entsprechende<br />

Vollmacht wird dem Mietpoolverwalter erteilt.<br />

Aufgabenkatalog<br />

Zu den Aufgaben des Mietpoolverwalters gehören die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten.<br />

A) Kaufmännische Verwaltung:<br />

- Erstellung und Abschluss von Mietverträgen inkl. Übergabe der Wohnung<br />

- Vereinnahmung der Mieten inkl. der Heiz- und Nebenkosten<br />

96<br />

- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten<br />

- Erstellung der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung sowie Geltendmachung eventueller<br />

Nachforderungen gegenüber den Mietern<br />

- Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

- Aussprache von Kündigungen des Mietverhältnisses im Falle des Vorliegens eines Kündigungsgrundes<br />

- Korrespondenz mit den Mietern und Bearbeiten von Mieterbeschwerden<br />

- Entgegennahme und Bestätigung von Kündigungen des Mieters<br />

- Abwicklung der Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses (Wohnungsabnahme,<br />

Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Schönheitsreparaturen, Kautionsabwicklung)<br />

- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern,<br />

Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und<br />

Pächtern<br />

- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und<br />

Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der<br />

Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes<br />

B) Technische Verwaltung:<br />

- Protokollierung festgestellter bzw. vom Mieter gerügter Mängel sowie Beauftragung der notwendigen<br />

Beseitigungsarbeiten inkl. Überwachung der Auftragsausführung<br />

- Abrechnung mit Versorgungsträgern und Handwerkern<br />

- Bearbeiten von Schlüsselbestellungen (Zugang nur für einen Mieter, z. B. Wohnungstür, Briefkasten)<br />

§ 7 Einlagen, Kosten und Einnahmen<br />

(1)<br />

Die Gesellschafter, die zugleich (zukünftige) Wohnungseigentümer sind – nachstehend auch „Poolmitglieder“<br />

genannt – erbringen ihre Einlage durch Einbringung der Mieteinnahmen ihrer Sondereigentumseinheit<br />

(ggf. ebenfalls der Mieteinnahmen aus Sondernutzungsrechten) zur treuhänderischen<br />

Verwaltung durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. In diesem Zusammenhang tritt jedes<br />

Poolmitglied seine Ansprüche aus der Vermietung seiner Sondereigentumseinheit (sowie ggf. seiner<br />

Sondernutzungsrechte) an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt die Abtretung an. Die Abtretung<br />

umfasst sämtliche Ansprüche des Poolmitgliedes, die ihren Rechtsgrund in der Vermietung der<br />

Sondereigentumseinheit finden. Die Geltendmachung von Ansprüchen – außergerichtlich und


gerichtlich – aus Mietverhältnissen durch den Mietpoolverwalter als Sondereigentumsverwalter im<br />

Namen der Gesellschaft wird vonseiten der Gesellschafter genehmigt. Dieser ist berechtigt, die Gel-<br />

tendmachung von Ansprüchen aus den Mietverhältnissen nach pflichtgemäßem Ermessen auf Rechts-<br />

anwälte zu übertragen.<br />

(2)<br />

Der Mietpoolverwalter regelt die zur Wirtschaft des Objekts notwendigen Zahlungsflüsse über ein<br />

Treuhandkonto. Auf dieses Konto werden sämtliche Einnahmen und Kosten der Gesellschaft gebucht.<br />

(3)<br />

Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus sämtlichen mit der Vermietung der in die Gesellschaft<br />

eingebrachten Sondereigentumseinheiten und ggf. Sondernutzungsrechten im Zusammenhang stehenden<br />

Einnahmen. Hierzu zählen insbesondere auch die Nebenkostenvorauszahlungen sowie Schadensersatzleistungen<br />

der Mieter aufgrund von Beschädigungen oder Nichtvornahme der Schönheitsreparaturen<br />

(z. B. Kautionen).<br />

(4)<br />

Die Kosten der Gesellschaft bestehen aus sämtlichen mit der Vermietung und Verwaltung der in die<br />

Gesellschaft eingebrachten Sondereigentumseinheiten und ggf. Sondernutzungsrechten im Zusammenhang<br />

stehenden Kosten. Das sind u. a. Kosten der Wiedervermietung, Gerichts- und Anwaltskosten,<br />

soweit sie ihren Grund in einem Mietverhältnis finden, Kosten der Räumung einer Wohnung,<br />

soweit der jeweiliger Mieter erfolglos in Anspruch genommen wurde.<br />

Die Kosten der Instandsetzung sowie Instandhaltung des Sondereigentums werden im jeweiligen<br />

Falle gemäß Wohnfläche bis zu einem Betrag in Höhe von maximal zwei Monatsnettomieten von der<br />

Gesellschaft getragen. Darüber hinausgehende Kosten hat der jeweilige Gesellschafter der Sondereigentumseinheit<br />

zu tragen und ist diesbezüglich der Mietpoolgesellschaft gegenüber zum Ausgleich<br />

verpflichtet.<br />

Der Mietpoolverwalter ist berechtigt, den entsprechenden Betrag von der Ausschüttung gegen Rechnungslegung<br />

einzubehalten. Kosten gleich welcher Art, die der jeweilige Gesellschafter zu vertreten<br />

hat, werden von der Gesellschaft nicht übernommen.<br />

(5)<br />

Die Grundsteuer ist von jedem Gesellschafter, bezogen auf seine Sondereigentumseinheit, selbst zu<br />

entrichten. Die Erstattung erfolgt durch Umlage in der Betriebskostenabrechnung gegenüber den<br />

Mietern gegen Vorlage des Bescheides und entsprechender Zahlungsnachweisen, dessen Abrechnungsergebnisse<br />

dem Mietpool zugeführt werden.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

§ 8 Ausschüttung<br />

(1)<br />

Der Mietpoolverwalter kalkuliert eine voraussichtliche monatliche Nettomiete pro m², die unter<br />

Beachtung der zu erwartenden Kosten und der Bildung einer Rücklage (§ 10) sicherstellt, dass im<br />

Ergebnis jedem Poolmitglied die gleiche Nettomiete/m² als monatliches Vorab zufließt (Nettoausschüttung).<br />

Bei wesentlichen Veränderungen des Mietmarktes (z. B. Verringerung der ortsüblichen<br />

Mieten), einer eventuellen höheren Leerstandsrate oder außergewöhnlichen Belastungen durch<br />

Reparaturen o.ä. ist der Mietpoolverwalter berechtigt, gegenüber den Gesellschaftern eine Neukalkulation<br />

vorzunehmen und eine geringere Ausschüttung festzulegen. Ungeachtet dessen ist der<br />

Mietpoolverwalter berechtigt, das Treuhandkonto der Gesellschaft nach Notwendigkeit bis maximal<br />

zu einer halben Jahresnettomieteinnahme aller beteiligten Wohnungen zu überziehen. Bei Kreditfälligkeit<br />

ist der Mietpoolverwalter zur Verrechnung der fälligen Beträge mit den Folgemonatsmieten<br />

berechtigt. Die Zinsen werden vom Mietpool getragen.<br />

(2)<br />

Zuzüglich zu der monatlichen Nettoausschüttung erhält jeder Gesellschafter monatlich eine Nebenkostenausschüttung,<br />

unabhängig vom Vermietungsstand der einzelnen Einheit. Diese orientiert sich<br />

an den von dem jeweiligen Mieter zu entrichtenden monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen<br />

unter Berücksichtung des Leerstandsrisikos.<br />

(3)<br />

Der Mietpoolverwalter wird bevollmächtigt und beauftragt, von der jeweiligen Bruttoausschüttung<br />

eines jeden Gesellschafters die von der WEG festgesetzten monatlichen Hausgeldzahlungen gemäß<br />

Wirtschaftsplan, die jeweilige Sondereigentumseinheit betreffend, einschließlich der Instandhaltungsrücklage<br />

und WEG-Verwaltergebühr einzubehalten und an den Verwalter der WEG zu entrichten.<br />

(4)<br />

Der Mietpoolverwalter wird ermächtigt, die monatlich zu entrichtende Mietpoolverwaltungsgebühr<br />

(Sondereigentumsverwaltungsgebühr) von der Ausschüttung ebenfalls einzubehalten.<br />

(5)<br />

Die monatliche Auszahlung des sich nach Abzug des Hausgeldes und Mietpoolverwaltungsgebühr<br />

ergebenden Ausschüttungsbetrages erfolgt bis zum 15. eines jeden Monats. Die Ausschüttung erfolgt<br />

erstmalig in dem Monat, der dem Beitritt des jeweiligen Gesellschafters folgt, frühestens jedoch mit<br />

Beginn der Gesellschaft.<br />

(6)<br />

Unterjährig eingetretene Poolmitglieder nehmen an der Ausschüttung nach der vorstehenden Rege-<br />

97


2. Teilungserklärung<br />

lung ab dem dem Eintritt folgenden Monat teil. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mietpoolverwal-<br />

tergebühr entsteht ebenso erst ab diesem Zeitpunkt.<br />

(1)<br />

§ 9 Abrechnung<br />

Der Mietpoolverwalter nimmt unverzüglich nach Eingang aller das Abrechnungsjahr betreffenden<br />

Einnahmen und Ausgaben die Mietpoolabrechnung vor, spätestens jedoch zum Ende des Folgejahres.<br />

Über die Verwendung des Ergebnisses beschließt die Gesellschafterversammlung, ausgenommen der<br />

Pflichtrücklage gemäß § 10 Abs. 2. Eine etwaige Ausschüttung von Überschüssen oder Einforderung<br />

von Einlagen aufgrund von Unterdeckung erfolgt gegenüber den Gesellschaftern stets m²-anteilig in<br />

Bezug auf die in die Gesellschaft eingebrachte Gesamtfläche.<br />

(2)<br />

Der Mietpoolverwalter wird zur Entgegennahme der vom WEG-Verwalter zu erstellenden Hausgeldabrechnung<br />

für jeden einzelnen Gesellschafter bevollmächtigt und beauftragt. Insofern weist jeder<br />

einzelne Gesellschafter die WEG-Verwaltung an, die Hausgeldabrechnung gegenüber dem Mietpoolverwalter<br />

vorzunehmen. Ein sich nach dieser Abrechnung für den Gesellschafter ergebendes Guthaben<br />

aus den Hausgeldzahlungen wird der Gesellschaft zugeführt. Die Gesellschafter treten ihre diesbezüglichen<br />

Ansprüche an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt die Abtretung an. Die sich aus<br />

der WEG- Abrechnung ergebenden Nachforderungen an die Gesellschafter sind von dem Treuhandkonto<br />

aus dem Mietpool an den WEG-Verwalter zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

zu zahlen.<br />

§ 10 Rücklagen<br />

(1)<br />

Die Gesellschaft wird aus den erzielten Überschüssen der Jahresabrechnungen eine Rücklage bilden.<br />

(2)<br />

Die Überschüsse der Jahresabrechnungen sind in die Rücklage einzustellen, bis die Rücklage einen<br />

Betrag in Höhe des 3-Fachen der jeweils kalkulierten Monatsnettomieteinnahmen (§ 8 Abs. 1) der<br />

Gesellschaft erreicht.<br />

(3)<br />

Weitergehende Rücklagen bzw. Einzahlungen in die Rücklage stehen im Obliegen der Gesellschafterversammlung.<br />

98<br />

§ 11 Vergütung des Mietpoolverwalters<br />

Der Mietpoolverwalter erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von 12,00 €<br />

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Sondereigentumseinheit, die in die Gesellschaft eingebracht<br />

wurde.<br />

Der Mietpoolverwalter wird ermächtigt, die Vergütung monatlich aus dem Gesellschaftsvermögen zu<br />

entnehmen (siehe auch § 8 Abs. 4).<br />

§ 12 Gesellschafterversammlung<br />

(1)<br />

Die Gesellschafterversammlung findet innerhalb des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres statt.<br />

(2)<br />

Die Gesellschafterversammlung wird durch den Mietpoolverwalter einberufen.<br />

(3)<br />

Die Berufung der Versammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels einfacher Briefe<br />

und Angabe der Tagesordnung. Sie ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zu bewirken. Ist die<br />

Versammlung nicht ordnungsmäßig berufen, können Beschlüsse nur dann wirksam gefasst werden,<br />

wenn alle Gesellschafter anwesend oder wirksam vertreten sind oder gegen die Beschlüsse der Versammlung<br />

innerhalb eines Monats keine Widersprüche in Schriftform bei dem Mietpoolverwalter eingegangen<br />

sind.<br />

Sofern ein Gesellschafter nicht an der jährlichen vom Mietpoolverwalter einberufenen Gesellschafterversammlung<br />

teilnimmt, soll er die der Einladung beigefügte Vertretungsvollmacht zugunsten eines<br />

anderen Gesellschafters oder des Mietpoolverwalters erteilen.<br />

(4)<br />

Die Beschlüsse der Gesellschafter erfolgen mit einfacher Mehrheit der in der Gesellschaft insgesamt<br />

vorhandenen Stimmen. Je Wohneinheit wird eine Stimme gewährt. Der Mietpoolverwalter hat kein<br />

eigenes Stimmrecht.<br />

§ 13 Übertragung und Verpfändung von Geschäftsanteilen<br />

(1)<br />

Die Gesellschaftsanteile sind weder übertragbar noch verpfändbar, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht Anderweitiges geregelt wurde.


(2)<br />

Der Gesellschafter kann seine Ansprüche auf den Überschussanteil sowie seine Ansprüche auf die<br />

monatlichen Vorabausschüttungen (siehe §8) abtreten bzw. verpfänden, wenn der Zweck der Abtretung<br />

bzw. der Verpfändung die Finanzierung des Erwerbes der betreffenden Sondereigentumseinheit<br />

ist.<br />

§ 14 Kündigung/Ausscheiden/Auflösung/Erbfolge<br />

(1)<br />

Die Gesellschaft kann von jedem Wohnungseigentümer auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung<br />

einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals allerdings nach Ablauf von 5 Jahren ab Beginn<br />

der Mietpoolgesellschaft gemäß § 5, gekündigt werden. Bis zum vorgenannten Zeitpunkt ist die<br />

ordentliche Kündigung der Gesellschaft ausgeschlossen.<br />

(2)<br />

Jedem Sondereigentümer steht ein Kündigungsrecht dann zu, wenn Sondereigentumseinheiten mit<br />

einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50,0 % der Gesamtnutzfläche der gegenständlichen WEG zur<br />

Nutzung eingebracht sind oder ein anderweitiger wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.<br />

(3)<br />

Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an den Mietpoolverwalter zu erfolgen. Für die<br />

Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf das Datum der Postaufgabe der Erklärung (Poststempel)<br />

an.<br />

(4)<br />

Eine Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigenden<br />

Gesellschafters zur Folge. Die Gesellschaft wird zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Für die Auflösung der Gesellschaft bedarf es eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses<br />

mit der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

(5)<br />

Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn er<br />

die Sondereigentumseinheit der Eigennutzung zuführt. In diesem Fall erfolgt für den Gesellschafter<br />

eine wohnungsbezogene Einnahmen-/ Ausgabenabrechnung für das Geschäftsjahr, in welchem der<br />

Austritt erfolgt.<br />

(6)<br />

Ein weiterveräußernder Gesellschafter kann seinem Rechtsnachfolger im Zuge der Veräußerung der<br />

Sondereigentumseinheit den entsprechenden Anteil an der Gesellschaft übertragen. Dem Mietpool-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

verwalter ist die Veräußerung der Sondereigentumseinheit und die Übertragung der Gesellschaftsanteile<br />

unverzüglich nach Beurkundung des entsprechenden Vertrages anzuzeigen und per Kopie der<br />

entsprechenden Urkunde zu belegen. Einer Zustimmung zur Übertragung des Gesellschaftsanteils der<br />

übrigen Gesellschafter bedarf es nicht. Mit dem Gesellschaftsanteil geht der entsprechende Anteil am<br />

Gesellschaftsvermögen auf den Erwerber über. Es obliegt ausschließlich dem weiterveräußernden<br />

Gesellschafter, dies bei der Übertragung der Gesellschaftsanteile zu berücksichtigen. Unterlässt der<br />

weiterveräußernde Gesellschafter die Übertragung des Geschäftsanteils an seinen Rechtsnachfolger,<br />

so scheidet er mit Verlust des wirtschaftlichen Eigentums an der Sondernutzungseinheit aus der<br />

Gesellschaft aus, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. § 14 (5) findet entsprechend Anwendung.<br />

(7)<br />

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, finden hinsichtlich der Auseinandersetzung die<br />

§§ 738 ff BGB mit Ausnahme des § 740 BGB Anwendung. Das Geschäftsjahr, in welchem der Gesellschafter<br />

ausscheidet, bleibt hierbei unberücksichtigt. Die Teilnahme an den Überschüssen bzw. Verlusten<br />

der Gesellschaft beschränkt sich mithin auf den festgestellten Saldo zum 31.12. des der Veräußerung<br />

vorhergehenden Geschäftsjahrs.<br />

(8)<br />

Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Auseinandersetzung der Gesellschaft nach den<br />

Regelungen des BGB.<br />

(9)<br />

Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

(1)<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sich als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im<br />

Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die<br />

den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit größtmöglicher Näherung erreicht.<br />

(2)<br />

Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.<br />

Leipzig, 02.09.2010<br />

Gartenhöfe GmbH <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />

99


2. Teilungserklärung<br />

Frau/Herr<br />

Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht<br />

– im Folgenden „Eigentümer“ genannt (auch mehrere gemeinsam) wurde/-n Mitglied der Eigentü-<br />

mergemeinschaft Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig.<br />

Hiermit erkläre/-n ich/wir:<br />

Name<br />

Strasse<br />

PLZ Ort<br />

den Beitritt zum Mietpool und dass mir/uns der geschlossene Mietpoolvertrag mit der<br />

<strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH, Oststraße 2, 04317 Leipzig<br />

in Ausfertigung vorliegt, ich/wir diesen akzeptieren.<br />

Ich/Wir erteile/-n der<br />

<strong>GRK</strong>-Hausverwaltung, Oststraße 2 in 04317 Leipzig<br />

– im Folgenden „Verwalter“ genannt –<br />

mit den nachfolgenden Inhalten.<br />

Verwaltungsobjekt:<br />

Vollmacht<br />

WE Nr. ___ im ___ des Objektes Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig.<br />

Der Eigentümer bevollmächtigt den Verwalter unter ausdrücklicher Befreiung von den Vorschriften<br />

des § 181 BGB, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und verbindliche Erklärungen abzugeben, die das<br />

Verwaltungsobjekt betreffen und die gemäß den vertraglich vereinbarten Aufgaben erforderlich<br />

100<br />

sind. Der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubigern<br />

und sonstigen Dritten, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche Angelegenheiten<br />

des Verwaltungsobjektes betreffen und vertraglich an die Mietpoolgesellschaft abgetreten<br />

wurden.<br />

Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte im Sinne des § 174<br />

BGB, insbesondere auf die<br />

- Anmahnung rückständiger Mieten und Umlagen,<br />

- Kündigung, Änderung und Abschluss von Mietverhältnissen, Versicherungen und sonstigen Verträgen<br />

im Zusammenhang mit der verwalteten Sondereigentumseinheit<br />

- die Einziehung und Entgegennahme von Mietzinsen,<br />

- die Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes,<br />

- Erklärung und Vereinbarung von Mieterhöhung sowie auf die Geltendmachung von Nebenkostenerhöhungen<br />

jeglicher Art<br />

- Untervollmacht, insbesondere an Rechtsanwälte, zu erteilen<br />

Der Verwalter wird bevollmächtigt, zulasten des Auftraggebers einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung<br />

von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu beauftragen. Der Verwalter ist befugt, Mieten, Nebenkosten,<br />

Schadenersatzansprüche oder sonstige Nutzungsentgelte in eigenem Namen gerichtlich geltend<br />

zu machen, soweit diese Ansprüche an die GbR abgetreten wurden. Eine entsprechende Prozessführungsbefugnis<br />

wird hiermit erteilt. Entsprechendes gilt auch für die Durchsetzung von Räumungsansprüchen<br />

auf Rechnung des Vermieters im eigenen Namen des Verwalters.<br />

Der Verwalter ist berechtigt, Einblick in alle das Verwaltungsobjekt betreffenden Akten, insbesondere<br />

in das Grundbuch, die Grundakte, die steuerlichen Akten des Finanzamtes und in Schuldurkunden<br />

zu nehmen.<br />

Der Verwalter kann geeigneten Dritten Verwaltungsaufgaben, die sich aus der Sondereigentumsverwaltung<br />

im Rahmen der Mietpoolverwaltung ergeben, übertragen oder Untervollmachten erteilen.<br />

Er kann sich insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten durch Anwälte vertreten lassen. Seine Haftung für<br />

die Erfüllung des Mietpoolverwaltungsvertrages wird hiervon jedoch nicht berührt.<br />

Leipzig, den_____________ Unterschrift __________________________________


Objektdaten:<br />

Verkäufer: Gartenhöfe GmbH<br />

Objekt: Friedrichshafner Straße 124+126<br />

WEG-Verwalter: <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />

Mietpool-Verwalter: <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />

(Sondereigentum)<br />

Wohnungseinheiten: 7<br />

Gesamtwohnfläche: 580,37 m²<br />

Kalkulation der Mietpoolausschüttung<br />

kalkulierte Nettokaltmiete/m² Wohnfläche: 5,20 €<br />

Mietausfallswagnis, nicht umlagefähige Nebenkosten/m² Wohnfläche 0,30 €<br />

kalkulierte Nettoausschüttung/m² Wohnfläche 4,90 €<br />

Bezüglich der Besonderheiten des Mietpools wird auf den entsprechenden Gesellschaftsvertrag und<br />

auf das Merkblatt zur Funktionsweise des Mietpools verwiesen.<br />

Verwaltungskosten – nicht umlagefähig –<br />

Die WEG-Verwaltungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 17,00 € zzgl. MwSt.<br />

Die Mietpool-Betreuungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 12,00 € zzgl. MwSt.<br />

Die Endabrechnungen für das Gemeinschafts- und für das Sondereigentum (Mietpool) erfolgen einmal<br />

jährlich rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Guthaben aus der Hausgeldabrechnung<br />

(Gemeinschaftseigentum – WEG) werden der Mietpoolgesellschaft zugeführt. Unterdeckungen aus<br />

der Hausgeldabrechnung werden von der Mietpoolgesellschaft an den WEG-Verwalter zugunsten der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt. Über die Verwendung von Guthaben aus der Mietpoolabrechnung<br />

beschließt die Versammlung der Mietpoolgesellschaft, siehe § 10 Mietpoolvertrag.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

Einzugsermächtigung<br />

Zahlungsempfänger: <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />

Oststraße 2<br />

04317 Leipzig<br />

2. Teilungserklärung<br />

Hiermit bevollmächtige/-n ich/wir die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH widerruflich, die von mir/uns zu<br />

entrichtende Zahlung aus dem Mietpoolverwaltungsvertrag insbesondere im Hinblick auf die<br />

• Instandhaltungsrücklage,<br />

• Mietpoolgebühren,<br />

• WEG-Gebühren,<br />

• Nachforderungen aus Mietpoolabrechnungen<br />

für die Wohnung Nr. / Adresse: bei Fälligkeit zulasten meines/unseres Girokontos<br />

Konto-Nr.:<br />

BLZ:<br />

Bank:<br />

Kontoinhaber:<br />

durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Ort, Datum, Unterschrift/-en<br />

101


2. Teilungserklärung<br />

Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools<br />

Sehr geehrte Eigentümerin,<br />

sehr geehrter Eigentümer,<br />

Sie sind durch Beitritt Mitglied einer Mietpoolgesellschaft geworden. Sie haben die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung<br />

GmbH beauftragt, zukünftig alle das Mietverhältnis betreffenden Arbeiten durchzuführen.<br />

Zukünftig werden wir sämtlichen das Vertragsverhältnis betreffenden Schriftwechsel führen, erforderliche<br />

Unterlagen verwalten, die Miet- und Nebenkostenzahlungen Ihres Mieters entgegennehmen<br />

und abrechnen.<br />

Durch Ihre Zugehörigkeit zum Mietpool verteilen Sie Ihr übliches Einzelrisiko als Vermieter auf alle<br />

dem Mietpool beigetretenen Eigentümer bzw. Vermieter gleichmäßig. Mietausfälle, Reparaturen des<br />

Sondereigentums, aber auch sonstige außergewöhnliche Belastungen des Sondereigentums werden<br />

für Sie kalkulierbar. Sie erhalten eine durchgängige, gesicherte Mietausschüttung. Über das Bewirtschaftungskonto<br />

des Mietobjekts erfolgen alle Zahlungsflüsse Ihre Wohnung betreffend. Hierbei handelt<br />

es sich insbesondere um<br />

• Einnahmen der Miete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen<br />

• Mietpool-Ausschüttung Eigentümer<br />

• Zahlungen Hausgelder an WEG-Verwalter<br />

• Begleichung der Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung im Sondereigentum<br />

(siehe § 7 Nr. 4 Mietpoolvertrag)<br />

• Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausstehenden Forderungen<br />

• Verwaltergebühren, Maklerprovisionen<br />

• Kontoführungsgebühren<br />

Zur Erstattung der Grundsteuer ist es unbedingt erforderlich, dass Sie als Mietpoolteilnehmer uns den<br />

Ihnen von der jeweiligen Gemeinde zugestellten Grundsteuerbescheid im Original sowie den Zahlungsnachweis<br />

zur Verfügung stellen. Die Grundsteuer ist als Position in der Jahresabrechnung mit<br />

dem Mieter umlegbar. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben führen wir Mietzinserhöhungen gegenüber<br />

Ihrem Mieter durch. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen fließen Ihrem Mietpool zu. Sie<br />

als Eigentümer partizipieren anteilig an diesen Mehreinnahmen über die jährliche Mietpoolabrechnung.<br />

Wir als Mietpoolverwalter sorgen dafür, dass die Zahlungen der Mieter regelmäßig und in voller Höhe<br />

erfolgen. Erforderliche Mahnungen werden unmittelbar versandt. Kündigungen werden gegenüber<br />

säumigen Mietern rechtzeitig ausgesprochen, erforderliche gerichtliche Schritte erfolgen gegebenenfalls<br />

durch unsere Rechtsabteilung.<br />

102<br />

Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (01.01. bis 31.12.) erhält jeder Gesellschafter im Folgejahr eine<br />

Gesamtmietpoolabrechnung nach dem Prinzip der Einnahmen-Ausgaben/Überschussrechnung. Das<br />

jeweilige Abrechnungsergebnis wird entsprechend der Wohnfläche auf alle Mietpoolteilnehmer<br />

anteilig berechnet. Überschüsse werden ausgekehrt oder zur Rücklagenbildung verwandt. Unterdekkungen<br />

werden angefordert oder aber auf das folgende Wirtschaftsjahr als Saldo vorgetragen. Veräußern<br />

Sie als Mietpoolteilnehmer Ihre Wohnung oder Ihren Wohnungsanteil, so erhalten Sie eine<br />

Mietpoolabrechnung des der Veräußerung vorhergehenden Geschäftsjahres. Der sich hieraus ergebende<br />

Saldo bildet die Grundlage für die Teilnahme an den Überschüssen bzw. Verlusten.<br />

Gern geben wir Ihnen weitere Erläuterungen zum Mietpoolverfahren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />

Erläuterungsblatt zur Kenntnis genommen:


103


Ein Projekt der<br />

Gartenhöfe GmbH<br />

ein Unternehmen der<br />

<strong>GRK</strong>-Holding AG<br />

Prinz-Eugen-Str. 31<br />

04277 Leipzig<br />

Tel.: 0341 / 22 22 60<br />

Fax: 0341 / 22 22 622<br />

info@<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />

www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />

Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflechtung besteht zwischen<br />

folgenden Firmen:<br />

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GmbH<br />

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Unser Partner:<br />

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