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I. Im Kaufpreis enthaltene Kosten<br />
Der Kaufpreis beinhaltet nicht nur die Kosten für<br />
Grundstück, Gebäude und Sanierung desselben, son<br />
dern auch die für die Durchführung der Investition<br />
erforderlichen Dienstleistungs und Funktionsträger<br />
gebühren (z. B. Konzeption, Vertrieb und Marketing).<br />
In der Regel betragen die vorbezeichneten Kosten<br />
etwa 15,0 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.<br />
Aus diesem Grund wird ein Investor bei der Weiter<br />
veräußerung seiner Immobilie zunächst nicht den<br />
kaufvertraglich vereinbarten Preis erzielen können.<br />
Hierzu ist es erforderlich, dass der nicht exakt zu pro<br />
gnostizierende Wertzuwachs der Immobilie zunächst<br />
die im Kaufpreis enthaltenen Dienstleistungs und<br />
Funktionsträgergebühren kompensiert. Kurzfristige<br />
Spekulationsgewinne bilden von daher die abso<br />
lute Ausnahme und sollten nicht im Mittelpunkt<br />
der Zielstellung des Investments stehen.<br />
J. Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ<br />
gers/Verkäufers<br />
Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ<br />
gers/Verkäufers während der Durchführung der Bau<br />
maßnahme kann wirtschaftliche Nachteile mit sich<br />
bringen. Ungeachtet einer möglichen Insolvenz des<br />
Verkäufers hat der Käufer nach der Bildung des<br />
Wohn und Teileigentums sowie der Eintragung einer<br />
Auflassungsvormerkung im Grundbuch die rechtliche<br />
Sicherheit bezüglich des Eigentumserwerbs des Ver<br />
tragsgegenstandes.<br />
Herstellungsansprüche können dann allerdings nur<br />
bedingt oder gar nicht durchgesetzt werden. Dies hat<br />
zur Folge, dass der Investor in Übereinkunft mit den<br />
übrigen Investoren die noch notwendigen Moderni<br />
sierungs und Ausbauleistungen eigenverantwortlich<br />
ausführen lassen muss.<br />
Die hierdurch entstehenden Kosten können, soweit<br />
sie den bereits entrichteten Kaufpreis übersteigen,<br />
gegenüber dem Bauträger/Verkäufer geltend ge<br />
macht werden. Beachtet werden muss aber, dass<br />
selbst bei einer rechtskräftig festgestellten Zahlungs<br />
schuld des Bauträgers/Verkäufers aufgrund von Insol<br />
venz eine vollständige Befriedigung des Käufers in<br />
aller Regel nicht zu erreichen ist.<br />
Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ<br />
gers/Verkäufers kann weiter dazu führen, dass die<br />
Baumaßnahme erheblich verspätet fertiggestellt<br />
wird. Kommt es im Zuge der eigenständigen Durch<br />
führung des Bauvorhabens zuzüglich zur Insolvenz<br />
bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträgers zu Abstim<br />
mungsschwierigkeiten mit den weiteren Investoren,<br />
kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Fer<br />
tigstellung des Bauvorhabens zur Gänze scheitert.<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage