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2. Teilungserklärung<br />

VIII. Verweisung<br />

Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />

wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />

Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar der Er-schienenen vorgelesen, Pläne<br />

zur Durchsicht vorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />

gez. Kerstin Schröder gez. Dr. Wagner, Notar – LS –<br />

Anlage I<br />

Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten gemäß Ziffer II. der Teilungserklärung<br />

Friedrichshafner Str. 124-126<br />

Wohnung Nr. 1<br />

74,14/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auf-<br />

teilungsplan mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />

schoss;<br />

Wohnung Nr. 2<br />

112,97/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 3<br />

129,86/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 4<br />

65,87/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellerge-<br />

88<br />

schoss;<br />

Wohnung Nr. 5<br />

134,52/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 6<br />

74,20/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss des Hauses<br />

Friedrichshafner Str. 124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum<br />

im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 7<br />

408,44/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 7 bezeichneten Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und den mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen im Kellergeschoss.<br />

Anlage II<br />

Gemeinschaftsordnung<br />

§ 1<br />

Grundsatz/Bezeichnung<br />

Das Verhältnis der Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentümer) untereinander bestimmt sich<br />

nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt<br />

ist.<br />

Die Gemeinschaftsordnung ist Inhalt des jeweils mit den einzelnen Miteigentumsanteilen verbundenen<br />

Sondereigentums. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wirkt für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />

der Sondereigentümer.<br />

Die nachstehenden Bestimmungen zu „Wohnungseigentum“ gelten entsprechend für „Teileigemtum“.

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