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GRK GRK - grk-holding

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2. Teilungserklärung<br />

teilungsplan mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Gewerbeeinheit Nr. 7<br />

399,34/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 7 bezeichneten Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 124-126 und den mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerräumen im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 8<br />

102,67/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 8 bezeichneten Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

124-126 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss.<br />

2. Mietpool<br />

Gemäß Ziff. I. 4. der Teilungserklärung wurde eine Mietpoolgesellschaft gegründet.<br />

Das Objektmerkblatt für den Erwerber sowie die Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools<br />

wurde geändert und sind in der neuen Fassung dieser Urkunde als Anlage II beigefügt.<br />

3. Im Übrigen bleibt es bei den Bestimmungen in der Teilungserklärung vom 17.09.2010.<br />

III. Grundbucherklärungen<br />

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

vom 09.03.2011 (AZ: 63.40-AB/2011-002-SG) mit anliegenden Aufteilungsplänen Nr. 3 und Nr. 5 bis Nr.<br />

9 und Nr. 11 wird hiermit zum Bestandteil der Teilungserklärung erklärt und ist als Anlage I beigefügt.<br />

Bezüglich der Aufteilungspläne Nr. 1 (Lageplan), Nr. 2 (Lageplan mit Baumbestand), Nr. 4 (Grundriss<br />

Erdgeschoss) und Nr. 10 (Ansicht Nord) haben sich keine Änderungen ergeben und es wird insoweit<br />

auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 25.02.2010 (AZ: 63.40-AB/2010-003-SG) verwiesen. Diese<br />

Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Teilungserklärung vom 17.09.2010 – UR-Nr. 2200/2010 – als<br />

Anlage IV beigefügt, welche dem Grundbuchamt bereits vorliegt.<br />

Grundbuchvollzug wird bewilligt und beantragt.<br />

94<br />

IV. Schlussbestimmungen<br />

Der Notar ist ermächtigt und beauftragt alle für diesen Vertrag und seine Durchführung erforderlichen<br />

Genehmigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen einzuholen, entgegenzunehmen, mitzuteilen und<br />

bekanntzumachen und befugt, über alle Grundbuchanträge und -erklärungen zu disponieren, diese<br />

zu ändern oder zu ergänzen und Anträge zurückzunehmen.<br />

Der Käufer erteilt dem Verkäufer - nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. VI. 3. c) des Kaufvertrages<br />

vom 08.10.2010 (UR-Nr. 2342/2010) - Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten,<br />

in seinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Teilungserklärung,<br />

die heutige Nachtragsurkunde und ggf. etwaige weitere Nachträge hierzu beliebig zu ändern<br />

und zu ergänzen sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen<br />

gegenüber dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Die Beteiligten bevollmächtigen ferner die Angestellten des amtierenden Notars, insbesondere Frau<br />

Annett Heinrich, Frau Rosmarie Fuchs, Frau Ilona Brauer und Frau Anja Keller, je einzeln und befreit<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB, erforderliche Erklärungen zur Änderung, Ergänzung und zur<br />

Durchführung dieses Vertrages abzugeben.<br />

Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundene Kosten trägt der Eigentümer.<br />

Von dieser Urkunde erhalten:<br />

beglaubigte Abschrift<br />

- der Eigentümer (10 x)<br />

- der Käufer<br />

- der Verwalter<br />

Ausfertigung<br />

- das Grundbuchamt.<br />

Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />

wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />

Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar den Erschienenen vorgelesen, Pläne zur<br />

Durchsicht vorgelegt, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />

gez. Kerstin Weidlich gez. H.-J. Weidlich gez. Kerstin Schröder<br />

gez. Dr. Wagner, Notar - LS -

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