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Sowohl im Fall der verspäteten Fertigstellung (hier<br />
allerdings nur bis zur Beendigung der Baumaßnah<br />
me) als auch bei Nichtrealisierung des Projekts müsste<br />
der Investor Zinsen und Tilgung für die gegebenen<br />
falls bereits anteilig oder vollständig in Anspruch<br />
genommene Kaufpreisfinanzierung entrichten, ohne<br />
dass dem Erträge gegenüberstehen.<br />
Der oben dargestellte mögliche Schadenseintritt bei<br />
vorliegender Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des<br />
Bauträgers/Verkäufers wird dadurch minimiert, dass<br />
die Zahlungen des Käufers unter Beachtung der<br />
Erwerbersicherung nach der Makler und Bauträger<br />
verordnung (MaBV) erfolgen. Das bedeutet, dass der<br />
Erwerber nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat,<br />
wie durch den Verkäufer auch Bauleistungen<br />
erbracht wurden.<br />
Darüber hinaus ist der Käufer unabhängig vom etwai<br />
gen Baufortschritt erst dann zu Zahlungen verpflich<br />
tet, wenn sein Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />
durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung in<br />
das Grundbuch gesichert ist. Der durch die MaBV<br />
gewährte Schutz vor einer Überzahlung bezieht sich<br />
allerdings nur auf den originären Kaufpreis. Entste<br />
hen dagegen gegenüber dem Verkäufer weiterge<br />
hende Ansprüche (z. B. Verzögerungsschäden), trägt<br />
der Investor das alleinige Risiko des Forderungsaus<br />
falls, da wie bereits oben beschrieben eine vollständi<br />
ge Erfüllung der Zahlungsschuld durch den Verkäufer<br />
bei Insolvenz in aller Regel ausscheidet.<br />
Weiterhin wird ausdrücklich festgestellt, dass die dar<br />
gestellten Risiken nicht abschließend sind. Unter<br />
Berücksichtigung allgemeiner Erfahrungsgrundsätze<br />
wurden hier die wesentlichen Risiken aufgeführt.<br />
Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Ent<br />
scheidung bezüglich einer Immobilieninvestition<br />
neben den behandelten investitionsspezifischen Risi<br />
ken auch die persönlichen und individuellen Verhält<br />
nisse des Erwerbers (Alter, Einnahmesicherheit etc.)<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 13