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2. Teilungserklärung<br />
VIII. Verweisung<br />
Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />
wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />
Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar der Er-schienenen vorgelesen, Pläne<br />
zur Durchsicht vorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />
gez. Kerstin Schröder gez. Dr. Wagner, Notar – LS –<br />
Anlage I<br />
Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten gemäß Ziffer II. der Teilungserklärung<br />
Friedrichshafner Str. 124-126<br />
Wohnung Nr. 1<br />
74,14/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auf-<br />
teilungsplan mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />
schoss;<br />
Wohnung Nr. 2<br />
112,97/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 3<br />
129,86/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 4<br />
65,87/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />
88<br />
schoss;<br />
Wohnung Nr. 5<br />
134,52/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 6<br />
74,20/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />
Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />
im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 7<br />
408,44/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 7 bezeichneten Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Friedrichshafner Str.<br />
124-126 und den mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen im Kellergeschoss.<br />
Anlage II<br />
Gemeinschaftsordnung<br />
§ 1<br />
Grundsatz/Bezeichnung<br />
Das Verhältnis der Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentümer) untereinander bestimmt sich<br />
nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt<br />
ist.<br />
Die Gemeinschaftsordnung ist Inhalt des jeweils mit den einzelnen Miteigentumsanteilen verbundenen<br />
Sondereigentums. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wirkt für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />
der Sondereigentümer.<br />
Die nachstehenden Bestimmungen zu „Wohnungseigentum“ gelten entsprechend für „Teileigemtum“.