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GRK GRK - grk-holding

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Sowohl im Fall der verspäteten Fertigstellung (hier<br />

allerdings nur bis zur Beendigung der Baumaßnah­<br />

me) als auch bei Nichtrealisierung des Projekts müsste<br />

der Investor Zinsen und Tilgung für die gegebenen­<br />

falls bereits anteilig oder vollständig in Anspruch<br />

genommene Kaufpreisfinanzierung entrichten, ohne<br />

dass dem Erträge gegenüberstehen.<br />

Der oben dargestellte mögliche Schadenseintritt bei<br />

vorliegender Insolvenz bzw. Leistungsunfähigkeit des<br />

Bauträgers/Verkäufers wird dadurch minimiert, dass<br />

die Zahlungen des Käufers unter Beachtung der<br />

Erwerbersicherung nach der Makler­ und Bauträger­<br />

verordnung (MaBV) erfolgen. Das bedeutet, dass der<br />

Erwerber nur in der Höhe Zahlungen zu leisten hat,<br />

wie durch den Verkäufer auch Bauleistungen<br />

erbracht wurden.<br />

Darüber hinaus ist der Käufer unabhängig vom etwai­<br />

gen Baufortschritt erst dann zu Zahlungen verpflich­<br />

tet, wenn sein Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />

durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung in<br />

das Grundbuch gesichert ist. Der durch die MaBV<br />

gewährte Schutz vor einer Überzahlung bezieht sich<br />

allerdings nur auf den originären Kaufpreis. Entste­<br />

hen dagegen gegenüber dem Verkäufer weiterge­<br />

hende Ansprüche (z. B. Verzögerungsschäden), trägt<br />

der Investor das alleinige Risiko des Forderungsaus­<br />

falls, da wie bereits oben beschrieben eine vollständi­<br />

ge Erfüllung der Zahlungsschuld durch den Verkäufer<br />

bei Insolvenz in aller Regel ausscheidet.<br />

Weiterhin wird ausdrücklich festgestellt, dass die dar­<br />

gestellten Risiken nicht abschließend sind. Unter<br />

Berücksichtigung allgemeiner Erfahrungsgrundsätze<br />

wurden hier die wesentlichen Risiken aufgeführt.<br />

Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Ent­<br />

scheidung bezüglich einer Immobilieninvestition<br />

neben den behandelten investitionsspezifischen Risi­<br />

ken auch die persönlichen und individuellen Verhält­<br />

nisse des Erwerbers (Alter, Einnahmesicherheit etc.)<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 13

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