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GRK GRK - grk-holding

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Individuelle Beratung<br />

Jedes vermögensbildende finanzielle Engagement<br />

birgt Chancen und Risiken. Dies gilt auch für Investi­<br />

tionen in Immobilien. Im Kapitel „Wesentliche Risiken<br />

der Vermögensanlage“ werden Fallstellungen<br />

beschrieben, die gegen die Chance einer nachhaltig<br />

profitablen Immobilieninvestition abzuwägen sind.<br />

Naturgemäß können an dieser Stelle nicht sämtliche<br />

relevanten Fragestellungen behandelt werden. Es<br />

handelt sich somit um keine abschließende Darstel­<br />

lung, die eine sorgfältige, individuelle Analyse der<br />

Verhältnisse bei jedem einzelnen Investor ersetzen<br />

kann.<br />

Eine kompetente Einzelfallberatung ist unerlässlich,<br />

um die Entscheidung für die Investition in das Objekt<br />

vorzubereiten und zu unterlegen. Hierbei gilt es zu<br />

berücksichtigen, dass die denkbaren Risiken auch<br />

gehäuft auftreten können, was bei entsprechend<br />

hoher Fremdfinanzierung im Extremfall auch zu<br />

einem Vermögensverfall des Investors führen kann,<br />

wenn die Mieteinnahmen aus der Immobilie die Aus­<br />

gaben nicht mehr decken können.<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis und wird für die Son­<br />

dereigentumseinheit nebst Miteigentumsanteil aus­<br />

gewiesen. Desweiteren erfolgt eine Untergliederung<br />

bei der Sondereigentumseinheit auf den Anteil an<br />

Grund und Boden, auf den Anteil an der Altbausub­<br />

stanz sowie auf den Anteil für die Instandsetzungs­<br />

und Modernisierungsarbeiten.<br />

Die steuerliche Anerkennung der Aufteilung wird<br />

vom Verkäufer nicht garantiert. Der Verkäufer wird<br />

jedoch den Erwerber durch eine sachgerechte Aus­<br />

kunftserteilung gegenüber der Finanzverwaltung<br />

unterstützen.<br />

Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für die<br />

vertragsgemäße Herstellung, insbesondere Anschluss­<br />

kosten für Ver­ und Entsorgungsleitungen, Anlieger­<br />

und Erschließungskosten. Im Kaufpreis enthalten sind<br />

die Kosten der Projektierung, des Marketings und des<br />

Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die Innen­<br />

provision in Höhe von 13,5 % des Kaufpreises (zzgl.<br />

MwSt.), die der Veräußerer bezahlt.<br />

Nicht Bestandteil des Kaufpreises sind sämtliche<br />

Gebühren (z. B. Grundbuch), Steuern (z. B. für Grund­<br />

erwerb) und Kosten im Zusammen­<br />

hang mit dem Abschluss und der<br />

Durchführung dieses Vertrages (z. B.<br />

Notar), die Kosten der Finanzierung<br />

des Kaufpreises durch den Käufer<br />

(z. B. Bankbearbeitungs­ und Schätz­<br />

kosten), Darlehens­ und eventuelle Bereitstellungs­<br />

und/oder Zwischenfinanzierungszinsen, Grundschuld­<br />

bestellungen etc. sowie Mehrkosten für Sonder­<br />

wunscharbeiten. Diese Kosten trägt der Käufer selbst<br />

und gesondert.<br />

Grundvoraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises<br />

ist die Absendung einer notariellen Bestätigung, dass<br />

die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grund­<br />

buch eingetragen ist, alle zur Rechtswirksamkeit und<br />

zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmi­<br />

gungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen vor­<br />

liegen und die Freistellung des Vertragsgegenstandes<br />

von allen Grundbuchlasten, die nicht übernommen<br />

werden, gesichert ist. Zudem muss die Baugenehmi­<br />

gung erteilt worden sein. In diesem letztgenannten<br />

Fall müssen nach Eingang der Bestätigung beim Käu­<br />

fer mindestens 14 Tage vergangen sein, bevor die Fäl­<br />

ligkeit eintritt.<br />

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