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GRK GRK - grk-holding

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keit der Immobilie von großer Bedeutung. Sofern<br />

hierauf nicht in gebotenem Maß geachtet wird,<br />

besteht das Risiko des Mietausfalls und einer unzurei­<br />

chenden Anschlussvermietung bei Mieterwechsel.<br />

E. Instandhaltungsrücklage<br />

Die Instandhaltungsrücklage stellt eine finanzielle<br />

Reserve der Wohnungseigentümergemeinschaft dar,<br />

auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann,<br />

um Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (Dach,<br />

Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage etc.) zu beauf­<br />

tragen und entsprechend zu bezahlen, ohne den ein­<br />

zelnen Investor per Sonderumlage finanziell zu bela­<br />

sten und eventuell zu überfordern.<br />

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wurde anfäng­<br />

lich mit ca. 3,00 € pro m² Wohnfläche p. a. angenom­<br />

men. Dieser Wert wurde nicht auf Basis der voraussicht­<br />

lichen Restlebenszeit der Verschleißteile ermittelt und<br />

entspricht nicht der in § 28 Abs. 2 II Berechnungsver­<br />

ordnung genannten Instandhaltungsrücklage. Sie<br />

könnte demnach unter Umständen langfristig gesehen<br />

zu gering bemessen sein. Für diesen Fall sind etwaige<br />

zusätzliche Instandhaltungskosten vom Investor zu tra­<br />

gen (Sonderumlage).<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Im Übrigen entscheiden in der Folge die Wohnungsei­<br />

gentümer auf der jährlich abzuhaltenden Eigentümer­<br />

versammlung über die tatsächliche Höhe der Instand­<br />

haltungsrücklage. Diese kann per Beschluss der Eigen­<br />

tümerversammlung erhöht, aber auch verringert wer­<br />

den. Innerhalb eines Zeitraums von 15 bis 40 Jahren<br />

muss damit gerechnet werden, dass das Ergreifen von<br />

grundlegenden Maßnahmen zur Instandsetzung bzw.<br />

Modernisierung des Wohngebäudes vonnöten sein<br />

kann.<br />

Bedingt werden diese Maßnahmen z. B. durch den<br />

Ersatz von Verschleißbauteilen oder die Angleichung<br />

des Wohngebäudes an etwaige geänderte Wohnbe­<br />

dürfnisse oder Vorstellungen potenzieller Mieter.<br />

Unter Umständen ist denkbar, dass der Einsatz erhebli­<br />

cher zusätzlicher finanzieller Mittel für die Modernisie­<br />

rung und Instandhaltung bereits vor Ablauf von 15 Jah­<br />

ren erforderlich wird. Die durch die Durchführung der<br />

vorgenannten Maßnahmen entstehenden Kosten sind<br />

in der Regel durch die erwirtschaftete Instandhaltungs­<br />

rücklage nicht zu begleichen, sodass der dadurch nicht<br />

abgedeckte Kostenanteil per Sonderumlage auf die<br />

einzelnen Eigentümer (Investoren) umgelegt werden<br />

muss.<br />

Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Investor das Risi­<br />

ko von Instandsetzungsmaßnahmen am Sondereigen­<br />

tum (Wohneinheit) grundsätzlich allein trägt, soweit er<br />

nicht vom Mieter oder einem Dritten Ersatz verlangen<br />

kann. Diesbezüglich ist dem Investor zwingend anzura­<br />

ten, eine eigenständige Rücklage in Form einer Sparan­<br />

lage anzulegen, die wiederum in der Rentabilitätsbe­<br />

rechnung zu berücksichtigen ist.<br />

F. Finanzierungsrisiko<br />

Zur Finanzierung einer Immobilieninvestition ist in der<br />

Regel die Inanspruchnahme von Fremdmitteln vonnö­<br />

ten. Für den Fall der Vereinbarung eines Disagios<br />

(Unterschiedsbetrag zwischen Netto­ und Bruttofremd­<br />

mitteln) wird für die erste Zinsfestschreibungsperiode<br />

der Zinssatz reduziert. Da das Disagio steuerlich sofort<br />

abgeschrieben werden kann und außerdem den Nomi­<br />

nalzinssatz senkt, liegt hierin ein Vorteil.<br />

„... besonnen atmete der Tag ...“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

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