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GRK GRK - grk-holding

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I. Im Kaufpreis enthaltene Kosten<br />

Der Kaufpreis beinhaltet nicht nur die Kosten für<br />

Grundstück, Gebäude und Sanierung desselben, son­<br />

dern auch die für die Durchführung der Investition<br />

erforderlichen Dienstleistungs­ und Funktionsträger­<br />

gebühren (z. B. Konzeption, Vertrieb und Marketing).<br />

In der Regel betragen die vorbezeichneten Kosten<br />

etwa 15,0 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer.<br />

Aus diesem Grund wird ein Investor bei der Weiter­<br />

veräußerung seiner Immobilie zunächst nicht den<br />

kaufvertraglich vereinbarten Preis erzielen können.<br />

Hierzu ist es erforderlich, dass der nicht exakt zu pro­<br />

gnostizierende Wertzuwachs der Immobilie zunächst<br />

die im Kaufpreis enthaltenen Dienstleistungs­ und<br />

Funktionsträgergebühren kompensiert. Kurzfristige<br />

Spekulationsgewinne bilden von daher die abso­<br />

lute Ausnahme und sollten nicht im Mittelpunkt<br />

der Zielstellung des Investments stehen.<br />

J. Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ­<br />

gers/Verkäufers<br />

Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ­<br />

gers/Verkäufers während der Durchführung der Bau­<br />

maßnahme kann wirtschaftliche Nachteile mit sich<br />

bringen. Ungeachtet einer möglichen Insolvenz des<br />

Verkäufers hat der Käufer nach der Bildung des<br />

Wohn­ und Teileigentums sowie der Eintragung einer<br />

Auflassungsvormerkung im Grundbuch die rechtliche<br />

Sicherheit bezüglich des Eigentumserwerbs des Ver­<br />

tragsgegenstandes.<br />

Herstellungsansprüche können dann allerdings nur<br />

bedingt oder gar nicht durchgesetzt werden. Dies hat<br />

zur Folge, dass der Investor in Übereinkunft mit den<br />

übrigen Investoren die noch notwendigen Moderni­<br />

sierungs­ und Ausbauleistungen eigenverantwortlich<br />

ausführen lassen muss.<br />

Die hierdurch entstehenden Kosten können, soweit<br />

sie den bereits entrichteten Kaufpreis übersteigen,<br />

gegenüber dem Bauträger/Verkäufer geltend ge­<br />

macht werden. Beachtet werden muss aber, dass<br />

selbst bei einer rechtskräftig festgestellten Zahlungs­<br />

schuld des Bauträgers/Verkäufers aufgrund von Insol­<br />

venz eine vollständige Befriedigung des Käufers in<br />

aller Regel nicht zu erreichen ist.<br />

Die Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträ­<br />

gers/Verkäufers kann weiter dazu führen, dass die<br />

Baumaßnahme erheblich verspätet fertiggestellt<br />

wird. Kommt es im Zuge der eigenständigen Durch­<br />

führung des Bauvorhabens zuzüglich zur Insolvenz<br />

bzw. Leistungsunfähigkeit des Bauträgers zu Abstim­<br />

mungsschwierigkeiten mit den weiteren Investoren,<br />

kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Fer­<br />

tigstellung des Bauvorhabens zur Gänze scheitert.<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

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