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Die Finanzverwaltung sieht in der Zuwendung eines<br />
Grundstücks bei gleichzeitiger anteiliger Schulden<br />
übernahme durch den Beschenkten eine so genannte<br />
„gemischte Schenkung“ (BMFSchreiben vom<br />
09.11.1989, BStBl. I 1989, 445). Der Steuerwert der<br />
Schenkung ist abhängig von der Höhe des Grundbe<br />
sitzwertes des Grundstücks und dem Verhältnis der<br />
vorhandenen Schulden zur Höhe des Grundstücksver<br />
kehrswertes. Er entspricht im Höchstfall nahezu dem<br />
anteiligen Grundbesitzwert, nämlich dann, wenn nur<br />
geringe Schulden übernommen werden müssen. Der<br />
Steuerwert mindert sich entsprechend der Höhe der zu<br />
übernehmenden Schulden.<br />
Danach wird die Erbschaft oder Schenkungsteuer<br />
durch die Miete, die Höhe der Verbindlichkeiten und<br />
das Alter des Gebäudes im Zeitpunkt der Besteuerung<br />
sowie durch sonstige Guthaben und Beteiligungen<br />
beeinflusst. Die Höhe der Erbschaft und Schenkung<br />
steuer ist ferner von möglichen Freibeträgen und der<br />
Höhe der Steuersätze in den unterschiedlichen Steu<br />
erklassen abhängig.<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Schlussbemerkung<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />
zum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlich nur<br />
unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbe<br />
dingungen des jeweiligen Investors ableiten. Zur Ana<br />
lyse der steuerlichen Auswirkungen der Investitions<br />
entscheidung wird daher durch einen potenziellen<br />
Investor üblicherweise der Rat einer mit seinen per<br />
sönlichen Verhältnissen vertrauten Person eingeholt.<br />
Mit diesem Berater des Investors werden in der Regel<br />
auch später anstehende Entscheidungen, wie eine<br />
Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />
an veränderte Marktstrukturen oder eine Veräuße<br />
rung der Immobilie und die sich daraus ergebenden<br />
steuerlichen Konsequenzen, besprochen.<br />
Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />
derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der<br />
Rechtsprechung und der Äußerungen der Finanzver<br />
waltung und der Literatur. Es besteht allerdings die<br />
Möglichkeit, dass sich in der Investitions bzw. Nut<br />
zungsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />
insbesondere die Steuergesetze, die Rechtsprechung,<br />
die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die<br />
Steuersätze – unter Umständen auch kurzfristig –<br />
ändern.<br />
Diese Änderungen können positive oder negative<br />
Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis des<br />
Gesellschafters haben.<br />
Auf Grund der möglichen Änderung von steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen stehen die dargestellten steu<br />
erlichen Folgen unter dem Vorbehalt der Anerken<br />
nung durch die Finanzverwaltung, sodass insoweit<br />
keine Haftung übernommen werden kann.<br />
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