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GRK GRK - grk-holding

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Die Finanzverwaltung sieht in der Zuwendung eines<br />

Grundstücks bei gleichzeitiger anteiliger Schulden­<br />

übernahme durch den Beschenkten eine so genannte<br />

„gemischte Schenkung“ (BMF­Schreiben vom<br />

09.11.1989, BStBl. I 1989, 445). Der Steuerwert der<br />

Schenkung ist abhängig von der Höhe des Grundbe­<br />

sitzwertes des Grundstücks und dem Verhältnis der<br />

vorhandenen Schulden zur Höhe des Grundstücksver­<br />

kehrswertes. Er entspricht im Höchstfall nahezu dem<br />

anteiligen Grundbesitzwert, nämlich dann, wenn nur<br />

geringe Schulden übernommen werden müssen. Der<br />

Steuerwert mindert sich entsprechend der Höhe der zu<br />

übernehmenden Schulden.<br />

Danach wird die Erbschaft­ oder Schenkungsteuer<br />

durch die Miete, die Höhe der Verbindlichkeiten und<br />

das Alter des Gebäudes im Zeitpunkt der Besteuerung<br />

sowie durch sonstige Guthaben und Beteiligungen<br />

beeinflusst. Die Höhe der Erbschaft­ und Schenkung­<br />

steuer ist ferner von möglichen Freibeträgen und der<br />

Höhe der Steuersätze in den unterschiedlichen Steu­<br />

erklassen abhängig.<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Schlussbemerkung<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />

zum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlich nur<br />

unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbe­<br />

dingungen des jeweiligen Investors ableiten. Zur Ana­<br />

lyse der steuerlichen Auswirkungen der Investitions­<br />

entscheidung wird daher durch einen potenziellen<br />

Investor üblicherweise der Rat einer mit seinen per­<br />

sönlichen Verhältnissen vertrauten Person eingeholt.<br />

Mit diesem Berater des Investors werden in der Regel<br />

auch später anstehende Entscheidungen, wie eine<br />

Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />

an veränderte Marktstrukturen oder eine Veräuße­<br />

rung der Immobilie und die sich daraus ergebenden<br />

steuerlichen Konsequenzen, besprochen.<br />

Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />

derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der<br />

Rechtsprechung und der Äußerungen der Finanzver­<br />

waltung und der Literatur. Es besteht allerdings die<br />

Möglichkeit, dass sich in der Investitions­ bzw. Nut­<br />

zungsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

insbesondere die Steuergesetze, die Rechtsprechung,<br />

die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Steuersätze – unter Umständen auch kurzfristig –<br />

ändern.<br />

Diese Änderungen können positive oder negative<br />

Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis des<br />

Gesellschafters haben.<br />

Auf Grund der möglichen Änderung von steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen stehen die dargestellten steu­<br />

erlichen Folgen unter dem Vorbehalt der Anerken­<br />

nung durch die Finanzverwaltung, sodass insoweit<br />

keine Haftung übernommen werden kann.<br />

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