Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GRK</strong><br />
Friedrichshafner Str. 124-126<br />
6. Bauabschnitt<br />
März 2011
Die Geschichte von<br />
Hoffmans Gärten<br />
Wer ist eigentlich „Hoffman“?<br />
Genau wissen wir das nicht.<br />
Wir wissen jedoch, dass er ein talentierter<br />
Zeichner war. Denn sein Skizzenbuch haben<br />
wir auf einem der Dachböden entdeckt.<br />
Herr Hoffman muss hier gelebt haben, denn<br />
fünf Skizzen sind eindeutig dem Grundstück<br />
und der nahen Umgebung zuzuordnen.<br />
Zum Beispiel ist ein Torbogen der Anlage zu<br />
erkennen oder die Gärten der Nachbarschaft.<br />
Mit seiner fließenden Handschrift hat er uns<br />
auch kleine Momentaufnahmen im<br />
geschriebenen Wort hinterlassen.<br />
Herr Hoffman wusste, wie schön es sich hier wohnt.<br />
Das spürt man auf jeder Seite. So werden<br />
seine Impressionen zu unseren Visionen.<br />
Sein Erleben zu unserem Ziel.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Vorwort – <strong>GRK</strong>-Holding AG 3<br />
I. Das angebotene Objekt im Überblick 4<br />
II. Übernahme der Prospektverantwortung 6<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 8<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage 16<br />
V. Der Standort Leipzig 22<br />
VI. Die Lage 30<br />
VII. Das Objekt 38<br />
VIII. Grundrisse 42<br />
IX. Die Baubeschreibung 48<br />
X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle 56<br />
XI. Rechtliche Verhältnisse 58<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse 62<br />
XIII. Referenzen – Außenansichten/Innenansichten 70<br />
Teil 1 - Kaufvertragsangebot 72<br />
Teil 2 - Teilungserklärung 86<br />
2 Inhaltsverzeichnis
Das Vorwort<br />
Die Renaissance der Wohnimmobilien<br />
Ungeachtet der ab 2012 sinkenden Bevölkerung wird<br />
die Wohnraumnachfrage mittelfristig weiter wachsen,<br />
insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsräumen.<br />
Ursachen hierfür sind der steigende Wohnflächen<br />
bedarf pro Einwohner und die zunehmende Zahl der<br />
Singlehaushalte. Zudem blieb die Neubautätigkeit im<br />
Bereich Wohnimmobilien weit hinter dem Bedarf<br />
zurück. So wird sich die Nachfrage zunehmend auf<br />
den vorhandenen Wohnungsbestand konzentrieren,<br />
d. h. auf die Erhaltung und Modernisierung des Alt<br />
baubestandes. Ein deutliches Indiz für die Attraktivität<br />
des deutschen Wohnimmobilienmarktes ist sicherlich,<br />
dass ausländische Investoren in den vergangenen drei<br />
Jahren über 25 Mrd. Euro für Investitionen in deut<br />
sche Wohnimmobilien ausgegeben haben.<br />
Auf Erfolgskurs: Das neue Leipzig<br />
Dank umfassender Investitionen verfügt die traditions<br />
reiche Universitäts und Messestadt heute über eine<br />
hochmoderne Infrastruktur und zählt zu den attrak<br />
tivsten Wirtschaftsstandorten in Deutsch land. Unter<br />
nehmen wie Porsche, BMW, DHL und Amazon haben<br />
das Potenzial der sächsischen Metropole früh<br />
Vorwort<br />
erkannt und mit ihren großflächigen Gewerbeansied<br />
lungen bereits viele Tausend neuer Arbeitsplätze<br />
geschaffen. Dass sich der Flughafen Leipzig/Halle zu<br />
einem internationalen Drehkreuz im Luftverkehr ent<br />
wickelt und die Leipziger Messe wieder Weltrang<br />
genießt, sind zwei weitere Belege für den spürbaren<br />
Aufwärtstrend, von dem die ganze Metropolregion<br />
profitiert.<br />
Wohnklassiker in grüner Lage<br />
Mit dem DenkmalSanierungsprojekt „Hoffmans Gär<br />
ten“ im Leipziger Stadtteil Mockau entsteht ein<br />
attraktives Wohnungsangebot, das den Traum vieler<br />
Menschen erfüllt: Citynahes Wohnen unweit des<br />
Arbeitsplatzes in einem lebenswerten, von Grün<br />
geprägtem Umfeld. Nach der Sanierung werden die<br />
Wohnklassiker für fast jeden Flächenbedarf die pas<br />
sende Lösung bieten – von der ZweiZimmerWohnung<br />
mit Loggia bis zum Familiendomizil mit vier Zimmern<br />
und Balkon. Dank SonderAfA gemäß § 7 i / § 10 f EStG<br />
ist der Immobilienerwerb in dieser guten Lage für<br />
Kapitalanleger wie für Eigennutzer auch in steuerlicher<br />
Hinsicht attraktiv.<br />
Der Zeitpunkt ist überaus günstig<br />
Wer jetzt in Leipzig Wohneigentum erwirbt, kann<br />
gleichzeitig von günstigen Kaufpreisen und immer<br />
noch historisch niedrigen Zinsen profitieren. Ein<br />
Anstieg der Zinsen, der Kaufpreise und damit auch<br />
der Mieten ist zu erwarten. Dies macht den Immobi<br />
lienerwerb in „Hoffmans Gärten“ zu einer perspekti<br />
visch sinnvollen Entscheidung – auch als Baustein der<br />
privaten Altersvorsorge. Ob Sie hier als Eigennutzer<br />
später mietfrei den Ruhestand genießen oder sich als<br />
Kapitalanleger eine zusätzliche „Immobilienrente“<br />
sichern möchten: Mit langjähriger Erfahrung und<br />
individueller Betreuung begleiten wir Sie bei der<br />
Umsetzung Ihrer Ziele.<br />
Das vorliegende Exposé informiert Sie über alle<br />
Details unseres Angebotes. Sprechen Sie uns an, wenn<br />
Sie Fragen haben oder ein persönliches<br />
Informationsgespräch wünschen.<br />
März 2011<br />
<strong>GRK</strong>Holding AG<br />
3
1. Das angebotene Objekt im Überblick<br />
Art des Objekts<br />
Bestandsimmobilie (Wohnen) mit Umnutzungs/Sanierungs/Modernisierungsbedarf für weitere Wohnnutzung zur langfristigen Vermietung bzw. Nutzung<br />
nach Teilung in Wohnungseigentum. Zudem kann die Erwerberin bzw. der Erwerber auf Wunsch einem Mietpool beitreten.<br />
Lage des Objekts<br />
04357 Leipzig, Friedrichshafner Straße 124 und 126<br />
Anzahl der Einheiten<br />
7 Wohnungen mit 5 Wohnungen im 1. OG (davon 1 Wohnung als Maisonetten über 1. OG/DG), 2 Wohnungen im DG und 1 Gewerbeeinheit im EG<br />
Verkäufer<br />
Gartenhöfe GmbH, Leipzig<br />
Qualitätskontrolle<br />
Ein öffentlich vereidigter Sachverständiger oder der TÜVNord übernehmen die technische Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />
Kaufpreise<br />
– EUR 1.990/m²<br />
– Außenstellplatz: 5 Stellplätze zu je EUR 4.500,00; Stellplätze sind den Wohnungen nicht fest zugeordnet<br />
Kaufpreisaufteilung<br />
Siehe separate Kaufpreisliste (vgl. Prospekt Seite 18)<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
Ca. 5,0 % des Kaufpreises<br />
4 I. Das angebotene Objekt im Überblick
Abschreibung<br />
1. Für Kapitalanleger:<br />
Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />
– 8 Jahre x 9,0 %, 4 Jahre x 7,0 % des Sanierungsaufwands gem. § 7i EStG (SonderAfA für denkmalgeschützte Immobilien )<br />
– 50 Jahre x 2,0 % auf Altsubstanz gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare AfA)<br />
2.Für Eigennutzer:<br />
Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />
– 10 Jahre x 9,0 % des Sanierungsaufwandes gem. § 10 f EStG (SonderAfA für denkmalgeschützte Immobilien)<br />
Vermietung<br />
1. Ausgaben:<br />
– Wohngeld (davon u. a. nicht umlegbar):<br />
– Instandhaltung: 0,25 €/m²/Monat<br />
– WEGVerwaltung: 17,00 € zzgl. 19,0 % USt./Monat/WE (20,23 € brutto)<br />
– Optional wird der Abschluss eines MietpoolGbRVertrages angeboten<br />
– Vermietungsleistung: im Rahmen des Mietpools werden Maklergebühren vom Mietpool getragen<br />
– Sondereigentumsverwaltung: 12,00 € zzgl. 19,0 % USt./Monat/WE (14,28 € brutto)<br />
2.Einnahmen:<br />
– Wohnungen: Nach Marktsituation und Mietverhandlung; optional MietpoolGbR (voraussichtlich 5,20 €/m² Zielmiete,<br />
davon werden voraussichtlich 4,90€/m² im Rahmen des Mietpools monatlich ausgeschüttet, Restbetragsausschüttung erfolgt jeweils am Jahresende)<br />
– Stellplätze: Nach Marktsituation und Mietverhandlung, voraussichtlich ca. 20,00 € /Stellplatz, kein Mietpool<br />
Rechte aus dem Erwerb der Vermögensanlage<br />
– Der Erwerber erwirbt Eigentum an einer Wohnung gemäß Wohnungseigentumsgesetz sowie den Anspruch auf Verwaltungsdienstleistungen gem. Teilungserklärung<br />
(siehe Anlage II, Gemeinschaftsordnung)<br />
– Kaufpreiszahlung erfolgt gemäß Makler und Bauträgerverordnung<br />
– Erhöhte Absetzungen gemäß §§ 7 i bzw. 10 f EStG können voraussichtlich realisiert werden<br />
– Zu weiteren Details wird auf die Kapitel „Steuerliche Verhältnisse“ und „Rechtliche Verhältnisse“ verwiesen<br />
I. Das angebotene Objekt im Überblick<br />
5
Prospektherausgeber<br />
Gartenhöfe GmbH<br />
Ein Unternehmen der<br />
<strong>GRK</strong>Holding AG<br />
PrinzEugenStr. 31<br />
04277 Leipzig<br />
Tel 0341 / 22 22 60<br />
Fax 0341 / 22 22 622<br />
www.<strong>grk</strong><strong>holding</strong>.com<br />
„… und ich genoss die Verführung<br />
des Lavendel.“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
II. Übernahme der Prospektverantwortung<br />
Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge<br />
sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />
und die Sanierung einer Eigentumswohnung ist die<br />
Firma Gartenhöfe GmbH, PrinzEugenStr. 31, 04277<br />
Leipzig. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handels<br />
register des Amtsgerichts Leipzig unter der HRNum<br />
mer HRB 23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet.<br />
Das Stammkapital beläuft sich auf 25.000,00 Euro.<br />
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht,<br />
geb. am 04.10.1967, von den Bestimmungen des § 181<br />
BGB befreit. Alleingesellschafterin der Gartenhöfe<br />
GmbH ist die Firma <strong>GRK</strong>Holding AG, PrinzEugen<br />
Straße 31, 04277 Leipzig, zugleich Initiatorin dieses<br />
Prospekts.<br />
Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am 21.08.1965,<br />
Herr Torsten Kracht, geb. am 04.10.1967 und Herr Andre<br />
as Rühle, geb. am 16.10.1976, alle alleinvertretungsbe<br />
rechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB<br />
befreit. Das Stammkapital beläuft sich auf 1.000.000,00<br />
EUR. Die Handelsregisternummer lautet HRB 22568<br />
(Amtsgericht Leipzig). Die <strong>GRK</strong>Holding AG wurde am<br />
29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH gegründet und am<br />
02.06.2006 in eine AG umgewandelt. Für den Inhalt<br />
dieses Prospektes trägt der Prospektherausgeber die<br />
Verantwortung. Der Geschäftsführer des Prospekthe<br />
rausgebers ist zu gleich dinglich uneingeschränkt<br />
zeichnungsberechtigt für das Objekt. Der Prospekt<br />
informiert den Investor nach Überzeugung des Pro<br />
spektherausgebers wahrheitsgemäß, sorgfältig und<br />
vollständig über alle Umstände, die für die Entschei<br />
dung des Investors über die angebotene Investition<br />
von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können.<br />
Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt<br />
beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass<br />
gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />
Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Der<br />
Prospektherausgeber steht für die wahrheitsgemäße<br />
und vollständige Beantwortung entsprechender Fra<br />
gen interessierten Investoren bzw. deren Beratern<br />
jederzeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung<br />
kann für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenom<br />
menen zusätzlichen EDVBerechnungen bzw. über<br />
den Prospekt hinausgehenden Zusicherungen über<br />
nommen werden, da diese vom Prospektherausgeber<br />
nicht geprüft wurden bzw. diesem i. d. R. nicht<br />
bekannt sind. Der Prospektherausgeber überprüft<br />
auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des Inves<br />
tors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten<br />
wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />
Es sind nur die bis zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />
bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßge<br />
bend. Planungs und Berechnungsgrundlagen stehen<br />
unter dem Vorbehalt der jederzeit möglichen Verän<br />
derung. Die derzeitige Bau, Verwaltungs und<br />
Finanzverwaltungspraxis sowie die Rechtsprechung<br />
können sich verändern. Eine Haftung für den Eintritt<br />
von Kosten, Ertrags und Steuerprognosen sowie für<br />
die zukünftige Entwicklung der Finanzierungs und<br />
Bewirtschaftungskosten kann nicht übernommen<br />
werden. Eventuell im Prospekt enthaltene Illustra<br />
tionen und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />
Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als<br />
wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung.<br />
Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />
hiervon abweichen.<br />
6 II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick
Die Realisierung von Planungen steht unter dem<br />
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens der<br />
entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben ausschließlich<br />
die notariell beurkundeten Verträge.<br />
Die Namensnennung der gesetzlichen Vertreter<br />
der Gesellschaften erfolgt ausschließlich zur Information<br />
der Vertretungsverhältnisse.<br />
Eine persönliche Vertrauenswerbung mit den<br />
genannten Personen wird damit nicht bezweckt.<br />
Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />
Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichende<br />
Angaben darf und kann nur der Prospektherausgeber<br />
machen. Dritte, insbesondere mit dem Vertrieb<br />
und der Vermittlung befasste Personen, sind<br />
hierzu nicht befugt.<br />
II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick<br />
Der Prospekt besteht aus zwei Teilen. Da auch die<br />
abzuschließenden Verträge Veränderungen in<br />
sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />
können, besitzen nur die letztendlichen wechselseitig<br />
abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. Die im<br />
Exposé enthaltenen Angaben und Angebote sind<br />
demnach unverbindlich.<br />
Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Prospektaufbau und –inhalt orientieren<br />
sich am IDWS4Standard der Wirtschaftsprüfer<br />
(Stand 18.05.2006). Der Prospektherausgeber versichert,<br />
dass er nach bestem Wissen und Gewissen<br />
über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen<br />
Umstände im Prospekt vollständig und richtig<br />
aufgeklärt hat. Trotz gewissenhafter Prüfungen<br />
und sorgfältiger Erarbeitungen können Irrtümer<br />
jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der Prospekt wurde im März 2011 erstellt und herausgegeben.<br />
7
„Vor meinen Augen färbte<br />
sich die Wiese grün“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Risiken Hinweise zur Kapitalanlage<br />
A. Allgemeines Risiko eines Immobilieneigentümers<br />
Das allgemeine Risiko besteht in einer gewissen<br />
Abhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen<br />
und allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen.<br />
Dass auch eine Immobilieninvestition den allgemei<br />
nen marktwirtschaftlichen Spielregeln von Angebot<br />
und Nachfrage unterliegt, wurde in der Vergangen<br />
heit deutlich.<br />
B. Standortrisiko<br />
Mitentscheidend für den Wertzuwachs einer<br />
Immobilie ist die Entwicklung des Standorts,<br />
wobei sowohl die Entwicklung der Stadt insge<br />
samt als auch die Entwicklung des jeweiligen<br />
Stadtteils eine entsprechende Rolle spielt.<br />
Berücksichtigt werden müssen diesbezüglich Kompo<br />
nenten wie Arbeitslosenquote oder Industrieansied<br />
lungen, die in starkem Maß Einfluss darauf haben, ob<br />
sich Leipzig langfristig gesehen zum Aktivraum<br />
(Zuwanderung: es ziehen mehr Leute nach Leipzig)<br />
oder Passivraum (Abwanderung: es ziehen mehr<br />
Leute aus Leipzig weg) entwickelt.<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich feststellen,<br />
dass die nach den politischen Veränderungen von<br />
1989 zu beobachtende Minimierung der Einwohner<br />
zahl nicht mehr gegeben ist und aktuell mehr Zu als<br />
Wegzüge zu verzeichnen sind.<br />
C. Mietausfallrisiko<br />
Der Investor trägt grundsätzlich das Vermietungsrisi<br />
ko. Dieses besteht zum einen in der Möglichkeit, dass<br />
die Wohnung des Investors ganz oder vorübergehend<br />
nicht vermietet werden kann.<br />
Zum anderen kann es aufgrund mangelnder Zah<br />
lungsfähigkeit des jeweiligen Mieters zu Mietausfäl<br />
len und darüber hinausgehenden finanziellen Bela<br />
stungen kommen. Dieses Risiko kann durch Beitritt zu<br />
einem Mietpool vermindert werden, da dann das<br />
Mietausfallrisiko gleichmäßig auf alle Mitglieder des<br />
Pools verteilt wird.<br />
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewie<br />
sen, dass vom Verkäufer keinerlei Mietgarantien<br />
übernommen werden. Ebensowenig bewirkt der Bei<br />
tritt eines Investors zum Mietpool einen gänzlichen<br />
Ausschluss des Mietausfallrisikos. Das Risiko des Miet<br />
ausfalls beinhaltet die vollständige Miete, mithin<br />
auch die umlagefähigen Nebenkosten, sowie etwaige<br />
Rechtsverfolgungskosten.<br />
D. Qualität der Verwaltung<br />
Die nachlässige Verwaltung einer Immobilie kann zu<br />
Wertminderung, eingeschränkter Vermietbarkeit<br />
sowie eventuell zu erhöhten Reparaturaufwendun<br />
gen führen. Darüber hinaus entscheidet der Verwal<br />
ter über die Auswahl der Mieter. Deren Bonität und<br />
Umgang mit der Mietsache sind für die Werthaltig<br />
8 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
keit der Immobilie von großer Bedeutung. Sofern<br />
hierauf nicht in gebotenem Maß geachtet wird,<br />
besteht das Risiko des Mietausfalls und einer unzurei<br />
chenden Anschlussvermietung bei Mieterwechsel.<br />
E. Instandhaltungsrücklage<br />
Die Instandhaltungsrücklage stellt eine finanzielle<br />
Reserve der Wohnungseigentümergemeinschaft dar,<br />
auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann,<br />
um Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (Dach,<br />
Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) zu beauf<br />
tragen und entsprechend zu bezahlen, ohne den ein<br />
zelnen Investor per Sonderumlage finanziell zu bela<br />
sten und eventuell zu überfordern.<br />
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wurde anfäng<br />
lich mit ca. 3,00 € pro m² Wohnfläche p. a. angenom<br />
men. Dieser Wert wurde nicht auf Basis der voraussicht<br />
lichen Restlebenszeit der Verschleißteile ermittelt und<br />
entspricht nicht der in § 28 Abs. 2 II Berechnungsver<br />
ordnung genannten Instandhaltungsrücklage. Sie<br />
könnte demnach unter Umständen langfristig gesehen<br />
zu gering bemessen sein. Für diesen Fall sind etwaige<br />
zusätzliche Instandhaltungskosten vom Investor zu tra<br />
gen (Sonderumlage).<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Im Übrigen entscheiden in der Folge die Wohnungsei<br />
gentümer auf der jährlich abzuhaltenden Eigentümer<br />
versammlung über die tatsächliche Höhe der Instand<br />
haltungsrücklage. Diese kann per Beschluss der Eigen<br />
tümerversammlung erhöht, aber auch verringert wer<br />
den. Innerhalb eines Zeitraums von 15 bis 40 Jahren<br />
muss damit gerechnet werden, dass das Ergreifen von<br />
grundlegenden Maßnahmen zur Instandsetzung bzw.<br />
Modernisierung des Wohngebäudes vonnöten sein<br />
kann.<br />
Bedingt werden diese Maßnahmen z. B. durch den<br />
Ersatz von Verschleißbauteilen oder die Angleichung<br />
des Wohngebäudes an etwaige geänderte Wohnbe<br />
dürfnisse oder Vorstellungen potenzieller Mieter.<br />
Unter Umständen ist denkbar, dass der Einsatz erhebli<br />
cher zusätzlicher finanzieller Mittel für die Modernisie<br />
rung und Instandhaltung bereits vor Ablauf von 15 Jah<br />
ren erforderlich wird. Die durch die Durchführung der<br />
vorgenannten Maßnahmen entstehenden Kosten sind<br />
in der Regel durch die erwirtschaftete Instandhaltungs<br />
rücklage nicht zu begleichen, sodass der dadurch nicht<br />
abgedeckte Kostenanteil per Sonderumlage auf die<br />
einzelnen Eigentümer (Investoren) umgelegt werden<br />
muss.<br />
Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Investor das Risi<br />
ko von Instandsetzungsmaßnahmen am Sondereigen<br />
tum (Wohneinheit) grundsätzlich allein trägt, soweit er<br />
nicht vom Mieter oder einem Dritten Ersatz verlangen<br />
kann. Diesbezüglich ist dem Investor zwingend anzura<br />
ten, eine eigenständige Rücklage in Form einer Sparan<br />
lage anzulegen, die wiederum in der Rentabilitätsbe<br />
rechnung zu berücksichtigen ist.<br />
F. Finanzierungsrisiko<br />
Zur Finanzierung einer Immobilieninvestition ist in der<br />
Regel die Inanspruchnahme von Fremdmitteln vonnö<br />
ten. Für den Fall der Vereinbarung eines Disagios<br />
(Unterschiedsbetrag zwischen Netto und Bruttofremd<br />
mitteln) wird für die erste Zinsfestschreibungsperiode<br />
der Zinssatz reduziert. Da das Disagio steuerlich sofort<br />
abgeschrieben werden kann und außerdem den Nomi<br />
nalzinssatz senkt, liegt hierin ein Vorteil.<br />
„... besonnen atmete der Tag ...“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
9
Dem steht jedoch der Nachteil einer höheren Kredit<br />
aufnahme (in Höhe der Bruttofremdmittel) gegen<br />
über, sofern das Disagio nicht aus Eigenmitteln des<br />
Investors bezahlt, sondern mitfinanziert wird, da das<br />
Brutto und nicht nur das Nettodarlehen vom Investor<br />
zu verzinsen und zu tilgen ist. Nach Ablauf der ersten<br />
Zinsfestschreibungsperiode wird die finanzierende<br />
Bank anhand der marktüblichen Zinssätze die Kondi<br />
tionen für das gewährte Darlehen neu festlegen. Der<br />
dann geltende Zinssatz kann unter Umständen höher<br />
bemessen sein als derjenige der ersten Zinsfestschrei<br />
bungsperiode.<br />
In einem solchen Fall kann sich eine liquiditätsmäßige<br />
Verschlechterung im Verhältnis zu den Mieteinnah<br />
men ergeben. Soweit der für eine eventuelle Darle<br />
hensfinanzierung zu leistende Kapitaleinsatz die<br />
Mieteinnahmen übersteigt, muss der Investor die sich<br />
ergebene Unterdeckung, die sich bei Mietausfall ent<br />
sprechend erhöht, aus eigenen Mitteln aufbringen. Ist<br />
er hierzu nicht in der Lage, besteht die Gefahr des<br />
Verlusts des eingesetzten Eigenkapitals und des mit<br />
der Immobilie geschaffenen Wertes.<br />
G. Risiken aus steuerrechtlicher Sicht<br />
Modernisierungskosten (§§ 7 i und 10 f EStG)<br />
Die in der Kaufpreisliste (vgl. Prospekt S. 18) ausge<br />
wiesenen Modernisierungskosten werden seitens der<br />
zuständigen Gemeindebehörde nicht oder nicht in<br />
voller Höhe in die Bemessungsgrundlage für die<br />
erhöhten Absetzungen nach § 7 i EStG (Kapitalanle<br />
ger) bzw. für den Sonderausgabenabzug nach § 10 f<br />
EStG (Eigennutzer) einbezogen. In der Regel wird die<br />
notwendige endgültige Bescheinigung der zuständi<br />
gen Gemeindebehörde über die begünstigten Maß<br />
nahmen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />
erteilt.<br />
Es kann daher auch keine endgültige Aussage dar<br />
über getroffen werden, ob die erhöhten Absetzun<br />
gen bzw. der Sonderausgabenabzug eintreten und<br />
wenn ja, in welcher Höhe. Ein Ausgleich der aus die<br />
sem Risiko evtl. entstehenden Nachteile für den Anle<br />
ger ist nicht vorgesehen. Soweit mit Baumaßnahmen<br />
vor rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages<br />
über Wohnungseigentum begonnen wird, fließen<br />
diese Baumaßnahmen nicht in die Bemessungsgrund<br />
lage nach §§ 7 i EStG bzw. 10 f EStG ein.<br />
Für Anleger, die die Eigentumswohnung erst nach<br />
Beginn der Baumaßnahmen erwerben, kommen die<br />
erhöhten Absetzungen bzw. der Sonderausgabenab<br />
zug nicht oder nicht in der angegebenen Höhe zum<br />
10 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Zuge.<br />
Die vom Initiator vorgenommene Aufteilung des<br />
Kaufpreises auf die Kategorien Grundstücksanteil,<br />
Anteil Altbausubstanz und Modernisierungs/Herstel<br />
lungskosten, die in diesem Prospekt (Kaufpreisliste)<br />
abgedruckt ist, kann durch eine spätere Außenprü<br />
fung der Finanzverwaltung eventuell korrigiert wer<br />
den. Damit könnte sich für Kapitalanleger die Bemes<br />
sungsgrundlage der erhöhten Absetzungen gemäß §<br />
7 i EStG (Modernisierungskosten) zugunsten der<br />
Bemessungsgrundlage der Normalabschreibungen<br />
gemäß § 7 Abs. 4 EStG (Altbausubstanz) verringern,<br />
sodass sich das Abschreibungsvolumen in den ersten<br />
12 Jahren (Begünstigungszeitraum) gegenüber den<br />
Prospektangaben verringert. Während beim Kapital<br />
anleger das Abschreibungsvolumen in die Jahre nach<br />
Ablauf des Begünstigungszeitraumes verschoben<br />
wird, reduziert sich der Sonderausgabenabzug beim<br />
Eigennutzer endgültig.<br />
Insbesondere besteht seitens der Dachgeschosswoh<br />
nungen das Risiko, dass die Finanzverwaltung entge<br />
gen der Bescheinigung der zuständigen Sanierungs<br />
behörde einen Neubau annimmt. Das hat zur Folge,<br />
dass Abschreibungen gem. §§ 7 i EStG (Kapitalanle
ger) bzw. 10 f EStG (Eigennutzer) nicht gewährt wer<br />
den. Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Moderni<br />
sierungskosten und Neubau wird auf das Kapitel<br />
„Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.<br />
Beschränkung des Verlustausgleichs (§ 15 b EStG)<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanleger in<br />
der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme der<br />
erhöhten Absetzungen gem. § 7 i EStG und durch die<br />
Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein<br />
künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />
höher sind als 10,0 % des von ihm eingesetzten Eigen<br />
kapitals. Wird vom Initiator eine modellhafte Gestal<br />
tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />
die Verluste nach § 15 b EStG weder mit anderen Ein<br />
künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />
Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />
werden.<br />
Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen<br />
werden. Die Verluste mindern die positiven Einkünf<br />
te, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus der<br />
Vermietung dieser Eigentumswohnung erzielt wer<br />
den. Nach der Gesetzesbegründung zum § 15 b EStG<br />
sowie einem vorliegenden Schreiben des Bundesmini<br />
steriums für Finanzen zählt das vorliegende Angebot<br />
des Initiators nicht als Steuerstundungsmodell, weil<br />
keine modellhafte Gestaltung vorliegt.<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann vor,<br />
wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer Eigen<br />
tumswohnung mittels eines vorgefertigten Konzepts<br />
eine oder mehrere Nebenleistungen zum Zweck der<br />
Erzielung steuerlicher Vorteile angeboten werden.<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich<br />
auf den Erwerb von Eigentumswohnungen ohne<br />
Nebenleistungen. Das Angebot zum Beitritt in die<br />
MietpoolGbR stellt keine Nebenleistung dar, weil<br />
kein zusätzliches Entgelt anfällt (weiterhin wird auf<br />
das Kapitel 12 „Steuerliche Betrachtung“ verwiesen).<br />
H. Nicht im Kaufpreis enthaltene Kosten<br />
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Käufer beach<br />
ten, dass folgende Kostenstellen nicht im Kaufpreis<br />
enthalten sind:<br />
1. Kosten/Zinsen einer seitens des Investors bean<br />
spruchten Finanzierung des Kaufpreises<br />
2. Kosten für die von dem finanzierenden Kreditinsti<br />
tut eventuell geforderten Zusatzsicherheiten; hierzu<br />
können unter anderem Aufwendungen für die Stel<br />
lung einer Ausfallgarantie zählen, z. B. eine Kapital<br />
oder Risikolebensversicherung<br />
3. Erwerbsnebenkosten wie Notargebühren, Grund<br />
buchgebühren und Grunderwerbssteuer; die zu kal<br />
kulierende Grunderwerbssteuer (auf Kaufpreis) liegt<br />
bei ca. 3,5 %, die Kosten für Notar und Grundbuch<br />
amt (auf Gesamtpreis/Kaufvertragsabwicklung) be<br />
laufen sich auf ca. 1,5 %<br />
4. sämtliche Haus und Grundstücksaufwendungen<br />
(Strom, Gas, Heizung, Wasser, Versicherung usw.), die<br />
nach Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten entste<br />
hen, sowie Folgebetreuungskosten; Kapitalanleger<br />
können Nebenkosten im gesetzlichen Rahmen auf<br />
den entsprechenden Mieter umlegen<br />
5. Kosten der Verwaltung des Gemeinschafts und des<br />
Sondereigentums<br />
6. Gebühren von Rechtsanwälten, Steuerberatern<br />
und Wirtschaftsprüfern, die möglicherweise im Inte<br />
resse des Investors beauftragt werden sollten<br />
11
12<br />
I. Im Kaufpreis enthaltene Kosten<br />
Der Kaufpreis beinhaltet nicht nur die Kosten für<br />
Grundstück, Gebäude und Sanierung desselben, son<br />
dern auch die für die Durchführung der Investition<br />
erforderlichen Dienstleistungs und Funktionsträger<br />
gebühren (z. B. Konzeption, Vertrieb und Marketing).<br />
In der Regel betragen die vorbezeichneten Kosten<br />
etwa 15,0 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.<br />
Aus diesem Grund wird ein Investor bei der Weiter<br />
veräußerung seiner Immobilie zunächst nicht den<br />
kaufvertraglich vereinbarten Preis erzielen können.<br />
Hierzu ist es erforderlich, dass der nicht exakt zu pro<br />
gnostizierende Wertzuwachs der Immobilie zunächst<br />
die im Kaufpreis enthaltenen Dienstleistungs und<br />
Funktionsträgergebühren kompensiert. Kurzfristige<br />
Spekulationsgewinne bilden von daher die abso<br />
lute Ausnahme und sollten nicht im Mittelpunkt<br />
der Zielstellung des Investments stehen.<br />
J. Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ<br />
gers/Verkäufers<br />
Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ<br />
gers/Verkäufers während der Durchführung der Bau<br />
maßnahme kann wirtschaftliche Nachteile mit sich<br />
bringen. Ungeachtet einer möglichen Insolvenz des<br />
Verkäufers hat der Käufer nach der Bildung des<br />
Wohn und Teileigentums sowie der Eintragung einer<br />
Auflassungsvormerkung im Grundbuch die rechtliche<br />
Sicherheit bezüglich des Eigentumserwerbs des Ver<br />
tragsgegenstandes.<br />
Herstellungsansprüche können dann allerdings nur<br />
bedingt oder gar nicht durchgesetzt werden. Dies hat<br />
zur Folge, dass der Investor in Übereinkunft mit den<br />
übrigen Investoren die noch notwendigen Moderni<br />
sierungs und Ausbauleistungen eigenverantwortlich<br />
ausführen lassen muss.<br />
Die hierdurch entstehenden Kosten können, soweit<br />
sie den bereits entrichteten Kaufpreis übersteigen,<br />
gegenüber dem Bauträger/Verkäufer geltend ge<br />
macht werden. Beachtet werden muss aber, dass<br />
selbst bei einer rechtskräftig festgestellten Zahlungs<br />
schuld des Bauträgers/Verkäufers aufgrund von Insol<br />
venz eine vollständige Befriedigung des Käufers in<br />
aller Regel nicht zu erreichen ist.<br />
Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ<br />
gers/Verkäufers kann weiter dazu führen, dass die<br />
Baumaßnahme erheblich verspätet fertiggestellt<br />
wird. Kommt es im Zuge der eigenständigen Durch<br />
führung des Bauvorhabens zuzüglich zur Insolvenz<br />
bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträgers zu Abstim<br />
mungsschwierigkeiten mit den weiteren Investoren,<br />
kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Fer<br />
tigstellung des Bauvorhabens zur Gänze scheitert.<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Sowohl im Fall der verspäteten Fertigstellung (hier<br />
allerdings nur bis zur Beendigung der Baumaßnah<br />
me) als auch bei Nichtrealisierung des Projekts müsste<br />
der Investor Zinsen und Tilgung für die gegebenen<br />
falls bereits anteilig oder vollständig in Anspruch<br />
genommene Kaufpreisfinanzierung entrichten, ohne<br />
dass dem Erträge gegenüberstehen.<br />
Der oben dargestellte mögliche Schadenseintritt bei<br />
vorliegender Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des<br />
Bauträgers/Verkäufers wird dadurch minimiert, dass<br />
die Zahlungen des Käufers unter Beachtung der<br />
Erwerbersicherung nach der Makler und Bauträger<br />
verordnung (MaBV) erfolgen. Das bedeutet, dass der<br />
Erwerber nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat,<br />
wie durch den Verkäufer auch Bauleistungen<br />
erbracht wurden.<br />
Darüber hinaus ist der Käufer unabhängig vom etwai<br />
gen Baufortschritt erst dann zu Zahlungen verpflich<br />
tet, wenn sein Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />
durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung in<br />
das Grundbuch gesichert ist. Der durch die MaBV<br />
gewährte Schutz vor einer Überzahlung bezieht sich<br />
allerdings nur auf den originären Kaufpreis. Entste<br />
hen dagegen gegenüber dem Verkäufer weiterge<br />
hende Ansprüche (z. B. Verzögerungsschäden), trägt<br />
der Investor das alleinige Risiko des Forderungsaus<br />
falls, da wie bereits oben beschrieben eine vollständi<br />
ge Erfüllung der Zahlungsschuld durch den Verkäufer<br />
bei Insolvenz in aller Regel ausscheidet.<br />
Weiterhin wird ausdrücklich festgestellt, dass die dar<br />
gestellten Risiken nicht abschließend sind. Unter<br />
Berücksichtigung allgemeiner Erfahrungsgrundsätze<br />
wurden hier die wesentlichen Risiken aufgeführt.<br />
Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Ent<br />
scheidung bezüglich einer Immobilieninvestition<br />
neben den behandelten investitionsspezifischen Risi<br />
ken auch die persönlichen und individuellen Verhält<br />
nisse des Erwerbers (Alter, Einnahmesicherheit etc.)<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 13
14<br />
Chancen Hinweise zur Kapitalanlage<br />
Die nachstehend dargestellten Chancen können sich<br />
im Realisierungsfall auf den Ertrags und Vermögens<br />
wert der Investition auswirken.<br />
A. Immobilieninvestition<br />
Anlagen in Immobilien gelten von jeher als besonders<br />
krisen und inflationssicher, da sie ein hohes Maß an<br />
Wertbeständigkeit gewährleisten. Immobilien erfül<br />
len die wichtigsten Kriterien für einen langfristigen<br />
Vermögensaufbau wie Sicherheit, Rentabilität und<br />
Wertzuwachs und sind von daher seit Generationen<br />
eine der beliebtesten Investitionen zur Altersvorsor<br />
ge.<br />
B. Investitionsstandort<br />
Das oben Gesagte gilt insbesondere dann, wenn sich<br />
die Immobilie durch einen überdurchschnittlich guten<br />
Standort auszeichnet.<br />
Erhebliche Chancen für Immobilieninvestitionen in<br />
Leipzig ergeben sich aus dem im Vergleich zu ande<br />
ren deutschen Großstädten niedrigen Kaufpreis für<br />
Eigentumswohnungen und dem sich durch bedeuten<br />
de Industrieansiedlungen wie Porsche, BMW, Ama<br />
zon oder das DHLLuftfrachtzentrum weiter fortset<br />
zenden Wirtschaftswachstum.<br />
C. Baukosten<br />
Der Investor erwirbt seine Eigentumswohnung schlüs<br />
selfertig zum Festpreis; von der Gefahr eintretender<br />
Preiserhöhungen ist er demnach befreit. Zahlungen<br />
an den Verkäufer/Bauträger erfolgen ausschließlich<br />
unter Beachtung der Erwerbersicherung nach der<br />
Makler und Bauträgerverordnung. Das bedeutet,<br />
dass Forderungen des Verkäufers/Bauträgers gegen<br />
über dem Investor nur entsprechend den bereits<br />
erbrachten Leistungen erhoben werden.<br />
D. Erhaltung der Altbausubstanz<br />
Unter Erhaltung der bauhistorischen Vergangenheit<br />
der Immobilie wird mit einer hochwertigen Sanierung<br />
den heutigen Komfortbedürfnissen, Raumprogram<br />
men und Wohnwünschen Rechnung getragen. Dieses<br />
Zusammenspiel trägt wesentlich zum Wertzuwachs d<br />
er Immobilie bei, wobei insbesondere die einmalige<br />
Altbausubstanz Leipzigs, die sich in dem Investment<br />
objekt exemplarisch widerspiegelt, als Garant für die<br />
Nachhaltigkeit der Investition wirkt.<br />
E. Investitionsperspektive<br />
Die Investitionsperspektive von Immobilienkapitalan<br />
lagen ist langfristig ausgerichtet. Kurzfristige Speku<br />
lationsgewinne bilden die Ausnahme und sollten<br />
nicht das Ziel einer solchen Investition sein. Auch die<br />
steuerlichen Vergünstigungen, die vielfach mit einer<br />
Immobilieninvestition verknüpft sind, können nicht<br />
das Hauptmotiv für die Anlageentscheidung bilden,<br />
da Steuervorteile lediglich einen Investitionsanreiz<br />
schaffen, während sich die Immobilie über Jahrzehn<br />
te auf dem Mieter und Käufermarkt bewähren muss.<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Eine Immobilieninvestition stellt vielmehr ein sach<br />
wertunterlegtes, arbeitsunabhängiges Zusatzeinkom<br />
men für die familiäre Zukunftssicherung oder Alters<br />
vorsorge dar. Aufgrund der demografischen Entwick<br />
lung ist heute allgemein anerkannt, dass die gesetzli<br />
che Rentenversicherung allein nicht mehr ausreicht,<br />
um den erarbeiteten Lebensstandard im Rentenalter<br />
zu erhalten. Die entstehende Versorgungslücke muss<br />
durch private Altersvorsorge geschlossen werden.<br />
Die auf Dauer ausgerichtete Immobilieninvestition<br />
bildet einen wesentlichen Baustein für den gesicher<br />
ten Vermögensaufbau und die private Altersversor<br />
gung.<br />
Eine Immobilieninvestition stellt vielmehr ein sach<br />
wertunterlegtes, arbeitsunabhängiges Zusatzeinkom<br />
men für die familiäre Zukunftssicherung oder Alters<br />
vorsorge dar.<br />
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist heute<br />
allgemein anerkannt, dass die gesetzliche Rentenver<br />
sicherung allein nicht mehr ausreicht, um den erarbei<br />
teten Lebensstandard im Rentenalter zu erhalten. Die<br />
entstehende Versorgungslücke muss durch private<br />
Altersvorsorge geschlossen werden.<br />
Die auf Dauer ausgerichtete Immobilieninvestition<br />
bildet einen wesentlichen Baustein für den gesicher<br />
ten Vermögensaufbau und die private Altersversor<br />
gung.<br />
F. Steuerliche Perspektive<br />
Neben den allgemeinen Vorteilen eines Immobilien<br />
investments ergeben sich bei dem vorliegenden<br />
Angebot sowohl in der Investitions als auch in der<br />
Vermietungsphase steuerliche Auswirkungen, die die<br />
Wirtschaftlichkeit der Investition bei entsprechender<br />
Steuerprogression positiv beeinflussen.<br />
G. Kumulation der Risiken & Chancen<br />
In einer ausgewogenen Betrachtung von Risiken und<br />
Chancen weißt der Prospektherausgeber an dieser<br />
Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es im Rahmen des<br />
Immobilienerwerbes durch zukünftig auftretende<br />
negative Einflüsse wie z. B. niedrigere Mieteinnah<br />
men, nicht von der Instandhaltungsrücklage über<br />
nommene Aufwendungen oder ungünstigere<br />
Anschlussfinanzierungen u. U. zu Investitionsverlu<br />
sten kommen kann.<br />
Neben den Chancen, welche eine Immobilieninvestiti<br />
on bietet, sollten die vorgenannten Risiken und ggf.<br />
individuelle Einflüsse für den einzelnen Investor aus<br />
unserer Empfehlung heraus zusätzlich von einem ver<br />
trauten und fachkompetenten Dritten in steuerlicher,<br />
juristischer und wirtschaftlicher Hinsicht überprüft<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 15<br />
werden.
Nach der Revitalisierung werden die solide<br />
gebauten und gut erhaltenen Architekturklassiker<br />
hohe Wohnqualität in einem zauberhaften<br />
gärtnerischen Ambiente bieten.<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
Beschreibung des Objektes<br />
Es handelt sich um eine Wohnanlage aus den 50er<br />
Jahren in der Friedrichshafner Straße 124 und 126 in<br />
04357 Leipzig. Die Anlage umfasst mit den von die<br />
sem Prospekt dargestellten Wohnungen insgesamt<br />
191 Wohneinheiten in der Essener (118 Wohneinheiten<br />
und 2 Gewerbeeinheiten) und der angrenzenden<br />
Friedrichshafner Straße (69 Wohneinheiten und 2<br />
Gewerbeeinheiten). Der bauliche Zustand ist altersge<br />
mäß, die geplanten Sanierungsmaßnahmen tragen<br />
dem Rechnung. Hinsichtlich der konkreten Maßnah<br />
men wird auf die Bau und Ausstattungsbeschreibung<br />
verwiesen, die der Teilungserklärung als Anlage VI<br />
beigefügt ist. Die Anlage steht unter Denkmalschutz.<br />
Die Baumaßnahmen werden mit der Denkmalschutz<br />
behörde abgestimmt. Der Käufer wird die derzeit im<br />
Grundbuch in Abteilung III eingetragene Grund<br />
schuld nicht übernehmen. Der Bauträger wird im Rah<br />
men der Realisierung des Projektes ggf. Dienstbarkei<br />
ten zur Eintragung bringen. Seitens der Stadt Leipzig<br />
existieren Planungen, die Essener Straße als Teil des<br />
Vorhabens “Mittleren Ring Leipzig” auszubauen.<br />
Wesentliche Grundlagen des<br />
steuerlichen Konzepts<br />
Die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Kon<br />
zepts werden gesondert im Abschnitt „Steuerliche<br />
Verhältnisse“ dargestellt.<br />
Vertrag und Vertragspartner<br />
Der Erwerber schließt einen Kaufvertrag ab, der<br />
Modernisierungs und Sanierungspflichten der Ver<br />
käuferin, der Gartenhöfe GmbH als Vertragspartnerin<br />
des Käufers, umfasst. Im Ergebnis verpflichtet sich die<br />
Objektgesellschaft zur Übergabe einer schlüsselfertig<br />
sanierten und modernisierten Wohnung. Sämtliche<br />
Kostensteigerungs und Baurisiken trägt hierbei die<br />
Verkäuferin. Alle Zahlungen des Erwerbers erfolgen<br />
unter Beachtung der Regularien der Makler und Bau<br />
trägerverordnung (MaBV). So ist sichergestellt, dass<br />
der Erwerber lediglich Zahlungen leistet, die durch<br />
Baumaßnahmen werthaltig unterlegt sind (Zahlung<br />
gemäß Baufortschritt).<br />
Nach Übergabe sollen die einzelnen Wohnungen von<br />
der <strong>GRK</strong> Hausverwaltungs GmbH Leipzig verwaltet<br />
werden. Eine gute Verwaltung trägt maßgeblich<br />
dazu bei, dass eine Immobilie – und besonders eine<br />
qualitativ hochwertige Immobilie – langfristig ihren<br />
Wert erhält bzw. steigert. Die Verwaltung ist nicht<br />
nur für Instandhaltungs und Pflegemaßnahmen<br />
zuständig, sondern trägt entscheidend dazu bei, dass<br />
die Eigentümergemeinschaft ihre letztendlich gleich<br />
gelagerten Interessen auch gemeinsam in den Eigen<br />
tümerversammlungen durchsetzt. Der verantwor<br />
tungsvolle Umgang mit der Instandhaltungsrücklage<br />
zur Sicherstellung erforderlicher Instandsetzungen<br />
am Gemeinschaftseigentum, z. B. dem Dach oder der<br />
Fassade, ist eine weitere, ganz wesentliche Aufgabe<br />
für die Verwaltung der Immobilie.<br />
16 IV. Angaben über die Vermögensanlage
Objekt<br />
Das Wohnensemble „Hoffmans Gärten“ wurde in<br />
den 1950er Jahren errichtet. Es handelt sich um frei<br />
stehende, viergeschossige Gebäude inkl. Dachge<br />
schoss mit einer Deckenhöhe von ca. 2,70 m. Die aus<br />
Ziegelmauerwerk in traditioneller Bauweise erstellten<br />
Gebäude sind typisch für ihren Zweck und den Zeit<br />
punkt ihrer Errichtung. Die vorhandenen Dachge<br />
schosse eignen sich auf Grund der Dachneigung und<br />
in ihrem Flächenangebot sehr gut für die Herrich<br />
tung. Die Häuser sind komplett teilunterkellert.<br />
Im 6. Bauabschnitt befinden sich 7 Wohnungen, 1<br />
Gewerbeeinheit und 5 Stellplätze. Die Wohneinhei<br />
ten weisen eine Größe zwischen 62,72 m² und 106,72<br />
m² Wohnfläche auf.<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt, den gesamten Komplex<br />
umfassend zu sanieren und zu modernisieren und an<br />
Kapitalanleger bzw. Eigennutzer zu veräußern.<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
Die gesamte Liegenschaft steht unter Denkmalschutz.<br />
Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, die erhöhten<br />
Absetzungen bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />
gem. § 7 i EStG (Kapitalanleger) bzw. die Steuerbe<br />
günstigung gem. § 10 f EStG (Eigennutzer) in<br />
Anspruch zu nehmen.<br />
Die geplanten exklusiven Wohneigentumseinheiten<br />
sind für Investoren geeignet, die die Wohnungen<br />
langfristig vermieten oder selbst beziehen wollen.<br />
Diese Investoren erwerben eine individuelle Kapital<br />
anlegerEigentumswohnung, die eine langfristige,<br />
werthaltige Chance zur Vermögensbildung bzw.<br />
Altersversorgung bietet. Hierfür ist es erforderlich,<br />
dass die Erwerber die im Prospekt dargestellten Risi<br />
ken kennen und vor dem Hintergrund ihrer eigenen,<br />
individuellen Situation einschätzen können.<br />
Es wird daher empfohlen, in jedem Falle individuellen<br />
Rat durch kompetente Fachleute einzuholen, bevor<br />
das Engagement realisiert wird. Die Einzelfinanzie<br />
rung des jeweiligen Kaufpreises ist ausschließlich<br />
Angelegenheit des einzelnen Käufers. Unabdingbare<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöh<br />
ten Absetzungen gemäß § 7 i EStG bzw. der Steuerbe<br />
günstigungen gemäß § 10 f EStG ist, dass erst nach<br />
Abschluss des Kaufvertrages durch den potenziellen<br />
Käufer mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Bau<br />
maßnahmen, die vorher durchgeführt werden, sind<br />
bei Vermietung nur noch im Rahmen der 2,0% igen<br />
linearen Abschreibung steuerlich begünstigt.<br />
Abnahme und Verwaltung des Sondereigentums<br />
obliegen dem Käufer und können freihändig an eine<br />
Fachfirma vergeben werden.<br />
17
Kaufpreisliste<br />
Friedrichshafner Str. 124 126 / 6. Bauabschnitt<br />
Nr. Ein Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs/ Gesamt m²gang<br />
in m² Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />
anteilig<br />
1 124 1.OG 70,04 13.395,66 € 18.826,33 € 107.157,60 € 139.379,60 € 1.990,00 €<br />
2 124 1. OG/DG 106,72 20.410,98 € 28.685,70 € 163.276,12 € 212.372,80 € 1.990,00 €<br />
3 124 1. OG 68,78 13.154,68 € 18.487,65 € 105.229,87 € 136.872,20 € 1.990,00 €<br />
4 124 DG 62,72 11.995,66 € 16.858,76 € 95.958,38 € 124.812,80 € 1.990,00 €<br />
5 126 1. OG 82,15 15.711,79 € 22.081,43 € 125.685,28 € 163.478,50 € 1.990,00 €<br />
6 126 1. OG 90,76 17.358,51 € 24.395,75 € 138.858,14 € 180.612,40 € 1.990,00 €<br />
8 126 DG 99,20 18.972,72 € 26.664,37 € 151.770,91 € 197.408,00 € 1.990,00 €<br />
18 IV. Angaben über die Vermögensanlage
Individuelle Beratung<br />
Jedes vermögensbildende finanzielle Engagement<br />
birgt Chancen und Risiken. Dies gilt auch für Investi<br />
tionen in Immobilien. Im Kapitel „Wesentliche Risiken<br />
der Vermögensanlage“ werden Fallstellungen<br />
beschrieben, die gegen die Chance einer nachhaltig<br />
profitablen Immobilieninvestition abzuwägen sind.<br />
Naturgemäß können an dieser Stelle nicht sämtliche<br />
relevanten Fragestellungen behandelt werden. Es<br />
handelt sich somit um keine abschließende Darstel<br />
lung, die eine sorgfältige, individuelle Analyse der<br />
Verhältnisse bei jedem einzelnen Investor ersetzen<br />
kann.<br />
Eine kompetente Einzelfallberatung ist unerlässlich,<br />
um die Entscheidung für die Investition in das Objekt<br />
vorzubereiten und zu unterlegen. Hierbei gilt es zu<br />
berücksichtigen, dass die denkbaren Risiken auch<br />
gehäuft auftreten können, was bei entsprechend<br />
hoher Fremdfinanzierung im Extremfall auch zu<br />
einem Vermögensverfall des Investors führen kann,<br />
wenn die Mieteinnahmen aus der Immobilie die Aus<br />
gaben nicht mehr decken können.<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
Kaufpreis<br />
Der Kaufpreis ist ein Festpreis und wird für die Son<br />
dereigentumseinheit nebst Miteigentumsanteil aus<br />
gewiesen. Desweiteren erfolgt eine Untergliederung<br />
bei der Sondereigentumseinheit auf den Anteil an<br />
Grund und Boden, auf den Anteil an der Altbausub<br />
stanz sowie auf den Anteil für die Instandsetzungs<br />
und Modernisierungsarbeiten.<br />
Die steuerliche Anerkennung der Aufteilung wird<br />
vom Verkäufer nicht garantiert. Der Verkäufer wird<br />
jedoch den Erwerber durch eine sachgerechte Aus<br />
kunftserteilung gegenüber der Finanzverwaltung<br />
unterstützen.<br />
Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für die<br />
vertragsgemäße Herstellung, insbesondere Anschluss<br />
kosten für Ver und Entsorgungsleitungen, Anlieger<br />
und Erschließungskosten. Im Kaufpreis enthalten sind<br />
die Kosten der Projektierung, des Marketings und des<br />
Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die Innen<br />
provision in Höhe von 13,5 % des Kaufpreises (zzgl.<br />
MwSt.), die der Veräußerer bezahlt.<br />
Nicht Bestandteil des Kaufpreises sind sämtliche<br />
Gebühren (z. B. Grundbuch), Steuern (z. B. für Grund<br />
erwerb) und Kosten im Zusammen<br />
hang mit dem Abschluss und der<br />
Durchführung dieses Vertrages (z. B.<br />
Notar), die Kosten der Finanzierung<br />
des Kaufpreises durch den Käufer<br />
(z. B. Bankbearbeitungs und Schätz<br />
kosten), Darlehens und eventuelle Bereitstellungs<br />
und/oder Zwischenfinanzierungszinsen, Grundschuld<br />
bestellungen etc. sowie Mehrkosten für Sonder<br />
wunscharbeiten. Diese Kosten trägt der Käufer selbst<br />
und gesondert.<br />
Grundvoraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises<br />
ist die Absendung einer notariellen Bestätigung, dass<br />
die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grund<br />
buch eingetragen ist, alle zur Rechtswirksamkeit und<br />
zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmi<br />
gungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen vor<br />
liegen und die Freistellung des Vertragsgegenstandes<br />
von allen Grundbuchlasten, die nicht übernommen<br />
werden, gesichert ist. Zudem muss die Baugenehmi<br />
gung erteilt worden sein. In diesem letztgenannten<br />
Fall müssen nach Eingang der Bestätigung beim Käu<br />
fer mindestens 14 Tage vergangen sein, bevor die Fäl<br />
ligkeit eintritt.<br />
19
„Den ganzen Tag lang glücklich sein,<br />
ach wie lieb ich dich –<br />
mein umgrüntes Heim“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
Die Kaufpreiszahlung erfolgt in Raten in Anlehnung<br />
an die Vorschriften der MaBV.<br />
Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsen<br />
in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />
Der Käufer übernimmt keine grundbuchlichen Belas<br />
tungen, die nicht zur Ver oder Entsorgung der Immo<br />
bilie oder als Wegerechtssicherung erforderlich sind.<br />
Hausverwaltungsvertrag für das<br />
Gemeinschaftseigentum<br />
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />
obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigen<br />
tums einem Verwalter. Der Verkäufer hat dazu<br />
lt. der im Teil 2 des Prospektes abgedruckten<br />
Teilungserklärung die Firma <strong>GRK</strong> Hausverwal<br />
tungs GmbH Leipzig zum ersten Verwalter<br />
bestellt, beauftragt und bevollmächtigt.<br />
Der Verwalter wurde für die Dauer von drei Jahren lt.<br />
Teilungserklärung bestellt. In die Gemeinschaftsord<br />
nung tritt der einzelne Erwerber rechtlich ohne wei<br />
tere Erklärung ein, sobald er Wohnungseigentümer<br />
wird, wirtschaftlich Kraft Kaufvertrag mit Übergang<br />
von Besitz, Nutzen und Lasten – ohne dass es weiterer<br />
Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.<br />
Rechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen<br />
den einzelnen Wohnungseigentümern einerseits und<br />
dem WEGVerwalter andererseits.<br />
Der WEGVerwalter sorgt für die rechtzeitige Erstel<br />
lung des Wirtschaftsplanes und die ordnungsgemäße<br />
Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die ein<br />
zelnen Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte und<br />
Pflichten ergeben sich aus der Teilungserklärung, der<br />
Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung.<br />
Die Hausverwaltung verwaltet demnach die von der<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft zu bildende<br />
Instandhaltungsrücklage und beruft die WEGVer<br />
sammlungen ein. Eine Umlage der Verwalterkosten<br />
und Instandhaltungsrücklage auf die Mieter ist nicht<br />
möglich.<br />
Sondereigentumsverwaltung<br />
Der Erwerber kann auf Wunsch die Firma GKR Haus<br />
verwaltungs GmbH auch mit der Sondereigentums<br />
verwaltung beauftragen, wenn er nicht der Mietpool<br />
GbR beitritt. Ein Muster des Verwaltervertrages wird<br />
auf Wunsch ausgehändigt.<br />
MietpoolGbRVertrag/Vereinbarung<br />
über Mietenverwaltung<br />
Die Gartenhöfe GmbH bietet den Käufern den Beitritt<br />
zu einer MietpoolGbR an. Die Geschäftsführung der<br />
MietpoolGbR wird von der Firma GKR Hausverwal<br />
tungs GmbH wahrgenommen. Mit dem Eintritt in die<br />
MietpoolGbR ist die Verwaltung des Sondereigen<br />
tums verbunden. Der Eintritt in die MietpoolGbR<br />
erfolgt mit Besitz, Nutzen und Lastenwechsel auf<br />
den Investor. Eine Kündigung ist erstmals mit einer<br />
Frist von drei Monaten zum 31.12.2015 möglich.<br />
Mit dem Beitritt bietet sich dem Käufer die Möglich<br />
keit, das Einnahmeausfallrisiko durch einen denkba<br />
ren Leerstand durch die Solidargemeinschaft der<br />
MietpoolGesellschafter tragen zu lassen. Im Gegen<br />
zug trägt der Erwerber die Einnahmeausfallrisiken<br />
der anderen Gesellschafter mit.<br />
20 IV. Angaben über die Vermögensanlage
Gepoolt werden die nachfolgenden aufgeführten<br />
Erträge und Aufwendungen:<br />
Erträge:<br />
– Mieteinnahmen<br />
– Betriebs und Heizkosten<br />
– Guthaben aus Wohngeldabrechnungen (Investor ist<br />
zum Ausgleich der Nachzahlung aus Wohngeldab<br />
rechnung verpflichtet)<br />
Aufwendungen:<br />
– Betriebs und Heizkosten<br />
– Zahlungen Hausgelder an WEGVerwalter<br />
– Überweisungen der Grundsteuer gem. Abgaben<br />
bescheid<br />
– Begleichung der Reparaturaufwendungen im<br />
Sondereigentum<br />
– Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausste<br />
henden Forderungen<br />
– Verwaltergebühren<br />
– Kontoführungsgebühren<br />
– Maklergebühren<br />
Der Mietpoolverwalter übernimmt u. a. folgende<br />
Aufgaben:<br />
– Abschluss und Kündigung von Mietverträgen ein<br />
schließlich der Übergabe und der Abgabe der<br />
Wohnungen;<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
– Überwachung des Mieteingangs;<br />
– Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautio<br />
nen, Bankbürgschaften oder ähnlichen Sicherhei<br />
ten;<br />
– Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;<br />
– Ermittlung der Heiz und Warmwasserkosten nach<br />
der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst<br />
und Abrechnung der Kosten mit den Mietern;<br />
– pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffen<br />
den Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach<br />
vorheriger Prüfung;<br />
– Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Gerä<br />
ten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und<br />
die Ausstattung des Hausmeisters;<br />
– im Rahmen der technischen Verwaltung wird die<br />
laufende Überwachung des baulichen Zustandes<br />
und für notwendige Reparaturmaßnahmen, der<br />
Abschluss von Wartungsverträgen und die Aufstel<br />
lung periodischer Instandhaltungspläne entspre<br />
chend den Beschlüssen der Wohnungseigentümer<br />
gemeinschaft vorgenommen.<br />
Zur Bewirtschaftung des Mietpools ist der Verwalter<br />
berechtigt, das Konto des Mietpools bis zu einer hal<br />
ben Jahresnettomieteinnahme aller beteiligten Woh<br />
nungen zu überziehen. Kommt der Investor seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht<br />
nach, werden die fälligen Beträge (monatliche Zahlun<br />
gen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlun<br />
gen nach Aufforderungen der Mietpoolverwaltung<br />
mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datum auf dem<br />
Aufforderungsschreiben) ohne nochmalige Mahnung<br />
mit 5,0% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.<br />
Sofern der Investor nicht an der jährlichen vom WEG<br />
Verwalter einberufenen Eigentümerversammlung<br />
teilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den<br />
Eigentümer zu vertreten und insofern sein Stimm<br />
recht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Inve<br />
stors einen Anwalt seiner Wahl zu bevollmächtigen.<br />
Weiterveräußerung der Immobilie<br />
Im Falle einer Weiterveräußerung der Vermögensanla<br />
ge durch den Erwerber (z. B. durch Verkauf, Schenkung<br />
etc.) entstehen Nebenkosten wie z. B. Notariatsgebüh<br />
ren, Kosten der Löschung von Eintragungen im Grund<br />
buch, ggf. Maklerkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädi<br />
gungsleistungen an die finanzierende Bank. Die Ent<br />
scheidung zur Übertragung wird vom Anleger getrof<br />
fen.<br />
„Vor meinen Augen färbte<br />
sich die Wiese grün“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
21
V. Leipzig – Motor einer dynamischen Metropolregion<br />
Leipzig. Wachsend attraktiv.<br />
Allerlei ist nicht ohne Grund eine bekannte Leipziger<br />
Spezialität. Denn diese Stadt auf einen einzigen Nen<br />
ner zu bringen, scheint fast unmöglich. Unbestritten<br />
gilt Leipzig als „heimliche Hauptstadt Mitteldeutsch<br />
lands“. Selbst sieht sich die Metropole je nach Anlass<br />
als Musik, Auto, Wissenschafts, Kunst, Medien<br />
oder Sportsstadt. Bedeutende Messestadt ist man<br />
sowieso – und das bereits seit 1190. Auch die Universi<br />
tät zählt als „Alma mater lipsiensis“ mit über 600 Jah<br />
ren Historie zu den traditionsreichsten im gesamten<br />
deutschen Sprachraum. Und vor allem hat die friedli<br />
che Revolution von 1989 hier nicht nur ihren Ursprung,<br />
sie wird auch im kollektiven Gedächtnis der Stadt<br />
lebendig gehalten.<br />
Sogar die Zukunft hat für Leipzig schon feste Termine<br />
gesetzt: das Jahr 2015 wird ganz im Zeichen von 1000<br />
Jahren stolzer Stadtgeschichte stehen, zur Feier der<br />
ersten urkundlichen Erwähnung anno 1015. Kurz: Leip<br />
zig lockt – heute bereits rund 520.000 Menschen als<br />
Einwohner und über 2 Millionen Besucher pro Jahr.<br />
Leipzig zieht an. Auch immer mehr Neubürger.<br />
Positiv zeigt sich auch die Bevölkerungsentwicklung<br />
Leipzigs. Allein seit 2005 wuchs die Stadt um rund<br />
20.000 Einwohner. Eine Studie des Deutschen Instituts<br />
für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Mai 2010 setzt<br />
Leipzig aktuell auf Platz drei der Deutschen Städte mit<br />
dem größten prozentualen Bevölkerungszuwachs.<br />
Und nach einer Prognose der BertelsmannStiftung<br />
aus dem Jahr 2008 wird die Einwohnerzahl bis 2020<br />
um mindestens weitere 4 % steigen. Die Gründe dafür<br />
sind mindestens so vielfältig, wie die Fassetten dieser<br />
Mitteldeutschen Metropole selbst.<br />
Ein hoher Lebenswert und eine wachsende Zahl an<br />
modernen Arbeitsplätze sind natürlich starke Argu<br />
mente. Auf die Arbeit folgt in Leipzig allerdings<br />
immer ein besonders inspirierendes Ambiente zum<br />
Genießen. Tag und Nacht und für jeden Geschmack.<br />
Denn mit Sicherheit steht Leipzig auch für einen Spit<br />
zenplatz in Sachen Kultur, Architektur, Nightlife und<br />
Weltoffenheit.<br />
Infrastruktur mit Ultramoderne.<br />
Zentral in Europa gelegen, ist Leipzig in einen der<br />
stärksten Wirtschaftsräume des Kontinents eingebun<br />
den. Im Umkreis von 100 Kilometern leben hier 6,8<br />
Millionen Menschen. Und rund um Leipzig konzen<br />
triert sich ein wesentlicher Teil aller Industrieansied<br />
lungen und der Wirtschaftskraft der neuen Bundeslän<br />
der. Die Infrastruktur der Stadt zählt spätestens seit<br />
der Jahrtausendwende zur modernsten in Deutsch<br />
land.<br />
So gilt das Angebot des öffentlichen Nachverkehrs<br />
innerhalb der Stadt sowie ins weitere Umland nicht<br />
nur unter Experten als vorbildlich. Autobahn, Airport<br />
und einer der größten Bahnhöfe Europas verbinden<br />
Leipzig dazu komfortabel mit anderen Wirtschafts<br />
zentren in Deutschland und Europa. Berlin zum Bei<br />
spiel ist mit dem ICE gerade mal eine Stunde entfernt.<br />
Wobei die Attraktivität Leipzigs als Einkaufsstadt<br />
einem Vergleich mit der Hauptstadt durchaus stand<br />
halten kann.<br />
22 V. Der Standort Leipzig
525.000<br />
520.000<br />
515.000<br />
510.000<br />
505.000<br />
500.000<br />
495.000<br />
490.000<br />
Dynamische Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung in<br />
Leipzig Bevölkerungsentwicklung in absoluten Zahlen in Leipzig in absoluten Zahlen<br />
502.651<br />
So ist der Hauptbahnhof auch eine der anziehendsten<br />
Einkaufsmeilen im weiten Umkreis – täglich geöffnet<br />
von 8 bis 22 Uhr. Nach Einschätzung der Einzelhan<br />
delsspezialisten von Jones Lang LaSalle ist Leipzig<br />
neben Berlin der wichtigste Handelsstandort im<br />
gesamten Osten Deutschlands.<br />
Lifezig! Das heißt Lebensfreude ohne<br />
Sperrstunde.<br />
GewandhausKonzerte, Bachfest, das „ClassicOpen“<br />
Festival oder die Kunstszene der „Neuen Leipziger<br />
Schule“ sind weltbekannte Chiffren für Hochkultur<br />
aus und in Leipzig. Aber auch die hiesigen Kneipen<br />
meilen und die vitale Clubszene haben einen legendä<br />
ren Ruf bei Gästen wie Einheimischen. Zehntausende<br />
V. Der Standort Leipzig<br />
506.578<br />
510.512<br />
515.469<br />
518.862<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
519.664<br />
Quelle: Stadt Leipzig<br />
Studenten machen Leipzig außerdem zu einer jungen<br />
und spannenden Stadt.<br />
Von der Oper bis zur „UndergroundKultur“ in der<br />
Morizbastei sind es nur ein paar Schritte. Und in der<br />
historischen Innenstadt finden sich neben Galerien,<br />
Museen und Restaurants für jeden Geschmack auch<br />
viele Kabarett und Kleinkunstbühnen.<br />
Fast jeden Abend kann man Rock oder Jazz live erle<br />
ben – ob Newcomer im Szeneladen oder Weltstars in<br />
der Arena. Das „Schauspielviertel“ präsentiert sich als<br />
eine weitere vitale Symbiose aus Theater und Künst<br />
lerkneipen. Kein Wunder also, dass Friedrich Schiller<br />
1785 hier in Leipzig seine „Ode an die Freude“ schrieb.<br />
Und in warmen Sommernächten stellt sich auf den vie<br />
len Freisitzen oder in den Gartenlokalen ein fast schon<br />
mediterranes Flair ein. Oft bis in den frühen Morgen.<br />
Schließlich ist Sperrstunde in Leipzig ein Fremdwort.<br />
Musikstadt mit Bestnoten.<br />
Leipzigs musikalische Tradition hat einen guten Klang<br />
in aller Welt – und die Namen der Komponisten, die in<br />
dieser Stadt wirkten, bilden alleine schon einen Kanon<br />
der Musikgeschichte: ob Johann Sebastian Bach, Felix<br />
Mendelssohn, Gustav Mahler, Clara und Robert Schu<br />
mann, Albert Lortzing, Hanns Eisler oder Richard Wag<br />
ner. Dessen 200. Geburtstag wird hier übrigens 2013<br />
ganz groß gefeiert – denn: Richard ist Leipziger! Wer<br />
möchte, kann auf der „Leipziger Notenspur“ auch<br />
eine klangvolle PartiTour zu Fuß zu den Wohnstätten<br />
23
Leipzig<br />
Chemnitz<br />
Dresden<br />
berühmter Musiker quer durch die Innenstadt unter<br />
nehmen. Gepflegt wird in Leipzig aber nicht nur ein<br />
großes Erbe, sondern ganz besonders das Erleben von<br />
24 V. Der Standort Leipzig<br />
Musik.<br />
Im Gewandhaus – derzeit unter Leitung des Stardiri<br />
genten Riccardo Chailly – spielt ein Orchester von<br />
Weltrang. Der berühmte Thomanerchor, gegründet<br />
bereits 1212, tritt heute in Leipzig an der historischen<br />
Wirkungsstätte Bachs auf: der Thomaskirche. Und in<br />
der Leipzig Oper kommen schon seit 1693 große<br />
Werke und Gefühle zur Aufführung.<br />
Zur Spielstätte gehören heute auch Ballett, Musikali<br />
sche Komödie sowie eine Repertoire von Barock bis<br />
Moderne. Nicht zu vergessen der MDR Klangkörper<br />
mit Orchesterchef Jun Märkl und zahlreichen Gastspie<br />
len internationaler Maestros.<br />
Geschichte, Grün und Gründerzeit.<br />
Mit über 15.600 Kulturdenkmälern, davon rund 80<br />
Prozent Gründerzeithäuser, ist Leipzig ganz offen<br />
sichtlich Deutschlands Denkmalhauptstadt. Allein<br />
schon das Waldstraßenviertel nordwestlich der Innen<br />
stadt gilt als eines der größten zusammenhängenden<br />
Gründerzeitviertel weltweit. Und sowohl quantitativ<br />
wie qualitativ findet man in Leipzig auch einen der
größten Reichtümer an Bauten des Jugendstils. Charak<br />
teristisch für das Zentrum ist die einzigartige Komposi<br />
tion aus insgesamt 28 Passagen und Durchgangshöfen<br />
mit der MädlerPassage als bekanntestem Vertreter.<br />
Und direkt vor deren Eingang gibt sich mit dem Alten<br />
Rathaus auch eines der ältesten und schönsten Renais<br />
sanceGebäude Deutschlands die Ehre.<br />
Überhaupt ist Leipzig eine Stadt der kurzen und kom<br />
fortablen Wege. Tradition und Moderne, Kultur und<br />
Geschäftsleben aber auch Arbeit und Erholung liegen<br />
hier so nahe beieinander, wie in kaum einer anderen<br />
Großstadt. So sind es von den Einkaufstempeln der<br />
Innenstadt bis zur Liegewiese im Park gerade mal 10<br />
Minuten – zu Fuß wohlgemerkt.<br />
Urbane Qualitäten nach zeitgemäßen Ansprüchen prä<br />
gen aber auch die Leipziger Ortsteile über die City hin<br />
aus – mit verkehrsberuhigte Zonen, einladenden Ein<br />
kaufspassagen und lebendigen Stadtteilzentren.<br />
V. Der Standort Leipzig<br />
Hier kann die Seele parken.<br />
Parks, Wälder und Gartenanlagen machen etwa ein<br />
Drittel von Leipzigs Stadtfläche aus. Mit dem Auen<br />
wald als grüne Lunge bietet Leipzig dazu auch mehr als<br />
„nur“ einen breiten Streifen Natur quer durch die<br />
Stadt: hier liegt mit knapp 2.000 Hektar eines der größ<br />
ten innerstädtischen Auenwaldgebiete Mitteleuropas<br />
praktisch vor der Haustür.<br />
Als weitere Oase in der City lockt der große ClaraZet<br />
kinPark. Oder das Rosental, eine der beliebtesten<br />
historischen Parkanlagen in Leipzig. Oder AGRAPark,<br />
Wildpark, Friedenspark, Schlosspark Lützschena... Und<br />
wenn’s auf naturnahe Weltreise gehen soll: der Leipzi<br />
ger Zoo ist einer der schönsten und größten Europas.<br />
Einen ganz besonderen Akzent setzt Leipzig außerdem<br />
mit Wasser. Freigelegte, einst überbaute, Flussläufe rei<br />
chen bis ans Zentrum heran. Einer Bootstour auf dem<br />
KarlHeineKanal und der Weißen Elster, vorbei an<br />
Industriedenkmälern des 19. Jahrhunderts, steht also<br />
nichts im Wege. Und wer mehr Wasser will, findet im<br />
Süden der Stadt das Leipziger Neuseenland – z. B. mit<br />
langen Sandständen am Cospudener See. Nicht mehr<br />
lange übrigens, und die gesamte Seenlandschaft süd<br />
lich der Stadt wird eine beeindruckende Fläche von<br />
rund 70 km² einnehmen.<br />
Messe, Presse und moderne Medien<br />
Seit über 800 Jahren besitzt Leipzig das Marktrecht –<br />
und seit 1497 gibt es die Leipziger Messe. Als nach der<br />
Wiedervereinigung 1990 die großen Universalmessen<br />
im Frühjahr und im Herbst obsolet wurden, begann<br />
eine neue Ära: die Leipziger Messe GmbH starte. Mit<br />
der Eröffnung des modernsten Ausstellungs und Kon<br />
gresszentrums in Deutschland im Jahr 1996 setzte sich<br />
auch ein neues Messekonzept durch: spezialisierte<br />
Fachmessen und national wie international führende<br />
Branchenmessen. Buchmesse, Automobil International,<br />
Games Convention Online sind da nur einige Namen.<br />
25
Mit jährlich ca. 40 Messen und 120 Kongressen hat sich<br />
Leipzig heute unter den zehn führenden Messeplät<br />
zen Deutschlands etabliert. Wo so viel passiert, sind<br />
natürlich auch die Medien präsent. Schon immer übri<br />
gens: die „Einkommenden Zeitungen“ erschienen ab<br />
Juli 1650 in Leipzig gelten damit als die weltweit erste<br />
Tageszeitung.<br />
Zum Weltruhm von Leipzig als Buch und Verlagsstadt<br />
trugen auch Namen wie Baedeker, Reclam und Brock<br />
haus bei. Heute definieren MDR, Mediacity, das Deut<br />
sche Literaturinstitut, die Leipziger Verlags und Druk<br />
kereigesellschaft (Mediengruppe Madsack), Private TV<br />
und Radioanbieter wie u.a. die PSR Mediengruppe,<br />
Deutsche Bücherei und über 50 Buchverlage die<br />
Medienstadt Leipzig.<br />
Seit der ersten Erhebung zum Medienstandort im Jahr<br />
2002 stieg die Zahl der Medienunternehmen in der<br />
Stadt von 1.350 auf über 2.050. Jüngstes Bespiel: der<br />
renommierte ZweitausendeinsVerlag verlegt im Som<br />
mer 2011 seine Zentrale von Frankfurt/Main nach Leip<br />
zig<br />
Handel, Wandel, Wirtschaft.<br />
Seit der industriellen Revolution war Leipzig nicht nur<br />
ein einflussreicher Handelsplatz sondern auch bedeu<br />
tender Industriestandort. Verlagswesen, Maschinen<br />
bau, Textilindustrie und polygrafische Betriebe bilde<br />
ten das wirtschaftliche Rückgrat der Stadt. Seit Mitte<br />
der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts ist die Stadt mit<br />
ihrem Potenzial wieder ein sehr gefragter Standort.<br />
„Boomtown“ hieß damals das Synonym für Leipzig.<br />
Und auf größere Industrieansiedlungen wie Siemens,<br />
Porsche und BMW folgten rasch ICT Unternehmen wie<br />
PCWare, Softline AG oder Primacom. Auch die Unister<br />
Holding, einer der größten deutschen EBusiness<br />
Anbieter, hat heute in Leipzig ihren Hauptsitz. Nicht<br />
zu vergessen mit der European Energy Exchange (EEX)<br />
die größte Energiebörse Kontinentaleuropas.<br />
Weitere große Namen und Arbeitgeber sind Amazon,<br />
der MDR, das Bundesverwaltungsgericht, das Universi<br />
tätsklinikum und der Energieversorger VNG Ver<br />
bundnetz Gas. Ein immer stärker gefragter Energieträ<br />
ger der Stadt ist zudem Ideenreichtum: Mindestens<br />
30.000 Leipziger arbeiten in der so genannten Kreativ<br />
wirtschaft, vom Designer bis zum Medienmanager.<br />
Parallel dazu etabliert sich Leipzig aktuell zu einem<br />
führenden Logistik und Dienstleistungszentrum.<br />
Initialzündung dafür war 2008 die Entscheidung der<br />
DHL am Flughafen Leipzig ihr internationales Luft<br />
frachtDrehkreuz einzurichten, wovon auch viele<br />
transportorientierte Zulieferer und Produzenten<br />
unmittelbar profitieren.<br />
... und Wissenschaft, die Schule macht.<br />
Heute ist Leipzig Sitz von ca. 150 Instituten, Kliniken<br />
und Hochschulen – von der Medienakademie über die<br />
Leipzig School of Design oder der Hochschule für<br />
Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) bis zur BIO<br />
CITY. Die Universität Leipzig mit allein schon 26.000<br />
Studenten und 9.000 Mitarbeitern genießt Weltruf.<br />
Hier unterrichteten unter anderem Werner Heisen<br />
berg, Ernst Bloch, Gustav Hertz oder Gotthold Ephra<br />
im Lessing.<br />
Und hier studierte von Friedrich Nietzsche über Nova<br />
lis, Leibniz, Goethe, Robert Schumann, Carl Friedrich<br />
von Weizsäcker, HansDietrich Genscher und Angela<br />
Merkel praktisch ein whoiswho der deutschen Kultur<br />
und Geschichte. Leipzig beherbergt außerdem drei<br />
MaxPlanckInstitute, das FraunhoferInstitut für Zell<br />
therapie und Immunologie (IZI) sowie das Fraunhofer<br />
Zentrum für Mittel und Osteuropa.<br />
26 V. Der Standort Leipzig
Die Handelshochschule Leipzig (HHL) zählt mittlerwei<br />
le zu den besten Business Schools Deutschlands. Und<br />
ein sprichwörtlich neue Kunststil entspringt der Hoch<br />
schule für Grafik und Buchkunst: Neo Rauch, Kaes<br />
berg, Tim Eitel, Matthias Weischer oder Rosa Loy sind<br />
hier die Namen, mit denen Leipzig international neu<br />
Schule und jede Menge Furore macht.<br />
V. Der Standort Leipzig<br />
Manches kann man freilich nicht kaufen.<br />
Aber genießen.<br />
Es ist die besondere Atmosphäre eines Ortes, an dem<br />
Begegnung, Ideenaustausch und Freude am Neuen<br />
seit Jahrhunderten gepflegt werden. Leipzig ist auf<br />
viele Arten eben einzigartig. Hier treffen große<br />
Geschichte auf moderne Dynamik, sächsische Gemüt<br />
lichkeit auf HighTechBusiness und klassische Kultur<br />
auf Avantgarde. Vor nicht allzu langer Zeit kürte die<br />
New York Times Leipzig zu den „Places to Go in 2010“.<br />
Wir sagen heute: Willkommen in einer der vitalsten<br />
Städte Deutschlands!<br />
27
Leipzig im Spiegel der Presse ...<br />
28 V. Der Standort Leipzig
V. Der Standort Leipzig<br />
… jede gute Nachricht spricht für sich<br />
29
33<br />
18<br />
31<br />
8<br />
19<br />
20<br />
23<br />
7<br />
17<br />
21<br />
24<br />
14<br />
16<br />
22<br />
12<br />
13<br />
11<br />
9<br />
10<br />
7<br />
6<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
15<br />
29<br />
30<br />
28<br />
27<br />
26<br />
32<br />
8<br />
34<br />
25<br />
v. l. Hauptbahnhof, Alte Nikolaischule, Neues Rathaus, Rosental<br />
1. Hauptbahnhof<br />
2. Schwanenteich<br />
3. Opernhaus<br />
4. Augustusplatz<br />
5. Neues Gewandhaus<br />
6. MDRHochhaus<br />
7. Universitäten<br />
8. BG Geschäftsstelle<br />
9. Bildermuseum<br />
10. Altes Rathaus<br />
11. Neues Rathaus<br />
12. Johannapark<br />
13. Bundesverwaltungsgericht<br />
14. ClaraZetkinPark<br />
15. Bayerischer Bahnhof<br />
16. Rennbahn Scheibenholz<br />
17. Die Nonne<br />
18. Elsterbecken (Weiße Elster)<br />
19. Red Bull Arena<br />
20. Festwiese<br />
21. Arena Leipzig<br />
22. Zoo Leipzig<br />
23. Rosental<br />
24. Naturschutzgebiet Leipziger<br />
Ratsholz<br />
25. Völkerschlachtdenkmal<br />
26. Russische Gedächtniskirche<br />
27. Deutsche Bücherei<br />
28. Botanischer Garten<br />
29. MedienCenter/MediaCity<br />
30. MDRSendezentrum<br />
31. Kleinmessegelände<br />
32. Altes Messegelände<br />
33. Flughafen Halle/Leipzig<br />
34. „Hoffmans Gärten“,<br />
Friedrichshafner Straße<br />
30 VI. Die Lage
VI. Die Lage – in jeder Hinsicht vorteilhaft<br />
Der Stadtteil LeipzigMockau<br />
Mockau ist ein Stadtteil im Norden Leipzigs –<br />
zwischen der Bundesstraße B2 und der Autobahn A14<br />
gelegen. Nördlich des Stadtteils befindet sich die<br />
Neue Messe Leipzig. Im Westen grenzt Mockau an<br />
den Stadtteil Euritzsch, im Osten an Thekla und im<br />
Süden an SchönefeldAbtnaundorf/SchönefeldOst.<br />
Viele der insgesamt 278 Leipziger Kleingartenanlagen<br />
liegen in Mockau und tragen zum hohen Grünflächen<br />
anteil des Stadtteils bei. Im Osten liegt die Parthen<br />
aue – die letzte historische Kulturlandschaft in der<br />
Leipziger Region, die nicht durch den Braunkohleta<br />
gebau und massive Flussregulierung umgestaltet<br />
wurde.<br />
Der Stadtteil Mockau wurde bereits um 1200 gegrün<br />
det. Die heutige Wohnbesiedlung in Mockau wird<br />
auf Grund der Streckenführung der früheren Wah<br />
VI. Die Lage<br />
renSchönefelderVerbindungsbahn geteilt. Mockau<br />
Nord und MockauSüd haben sich im 20. Jahrhundert<br />
weitgehend unabhängig voneinander entwickelt.<br />
MockauSüd war zunächst der bevölkerungsreichste<br />
Teil. Seit den 1870er Jahren hatte sich hier eine grün<br />
derzeitliche Mietshausbebauung und seit den 1890er<br />
Jahren ein Industrie und Gewerbegebiet herausge<br />
bildet. In den zwanziger Jahren entstand ein äußerst<br />
qualitätsvoller kommunaler Wohnungsbau. Der Nor<br />
den ist geprägt durch die vor allem in der zweiten<br />
Hälfte der dreißiger Jahre in einem erstaunlichen<br />
Tempo errichtete Randsiedlung und durch die beiden<br />
ab Mitte der siebziger Jahre errichteten Anlagen des<br />
komplexen Wohnungsbaus MockauWest und Mok<br />
kauOst.<br />
Kurze Wege zum Arbeitsplatz<br />
Bei der letzten baulichen Umgestaltung auf Mockau<br />
er Gebiet handelt es sich um das einstige Flughafen<br />
gelände. Der Flughafen LeipzigMockau wurde 1913<br />
in Betrieb genommen. 1972 startete das letzte Ver<br />
kehrsflugzeug in Mockau. Bis 1990 wurde der Flugha<br />
fen noch vom Agrarflug und als Sportflugplatz weiter<br />
genutzt. In den Jahren 1991 bis 1995 wurde dann auf<br />
dem Gelände des früheren Flughafens mit dem Ver<br />
sandzentrum der Quelle GmbH eines der größten<br />
Investitionsvorhaben in den ostdeutschen Bundes<br />
ländern realisiert. Der 2,2 Millionen Quadratmeter<br />
große Gebäudekomplex wurde derzeit von der Leip<br />
ziger Logistikpark GmbH erworben, welche den<br />
attraktiven Standort revitalisiert, zeitnah Logistik<br />
ansiedeln und damit hunderte von Arbeits<br />
plätzen schaffen wird. Daran angrenzend<br />
befindet sich das Gelände der Neuen Leipzi<br />
ger Messe mit ihrer spektakulären zentralen<br />
Glashalle und dem Congress Center.<br />
Die innovativen Produktionsstätten des<br />
BMWWerkes und das neue Logistikzentrum<br />
des weltgrößten Interneteinzelhändlers<br />
Amazon liegen ebenfalls auf Gewerbegebie<br />
ten in ummittelbarer Nachbarschaft von Mockau.<br />
Über die A14 sind weitere Großgewerbezonen in<br />
Nähe des neuen Flughafens in wenigen Minuten zu<br />
erreichen. Hier sind unter anderem das DHL und die<br />
Porsche Werke angesiedelt. Die Nähe zu vielen wich<br />
tigen Hauptarbeitgebern der Stadt und die kurzen<br />
Wege in die pulsierende Leipziger City gehören zu<br />
31
„Über‘n Garten in die Lüfte,<br />
spür ich blumig zarte Düfte,<br />
oh mein Mockau, du bist mein“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
Ein lebenswertes grünes Wohnumfeld<br />
Hoher Wohn und Freizeitwert<br />
Am Objektstandort Essener Straße/Friedrichshafener<br />
Straße kann man schon vom Fenster oder Balkon aus<br />
das grüne Umfeld genießen: Der Blick fällt auf die<br />
schönen Außenanlagen mit altem Baumbestand<br />
sowie auf die rückwärtigen, üppig begrünten Gärten.<br />
Wer aktive Naherholung sucht, findet sie direkt vor<br />
der Tür. In unmittelbarer Nachbarschaft an der<br />
Friedrichshafener Straße befindet sich die traditions<br />
reiche Kleingartenanlage „Nordstern e. V.“, die im<br />
Jahr 2008 ihr einhundertjähriges Bestehen feiert.<br />
Die nächste öffentliche Grünanlage ist der Abtnaun<br />
dorfer Park, den man die Kleingartenanlagen „Par<br />
thenaue“ und „Mockau Mitte“ entlang flanierend,<br />
über die verkehrsberuhigte Beuthstraße in 8 bis 10<br />
Minuten erreicht. Mit dem Rad sind es nur 3 Minuten.<br />
Durch diese weitläufige Grünoase, zwischen 1752 und<br />
1755 als Rittergutspark angelegt, führt unter anderem<br />
ein 23 Kilometer langer, gut beschilderter Rad und<br />
Wanderweg. Auf diesem lässt sich in beliebigen Etap<br />
pen, am Flüsschen Parthe entlang, die Parthenaue<br />
erkunden – eine ursprüngliche Auenlandschaft mit<br />
Wäldern, Sumpfwiesen und Feldern.<br />
Zu den heutigen Sehenswürdigkeiten im Abtnaun<br />
dorfer Park, der im Jahre 1800 zu einem Landschafts<br />
garten im englischen Stil umgestaltet wurde, gehört<br />
der noch aus dieser Zeit stammende Teich mit Insel<br />
und Tempel sowie das ab 1998 sanierte Schloss, mit<br />
dem das 1893 abgerissene einstige Herrenhaus ersetzt<br />
wurde. Eine Bogenbrücke über die Parthe und eine<br />
Kastanienallee, an deren Endpunkt einst ein Mauso<br />
leum lag, sind ebenfalls Relikte der ursprünglichen<br />
Parkgestaltung.<br />
32 VI. Die Lage
Vielfältige Freizeitmöglichkeiten<br />
Zu jeder Jahreszeit attraktiv<br />
Ebenfalls fußläufig bequem erreichbar sind das<br />
Freibad Sommerfeld und die unter Naturfreunden<br />
sehr beliebte Alternative – der auch als „Naturbad<br />
Nordost“ bekannte Baggersee.<br />
Im direkten Objektumfeld findet sich darüber hinaus<br />
die Stadtteilbibliothek und der Kletterturm Mockau.<br />
Dieser Anziehungspunkt für Jung und Alt, ein aus<br />
gedienter Wasserturm, bietet für Kinder ab 7 Jahren<br />
attraktive Programme an der Kletterwand. Auch<br />
ausgewachsene Kletterer finden sich hier gerne zum<br />
Training ein.<br />
VI. Die Lage<br />
Sport und Spaß im Verein<br />
Der Mockauer SV Lok Nordost bietet kleinen und gro<br />
ßen Leichtathleten eine sportliche Heimat und führt<br />
für aktive Volleyball und FußballFans jeweils eine<br />
eigene Abteilung. Beim TuS LeipzigMockau e. V.<br />
wird schon seit Mitte der 1920er Jahre Handball groß<br />
geschrieben, Abteilungen für Badminton, Tennis, Vol<br />
leyball und Turnen ergänzen das Vereinsangebot.<br />
Wer gerne das Tanzbein schwingt, ist im 1. Leipziger<br />
Rock n’ RollClub „Alpha 69“ e. V. gut aufgehoben,<br />
der von der Sportjugend Sachsen für seine vorbildli<br />
che Jugendarbeit ausgezeichnet wurde. Von Angebo<br />
ten für „Tanzminis“ ab vier Jahren über diverse Show<br />
Dance Kurse bis zum Fitness & DanceAngebot für<br />
Tanzsportfreunde ohne Altersbegrenzung – der<br />
bunte Trainingsplan dieses Vereins<br />
bietet für jeden etwas. Auch das Tanzcentrum in der<br />
Essener Straße ist bei Hobbytänzern eine beliebte<br />
Adresse. Neben Tanzkursen finden hier auch Tanzpar<br />
tys und ähnliche Veranstaltungen statt.<br />
Ideal für vergnügliche Ausflüge<br />
Dank der zentrumsnahen Lage und guten Verkehrs<br />
anbindung von Mockau liegen auch die Freizeitange<br />
bote in der Leipziger City und im weiteren Umfeld in<br />
komfortabler Nähe, vom Gewandhaus über den Zoo<br />
logischen Garten bis zur SachsenTherme. Über die<br />
A14 und die neue A38 ist sogar der südlich von Leip<br />
zig liegende „Belantis“ Vergnügungspark, Ost<br />
deutschlands größter Freizeitpark, in kürzester Zeit<br />
erreichbar.<br />
33
Naturnahe Lage mit urbaner Infrastruktur<br />
Gut versorgt, bestens angebunden<br />
In MockauNord bleibt kaum ein Wunsch offen: Zu<br />
Fuß gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten für den<br />
täglichen Bedarf bietet – neben vielen anderen Ein<br />
kaufsmöglichkeiten des Facheinzelhandels – direkt<br />
„um die Ecke“ das MockauCenter, in dem auch wich<br />
tige Dienstleistungen (Apotheke/Ärztehaus, Versiche<br />
rungsanbieter u. v. m.) zu finden sind. Der Standort<br />
dieses StadtteilCenters – nach der Wende das erste<br />
seiner Art in Leipzig – ist auch als „Mockauer Post“<br />
bekannt, da sich gegenüber früher ein größeres Post<br />
amt befand.<br />
Für den wöchentlichen Großeinkauf bietet sich der<br />
Sachsenpark an der nahe gelegenen Leipziger Messe<br />
an. Zur guten Infrastruktur des Objektumfeldes gehö<br />
ren Kindertagesstätten und viele schulische Einrich<br />
tungen – von der Grundschule bis zur Berufschule.<br />
Pluspunkt Mobilität<br />
Neben einem Taxistand bietet die Haltestelle „Mok<br />
kau Post“ auch Zustiegsmöglichkeiten in das effizien<br />
te städtische Bus und StraßenbahnVerkehrsnetz. So<br />
gelangt man in kürzester Zeit ins Herz der Metropole<br />
Leipzig oder startet vom Hauptbahnhof bequem zu<br />
umweltbewussten und preisgünstigen Fernreisen per<br />
Schiene. – Als besonders fortschrittlichen Service für<br />
Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.<br />
B. aus Altersgründen, durch sonstige körperliche<br />
Beeinträchtigungen) bieten die Leipziger Verkehrsbe<br />
triebe (LVB) einen kostenlosen Begleitdienst an.<br />
Dieser richtungweisende Service trägt dazu bei, dass<br />
Mobilität in Leipzig auch künftig ein wertvolles Allge<br />
meingut bleibt. Mit dem nahen AutobahnAnschluss<br />
„Leizpig Nordost“ zur A14 ist die Objektlage für<br />
Urlaubsreisen per Pkw ebenso ideal wie für Außen<br />
dienstTätigkeiten. Auch für den täglichen Weg zum<br />
Arbeitsplatz bietet die verkehrstechnische Anbindung<br />
von Mockau optimale Voraussetzungen, die Anfahrt<br />
möglichst kurz zu halten. Einfache Rechnung: Jede<br />
pro Tag gesparte Minute Anfahrtszeit zum Arbeits<br />
platz bedeutet jährlich viele Stunden mehr Freizeit –<br />
für eigene Hobbies oder im Kreis der Familie.<br />
34 VI. Die Lage
9<br />
VI. Die Lage<br />
2<br />
10<br />
1<br />
4<br />
3<br />
Eingebettet in ein grünes Umfeld vereint die Lage des Stadtteils Mockau wesentliche Vorzüge: Naturnahe Wohnqualität, unmittelbare Nähe zur City und schneller<br />
Zugang in die Peripherie der Metropole Leipzig sowie zur Kleingartenanlage Nordstern und Abtnaundorfer Park.<br />
5<br />
6<br />
8<br />
7<br />
1. Essener Straße<br />
2. Friedrichshafner Straße<br />
3. MockauCenter/Stadtteilbibliothek/<br />
Nahverkehrsanschluss<br />
4. Kletterturm Mockau<br />
5. Kleingartenanlage „Parthenaue“<br />
6. Kleingartenanlage „Mockau Mitte“<br />
7. Naturbad Nordost (Baggersee)<br />
8. SachsenTherme<br />
9. Neue Messe<br />
10. Autobahn A14<br />
Friedrichshafner Straße 124126<br />
35
Freiflächenplan<br />
37
VII. Das Objekt – Leben in „Hoffmans Gärten“<br />
Junge Architekturklassiker mit Charme<br />
Bei den Objekten in der Friedrichshafner Straße 104<br />
bis 122 handelt es sich um dreigeschossige Wohnhäu<br />
ser, die 1953 in solider Bauausführung erstellt wurden<br />
und mit ihrer gut erhaltenen Bausubstanz für eine<br />
anspruchsvolle Modernisierung prädestiniert sind. Die<br />
10 komplett unterkellerten Gebäude sind Teil eines<br />
denkmalgeschützten Ensembles auf der Nordseite der<br />
Essener Straße, das sich als geschlossenene architekto<br />
nische Einheit bis zur Friedrichshafner Straße fort<br />
setzt.<br />
Kennzeichnend für die neoklassizistische Anmutung<br />
der Wohnhäuser ist die klare Formensprache mit<br />
geraden Linien und ausbalancierten Formen, wie sie<br />
insbesondere in der Symmetrie der Fassaden und in<br />
der Gesamtkomposition zum Ausdruck kommt.<br />
Ansprechend gegliedert werden die Außenfassaden<br />
durch markante Standerker, vorgesetzte Balkone,<br />
Gesimse und weitere Zierelemenente aus Sandstein,<br />
Stuck und Naturstein.<br />
Das bei der Errichtung der Gebäude geschaffene<br />
Angebot an familienfreundlich proportionierten<br />
Wohnungen mit klaren Grundrissen darf auch nach<br />
heutigen Maßstäben als fortschrittlich gelten.<br />
Ansicht Rückfassade mit den Eingängen Friedrichshafner Straße 124126<br />
In Einzelfällen werden die Wohnungsgrundrisse im<br />
Zuge der Sanierung auf heutige Raumbedürfnisse hin<br />
optimiert. Ziel der umfassenden Revitalisierung ist es,<br />
den über die Jahre etwas verblassten stillen Zauber<br />
dieser Architekturklassiker zu neuem Leben zu<br />
erwecken. So werden in enger Abstimmung mit den<br />
Denkmalbehörden alle stilgebenden Elemente der<br />
Fassadengestaltung sorgsam restauriert oder<br />
originalgetreu neu hergestellt. Im Zusammenhang<br />
mit dem Ausbau der Dachgeschosse und der Sanie<br />
rung der Dachstühle erhalten die Dächer eine neue<br />
stilgerechte Eindeckung, die zum Einbau vorgesehe<br />
nen neuen IsolierHolzfenster entsprechen dem<br />
historischen Vorbild.<br />
Um das vorhandene Wohnflächenangebot zusätzlich<br />
aufzuwerten, werden die Balkone zur üppig grünen<br />
Gartenseite hin durch weitere große Wohnbalkone<br />
ergänzt. So werden einige der Eigentumswohnungen<br />
gleich über zwei Freisitze mit Blick ins Grüne verfügen.<br />
38 VII. Das Objekt
Idyllisch eingebettet ins Grün<br />
Prägend für das stimmungsvolle Wohnambiente ist<br />
die eingewachsene Lage der Wohnhäuser auf dem<br />
weitläufigen Grundstück. Zur Friedrichshafner Straße<br />
hin sind die Gebäude mit ihren schön gestalteten<br />
Außenanlagen durch überwiegend alten Baumbe<br />
stand abgeschirmt. Zwei von den Wohngebäuden<br />
eingefasste romantische Torbögen eröffnen den<br />
Zugang in die Gartenidylle auf der rückwärtigen<br />
Gebäudeseite, wo die Bewohner von der Privatheit<br />
und Abgeschlossenheit einer großzügigen Grünoase<br />
empfangen werden.<br />
Hier kann man des Sommers Sonne genießen oder<br />
unter großen alten Bäumen ein schattiges Plätzchen<br />
finden. Neben einer Spielfläche für Kinder sind auch<br />
Fahrradstellplätze in die Gartenlandschaft integriert.<br />
Auf dem Grundstück befinden sich KfzStellplatzflä<br />
chen mit Zufahrt über die Friedrichshafner Straße.<br />
VII. Das Objekt<br />
Umfassende technische Modernisierung<br />
Wie die Sanierung der Außenfassaden erfolgt auch<br />
die Innensanierung mit größter Sorgfalt und hohem<br />
Qualitätsanspruch. Sämtliche Putzflächen werden<br />
überprüft und bei Bedarf fachgerecht ausgebessert<br />
oder erneuert. Arbeiten wie die Erneuerung der<br />
Innenfensterbänke oder die farbliche Gestaltung der<br />
Treppenhäuser werden entsprechend den denkmal<br />
pflegerischen Auflagen vorgenommen.<br />
Vorhandene Wohnungseingangs und innentüren,<br />
die nicht neuwertig aufgearbeitet werden können,<br />
werden durch Nachbauten nach historischem Vorbild<br />
ersetzt. Die Sanierung der Fußböden umfasst einen<br />
Höhenausgleich und eine zusätzliche Trittschalldäm<br />
mung. Danach wird in den Wohnräumen ein Echt<br />
holzparkett aus Eiche verlegt. In den Bädern, Duschen<br />
und Küchen kommen hochwertige Fliesen zum Einsatz.<br />
Optional wird in den Küchen auch EchtholzParkett<br />
verlegt.<br />
Darüber hinaus wird insbesondere durch die Moder<br />
nisierung der Haustechnik gewährleistet, dass die<br />
Eigentumswohnungen nach der Sanierung zeitgemä<br />
ßen Wohnkomfort bieten. Hierzu gehört die kom<br />
plette Erneuerung der Sanitär und Elektroinstallatio<br />
nen sowie der Einbau einer videogestützten Wech<br />
selsprech und Türöffneranlage und moderner Tele<br />
kommunikationsanschlüsse. Außerdem erhalten die<br />
Gebäude eine effiziente, zeit und witterungsgesteu<br />
erte Gasheizungsanlage mit zentraler Wärmeerzeu<br />
gung und Warmwasseraufbereitung. So werden<br />
Umweltbelastungen wie Wohnnebenkosten auf ein<br />
denkbar niedriges Niveau reduziert.<br />
39
Ein vielseitiges, attraktives<br />
Wohnungsangebot<br />
Ob Sie gerne unter dem Dach wohnen oder eben<br />
erdig – ob Sie eine geräumige 2 oder 3ZimmerWoh<br />
nung suchen: Die Auswahl an Eigentumswohnungen<br />
im 6. Bauabschnitt „Hoffmans Gärten“ bietet mit Flä<br />
chen von ca. 62 bis 106 m 2 verschiedene Lösungen.<br />
Sie lieben das Leben auf zwei Etagen? Selbst diesen<br />
Wunsch können Sie sich hier mit der originellen<br />
zweigeschossigen MaisonetteWohnung im 1. Ober<br />
geschoss/Dachgeschoss erfüllen.<br />
Seitenansicht, im Vordergrund: Essener Straße 124<br />
Dank der gradlinigen Grundrisse präsentiert sich<br />
jedes der Eigentumsdomizile als attraktive lichte<br />
Wohnwelt mit großzügiger Raumwirkung. Die Klar<br />
heit der Grundrisse strahlt Modernität aus und bietet<br />
für jeden Einrichtungsstil ein stimmiges Ambiente.<br />
Die Wohnbalkone und Loggien erweitern den<br />
Lebensraum ins Freie und laden nicht nur sonntags<br />
zum Frühstück ein. Auch zur lauschigen Gartenoase<br />
hinter dem Haus sind es nur wenige Schritte.<br />
Ob Sie aus dem Fenster schauen oder auf den Balkon<br />
treten – Ihr Blick schweift in Baumwipfel und Garten<br />
landschaften. Dieses naturnahe Wohnerlebnis ist ein<br />
Vorzug der angebotenen Wohnungen, der – zu jeder<br />
Jahreszeit neu – Lebensqualität und liebenswerte Per<br />
spektiven bietet.<br />
40 VII. Das Objekt
Bauliche Highlights<br />
Balkone<br />
Nicht nur die Aufarbeitung von bereits bestehenden<br />
Balkonen, sondern auch die Anbringung neuer Bal<br />
konanlagen bzw. die Errichtung von Loggien und Ter<br />
rassen (EG und DG) steigert die Attraktivität des<br />
Objektes. Zusätzlich wird auf jedem Balkon eine Bal<br />
konleuchte installiert.<br />
Treppenhaus<br />
Die Visitenkarte eines Hauses. Originale Wohnungs<br />
eingangstüren, aufgearbeitet nach den Maßgaben<br />
des Denkmalschutzes, und elegante Treppenläufer<br />
sind in unseren Objekten ebenso zu finden wie stilvol<br />
le Leuchten. Auch die Briefkastenanlage wird entwe<br />
der in Messing oder Holz ausgeführt, je nach dem<br />
Charakter des Hauses.<br />
Bäder<br />
Die mit hochwertigen Keramikfliesen gestalteten<br />
Bäder sind ein beliebtes Highlight. Sanitärkeramik in<br />
Markenqualität und verchromte Accessoires – dem<br />
Volumen der Wohnungsgröße angepasst – runden<br />
den ästhetischen Rahmen von Badkultur ab.<br />
VII. Das Objekt<br />
Wohnräume<br />
Wir verlegen ganz bewusst Parkett, den zeitlosen und<br />
wertbeständigen Naturboden. Neben der zeitlosen<br />
Schönheit der Hölzer verbreitet der Parkettfußboden<br />
Wärme und Behaglichkeit.<br />
Haustechnik<br />
In allen Wohn und Schlafräumen werden Anschlüsse<br />
für Telefon und Fernseh/RadioEmpfang konzipiert.<br />
Deutsche Markenfabrikate bei der Auswahl der Steck<br />
dosen und Schalter und videogestützte Wechsel<br />
sprechanlagen mit Eingangsüberwachung spiegeln<br />
den hohen technischen Standard wider.<br />
Wohnungsmix<br />
Die Wohnungsgrößen sind so strukturiert, dass heuti<br />
gen Wohnbedürfnissen mit modernen Raumpro<br />
grammen Rechnung getragen wird. Dabei fühlen sich<br />
Singles ebenso angesprochen wie Familien mit Kin<br />
dern.<br />
Außenanlagen<br />
Die Außenanlagen sind geprägt von Grünflächen mit<br />
standortgerechter Bepflanzung. Wo immer es die<br />
gärtnerische Gestaltung zulässt, werden mit einer<br />
Reihe von Extras (Grillplatz, Sandkasten, Mobiliar)<br />
attraktive Ruheinseln geschaffen. Nicht nur neu<br />
angelegte Wege aus Steinpflaster, sondern auch Pol<br />
lerleuchten mit Dämmerungsschalter und Bewe<br />
gungsmelder ergänzen das komfortable Ambiente.<br />
Oberirdische Stellplätze gehören ebenso wie über<br />
dachte FahrradAbstellplätze zu den großzügigen<br />
Außenanlagen.<br />
„So sehr lieb ich dieses Sein,<br />
hier geh ich durch, hier ist mein Heim“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
41
Friedrichshafner Straße 124126<br />
Kellergeschoss<br />
Friedrichshafner Straße 126 Friedrichshafner Straße 124<br />
42 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Friedrichshafner Straße 126 Friedrichshafner Straße 124<br />
Friedrichshafner Straße 124126<br />
Erdgeschoss<br />
43
Friedrichshafner Straße 124<br />
1. Obergeschoss<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124126)<br />
Wohnung 3 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 68,78 m2 3<br />
Wohnung 2 1. OG/DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 106,72 m2 44 VIII. Grundrisse<br />
1<br />
2<br />
Wohnung 1 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 70,04 m2
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 4 DG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 62,72 m2 4<br />
2<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124126)<br />
Wohnung 2 1.OG/DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 106,72 m2 Friedrichshafner Straße 124<br />
Dachgeschoss<br />
45
Friedrichshafner Straße 126<br />
1. Obergeschoss<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124126)<br />
Wohnung 6 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 90,76 m2 6<br />
Wohnung 6 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 82,15 m2 46 VIII. Grundrisse<br />
5
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 8 DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 99,20 m2 8<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 124126)<br />
Friedrichshafner Straße 126<br />
Dachgeschoss<br />
47
Animation Hoffmans Gärten 3. Bauabschnitt<br />
48 IX. Die Baubeschreibung
IX. Die Baubeschreibung<br />
Vorbemerkung<br />
Die geplante Sanierung soll zum einen den heutigen<br />
Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen und Wohn<br />
wünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhi<br />
storische Vergangenheit, die sich in aufwendigen und<br />
handwerklich anspruchsvollen Details manifestiert,<br />
erhalten und ablesbar bleiben.<br />
Durch historisch und bautechnisch bedingte Gegeben<br />
heiten sowie die häufig sehr detaillierten Forderun<br />
gen des Denkmalschutzes können trotz der hohen<br />
Ausstattungsstandards und der angestrebten Sanie<br />
rungsqualität in Teilbereichen die heute geltenden<br />
Normen für Neubauten nicht immer erreicht werden.<br />
Vor Beginn der Sanierung des Gebäudes werden alle<br />
Mauerwerks und Holzbauteile durch einen Sachver<br />
ständigen auf Schädlings und Pilzbefall untersucht.<br />
Dabei erfolgt sowohl eine Bestandserfassung als auch<br />
die Untersuchung der Bauteile auf Schädlings und<br />
Pilzbefall. Darauf aufbauend wird ein entsprechendes<br />
Gutachten erstellt, in dem alle erforderlichen Maß<br />
nahmen zum Austausch der entsprechend befallenen<br />
bzw. beschädigten Bauteile beschrieben werden.<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
Zur zusätzlichen Sicherung der fachgerechten Ausfüh<br />
rung dieser Leistungen wird der Sachverständige die<br />
gesamten Holzschutz und Schädlingsbefallsbeseiti<br />
gungen baubegleitend prüfen und beratend überwa<br />
chen.<br />
Abbruch/Entsorgung<br />
Es erfolgen Abbruch, Ausbau und Entsorgung von<br />
nicht mehr benötigten Bauteilen, Einbauten und<br />
Wohnungseinrichtungen. Die gesamten vorhandenen<br />
Elektro, Heiz und Sanitärinstallationen werden aus<br />
gebaut und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Soweit erforderlich, werden Bauteile, die wieder im<br />
Gebäude verwendet werden sollen, sachgerecht<br />
sichergestellt und eingelagert.<br />
Keller/Grundmauern<br />
Die Sanierung des Kellers beinhaltet die Trockenle<br />
gung Fläche mittels Vertikalsperrung an den Außen<br />
wänden sowie Horizontalsperrung an den Außen und<br />
Innenwänden durch die jeweils geeigneten Verfahren.<br />
Nach Abschluss der Trockenlegung und der erforderli<br />
chen Verfüllarbeiten im Außenbereich erfolgt die<br />
Wiederherstellung von Gehweg und Straße einschließ<br />
lich der auflagenfreien Abnahme gegenüber der<br />
zuständigen Behörde. Alternativ kann die Trockenle<br />
gung aller Kellerwände durch ein aktives elektrisches<br />
System „Matrolan“ oder gleichwertig erfolgen. Sämt<br />
liche gemauerte Kellerwände werden vom Putz<br />
befreit, sandgestrahlt und gereinigt. Das Mauerwerk<br />
wird gegebenenfalls saniert und wenn erforderlich<br />
zusätzlich verfugt. Je nach Zustand wird der vorhande<br />
ne Klinkerkellerboden aufgearbeitet oder wenn nötig<br />
entfernt und durch neues Pflaster ersetzt. Die Keller<br />
treppe wird ebenfalls aufgearbeitet, repariert und<br />
gegebenenfalls mit einem Fliesenbelag versehen. Die<br />
einzelnen Kellerräume werden durch Abtrennungen<br />
aus dem System „Käuferle“ (oder gleichwertig) gemäß<br />
Planung hergestellt. Zum Heizraum wird eine T30<br />
Stahltür eingebaut.<br />
49
Alle sich im Keller befindlichen alten Grundleitungen<br />
werden mittels Kamerabefahrung auf etwaige Schä<br />
den untersucht und falls erforderlich saniert oder<br />
erneuert.<br />
Dach<br />
Soweit die vorhandenen Bauteile des Dachstuhls<br />
sanierungsfähig sind, werden sie zur weiteren dauer<br />
haften Nutzung überarbeitet und behandelt.<br />
Der Dachstuhl wird nach den Regeln der Zimmer<br />
mannskunst, den Planungsunterlagen und entspre<br />
chend den Anforderungen des Denkmalschutzes<br />
saniert. Erneuerungen bzw. Ergänzungen des Dach<br />
stuhls erfolgen durch Bauteile, die einen vorbeugen<br />
den Holzschutz erhalten und den Vorschriften für<br />
Anwendungen im Innenbereich entsprechen.<br />
Für den Ausbau des Dachgeschosses wird der Dach<br />
stuhl gemäß den statischen Erfordernissen dimensio<br />
niert und gegebenenfalls statisch verstärkt.<br />
Zwischen den Sparren wird eine hochwertige, den<br />
heutigen DINBerechnungen entsprechende Wärme<br />
dämmung und Dampfbremse (gemäß Herstellervor<br />
schrift) eingebracht.<br />
Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett ent<br />
fernt und nach den Vorgaben des Denkmalschutzes<br />
erneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage der<br />
Baupläne. Dies beinhaltet die Neueindeckung inklusi<br />
ve aller erforderlichen Teilleistungen wie Lattung,<br />
Dampfsperre, Ziegel und Deckungsart, Verblechun<br />
gen, Wärmedämmungen, Dachdurchführungen,<br />
Kamin und Entlüftungsanschlüsse, Abdichtung der<br />
Dachterrassen und deren Einfassungen, Einbau von<br />
Dachflächenfenstern, Herstellung von Dachausstie<br />
gen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrin<br />
nen und Fallrohren etc. All diese Arbeiten werden<br />
gemäß den einschlägigen Richtlinien und DINVor<br />
schriften ausgeführt. Als Dachflächenfenster kommen<br />
Markenfenster wie Velux, Roto oder gleichwertig<br />
zum Einsatz, die als normale Belichtungsfenster oder<br />
als Ausstiegsfenster (gegebenenfalls für den zweiten<br />
Rettungsweg) Verwendung finden. Wenn erforder<br />
lich, erfolgt der Einbau einer RWAÖffnung im Trep<br />
penhauskopf als Rauchabzugsanlage gemäß SächsBO.<br />
Alle am Gebäude befindlichen Entwässerungen und<br />
Abdichtungen aus Blech werden denkmalschutzge<br />
recht, jedoch meist aus Titanzink hergestellt. Dies<br />
umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen,<br />
Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen<br />
etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse und<br />
Erker erfolgt ebenfalls nach den Auflagen des Denk<br />
malschutzes.<br />
Außenputz/Fassade<br />
Die Fassade des Gebäudes wird gemäß den Vorgaben<br />
des Denkmalschutzamtes durch Reinigung, Reparatu<br />
ren, Neuverfugung und Wiederherstellung der origi<br />
nalen Stuckelemente entsprechend vorhandenen<br />
Ansichten überarbeitet bzw. neu hergestellt. Ausbes<br />
serungen bestehender Schäden erfolgen im Rahmen<br />
der denkmalpflegerischen Auflagen. Vorhandener<br />
und nicht tragfähiger Außenputz wird abgeschlagen<br />
und neu aufgebracht. Restaurierung und Sanierung<br />
von Sand bzw. Natursteinteilen werden nach den<br />
Vorgaben des Architekten und des Denkmalschutzes<br />
vorgenommen. Nicht sanierungsfähige oder fehlende<br />
Schmuck und Stuckelemente werden entsprechend<br />
der denkmalpflegerischen Auflagen ergänzt bzw.<br />
50 IX. Die Baubeschreibung<br />
erneuert.
Innenputz<br />
In sämtlichen Räumen des Gebäudes wird eine Über<br />
prüfung der vorhandenen Putze auf ihre Verwend<br />
barkeit vorgenommen. Wenn erforderlich, werden<br />
Hohlstellen oder ganze Flächen abgeschlagen und<br />
mit den entsprechenden Putzarten (Kalkgips, Kalkze<br />
ment, Sanierputz etc.) neu hergestellt. Gegebenen<br />
falls erfolgt das Spachteln der Flächen. Zu erhaltende<br />
Deckenflächen werden fachmännisch überarbeitet<br />
und glatt gespachtelt.<br />
Malerarbeiten/Stuck<br />
In den Wohnräumen werden sämtliche Wandflächen<br />
nach den entsprechenden Vorarbeiten (Putzarbeiten,<br />
Spachtel und Grundierungsarbeiten) mit Raufaserta<br />
pete tapeziert und zweimal deckend mit wischfester<br />
Innendispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken<br />
werden nach erfolgter Vorbereitung gespachtelt und<br />
deckend gestrichen.<br />
Für das Treppenhaus wird nach entsprechenden<br />
Befunduntersuchungen in Abstimmung mit dem<br />
Denkmalschutz ein Farbkonzept erarbeitet und fach<br />
gerecht umgesetzt.<br />
Der Fassadenanstrich erfolgt nach historischem Vor<br />
bild und Festlegungen des Denkmalschutzes.<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
Fenster<br />
Sofern der Denkmalschutz nicht ausdrücklich die Auf<br />
arbeitung und Reparatur der vorhandenen Holzkas<br />
tenfenster fordert, werden diese aus dem Gebäude<br />
entfernt und entsorgt. In Abstimmung mit dem Denk<br />
malschutzamt werden neue Holzfenster entspre<br />
chend dem histori<br />
schen Vorbild aus<br />
gewählt und einge<br />
baut. Die Festle<br />
gung der jeweiligen<br />
Fenstergliederung,<br />
Profilierung und der farblichen Endbehandlung<br />
erfolgt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes. Es<br />
kommen Fenster der Schallschutzklasse II entspre<br />
chend DIN 1055 für Windlasten, DIN 1055 für Horizon<br />
tallasten sowie DIN 18056 für Vertikallasten zum Ein<br />
satz. Sollten dem keine funktionellen und bautechni<br />
schen Gründe entgegenstehen, erhalten alle Fenster<br />
mit Ausnahme der Dachflächenfenster und Oberlich<br />
ter DrehKippBeschläge.<br />
Die Treppenhausfenster werden fachmännisch<br />
gemäß den Auflagen des Denkmalschutzamtes auf<br />
gearbeitet, neu verglast und farblich gestaltet. Sämt<br />
liche Kellerfenster werden in Abstimmung mit dem<br />
Referat für Denkmalschutz erneuert.<br />
Innenfensterbänke<br />
Die Innenfensterbänke werden entweder aus Mar<br />
mor (Jura oder Carrera) oder entsprechend dem histo<br />
rischen Bestand und den Forderungen des Denkmal<br />
schutzes aus profiliertem Holz gefertigt und einge<br />
baut.<br />
Stahlbau und Schlosserarbeiten<br />
Gemäß den statischen Vorgaben erfolgt gege<br />
benenfalls der Einbau von Stahlträgern zur<br />
Verstärkung der Konstruktion im Dachstuhl<br />
und Deckenbereich. Das gilt ebenfalls für das<br />
Umsetzen der geplanten Grundrissvarianten in den<br />
einzelnen Geschossen.<br />
Die hofseitige Balkonanlage wird in einer verzinkten<br />
Stahlkonstruktion hergestellt. Diese wird entspre<br />
chend den Planungsunterlagen und in Abstimmung<br />
mit dem Denkmalschutz errichtet und gegebenenfalls<br />
farblich gestaltet. Weiterhin erfolgt die schlossermäs<br />
sige Aufarbeitung bzw. Ergänzung von vorhandenen<br />
sowie notwendigen Geländern und Handläufen. Die<br />
Lieferung und der Einbau einer Briefkastenanlage im<br />
Treppenhaus erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit<br />
dem Referat Denkmalschutz. Für das gesamte Gebäu<br />
de wird eine Schließanlage installiert.<br />
51
Grundrissänderungen/Dachgeschossausbau<br />
Alle vorgesehenen Grundrissänderungen gemäß den<br />
Planungsunterlagen werden durch Abbruch nicht<br />
mehr benötigter Wände einschließlich aller statisch<br />
erforderlichen Maßnahmen und durch die Herstel<br />
lung neuer Wände durch konventionelle Mauern<br />
oder Trockenbau umgesetzt. Gegebenenfalls werden<br />
die Türöffnungsmaße zum Einbau neuer Innentüren<br />
angepasst. Wo es sich durch statisch notwendige<br />
Unterzüge erforderlich macht, werden Unterhang<br />
decken (Trockenbau) eingezogen. In Bädern und<br />
Küchen erfolgt grundsätzlich der Einbau von Unter<br />
hangdecken. Bestehende oder neu zu errichtende<br />
Wohnungstrennwände werden entsprechend den<br />
Schallschutzanforderungen ausgebildet.<br />
Der Ausbau des Dachgeschosses entsprechend den<br />
Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigung<br />
aller erforderlichen DINNormen und bauordnungs<br />
rechtlichen Anforderungen sowie der Vorgaben des<br />
Denkmalschutzes vorgenommen. Der gesamte Aus<br />
bau erfolgt in moderner Trockenbauweise (System<br />
„Knauf“, „Rigips“ oder gleichwertig) unter Zugrun<br />
delegen aller Wärmeschutz, Schallschutz und DIN<br />
Richtlinien. Die Ausstattung ergibt sich analog der<br />
beschriebenen Wohnungseinheiten.<br />
Die Wohnung 2 wird über zwei Wohnetagen geführt,<br />
die mit einer innenliegenden Treppe verbunden ist.<br />
Heizungsinstallation<br />
Es erfolgt der Einbau einer modernen, zeit und wit<br />
terungsgesteuerten Heizungsanlage mit zentraler<br />
Wärmeerzeugung und Warmwasseraufbereitung –<br />
gasgefeuert – Fabrikat Viessmann oder gleichwertig.<br />
Der für die Installation der neuen Heizanlage not<br />
wendige Schornstein wird durch den fachgerechten<br />
Einzug von Edelstahlrohren saniert. Sofern sich das<br />
Objekt in einem Fernwärmevorranggebiet befindet,<br />
erfolgt die Beheizung über eine Fernwärmeüberga<br />
bestation. In diesem Fall entfällt die Schornsteinsanie<br />
rung.<br />
Alle Heizleitungen bzw. Heizkörperverrohrungen<br />
werden in Kupfer oder Kunststoff ausgeführt und<br />
grundsätzlich unter Putz oder im Fußboden verlegt.<br />
Die Raumheizflächen werden aufgrund einer Wärme<br />
bedarfsberechnung ermittelt und in Form von Ventil<br />
heizkörpern in Kompaktform ausgeführt. In den<br />
Bädern erfolgt der Einbau von Handtuchheizkörpern.<br />
Der Wärmemengenverbrauch wird wohnungsweise<br />
mithilfe entsprechender Messeinrichtungen erfasst.<br />
Sanitärinstallationen<br />
Die Sanitärinstallationen werden komplett neu ein<br />
gebaut entsprechend den Planungsunterlagen sowie<br />
den erforderlichen Anschlüssen an das öffentliche<br />
Versorgungsnetz. Sämtliche Abwasserleitungen wer<br />
den aus Gussrohrleitungen bzw. HTKunststoffrohren<br />
gemäß den technischen Vorschriften schallgedämmt<br />
eingebaut. Alle Kaltwasser, Warmwasser und Zirku<br />
lationsleitungen werden entsprechend den Vorgaben<br />
des Planungsingenieurs aus MehrschichtVerbund<br />
rohr einschließlich Wärmedämmung laut Wärme<br />
schutzverordnung in das Gebäude eingebaut.<br />
Die Küchen erhalten analog zu den Planungsunterla<br />
gen Abflussleitungen sowie Warm und Kaltwasser<br />
anschlüsse sowie gegebenenfalls Waschmaschinenan<br />
schlüsse. Um eine wohnungsbezogene Verbrauchser<br />
fassung zu garantieren, werden für alle Einheiten<br />
eigene Kalt und Warmwasserzählstellen mit separa<br />
ten Absperreinrichtungen eingerichtet. Allgemeine<br />
Wasserentnahmestellen, z. B. im Keller oder Garten,<br />
werden ebenfalls mit eigenen Zählvorrichtungen aus<br />
gestattet.<br />
52 IX. Die Baubeschreibung
Sanitärobjekte<br />
Sämtliche neu im Gebäude zu installierenden Sanitär<br />
objekte werden entsprechend den Planungsunterla<br />
gen eingebaut. Alle WCs werden in Vorwandmon<br />
tage installiert. Als Sanitärobjekte kommen nachfol<br />
gende Markenfabrikate zur Anwendung: WCs,<br />
Waschbecken und Wannen der Firma Keramag, Kal<br />
dewei oder gleichwertig. Die Armaturen werden in<br />
verchromter Ausführung, Model „Eurodisc“ von<br />
Grohe oder gleichwertig, montiert. Die Badausstat<br />
tung wird mit Lotionsspender, Bürste, Papierhalter<br />
sowie einem Handtuchhalter, ebenfalls in verchrom<br />
ter Ausführung, komplettiert.<br />
Elektroinstallation<br />
Das gesamte Gebäude erhält komplett neue Elek<br />
troinstallationen entsprechend den Vorschriften der<br />
VDE in Anlehnung an den Ausstattungsgrad II. Die<br />
Neuverlegung aller Licht und Stromleitungen in den<br />
Wohnungen und dem Treppenhaus erfolgt unter<br />
Putz einschließlich des Einbaus von Schalter und<br />
Steckdosenmaterial des Herstellers Busch/Jäger, Typ<br />
Duro 2000 SI oder vergleichbar. Im Keller wird die<br />
Installation auf Putz sowie der Einbau einer ausrei<br />
chenden Anzahl von Steckdosen, Schaltern und<br />
Leuchten vorgenommen. Es erfolgt der Anschluss von<br />
Geräten und technischen Anlagen, die neu in das<br />
Gebäude installiert werden bzw. deren Funktionen<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
erforderlich sind. Das Gebäude wird mit einer Video<br />
und Wechselsprechanlage sowie mit Leuchtkörpern<br />
(Berliner Leuchten) im gesamten Treppenhaus in<br />
Abstimmung mit dem Architekten und dem Denkmal<br />
schutzamt ausgestattet. In jeder Wohnung wird<br />
neben der Eingangstür ein Monitor mit Wechsel<br />
sprecheinrichtung und Türöffner installiert. Weiter<br />
hin wird ein Leerrohrnetz inklusive Verkabelung für<br />
den Anschluss an das Telefon und Kabelnetz einge<br />
baut. Für alle Wohn und Schlafräume werden TV<br />
und Telefonanschlüsse eingerichtet. Sämtliche Balko<br />
ne und Dachterrassen erhalten jeweils eine Steckdose<br />
sowie eine von innen zu schaltende Außenlampe<br />
nach Vorgabe des Architekten und in Abstimmung<br />
mit dem Denkmalschutz. Die Haus und Außenleuch<br />
ten werden in Abstimmung mit dem Architekten und<br />
dem Denkmalschutz montiert und über Dämme<br />
rungsschalter mit Bewegungsmelder betätigt. Alle<br />
Gemeinschaftseinrichtungen erhalten separate Zähl<br />
vorrichtungen.<br />
Bodenbeläge/Fliesenlegerarbeiten<br />
Nach Abschluss der eventuell erforderlichen Holz<br />
schutzmaßnahmen werden die gesamten Böden<br />
komplett überarbeitet, defekte Teile ausgewechselt<br />
und ein Höhenausgleich eingebracht. Um den neuen<br />
Bodenaufbau zu gewährleisten, kann es statisch<br />
erforderlich sein, Deckenbalken zu verstärken. Dies<br />
erfolgt entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten<br />
und nach den Vorgaben des Statikers. Als weiterer<br />
Aufbau wird eine Trittschalldämmung und ca. 3,5 cm<br />
starker Estrich oder Gussasphalt auf die entsprechend<br />
vorbereiteten Böden aufgebracht. Darauf wird in<br />
allen Räumen außer Bad, WC, Dusche und Küchen<br />
Echtholzparkett aus Eiche, Stärke mindestens 13 mm<br />
einschließlich Sockelleisten, verlegt. Für den Fall, dass<br />
aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes<br />
Bestandparkett erhalten werden soll, wird dieses ent<br />
sprechend den Gegebenheiten aufgearbeitet,<br />
geschliffen und neu versiegelt.<br />
In Bädern, WCs und Duschräumen werden nach not<br />
wendigen Vorleistungen wie Wandabdichtungen und<br />
systemorientierten Abdichtarbeiten unter Duschen<br />
und Badewannen die Böden und Wände entspre<br />
chend den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und<br />
53
nach Vorgaben des Architekten mit Fliesen ausgestat<br />
tet. Dies beinhaltet auch die Herstellung aller not<br />
wendigen dauerelastischen Wartungsfugen.<br />
In den Bädern und WCs kommen an den Wänden<br />
großformatige Platten in Natursteinoptik Sandstein<br />
zum Einsatz. Die Böden werden mit Granit Padang<br />
Dark belegt. (Ausstellungspreis jeweils ca. 50,00 €/m²<br />
inkl. MwSt.). Die Küche erhält im Arbeitsbereich<br />
einen Wandspiegel von ca. 60 cm Höhe aus Fliesen<br />
Fabrikat „AvilaArena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00<br />
€/m² inkl. MwSt.). Der Küchenfußboden wird nach<br />
Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten mit<br />
keramischen Fliesen, Fabrikat „AvilaArena“ (Ausstel<br />
lungspreis ca. 35,00 €/m² inkl. MwSt.) sowie Sockelflie<br />
sen belegt.<br />
Außen und Innentüren<br />
Die bestehenden Gebäudeaußentüren werden fach<br />
männisch und nach den Vorgaben des Referates<br />
Denkmalschutz aufgearbeitet bzw. entsprechend<br />
dem historischen Vorbild als neue Türen nachgefer<br />
tigt. Die Hauseingangstür wird mit einem elektri<br />
schen Türöffnungssystem versehen.<br />
Die bestehenden Wohnungseingangstüren werden<br />
nach Möglichkeit gemäß den Auflagen des Bauord<br />
nungsamtes bzw. des Referates Denkmalschutz auf<br />
gearbeitet, neu verglast und mit Lippendichtungen,<br />
Zylinderschlössern und neuen Drückergarnituren ver<br />
sehen. Sollten teilweise die Türen nicht aufarbei<br />
tungsfähig oder nicht mehr vorhanden sein, so wer<br />
den sie entsprechend dem historischen Vorbild als<br />
neue Türen nachgefertigt. Die Wohnungseingangstü<br />
ren im Dachgeschoss werden gemäß den bauord<br />
nungsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorgaben<br />
des Denkmalschutzes passend zu den anderen Woh<br />
nungseingangstüren nachgebaut.<br />
Sofern Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Ein<br />
heiten noch vorhanden und aufarbeitungswürdig<br />
sind, werden diese fachgerecht aufgearbeitet und<br />
restauriert bzw. fehlende Türen entsprechend den<br />
historischen Vorbildern nachgebaut. Bei Einbau<br />
neuer Innentüren werden diese als Röhrenspantüren<br />
in Weiß mit angedeuteter Kassettenprofilierung<br />
(Fabrikat Hilzinger oder gleichwertig) und zeitgemä<br />
ßen Beschlägen ausgeführt.<br />
Treppenhaus<br />
Das Treppenhaus wird entsprechend dem Befund im<br />
Putz ausgebessert bzw. bei Bedarf neu verputzt und<br />
ganzflächig gespachtelt. Die Gestaltung der Decken<br />
und Wände erfolgt nach einem zu erstellenden Farb<br />
konzept unter Berücksichtigung der Vorgaben des<br />
Denkmalschutzes. Der Fliesenbelag im Hauseingangs<br />
bereich ist nach Möglichkeit zu erhalten und entspre<br />
chend zu ergänzen. Sollte er nicht mehr erhaltungsfä<br />
hig sein, werden nach Bemusterung mit dem Denk<br />
malschutz passende neue Fliesen gelegt. Die Treppen<br />
anlage selbst soll wieder in den historischen Zustand<br />
versetzt werden. Das geschieht durch die den Aufla<br />
gen des Referats Denkmalschutz entsprechende Auf<br />
arbeitung vorhandener Bauteile. Fehlende bzw.<br />
defekte Teile werden entsprechend dem historischen<br />
Vorbild nachgefertigt. Die Treppenstufen werden<br />
substanzschonend geschliffen sowie anschließend<br />
lasiert und versiegelt. Sämtliche anderen Holzteile<br />
werden passend dazu lasiert und lackiert. Auch diese<br />
Gestaltung erfolgt gemäß den Anforderungen des<br />
Denkmalschutzes. Treppenläufe und Podeste werden<br />
mit einem gekettelten Teppichläufer (ca. 1 m breit)<br />
belegt und durch Messingschienen befestigt.<br />
54 IX. Die Baubeschreibung
Außenanlagen/Hofflächen<br />
Die Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächen<br />
plan der Baugenehmigung sowie den Auflagen des<br />
Denkmalschutzes ausgeführt. Alle Pflasterflächen<br />
werden nach Bemusterung durch den Denkmalschutz<br />
und nach Vorgabe des Architekten aus Betonstein<br />
pflaster einschließlich Borden hergestellt. Die Außen<br />
beleuchtung erfolgt durch Pollerleuchten, die über<br />
einen Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelder<br />
betätigt werden.<br />
Planung/Projektsteuerung/Nebenkosten<br />
Bei einer derartigen Baumaßnahme fallen neben den<br />
allgemein üblichen Planungs und Architektenhono<br />
raren sowie Baugenehmigungsgebühren weitere<br />
Kosten an. Das betrifft unter anderem verschiedene<br />
Abnahme und Prüfgebühren (Brandschutz, Statik<br />
etc.), die von den jeweiligen Prüfern bzw. Ämtern<br />
erhoben werden.<br />
Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses<br />
(Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasser<br />
anschluss) und die eventuelle Erneuerung eines Gas<br />
versorgungsanschlusses fallen zusätzliche Kosten an.<br />
Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfer<br />
tigen Übergabe des Objektes sind im Festpreis enthal<br />
ten.<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
Ausführungsvorschriften nach DIN<br />
Soweit dies im Rahmen einer denkmalgerechten<br />
Komplettsanierung möglich ist, werden bei allen<br />
durchzuführenden Modernisierungs, Instandset<br />
zungs, Aus und Umbauarbeiten die jeweiligen DIN<br />
Vorschriften der neuesten Fassung eingehalten und<br />
berücksichtigt sowie alle darin aufgeführten und<br />
erwähnten weiteren DINVorschriften und Richtlinien<br />
umgesetzt.<br />
Hinweise/Vorbehalte<br />
Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hinge<br />
wiesen, dass sich der Liefer und Leistungsumfang<br />
ausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungen<br />
bezieht. In den Prospektplänen dargestellte Einrich<br />
tungsgegenstände, Möbel, Küchen, Waschmaschinen<br />
etc. sind nur Gestaltungsbeispiele und nicht im Liefer<br />
umfang enthalten.<br />
55
X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />
Qualitätssicherung durch den Bauträger und den TÜV<br />
als Partner der externen Qualitätskontrolle<br />
Ein Architektenteam mit ausgewiesenen Altbauspe<br />
zialisten bietet Gewähr für die Umsetzung der hohen<br />
<strong>GRK</strong>Standards am Bauobjekt. Die fachmännische<br />
Bauüberwachung stellt sicher, dass die Bauaus<br />
führung der Baubeschreibung dieses Prospektes<br />
entspricht und sowohl die einschlägigen technischen<br />
Vorschriften als auch die vertraglich gefassten<br />
Vorgaben einhält.<br />
Als zusätzliches Instrument der Qualitätssicherung<br />
dient die Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums<br />
durch einen unabhängigen Dritten, einen öffentlich<br />
vereidigten Sachverständigen oder den TÜV Nord<br />
56 X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />
MPA.<br />
Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt durch<br />
den jeweiligen Käufer, der hierfür gern einen Sach<br />
verständigen seiner Wahl hinzuziehen kann.<br />
Die <strong>GRK</strong>Holding AG wurde ISO 9001 zertifiziert.
X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />
57
XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
Allgemeines<br />
Der Erwerb einer Wohnung im Objekt „Friedrichshaf<br />
ner Straße“ erfordert den Abschluss eines Kaufvertra<br />
ges mit der Verkäuferin und Bauträgerin, der Objekt<br />
gesellschaft Gartenhöfe GmbH, der auf einer Teilungs<br />
erklärung basiert. Zudem tritt der Käufer in einen<br />
noch abzuschließenden WohnungseigentumsVerwal<br />
tungsvertrag ein.<br />
Die Verkäuferin ist Eigentümerin des betroffenen<br />
Grundbesitzes und der aufstehenden Gebäude. Das<br />
Gesamtareal ist mit einem Gebäudekomplex aus den<br />
50er Jahren bebaut, der als Wohnraum genutzt<br />
wurde. Die Liegenschaft ist im Grundbuch von Mok<br />
kau (Amtsgericht Leipzig), Flurstück 103/1 verzeichnet.<br />
Die Wohnungsgrundbücher wurden im Grundbuch<br />
von Mockau, Blatt 5038 und 5044 angelegt.<br />
Die Veräußerung einzelner Wohneinheiten<br />
erfolgt gemäß der notariell beurkundeten<br />
Teilungserklärung, URNr. 2200/2010 und<br />
dem Nachtrag URNr. 697/2011 des Notars<br />
Dr. Matthias Wagner. Der Erwerber<br />
schließt durch Abgabe des Kaufvertragsan<br />
gebots an die Gartenhöfe GmbH – das diese annimmt<br />
– einen Kauf bzw. Bauträgervertrag über WEG<br />
Eigentum ab.<br />
Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufprei<br />
ses nach den Regularien der Makler und Bauträger<br />
verordnung.<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, das Kaufobjekt ent<br />
sprechend den kaufvertraglichen Verpflichtungen zu<br />
errichten und Eigentum und Besitz auf den Käufer zu<br />
übertragen. Bau und Ausstattungsbeschreibung sind in<br />
der Teilungserklärung im Teil 2 des Prospektes geregelt.<br />
Kaufvertragliche Regelungen<br />
Der Kauf und Bauträgervertrag kommt durch ein<br />
Angebot des Käufers an die Objektgesellschaft Gar<br />
tenhöfe GmbH und Annahme dieses Angebotes<br />
durch die Objektgesellschaft zustande. Der Erwerber<br />
bzw. Investor schuldet als Gegenleistung den Kauf<br />
preis.<br />
Der vom Käufer zu entrichtende Kaufpreis wird fällig,<br />
58 XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
wenn<br />
a) die Auflassungsvormerkung für den Käufer im<br />
Grundbuch eingetragen ist,<br />
b) alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des<br />
Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen<br />
und das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufs<br />
recht nach SächsDSchG vorliegen,<br />
c) die Freistellung des Vertragsgegenstandes von<br />
allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvor<br />
merkung des Käufers im Rang vorgehen oder<br />
gleichstehen und die nicht übernommen werden<br />
sollen, gesichert ist, und zwar für den Fall, dass<br />
das Bauvorhaben nicht vollendet wird.
Der Kaufpreis ist in folgenden Raten zu zahlen:<br />
1. Rate – bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen 30,0% des Kaufpreises abzüglich 5,0% Sicherheitseinbehalt,<br />
somit 25,0% des Kaufpreises.<br />
Der danach verbleibenden Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren Raten<br />
zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden VonHundertSätzen<br />
des Gesamtkaufpreises fest:<br />
28,0% – nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />
5,6% – für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />
2,1% – für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />
2,1% – für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />
2,1% – für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />
7,0% – für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />
4,2% – für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />
2,1% – für den Estrich<br />
2,8% – für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />
8,4% – nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />
2,1% – für die Fassadenarbeiten<br />
3,5% – nach vollständiger Fertigstellung zuzüglich 5% Sicherheitseinbehalt, somit 8,5%.<br />
Gemäß § 623 a Abs. 3 BGB ist dem Käufer für die rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne<br />
wesentliche Mängel eine Sicherheit in Höhe von 5,0% des Kaufpreises zu stellen. Die Sicherheitsleistung<br />
XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
wird durch Einbehalt dergestalt erbracht, dass der<br />
Käufer von der ersten Kaufpreisrate den Gesamt<br />
betrag der Sicherheit einbehält. Der Zahlungsplan<br />
ist dementsprechend angepasst. Der einbehaltene<br />
Betrag ist nach vollständiger Fertigstellung des<br />
Bauvorhabens mit der letzten Kaufpreisrate an den<br />
Verkäufer zu entrichten.<br />
Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufge<br />
führten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />
VomHundertSatz anteilig auf die übrigen Raten ver<br />
teilt. Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu errech<br />
nende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird<br />
mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung fällig.<br />
Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzen und Lasten von<br />
dem Zeitpunkt an über, ab dem dieser den Vertrags<br />
gegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benut<br />
zen darf. Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet,<br />
wenn die Abnahme durchgeführt ist und er Käufer<br />
alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet<br />
hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet. Mit<br />
Besitzübergang tritt der Erwerber in sämtliche Ver<br />
pflichtungen ein, die sich für ihn aus der Gemein<br />
59
schaftsordnung und Teilungserklärung ergeben. Hin<br />
sichtlich der aufgeführten Regelungen aus dem Kauf<br />
vertrag, der Gewährleistungsansprüche des Erwerbers<br />
und anderer Regelungen wird auf das im Prospekt Teil<br />
II abgedruckte Kaufvertragsangebot verwiesen. Der<br />
Rücktritt vom Vertrag ist entsprechend den gesetzli<br />
chen Regelungen möglich. Für den Fall der Inanspruch<br />
nahme wird auf das besondere Schriftformerfordernis<br />
entsprechend IX „Rücktritt“ lt. Kaufvertragsangebot,<br />
abgedruckt im Teil II des Prospektes, verwiesen.<br />
Teilungserklärung<br />
Die Teilungserklärung ist im Teil II des Prospektes mit<br />
Ausnahme der Grundrisse und Lagepläne abgedruckt.<br />
Grundrisse und Lagepläne werden auf Wunsch des<br />
Erwerbers/Investors dem Teil II des Prospektes beige<br />
legt.<br />
MietpoolGbR/Verwaltung des Gemeinschafts<br />
und Sondereigentums<br />
Es wird auf die Ausführungen im Prospekt Seite 16<br />
und 17 sowie auf den in der Teilungserklärung verein<br />
barten MietpoolGbRVertrag, abgedruckt im Teil II<br />
des Prospektes, verwiesen.<br />
Beendigung der Vermögensanlage<br />
Der Erwerber kann durch Weiterverkauf des Objekts<br />
bzw. Schenkung oder Vererbung oder ggf. Rück<br />
abwicklung des Kaufvertrags die Vermögensanlage<br />
beenden. Es wird auf die vorstehenden Ausführun<br />
gen zu den steuerlichen Verhältnissen und zu den<br />
wesentlichen Risiken der Vermögensanlage verwie<br />
sen. Die Höhe eines Veräußerungserlöses hängt ab<br />
u. a. vom Zustand der Immobilie, den Marktverhält<br />
nissen und dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen<br />
der Verkauf stattfinden soll.<br />
Angaben zum Prospektherausgeber,<br />
Verkäufer und Vertragspartner<br />
Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge<br />
sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />
und Sanierung einer Eigentumswohnung ist die Firma<br />
Gartenhöfe GmbH, PrinzEugenStr. 31, 04277 Leipzig.<br />
Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Leipzig unter der HRNummer HRB<br />
23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet. Das<br />
Stammkapital beläuft sich auf 25.000,00 Euro. Alleini<br />
ger Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht, geb. am<br />
04.10.1967. Alleingesellschafterin ist die <strong>GRK</strong>Holding<br />
AG. Sie ist zugleich Initiatorin dieses Prosepekts.<br />
Die Koordination des Vorhabens obliegt der <strong>GRK</strong><br />
Holding AG, PrinzEugenStraße 31, 04277 Leipzig.<br />
Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am<br />
21.08.1965, Herr Torsten Kracht, geb. am 04.10.1967<br />
und Herr Andreas Rühle, geb. am 16.10.1976. Das<br />
Stammkapital beläuft sich auf 1.000.000 EUR. Die<br />
Handelsregisternummer lautet HRB 22568 (Amtsge<br />
richt Leipzig). Die <strong>GRK</strong>Holding AG wurde am<br />
29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH gegründet und<br />
am 02.06.2006 in eine AG umgewandelt.<br />
Die Unternehmensgruppe <strong>GRK</strong> ist seit vielen Jahren<br />
als Projektinitiator, Bauträger und Finanzdienstleister<br />
von WohnimmobilienProjekten für gewerbliche und<br />
institutionelle Anleger sowie für Privatkunden tätig.<br />
Ein Hauptschwerpunkt ist die Sanierung denkmalge<br />
schützter Wohnimmobilien. Die kaufmännische Pro<br />
jektleitung wird von Herrn Torsten Kracht, postalisch<br />
erreichbar über Gartenhöfe GmbH, PrinzEugenStr.<br />
31, 04277 Leipzig, wahrgenommen. Die technische<br />
Projektleitung obliegt Herrn Roland Meißner, posta<br />
lisch ebenfalls erreichbar über Gartenhöfe GmbH,<br />
PrinzEugenStr. 31, 04277 Leipzig.<br />
60 XI. Rechtliche Verhältnisse
Die projektverantwortlichen Mitarbeiter der Unter<br />
nehmensgruppe Torsten Kracht und Roland Meißner<br />
verfügen über langjährige Berufserfahrungen mit<br />
Immobilienprojekten.<br />
Die technische Bauabnahme des Gemeinschafts<br />
eigentums erfolgt durch einen öffentlich vereidigten<br />
Sachverständigen oder den TÜVNord.<br />
Die Planung obliegt dem Architekturbüro Homuth,<br />
Leipzig.<br />
Die Unternehmen Gartenhöfe GmbH und <strong>GRK</strong>Hol<br />
ding AG sind personell und organisatorisch mitein<br />
ander verflochten. Die <strong>GRK</strong>Holding AG hält 100,0 %<br />
der Gesellschaftsanteile der Gartenhöfe GmbH.<br />
XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
Die Objektverwaltung soll der <strong>GRK</strong> Hausverwaltung<br />
GmbH Leipzig (Handelsregisternummer HRB 15104/<br />
Amtsgericht Leipzig, erstmalige Eintragung am<br />
09.11.1998), übertragen werden. Geschäftsführer der<br />
Gesellschaft ist Herr Daniel Komar, geb. am<br />
08.01.1978. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 EUR.<br />
Herr Steffen Göpel ist an den Unternehmen <strong>GRK</strong><br />
Holding AG und <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH Leipzig<br />
beteiligt.<br />
61
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Das Angebot richtet sich an Investoren, die die zu<br />
modernisierenden Wohnungseigentumseinheiten<br />
nebst Außenstellplätzen zum Zweck der langfristigen<br />
Vermietung bzw. Selbstnutzung erwerben wollen. Es<br />
gelten unterschiedliche steuerrechtliche Grundsätze<br />
für den Erwerb der Immobilie und deren Nutzung<br />
einerseits für den Investor als Vermieter (z. B. Ein<br />
kunftserzielung, Abgrenzung zum gewerblichen<br />
Grundstückshandel, private Veräußerungsgeschäfte)<br />
und andererseits für den Investor als Selbstnutzer<br />
(z. B. Sonderausgabenabzug, Veräußerungen). Diese<br />
werden im Nachfolgenden getrennt dargestellt. Bei<br />
einer späteren etwaigen Schenkung der Eigentums<br />
wohnung gelten für die Investoren unabhängig von<br />
der Nutzung die gleichen steuerrechtlichen Grundsät<br />
ze. Diese werden im Anschluss übergreifend erläu<br />
tert.<br />
Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />
Voraussetzungen für die Anerkennung der Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur<br />
Fremdvermietung ist nur dann einkommensteuerlich<br />
relevant, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gese<br />
hen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (nachfolgend<br />
„Einkunftserzielungsabsicht“ genannt).<br />
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />
wird grundsätzlich vom Vorliegen der Einkunftserzie<br />
lungsabsicht ausgegangen (BMFSchreiben vom<br />
08.10.2004, BStBl. I S. 933).<br />
Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondere<br />
Umstände gegen eine auf Dauer angelegte Vermie<br />
tungstätigkeit sprechen. Solche Umstände können<br />
z. B. sein: der Abschluss von Zeitmietverträgen, der<br />
Abschluss einer kurzfristigen Fremdfinanzierung oder<br />
die Veräußerung bzw. die Selbstnutzung der Immobi<br />
lie innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in der Regel<br />
innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung.<br />
Solche Umstände führen nur dann zur Nichtanerken<br />
nung der Einkünfte aus Vermietung und Verpach<br />
tung, wenn für den Zeitraum der Nutzung kein Über<br />
schuss erzielt worden ist.<br />
Erwirbt ein Investor eine Eigentumswohnung, ohne<br />
entschieden zu haben, ob er die Wohnung dauerhaft<br />
vermieten oder selbst nutzen will, spricht dies eben<br />
falls gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Die Ein<br />
kunftserzielungsabsicht beginnt dann in der Regel<br />
durch den Entschluss des Investors zur dauerhaften<br />
Vermietung, erkennbar durch Inserate oder Einschal<br />
tung eines Maklers.<br />
Solange der Investor sich ernsthaft bemüht, die Woh<br />
nung zu vermieten – also auch bei längerem oder vor<br />
übergehendem Leerstand – ist von einer Einkunftser<br />
zielungsabsicht auszugehen.<br />
Darüber hinaus ist für die Einkunftserzielungsabsicht<br />
und die Anerkennung von Werbungskosten die Höhe<br />
des erzielten Mietzinses maßgeblich.<br />
62 XII. Steuerliche Verhältnisse
Wird ein Mietzins von mehr als 75,0 % der ortsübli<br />
chen Marktmiete vereinbart, ist von einer Einkunfts<br />
erzielungsabsicht auszugehen.<br />
Wird ein Mietzins von weniger als 75,0 % und mehr<br />
als 56,0 % der ortsüblichen Marktmiete vereinbart, ist<br />
die Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Über<br />
schussprognose zu prüfen. Die Werbungskosten sind<br />
in voller Höhe abziehbar, wenn für die Dauer der Ver<br />
mögensnutzung ein Überschuss erzielt wird. Wird für<br />
die Dauer der Vermögensnutzung kein Überschuss<br />
erzielt, wird in Höhe der Differenz zwischen dem ver<br />
einbarten Mietzins und der ortsüblichen Marktmiete<br />
eine unentgeltliche Vermietung angenommen mit<br />
der Folge, dass die Werbungskosten in Höhe dieses<br />
Anteils nicht abziehbar sind.<br />
Wird ein Mietzins von weniger als 56,0 % der ortsüb<br />
lichen Marktmiete vereinbart, wird in Höhe der Diffe<br />
renz zur ortsüblichen Marktmiete ohne weitere Prü<br />
fung eine unentgeltliche Vermietung angenommen<br />
mit der Folge, dass die auf den unentgeltlichen Teil<br />
entfallenden Werbungskosten nicht abziehbar sind.<br />
Den Investor trifft in jedem Fall die objektive Beweis<br />
last über das Vorliegen der Einkunftserzielungsab<br />
sicht. Deshalb sollte sich jeder Investor eine Über<br />
schussprognose durch einen Steuerberater erstellen<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
lassen. Dadurch kann das Risiko der späteren Nichtan<br />
erkennung der Einkünfte bei einer nicht von vornher<br />
ein beabsichtigten späteren Eigennutzung oder Ver<br />
äußerung gemindert werden.<br />
Die Überschussprognose ist für die Dauer der voraus<br />
sichtlichen Vermögensnutzung zu erstellen: bei einer<br />
befristeten Vermietung für die Dauer der Befristung,<br />
bei einer langfristigen Vermietung für die Dauer von 30<br />
Jahren. Bei der Ermittlung des Überschusses ist von den<br />
Ergebnissen auszugehen, wie sie sich aus den einkom<br />
mensteuerrechtlichen Vorschriften ergeben werden.<br />
Private Veräußerungsgewinne sind nicht in die Progno<br />
se einzubeziehen. Erhöhte oder degressive Abschrei<br />
bungen sind nur bei befristeter Vermietung anzuset<br />
zen.<br />
Einkunftsermittlung<br />
Ist die Vermietung der Eigentumswohnung durch den<br />
Investor auf Dauer angelegt und wird für die Dauer<br />
der Vermögensnutzung ein Überschuss erzielt, sind<br />
die Ergebnisse den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung gem. § 21 EStG zuzurechnen und unter<br />
liegen der Einkommensbesteuerung.<br />
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als<br />
Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die<br />
Werbungskosten (§ 9 EStG). Zu den Einnahmen sind<br />
u. a. der Mietzins und etwaige Zinsen aus der Instand<br />
haltungsrücklage zu rechnen. Zu den Werbungskos<br />
ten sind u. a. Abschreibungen auf Anschaffungs bzw.<br />
Herstellungskosten, Finanzierungskosten, Verwal<br />
tungskosten für das Sondereigentum und für das<br />
Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungskosten,<br />
sonstige nicht auf den Mieter umlegbare Betriebsko<br />
sten, Notar und Gerichtskosten für die Grundschuld<br />
bestellung zu rechnen.<br />
Die Bildung der Instandhaltungsrücklage durch Ein<br />
zahlung auf das Verwalterkonto zählt nicht zu den<br />
sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern erst<br />
deren späterer tatsächlicher Verbrauch.<br />
Instandsetzungskosten, die in den ersten drei Jahren<br />
nach der Anschaffung der Eigentumswohnung anfal<br />
len und 15,0 % der Anschaffungskosten übersteigen,<br />
sind anschaffungsnahe Herstellungskosten und nach<br />
den gleichen Grundsätzen wie die Anschaffungskos<br />
ten abzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Nach<br />
Ablauf der drei Jahre sind anfallende Instandsetzungs<br />
kosten nach den Grundsätzen des BMFSchreibens<br />
63
vom 18.07.2003 (BStBl. I, S. 386) in Anschaffungsko<br />
sten, Herstellungskosten und ErhaLtungsaufwendun<br />
gen abzugrenzen. In die Abgrenzung sind Erhal<br />
tungsaufwendungen, die jährlich üblicherweise anfal<br />
len, nicht mit einzubeziehen.<br />
Ein im Rahmen der Finanzierung der Eigentumswoh<br />
nung geleistetes Damnum bzw. Disagio ist gem. § 11<br />
Abs. 2 Satz 4 EStG in Höhe von 5,0 % der Darlehens<br />
summe als Werbungskosten sofort abzugsfähig,<br />
wenn ein Zinsfestschreibungszeitraum von minde<br />
stens fünf Jahren vereinbart wird.<br />
Zu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung<br />
sind der Kaufpreis, die Notar und Gerichtskosten auf<br />
den Eigentumserwerb und die Grunderwerbsteuer zu<br />
rechnen. Die Anschaffungskosten sind im notariellen<br />
Kaufvertrag aufgeteilt für die Eigentumswohnung<br />
auf Grundstücksanteil, Altbausubstanz, Modernisie<br />
rungskosten und Küche sowie für den Außenstell<br />
platz auf Grundstücksanteil und Herstellungskosten<br />
anteil.<br />
Die vorgenannte Aufteilung beruht auf einer woh<br />
nungsspezifischen Baukostenzuweisung. Die Auftei<br />
lung wird vom Verkäufer nicht garantiert und steht<br />
unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />
Finanzverwaltung. Die vom Käufer zu tragenden<br />
Kosten (Notar und Gerichtskosten, Grunderwerb<br />
steuer) sind im gleichen Verhältnis auf Grund und<br />
Boden sowie Altbausubstanz etc. aufzuteilen.<br />
Die Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz wer<br />
den gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG jährlich in Höhe von<br />
2,0 % beginnend mit dem Übergang von Nutzen und<br />
Lasten abgeschrieben.<br />
Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die<br />
Modernisierungs und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
eines Denkmals entfällt, kann eine erhöhte Abschrei<br />
bung in Höhe von 9,0 % p. a. in den ersten acht Jah<br />
ren und in Höhe von 7,0 % p. a. im neunten bis zwölf<br />
ten Jahr alternativ zur linearen Abschreibung von<br />
2,0 % in Anspruch genommen werden (§ 7 i EStG).<br />
Die Abschreibung erfolgt ab dem Jahr, in dem die<br />
Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden (in der<br />
Regel identisch mit dem Nutzen und Lastenwechsel),<br />
und in den elf darauf folgenden Jahren. Vorausset<br />
zung ist darüber hinaus, dass mit den durchzuführen<br />
den Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des nota<br />
riellen Kaufvertrages begonnen wird und eine ent<br />
sprechende Bescheinigung der zuständigen Gemein<br />
debehörde vorliegt. Da das Finanzamt in der Regel<br />
die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Alt<br />
bausubstanz bzw. auf die begünstigten Modernisie<br />
rungskosten überprüft, können sich gegebenenfalls<br />
zwischen den im Kaufvertrag genannten Modernisie<br />
rungskosten und den steuerlich begünstigten Auf<br />
wendungen Abweichungen ergeben. Seitens der<br />
Finanzverwaltung wird insbesondere geprüft, ob<br />
durch die Modernisierungsmaßnahmen kein anderes<br />
Wirtschaftsgut oder kein Neubau entsteht. Entsteht<br />
durch die Modernisierungsmaßnahmen ein anderes<br />
Wirtschaftsgut oder ein Neubau, ist die Inanspruch<br />
nahme von erhöhten Absetzungen gem. § 7 i EStG<br />
ausgeschlossen.<br />
Nach den Verwaltungsanweisungen kann<br />
– ein anderes Wirtschaftsgut entstehen, wenn das<br />
bisherige Wirtschaftsgut so tiefgreifend umgestal<br />
tet wird, dass die eingefügten neuen Teile der<br />
Gesamtsache das Gepräge geben;<br />
– ein Neubau entstehen, wenn mehr als die Hälfte<br />
der tragenden Gebäudeteile ersetzt werden.<br />
Für Baumaßnahmen am Dachgeschoss werden diese<br />
Grundsätze gesondert geprüft (BMFSchreiben vom<br />
10.07.1996, BStBl V , S. 689). Durch die Einzelbetrach<br />
tung besteht insbesondere das Risiko, dass die Finanz<br />
verwaltung – entgegen einer zu erteilenden Beschei<br />
nigung für Maßnahmen gem. §§ 7 h, 7 i bzw. 10 f/EStG<br />
– einen Neubau annimmt.<br />
64 XII. Steuerliche Verhältnisse
Nach der im Prospekt abgedruckten Baubeschreibung<br />
und der Umsetzung solcher Projekte in der jüngsten<br />
Vergangenheit geht der Projektinitiator nicht von der<br />
Entstehung eines anderen Wirtschaftsguts oder eines<br />
Neubaus aus. Eine Garantie kann jedoch hierfür nicht<br />
übernommen werden.<br />
Nicht in Anspruch genommene erhöhte Abschreibun<br />
gen können in späteren Veranlagungsräumen nicht<br />
nachgeholt werden.<br />
Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und<br />
gewerblichem Grundstückshandel Investoren, die<br />
mehrere Immobilien besitzen oder erwerben und mit<br />
dem vorliegenden Angebot eine weitere Eigentums<br />
wohnung zum Zweck der Vermietung anschaffen,<br />
sollten bei einer späteren etwaigen Veräußerung da<br />
rauf achten, dass sie die Grenzen der privaten Vermö<br />
gensverwaltung nicht überschreiten. Die Grenze der<br />
privaten Vermögensverwaltung wird überschritten,<br />
wenn innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der<br />
Anschaffung bzw. Herstellung, in der Regel in einem<br />
Zeitraum von fünf Jahren, mehr als drei Objekte ver<br />
äußert werden (nachfolgend „DreiObjekteGrenze“<br />
genannt). Objekte i. S. der „DreiObjekteGrenze“<br />
sind Grundstücke jeglicher Art. Auf die Größe, den<br />
Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objektes<br />
kommt es nicht an.<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbst<br />
ständig nutzbar und veräußerbar ist, stellt ein Objekt<br />
i. S. der „DreiObjekteGrenze“ dar, auch wenn meh<br />
rere Eigentumswohnungen nach Vertragsabschluss<br />
baulich zu einem Objekt zusammengefasst werden.<br />
Auch ein im Teileigentum stehender Garagenstell<br />
platz stellt ein selbstständiges Objekt dar, wenn die<br />
ser nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf einer<br />
Wohnung veräußert wird.<br />
Als Objekte i. S. der „DreiObjekteGrenze“ zählen<br />
auch Grundstücksveräußerungen, die innerhalb eines<br />
Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung<br />
bzw. Herstellung erfolgen, wenn besondere Umstän<br />
de darauf schließen lassen, dass zum Zeitpunkt der<br />
Anschaffung oder Herstellung eine Veräußerungsab<br />
sicht vorgelegen hat.<br />
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.<br />
Die seitens der Finanzverwaltung (BMFSchreiben<br />
vom 24.02.2004, BStBl. I, S. 434) und der Rechtspre<br />
chung aufgestellten Grundsätze zur Abgrenzung zwi<br />
schen privater Vermögensverwaltung und gewerbli<br />
chem Grundstückshandel, insbesondere zur „Drei<br />
ObjekteGrenze“ sind kompliziert und unübersicht<br />
lich. Deshalb sollten Investoren, die beabsichtigen,<br />
ihre Eigentumswohnung zu veräußern, vor Verwirkli<br />
chung des Rechtsgeschäfts einen Steuerberater beur<br />
teilen lassen, ob die Grenzen der privaten Vermö<br />
gensverwaltung eingehalten oder überschritten wer<br />
den.<br />
Werden die Grenzen der privaten Vermögensverwal<br />
tung überschritten, hat das zur Folge, dass seitens des<br />
Investors mit dem Entschluss zur Einkunftserzielung<br />
ein gewerbliches Unternehmen im Umfang des i. S.<br />
der „DreiObjekteGrenze“ veräußerten Grundbesit<br />
zes begründet wird. Die Einkünfte unterliegen dann<br />
nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der<br />
Gewerbesteuer.<br />
Nur bebaute Objekte, die über einen längeren Zeit<br />
raum von mindestens zehn Jahren vermietet worden<br />
sind, gehören nicht zu Objekten i. S. der „DreiObjek<br />
teGrenze“. Bei solchen Objekten rechnet auch die<br />
Veräußerung noch zur privaten Vermögensverwal<br />
tung.<br />
Grundstücksveräußerungen<br />
Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />
im Privatvermögen, u. a. Eigentumswohnungen,<br />
bleibt einkommensteuerfrei, wenn die Veräußerung<br />
nach Ablauf einer zehnjährigen Haltefrist (Spekulati<br />
onsfrist i. S. des § 23 Abs. 1 EStG) erfolgt.<br />
65
Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertra<br />
ges zu laufen. Erfolgt hingegen die Grundstücksver<br />
äußerung innerhalb der Zehnjahresfrist, so werden<br />
entstehende Veräußerungsgewinne als „Einkünfte<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften“ besteuert<br />
(§ 23 EStG).<br />
Der Veräußerungsgewinn bzw. verlust ermittelt sich<br />
grundsätzlich als Differenz zwischen dem Veräuße<br />
rungspreis und den Anschaffungs und Herstellungs<br />
kosten abzüglich etwaiger Veräußerungskosten (§ 23<br />
Abs. 3 S. 1 EStG). Die Anschaffungs bzw. Herstellungs<br />
kosten mindern sich um in Anspruch genommene<br />
Abschreibungen (lineare, degressive und erhöhte).<br />
Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
bleiben steuerfrei, soweit der erzielte Gesamtgewinn<br />
aus diesen Geschäften nicht mehr als EUR 512,00<br />
beträgt.<br />
Die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
dürfen mit positiven Einkünften aus anderen Ein<br />
kunftsarten nicht ausgeglichen werden. Die Verluste<br />
mindern nach Maßgabe des § 10 d EStG die positiven<br />
Einkünfte, die der Investor im unmittelbar vorange<br />
gangenen Kalenderjahr oder in den folgenden Kalen<br />
derjahren aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
erzielt hat oder erzielt.<br />
Verlustverrechnung<br />
Investoren, die die Eigentumswohnung zum Zweck<br />
der langfristigen Vermietung erwerben, können in<br />
den ersten Jahren Verluste auf Grund der Inanspruch<br />
nahme erhöhter Abschreibungen auf Modernisie<br />
rungskosten oder einer höheren Fremdfinanzierung<br />
erzielen. Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />
mit anderen Einkünften aus Vermietung und Ver<br />
pachtung oder mit anderen Einkunftsarten ausgegli<br />
chen werden, können gem. § 10 d EStG bis zu einem<br />
Betrag von EUR 511.500,00/bei Ehegatten bis zu<br />
einem Betrag von EUR 1.023.000,00 in das vorange<br />
gangene Kalenderjahr zurückgetragen werden<br />
(§ 10 d Abs. S 1 EStG).<br />
Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht<br />
nach § 10 d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen worden sind,<br />
sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis<br />
zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.<br />
EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />
EUR) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60,0 % des<br />
1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei zusammen veran<br />
lagten Ehegatten übersteigenden Gesamtbetrages<br />
der Einkünfte abzuziehen.<br />
Auf Antrag des Investors gegenüber dem zuständi<br />
gen Wohnsitzfinanzamt kann von dem Verlustrück<br />
trag ganz oder teilweise abgesehen werden.<br />
Die Höhe des Verlustrücktrages ist im Antrag anzuge<br />
ben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanle<br />
ger in der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme<br />
der erhöhten Absetzungen gem. § 7 i EStG und durch<br />
die Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein<br />
künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />
höher sind als 10,0 % des von ihm eingesetzten Eigen<br />
66 XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
kapitals.<br />
Wird vom Projektinitiator eine modellhafte Gestal<br />
tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />
die Verluste nach § 15 b EStG weder mit anderen Ein<br />
künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />
Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />
werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abge<br />
zogen werden. Die Verluste mindern die positiven Ein<br />
künfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />
der Vermietung dieser Eigentumswohnung erzielt<br />
werden.<br />
Nach der Gesetzesbegründung zum § 15 b EStG sowie<br />
eines vorliegenden BMFSchreibens zählt das vorlie<br />
gende Angebot des Projektinitiators nicht als Steuer<br />
stundungsmodell, weil keine modellhafte Gestaltung<br />
vorliegt. Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann<br />
vor, wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer<br />
Eigentumswohnung mittels vorgefertigtem Konzept
eine oder mehrere Nebenleistungen mit zusätzlich<br />
vereinbartem Entgelt zum Zweck der Erzielung steu<br />
erlicher Vorteile angeboten werden.<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich auf<br />
den Erwerb von Eigentumswohnungen. Das Angebot<br />
zum Beitritt in die MietpoolGbR stellt keine zusätz<br />
lichen Nebenleistungen dar, wie kein zusätzliches Ent<br />
gelt und keine Vorauszahlung für ein Jahr anfällt.<br />
Andere Steuerbelastungen<br />
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung –<br />
sofern die Grenzen der privaten Vermögensverwal<br />
tung nicht überschritten werden und ein gewerb<br />
licher Grundstückshandel nicht angenommen wird –<br />
unterliegen nicht der Gewerbesteuer.<br />
Die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von<br />
Grundstücken und Grundstücksteilen sind nach § 4<br />
Nr. 12 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />
Sonderausgabenabzug<br />
Investoren, die eine denkmalgeschützte oder in<br />
einem Entwicklungsgebiet gelegene Eigentumswoh<br />
nung mit dem Ziel der Eigennutzung erwerben, kön<br />
nen Modernisierungskosten im Kalenderjahr des<br />
Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen und in den<br />
neun darauf folgenden Jahren jeweils bis zu 9,0 %<br />
wie Sonderausgaben abziehen (§ 10 f EStG).<br />
Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgabe ist,<br />
dass alle Erfordernisse des § 7 i EStG erfüllt sind. Es<br />
wird insofern auf die Ausführungen zum § 7 i EStG<br />
(A.2. „Einkunftsermittlung“) verwiesen. Der Sonder<br />
ausgabenabzug wird nur insoweit gewährt, wie in<br />
dem jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eige<br />
nen Wohnzwecken genutzt wird (§ 10 f Abs. 1 Satz 2<br />
EStG). Grundlage für die Aufteilung der Anschaf<br />
fungskosten in Modernisierungskosten und in andere<br />
Kosten sind die Angaben des Bauträgers im Kaufver<br />
tragsangebot. Diese stehen unter dem Vorbehalt der<br />
Anerkennung durch die Finanzverwaltung. Insofern<br />
wird ebenfalls auf die Ausführungen zu §§ 7 i, 7 h<br />
EStG (A. 2. „Einkunftsermittlung“) verwiesen.<br />
Die Steuervergünstigung nach § 10 f Einkommensteu<br />
ergesetz kann nur einmal gewährt werden.<br />
Bei Ehegatten können diese insgesamt für zwei<br />
Objekte in Anspruch genommen werden.<br />
Grundstücksveräußerungen<br />
Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />
im Privatvermögen, u. a. Eigentumswohnungen,<br />
bleibt auch innerhalb der 10jährigen Spekulationfrist<br />
einkommensteuerfrei (Vgl. hierzu die Ausführungen<br />
zu A. 3. „Private Veräußerungsgeschäfte“), wenn das<br />
Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung und<br />
Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräu<br />
ßerung und in den beiden vorangegangenen Jahren<br />
zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.<br />
Die Voraussetzungen der Nutzung zu eigenen Wohn<br />
zwecken innerhalb der oben genannten Fristen sind<br />
u. a. nicht erfüllt bei kurzfristiger Vermietung, bei<br />
Vermietung an Kinder und andere Angehörige, bei<br />
Nutzung von Teilen der Wohnung als Arbeitszimmer.<br />
Bei der Ausnahme zur Besteuerung von privaten Ver<br />
äußerungsgeschäften kommt es also stets auf die aus<br />
schließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken an.<br />
67
Für den Fall, dass die ausschließliche Nutzung zu<br />
eigenen Wohnzwecken innerhalb der oben genann<br />
ten Fristen nicht erfüllt ist, wird auf die Rechtsfolgen<br />
zu A. 3. „Private Veräußerungsgeschäfte“ verwiesen.<br />
Gemeinsame Vorschriften für<br />
Immobilienerwerber<br />
Einkommensteuervorauszahlung/Eintragung eines<br />
Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte<br />
Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste oder<br />
der Sonderausgabenabzug können bereits im Ein<br />
kommensteuer und Vorauszahlungsverfahren (§ 37<br />
EStG) oder in Form eines Freibetrages auf der Lohn<br />
steuerkarte (§ 39 a Abs. 1 EStG) berücksichtigt wer<br />
den.<br />
Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume, die nach der<br />
Fertigstellung oder der Anschaffung der Immobilie<br />
beginnen. Der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte<br />
kann mit Wirkung ab dem der Antragstellung folgen<br />
den Monat eingetragen werden.<br />
Bei Antragstellung bis zum 31.01. tritt Rückwirkung auf<br />
den 01.01. des Kalenderjahres ein. Deshalb empfiehlt es<br />
sich, den Antrag bis spätestens zum 31.01. eines Kalen<br />
derjahres zu stellen.<br />
Nach dem 30.11. kann ein Antrag für das laufende Jahr<br />
nicht mehr gestellt werden.<br />
Der Antrag auf Eintragung eines Freibetrages muss<br />
allerdings alle Einkünfte aus Vermietung und Ver<br />
pachtung des Investors enthalten, sodass auch positi<br />
ve und negative Einkünfte aus anderen Objekten zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Entsprechend dem Grunderwerbsteuergesetz unter<br />
liegt der Erwerb von inländischen Grundstücken der<br />
Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufprei<br />
ses auf Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanie<br />
rungskosten sowie Außenstellplatz, soweit das Bun<br />
desland seine Kompetenz zur Bestimmung des Steu<br />
ersatzes nicht ausgeübt hat.<br />
Grundsteuer<br />
Auf den Grundbesitz der Eigentumswohnung ist<br />
Grundsteuer zu entrichten. Die Grundsteuer ist von<br />
der Höhe des Einheitswertes der Eigentumswohnung,<br />
der Steuermesszahl (z. Z. 2,6 v. T. für die ersten<br />
38.346,89 EUR des Einheitswertes und darüber hinaus<br />
3,5 v. T. des Einheitswertes) und vom Hebesatz der<br />
jeweiligen Gemeinde abhängig. Der Hebesatz der<br />
Stadt Leipzig beträgt z. Zt. für Grundstücke (Grund<br />
steuer B) 500,0 %.<br />
Kapitalanleger können die Grundsteuer auf die Mie<br />
ter umlegen.<br />
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer<br />
Der Übergang eines Grundstücks auf Grund eines Erb<br />
falls oder einer Schenkung unter Lebenden unterliegt<br />
gem. § 1 ErbStG der Steuerpflicht. Die Bewertung des<br />
Grundbesitzes für die Erbschaft und Schenkungsteuer<br />
erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG für Wohnungseigen<br />
tum nach dem Ertragswertverfahren gem. § 93 i. V.<br />
mit § 78 ff. Bewertungsgesetz. Nach diesen Vorschrif<br />
ten wird für die Bewertung bebauter Grundstücke der<br />
Ertragswert angesetzt.<br />
Dieser bestimmt sich nach dem 12,5fachen der zum<br />
Besteuerungszeitraum vereinbarten Jahresmiete, ver<br />
mindert um die Wertminderung wegen Alters (0,5 %<br />
pro vollendetes Jahr ab Bezugsfertigkeit, höchstens<br />
jedoch insgesamt 25,0 %).<br />
In Erbschaftsfällen sind nach Auffassung der Finanz<br />
verwaltung von dem oben beschriebenen Grundbe<br />
sitzwert der Immobilie die Verbindlichkeiten abzuzie<br />
hen. Soweit die Verbindlichkeiten den Grundbesitz<br />
wert übersteigen, führt dies zu einer Reduzierung des<br />
übrigen steuerpflichtigen Nachlassvermögens.<br />
68 XII. Steuerliche Verhältnisse
Die Finanzverwaltung sieht in der Zuwendung eines<br />
Grundstücks bei gleichzeitiger anteiliger Schulden<br />
übernahme durch den Beschenkten eine so genannte<br />
„gemischte Schenkung“ (BMFSchreiben vom<br />
09.11.1989, BStBl. I 1989, 445). Der Steuerwert der<br />
Schenkung ist abhängig von der Höhe des Grundbe<br />
sitzwertes des Grundstücks und dem Verhältnis der<br />
vorhandenen Schulden zur Höhe des Grundstücksver<br />
kehrswertes. Er entspricht im Höchstfall nahezu dem<br />
anteiligen Grundbesitzwert, nämlich dann, wenn nur<br />
geringe Schulden übernommen werden müssen. Der<br />
Steuerwert mindert sich entsprechend der Höhe der zu<br />
übernehmenden Schulden.<br />
Danach wird die Erbschaft oder Schenkungsteuer<br />
durch die Miete, die Höhe der Verbindlichkeiten und<br />
das Alter des Gebäudes im Zeitpunkt der Besteuerung<br />
sowie durch sonstige Guthaben und Beteiligungen<br />
beeinflusst. Die Höhe der Erbschaft und Schenkung<br />
steuer ist ferner von möglichen Freibeträgen und der<br />
Höhe der Steuersätze in den unterschiedlichen Steu<br />
erklassen abhängig.<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Schlussbemerkung<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />
zum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlich nur<br />
unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbe<br />
dingungen des jeweiligen Investors ableiten. Zur Ana<br />
lyse der steuerlichen Auswirkungen der Investitions<br />
entscheidung wird daher durch einen potenziellen<br />
Investor üblicherweise der Rat einer mit seinen per<br />
sönlichen Verhältnissen vertrauten Person eingeholt.<br />
Mit diesem Berater des Investors werden in der Regel<br />
auch später anstehende Entscheidungen, wie eine<br />
Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />
an veränderte Marktstrukturen oder eine Veräuße<br />
rung der Immobilie und die sich daraus ergebenden<br />
steuerlichen Konsequenzen, besprochen.<br />
Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />
derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der<br />
Rechtsprechung und der Äußerungen der Finanzver<br />
waltung und der Literatur. Es besteht allerdings die<br />
Möglichkeit, dass sich in der Investitions bzw. Nut<br />
zungsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />
insbesondere die Steuergesetze, die Rechtsprechung,<br />
die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die<br />
Steuersätze – unter Umständen auch kurzfristig –<br />
ändern.<br />
Diese Änderungen können positive oder negative<br />
Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis des<br />
Gesellschafters haben.<br />
Auf Grund der möglichen Änderung von steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen stehen die dargestellten steu<br />
erlichen Folgen unter dem Vorbehalt der Anerken<br />
nung durch die Finanzverwaltung, sodass insoweit<br />
keine Haftung übernommen werden kann.<br />
69
XIII. Referenzen Außenansichten<br />
70 XIII. Referenzen – Außenansichten/Innenansichten
Innenansichten<br />
XIII. Referenzen – Außenansichten/Innenansichten<br />
71
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Kaufvertrag<br />
Teil A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
Teil B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
I. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
(1) Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
(2) Teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />
II. Verkauf/Beitritt zum Mietpool . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />
III. Bauverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />
IV. Kaufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />
V. Kaufpreisfälligkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />
VI. Abnahme/Besitzübergang/Eintritt in die Eigentümergemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
VII. Erschließungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
IX. Rücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />
X. Grundbuchvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />
(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung . . . . . . . . . . . . . 81<br />
(2) Lastenfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
(3) Auflassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
XI. Finanzierungsmitwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
XII. Abwicklung, Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
XIII. Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84<br />
XIV. Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />
Teil C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
(1) Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
(2) Abschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
2. Teilungserklärung<br />
Urkundenrolle Nummer 2200 / 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />
I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />
II. Aufteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
III. Verhältnis der Eigentümer untereinander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
IV. Grundbucherklärungen, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
V. Vollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
VI. Verwalterbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
VIII. Verweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />
Anlage I Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89<br />
Anlage II Gemeinschaftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />
Nachtrag - Urkundenrolle Nummer 697 / 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />
Vertrag einer Mietpollgesellschaft bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96<br />
Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .101<br />
Objektmerkblatt für den Erwerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102<br />
I. Einzugsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102<br />
II. Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />
Prospektherausgeber: Gartenhöfe GmbH · Ein Unternehmen der <strong>GRK</strong>-Holding AG · Prinz-Eugen-Str. 31 · 04277 Leipzig · Tel. 0341 / 22 22 60 · Fax 0341 / 22 22 - 622 · www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com
Urkundenrolle Nummer / 2011<br />
Heute, am __________________________<br />
erschien/-en vor mir,<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
Objekt: Leipzig, Friedrichshafner Str. 124-126, WE/SP<br />
Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />
Notar in<br />
in meiner Geschäftsstelle in<br />
1.<br />
Frau ______________________________,<br />
geboren am ________________________ ,<br />
wohnhaft in ___________________________________________________,<br />
ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />
ausgestellt am ___________________ von ___________________________,<br />
2.<br />
Herr ______________________________,<br />
geboren am ________________________ ,<br />
wohnhaft in ___________________________________________________,<br />
ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />
ausgestellt am ___________________ von ___________________________.<br />
– nachstehend (mehrere gemeinsam) auch „der Anbietende“ genannt –.<br />
Der beurkundende Notar konnte das Grundbuch des Vertragsgegenstandes nicht einsehen. Auf die<br />
damit verbundenen Risiken wurde hingewiesen.<br />
Der/Die Erschienene/-n entbindet/entbinden den Notar von seiner Pflicht zur Grundbucheinsicht und<br />
befreit / befreien ihn von jeglicher diesbezüglicher Haftung.<br />
Er/Sie bat/-en gleichwohl um sofortige Beurkundung.<br />
1. Kaufvertrag<br />
Der Notar befragte nach einer Vorbefassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Diese wurde verneint.<br />
Der Notar erläuterte, dass gemäß § 17 Abs. 2 a BeurkG dem Verbraucher (hier der Anbieter) ausreichend<br />
Gelegenheit gegeben werden soll, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen,<br />
was bei Grundstücksgeschäften im Regelfall dadurch geschehen soll, dass dem Verbraucher<br />
der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäftes zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung<br />
gestellt wird.<br />
Der Anbieter erklärte dazu, dass ihm der Angebotstext im Entwurf und der Text der nachstehend<br />
näher bezeichneten Teilungserklärung samt Aufteilungsplan seit ______________ vorliegt, er weitere<br />
Zeit zur Auseinandersetzung nicht benötigt und er die Beurkundung zum heutigen Termin ausdrücklich<br />
wünscht.<br />
Auf Ansuchen des/der Erschienenen beurkunde ich seinen/ihren Erklärungen entsprechend folgendes<br />
Frau ____________________________________ und<br />
Herr ____________________________________<br />
Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />
Teil A<br />
– nachstehend (mehrere auch gemeinsam) „der Käufer” genannt –<br />
macht/machen hiermit der<br />
Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289<br />
Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
- im Folgenden „der Verkäufer“ genannt –<br />
I.<br />
das nachfolgende übertragbare Angebot zum Abschluss des in Teil B. aufgeführten Bauträgerkaufvertrages.<br />
73
1. Kaufvertrag<br />
74<br />
An das Angebot hält sich der Käufer bis zum ____________ unwiderruflich gebunden.<br />
II.<br />
Nach Ablauf der Frist erlischt lediglich die Bindung an das Angebot, nicht jedoch das Angebot, das<br />
dann in stets widerruflicher Weise fortbesteht. Mit Ablauf des ___________ erlischt das Angebot end-<br />
gültig.<br />
Der Notar wies den Käufer ausdrücklich auf das Erfordernis eines Widerrufs in dem vorgenannten<br />
Zeitraum hin, um das Angebot erlöschen lassen zu können. Der Notar wies den Käufer auf die Recht-<br />
sprechung des BGH zur Länge von Bindungsfristen hin.<br />
Der Widerruf ist schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erklären, eine Abschrift an den Notar Dr.<br />
Matthias Wagner mit Amtssitz in Leipzig wird erbeten.<br />
Die Annahme des Angebots ist nur zulässig, solange dieses vom Anbietenden nicht schriftlich widerrufen<br />
wurde.<br />
Der Widerruf gilt als am Tag der Absendung wirksam geworden (Datum des Poststempels entscheidend).<br />
Wurde die Widerrufserklärung am Tag der Angebotsannahme abgesandt, ist der Widerruf<br />
damit vorrangig und die Angebotsannahme nicht wirksam.<br />
Zur Wirksamkeit der Annahme genügt deren Erklärung, unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten<br />
Bedingungen, zu notariellem Protokoll allerdings nur vor dem Notar Dr. Matthias Wagner,<br />
ohne dass es Zugangs der Annahmeerklärung beim Anbietenden bedarf.<br />
Der Notar Dr. Matthias Wagner wird jedoch beauftragt, dem Anbietenden eine Ausfertigung der<br />
Annahmeerklärung zu übersenden.<br />
In der Annahmeerklärung muss der Verkäufer allen gemäß dem in nachstehendem Teil B niedergelegten<br />
Kaufvertragstext von ihm zu erteilenden Vollmachten und abzugebenden einseitigen Erklärungen,<br />
insbesondere Grundbuchanträgen und Eintragungsbewilligungen, beitreten bzw. diese als<br />
auch in seinem Namen abgegeben bestätigen.<br />
III.<br />
Mit dem Vollzug des Vertrages wird der die Annahme beurkundende Notar (Notar Dr. Matthias Wagner<br />
mit Amtssitz in Leipzig) beauftragt.<br />
Alle im nachfolgenden Teil B für den Notar erteilten Vollmachten gelten ausschließlich für diesen,<br />
dessen Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger.<br />
I. Vorbemerkung<br />
(1) Grundbesitz<br />
Teil B<br />
a)<br />
Der Verkäufer ist als Eigentümer des folgenden, im Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mokkau,<br />
Blatt 5038 bis 5044 eingetragenen Grundbesitzes:<br />
Gemarkung Mockau<br />
Flurstück 103/1<br />
Fläche 1.649 m²<br />
Lage Friedrichshafner Str. 124-126<br />
eingetragen.<br />
Dieser Grundbesitz ist derzeit wie folgt belastet:<br />
Abteilung II: /1 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungslei-<br />
tungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/2<br />
/2 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrecht) für den<br />
jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/3<br />
/3 Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />
Flurstück 103/2<br />
/4Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />
Flurstück 103/3<br />
Abteilung III: /1 EUR 9.290.000,00 - Grundschuld ohne Brief für die Eurohypo Aktiengesell-<br />
schaft, Eschborn.
)<br />
Der Verkäufer behält sich vor, Grundschulden zur Finanzierung des Bauvorhabens zu bestellen. Das<br />
Grundstück ist mit zwei unter Denkmalschutz stehenden Mehrfamilienwohnhäusern bebaut.<br />
Die Baugenehmigung für die beabsichtigte Sanierung ist nach Versicherung des Verkäufers erteilt.<br />
(2) Teilung<br />
a)<br />
Mit Urkunde vom 17.09.2010 des Notars Dr. Matthias Wagner, UR-Nr. 2200/2010, der auch die Baubeschreibung<br />
als Anlage VI beigefügt ist, sowie Nachtragsurkunde vom 10.03.2011 des Notars Dr. Matthias<br />
Wagner, UR-Nr. 697/2011 – nachfolgend „Teilungserklärung“–, hat der Verkäufer das vorbezeichnete<br />
Grundstück samt den zu sanierenden und modernisierenden zwei Mehrfamilienhäusern nach § 8<br />
WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />
Grundlage der Teilung sind die der Teilungserklärung als Anlage III. beigefügte Lageplan und die als<br />
Anlage IV. beigefügte Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Leipzig – Amt für Bauordnung und<br />
Denkmalpflege vom 25.02.2010, AZ: 63.40-AB/2010-003-SG sowie die der Nachtragsurkunde als Anlage<br />
I beigefügte Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Leipzig – Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
vom 09.03.2011, AZ: 63.40-AB/2011-002-SG. Die Teilungserklärung ist im Grundbuch vollzogen;<br />
die Nachtragsurkunde ist nicht im Grundbuch vollzogen.<br />
b)<br />
Die Beteiligten verweisen auf die Teilungserklärung mit allen Anlagen, die hier in beglaubigter<br />
Abschrift vorliegt. Sie machen damit den Inhalt dieser Urkunde zum Inhalt ihrer heute beurkundeten<br />
Erklärungen.<br />
Der Inhalt der Verweisungsurkunde ist ihnen bekannt, Pläne wurden ihnen zur Durchsicht vorgelegt<br />
und von ihnen genehmigt. Die Beteiligten verzichten auf das Vorlesen und das Beiheften zur heutigen<br />
Urkunde.<br />
c)<br />
Mit der Teilungserklärung wird u.a. folgendes Wohnungs-/Teileigentum gebildet:<br />
________/1000 Miteigentumsanteil am vorbezeichneten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum<br />
an der Wohnung Nr. ______ im _______-geschoss des Hauses Friedrichshafner Str. 124+126 und<br />
dem mit der gleichen Nummer in Aufteilungsplan bezeichneten Kelleraum im Kellergeschoss.<br />
d)<br />
***Der Verkäufer hat sich in der Teilungserklärung vorbehalten, die dort gebildeten Sondernutzungs-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
1. Kaufvertrag<br />
rechte an den Kfz-Stellplätzen in den Weiterveräußerungsverträgen einem Sondereigentum zuzuordnen.<br />
Der Verkäufer ordnet hiermit der Wohnung Nr. *** das Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz<br />
im Freien, in dem in der Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten Freiflächenplan mit Stellplatz<br />
Nr. SNR *** bezeichnet, zu und bewilligt und beantragt die Eintragung im Grundbuch.<br />
II. Verkauf/Beitritt zum Mietpool<br />
1.<br />
Die Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig (Verkäufer)<br />
_______________________________________________<br />
verkauft hiermit an die/den dies annehmende/-n<br />
_______________________________________________(Käufer)<br />
zum Eigentum/zum Miteigentum zu je 1/2<br />
das in Abschnitt I.2.c) näher bezeichnete Wohnungseigentum ***(samt Sondernutzungsrecht nach<br />
Abschnitt I.2.d) mit allen zugehörigen Rechten und den damit verbundenen Pflichten, sämtlichen<br />
Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör einschließlich der nach Abschnitt III noch zu erbringenden<br />
Bauleistung<br />
– nachstehend auch „Vertragsgegenstand“ genannt –.<br />
2.<br />
Der Verkäufer hat mit dem Verwalter der Wohnanlage einen Mietpool in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts gegründet. Eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages dieser Mietpoolgesellschaft<br />
samt Anlage (Muster „Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht“<br />
sowie Objektmerkblatt für den Erwerber und Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools) ist der<br />
Teilungserklärung als Anlage VII bzw. der Nachtragsurkunde als Anlage II beigefügt.<br />
Nach § 4 dieses Gesellschaftsvertrages kann der Käufer dieser Mietpoolgesellschaft durch Erklärung<br />
gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, der <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH, beitreten.<br />
Mit Beitritt zum Mietpool wird zwischen dem Mietpoolverwalter (geschäftsführender Gesellschafter)<br />
und dem Poolmitglied die dem Gesellschaftsvertrag als Anlage beigefügte Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht<br />
geschlossen.<br />
Dazu erklärt der Käufer gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter der Mietpoolgesellschaft:<br />
75
1. Kaufvertrag<br />
Hiermit wird, bedingt durch Annahme des Angebots auf Abschluss des Bauträgervertrages durch den<br />
Verkäufer, der Beitritt zur Mietpoolgesellschaft erklärt.<br />
III. Bauverpflichtung<br />
1.<br />
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Wohnanlage und insbesondere das vertragsgegenständliche Woh-<br />
nungseigentum entsprechend der in der Teilungserklärung niedergelegten Baubeschreibung und den<br />
Bauplänen, die dem Aufteilungsplan entsprechen, herzustellen und auszustatten. Dabei wird auf die<br />
weitgehende Erhaltung der Altbausubstanz Wert gelegt.<br />
Bei Zweifeln über die zu erbringenden Leistungen geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor.<br />
Soweit Leistungen in der Baubeschreibung nicht im Detail beschrieben sind, ist der Verkäufer ermächtigt,<br />
den Inhalt der Leistungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.<br />
Die Darstellung der Umgebung des Kaufobjektes oder angrenzender Bereiche ist nur insoweit verbindlich,<br />
als sie den Gesamtcharakter der Bebauung und die Bebauungsdichte beschreibt.<br />
2.<br />
Der Verkäufer hat die Leistungen nach den Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei unter<br />
Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften und unter Verwendung normgerechter Baustoffe zu<br />
erbringen, soweit sich aus der Baubeschreibung und den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes<br />
ergibt.<br />
Abweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten sind oder<br />
wenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer zumutbar<br />
sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des Käufers<br />
betreffen oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen sind, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßen<br />
Gebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Abweichungen dürfen<br />
Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht mindern.<br />
Hinsichtlich der Wohn- und Nutzflächen sind die sich aus den Einzeichnungen in den Plänen ergebenden<br />
Flächengrößen, errechnet nach der II. BerechnungsVO i. d. F. der WohnFlVO, maßgebend. Balkone<br />
und Terrassen sind dabei mit 50,0% berücksichtigt.<br />
Für Abweichungen haftet der Verkäufer nur dann, wenn sie nicht durch Sonderwünsche des Käufers<br />
veranlasst sind und soweit sie von der vorgenannten Flächengröße mehr als drei vom Hundert nach<br />
76<br />
unten abweichen.<br />
3.<br />
Um dem Flair und dem Charakter des Gebäudes gerecht zu werden, wird die vorhandene Gebäudesubstanz<br />
und Gebäudeausstattung soweit wie möglich erhalten bleiben. Dabei wird von den Vertragsbeteiligten<br />
bewusst hingenommen, dass durch die in der Baubeschreibung vorgesehene Erhaltung<br />
und Aufarbeitung vorhandener Bau- und Gebäudeteile nicht Komfort, Qualität und Funktionalität<br />
eines Neubaus erreicht werden.<br />
Insoweit werden auch Abweichungen von der DIN-Norm zwingend und ausdrücklich von den Vertragsbeteiligten<br />
akzeptiert. Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten wird klargestellt, dass sich die zu<br />
erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der o. g. Baubeschreibung aufgeführt<br />
sind.<br />
4.<br />
Für Einbauten und Ausstattung des Vertragsgegenstandes ist allein die Baubeschreibung maßgebend,<br />
die Vorrang vor Plänen und Zeichnungen hat.<br />
5.<br />
Ein Anspruch auf Übernahme von Sonderwünschen besteht nicht. Eigenleistungen des Käufers sind<br />
vor Besitzübergang nur nach Genehmigung des Verkäufers und in Abstimmung mit diesem zulässig;<br />
Gleiches gilt für Arbeiten durch vom Käufer beauftragte Dritte. Der Käufer darf die Baustelle auf eigene<br />
Gefahr betreten, um sich vom Bautenstand zu überzeugen und sich über die Ausführung seiner<br />
genehmigten Sonderwünsche zu informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten.<br />
6.<br />
Der Verkäufer strebt an, den Vertragsgegenstand bis spätestens 31.10.2012 bezugsfertig herzustellen.<br />
Er verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand bis spätestens 30.11.2012 vollständig fertigzustellen.<br />
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises bzw. einer oder mehrerer Kaufpreisraten in Verzug,<br />
so verlängert sich die Fristen des Verkäufers zur vollständigen Fertigstellung des Vertragsgegenstandes<br />
um den Zeitraum des Verzuges.<br />
Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt werden, hat sie<br />
der Verkäufer zu geeigneter Zeit unverzüglich zu erbringen.<br />
Die Abnahme des Vertragsgegenstandes bei Bezugsfertigkeit wird dadurch nicht berührt. Behinderungen<br />
bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes aus Umständen, die der Verkäufer nicht zu ver-
treten hat, z. B. höhere Gewalt, Streik, Ausführung von Sonderwünschen, verlängern die Herstellungs-<br />
frist um die Dauer der Behinderung.<br />
IV. Kaufpreis<br />
1.<br />
Der Kaufpreis beträgt _____________________ €,<br />
– in Worten: ___________________________________________________ Euro –.<br />
Hiervon entfallen auf<br />
- das Grundstück ____________________ €,<br />
- die Altbausubstanz ____________________ €,<br />
- die Sanierungsleistungen ____________________ €,<br />
- Kfz-Stellplatz ____________________ €.<br />
2.<br />
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch das<br />
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt. Die Vertragsparteien<br />
sind darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist und das Finanzamt jederzeit eine<br />
andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seine Erfüllungsgehilfen haften für<br />
diese Aufteilung. Bei der Bewertung des Dachgeschosses durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
der Stadt Leipzig ist ein anderer Bewertungsansatz möglich und es können andere<br />
Abschreibungsgrundsätze gelten, da die Bauleistungen nicht als Sanierungsleistungen anerkannt<br />
werden könnten.<br />
3.<br />
Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zulasten des Verkäufers.<br />
4.<br />
Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.<br />
V. Kaufpreisfälligkeit<br />
1.<br />
Erste Grundvoraussetzung für die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreiszahlungen ist die Bestätigung durch<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
den vollzugsbeauftragten Notar, dass<br />
1. Kaufvertrag<br />
a)<br />
die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nur nach den in Abschnitt I genannten Belastungen<br />
und eventuell solchen weiteren Belastungen, die vom Käufer zu übernehmen sind (z. B. Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechte,<br />
etwaige Dienstbarkeiten) am Vertragsgegenstand im Grundbuch<br />
eingetragen ist,<br />
b)<br />
alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen und<br />
das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht nach SächsDSchG vorliegen,<br />
c)<br />
die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvormerkung<br />
des Käufers im Rang vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen,<br />
gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />
Die Freistellung des Vertragsgegenstandes von Grundpfandrechten ist gesichert, wenn eine Freistellungsverpflichtung<br />
des jeweiligen Gläubigers mit dem Inhalt vorliegt, dass die nicht zu übernehmenden<br />
Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet<br />
wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nach<br />
Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />
durch den Käufer; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubiger<br />
vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum<br />
anteiligen Wert des Vertragsgegenstandes zurückzuzahlen.<br />
Diese Erklärung muss dem Käufer ausgehändigt werden. Der vollzugsbeauftragte Notar wird beauftragt,<br />
die Bestätigung dem Käufer mit einfachem Brief an die letzte ihm vom Käufer bekannt gegebene<br />
Anschrift zu versenden; der Verkäufer erhält eine Abschrift.<br />
2.<br />
Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung<br />
erteilt worden ist. Deren Vorliegen hat der Verkäufer dem Käufer mit der Erklärung unter I. (1b)<br />
bereits angezeigt.<br />
3.<br />
Wegen der nach § 632 a Abs. 3 BGB i.V. mit § 1 Satz 3 der Verordnung über die Abschlagszahlung bei<br />
Bauträgerverträgen dem Käufer zu leistenden Sicherheit in Höhe von 5 v. H. des Kaufpreises für die<br />
rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel stellt der Verkäufer folgen-<br />
77
1. Kaufvertrag<br />
des Verlangen gemäß § 632 a Abs. 3 Satz 3 BGB, mit dem der Ratenzahlungsplan der MaBV entspre-<br />
chend modifiziert wird:<br />
Die Sicherheitsleistung ist durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Käufer von der ersten<br />
Kaufpreisrate den Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält.<br />
Sollte sich durch spätere Vertragsänderungen der Kaufpreis um mehr als 10,0 % erhöhen, ist die<br />
dadurch zu gewährende weitere Sicherheit in Höhe von 5,0 % des Erhöhungsbetrages durch Zurückbehalt<br />
von den danach fälligen Raten zu erbringen.<br />
Der Kaufpreis ist somit in folgenden Raten zu zahlen:<br />
1. Rate – bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen – 30,0% des Kaufpreises abzüglich 5,0% Sicherheitseinbehalt,<br />
somit 25,0% des Kaufpreises.<br />
Der danach verbleibende Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren<br />
Raten zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden<br />
Vom-Hundert-Sätzen des Gesamtkaufpreises fest:<br />
- 28,0% - nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />
- 5,6% - für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />
- 2,1% - für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />
- 2,1% - für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />
- 2,1% - für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />
- 7,0% - für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />
- 4,2% - für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />
- 2,1% - für den Estrich<br />
- 2,8% - für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />
- 8,4% - nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />
- 2,1% - für die Fassadenarbeiten<br />
- 3,5% - nach vollständiger Fertigstellung<br />
Die als Sicherheit einbehaltenen Beträge sind zur Zahlung fällig, wenn das Vertragsobjekt rechzeitig<br />
und ohne wesentliche Mängel fertiggestellt ist. Ist dies nicht der Fall, bestimmt sich die Fälligkeit nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufgeführten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />
Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt.<br />
78<br />
Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird<br />
mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung fällig.<br />
Der Verkäufer ist jederzeit befugt, die sofortige Auszahlung des zurückbehaltenen Betrages zu verlangen,<br />
wenn er dem Käufer eine entsprechende Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen<br />
eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers nach § 632 a<br />
Abs. 4 BGB aushändigt.<br />
4.<br />
Die jeweiligen Raten gemäß vorstehender Nr. 3 sind innerhalb von vierzehn Tagen fällig, nachdem<br />
a)<br />
die Mitteilung des vollzugsbeauftragten Notars über das Vorliegen der von ihm zu prüfenden Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
dem Käufer zugegangen oder beim Zustellungspostamt hinterlegt ist,<br />
b)<br />
der Verkäufer den Käufer schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat und dieser Zahlungsaufforderung<br />
zum Nachweis des zugrunde liegenden Baufortschrittes eine Bautenstandsbescheinigung des Bauleiters<br />
beigefügt hat; in der Zahlungsaufforderung ist anzugeben, aus welchen Vonhundertsätzen des<br />
Ratenplanes der MaBV sich die jeweils eingeforderte Rate zusammensetzt.<br />
5.<br />
Die Zahlungen haben schuldbefreiend auf das vom Gläubiger der nicht übernommenen Grundpfandrechte<br />
im Zusammenhang mit der Lastenfreistellungserklärung benannte Konto in dem insoweit<br />
benannten Umfang zu erfolgen, ansonsten auf das vom Verkäufer benannte Objektkonto.<br />
Im Falle der Aufnahme einer Bauträgerfinanzierung wird der Verkäufer seinen Kaufpreisanspruch in<br />
voller Höhe an diesen Gläubiger abtreten; trotz Abtretung steht ihm dann ein Anspruch auf Leistung<br />
an den Gläubiger zu.<br />
Er ist insbesondere berechtigt, Zwangsvollstreckung im eigenen Namen mit dem Ziel der Zahlung an<br />
den Gläubiger zu betreiben.<br />
6.<br />
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der einzelnen Raten nicht, kommt er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB<br />
ohne Mahnung in Verzug.<br />
Er muss dann die jeweiligen Raten mit dem gesetzlichen Verzugszins verzinsen.
VI. Abnahme/Besitzübergang/Eintritt in die Eigentümergemeinschaft<br />
1.<br />
Die Vertragsteile verpflichten sich gegenseitig zur Abnahme nach bezugsfertiger Herstellung des Vertragsgegenstandes.<br />
Dies gilt für Gemeinschaftseigentum nur, soweit es ausschließlich im Bereich des<br />
Sondereigentums des Käufers liegt oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen ist.<br />
Sonstiges Gemeinschaftseigentum ist nach vollständiger Fertigstellung von der zukünftigen Eigentümergemeinschaft,<br />
bestehend aus sämtlichen Käufern der Wohnanlage, abzunehmen, gegebenenfalls<br />
durch einen gemeinsamen Vertreter. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die erst nach bezugsfertiger<br />
Herstellung zu erbringen sind, werden nach Fertigstellung abgenommen.<br />
Bei der Abnahme findet eine gemeinsame Besichtigung des Vertragsgegenstandes statt, über die eine<br />
von Verkäufer und Käufer zu unterzeichnende Niederschrift angefertigt wird. Hierin sind alle Mängel<br />
und ausstehenden Leistungen aufzunehmen, auch soweit hierüber Streit besteht.<br />
Der Abnahmetermin ist dem Käufer mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Erscheint<br />
der Käufer zu diesem Termin nicht, obwohl der Vertragsgegenstand abnahmefähig ist, so gilt der Vertragsgegenstand<br />
als abgenommen.<br />
Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer den Vertragsgegenstand schon vor der Übergabe ohne<br />
Zustimmung des Verkäufers bezieht. Teilabnahmen einzelner Gewerke finden nicht statt, es sei denn,<br />
eine Teilabnahme ist wegen einer Eigenleistung des Käufers erforderlich.<br />
Für den Fall, dass der Käufer bei der Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums nicht persönlich<br />
erscheint oder sich durch einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten vertreten lässt, beauftragt<br />
und bevollmächtigt er bereits jetzt den Verwalter der Wohnanlage zu seiner Vertretung.<br />
2.<br />
Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzungen und Lasten, insbesondere auch die laufenden Steuern und<br />
öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung<br />
sowie die Verkehrssicherungspflicht des Vertragsgegenstandes von dem Zeitpunkt an über, ab dem<br />
dieser den Vertragsgegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benutzen darf.<br />
Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle<br />
zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet.<br />
3.<br />
Der Käufer tritt vom Tage des Besitzüberganges an in sämtliche Verpflichtungen ein, die sich für ihn<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
1. Kaufvertrag<br />
aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ergeben. Bezüglich der schuldrechtlichen Verpflichtungen<br />
verpflichtet er sich, diese einem eventuellen Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung<br />
ebenfalls aufzuerlegen.<br />
Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab Besitzübergabe<br />
für die Eigentümerversammlung.<br />
S t i m m r e c h t s v o l l m a c h t<br />
Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz hat bis zur Besitzübergabe der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt<br />
der Käufer zu zahlen.<br />
VII. Erschließungskosten<br />
Der Verkäufer trägt alle Kosten für Erschließungs , Versorgungs und Abwasseranlagen, die bis heute<br />
vollständig errichtet sind oder anlässlich der Durchführung des vorliegenden Bauvorhabens vorgesehen<br />
sind, und zwar im Zeitpunkt der Genehmigung des Bauplanes bzw. der Entstehung des Baurechts<br />
nach dem Anzeigeverfahren der Landesbauordnung. Dies umfasst die Kosten für Hausanschlüsse<br />
sowie ggf. die Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Etwaige Rückerstattungen von<br />
Vorausleistungen stehen ebenfalls dem Verkäufer zu.<br />
Alle sonstigen Erschließungskosten im Sinne des Baugesetzbuches und nach Landesrecht und kommunalem<br />
Satzungsrecht trägt der Käufer.<br />
VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln<br />
1.<br />
Dem Käufer sind die Lage des Grundstückes und der derzeitige Zustand des daraufstehenden Gebäudes<br />
und der Außenanlage sowie die Grundrisse nach eingehender Besichtigung hinreichend genug<br />
bekannt.<br />
Gebäudeteile, für die der Verkäufer nach dem sich aus der Baubeschreibung und den Bauplänen ergebenden<br />
Leistungsumfang keine Arbeiten schuldet, werden in dem derzeitigen, dem Käufer bekannten<br />
gebrauchten Zustand erworben.<br />
Eine Haftung des Verkäufers wegen der Größe und der Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und der<br />
79
1. Kaufvertrag<br />
nach der Baubeschreibung unverändert bleibenden Altbausubstanz wird ausgeschlossen mit Ausnah-<br />
me der gesetzlichen Haftung für Grundstücksmängel, wegen derer das Gebäude dort nicht bestim-<br />
mungsgemäß genutzt werden kann, oder wenn die Beschaffenheit des Grundstücks zu Sachmängeln<br />
am Bauwerk führt.<br />
Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.<br />
Für Mängel der vom Verkäufer gemäß Abschnitt III. dieser Urkunde in Verbindung mit der in Bezug<br />
genommenen Baubeschreibung und den Bauplänen geschuldeten Arbeiten gelten die Bestimmungen<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Werkvertrag.<br />
Für Mängel an Sachen, die keine Bauleistungen sind, gilt Kaufvertragsrecht. Garantien für besondere<br />
Eigenschaften werden durch den Verkäufer nicht übernommen.<br />
Die vorbezeichneten Mängelansprüche verjähren nach dem Werkvertragsrecht im Allgemeinen in<br />
fünf Jahren, nach dem Kaufrecht im Allgemeinen in zwei Jahren.<br />
Mängelrechte des Käufers für Sonderwünsche bestehen gegenüber dem Verkäufer nicht, es sei denn,<br />
dieser hat die Sonderwünsche selbst ausgeführt. Hieran ändert sich durch die Aufnahme eines diese<br />
Leistungen betreffenden Mangels im Übergabeprotokoll nichts.<br />
Die Beteiligten sind darüber einig, dass die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes<br />
durch den Käufer beginnen. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums, das nicht vom Käufer<br />
allein abzunehmen ist, beginnen die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />
2.<br />
Sicherungshalber tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten Architekten, Bauhandwerker,<br />
Zulieferer und alle sonst mit dem Bau befassten Dritten zustehenden Ansprüche auf Nacherfüllung,<br />
Selbstvornahme und Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen mangelhafter Leistungen<br />
an den Käufer ab.<br />
Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer werden von der Abtretung nicht berührt; insbesondere<br />
können sie auch ohne vorherige Geltendmachung der Ansprüche gegen die Dritten geltend<br />
gemacht werden. Die Abtretungen werden erst wirksam, wenn der Verkäufer mit seinen entsprechenden<br />
Verpflichtungen in Verzug ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener<br />
Fristsetzung nicht nachkommt oder die Ansprüche gegen den Verkäufer nicht mehr bestehen. Der<br />
Verkäufer bleibt berechtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen auf eigene Kosten durchzusetzen.<br />
3.<br />
Der Verkäufer hat dem Käufer den Vertragsgegenstand frei von im Grundbuch eingetragenen Belas-<br />
80<br />
tungen zu beschaffen, soweit sie nicht der Kaufpreisfinanzierung des Käufers dienen oder aufgrund<br />
heutiger Urkunde zur Eintragung gelangen oder vom Käufer aufgrund heutiger Urkunde übernommen<br />
werden. Baulasten und im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Käufer<br />
übernommen; solche sind dem Verkäufer nicht bekannt.<br />
Der Verkäufer versichert, dass er keine Eintragungen in das Baulastenverzeichnis veranlasst hat. Die<br />
Beteiligten wurden auf die Möglichkeit hingewiesen, das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen.<br />
4.<br />
Miet- und Pachtverhältnisse am Vertragsgegenstand bestehen nach Angabe des Verkäufers nicht.<br />
IX. Rücktritt<br />
Soweit der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutreten<br />
oder Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen, wird dieses Recht insoweit<br />
beschränkt, dass die entsprechenden Erklärungen dem Käufer durch eingeschriebenen Brief übermittelt<br />
werden müssen und erst dann abgegeben werden dürfen, wenn vom Käufer eventuell bereits<br />
gezahlte Kaufpreisteile zurückgezahlt oder bei dem vollzugsbeauftragten Notar hinterlegt sind.<br />
X. Grundbuchvollzug<br />
(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung<br />
Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zunächst, die in Abschnitt I. (2) d) vorgenommene<br />
Zuweisung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch einzutragen.<br />
Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zur Sicherung des in Abschnitt II begründeten<br />
Anspruchs auf Übertragung des Eigentums, eine Vormerkung nach § 883 BGB zugunsten des Käufers<br />
in das Grundbuch des Vertragsgegenstandes einzutragen.<br />
Der Käufer bewilligt und beantragt, die Vormerkung Zug um Zug mit Eigentumsübergang auf ihn<br />
wieder zu löschen, vorausgesetzt, dass ohne seine Zustimmung Zwischeneintragungen nicht erfolgt<br />
sind.<br />
Der Käufer ermächtigt ferner den vollziehenden Notar, die Löschungserklärungen für diese Vormerkung<br />
abzugeben. Dem Grundbuchamt gegenüber ist diese Vollmacht unbeschränkt.<br />
Im Innenverhältnis wird der Notar jedoch angewiesen, von dieser Ermächtigung nur Gebrauch zu
machen, sofern der Käufer oder der Verkäufer die Rückabwicklung dieses Vertrages wegen Leistungs-<br />
störungen betreiben und die jeweils andere Vertragspartei auf entsprechende schriftliche Anfrage<br />
des Notars dem nicht binnen eines Monats ab Absendung der Anfrage schriftlich widersprochen hat<br />
und die Rückzahlung bereits gezahlter Kaufpreisteile oder Hinterlegung auf Notaranderkonto gesichert<br />
ist.<br />
Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am<br />
Vertragsgegenstand erst erfolgen kann, nachdem die Teilungserklärung im Grundbuch vollzogen und<br />
somit die Grundbücher für das Wohnungs-/Teileigentum angelegt sind.<br />
(2) Lastenfreistellung<br />
Allen zur Lastenfreistellung erforderlichen Löschungs- und Freigabeerklärungen stimmen die Vertragsteile<br />
zu und beantragen deren Vollzug im Grundbuch, soweit Eigenberechtigung vorliegt, bewilligen<br />
sie die Löschung.<br />
(3) Auflassung<br />
Die Einigung über den Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes auf den Käufer (Auflassung) ist<br />
zu erklären, wenn der Vertragsgegenstand vollständig fertiggestellt und übergeben ist, der geschuldete<br />
Kaufpreis bezahlt ist.<br />
Der Käufer kann die Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen,<br />
wenn das Unvermögen des Verkäufers zur Fertigstellung der Baumaßnahme feststeht, Zug<br />
um Zug gegen Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Kaufpreisteils.<br />
XI. Finanzierungsmitwirkung<br />
1.<br />
Die Beschaffung der zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Darlehen ist ausschließliche<br />
Sache des Käufers. Der Verkäufer wird die dazu erforderlichen technischen Unterlagen zur Verfügung<br />
stellen und entsprechend den nachstehenden Vereinbarungen mitwirken. Eine Finanzierungsberatung<br />
durch den Verkäufer ist nicht erfolgt und wird nicht geschuldet.<br />
2.<br />
Der Käufer beabsichtigt, zur Bezahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten Darlehen bei<br />
Kreditinstituten aufzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich demgemäß, bei der Bestellung vollstreckbarer<br />
Grundpfandrechte schon vor Eigentumsumschreibung als derzeitiger Eigentümer des<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
1. Kaufvertrag<br />
Kaufgegenstandes mitzuwirken, wenn die Bestellung vor dem vollziehenden Notar erfolgt oder dieser<br />
mit dem Vollzug der Urkunde/-n beauftragt wird und wenn in den Bestellungsurkunden die nachstehend<br />
unter Ziffer 3 a), b), c) und d) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden.<br />
3.<br />
In der/den Bestellungsurkunde/-n müssen die folgenden, von den Beteiligten bereits jetzt getroffenen<br />
Vereinbarungen wiedergegeben werden:<br />
a) Sicherungsabrede<br />
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, darf der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundpfandrecht<br />
nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung<br />
auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat.<br />
Sollte das Grundpfandrecht zurückzugewähren sein, so kann nur seine Löschung verlangt werden,<br />
nicht Abtretung oder Verzicht.<br />
Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb<br />
oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in<br />
jedem Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als<br />
neuen Sicherungsgeber.<br />
b) Zahlungsanweisung<br />
Soweit der Kaufpreis nicht zur Freistellung des Kaufgegenstandes von eingetragenen Belastungen zu<br />
verwenden ist, sind Zahlungen gemäß a) bis zur Höhe des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers<br />
zu leisten.<br />
c) Persönliche Zahlungspflichten, Kosten<br />
Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung keinerlei persönliche<br />
Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen<br />
Folgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen.<br />
d) Fortbestand der Grundschuld<br />
Das bestellte Grundpfandrecht soll nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben.<br />
Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, die mit ihm zu tun haben, werden hiermit<br />
mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall aber ab Eigentumsumschreibung, auf den<br />
81
1. Kaufvertrag<br />
Käufer übertragen. Die entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.<br />
4.<br />
Die Beteiligten wurden von dem beurkundenden Notar hingewiesen, dass eine Belastung des Vertragsgegenstandes<br />
zugunsten der Finanzierungsgläubiger erst möglich ist, wenn die Grundbücher für<br />
den Vertragsgegenstand angelegt sind.<br />
XII. Abwicklung, Vollmachten<br />
1.<br />
Die Vertragsteile beauftragen und ermächtigen den vollziehenden Notar, Anträge aus dieser Urkunde<br />
insgesamt oder einzeln zu stellen, einzuschränken, ganz oder teilweise zurückzunehmen und<br />
Erklärungen in dieser Urkunde zu ändern, klarzustellen und zu ergänzen, soweit dies zur Durchführung<br />
des Vertrages erforderlich ist.<br />
Soweit in dieser Urkunde nichts anderes vereinbart ist, beauftragen die Vertragsteile unter gleichzeitiger<br />
Antragstellung den Notar, Genehmigungen, Negativzeugnisse sowie alle zum Vollzug dieser<br />
Urkunde erforderlichen Unterlagen einzuholen.<br />
Genehmigungen – auch von Vertragsteilen oder sonstigen Personen – gelten mit dem Eingang bei<br />
dem Notar den Beteiligten als zugegangen und sind somit wirksam, soweit nicht nachstehend anderes<br />
geregelt ist.<br />
Versagende, bedingte oder mit Auflagen versehene behördliche Bescheide sind den Beteiligten selbst<br />
zuzustellen. Der Notar ist zu ihrer Empfangnahme nicht berechtigt. Ihm ist eine Abschrift zuzustellen.<br />
2.<br />
Der Käufer erteilt dem Verkäufer Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten, in<br />
seinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB folgende Rechtsgeschäfte<br />
und Rechtshandlungen vorzunehmen:<br />
2.1.<br />
die Auflassungserklärung für den Vertragsgegenstand abzugeben und entgegenzunehmen, überhaupt<br />
alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde erforderlich<br />
oder zweckmäßig sind;<br />
2.2.<br />
die Belastung des Vertragsgegenstandes mit Dienstbarkeiten vorzunehmen (z. B. Versorgungsleitun-<br />
82<br />
gen, Abwasserkanäle, Antennenanlagen, Abstandsflächen), wobei die Vollmacht auch das Recht<br />
umfasst, mit der Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers hinter solche Lasten im Rang zurückzutreten.<br />
Vorstehendes gilt sinngemäß für Baulasten;<br />
2.3.<br />
die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zur URNr. 2200/2010 des Notars Dr. Matthias Wagner<br />
in Leipzig vom 17.09.2010 und etwaige Nachträge hierzu beliebig zu ändern und zu ergänzen<br />
sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen gegenüber<br />
dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Der Käufer erklärt unwiderruflich seine Zustimmung<br />
a)<br />
zur Zusammenlegung, weiteren Aufteilung oder räumlichen Veränderung von anderen Wohnungs-<br />
/Teileigentumseinheiten,<br />
b)<br />
zu baulichen Veränderungen, auch soweit sie außerhalb des Sondereigentums sichtbar sind oder das<br />
gemeinschaftliche Eigentum betreffen, wenn diese baulichen Veränderungen die Sicherheit des<br />
gemeinschaftlichen Eigentums und das kaufgegenständliche Wohnungs-/Teileigentum nicht beeinträchtigen,<br />
c)<br />
zur Bestellung und Zuordnung von Nebenräumen, die noch im Gemeinschaftseigentum stehen, als<br />
Sondernutzungsrechte zu einzelnen Wohnungseigentumseinheiten.<br />
d)<br />
Größe und Anzahl der Wohnungen zu ändern und im Sondereigentum stehende Nutzflächen zu<br />
Wohnflächen bzw. Wohnflächen zu Nutzflächen sowie im Sondereigentum stehende Flächen in<br />
Gemeinschaftseigentum und in Gemeinschaftseigentum stehende Flächen in Sondereigentum umzuwandeln<br />
sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen<br />
gegenüber Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Im Außenverhältnis ist diese Vollmacht uneingeschränkt; im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte<br />
insofern beschränkt, dass Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfang des<br />
Sondereigentums des Käufers sowie der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teile des Gemeinschaftseigentums<br />
nicht beeinträchtigen dürfen und der Umfang des gemeinschaftlich genutzten<br />
Gemeinschaftseigentums nicht unzumutbar beeinträchtigt werden darf.
Kosten dürfen dem Käufer durch etwaige Änderungen nicht entstehen. Die Vollmacht erlischt, wenn<br />
sämtliche Wohnungs- und Teileigentumseinheiten im vertragsgegenständlichen Anwesen vom Ver-<br />
käufer verkauft sind und diese Käufer sämtlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind,<br />
jedoch frühestens mit Vollzug sämtlicher aufgrund dieser Vollmacht etwa erklärten Änderungen der<br />
vorgenannten Teilungserklärung im Grundbuch.<br />
2.4.<br />
Die vorstehenden Vollmachten gelten auch für die Gesamtrechtsnachfolger der Vollmachtgeber, sind<br />
unwiderruflich und erlöschen mit Eigentumsumschreibung auf den Käufer mit Ausnahme der Voll-<br />
macht nach 2.3., die wie dort niedergelegt erlischt.<br />
3.<br />
Ergänzend bevollmächtigen beide Vertragsparteien die Notariatsangestellten Frau Rosmarie Fuchs,<br />
Frau Annett Heinrich, Frau Ilona Brauer und Frau Anja Keller, im Hause des vollziehenden Notars, und<br />
zwar jede für sich allein, die Auflassung und alle sonstigen zur Durchführung des Vertrages und ggf.<br />
seiner Rückabwicklung erforderlichen Erklärungen, auch Abänderungen und Ergänzungen, abzugeben<br />
und entgegenzunehmen.<br />
Die Bevollmächtigten werden angewiesen, die Auflassung erst zu erklären, nachdem der Verkäufer<br />
die vollständige Zahlung des Kaufpreises schriftlich bestätigt hat. Die Bevollmächtigten können für<br />
alle Beteiligten zugleich und für deren Gesamtrechtsnachfolger handeln und sind berechtigt, Untervollmacht<br />
zu erteilen. Die Vollmacht endet sechs Monate nach Umschreibung des Eigentums im<br />
Grundbuch.<br />
4.<br />
Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer – bei mehreren Käufern jeden einzeln –, den Kaufgegenstand<br />
mit Grundpfandrechten (auch in vollstreckbarer Form gemäß § 800 ZPO) in Höhe von bis zu<br />
120,0 % des Kaufpreises nebst beliebigen Zinsen und Nebenleistungen zu belasten und alle in diesem<br />
Zusammenhang erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen Gericht und Gläubiger gegenüber<br />
abzugeben, einschließlich der Verpfändung der Auflassungsvormerkung, und die Vollmachtgeber bei<br />
allen dazu erforderlichen Rechtshandlungen zu vertreten.<br />
Diese Vollmacht gilt nur dann, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde die in Abschnitt XI.<br />
Ziffer 3 a), b), c) und d) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden. Die Vollmacht gilt auch<br />
für den Abschluss von Sicherungsvereinbarungen im Umfang der Vereinbarungen unter vorgenanntem<br />
a).<br />
Übt der Käufer die Vollmacht nicht vor dem vollzugsbeauftragten Notar aus, gilt diese weiterhin nur<br />
dann, wenn der vollzugsbeauftragte Notar mit dem Vollzug der Urkunde beauftragt wird und die<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
1. Kaufvertrag<br />
vorbenannten Notariatsangestellten bevollmächtigt werden, die Grundpfandrechtsbestellungsurkunde<br />
erforderlichenfalls zu ändern, zu berichtigen oder zu ergänzen und alle in diesem Zusammenhang<br />
erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und die Vollmachtgeber<br />
bei allen dazu erforderlichen Rechtshandlungen zu vertreten.<br />
Mehrere Käufer bevollmächtigen sich untereinander mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, für<br />
jeden Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung der vorstehenden Grundpfandrechte auch persönliche<br />
Schuldhafterklärungen (Schuldanerkenntnisse) mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstrekkung<br />
bis zur vorgenannten Höhe abzugeben und mit der Auflassungsvormerkung des Käufers im<br />
Rang hinter diese Grundpfandrechte zurückzutreten oder entsprechende Rangbestimmungen vorzunehmen.<br />
Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich und für deren Gesamtrechtsnachfolger<br />
handeln und sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht endet sechs Monate nach<br />
Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.<br />
5.<br />
Sämtliche vorstehenden Vollmachten sind dem Grundbuchamt gegenüber nicht beschränkt und<br />
unabhängig vom Vorliegen etwa erforderlicher Genehmigungen. Sie können nur bei der Amtsstelle<br />
des vollziehenden Notars oder dessen Sozius ausgeübt werden.<br />
Von der Finanzierungsvollmacht nach Abs. 4. kann vor jedem Notar in Deutschland Gebrauch<br />
gemacht werden. Die bevollmächtigten Notarangestellten handeln ausschließlich auf deren Weisung<br />
und werden, soweit gesetzlich möglich, von jeder persönlichen Haftung freigestellt. Ein Auftrag ist<br />
mit dieser Vollmacht nicht verbunden.<br />
XIII. Schlussbestimmungen<br />
a)<br />
Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle<br />
Beurkundung vorgeschrieben ist.<br />
b)<br />
Soweit eine Vereinbarung dieses Vertrages rechtsunwirksam ist oder wird, wird die Gültigkeit der<br />
übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt.<br />
Die ungültige Vereinbarung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der<br />
Vertragsteile bei Abschluss des Vertrages entspricht oder möglichst nahe kommt.<br />
83
1. Kaufvertrag<br />
c)<br />
Der aufgrund heutiger Urkunde begründete Anspruch auf Verschaffung des Eigentums und dinglicher<br />
Rechte verjährt in 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ebenso der Kaufpreisanspruch<br />
des Verkäufers.<br />
d)<br />
Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes seinem Sonderrechtsnachfolger<br />
alle noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzuerlegen und ihn mit<br />
Weitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen, dass Sonderrechtsnachfolger die in diesem<br />
Vertrag vorgesehenen Vollmachten ebenfalls erteilen.<br />
e)<br />
Der Verkäufer stellt ausdrücklich fest, dass er keine Haftung für die Richtigkeit von steuerlichen und<br />
rechtlichen Auskünften sowie für Finanzierungsberechnungen im Zusammenhang mit den Vorverhandlungen<br />
zu diesem Vertrag übernimmt.<br />
Die Beteiligten sind darüber einig, dass eine Prüfung der steuerlichen Folgen dieses Vertrages in jeder<br />
Hinsicht (sowohl hinsichtlich steuerlicher Nachteile als auch hinsichtlich möglicher Steuervergünstigungen)<br />
ausschließlich ihnen selbst obliegt.<br />
Die Beteiligten erklären, dass der Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen keinerlei steuerliche Beratung<br />
durchgeführt haben. Somit wird seitens des Verkäufers auch keinerlei Haftung für steuerliche<br />
Folgen dieses Vertrages für den Käufer übernommen.<br />
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten stehen ausschließlich dem Käufer zu. Der Verkäufer haftet<br />
jedoch nicht für das Eintreten der vom Käufer erwarteten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.<br />
f)<br />
Soweit in dieser Urkunde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt<br />
dies nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist.<br />
Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen bleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte<br />
Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf<br />
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen, unberührt.<br />
g)<br />
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.<br />
Zurückbehaltungsrechte können nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.<br />
84<br />
h)<br />
Nach Hinweis des Notars auf das Widerrufsrecht bei verbundenen Verbraucherverträgen erklären die<br />
Vertragsteile, dass der Verkäufer dem Käufer kein Darlehen zum Erwerb des Vertragsgegenstandes<br />
gewährt und der Darlehensgeber des Käufers den Erwerb nicht über die Darlehensgewährung hinaus<br />
durch Zusammenwirken mit dem Verkäufer fördert.<br />
XIV. Hinweise<br />
Die Vertragsteile wurden vom Notar auf Folgendes hingewiesen:<br />
1)<br />
der Vertrag ist nur bei vollständiger und richtiger Beurkundung aller Vereinbarungen wirksam;<br />
2)<br />
die Vertragsteile haften gesamtschuldnerisch für Grunderwerbsteuern und Gebühren. Der Vertragsgegenstand<br />
haftet für rückständige Steuern, Abgaben und öffentliche Lasten;<br />
3)<br />
der Rechtsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch. Hierzu müssen vorliegen:<br />
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;<br />
b) alle erforderlichen Genehmigungen;<br />
c) Vorkaufrechtsverzichtserklärungen.<br />
4)<br />
Die Zahlung des Kaufpreises vor lastenfreiem Eigentumsübergang und die Eigentumsübertragung vor<br />
vollständiger Kaufpreiszahlung können mit Gefahren verbunden sein.<br />
Die Vertragsteile belassen es bei der in der Makler- und Bauträgerverordnung vorgesehenen Zahlungsweise<br />
nach Baufortschritt.<br />
5)<br />
Dieser Vertrag unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung.<br />
6)<br />
Eine steuerliche Beratung durch den Notar erfolgte nicht.
(1) Kosten<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
Teil C<br />
Die Kosten dieser Urkunde, der Annahmeerklärung, der Auflassung, des Vollzuges des Vertrages und<br />
die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.<br />
Die Kosten der Freistellung des Vertragsgegenstandes von vom Käufer nicht übernommenen Belastungen<br />
trägt der Verkäufer.<br />
(2) Abschriften<br />
Von dieser Urkunde erhalten unmittelbar<br />
- der Verkäufer eine Ausfertigung und eine einfache Kopie<br />
- der Käufer eine beglaubigte Abschrift<br />
- die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt eine einfache Abschrift<br />
(mit Veräußerungsanzeige)<br />
- im Falle des Beitritts des Käufers zum Mietpool – die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH (Geschäftsanschrift:<br />
04317 Leipzig, Oststr. 2) eine Ausfertigung.<br />
bei Angebot bei Fremdnotar:<br />
Der Notar Dr. Matthias Wagner, Rosentalgasse 1-3, 04105 Leipzig als vollzugsbeauftragter Notar<br />
erhält:<br />
einfache Abschriften<br />
- für die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />
- für die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
- für die Akten des vollziehenden Notars<br />
beglaubigte Abschriften<br />
- für Finanzierungsgläubiger des Käufers<br />
Ausfertigungen<br />
- eine ausgestellt auf das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt<br />
- eine ausgestellt auf den Notar Dr. Matthias Wagner mit Amtssitz in Leipzig.<br />
bei Angebot bei Vollzugsnotar:<br />
Nach Annahme erhalten:<br />
einfache Abschriften<br />
- die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />
- die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
beglaubigte Abschriften<br />
- Finanzierungsgläubiger des Käufers<br />
Ausfertigung<br />
- das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt.<br />
1. Kaufvertrag<br />
Diese Niederschrift wurde der/dem/den Erschienenen vom<br />
Notar vorgelesen, von ihr/ihm/ihnen genehmigt und von<br />
ihr/ihm/ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unter<br />
schrieben:<br />
85
2. Teilungserklärung<br />
Urkundenrolle Nummer 2200 / 2010<br />
(Akt.-Nr. 10/824)<br />
Heute, am siebzehnten September zweitausendzehn<br />
– 17.09.2010 –<br />
erschien vor mir,<br />
Dr. Matthias Wagner<br />
Notar<br />
mit dem Amtssitz in Leipzig,<br />
in meinen Amtsräumen in 04105 Leipzig, Rosentalgasse 1-3:<br />
Frau Kerstin Schröder, geborene Thieme, geboren am 02. November 1973,<br />
geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
von Person bekannt,<br />
hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 12.02.2010 - UR-Nr. 275/2010 -<br />
des amtierenden Notars, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in beglaubigter Abschrift<br />
beigefügt wird, für die<br />
Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />
Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.<br />
Auf Ansuchen beurkunde ich den Erklärungen der Erschienenen gemäß, was folgt:<br />
I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen<br />
1.<br />
Die Gartenhöfe GmbH (nachstehend auch „der Eigentümer“ genannt) ist Eigentümer des Flurstückes<br />
103/1 der Gemarkung Mockau, Fläche 1.649 m², gelegen in der Friedrichshafner Straße 124-126 und eingetragen<br />
im Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mockau, Blatt 3064.<br />
Dieser Grundbesitz ist wie folgt belastet:<br />
Abteilung II: /2 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungslei-<br />
86<br />
tungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/2<br />
/3 Grunddienstbarkeit (Hofflächenbenutzungs- sowie Ver- und Entsorgungsleitungsrecht) für den<br />
jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 103/3<br />
/4Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />
Flurstück 103/2<br />
/5 Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />
Flurstück 103/3<br />
Abteilung III: /1 EUR 9.290.000,00 - Grundschuld ohne Brief für die Eurohypo Aktiengesellschaft,<br />
Eschborn.<br />
2.<br />
Das Grundstück ist mit zwei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut (Friedrichshafner Str.<br />
124 und 126).<br />
3.<br />
Die Mehrfamilienwohnhäuser werden gemäß der dieser Urkunde als Anlage VI. beigefügten Baubeschreibung<br />
saniert und modernisiert und nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />
Grundlage der Teilung sind der dieser Urkunde als Anlage III. beigefügte Lageplan und die als Anlage<br />
IV. beigefügte Abgeschlossenheitsbescheinigung (Aufteilungsplan) der Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung<br />
und Denkmalpflege vom 25.02.2010, AZ: 63.40-AB/2010-003-SG. Die Baugenehmigung liegt<br />
bereits vor. Der Eigentümer versichert, dass die zur Erteilung der Baugenehmigung eingereichten<br />
Pläne den dieser Urkunde als Anlage IV. beigefügten Plänen entsprechen.<br />
4.<br />
Der Eigentümer hat mit der <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104, Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Oststraße 2,<br />
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit dem Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Str.<br />
124/126, Leipzig bürgerlichen Rechts“ – Mietpool – gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft<br />
ist dieser Urkunde als Anlage VII. (einschließlich des dem Gesellschaftsvertrag als Anlage<br />
beigefügten Musters „Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht“ sowie des<br />
Objektmerkblattes für den Erwerber und der Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools) beigefügt.<br />
Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungs-/Teileigentümers zur Vermietung<br />
seiner Wohnung/Gewerbe in der aus o. g. Grundbesitz zu bildenden Wohnanlage für den Fall eines<br />
zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der jeweiligen Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligten<br />
Wohnungseigentümer/Teileigentümer gleichmäßig zu verteilen.
II. Aufteilung<br />
Der Eigentümer teilt sein Eigentum an dem in Abschnitt I. Ziffer 2. letzter Satz näher bezeichneten<br />
Grundbesitz (nachstehend „Grundstück“ genannt) nach dem ungefähren Verhältnis der Wohn- bzw.<br />
Nutzfläche in Miteigentumsanteile auf und schränkt sein Miteigentum in der Weise ein, dass mit<br />
einem jeden Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum an einer bestimmten in sich abgeschlos-<br />
senen Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teilei-<br />
gentum) verbunden wird; und zwar erfolgt die Aufteilung so, wie sich dies aus der dieser Urkunde als<br />
Anlage I beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem eingangs genannten Aufteilungsplan<br />
ergibt.<br />
III. Verhältnis der Eigentümer untereinander<br />
Für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander gelten die Bestimmungen der §§ 10-29 WEG<br />
mit den Änderungen und Ergänzungen gemäß der dieser Urkunde als Anlage II beigefügten Gemein-<br />
schaftsordnung.<br />
IV. Grundbucherklärungen, Kosten<br />
Der Eigentümer bewilligt und beantragt, in die anzulegenden Grundbücher einzutragen:<br />
a)<br />
die Aufteilung gemäß Ziffer II.,<br />
b)<br />
die als Gegenstand des Sondereigentums festgelegte Gemeinschaftsordnung gemäß Ziffer III. dieser<br />
Urkunde und einschließlich des dort unter § 2 Ziffer 6.) erklärten aufschiebend bedingten Ausschlusses<br />
der Wohnungs-/Teileigentümer vom Mitgebrauch von Teilen des Gemeinschaftseigentums. Um<br />
Vollzugsmitteilung an den beurkundenden Notar wird gebeten.<br />
V. Vollmacht<br />
Der Eigentümer bevollmächtigt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB den amtierenden<br />
Notar, für ihn alle Handlungen vorzunehmen, die zur Durchführung des Rechtsgeschäftes<br />
erforderlich oder zweckdienlich sind. Der Notar wird insbesondere ermächtigt, die Grundbucherklärungen<br />
getrennt oder inhaltlich beschränkt dem Grundbuchamt zum Vollzug vorzulegen, sie zu<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
ergänzen, abzuändern und ganz oder teilweise zurückzuziehen und nach Vorliegen des amtlichen<br />
Fortführungsnachweises nach erfolgter Vermessung den aufgeteilten Grundbesitz in grundbuchmäßiger<br />
Form zu bezeichnen.<br />
Entsprechende Vollmacht wird den Mitarbeitern des Notars, Frau Annett Heinrich, Frau Rosmarie<br />
Fuchs und Frau Ilona Brauer, erteilt einschließlich der Befugnis, hierzu diese Urkunde zu ändern und<br />
zu ergänzen.<br />
VI. Verwalterbestellung<br />
Als erster Verwalter wird bestellt<br />
<strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104<br />
Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Oststraße 2,<br />
und zwar für die Dauer von drei Jahren ab Entstehung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
(Eintragung der Auflassungsvormerkung des ersten Erwerbers und dessen Inbesitznahme des<br />
Wohnungsgeigentums).<br />
VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen<br />
Die zu dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen bleiben vorbehalten, sollen<br />
von dem Notar eingeholt und mit Eingang bei ihm wirksam werden.<br />
Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundenen Kosten trägt der Eigentümer.<br />
Von dieser Urkunde erhalten:<br />
beglaubigte Abschrift<br />
- der Eigentümer (7 x)<br />
- der Verwalter<br />
Ausfertigung<br />
- das Grundbuchamt<br />
einfache Abschrift mit Aufteilungsplan<br />
- das Finanzamt, Bewertungsstelle.<br />
87
2. Teilungserklärung<br />
VIII. Verweisung<br />
Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />
wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />
Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar der Er-schienenen vorgelesen, Pläne<br />
zur Durchsicht vorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />
gez. Kerstin Schröder gez. Dr. Wagner, Notar – LS –<br />
Anlage I<br />
Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten gemäß Ziffer II. der Teilungserklärung<br />
Friedrichshafner Str. 124-126<br />
Wohnung Nr. 1<br />
74,14/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auf-<br />
teilungsplan mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />
schoss;<br />
Wohnung Nr. 2<br />
112,97/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 3<br />
129,86/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 4<br />
65,87/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />
88<br />
schoss;<br />
Wohnung Nr. 5<br />
134,52/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 6<br />
74,20/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 7<br />
408,44/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 7 bezeichneten Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und den mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen im Kellergeschoss.<br />
Anlage II<br />
Gemeinschaftsordnung<br />
§ 1<br />
Grundsatz/Bezeichnung<br />
Das Verhältnis der Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentümer) untereinander bestimmt sich<br />
nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt<br />
ist.<br />
Die Gemeinschaftsordnung ist Inhalt des jeweils mit den einzelnen Miteigentumsanteilen verbundenen<br />
Sondereigentums. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wirkt für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />
der Sondereigentümer.<br />
Die nachstehenden Bestimmungen zu „Wohnungseigentum“ gelten entsprechend für „Teileigemtum“.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führt die Bezeichnung „Wohnungseigentümergemein-<br />
schaft Friedrichshafner Str. 124/126 in Leipzig“.<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen/Sondernutzungsrechte<br />
1.<br />
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil<br />
an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />
2.<br />
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes<br />
in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />
3.<br />
Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen der Gebäude,<br />
die nicht im Sondereigentum stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehört auch das jeweils vorhandene<br />
Verwaltungsvermögen.<br />
4.<br />
Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung bezeichneten Räume sowie die zu<br />
diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden<br />
können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes<br />
Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus<br />
beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.<br />
5.<br />
Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums<br />
unter Ausschluss der übrigen Eigentümer allein zu nutzen. Auf Sondernutzungsrechte finden<br />
grundsätzlich, soweit zulässig, die Bestimmungen über Sondereigentum entsprechende Anwendung.<br />
6.<br />
Der Gewerbeeinheit Nr. 7 wird hiermit das alleinige Sondernutzungsrecht an der in dem dieser Teilungserklärung<br />
als Anlage V. beigefügten Plan rot umrandet und mit „SNR zu GE 7“ gekennzeichneten<br />
Terrasse zugewiesen. Soweit der Ausübungsbereich des Sondernutzungsrechtes sich auf dem Flurstück<br />
Nr. 224 a der Gemarkung Mockau befindet, wird das Sondernutzungsrecht an einer noch zugunsten<br />
des Flurstückes Nr. 103/1 der Gemarkung Mockau und zu Lasten des Flurstückes Nr. 224 a der<br />
Gemarkung Mockau einzutragenden Grunddienstbarkeit betreffend die Nutzung der vorbeschriebenen<br />
Fläche bestellt. Die in dieser Urkunde bevollmächtigten Mitarbeiter des amtierenden Notars wer-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
den je einzeln bevollmächtigt, den Ausübungsbereich des Sondernutzungsrechts bezogen auf die<br />
Grunddienstbarkeit festzustellen und alle für den Grundbuchvollzug erforderlichen und zweckdienlichen<br />
Erklärungen abzugeben. Die übrigen Wohnungseigentümer sind vom Mitgebrauch ausgeschlossen.<br />
Zur zukünftigen Begründung von Sondernutzungsrechten werden die Wohnungseigentümer<br />
vom Mitgebrauch der Kfz-Stellplätze, die in dem dieser Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten<br />
Plan mit "SNR 8", "SNR 9", "SNR 10", "SNR 11" und "SNR 12" gekennzeichnet sind, jeweils aufschiebend<br />
bedingt darauf ausgeschlossen werden, dass einzelne dieser Stellplätze bis zum Verkauf der<br />
letzten Sondereigentumseinheit und Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch jeweils<br />
einem Miteigentümer zu alleinigen Nutzung als Kfz-Stellplatz (Sondernutzungsrecht) in Form des §<br />
29 I S. 2 GBO zugewiesen wird.<br />
Zuweisungsberechtigt ist der die heutige Teilungserklärung abgebende Eigentümer. Er kann dieses<br />
Recht durch notariell beglaubigte Erklärung übertragen. Erfolgt keine Zuweisung bis zum Stichtag,<br />
unterfallen die nicht zugewiesenen Stellplätze dem Gemeingebrauch.<br />
§ 3<br />
Zweckbestimmung und Nutzung des Wohnungseigentums<br />
1.<br />
Alle in dieser Teilungserklärung und ihren Anlagen als Wohnungen bezeichneten Sondereigentumseinheiten<br />
dienen ausschließlich Wohnzwecken. Eine andere Nutzung, insbesondere zur Ausübung<br />
eines Gewerbes oder als freiberufliche Praxis oder als Büro, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des<br />
Verwalters zulässig; diese kann unter Auflagen und/oder jederzeit widerruflich erteilt und darf nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />
2.<br />
Das Wohnungseigentum kann ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet werden. Eine Vermietung<br />
oder Verpachtung ist dem Verwalter anzuzeigen. Im Falle der Vermietung oder Verpachtung hat<br />
der Vermieter bzw. Verpächter die Einhaltung der sich aus der Gemeinschaftsordnung ergebenden<br />
Verpflichtungen auch dem Mieter oder Pächter aufzuerlegen und dies auf Verlangen dem Verwalter<br />
nachzuweisen.<br />
§ 4<br />
Übertragung des Wohnungseigentums<br />
1.<br />
Das Wohnungseigentum ist frei veräußerlich und vererblich.<br />
89
2. Teilungserklärung<br />
Insbesondere bedarf es für die Veräußerung nicht der Zustimmung des Verwalters. Die Person des<br />
Erwerbers und das Datum des Besitzüberganges sind dem Verwalter jedoch unverzüglich anzuzeigen.<br />
Der Veräußerer kann die Auszahlung seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage und an dem son-<br />
stigen Verwaltungsvermögen nicht verlangen. Seine Ansprüche gehen auf den Erwerber über.<br />
2.<br />
Die aufgrund dieser Urkunde und ihrer Anlagen geschaffene Sach- und Rechtslage soll auch dann für<br />
den Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers gelten, wenn sie nicht schon aufgrund der Eintragung<br />
im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums dinglich wirkt. Die Wohnungseigentümer sind<br />
daher verpflichtet, im Falle der Übertragung ihres Wohnungseigentums die Rechte und Pflichten<br />
ihrem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen zu verpflichten, dessen Nachfolger im Eigentum in<br />
gleicher Weise zu binden, damit gewährleistet ist, dass die jeweiligen Wohnungseigentümer in demselben<br />
Rechte- und Pflichtenverhältnis stehen.<br />
§ 5<br />
Instandhaltung und Instandsetzung des Wohnungseigentums<br />
1.<br />
Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu unterhalten,<br />
instand zu halten und instand zu setzen:<br />
a)<br />
die Gegenstände, die sein Sondereigentum sind und die seinem Sondernutzungsrecht unterliegen<br />
oder von ihm allein genutzt werden,<br />
b)<br />
die Wohnungseingangs , Balkon und Terrassentüren – einschließlich Rahmen – und die gesamten zu<br />
den im Sondereigentum stehenden Räumen gehörenden Fenster – inklusive Behebung von Glasschäden<br />
– sowie Rollläden, Markisen, Jalousetten.<br />
Hinsichtlich der Wohnungseingangtüren, Außenfenster, Markisen etc. ist auf ein einheitliches Bild der<br />
Wohnanlage zu achten.<br />
2.<br />
Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
der anderen Wohnungseigentümer ausgeführt werden, wenn und soweit Einwirkungen auf das<br />
gemeinschaftliche Eigentum oder auf fremdes Sondereigentum nicht von vornherein ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
90<br />
3.<br />
Das Gemeinschaftseigentum ist von allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu unterhalten, instand<br />
zu halten und instand zu setzen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung<br />
Sache eines einzelnen Wohnungseigentümers ist. Die Durchführung obliegt dem Verwalter.<br />
§ 6<br />
Wiederaufbau und Wiederherstellungspflicht<br />
Aufhebungsverfahren<br />
1.<br />
Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so sind alle Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet,<br />
den vor Eintritt des Schadens bestehenden Zustand wiederherzustellen, wenn die Kosten<br />
der Wiederherstellung durch Versicherungen oder durch sonstige Ansprüche gegen Dritte voll<br />
gedeckt sind. Anderenfalls kann Wiederherstellung des früheren Zustandes nur verlangt werden,<br />
wenn die Mittel hierfür innerhalb angemessener Frist zu zumutbaren Bedingungen aufgebracht werden<br />
können.<br />
2.<br />
Besteht eine Pflicht zur Wiederherstellung nicht, so ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, die<br />
Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen. Der Anspruch auf Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn<br />
sich einer der anderen Wohnungseigentümer oder ein Dritter bereit erklärt, das Wohnungseigentum<br />
des die Aufhebung verlangenden Wohnungseigentümers zum Schätzwerte zu übernehmen und<br />
gegen die Übernahme durch ihn keine begründeten Bedenken bestehen.<br />
§ 7<br />
Lasten und Kosten<br />
1.<br />
Die Wohnungseigentümer haben die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, die Kosten der<br />
Instandhaltung und der Benutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen im Verhältnis der nach den<br />
Bestimmungen der zweiten BerechnungsVO, eingefügt in der Fassung der WohnFlVO, in der jeweils<br />
gültigen Fassung zu ermittelnden Wohn-/Nutzflächen zu tragen, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />
Die Wohnungseigentümer können einzelne Kosten und Lasten nach dem Grund ihrer Entstehung<br />
oder der Art ihrer Berechnung aufteilen, wenn und soweit der Anteil der Sondereigentümer durch<br />
Verbrauchszähler oder in sonstiger Weise einfach und zuverlässig ermittelt werden kann. Dies gilt insbesondere<br />
für die Benutzungs- und Verbrauchsgebühren, die Kosten für Wasser und Beheizung.
Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Rücklagen für die Instandsetzung und Instandhaltung<br />
des gemeinschaftlichen Eigentums anzusammeln. Die Eigentümerversammlung entscheidet über die<br />
Höhe, die Anlage und die Verwendung der Rücklagen.<br />
2.<br />
Die Wohnanlage wird mit Warmwasserzentralheizung mit Gasbefeuerung beheizt. Die Kosten der<br />
Beheizung und Warmwasserversorgung werden zu 30,0 % von den Wohnungseigentümern im Verhältnis<br />
ihrer beheizten Wohnflächen/Nutzflächen und zu 70,0% nach dem tatsächlichen, durch entsprechende<br />
Messgeräte zu ermittelnden Verbrauch getragen. Den Wohnungseigentümern bleibt vorbehalten,<br />
eine andere, nach der Heizkostenverordnung zulässige Regelung zu beschließen.<br />
§ 8<br />
Wirtschaftsplan und Vorauszahlung<br />
Der Verwalter hat für jedes Wirtschaftsjahr im voraus einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der von der<br />
Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan gilt so lange, bis ein neuer Wirtschaftsplan<br />
beschlossen worden ist. Die Wohnungseigentümer haben auf die im genehmigten Wirtschaftsplan<br />
ausgewiesenen Lasten und Kosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten, die am dritten Werktag<br />
eines jeden Monats zur kostenfreien Zahlung auf das Wohngeldkonto fällig sind. Zahlt ein Wohnungseigentümer<br />
diesen Vorschuss bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Weiteres in Verzug.<br />
§ 9<br />
Versicherungen<br />
Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, für das Gemeinschaftseigentum folgende Versicherungen<br />
abzuschließen:<br />
- Versicherung gegen die Inanspruchnahme aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,<br />
- Gebäudebrandversicherung zum Neuwert,<br />
- Versicherung gegen Sturm- und Leitungswasserschäden.<br />
Die Eigentümerversammlung kann den Abschluss weiterer Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum<br />
beschließen. Sachversicherungen ist der Neuwert des versicherten Gegenstandes auf gleitender<br />
Basis nach Bauvollendung zugrunde zu legen; Haftpflichtversicherungen sind in angemessener<br />
Höhe abzuschließen.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
§ 10<br />
Eigentümerversammlung<br />
2. Teilungserklärung<br />
Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach dieser Gemeinschaftsordnung<br />
die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung<br />
in der Eigentümerversammlung geordnet. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
der anwesenden Wohnungseigentümer gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gemeinschaftsordnung<br />
etwas anderes vorsehen.<br />
Das Stimmrecht bestimmt sich nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen. Steht<br />
ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt<br />
werden. Der Verwalter ist verpflichtet, die Eigentümerversammlung einmal jährlich unter Angabe<br />
der Tagesordnung einzuberufen. Die Versammlung hat am Ort der Anlage stattzufinden.<br />
Die Einberufung erfolgt schriftlich. Die Einberufungsfrist soll, wenn nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit<br />
vorliegt, mindestens zwei Wochen nach Absendung der Einladung betragen. Den Zeitpunkt<br />
der Versammlung bestimmt der Verwalter. Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die<br />
Absendung der Einladung an die dem Verwalter zuletzt genannte Anschrift jedes Wohnungseigentümers.<br />
Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile<br />
anwesend oder vertreten ist. Vertretungsvollmachten müssen dem Verwalter schriftlich vorgelegt<br />
werden. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat der Verwalter eine Zweitversammlung mit<br />
gleichem Gegenstand einzuberufen; diese ist in jedem Fall beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung<br />
besonders hinzuweisen. Diese kann mit der Ersteinladung verbunden werden (Eventualeinberufung).<br />
§ 11<br />
Verwalter<br />
Über Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit. Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus §§ 27 und 28 WEG. Er ist<br />
außerdem berechtigt und verpflichtet,<br />
a)<br />
die das gemeinschaftliche Eigentum betreffenden Mängelansprüche geltend zu machen,<br />
b)<br />
die der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung dienenden Verträge und sonstigen Rechts-<br />
91
2. Teilungserklärung<br />
geschäfte abzuschließen,<br />
c)<br />
die von den Wohnungseigentümern beschlossenen und die unaufschiebbaren Instandhaltungs- und<br />
Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen,<br />
d)<br />
die gemeinschaftlichen Versicherungen abzuschließen,<br />
e)<br />
Ansprüche für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich geltend<br />
zu machen.<br />
Die Wohnungseigentümer haben dem Verwalter auf Verlangen die zur Wahrnehmung seiner Befugnisse<br />
erforderliche Vollmacht zu erteilen.<br />
Die Vergütung des Verwalters tragen die Wohnungseigentümer zu gleichen Teilen.<br />
§ 12<br />
Schlussbestimmungen<br />
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Gemeinschaftsordnung unwirksam, so soll dadurch die Wirksamkeit<br />
im übrigen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist alsdann, soweit gesetzlich<br />
zulässig, durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung durch wirksame, dem sachlichen<br />
Inhalt nach möglichst unveränderte Bestimmungen zu ersetzen.<br />
Sofern im Wohnungseigentumsgesetz oder in dieser Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt<br />
ist, entscheidet die Eigentümerversammlung über Änderungen der Gemeinschaftsordnung einstimmig.<br />
92<br />
– Ende der Anlage –<br />
Urkundenrolle Nr. 697 / 2011<br />
Akt.-Nr. 1100346<br />
Nachtrag<br />
Heute, den 10. März 2011 erschienen gleichzeitig vor mir<br />
Dr. Matthias Wagner<br />
Notar<br />
mit dem Amtssitz in Leipzig<br />
in meiner Geschäftsstelle in 04105 Leipzig, Rosentalgasse 1-3,<br />
1. Als Eigentümer/Verkäufer:<br />
Frau Kerstin Schröder, geborene Thieme, geboren am 02. November 1973,<br />
geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
von Person bekannt,<br />
hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 12.02.2010<br />
– UR-Nr. 275/2010 – des amtierenden Notars, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in<br />
beglaubigter Abschrift beigefügt wird, für die<br />
Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />
Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.<br />
2. Als Käufer:<br />
(Kaufvertrag vom 08.10.2010 – UR-Nr. 2342/2010)<br />
Herr Hans-Joachim Weidlich, geboren am 26. September 1953, und<br />
Frau Kerstin Weidlich, geborene Reußner, geboren am 22. Februar 1955,<br />
04551 Borsdorf OT Panitzsch, Fliederweg 6,<br />
von Person bekannt.<br />
3. Als Finanzierungsgläubiger des Käufers:<br />
(Grundschuldbestellung vom 08.10.2010 – UR-Nr. 2343/2010)<br />
(AZ der Bank: 706 2832384 001)<br />
Herr Hans-Joachim Weidlich, vorgenannt,
handelnd zugleich als vollmachtloser Vertreter für die<br />
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG<br />
mit dem Sitz in Frankfurt am Main,<br />
Geschäftsanschrift: Torstr. 49 in 10119 Berlin,<br />
wozu Genehmigungserklärung in notariell beglaubigter Form nachzureichen ist, die mit Eingang<br />
beim amtierenden Notar allen Beteiligten als zugegangen gilt.<br />
Die Erschienenen erklärten zur öffentlichen Beurkundung:<br />
I. Bezugnahme<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
NACHTRAG<br />
zur Teilungserklärung vom 17.09.2010<br />
Die Beteiligten nehmen Bezug auf die Teilungserklärung vom 17.09.2010 – UR-Nr. 2200/2010 – des<br />
amtierenden Notars.<br />
Es wird gemäß § 13 a BeurkG verwiesen auf diese Urkunde. Sie liegt im Termin urschriftlich vor. Die<br />
Beteiligten haben Abschriften erhalten. Sie erklären, dass ihnen der Inhalt in allen Teilen bekannt ist.<br />
Auf neuerliches Verlesen und Beifügen von Abschriften der Verweisungsurkunde zu dieser Niederschrift<br />
wird verzichtet.<br />
Die Teilungserklärung ist im Grundbuch vollzogen. Die Wohnungsgrundbücher wurde am 30.11.2010<br />
zum Grundbuch von Mockau, Blatt 5038 bis 5044 angelegt.<br />
II. Änderungen<br />
1. Aufteilung<br />
Bei Bauausführung hat sich eine Änderung der Anzahl der Wohnungen ergeben.<br />
Es werden nunmehr statt 6 Wohneinheiten insgesamt 7 Wohneinheiten errichtet.<br />
Die Gewerbeeinheit bleibt bestehen.<br />
Demzufolge wird die Teilungserklärung vom 17.09.2010 wie folgt geändert:<br />
Der Eigentümer teilt sein Eigentum an dem Grundbesitz Fl.St.-Nr. 103/1 der Gemarkung Mockau nach<br />
dem ungefähren Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzfläche in Miteigentumsanteile auf und schränkt sein<br />
2. Teilungserklärung<br />
Miteigentum in der Weise ein, dass mit einem jeden Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum<br />
an einer bestimmten in sich abgeschlossenen Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwecken<br />
dienenden Räumen (Teileigentum) verbunden wird.<br />
Die Aufteilung erfolgt in Verbindung mit dem dieser Urkunde als Anlage I beigefügten Aufteilungsplan<br />
wie folgt:<br />
Wohnung Nr. 1<br />
72,49/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 2<br />
110,45/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 3<br />
71,18/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 4<br />
64,91/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 5<br />
85,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 6<br />
93,93/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auf-<br />
93
2. Teilungserklärung<br />
teilungsplan mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Gewerbeeinheit Nr. 7<br />
399,34/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 7 bezeichneten Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 124-126 und den mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 8<br />
102,67/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 8 bezeichneten Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss.<br />
2. Mietpool<br />
Gemäß Ziff. I. 4. der Teilungserklärung wurde eine Mietpoolgesellschaft gegründet.<br />
Das Objektmerkblatt für den Erwerber sowie die Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools<br />
wurde geändert und sind in der neuen Fassung dieser Urkunde als Anlage II beigefügt.<br />
3. Im Übrigen bleibt es bei den Bestimmungen in der Teilungserklärung vom 17.09.2010.<br />
III. Grundbucherklärungen<br />
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
vom 09.03.2011 (AZ: 63.40-AB/2011-002-SG) mit anliegenden Aufteilungsplänen Nr. 3 und Nr. 5 bis Nr.<br />
9 und Nr. 11 wird hiermit zum Bestandteil der Teilungserklärung erklärt und ist als Anlage I beigefügt.<br />
Bezüglich der Aufteilungspläne Nr. 1 (Lageplan), Nr. 2 (Lageplan mit Baumbestand), Nr. 4 (Grundriss<br />
Erdgeschoss) und Nr. 10 (Ansicht Nord) haben sich keine Änderungen ergeben und es wird insoweit<br />
auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 25.02.2010 (AZ: 63.40-AB/2010-003-SG) verwiesen. Diese<br />
Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Teilungserklärung vom 17.09.2010 – UR-Nr. 2200/2010 – als<br />
Anlage IV beigefügt, welche dem Grundbuchamt bereits vorliegt.<br />
Grundbuchvollzug wird bewilligt und beantragt.<br />
94<br />
IV. Schlussbestimmungen<br />
Der Notar ist ermächtigt und beauftragt alle für diesen Vertrag und seine Durchführung erforderlichen<br />
Genehmigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen einzuholen, entgegenzunehmen, mitzuteilen und<br />
bekanntzumachen und befugt, über alle Grundbuchanträge und -erklärungen zu disponieren, diese<br />
zu ändern oder zu ergänzen und Anträge zurückzunehmen.<br />
Der Käufer erteilt dem Verkäufer - nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. VI. 3. c) des Kaufvertrages<br />
vom 08.10.2010 (UR-Nr. 2342/2010) - Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten,<br />
in seinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Teilungserklärung,<br />
die heutige Nachtragsurkunde und ggf. etwaige weitere Nachträge hierzu beliebig zu ändern<br />
und zu ergänzen sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen<br />
gegenüber dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Die Beteiligten bevollmächtigen ferner die Angestellten des amtierenden Notars, insbesondere Frau<br />
Annett Heinrich, Frau Rosmarie Fuchs, Frau Ilona Brauer und Frau Anja Keller, je einzeln und befreit<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB, erforderliche Erklärungen zur Änderung, Ergänzung und zur<br />
Durchführung dieses Vertrages abzugeben.<br />
Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundene Kosten trägt der Eigentümer.<br />
Von dieser Urkunde erhalten:<br />
beglaubigte Abschrift<br />
- der Eigentümer (10 x)<br />
- der Käufer<br />
- der Verwalter<br />
Ausfertigung<br />
- das Grundbuchamt.<br />
Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />
wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />
Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar den Erschienenen vorgelesen, Pläne zur<br />
Durchsicht vorgelegt, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />
gez. Kerstin Weidlich gez. H.-J. Weidlich gez. Kerstin Schröder<br />
gez. Dr. Wagner, Notar - LS -
Vertrag einer Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes<br />
Die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH, nachfolgend „der Mietpoolverwalter“ genannt, und die Gartenhö-<br />
fe GmbH nachfolgend „der Verkäufer“ genannt, gründen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und<br />
vereinbaren deren Gesellschaftsvertrag wie folgt:<br />
§ 1 Rechtsform, Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />
(1)<br />
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />
(2)<br />
Sie führt den Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig“<br />
(3)<br />
Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.<br />
(4)<br />
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet mit dem auf den Beginn der<br />
Gesellschaft folgenden 31. Dezember.<br />
§ 2 Zweck<br />
Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungseigentümers hinsichtlich der Vermietung<br />
seiner Wohnung in der o. g. Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer gleichmäßig zu verteilen.<br />
§ 3 Gesellschafter<br />
Die Gründungsgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sind:<br />
Gartenhöfe GmbH und die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH.<br />
Der Verkäufer scheidet aus der Gesellschaft anteilig bei Verkauf der Wohneinheiten mit Übergang<br />
von Besitz/Nutzen/Lasten aus.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
§ 4 Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />
2. Teilungserklärung<br />
(1)<br />
Der Gesellschaft können die künftigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer der Wohnungen Wohnanlage<br />
Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig beitreten.<br />
(2)<br />
Der Beitritt weiterer Gesellschafter erfolgt ohne weiteren Gesellschafterbeschluss durch Erklärung des<br />
Beitretenden gegenüber dem Mietpoolverwalter. Der Beitritt ist aufschiebend bedingt durch den<br />
Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung oder Teileigentumseinheit in dieser Anlage<br />
auf den Beitretenden. Der Beitritt ist bis zum Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung<br />
von dem jeweiligen Eigentümer zu erklären.<br />
(3)<br />
Selbstnutzende Eigentümer können der Gesellschaft nicht als Gesellschafter beitreten.<br />
(4)<br />
Nach dem in § 4 Abs. 2 Satz 3 benanntem Zeitpunkt können Eigentümer i. S. d. § 4 Abs.1 der Gesellschaft<br />
vorbehaltlich der Entrichtung einer Eintrittsgebühr jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres beitreten.<br />
Die Höhe der Eintrittsgebühr berechnet sich aus der Rücklage der Gesellschaft zum 31.12. des<br />
dem Beitritt vorhergehenden Geschäftsjahres je qm der bereits eingebrachten Nutzfläche, multipliziert<br />
um die Nutzfläche der neu eingebrachten Sondereigentumseinheit. Das Vorgenannte gilt für<br />
Selbstnutzer, soweit diese die Eigennutzung der Wohneinheit aufgeben, und für Zweit- und Folgeerwerber,<br />
die das Wohnungseigentum nicht von einem Mitglied der Gesellschaft erwerben, entsprechend.<br />
Der Beitritt des in diesem Absatz behandelten Personenkreises hat durch eine entsprechende<br />
schriftliche Erklärung des Beitretenden gegenüber dem Mietpoolverwalter zu erfolgen. Die Zustimmung<br />
des Mietpoolverwalters ist Wirksamkeitsvoraussetzung für den Beitritt. Der Beitritt steht unter<br />
der aufschiebenden Bedingung der Entrichtung der Eintrittsgebühr.<br />
(5)<br />
Für den Fall, dass der Weiterveräußernde den entsprechenden Gesellschaftsanteil nicht an den Zweiterwerber<br />
übertragen hat, kann der Zweiterwerber mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem<br />
Mietpoolverwalter vorbehaltlich der Entrichtung einer Eintrittsgebühr beitreten. Die Höhe der Eintrittsgebühr<br />
richtet sich nach § 4 Abs. 4 Satz 2. § 4 Abs. 4 Satz 6 findet entsprechende Anwendung.<br />
(6)<br />
Zweiterwerber, die das Wohneigentum von einem Mitglied der Gesellschaft erwerben, werden zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbes des wirtschaftlichen Eigentums (Übergang Besitz, Nutzen und Lasten) Mitglied<br />
der Gesellschaft, soweit der Weiterveräußernde ihnen entsprechend § 14 Abs. 6 den entspre-<br />
95
2. Teilungserklärung<br />
chenden Gesellschaftsanteil übertragen hat. Eine Eintrittsgebühr hat der Zweiterwerber im vorge-<br />
nannten Fall nicht zu entrichten. Dieser Eintritt ist auch unterjährig möglich.<br />
§ 5 Beginn<br />
Die Gesellschaft beginnt mit der Übergabe der ersten Wohnungseigentums- oder Teileigentumsein-<br />
heit der Wohnanlage Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig durch den Verkäufer an einen Erwer-<br />
ber, der Mitglied der Gesellschaft ist, sofern zu diesem Zeitpunkt 50,0 % der Gesamtnutzfläche in die<br />
Mietpoolgesellschaft eingebracht sind. Der Beginn der Poolausschüttung erfolgt gemäß vertraglicher<br />
Regelung zwischen Verkäufer und Erwerber.<br />
(1)<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist ausschließlich der<br />
Mietpoolverwalter berechtigt. Zum Mietpoolverwalter wird die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />
bestimmt.<br />
(2)<br />
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen. Zur<br />
persönlichen Verpflichtung der Gesellschafter ist der Mietpoolverwalter nicht befugt.<br />
(3)<br />
Die Gesellschafter beauftragen den Mietpoolverwalter neben der Verwaltung der Mietpoolgesellschaft<br />
als solches mit der Verwaltung ihres Sondereigentums gemäß Aufgabenkatalog. Entsprechende<br />
Vollmacht wird dem Mietpoolverwalter erteilt.<br />
Aufgabenkatalog<br />
Zu den Aufgaben des Mietpoolverwalters gehören die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten.<br />
A) Kaufmännische Verwaltung:<br />
- Erstellung und Abschluss von Mietverträgen inkl. Übergabe der Wohnung<br />
- Vereinnahmung der Mieten inkl. der Heiz- und Nebenkosten<br />
96<br />
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten<br />
- Erstellung der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung sowie Geltendmachung eventueller<br />
Nachforderungen gegenüber den Mietern<br />
- Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
- Aussprache von Kündigungen des Mietverhältnisses im Falle des Vorliegens eines Kündigungsgrundes<br />
- Korrespondenz mit den Mietern und Bearbeiten von Mieterbeschwerden<br />
- Entgegennahme und Bestätigung von Kündigungen des Mieters<br />
- Abwicklung der Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses (Wohnungsabnahme,<br />
Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Schönheitsreparaturen, Kautionsabwicklung)<br />
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern,<br />
Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und<br />
Pächtern<br />
- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und<br />
Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der<br />
Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes<br />
B) Technische Verwaltung:<br />
- Protokollierung festgestellter bzw. vom Mieter gerügter Mängel sowie Beauftragung der notwendigen<br />
Beseitigungsarbeiten inkl. Überwachung der Auftragsausführung<br />
- Abrechnung mit Versorgungsträgern und Handwerkern<br />
- Bearbeiten von Schlüsselbestellungen (Zugang nur für einen Mieter, z. B. Wohnungstür, Briefkasten)<br />
§ 7 Einlagen, Kosten und Einnahmen<br />
(1)<br />
Die Gesellschafter, die zugleich (zukünftige) Wohnungseigentümer sind – nachstehend auch „Poolmitglieder“<br />
genannt – erbringen ihre Einlage durch Einbringung der Mieteinnahmen ihrer Sondereigentumseinheit<br />
(ggf. ebenfalls der Mieteinnahmen aus Sondernutzungsrechten) zur treuhänderischen<br />
Verwaltung durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. In diesem Zusammenhang tritt jedes<br />
Poolmitglied seine Ansprüche aus der Vermietung seiner Sondereigentumseinheit (sowie ggf. seiner<br />
Sondernutzungsrechte) an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt die Abtretung an. Die Abtretung<br />
umfasst sämtliche Ansprüche des Poolmitgliedes, die ihren Rechtsgrund in der Vermietung der<br />
Sondereigentumseinheit finden. Die Geltendmachung von Ansprüchen – außergerichtlich und
gerichtlich – aus Mietverhältnissen durch den Mietpoolverwalter als Sondereigentumsverwalter im<br />
Namen der Gesellschaft wird vonseiten der Gesellschafter genehmigt. Dieser ist berechtigt, die Gel-<br />
tendmachung von Ansprüchen aus den Mietverhältnissen nach pflichtgemäßem Ermessen auf Rechts-<br />
anwälte zu übertragen.<br />
(2)<br />
Der Mietpoolverwalter regelt die zur Wirtschaft des Objekts notwendigen Zahlungsflüsse über ein<br />
Treuhandkonto. Auf dieses Konto werden sämtliche Einnahmen und Kosten der Gesellschaft gebucht.<br />
(3)<br />
Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus sämtlichen mit der Vermietung der in die Gesellschaft<br />
eingebrachten Sondereigentumseinheiten und ggf. Sondernutzungsrechten im Zusammenhang stehenden<br />
Einnahmen. Hierzu zählen insbesondere auch die Nebenkostenvorauszahlungen sowie Schadensersatzleistungen<br />
der Mieter aufgrund von Beschädigungen oder Nichtvornahme der Schönheitsreparaturen<br />
(z. B. Kautionen).<br />
(4)<br />
Die Kosten der Gesellschaft bestehen aus sämtlichen mit der Vermietung und Verwaltung der in die<br />
Gesellschaft eingebrachten Sondereigentumseinheiten und ggf. Sondernutzungsrechten im Zusammenhang<br />
stehenden Kosten. Das sind u. a. Kosten der Wiedervermietung, Gerichts- und Anwaltskosten,<br />
soweit sie ihren Grund in einem Mietverhältnis finden, Kosten der Räumung einer Wohnung,<br />
soweit der jeweiliger Mieter erfolglos in Anspruch genommen wurde.<br />
Die Kosten der Instandsetzung sowie Instandhaltung des Sondereigentums werden im jeweiligen<br />
Falle gemäß Wohnfläche bis zu einem Betrag in Höhe von maximal zwei Monatsnettomieten von der<br />
Gesellschaft getragen. Darüber hinausgehende Kosten hat der jeweilige Gesellschafter der Sondereigentumseinheit<br />
zu tragen und ist diesbezüglich der Mietpoolgesellschaft gegenüber zum Ausgleich<br />
verpflichtet.<br />
Der Mietpoolverwalter ist berechtigt, den entsprechenden Betrag von der Ausschüttung gegen Rechnungslegung<br />
einzubehalten. Kosten gleich welcher Art, die der jeweilige Gesellschafter zu vertreten<br />
hat, werden von der Gesellschaft nicht übernommen.<br />
(5)<br />
Die Grundsteuer ist von jedem Gesellschafter, bezogen auf seine Sondereigentumseinheit, selbst zu<br />
entrichten. Die Erstattung erfolgt durch Umlage in der Betriebskostenabrechnung gegenüber den<br />
Mietern gegen Vorlage des Bescheides und entsprechender Zahlungsnachweisen, dessen Abrechnungsergebnisse<br />
dem Mietpool zugeführt werden.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
§ 8 Ausschüttung<br />
(1)<br />
Der Mietpoolverwalter kalkuliert eine voraussichtliche monatliche Nettomiete pro m², die unter<br />
Beachtung der zu erwartenden Kosten und der Bildung einer Rücklage (§ 10) sicherstellt, dass im<br />
Ergebnis jedem Poolmitglied die gleiche Nettomiete/m² als monatliches Vorab zufließt (Nettoausschüttung).<br />
Bei wesentlichen Veränderungen des Mietmarktes (z. B. Verringerung der ortsüblichen<br />
Mieten), einer eventuellen höheren Leerstandsrate oder außergewöhnlichen Belastungen durch<br />
Reparaturen o.ä. ist der Mietpoolverwalter berechtigt, gegenüber den Gesellschaftern eine Neukalkulation<br />
vorzunehmen und eine geringere Ausschüttung festzulegen. Ungeachtet dessen ist der<br />
Mietpoolverwalter berechtigt, das Treuhandkonto der Gesellschaft nach Notwendigkeit bis maximal<br />
zu einer halben Jahresnettomieteinnahme aller beteiligten Wohnungen zu überziehen. Bei Kreditfälligkeit<br />
ist der Mietpoolverwalter zur Verrechnung der fälligen Beträge mit den Folgemonatsmieten<br />
berechtigt. Die Zinsen werden vom Mietpool getragen.<br />
(2)<br />
Zuzüglich zu der monatlichen Nettoausschüttung erhält jeder Gesellschafter monatlich eine Nebenkostenausschüttung,<br />
unabhängig vom Vermietungsstand der einzelnen Einheit. Diese orientiert sich<br />
an den von dem jeweiligen Mieter zu entrichtenden monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen<br />
unter Berücksichtung des Leerstandsrisikos.<br />
(3)<br />
Der Mietpoolverwalter wird bevollmächtigt und beauftragt, von der jeweiligen Bruttoausschüttung<br />
eines jeden Gesellschafters die von der WEG festgesetzten monatlichen Hausgeldzahlungen gemäß<br />
Wirtschaftsplan, die jeweilige Sondereigentumseinheit betreffend, einschließlich der Instandhaltungsrücklage<br />
und WEG-Verwaltergebühr einzubehalten und an den Verwalter der WEG zu entrichten.<br />
(4)<br />
Der Mietpoolverwalter wird ermächtigt, die monatlich zu entrichtende Mietpoolverwaltungsgebühr<br />
(Sondereigentumsverwaltungsgebühr) von der Ausschüttung ebenfalls einzubehalten.<br />
(5)<br />
Die monatliche Auszahlung des sich nach Abzug des Hausgeldes und Mietpoolverwaltungsgebühr<br />
ergebenden Ausschüttungsbetrages erfolgt bis zum 15. eines jeden Monats. Die Ausschüttung erfolgt<br />
erstmalig in dem Monat, der dem Beitritt des jeweiligen Gesellschafters folgt, frühestens jedoch mit<br />
Beginn der Gesellschaft.<br />
(6)<br />
Unterjährig eingetretene Poolmitglieder nehmen an der Ausschüttung nach der vorstehenden Rege-<br />
97
2. Teilungserklärung<br />
lung ab dem dem Eintritt folgenden Monat teil. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mietpoolverwal-<br />
tergebühr entsteht ebenso erst ab diesem Zeitpunkt.<br />
(1)<br />
§ 9 Abrechnung<br />
Der Mietpoolverwalter nimmt unverzüglich nach Eingang aller das Abrechnungsjahr betreffenden<br />
Einnahmen und Ausgaben die Mietpoolabrechnung vor, spätestens jedoch zum Ende des Folgejahres.<br />
Über die Verwendung des Ergebnisses beschließt die Gesellschafterversammlung, ausgenommen der<br />
Pflichtrücklage gemäß § 10 Abs. 2. Eine etwaige Ausschüttung von Überschüssen oder Einforderung<br />
von Einlagen aufgrund von Unterdeckung erfolgt gegenüber den Gesellschaftern stets m²-anteilig in<br />
Bezug auf die in die Gesellschaft eingebrachte Gesamtfläche.<br />
(2)<br />
Der Mietpoolverwalter wird zur Entgegennahme der vom WEG-Verwalter zu erstellenden Hausgeldabrechnung<br />
für jeden einzelnen Gesellschafter bevollmächtigt und beauftragt. Insofern weist jeder<br />
einzelne Gesellschafter die WEG-Verwaltung an, die Hausgeldabrechnung gegenüber dem Mietpoolverwalter<br />
vorzunehmen. Ein sich nach dieser Abrechnung für den Gesellschafter ergebendes Guthaben<br />
aus den Hausgeldzahlungen wird der Gesellschaft zugeführt. Die Gesellschafter treten ihre diesbezüglichen<br />
Ansprüche an die Gesellschaft ab. Die Gesellschaft nimmt die Abtretung an. Die sich aus<br />
der WEG- Abrechnung ergebenden Nachforderungen an die Gesellschafter sind von dem Treuhandkonto<br />
aus dem Mietpool an den WEG-Verwalter zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
zu zahlen.<br />
§ 10 Rücklagen<br />
(1)<br />
Die Gesellschaft wird aus den erzielten Überschüssen der Jahresabrechnungen eine Rücklage bilden.<br />
(2)<br />
Die Überschüsse der Jahresabrechnungen sind in die Rücklage einzustellen, bis die Rücklage einen<br />
Betrag in Höhe des 3-Fachen der jeweils kalkulierten Monatsnettomieteinnahmen (§ 8 Abs. 1) der<br />
Gesellschaft erreicht.<br />
(3)<br />
Weitergehende Rücklagen bzw. Einzahlungen in die Rücklage stehen im Obliegen der Gesellschafterversammlung.<br />
98<br />
§ 11 Vergütung des Mietpoolverwalters<br />
Der Mietpoolverwalter erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von 12,00 €<br />
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Sondereigentumseinheit, die in die Gesellschaft eingebracht<br />
wurde.<br />
Der Mietpoolverwalter wird ermächtigt, die Vergütung monatlich aus dem Gesellschaftsvermögen zu<br />
entnehmen (siehe auch § 8 Abs. 4).<br />
§ 12 Gesellschafterversammlung<br />
(1)<br />
Die Gesellschafterversammlung findet innerhalb des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres statt.<br />
(2)<br />
Die Gesellschafterversammlung wird durch den Mietpoolverwalter einberufen.<br />
(3)<br />
Die Berufung der Versammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels einfacher Briefe<br />
und Angabe der Tagesordnung. Sie ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zu bewirken. Ist die<br />
Versammlung nicht ordnungsmäßig berufen, können Beschlüsse nur dann wirksam gefasst werden,<br />
wenn alle Gesellschafter anwesend oder wirksam vertreten sind oder gegen die Beschlüsse der Versammlung<br />
innerhalb eines Monats keine Widersprüche in Schriftform bei dem Mietpoolverwalter eingegangen<br />
sind.<br />
Sofern ein Gesellschafter nicht an der jährlichen vom Mietpoolverwalter einberufenen Gesellschafterversammlung<br />
teilnimmt, soll er die der Einladung beigefügte Vertretungsvollmacht zugunsten eines<br />
anderen Gesellschafters oder des Mietpoolverwalters erteilen.<br />
(4)<br />
Die Beschlüsse der Gesellschafter erfolgen mit einfacher Mehrheit der in der Gesellschaft insgesamt<br />
vorhandenen Stimmen. Je Wohneinheit wird eine Stimme gewährt. Der Mietpoolverwalter hat kein<br />
eigenes Stimmrecht.<br />
§ 13 Übertragung und Verpfändung von Geschäftsanteilen<br />
(1)<br />
Die Gesellschaftsanteile sind weder übertragbar noch verpfändbar, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
nicht Anderweitiges geregelt wurde.
(2)<br />
Der Gesellschafter kann seine Ansprüche auf den Überschussanteil sowie seine Ansprüche auf die<br />
monatlichen Vorabausschüttungen (siehe §8) abtreten bzw. verpfänden, wenn der Zweck der Abtretung<br />
bzw. der Verpfändung die Finanzierung des Erwerbes der betreffenden Sondereigentumseinheit<br />
ist.<br />
§ 14 Kündigung/Ausscheiden/Auflösung/Erbfolge<br />
(1)<br />
Die Gesellschaft kann von jedem Wohnungseigentümer auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung<br />
einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals allerdings nach Ablauf von 5 Jahren ab Beginn<br />
der Mietpoolgesellschaft gemäß § 5, gekündigt werden. Bis zum vorgenannten Zeitpunkt ist die<br />
ordentliche Kündigung der Gesellschaft ausgeschlossen.<br />
(2)<br />
Jedem Sondereigentümer steht ein Kündigungsrecht dann zu, wenn Sondereigentumseinheiten mit<br />
einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50,0 % der Gesamtnutzfläche der gegenständlichen WEG zur<br />
Nutzung eingebracht sind oder ein anderweitiger wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.<br />
(3)<br />
Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an den Mietpoolverwalter zu erfolgen. Für die<br />
Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf das Datum der Postaufgabe der Erklärung (Poststempel)<br />
an.<br />
(4)<br />
Eine Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigenden<br />
Gesellschafters zur Folge. Die Gesellschaft wird zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt. Für die Auflösung der Gesellschaft bedarf es eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses<br />
mit der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
(5)<br />
Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn er<br />
die Sondereigentumseinheit der Eigennutzung zuführt. In diesem Fall erfolgt für den Gesellschafter<br />
eine wohnungsbezogene Einnahmen-/ Ausgabenabrechnung für das Geschäftsjahr, in welchem der<br />
Austritt erfolgt.<br />
(6)<br />
Ein weiterveräußernder Gesellschafter kann seinem Rechtsnachfolger im Zuge der Veräußerung der<br />
Sondereigentumseinheit den entsprechenden Anteil an der Gesellschaft übertragen. Dem Mietpool-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
verwalter ist die Veräußerung der Sondereigentumseinheit und die Übertragung der Gesellschaftsanteile<br />
unverzüglich nach Beurkundung des entsprechenden Vertrages anzuzeigen und per Kopie der<br />
entsprechenden Urkunde zu belegen. Einer Zustimmung zur Übertragung des Gesellschaftsanteils der<br />
übrigen Gesellschafter bedarf es nicht. Mit dem Gesellschaftsanteil geht der entsprechende Anteil am<br />
Gesellschaftsvermögen auf den Erwerber über. Es obliegt ausschließlich dem weiterveräußernden<br />
Gesellschafter, dies bei der Übertragung der Gesellschaftsanteile zu berücksichtigen. Unterlässt der<br />
weiterveräußernde Gesellschafter die Übertragung des Geschäftsanteils an seinen Rechtsnachfolger,<br />
so scheidet er mit Verlust des wirtschaftlichen Eigentums an der Sondernutzungseinheit aus der<br />
Gesellschaft aus, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. § 14 (5) findet entsprechend Anwendung.<br />
(7)<br />
Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, finden hinsichtlich der Auseinandersetzung die<br />
§§ 738 ff BGB mit Ausnahme des § 740 BGB Anwendung. Das Geschäftsjahr, in welchem der Gesellschafter<br />
ausscheidet, bleibt hierbei unberücksichtigt. Die Teilnahme an den Überschüssen bzw. Verlusten<br />
der Gesellschaft beschränkt sich mithin auf den festgestellten Saldo zum 31.12. des der Veräußerung<br />
vorhergehenden Geschäftsjahrs.<br />
(8)<br />
Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Auseinandersetzung der Gesellschaft nach den<br />
Regelungen des BGB.<br />
(9)<br />
Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
(1)<br />
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sich als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im<br />
Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die<br />
den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit größtmöglicher Näherung erreicht.<br />
(2)<br />
Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.<br />
Leipzig, 02.09.2010<br />
Gartenhöfe GmbH <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />
99
2. Teilungserklärung<br />
Frau/Herr<br />
Beitrittserklärung Mietpool/Sondereigentumsverwaltungsvollmacht<br />
– im Folgenden „Eigentümer“ genannt (auch mehrere gemeinsam) wurde/-n Mitglied der Eigentü-<br />
mergemeinschaft Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig.<br />
Hiermit erkläre/-n ich/wir:<br />
Name<br />
Strasse<br />
PLZ Ort<br />
den Beitritt zum Mietpool und dass mir/uns der geschlossene Mietpoolvertrag mit der<br />
<strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH, Oststraße 2, 04317 Leipzig<br />
in Ausfertigung vorliegt, ich/wir diesen akzeptieren.<br />
Ich/Wir erteile/-n der<br />
<strong>GRK</strong>-Hausverwaltung, Oststraße 2 in 04317 Leipzig<br />
– im Folgenden „Verwalter“ genannt –<br />
mit den nachfolgenden Inhalten.<br />
Verwaltungsobjekt:<br />
Vollmacht<br />
WE Nr. ___ im ___ des Objektes Friedrichshafner Straße 124+126 in Leipzig.<br />
Der Eigentümer bevollmächtigt den Verwalter unter ausdrücklicher Befreiung von den Vorschriften<br />
des § 181 BGB, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und verbindliche Erklärungen abzugeben, die das<br />
Verwaltungsobjekt betreffen und die gemäß den vertraglich vereinbarten Aufgaben erforderlich<br />
100<br />
sind. Der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubigern<br />
und sonstigen Dritten, soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche Angelegenheiten<br />
des Verwaltungsobjektes betreffen und vertraglich an die Mietpoolgesellschaft abgetreten<br />
wurden.<br />
Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte im Sinne des § 174<br />
BGB, insbesondere auf die<br />
- Anmahnung rückständiger Mieten und Umlagen,<br />
- Kündigung, Änderung und Abschluss von Mietverhältnissen, Versicherungen und sonstigen Verträgen<br />
im Zusammenhang mit der verwalteten Sondereigentumseinheit<br />
- die Einziehung und Entgegennahme von Mietzinsen,<br />
- die Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes,<br />
- Erklärung und Vereinbarung von Mieterhöhung sowie auf die Geltendmachung von Nebenkostenerhöhungen<br />
jeglicher Art<br />
- Untervollmacht, insbesondere an Rechtsanwälte, zu erteilen<br />
Der Verwalter wird bevollmächtigt, zulasten des Auftraggebers einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung<br />
von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu beauftragen. Der Verwalter ist befugt, Mieten, Nebenkosten,<br />
Schadenersatzansprüche oder sonstige Nutzungsentgelte in eigenem Namen gerichtlich geltend<br />
zu machen, soweit diese Ansprüche an die GbR abgetreten wurden. Eine entsprechende Prozessführungsbefugnis<br />
wird hiermit erteilt. Entsprechendes gilt auch für die Durchsetzung von Räumungsansprüchen<br />
auf Rechnung des Vermieters im eigenen Namen des Verwalters.<br />
Der Verwalter ist berechtigt, Einblick in alle das Verwaltungsobjekt betreffenden Akten, insbesondere<br />
in das Grundbuch, die Grundakte, die steuerlichen Akten des Finanzamtes und in Schuldurkunden<br />
zu nehmen.<br />
Der Verwalter kann geeigneten Dritten Verwaltungsaufgaben, die sich aus der Sondereigentumsverwaltung<br />
im Rahmen der Mietpoolverwaltung ergeben, übertragen oder Untervollmachten erteilen.<br />
Er kann sich insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten durch Anwälte vertreten lassen. Seine Haftung für<br />
die Erfüllung des Mietpoolverwaltungsvertrages wird hiervon jedoch nicht berührt.<br />
Leipzig, den_____________ Unterschrift __________________________________
Objektdaten:<br />
Verkäufer: Gartenhöfe GmbH<br />
Objekt: Friedrichshafner Straße 124+126<br />
WEG-Verwalter: <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />
Mietpool-Verwalter: <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />
(Sondereigentum)<br />
Wohnungseinheiten: 7<br />
Gesamtwohnfläche: 580,37 m²<br />
Kalkulation der Mietpoolausschüttung<br />
kalkulierte Nettokaltmiete/m² Wohnfläche: 5,20 €<br />
Mietausfallswagnis, nicht umlagefähige Nebenkosten/m² Wohnfläche 0,30 €<br />
kalkulierte Nettoausschüttung/m² Wohnfläche 4,90 €<br />
Bezüglich der Besonderheiten des Mietpools wird auf den entsprechenden Gesellschaftsvertrag und<br />
auf das Merkblatt zur Funktionsweise des Mietpools verwiesen.<br />
Verwaltungskosten – nicht umlagefähig –<br />
Die WEG-Verwaltungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 17,00 € zzgl. MwSt.<br />
Die Mietpool-Betreuungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 12,00 € zzgl. MwSt.<br />
Die Endabrechnungen für das Gemeinschafts- und für das Sondereigentum (Mietpool) erfolgen einmal<br />
jährlich rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Guthaben aus der Hausgeldabrechnung<br />
(Gemeinschaftseigentum – WEG) werden der Mietpoolgesellschaft zugeführt. Unterdeckungen aus<br />
der Hausgeldabrechnung werden von der Mietpoolgesellschaft an den WEG-Verwalter zugunsten der<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt. Über die Verwendung von Guthaben aus der Mietpoolabrechnung<br />
beschließt die Versammlung der Mietpoolgesellschaft, siehe § 10 Mietpoolvertrag.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
Einzugsermächtigung<br />
Zahlungsempfänger: <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />
Oststraße 2<br />
04317 Leipzig<br />
2. Teilungserklärung<br />
Hiermit bevollmächtige/-n ich/wir die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH widerruflich, die von mir/uns zu<br />
entrichtende Zahlung aus dem Mietpoolverwaltungsvertrag insbesondere im Hinblick auf die<br />
• Instandhaltungsrücklage,<br />
• Mietpoolgebühren,<br />
• WEG-Gebühren,<br />
• Nachforderungen aus Mietpoolabrechnungen<br />
für die Wohnung Nr. / Adresse: bei Fälligkeit zulasten meines/unseres Girokontos<br />
Konto-Nr.:<br />
BLZ:<br />
Bank:<br />
Kontoinhaber:<br />
durch Lastschrift einzuziehen.<br />
Ort, Datum, Unterschrift/-en<br />
101
2. Teilungserklärung<br />
Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools<br />
Sehr geehrte Eigentümerin,<br />
sehr geehrter Eigentümer,<br />
Sie sind durch Beitritt Mitglied einer Mietpoolgesellschaft geworden. Sie haben die <strong>GRK</strong> Hausverwaltung<br />
GmbH beauftragt, zukünftig alle das Mietverhältnis betreffenden Arbeiten durchzuführen.<br />
Zukünftig werden wir sämtlichen das Vertragsverhältnis betreffenden Schriftwechsel führen, erforderliche<br />
Unterlagen verwalten, die Miet- und Nebenkostenzahlungen Ihres Mieters entgegennehmen<br />
und abrechnen.<br />
Durch Ihre Zugehörigkeit zum Mietpool verteilen Sie Ihr übliches Einzelrisiko als Vermieter auf alle<br />
dem Mietpool beigetretenen Eigentümer bzw. Vermieter gleichmäßig. Mietausfälle, Reparaturen des<br />
Sondereigentums, aber auch sonstige außergewöhnliche Belastungen des Sondereigentums werden<br />
für Sie kalkulierbar. Sie erhalten eine durchgängige, gesicherte Mietausschüttung. Über das Bewirtschaftungskonto<br />
des Mietobjekts erfolgen alle Zahlungsflüsse Ihre Wohnung betreffend. Hierbei handelt<br />
es sich insbesondere um<br />
• Einnahmen der Miete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen<br />
• Mietpool-Ausschüttung Eigentümer<br />
• Zahlungen Hausgelder an WEG-Verwalter<br />
• Begleichung der Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung im Sondereigentum<br />
(siehe § 7 Nr. 4 Mietpoolvertrag)<br />
• Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausstehenden Forderungen<br />
• Verwaltergebühren, Maklerprovisionen<br />
• Kontoführungsgebühren<br />
Zur Erstattung der Grundsteuer ist es unbedingt erforderlich, dass Sie als Mietpoolteilnehmer uns den<br />
Ihnen von der jeweiligen Gemeinde zugestellten Grundsteuerbescheid im Original sowie den Zahlungsnachweis<br />
zur Verfügung stellen. Die Grundsteuer ist als Position in der Jahresabrechnung mit<br />
dem Mieter umlegbar. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben führen wir Mietzinserhöhungen gegenüber<br />
Ihrem Mieter durch. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen fließen Ihrem Mietpool zu. Sie<br />
als Eigentümer partizipieren anteilig an diesen Mehreinnahmen über die jährliche Mietpoolabrechnung.<br />
Wir als Mietpoolverwalter sorgen dafür, dass die Zahlungen der Mieter regelmäßig und in voller Höhe<br />
erfolgen. Erforderliche Mahnungen werden unmittelbar versandt. Kündigungen werden gegenüber<br />
säumigen Mietern rechtzeitig ausgesprochen, erforderliche gerichtliche Schritte erfolgen gegebenenfalls<br />
durch unsere Rechtsabteilung.<br />
102<br />
Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (01.01. bis 31.12.) erhält jeder Gesellschafter im Folgejahr eine<br />
Gesamtmietpoolabrechnung nach dem Prinzip der Einnahmen-Ausgaben/Überschussrechnung. Das<br />
jeweilige Abrechnungsergebnis wird entsprechend der Wohnfläche auf alle Mietpoolteilnehmer<br />
anteilig berechnet. Überschüsse werden ausgekehrt oder zur Rücklagenbildung verwandt. Unterdekkungen<br />
werden angefordert oder aber auf das folgende Wirtschaftsjahr als Saldo vorgetragen. Veräußern<br />
Sie als Mietpoolteilnehmer Ihre Wohnung oder Ihren Wohnungsanteil, so erhalten Sie eine<br />
Mietpoolabrechnung des der Veräußerung vorhergehenden Geschäftsjahres. Der sich hieraus ergebende<br />
Saldo bildet die Grundlage für die Teilnahme an den Überschüssen bzw. Verlusten.<br />
Gern geben wir Ihnen weitere Erläuterungen zum Mietpoolverfahren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre <strong>GRK</strong> Hausverwaltung GmbH<br />
Erläuterungsblatt zur Kenntnis genommen:
103
Ein Projekt der<br />
Gartenhöfe GmbH<br />
ein Unternehmen der<br />
<strong>GRK</strong>-Holding AG<br />
Prinz-Eugen-Str. 31<br />
04277 Leipzig<br />
Tel.: 0341 / 22 22 60<br />
Fax: 0341 / 22 22 622<br />
info@<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />
www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />
Kapitalmäßige und personelle<br />
Verflechtung besteht zwischen<br />
folgenden Firmen:<br />
AG<br />
GmbH<br />
GmbH<br />
Unser Partner:<br />
<strong>GRK</strong>